Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des

Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für
2015
Wichtigstes in Kürze:
 Insgesamt 63.486 Anträge seit April 2012
 19.3891 Neuanträge im Jahr 2015
 17.112 erstellte Bescheide im Jahr 2015
 nur 2,6 % der Bescheide im Jahr 2015 stellten keine
Gleichwertigkeit fest (weder volle noch teilweise oder legen
eine Ausgleichsmaßnahme auf)
 die häufigsten Referenzberufe 2015 waren Gesundheits- und
Krankenpflegerin und –pfleger; Ärztin/Arzt
(Erteilung der Approbation); sowie Physiotherapeutin und -therapeut
 die häufigsten Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden
2015 waren wie auch im Jahr zuvor deutsch, rumänisch und
polnisch
Das Statistische Bundesamt2 hat am 06. Oktober 2016 die Ergebnisse der amtlichen Statistik
zum Anerkennungsgesetz des Bundes für das Berichtsjahr 2015 veröffentlicht. Demnach
wurden für den Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2012 bis zum 31.
Dezember 2015 insgesamt 63.486 Neuanträge auf Anerkennung in den Berufen in
Bundeszuständigkeit gemeldet. Die Anerkennungsverfahren in den Berufen in
Länderzuständigkeit, zum Beispiel bei Lehrerinnen und Lehrern sowie Ingenieurinnen und
Ingenieuren, ist davon noch nicht umfasst, so dass die Gesamtzahl der
Anerkennungsverfahren in Deutschland insgesamt deutlich höher liegt.
Besonderes Interesse an einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
bestand 2015, wie auch bereits in den Jahren zuvor, im Bereich der reglementierten Berufe
des Bundes. Bei diesen Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung
in Deutschland. Für die Durchführung dieser Anerkennungsverfahren sind überwiegend die
Länder zuständig. 74,2 % der in 2015 gestellten Anträge bezogen sich auf solche Berufe.
1
Für Bremen liegen keine Daten für das Jahr 2015 vor. Daher wurden für dieses Bundesland die Angaben von
2014 übernommen.
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Alle hier referierten Ergebnisse sind Auswertungen der amtlichen Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen,
die auf § 17 BQFG verweisen. Absolute Werte sind zum Zweck der Anonymisierung auf ein Vielfaches von 3
gerundet. Prozentuale Angaben wurden auf Basis der Echtwerte berechnet.
1
25,8 % der Anträge 2015 betrafen die nicht reglementierten Berufe, bei denen das
Anerkennungsverfahren von den Kammern (IHK FOSA, Handwerkskammern u.a.)
durchgeführt wird. Die Anerkennung ist hier zwar nicht Bedingung für die Berufsausübung,
sie kann jedoch die Chancen auf eine adäquate Beschäftigung und den beruflichen Aufstieg
erhöhen. Zudem ermöglicht sie beispielsweise den Zugang zu Meisterfortbildungen.
Werden die Referenzberufe (Grafik 1) betrachtet, so zeigt sich, dass ein großer Teil der
Anträge im Gesundheitsbereich von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern
sowie auf die Approbation als Ärztin oder Arzt gestellt wurde. Dabei zeigt sich, dass Ärzte
erstmals nicht an der ersten Stelle der Referenzberufe stehen, sondern von Gesundheitsund Krankenpflegerinnen und -pflegern überholt worden sind.
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Grafik 1: die zwanzig häufigsten Referenzberufe im Jahr 2015 (neue Anträge 2015)
Anzahl der gestellten Neuanträge bei den zwanzig
häufigsten Referenzberufen 2015
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
5.937
Ärztin/Arzt (Erteilung der Approbation)
5.271
Physiotherapeut/-in
801
Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
561
Elektroniker/-in
474
Zahnärztin/Zahnarzt (Erteilung der Approbation)
462
Apotheker/-in (Erteilung der Approbation)
348
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
261
Elektroanlagenmonteur/-in
216
Fachkraft für Metalltechnik (ohne FR-Angabe)
204
Hebamme/Entbindungspfleger
198
Industrieelektriker/-in
192
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
171
Tierärztin/Tierarzt (Erteilung der Approbation)
165
Medizinisch-technische(r) Radiologieassistent/-in
141
Logopädin/Logopäde
138
Verkäufer/-in
135
Medizinisch-technische(r)
Laboratoriumsassistent/-in
135
Köchin/Koch
132
Industriemechaniker/-in
132
0
2.000
4.000
6.000
Quelle: amtliche Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf § 17 BQFG verweisen. Auswertungen des BIBB.
