Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für 2015 Wichtigstes in Kürze: Insgesamt 63.486 Anträge seit April 2012 19.3891 Neuanträge im Jahr 2015 17.112 erstellte Bescheide im Jahr 2015 nur 2,6 % der Bescheide im Jahr 2015 stellten keine Gleichwertigkeit fest (weder volle noch teilweise oder legen eine Ausgleichsmaßnahme auf) die häufigsten Referenzberufe 2015 waren Gesundheits- und Krankenpflegerin und –pfleger; Ärztin/Arzt (Erteilung der Approbation); sowie Physiotherapeutin und -therapeut die häufigsten Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden 2015 waren wie auch im Jahr zuvor deutsch, rumänisch und polnisch Das Statistische Bundesamt2 hat am 06. Oktober 2016 die Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für das Berichtsjahr 2015 veröffentlicht. Demnach wurden für den Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2012 bis zum 31. Dezember 2015 insgesamt 63.486 Neuanträge auf Anerkennung in den Berufen in Bundeszuständigkeit gemeldet. Die Anerkennungsverfahren in den Berufen in Länderzuständigkeit, zum Beispiel bei Lehrerinnen und Lehrern sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren, ist davon noch nicht umfasst, so dass die Gesamtzahl der Anerkennungsverfahren in Deutschland insgesamt deutlich höher liegt. Besonderes Interesse an einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bestand 2015, wie auch bereits in den Jahren zuvor, im Bereich der reglementierten Berufe des Bundes. Bei diesen Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung in Deutschland. Für die Durchführung dieser Anerkennungsverfahren sind überwiegend die Länder zuständig. 74,2 % der in 2015 gestellten Anträge bezogen sich auf solche Berufe. 1 Für Bremen liegen keine Daten für das Jahr 2015 vor. Daher wurden für dieses Bundesland die Angaben von 2014 übernommen. 2 Alle hier referierten Ergebnisse sind Auswertungen der amtlichen Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf § 17 BQFG verweisen. Absolute Werte sind zum Zweck der Anonymisierung auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Prozentuale Angaben wurden auf Basis der Echtwerte berechnet. 1 25,8 % der Anträge 2015 betrafen die nicht reglementierten Berufe, bei denen das Anerkennungsverfahren von den Kammern (IHK FOSA, Handwerkskammern u.a.) durchgeführt wird. Die Anerkennung ist hier zwar nicht Bedingung für die Berufsausübung, sie kann jedoch die Chancen auf eine adäquate Beschäftigung und den beruflichen Aufstieg erhöhen. Zudem ermöglicht sie beispielsweise den Zugang zu Meisterfortbildungen. Werden die Referenzberufe (Grafik 1) betrachtet, so zeigt sich, dass ein großer Teil der Anträge im Gesundheitsbereich von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie auf die Approbation als Ärztin oder Arzt gestellt wurde. Dabei zeigt sich, dass Ärzte erstmals nicht an der ersten Stelle der Referenzberufe stehen, sondern von Gesundheitsund Krankenpflegerinnen und -pflegern überholt worden sind. 2 Grafik 1: die zwanzig häufigsten Referenzberufe im Jahr 2015 (neue Anträge 2015) Anzahl der gestellten Neuanträge bei den zwanzig häufigsten Referenzberufen 2015 Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 5.937 Ärztin/Arzt (Erteilung der Approbation) 5.271 Physiotherapeut/-in 801 Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement 561 Elektroniker/-in 474 Zahnärztin/Zahnarzt (Erteilung der Approbation) 462 Apotheker/-in (Erteilung der Approbation) 348 Kraftfahrzeugmechatroniker/-in 261 Elektroanlagenmonteur/-in 216 Fachkraft für Metalltechnik (ohne FR-Angabe) 204 Hebamme/Entbindungspfleger 198 Industrieelektriker/-in 