Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
1I1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die geschäftlichen Beziehungen und dienen dem
reibungslosen Geschäftsablauf zwischen der finvax UG (im Folgenden „finvax“) und dem Kunden. Sie
gelten für alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen, die finvax
gegenüber dem Kunden aufgrund eines geschlossenen Vertrages (im Folgenden „Vertrag“) erbringt.
Ferner gelten sie für alle zukünftig zwischen finvax und dem Kunden geschlossenen Verträge, soweit
nichts anderes vereinbart wird.
1I2 Gegenstand des Vertrages (inkl. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) können die Lieferung
von Kauf- oder Verkaufssignalen (im Folgenden Handelssignalen) in Verbindung mit Kurs- oder
Preisdaten und Performance-Reports an den Kunden zum vertragsgemäßen Gebrauch gegen
Bezahlung einer Vergütung sein.
1I3 Anders lautende Bedingungen des Kunden oder mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie
von finvax schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der vertraglichen Leistungen von finvax durch
den Kunden gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2 Finanzinformationen und -daten
2I1 Einzelheiten zum Umfang der zu liefernden Informationen ergeben sich aus dem
abgeschlossenen Vertrag.
2I2 Dem Kunden ist bekannt, dass finvax die Kurs- oder Preisdaten zur Ermittlung der Handelssignale
von Dritten bezieht. finvax ist nicht in der Lage, diese von Dritten bezogenen Daten auf ihre
inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen, so dass diese von finvax auch
nicht geschuldet werden. finvax gewährleistet und garantiert daher auch nicht die inhaltliche
Richtigkeit und/oder Vollständigkeit und/oder Aktualität und/oder Rechtzeitigkeit der von Dritten
bezogenen Daten sowie der übermittelten Handelssignale, was der Kunde anerkennt. Der Kunde
erkennt ferner an, dass die Dritten keine Erfüllungsgehilfen von finvax sind.
2I3 Die Gefahr einer teilweisen bzw. gänzlichen Nichtübermittlung von Informationen geht auf den
Kunden über, sobald die Informationen finvax verlassen haben.
3 Börseninformationen
3I1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm seitens finvax erteilten Abrechnungsunterlagen
während der Vertragslaufzeit aufzubewahren, auf Anforderung der Börsen überprüfen zu lassen und
dabei die erforderliche Unterstützung zu gewähren.
3I2 Der Kunde verpflichtet sich, allfällige von den Börsen erbetene Auskünfte über den mit finvax
abgeschlossenen Vertrag zu erteilen.
finvax UG
Am Sonnenweg 48C
70619 Stuttgart
Telefon: +49 1577 383 58 69
E-Mail: [email protected]
Internet: www.finvax.de
Stand: 01.10.2016
4 Vergütung, Börsenabrufgebühren und sonstige Kosten
4I1 Der Kunde hat die nach dem Vertrag vereinbarte Vergütung zu entrichten.
4I2 Etwaige Informationskosten von Dritten und Börsenabrufgebühren werden finvax in Rechnung
gestellt. Diese sind in der im Vertrag vereinbarten Vergütung enthalten.
4I3 finvax ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr die nach dem Vertrag zu zahlende Vergütung nach
schriftlicher Vorankündigung unter Beachtung einer Frist von zwei Monaten auf den Beginn eines
jeden Monats zu erhöhen. Sofern die Erhöhung mehr als 10 Prozentpunkte beträgt, ist der Kunde
berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf den Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.
4I4 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
5 Fälligkeit, Zahlungsmodus
5I1 finvax berechnet die Vergütung im Voraus. Der Kunde hat das Recht, die in Rechnung gestellte
Vergütung je nach Laufzeit des Vertrages zwölf, sechs, drei Monate oder einen Monat im Voraus zu
entrichten. Sofern der Kunde für zwölf Monate im Voraus zahlt, ist der Kunde berechtigt, den
Jahresskontobetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten in Anspruch zu nehmen.
5I2 Zahlungen des Kunden haben unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu erfolgen.
5I3 Bei Zahlungsverzug ist finvax berechtigt, die Leistungen bis zur Zahlung des ausstehenden
Betrages einzustellen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für den Zeitraum der Nichtbelieferung
bleibt hiervon unberührt.
5I4 finvax ist ferner berechtigt, dem Kunden im Falle des Zahlungsverzugs unter Androhung der
Kündigung eine Nachfrist von 14 Tagen zum Ausgleich der rückständigen Zahlung zu setzen und den
Vertrag nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachfrist fristlos zu kündigen.
