Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 – gültig ab 01.01.2017 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kWh ist im Regelfall eine ¼-Std.Lastgangmessung mit Datenfernübertragung erforderlich. Jahresbenutzungsdauer ≥ 2.500 h/a < 2.500 h/a Entnahmestelle im bzw. an der Umspannung zur Hochspannung Hochspannungsnetz Umspannung zur Mittelspannung Mittelspannungsnetz Umspannung zur Niederspannung Niederspannungsnetz Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis €/kWa (netto) ct/kWh (netto) €/kWa (netto) ct/kWh (netto) 6,34 6,31 6,52 3,04 1,73 2,46 1,72 2,71 2,79 4,27 6,12 6,57 47,84 70,02 70,74 92,94 147,35 117,91 0,06 0,16 0,22 0,68 0,29 1,95 Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, Aufschlägen und Umlagen gemäß Preisblatt 7 sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Entgelte für Netznutzung Monatsleistungspreissystem Preisblatt 2 – gültig ab 01.01.2017 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kWh ist im Regelfall eine ¼-Std.Lastgangzählung mit Datenfernübertragung erforderlich. Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle im bzw. an der Umspannung zur Hochspannung Hochspannungsnetz Umspannung zur Mittelspannung Mittelspannungsnetz Umspannung zur Niederspannung Niederspannungsnetz Leistungspreis Arbeitspreis €/kW und Monat (netto) ct/kWh (netto) 7,97 11,67 11,79 15,49 24,56 19,65 0,06 0,16 0,22 0,68 0,29 1,95 Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, Aufschlägen und Umlagen gemäß Preisblatt 7 sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Entgelte für Netznutzung Netzreserveleistung Preisblatt 3 – gültig ab 01.01.2017 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kWh ist im Regelfall eine ¼-Std.Lastgangzählung mit Datenfernübertragung erforderlich. Reserve Inanspruchnahme Entnahmestelle im bzw. an der Umspannung zur Hochspannung Hochspannungsnetz Umspannung zur Mittelspannung Mittelspannungsnetz Umspannung zur Niederspannung Niederspannungsnetz < 200 h/a < 400 h/a < 600 h/a Leistungspreis Leistungspreis Leistungspreis €/kWa (netto) €/kWa (netto) €/kWa (netto) 13,27 21,01 22,50 38,13 43,19 72,18 15,93 25,21 27,00 45,75 51,83 86,62 18,58 29,41 31,50 53,38 60,46 101,06 Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, Aufschlägen und Umlagen gemäß Preisblatt 7 sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Entgelte für Messstellenbetrieb bei Entnahme und Einspeisung mittels registrierender Lastgangmessung Preisblatt 4 – gültig ab 01.01.2017 Preise für Kunden mit registrierender Lastgangmessung und monatlicher Rechnungsstellung. Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Jährliche Preise für Messstellenbetrieb: Die genannten Preise für den Messstellenbetrieb umfassen die Standardmessung entsprechend VDE Anwendungsregel „Messwesen Strom (Metering Code)“ mit Telekommunikationskomponente GSMModem. Bei einem vom Standard abweichenden Aufwand werden die Preise individuell ermittelt. Netto Registrierende Lastgangmessung in allen Spannungsebenen 267,24 €/a HS-Wandler 1.855,60 €/a MS-Wandler 130,59 €/a NS-Wandler 24,38 €/a Bei Anlagen mit registrierender Lastgangmessung und monatlicher Rechnungsstellung besteht auch die Möglichkeit, dass der Kunde einen funktionierenden Telefon-Festnetz-Anschluss (Tel.