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Die häufigsten Ausbildungsstaaten der Antragstellenden (Grafik 2) waren Polen, Rumänien
sowie Bosnien und Herzegowina.
Grafik 2: die zwanzig häufigsten Ausbildungsstaaten der Antragstellenden im Jahr 2015 (neue Anträge 2015)
Anzahl der gestellten Anträge bei den zwanzig
häufigsten Ausbildungsstaaten 2015
Rumänien
1.938
Polen
1.881
Bosnien und Herzegowina
1.536
Italien
723
Russische Föderation
717
Ungarn
714
Serbien (ohne Kosovo)
669
Kroatien
663
Syrien
636
Österreich
627
Bulgarien
537
Griechenland
525
Ukraine
522
Türkei
495
Spanien
495
Niederlande
474
Tschechische Republik
366
Ägypten
297
Philippinen
288
Iran
282
Slowakei
255
0
500
1.000
1.500
2.000
Quelle: amtliche Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf § 17 BQFG verweisen. Auswertungen des BIBB.
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Grafik 3 zeigt die zwanzig häufigsten Staatsangehörigkeiten der Personen, die 2015 einen
Antrag auf die Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes gestellt haben.
Grafik 3: die zwanzig häufigsten Staaten denen Antragstellenden im Jahr 2015 angehörten (neue Anträge 2015)
Anzahl der Neuanträge bei den zwanzig häufigsten
Staatsangehörigkeiten 2015
Deutschland
2.205
Rumänien
1.722
Polen
1.611
Bosnien und Herzegowina
1.404
Kroatien
840
Serbien (ohne Kosovo)
717
Ungarn
678
Syrien
657
Italien
651
Bulgarien
540
Griechenland
528
Russische Föderation
513
Spanien
456
Türkei
438
Ukraine
438
Österreich
378
Tschechische Republik
321
Philippinen
285
Slowakei
279
Iran
276
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
Quelle: amtliche Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf § 17 BQFG verweisen. Auswertungen des BIBB.
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Insgesamt lag die Ablehnungsquote (d.h. Bescheide, die weder eine volle bzw. teilweise
Gleichwertigkeit bescheinigen noch die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme anordnen) bei
nur 2,6 % (vgl. Grafik 4).
Grafik 4: Ausgang der Entscheidung bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen 2015 (in Prozent)
100%
90%
80%
2,6%
2,4%
3,4%
8,5%
19,8%
14,8%
33,7%
70%
60%
50%
40%
74,0%
77,8%
62,9%
30%
20%
10%
0%
alle Berufe
(17.112 Bescheide)
reglementierte Berufe
(12.774 Bescheide)
nicht reglementierte Berufe
(4.335 Bescheide)
keine Gleichwertigkeit (inkl. Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes bei nicht reglementierten
Berufen)
teilweise Gleichwertigkeit (nur nicht reglementierte Berufe)
Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, welche zum 31.12.2015 noch nicht abgeschlossen war
(nur reglementierte Berufe)
volle Gleichwertigkeit (inkl. beschränkter Berufszugang nach HWO)
Quelle: amtliche Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf § 17 BQFG verweisen. Auswertungen des BIBB.
Die vorgelegten Zahlen sind Ergebnis der amtlichen Datenerhebung zum
Anerkennungsgesetz des Bundes. Die Statistik basiert auf den Meldungen der für die
Anerkennung zuständigen Stellen an die Statistischen Landesämter.
Weitergehende Auswertungen wird das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen
seines Projekts zum Monitoring des Anerkennungsgesetzes vornehmen und veröffentlichen.
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