6 Laufzeit und Kündigung des Vertrages
6I1 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, läuft der Vertrag zunächst für eine
Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwölf
Monate, sofern ein Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit
oder zum Ende einer sich anschließenden Vertragsperiode gekündigt wird.
6I2 Das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6I3 finvax hat das Recht Informationen aus dem Leistungsumfang herauszunehmen. Sollte die
Herausnahme der Informationen aus dem Leistungsumfang für den Kunden unzumutbar sein, so
steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem finvax die
Information aus dem Lieferumfang herausnimmt.
6I4 Jede Kündigung hat schriftlich und unter Angabe der Kundenummer zu erfolgen. Die Schriftform
ist Wirksamkeitsvoraussetzung.
finvax UG
Am Sonnenweg 48C
70619 Stuttgart
Telefon: +49 1577 383 58 69
E-Mail: [email protected]
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Stand: 01.10.2016
6I5 Kündigt finvax den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, so ist finvax
berechtigt, vom Kunden als Ersatz für den durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstehenden
Schaden 95 % der vereinbarten Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu
verlangen, wobei darin bereits die von finvax ersparten Aufwendungen berücksichtigt sind. Dem
Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht
von finvax zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.
7 Haftung
7I1 Für Schäden, gleich woraus diese resultieren, haftet finvax weder gegenüber Unternehmen (§ 14
BGB) noch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Dies gilt nicht, soweit zum Beispiel nach dem
Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der
Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
7I2 Sofern der Kunde Ansprüche direkt gegen die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen von finvax geltend macht, gilt der Haftungsausschluss der Ziffer 7I1 gleichermaßen
zugunsten dieser, soweit gesetzlich zulässig.
7I3 Vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren, soweit nicht durch Gesetz eine kürzere Frist
vorgesehen ist, spätestens zwölf Monate nach dem Erhalt oder Abrufen der entsprechenden
Finanzinformationen und Daten oder Dienste. Sonstige Schadenersatzansprüche - gleich aus
welchem Rechtsgrund - verjähren 24 Monate nach Abrufen der entsprechenden
Finanzinformationen und Daten oder Dienste.
7I4 Zu den sonstigen Ansprüchen zählen u.a. auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (pVV).
7I5 Keiner der oben genannten Ausschlüsse hat Auswirkungen auf gesetzliche Rechte irgendwelcher
Art, die nicht ausgeschlossen werden können. In solch einem Fall beschränkt sich die Verpflichtung
von finvax, soweit gesetzlich zulässig, jedoch auf die erneute Erbringung der entsprechenden
Dienstleistung an den Kunden.
7I6 Jeder der vorgenannten Ausschlüsse und jede Beschränkung sind als separate und abtrennbare
Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen.
finvax UG
Am Sonnenweg 48C
70619 Stuttgart
Telefon: +49 1577 383 58 69
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Stand: 01.10.2016
8 Verwendung beim Kunden
8I1 Dem Kunden ist ausschließlich gestattet, die Informationen in der im Vertrag beschriebenen Art
und Weise zu nutzen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von finvax ist der Kunde insbesondere
(aber nicht ausschließlich) nicht berechtigt, Informationen
-
entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben;
auf dem Wege elektronischer Datenverarbeitung in einem Netzwerk zu verbreiten;
nachzudrucken und/oder inhaltlich abzuändern und/oder zu speichern;
allgemein (etwa über das Internet) Dritten zugänglich zu machen oder in ein Intra- oder Extranet
einzustellen;
zum Betrieb oder Aufbau einer Datenbank zu verwenden.
8I2 Die Informationen unterliegen zum Teil urheberrechtlichem Schutz. Soweit die Informationen mit
einem Urheberrechtsvermerk versehen sind, ist der Kunde nicht berechtigt, diesen zu entfernen.
8I3 Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 8I1 oder Ziffer 8I2 zur
Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe einer Bruttojahresvergütung an finvax. Die Erfüllung des
Vertrages und die Konventionalstrafe können kumulativ gefordert werden. Dem Kunden bleibt es
vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung
darüber hinausgehender Schäden bleibt finvax vorbehalten.