-Nr. und TAE-Dose in unmittelbarer Nähe der Zähleinrichtung) als Ersatz für die Telekommunikationskomponente GSM-Modem bereitstellt. Die Kosten für den Telefonanschluss, der für die Zählerfernauslesung notwendig ist, trägt der Kunde. Netto Manuelle Messkosten bei technisch nicht realisierbarer Fernauslesung (pro Ablesung) 70,00 € Zusätzliche Umbaumaßnahmen der Messstelle bei Erstinstallation (pauschal) 130,00 € Einrichtung einer Datenduplizierung mit zusätzlichem Datenversand (einmalig) 50,00 € Übermittlung historischer Lastgangdaten (Monatslastgang) 10,00 € Übermittlung historischer Lastgangdaten (Jahreslastgang) 60,00 € Bei anderen Leistungsspezifikationen werden die Preise jeweils individuell kalkuliert. Seite 1 von 2 (Preisblatt 4) Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Seite 2 von 2 (Preisblatt 4) Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb bei Entnahme und Einspeisung nach Standardlastprofil Preisblatt 5 – gültig ab 01.01.2017 Preise für Kunden mit Standardlastprofil und jährlicher Rechnungsstellung. Preise für die Netznutzung in der Niederspannung: Der Arbeitspreis versteht sich zuzüglich Konzessionsabgabe sowie Aufschlägen und Umlagen gemäß Preisblatt 7. Netto* Grundpreis pro Jahr Arbeitspreis pro kWh Brutto** 62,05 €/a 73,84 €/a 5,65 ct/kWh 6,72 ct/kWh Jährliche Preise für Messstellenbetrieb: Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Die genannten Preise für den Messstellenbetrieb umfassen die Standardmessung entsprechend VDE Anwendungsregel „Messwesen Strom (Metering Code)“. Bei einem vom Standard abweichenden Aufwand werden die Entgelte individuell ermittelt. Netto* Brutto** Arbeitsmessung 10,30 €/a 12,26 €/a Leistungsmessung/Mehrtarifzähler 78,00 €/a 92,82 €/a 204,65 €/a 243,53 €/a NS-Wandler 24,38 €/a 29,01 €/a Steuerung 16,50 €/a 19,64 €/a Änderung der Messstelle außerhalb der Turnusauswechslung 75,00 € 89,25 € Zusätzliche Messung (pro Ablesung), wenn abweichend vom jährlichen Turnus nach § 40(3) EnWG 4,88 € 5,81 € Lastgangmessung*** Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. * Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. ** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. *** Sofern entsprechend gesetzlicher Vorgaben erforderlich. Seite 1 von 2 (Preisblatt 5) Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Seite 2 von 2 (Preisblatt 5) Entgelt für Netznutzung bei Inanspruchnahme von Blindmehrarbeit Preisblatt 6 – gültig ab 01.01.2017 Es erfolgt eine Verrechnung nur für die Blindarbeit, die monatlich über 50% der bezogenen Wirkarbeit hinaus entnommen wird. Preis für entnommene Blindmehrarbeit: Netto Blindmehrarbeitspreis für alle Netz-/Umspannebenen pro kvarh 0,90 ct/kvarh Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Seite 1 von 1 (Preisblatt 6) Aufschlag und Umlagen Preisblatt 7 – gültig ab 01.01.2017 Dieses Preisblatt wird veröffentlicht, sobald die entsprechenden Entgelte für 2017 von den Übertragungsnetzbetreibern unter http://www.netztransparenz.de veröffentlicht wurden. (Stand 07.10.2016) Seite 1 von 1 (Preisblatt 7) Entgelte für Netzkomponenten Preisblatt 8 – gültig ab 01.01.2017 Netzkomponenten Netzkunden bei deren Anlagen sich die Netzbereichsgrenze von der Eigentumsgrenze Netzbetreiber/Kunde unterscheidet, werden für die zwischen Netzbereichs- und Eigentumsgrenze befindlichen Betriebsmittel jährlich folgende Entgelte in Rechnung gestellt: Netto* MS-Freileitung/Kabel Brutto** 6,59 €/Meter/a 7,84 €/Meter/a 469,50 €/Stück/a 558,71 €/Stück/a 100 kVA 524,80 €/Stück 624,51 €/Stück 250 kVA 803,05 €/Stück 955,63 €/Stück 