Preisblatt 2017

Entgelte für Netznutzung
Jahresleistungspreissystem
Preisblatt 1 – gültig ab 01.01.2017
Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kWh ist im Regelfall eine ¼-Std.Lastgangmessung mit Datenfernübertragung erforderlich.
Jahresbenutzungsdauer
≥ 2.500 h/a
< 2.500 h/a
Entnahmestelle im bzw. an der
Umspannung zur Hochspannung
Hochspannungsnetz
Umspannung zur Mittelspannung
Mittelspannungsnetz
Umspannung zur Niederspannung
Niederspannungsnetz
Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
€/kWa (netto)
ct/kWh (netto)
€/kWa (netto)
ct/kWh (netto)
6,34
6,31
6,52
3,04
1,73
2,46
1,72
2,71
2,79
4,27
6,12
6,57
47,84
70,02
70,74
92,94
147,35
117,91
0,06
0,16
0,22
0,68
0,29
1,95
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, Aufschlägen und Umlagen
gemäß Preisblatt 7 sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit
Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt
wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der
Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die
verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt
und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Entgelte für Netznutzung
Monatsleistungspreissystem
Preisblatt 2 – gültig ab 01.01.2017
Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kWh ist im Regelfall eine ¼-Std.Lastgangzählung mit Datenfernübertragung erforderlich.
Monatsleistungspreissystem
Entnahmestelle im bzw. an der
Umspannung zur Hochspannung
Hochspannungsnetz
Umspannung zur Mittelspannung
Mittelspannungsnetz
Umspannung zur Niederspannung
Niederspannungsnetz
Leistungspreis
Arbeitspreis
€/kW und Monat (netto)
ct/kWh (netto)
7,97
11,67
11,79
15,49
24,56
19,65
0,06
0,16
0,22
0,68
0,29
1,95
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, Aufschlägen und Umlagen
gemäß Preisblatt 7 sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit
Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt
wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der
Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die
verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt
und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Entgelte für Netznutzung
Netzreserveleistung
Preisblatt 3 – gültig ab 01.01.2017
Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kWh ist im Regelfall eine ¼-Std.Lastgangzählung mit Datenfernübertragung erforderlich.
Reserve Inanspruchnahme
Entnahmestelle im bzw. an der
Umspannung zur Hochspannung
Hochspannungsnetz
Umspannung zur Mittelspannung
Mittelspannungsnetz
Umspannung zur Niederspannung
Niederspannungsnetz
< 200 h/a
< 400 h/a
< 600 h/a
Leistungspreis
Leistungspreis
Leistungspreis
€/kWa (netto)
€/kWa (netto)
€/kWa (netto)
13,27
21,01
22,50
38,13
43,19
72,18
15,93
25,21
27,00
45,75
51,83
86,62
18,58
29,41
31,50
53,38
60,46
101,06
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, Aufschlägen und Umlagen
gemäß Preisblatt 7 sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit
Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt
wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der
Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die
verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt
und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Entgelte für Messstellenbetrieb bei Entnahme und Einspeisung
mittels registrierender Lastgangmessung
Preisblatt 4 – gültig ab 01.01.2017
Preise für Kunden mit registrierender Lastgangmessung und monatlicher Rechnungsstellung.
Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne
Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz.
Jährliche Preise für Messstellenbetrieb:
Die genannten Preise für den Messstellenbetrieb umfassen die Standardmessung entsprechend VDE
Anwendungsregel „Messwesen Strom (Metering Code)“ mit Telekommunikationskomponente GSMModem. Bei einem vom Standard abweichenden Aufwand werden die Preise individuell ermittelt.
Netto
Registrierende Lastgangmessung in allen Spannungsebenen
267,24 €/a
HS-Wandler
1.855,60 €/a
MS-Wandler
130,59 €/a
NS-Wandler
24,38 €/a
Bei Anlagen mit registrierender Lastgangmessung und monatlicher Rechnungsstellung besteht auch
die Möglichkeit, dass der Kunde einen funktionierenden Telefon-Festnetz-Anschluss (Tel.-Nr. und
TAE-Dose in unmittelbarer Nähe der Zähleinrichtung) als Ersatz für die
Telekommunikationskomponente GSM-Modem bereitstellt. Die Kosten für den Telefonanschluss, der
für die Zählerfernauslesung notwendig ist, trägt der Kunde.