192 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in 171 Tierärztin/Tierarzt (Erteilung der Approbation) 165 Medizinisch-technische(r) Radiologieassistent/-in 141 Logopädin/Logopäde 138 Verkäufer/-in 135 Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent/-in 135 Köchin/Koch 132 Industriemechaniker/-in 132 0 2.000 4.000 6.000 Quelle: amtliche Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf § 17 BQFG verweisen. Auswertungen des BIBB. 3 Die häufigsten Ausbildungsstaaten der Antragstellenden (Grafik 2) waren Polen, Rumänien sowie Bosnien und Herzegowina. Grafik 2: die zwanzig häufigsten Ausbildungsstaaten der Antragstellenden im Jahr 2015 (neue Anträge 2015) Anzahl der gestellten Anträge bei den zwanzig häufigsten Ausbildungsstaaten 2015 Rumänien 1.938 Polen 1.881 Bosnien und Herzegowina 1.536 Italien 723 Russische Föderation 717 Ungarn 714 Serbien (ohne Kosovo) 669 Kroatien 663 Syrien 636 Österreich 627 Bulgarien 537 Griechenland 525 Ukraine 522 Türkei 495 Spanien 495 Niederlande 474 Tschechische Republik 366 Ägypten 297 Philippinen 288 Iran 282 Slowakei 255 0 500 1.000 1.500 2.000 Quelle: amtliche Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf § 17 BQFG verweisen. Auswertungen des BIBB. 4 Grafik 3 zeigt die zwanzig häufigsten Staatsangehörigkeiten der Personen, die 2015 einen Antrag auf die Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes gestellt haben. Grafik 3: die zwanzig häufigsten Staaten denen Antragstellenden im Jahr 2015 angehörten (neue Anträge 2015) Anzahl der Neuanträge bei den zwanzig häufigsten Staatsangehörigkeiten 2015 Deutschland 2.205 Rumänien 1.722 Polen 1.611 Bosnien und Herzegowina 1.404 Kroatien 840 Serbien (ohne Kosovo) 717 Ungarn 678 Syrien 657 Italien 651 Bulgarien 540 Griechenland 528 Russische Föderation 513 Spanien 456 Türkei 438 Ukraine 438 Österreich 378 Tschechische Republik 321 Philippinen 285 Slowakei 279 Iran 276 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 Quelle: amtliche Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf § 17 BQFG verweisen. Auswertungen des BIBB. 5 Insgesamt lag die Ablehnungsquote (d.h. Bescheide, die weder eine volle bzw. teilweise Gleichwertigkeit bescheinigen noch die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme anordnen) bei nur 2,6 % (vgl. Grafik 4). Grafik 4: Ausgang der Entscheidung bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen 2015 (in Prozent) 100% 90% 80% 2,6% 2,4% 3,4% 8,5% 19,8% 14,8% 33,7% 70% 60% 50% 40% 74,0% 77,8% 62,9% 30% 20% 10% 0% alle Berufe (17.112 Bescheide) reglementierte Berufe (12.774 Bescheide) nicht reglementierte Berufe (4.335 Bescheide) keine Gleichwertigkeit (inkl. Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes bei nicht reglementierten Berufen) teilweise Gleichwertigkeit (nur nicht reglementierte Berufe) Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, welche zum 31.12.2015 noch nicht abgeschlossen war (nur reglementierte Berufe) volle Gleichwertigkeit (inkl. beschränkter Berufszugang nach HWO) Quelle: amtliche Statistik nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf § 17 BQFG verweisen. Auswertungen des BIBB. Die vorgelegten Zahlen sind Ergebnis der amtlichen Datenerhebung zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Die Statistik basiert auf den Meldungen der für die Anerkennung zuständigen Stellen an die Statistischen Landesämter. Weitergehende Auswertungen wird das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen seines Projekts zum Monitoring des Anerkennungsgesetzes vornehmen und veröffentlichen. 6
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