400 kVA 1.014,31 €/Stück 1.207,03 €/Stück 630 kVA 1.292,00 €/Stück 1.537,48 €/Stück 1.000 kVA 1.617,65 €/Stück 1.925,00 €/Stück 1.600 kVA 2.077,16 €/Stück 2.471,82 €/Stück 5,46 €/Meter/a 6,50 €/Meter/a NS-Lastschaltleiste 28,16 €/Stück/a 33,51 €/Stück/a NS-Hausanschlusskasten 15,52 €/Stück/a 18,47 €/Stück/a 20-kV-Schalt-/Messfeld Individuelle jährliche Entgelte für Transformatoren: NS-Freileitung/Kabel Messverluste: Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden die Originalmesswerte mit einem individuell errechneten Auf- bzw. Abschlag berichtigt. Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. * Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. ** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Seite 1 von 1 (Preisblatt 8) Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb bei Entnahme nach temperaturabhängigem Lastprofil für unterbrechbare elektrische Wärmespeicher- / Wärmepumpenanlagen Preisblatt 9 – gültig ab 01.01.2017 Preise für Kunden mit temperaturabhängigem Lastprofil (wie z.B. unterbrechbare elektrische Wärmespeicher- / Wärmepumpenanlagen und andere unterbrechbare Heizsysteme) und jährlicher Rechnungsstellung. Die Verrechnung gemäß Preisblatt 9 erfolgt nur bei einer separaten Messeinrichtung für die Anlage/Verbrauchseinrichtung. Es gelten die im Internet, unter www.lewverteilnetz.de „Stromnetz/Netzzugang und Messung/Lieferanten/Lastprofile“ veröffentlichten Profile. Preise für die Netznutzung: Der Arbeitspreis versteht sich zuzüglich Konzessionsabgabe sowie Aufschlägen und Umlagen gemäß Preisblatt 7. Netto* Arbeitspreis pro kWh 1,50 ct/kWh Brutto** 1,79 ct/kWh Jährliche Preise für Messstellenbetrieb: Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Die genannten Preise für den Messstellenbetrieb umfassen die Standardmessung entsprechend VDE Anwendungsregel „Messwesen Strom (Metering Code)“. Bei einem vom Standard abweichenden Aufwand werden die Entgelte individuell ermittelt. Netto* Arbeitsmessung Brutto** 10,30 €/a 12,26 €/a MS-Wandler 130,59 €/a 155,40 €/a NS-Wandler 24,38 €/a 29,01 €/a Steuerung 16,50 €/a 19,64 €/a Änderung der Messstelle außerhalb der Turnusauswechslung 75,00 € 89,25 € Zusätzliche Messung (pro Ablesung), wenn abweichend vom jährlichen Turnus nach § 40(3) EnWG 4,88 € 5,81 € Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. * Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. ** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Seite 1 von 2 (Preisblatt 9) Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Seite 2 von 2 (Preisblatt 9) Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a EnWG Preisblatt 10 – gültig ab 01.01.2017 Preise für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a EnWG. Die Verrechnung gemäß Preisblatt 10 erfolgt nur bei einer separaten Messeinrichtung für die Anlage/Verbrauchseinrichtung. Es gelten die im Internet, unter www.lew-verteilnetz.de „Stromnetz/Netzzugang und Messung/Lieferanten/Lastprofile“ veröffentlichten Profile. Preise für die Netznutzung: Der Arbeitspreis versteht sich zuzüglich Konzessionsabgabe sowie Aufschlägen und Umlagen gemäß Preisblatt 7. Netto* Arbeitspreis pro kWh 1,50 ct/kWh Brutto** 1,79 ct/kWh Jährliche Preise für Messstellenbetrieb: Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Die genannten Preise für den Messstellenbetrieb umfassen die Standardmessung entsprechend VDE Anwendungsregel „Messwesen Strom (Metering Code)“. Bei