Netto
Manuelle Messkosten bei technisch nicht realisierbarer Fernauslesung
(pro Ablesung)
70,00 €
Zusätzliche Umbaumaßnahmen der Messstelle bei Erstinstallation (pauschal)
130,00 €
Einrichtung einer Datenduplizierung mit zusätzlichem Datenversand (einmalig)
50,00 €
Übermittlung historischer Lastgangdaten (Monatslastgang)
10,00 €
Übermittlung historischer Lastgangdaten (Jahreslastgang)
60,00 €
Bei anderen Leistungsspezifikationen werden die Preise jeweils individuell kalkuliert.
Seite 1 von 2 (Preisblatt 4)
Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit
Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt
wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der
Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die
verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt
und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Seite 2 von 2 (Preisblatt 4)
Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb bei Entnahme und
Einspeisung nach Standardlastprofil
Preisblatt 5 – gültig ab 01.01.2017
Preise für Kunden mit Standardlastprofil und jährlicher Rechnungsstellung.
Preise für die Netznutzung in der Niederspannung:
Der Arbeitspreis versteht sich zuzüglich Konzessionsabgabe sowie Aufschlägen und Umlagen gemäß
Preisblatt 7.
Netto*
Grundpreis pro Jahr
Arbeitspreis pro kWh
Brutto**
62,05 €/a
73,84 €/a
5,65 ct/kWh
6,72 ct/kWh
Jährliche Preise für Messstellenbetrieb:
Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne
Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz.
Die genannten Preise für den Messstellenbetrieb umfassen die Standardmessung entsprechend VDE
Anwendungsregel „Messwesen Strom (Metering Code)“. Bei einem vom Standard abweichenden
Aufwand werden die Entgelte individuell ermittelt.
Netto*
Brutto**
Arbeitsmessung
10,30 €/a
12,26 €/a
Leistungsmessung/Mehrtarifzähler
78,00 €/a
92,82 €/a
204,65 €/a
243,53 €/a
NS-Wandler
24,38 €/a
29,01 €/a
Steuerung
16,50 €/a
19,64 €/a
Änderung der Messstelle außerhalb der Turnusauswechslung
75,00 €
89,25 €
Zusätzliche Messung (pro Ablesung),
wenn abweichend vom jährlichen Turnus nach § 40(3) EnWG
4,88 €
5,81 €
Lastgangmessung***
Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
* Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
*** Sofern entsprechend gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
Seite 1 von 2 (Preisblatt 5)
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit
Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt
wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der
Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die
verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt
und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Seite 2 von 2 (Preisblatt 5)
Entgelt für Netznutzung bei Inanspruchnahme von Blindmehrarbeit
Preisblatt 6 – gültig ab 01.01.2017
Es erfolgt eine Verrechnung nur für die Blindarbeit, die monatlich über 50% der bezogenen Wirkarbeit
hinaus entnommen wird.
Preis für entnommene Blindmehrarbeit:
Netto
Blindmehrarbeitspreis für alle Netz-/Umspannebenen pro kvarh
0,90 ct/kvarh
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit
Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt
wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der
Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die
verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt
und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Seite 1 von 1 (Preisblatt 6)
Aufschlag und Umlagen
Preisblatt 7 – gültig ab 01.01.2017
Dieses Preisblatt wird veröffentlicht, sobald die entsprechenden Entgelte für 2017 von den Übertragungsnetzbetreibern unter
http://www.netztransparenz.de veröffentlicht wurden.
