Bekanntmachung - Markt Wolnzach

MARKT WOLNZACH
Bekanntmachung des Marktes Wolnzach
16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes Nr.
84 für das Gebiet „Hochstadt II“ in Wolnzach, 2. Änderung im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB);
hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom
17. 9. 2015 die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
und Bebauungsplanes Nr. 84 für das Gebiet „Hochstatt II“ in Wolnzach,
2. Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes wurde nochmals geändert. Die Änderungen stellen sich insbesondere wie
folgt dar:
Verlängerung der Schnittlinie 2-2, Ausbuchtung der Baugrenze für Anbau
im Osten, Betriebsleiterwohnungen wurden auf 200 m² je Nutzungseinheit
begrenzt, Ergänzung Textvorschlag „Geländeveränderungen“, Entwässerung Punkte 5.1 – 5.5 in textliche Hinweise, Grünflächengestaltung Punkte
4.1 – 4.4 in textliche Festsetzungen, Hinweise Punkt 5.5 in textliche Festsetzungen, Einhausung von Lagerplätzen sowie Anforderungen an Fassaden, Hinweise wegen best. Hopfengarten, Ergänzung von Herstellungsund Pflegemaßnahmen im Ausgleichsflächenplan.
Den geänderten Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
und des Bebauungsplans Nr. 84 – 2. Änderung für das Gebiet „Hochstatt
II“ in Wolnzach im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB in der
Fassung vom 27. 9. 2016 hat der Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vom 27. 9. 2016 erneut gebilligt.
Das Bebauungsplangebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 999/2, 999/3,
sowie eine Teilfläche der Grundstücke Fl.-Nr. 999/1, 999/4 und 1019 der
Gemarkung Gebrontshausen.
Die Grenzen des Bebauungsplanes werden wie folgt festgesetzt:
Nördliche Grenze:
Ortsstraße „Hochstatt“ Fl.-Nr. 1019 und Teilfläche des Grundstückes
Fl.-Nr. 999/3 sowie Fl.-Nr. 998 der Gemarkung Gebrontshausen.
Östliche Grenze:
Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 999/1 der Gemarkung Gebrontshausen
Südliche Grenze:
Landwirtschaftliche Grundstücke Fl.-Nr. 1005 und 1230 der Gemarkung
Gebrontshausen
Westliche Grenze:
Kreisstraße „PAF 11“ sowie Ortsstraße „Hochstatt“ Fl.-Nr. 1019 der Gemarkung Gebrontshausen
und sind im folgenden Lageplan gestrichelt umrandet:
Das Gebiet soll als Gewerbegebiet genutzt werden.
Das Plangebiet stellt eine Änderung und Erweiterung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 84 für das Gebiet „Hochstatt II“ in Wolnzach
dar. Das Gebiet dient der Betriebserweiterung von zwei ortsansässigen
Gewerbebetrieben. Die Änderung und Erweiterung der Bauleitpläne ist
notwendig, da bestehende Verwaltungsgebäude und ein Zentrallabor erweitert werden sollen und hierfür die bauplanrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden müssen.
Der geänderte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 84 – 2. Änderung für das Gebiet „Hochstatt
II“ im Parallelverfahren in Wolnzach mit Begründung in der Fassung vom
27. 9. 2016 einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
12. 10. 2016 bis 31. 10. 2016
im Rathaus Wolnzach, Zimmer Nr. 10, während der allgemeinen Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus. Außerdem sind
die Planunterlagen im Internet auf www.wolnzach.de unter Amtliche Bekanntmachungen während des Auslegungszeitraums einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen – jedoch nur zu den geänderten Teilen – vorgebracht werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut
Mensch
Art der vorhandenen Information
Grünstreifen zur Abschirmung von Immissionen, Betriebsleiterwohnungen, Lärmentwicklung, Abfallentsorgung, Verschattung
zu Nachbargebäuden, landwirtschaftliche Immissionen
Tiere
Ausgleichsflächen, Lärmentwicklung, Abfallentsorgung, Oberflächenversiegelung
Pflanzen
Schutzabstand zum Hopfengarten, Pflanzkonzept, Ausgleichsflächen sowie deren Herstellungs- und Pflegemaßnahmen, Öffentliche und private Grünflächen, Ortsrandeingrünung, Baumpflanzungen
Boden
Geländeveränderungen, Mindestabstand Böschungskamm
zwecks Erosion, wasserdurchlässige begrünte Stellplätze, Grünflächen zwischen Stellplätzen, Bodenversiegelung
Wasser
Mindestabstand Böschungskamm zwecks Niederschlagswasser,
Entwässerung, Entwässerungsgraben, Einleitung in Larsbach,
Wasserversorgung, Versickerung von Niederschlagswasser,
Grundwasserbildung, Abwasser, Wasserleitvermögen, reduzierte Oberflächenwasserversickerung aufgrund steigender Oberflächenversiegelung
Luft
Staubbelastung durch angrenzende landwirtschaftliche Nutzung, Zunahme des Verkehrs, allgemeine Lufterwärmung
Klima
Energieeinsparung durch kompakte Bauweise
Landschaft
Durchgrünung am Ortsrand, Höhenentwicklung Höhenkamm
Kultur- und sonstige Sachgüter
Nicht vorhanden
Nutzung erneuerbare Energien / Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Fernwärme),
Energieeinsparung
Nutzung von passiver Energie (Fenstersituierung)
Landschafts- und sonstige Pläne Regionalplan Region Ingolstadt, Landschaftsplan
Wechselwirkungen
Hinweise auf Wechselwirkungen zwischen den einzelnen
Schutzgütern; Darstellung im Umweltbericht
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie
Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs.
6 BauGB können fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Wolnzach, 4. 10. 2016
Jens Machold
1. Bürgermeister