einem vom Standard abweichenden Aufwand werden die Entgelte individuell ermittelt. Netto* Arbeitsmessung Brutto** 10,30 €/a 12,26 €/a MS-Wandler 130,59 €/a 155,40 €/a NS-Wandler 24,38 €/a 29,01 €/a Steuerung 16,50 €/a 19,64 €/a Änderung der Messstelle außerhalb der Turnusauswechslung 75,00 € 89,25 € Zusätzliche Messung (pro Ablesung), wenn abweichend vom jährlichen Turnus nach § 40(3) EnWG 4,88 € 5,81 € Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. * Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. ** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Seite 1 von 2 (Preisblatt 10) Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Seite 2 von 2 (Preisblatt 10) Entgelte für Standardleistungen des Messstellenbetriebs gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Preisblatt 11 – gültig ab 01.01.2017 Standardleistungen gemäß § 35(1) MsbG Das Messstellenbetriebsgesetz sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. In Abhängigkeit der Ausstattung der Messstelle gemäß § 29 MsbG ist in der folgenden Tabelle die entsprechende Zeile auszuwählen. Ausstattung der Messstelle Verbrauch Moderne Messeinrichtung 0 - 6.000 kWh Intelligentes Messsystem bei Letztverbrauchern 2017 Netto** 16,79 €/a 2018 Brutto*** 19,98 €/a Netto** 16,79 €/a 2019 Brutto*** 19,98 €/a Netto** 16,79 €/a Brutto*** 19,98 €/a 0 - 2.000 kWh * * * * * * > 2.000 - 3.000 kWh * * * * * * > 3.000 - 4.000 kWh * * * * * * > 4.000 - 6.000 kWh * * * * * * > 6.000 - 10.000 kWh * * * * * * > 10.000 - 20.000 kWh * * * * * * > 20.000 - 50.000 kWh * * * * * * > 50.000 - 100.000 kWh * * * * * * > 100.000 kWh * * * * * * Seite 1 von 2 (Preisblatt 11) Ausstattung der Messstelle Einspeiseleistung Moderne Messeinrichtung 0 - 7 kW Intelligentes Messsystem bei Anlagenbetreibern 2017 Netto** 16,79 €/a 2018 Brutto*** 19,98 €/a Netto** 16,79 €/a 2019 Brutto*** 19,98 €/a Netto** 16,79 €/a Brutto*** 19,98 €/a > 1 - 7 kW * * * * * * > 7 - 15 kW * * * * * * > 15 - 30 kW * * * * * * > 30 - 100 kW * * * * * * > 100 kW * * * * * * Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. * Die Preise für intelligente Messsysteme werden an dieser Stelle veröffentlicht, sobald die Geräte technisch verfügbar sind. (Stand 07.10.2016) ** Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. *** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Seite 2 von 2 (Preisblatt 11) Entgelte für Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Preisblatt 12 – gültig ab 01.01.2017 Zusatzleistungen gemäß § 35(2) MsbG Bezeichnung der Zusatzleistung NS-Wandler Zusätzliche Messung (pro Ablesung) 2017 Netto* 24,38 €/a 4,88 € 2018 Brutto** 29,01 €/a 5,81 € Netto* 24,87 €/a 4,98 € 2019 Brutto** 29,60 €/a 5,93 € Netto* 25,37 €/a 5,08 € Brutto** 30,19 €/a 6,05 € Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die LEW Verteilnetz GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, nimmt sie diese in das Preisblatt auf. (Stand 07.10.2016) Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. * Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. ** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Oktober 2016 Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 ermittelt wurde. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten und Anpassungen der Umlagen ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2017 bekanntgegeben. Seite 1 von 1 (Preisblatt 12)
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