(Stand 07.10.2016)
Seite 1 von 1 (Preisblatt 7)
Entgelte für Netzkomponenten
Preisblatt 8 – gültig ab 01.01.2017
Netzkomponenten
Netzkunden bei deren Anlagen sich die Netzbereichsgrenze von der Eigentumsgrenze
Netzbetreiber/Kunde unterscheidet, werden für die zwischen Netzbereichs- und Eigentumsgrenze
befindlichen Betriebsmittel jährlich folgende Entgelte in Rechnung gestellt:
Netto*
MS-Freileitung/Kabel
Brutto**
6,59 €/Meter/a
7,84 €/Meter/a
469,50 €/Stück/a
558,71 €/Stück/a
100 kVA
524,80 €/Stück
624,51 €/Stück
250 kVA
803,05 €/Stück
955,63 €/Stück
400 kVA
1.014,31 €/Stück
1.207,03 €/Stück
630 kVA
1.292,00 €/Stück
1.537,48 €/Stück
1.000 kVA
1.617,65 €/Stück
1.925,00 €/Stück
1.600 kVA
2.077,16 €/Stück
2.471,82 €/Stück
5,46 €/Meter/a
6,50 €/Meter/a
NS-Lastschaltleiste
28,16 €/Stück/a
33,51 €/Stück/a
NS-Hausanschlusskasten
15,52 €/Stück/a
18,47 €/Stück/a
20-kV-Schalt-/Messfeld
Individuelle jährliche Entgelte für Transformatoren:
NS-Freileitung/Kabel
Messverluste:
Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene.
Bei Abweichungen hiervon werden die Originalmesswerte mit einem individuell errechneten Auf- bzw.
Abschlag berichtigt.
Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
* Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit
Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt
wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der
Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die
verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt
und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Seite 1 von 1 (Preisblatt 8)
Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb bei Entnahme nach
temperaturabhängigem Lastprofil für unterbrechbare elektrische
Wärmespeicher- / Wärmepumpenanlagen
Preisblatt 9 – gültig ab 01.01.2017
Preise für Kunden mit temperaturabhängigem Lastprofil (wie z.B. unterbrechbare elektrische
Wärmespeicher- / Wärmepumpenanlagen und andere unterbrechbare Heizsysteme) und jährlicher
Rechnungsstellung. Die Verrechnung gemäß Preisblatt 9 erfolgt nur bei einer separaten
Messeinrichtung für die Anlage/Verbrauchseinrichtung. Es gelten die im Internet, unter www.lewverteilnetz.de „Stromnetz/Netzzugang und Messung/Lieferanten/Lastprofile“ veröffentlichten Profile.
Preise für die Netznutzung:
Der Arbeitspreis versteht sich zuzüglich Konzessionsabgabe sowie Aufschlägen und Umlagen gemäß
Preisblatt 7.
Netto*
Arbeitspreis pro kWh
1,50 ct/kWh
Brutto**
1,79 ct/kWh
Jährliche Preise für Messstellenbetrieb:
Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne
Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz.
Die genannten Preise für den Messstellenbetrieb umfassen die Standardmessung entsprechend VDE
Anwendungsregel „Messwesen Strom (Metering Code)“. Bei einem vom Standard abweichenden
Aufwand werden die Entgelte individuell ermittelt.
Netto*
Arbeitsmessung
Brutto**
10,30 €/a
12,26 €/a
MS-Wandler
130,59 €/a
155,40 €/a
NS-Wandler
24,38 €/a
29,01 €/a
Steuerung
16,50 €/a
19,64 €/a
Änderung der Messstelle außerhalb der Turnusauswechslung
75,00 €
89,25 €
Zusätzliche Messung (pro Ablesung),
wenn abweichend vom jährlichen Turnus nach § 40(3) EnWG
4,88 €
5,81 €
Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
* Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Seite 1 von 2 (Preisblatt 9)
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit
Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt
wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der
Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die
verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt
und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Seite 2 von 2 (Preisblatt 9)
Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb bei steuerbaren
Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a EnWG
Preisblatt 10 – gültig ab 01.01.2017
Preise für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a EnWG. Die Verrechnung gemäß
Preisblatt 10 erfolgt nur bei einer separaten Messeinrichtung für die Anlage/Verbrauchseinrichtung.
Es gelten die im Internet, unter www.lew-verteilnetz.de „Stromnetz/Netzzugang und
Messung/Lieferanten/Lastprofile“ veröffentlichten Profile.
Preise für die Netznutzung:
Der Arbeitspreis versteht sich zuzüglich Konzessionsabgabe sowie Aufschlägen und Umlagen gemäß
Preisblatt 7.
Netto*
Arbeitspreis pro kWh
1,50 ct/kWh
Brutto**
1,79 ct/kWh
Jährliche Preise für Messstellenbetrieb:
Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne
Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz.
