MARKT WOLNZACH Bekanntmachung des Marktes Wolnzach 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes Nr. 84 für das Gebiet „Hochstadt II“ in Wolnzach, 2. Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 17. 9. 2015 die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes Nr. 84 für das Gebiet „Hochstatt II“ in Wolnzach, 2. Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes wurde nochmals geändert. Die Änderungen stellen sich insbesondere wie folgt dar: Verlängerung der Schnittlinie 2-2, Ausbuchtung der Baugrenze für Anbau im Osten, Betriebsleiterwohnungen wurden auf 200 m² je Nutzungseinheit begrenzt, Ergänzung Textvorschlag „Geländeveränderungen“, Entwässerung Punkte 5.1 – 5.5 in textliche Hinweise, Grünflächengestaltung Punkte 4.1 – 4.4 in textliche Festsetzungen, Hinweise Punkt 5.5 in textliche Festsetzungen, Einhausung von Lagerplätzen sowie Anforderungen an Fassaden, Hinweise wegen best. Hopfengarten, Ergänzung von Herstellungsund Pflegemaßnahmen im Ausgleichsflächenplan. Den geänderten Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 84 – 2. Änderung für das Gebiet „Hochstatt II“ in Wolnzach im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB in der Fassung vom 27. 9. 2016 hat der Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vom 27. 9. 2016 erneut gebilligt. Das Bebauungsplangebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 999/2, 999/3, sowie eine Teilfläche der Grundstücke Fl.-Nr. 999/1, 999/4 und 1019 der Gemarkung Gebrontshausen. Die Grenzen des Bebauungsplanes werden wie folgt festgesetzt: Nördliche Grenze: Ortsstraße „Hochstatt“ Fl.-Nr. 1019 und Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 999/3 sowie Fl.-Nr. 998 der Gemarkung Gebrontshausen. Östliche Grenze: Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 999/1 der Gemarkung Gebrontshausen Südliche Grenze: Landwirtschaftliche Grundstücke Fl.-Nr. 1005 und 1230 der Gemarkung Gebrontshausen Westliche Grenze: Kreisstraße „PAF 11“ sowie Ortsstraße „Hochstatt“ Fl.-Nr. 1019 der Gemarkung Gebrontshausen und sind im folgenden Lageplan gestrichelt umrandet: Das Gebiet soll als Gewerbegebiet genutzt werden. Das Plangebiet stellt eine Änderung und Erweiterung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 84 für das Gebiet „Hochstatt II“ in Wolnzach dar. Das Gebiet dient der Betriebserweiterung von zwei ortsansässigen Gewerbebetrieben. Die Änderung und Erweiterung der Bauleitpläne ist notwendig, da bestehende Verwaltungsgebäude und ein Zentrallabor erweitert werden sollen und hierfür die bauplanrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Der geänderte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 84 – 2. Änderung für das Gebiet „Hochstatt II“ im Parallelverfahren in Wolnzach mit Begründung in der Fassung vom 27. 9. 2016 einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 12. 10. 2016 bis 31. 10. 2016 im Rathaus Wolnzach, Zimmer Nr. 10, während der allgemeinen Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet auf www.wolnzach.de unter Amtliche Bekanntmachungen während des Auslegungszeitraums einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen – jedoch nur zu den geänderten Teilen – vorgebracht werden. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Schutzgut Mensch Art der vorhandenen Information Grünstreifen zur Abschirmung von Immissionen, Betriebsleiterwohnungen, Lärmentwicklung, Abfallentsorgung, Verschattung zu Nachbargebäuden, landwirtschaftliche Immissionen Tiere Ausgleichsflächen, Lärmentwicklung, Abfallentsorgung, Oberflächenversiegelung Pflanzen Schutzabstand zum Hopfengarten, Pflanzkonzept, Ausgleichsflächen sowie deren Herstellungs- und Pflegemaßnahmen, Öffentliche und private Grünflächen, Ortsrandeingrünung, Baumpflanzungen Boden Geländeveränderungen, Mindestabstand Böschungskamm zwecks Erosion, wasserdurchlässige begrünte Stellplätze, Grünflächen zwischen Stellplätzen, Bodenversiegelung Wasser Mindestabstand Böschungskamm zwecks Niederschlagswasser, Entwässerung, Entwässerungsgraben, Einleitung in Larsbach, Wasserversorgung, Versickerung von Niederschlagswasser, Grundwasserbildung, Abwasser, Wasserleitvermögen, reduzierte Oberflächenwasserversickerung aufgrund steigender Oberflächenversiegelung Luft Staubbelastung durch angrenzende landwirtschaftliche Nutzung, Zunahme des Verkehrs, allgemeine Lufterwärmung Klima Energieeinsparung durch kompakte Bauweise Landschaft Durchgrünung am Ortsrand, Höhenentwicklung Höhenkamm Kultur- und sonstige Sachgüter Nicht vorhanden Nutzung erneuerbare Energien / Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Fernwärme), Energieeinsparung Nutzung von passiver Energie (Fenstersituierung) Landschafts- und sonstige Pläne Regionalplan Region Ingolstadt, Landschaftsplan Wechselwirkungen Hinweise auf Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern; Darstellung im Umweltbericht Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB können fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Wolnzach, 4. 10. 2016 Jens Machold 1. Bürgermeister
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