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Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen | Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmerman
Copyright Manni Engelhardt [email protected]
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/10/05/ermittlungsverfahren-gegen-jan-boehmermann-ist-ein
gestellt-bundesregierung-und-staatsanwaltschaft-blamieren-sich/
Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann ist eingestellt!
Bundesregierung und Staatsanwaltschaft blamieren sich!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir in unserem „Juristischen Tollhaus“ (
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) der „Bananenrepublik Deutschland“ (
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) ganz besonders auch den Fall Jan
Böhmermann belichtet, wie Ihr es durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=jan+b%C3%B6hmermann!
Gestern nun ist die Staatsanwaltschaft in Mainz wie man so schön sagt, „zurückgerudert“!
Auf Angela Merkels Signal wurde ja gemäß § 103 Strafgesetzbuch ( https://dejure.org/gesetze/StGB/103.html)
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes (§ 185
Strafgesetzbuch - https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html) eingeleitet. Und dieses Staatsoberhaupt ist der
türkische Präsident, besser gesagt, der türkische „Möchtegern-Sultan“ Erdogan („Erdowahn“), der ebenfalls
gegen Jan Böhmermann ein Zivilverfahren anhängig gemacht hat (
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=erdoganund http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=erdowahn).
Soweit kann diplomatische Verstrickung und Gefälligkeit einer Regierung gehen, dass man bereit ist,
demokratisch legitimierte Satire auf dem Altar der Diplomatie zu Opfern und das Grundgesetz (Artikel 5 Abs. 1
GG) aushöhlen zu lassen. Dazu bedient sich die 1. Gewalt im Staate (Exekutive) oftmals der 3. Gewalt
(Judikative), die dann nichts Schnelleres zu tun hat, wie es die Staatsanwaltschaft hier getan hat, einen
Anfangsverdacht zu bestätigen, um Ermittlungen aufnehmen zu können!
Es braucht dann Monate, bis festgestellt werden muss, an dieser Sache ist nichts strafbar Relevantes dran und
man als Ermittlungsbehörde das Verfahren einstellen muss!
Der Volksmund nennt das: „AUSSER SPESEN NICHTS GEWESEN“!
Und dieses „Strickmuster“ ist uns als AK mehr als bekannt und auf unserer Homepage vielfach dokumentiert.
Diese Vorgehensweise bedeutet vielfach:
1. Unnötige Kosten für den Steuerzahler, denn nach den Einstellungen gehen die entstandenen Kosten zu
Lasten der Staatskasse, mit Ausnahme der Übernahme der Rechtsanwaltskosten für den Beschuldigten. Die
hat er am „Bein hängen“!
2. Stress und Ärger entstehen für den Beschuldigten und gehen oftmals bei am Staatssystem Glaubenden an
die gesundheitliche Substanz!
3. Die Justiz ist dann die Blamierte und verliert an Glaubwürdigkeit!
Wir gratulieren einstweilen Herrn Böhmermann zu seinem Erfolg und beobachten die Weiterentwicklung der
Angelegenheit auf der zivilgerichtlichen Ebene fortlaufend.
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Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen | Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmerman
Copyright Manni Engelhardt [email protected]
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/10/05/ermittlungsverfahren-gegen-jan-boehmermann-ist-eing
estellt-bundesregierung-und-staatsanwaltschaft-blamieren-sich/
Mehr zum Thema erfahrt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link, der Euch zu einem entsprechenden
Artikel auf SPIEGEL-ONLINE führt:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-wie-geht-es-weiter-in-der-affaere-um-die-erdogan-beleidigu
ng-a-1115152.html!
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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