Die genannten Preise für den Messstellenbetrieb umfassen die Standardmessung entsprechend VDE
Anwendungsregel „Messwesen Strom (Metering Code)“. Bei einem vom Standard abweichenden
Aufwand werden die Entgelte individuell ermittelt.
Netto*
Arbeitsmessung
Brutto**
10,30 €/a
12,26 €/a
MS-Wandler
130,59 €/a
155,40 €/a
NS-Wandler
24,38 €/a
29,01 €/a
Steuerung
16,50 €/a
19,64 €/a
Änderung der Messstelle außerhalb der Turnusauswechslung
75,00 €
89,25 €
Zusätzliche Messung (pro Ablesung),
wenn abweichend vom jährlichen Turnus nach § 40(3) EnWG
4,88 €
5,81 €
Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
* Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Seite 1 von 2 (Preisblatt 10)
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit
Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt
wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der
Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die
verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt
und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Seite 2 von 2 (Preisblatt 10)
Entgelte für Standardleistungen des Messstellenbetriebs gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für
moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Preisblatt 11 – gültig ab 01.01.2017
Standardleistungen gemäß § 35(1) MsbG
Das Messstellenbetriebsgesetz sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte
Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. In Abhängigkeit der Ausstattung der Messstelle gemäß § 29 MsbG ist in der folgenden Tabelle die
entsprechende Zeile auszuwählen.
Ausstattung der
Messstelle
Verbrauch
Moderne Messeinrichtung
0 - 6.000 kWh
Intelligentes Messsystem
bei
Letztverbrauchern
2017
Netto**
16,79 €/a
2018
Brutto***
19,98 €/a
Netto**
16,79 €/a
2019
Brutto***
19,98 €/a
Netto**
16,79 €/a
Brutto***
19,98 €/a
0 - 2.000 kWh
*
*
*
*
*
*
> 2.000 - 3.000 kWh
*
*
*
*
*
*
> 3.000 - 4.000 kWh
*
*
*
*
*
*
> 4.000 - 6.000 kWh
*
*
*
*
*
*
> 6.000 - 10.000 kWh
*
*
*
*
*
*
> 10.000 - 20.000 kWh
*
*
*
*
*
*
> 20.000 - 50.000 kWh
*
*
*
*
*
*
> 50.000 - 100.000 kWh
*
*
*
*
*
*
> 100.000 kWh
*
*
*
*
*
*
Seite 1 von 2 (Preisblatt 11)
Ausstattung der
Messstelle
Einspeiseleistung
Moderne Messeinrichtung
0 - 7 kW
Intelligentes Messsystem
bei
Anlagenbetreibern
2017
Netto**
16,79 €/a
2018
Brutto***
19,98 €/a
Netto**
16,79 €/a
2019
Brutto***
19,98 €/a
Netto**
16,79 €/a
Brutto***
19,98 €/a
> 1 - 7 kW
*
*
*
*
*
*
> 7 - 15 kW
*
*
*
*
*
*
> 15 - 30 kW
*
*
*
*
*
*
> 30 - 100 kW
*
*
*
*
*
*
> 100 kW
*
*
*
*
*
*
Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
* Die Preise für intelligente Messsysteme werden an dieser Stelle veröffentlicht, sobald die Geräte technisch verfügbar sind. (Stand 07.10.2016)
** Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
*** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der
Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen
ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen
aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Seite 2 von 2 (Preisblatt 11)
Entgelte für Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für
moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Preisblatt 12 – gültig ab 01.01.2017
Zusatzleistungen gemäß § 35(2) MsbG
Bezeichnung der Zusatzleistung
NS-Wandler
Zusätzliche Messung (pro Ablesung)
2017
Netto*
24,38 €/a
4,88 €
2018
Brutto**
29,01 €/a
5,81 €
Netto*
24,87 €/a
4,98 €
2019
Brutto**
29,60 €/a
5,93 €
Netto*
25,37 €/a
5,08 €
Brutto**
30,19 €/a
6,05 €
Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die LEW Verteilnetz GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, nimmt sie
diese in das Preisblatt auf. (Stand 07.10.2016)
Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
* Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stand Oktober 2016
Hinweis zur Veröffentlichung:
Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der
Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen
ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen
aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben.
Seite 1 von 1 (Preisblatt 12)