8I4 Verstöße gegen die Ziffer 8I1 oder Ziffer 8I2 berechtigen finvax darüber hinaus zur sofortigen
fristlosen Kündigung des Vertrages. Das Recht zur Geltendmachung der Konventionalstrafe gemäß
Ziffer 8I3 oder eines Schadensersatzanspruches gemäß Ziffer 6I5 bleibt hiervon unberührt.
8I5 Sofern der Kunde die Informationen in einer Art und Weise nutzt, welche nicht der im Vertrag
vereinbarten Nutzung entspricht, hat der Kunde finvax sowie alle Datenlieferanten von finvax von
Ansprüchen Dritter freizustellen sowie für sämtliche damit im Zusammenhang bei finvax oder ihren
Dienstleistern entstandenen Schäden, Aufwendungen, Kosten etc. aufzukommen.
9 Keine Anlageberatung, Finanzdienstleistung oder Wertpapierdienstleistung
9I1 finvax führt keine Anlageberatung durch. Handelssignale in Verbindung mit Kurs- oder Preisdaten
sowie alle weiteren Informationen die finvax bereitstellt, dienen nur der allgemeinen Information des
Kunden für eine selbstständig zu treffende Anlageentscheidung. Sämtliche vertragsgegenständliche
Leistungen sind daher keine Anlageberatung und stellen keine Empfehlung oder Aufforderung zum
Kaufen, Halten oder Verkaufen eines bestimmten Wertpapiers oder sonstigen Finanzinstruments dar.
Sie entsprechen lediglich den aktuellen Berechnungen des verwendeten Handelssystems. Sie sind
ferner nicht als Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung gedacht.
9I2 Bei den Handelssignalen handelt es sich um die reine Informationsweitergabe der durch den
Algorithmus einer Handelsstrategie automatisch generierten Kauf- und Verkaufssignale.
9I3 Die bereitgestellten Informationen von finvax enthalten möglicherweise nicht alle für den Kunden
erforderlichen bzw. aktuellen Informationen für eine Anlageentscheidung. Gegebenenfalls gibt es
weitere relevante Informationen, die von finvax nicht bereitgestellt werden.
finvax UG
Am Sonnenweg 48C
70619 Stuttgart
Telefon: +49 1577 383 58 69
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Stand: 01.10.2016
9I4 finvax haftet nicht für tatsächliche Transaktionen seitens des Kunden, auch wenn Formulierungen
und Hinweise scheinbar zu einer Handlung auffordern. Bevor der Kunde Anlageentscheidungen trifft,
sollte er sich sorgfältig über die Chancen und Risiken informiert haben. Anlageentscheidungen
können neben den finanziellen auch steuerliche und rechtliche Aspekte betreffen.
9I5 finvax weist darauf hin, dass aus der Wertentwicklung eines Wertpapiers, Indizes, Rohstoffes
oder derivativen Instruments in der Vergangenheit nicht auf die zukünftige Wertentwicklung
geschlossen werden kann. Der zukünftige Verlauf des Kurses bzw. Preises kann mit den
Handelssignalen nicht vorausgesagt werden. Investitionen in Wertpapiere oder sonstige
Finanzinstrumente sind stets mit Risiken verbunden. Kursverluste, die im Extremfall auch einen
Totalverlust des eingesetzten Kapitals bzw. bei derivativen Finanzinstrumenten einen über den
Kapitaleinsatz hinausgehenden Verlust bedeuten, können nicht ausgeschlossen werden.
9I6 Bei den Handelssignalen von finvax handelt es sich um reine Anregungen, es werden keine
Empfehlungen abgegeben. Eine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit und/oder
Aktualität und/oder Rechtzeitigkeit dieser Anregungen wird nicht übernommen.
Schadenersatzansprüche gegenüber finvax können ausdrücklich nicht geltend gemacht werden. Die
Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr.
9I7 Da der Anleger gegenüber finvax keinerlei Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen oder
Kenntnissen und Erfahrungen in Wertpapiergeschäften machen wird, kann und wird finvax keine
Angemessenheitsprüfung vornehmen.
9I8 Die Erwähnung eines bestimmten Wertpapiers oder Finanzinstruments auf der Website oder auf
sonstigen Informationsquellen von finvax stellen keine Empfehlung zum Kaufen, Verkaufen oder
Halten des betreffenden oder eines anderen Wertpapiers oder sonstigen Finanzinstruments dar.
9I9 Mit den vertragsgegenständlichen Leistungen werden von finvax außerdem keine
Finanzdienstleistungen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen und auch keine
Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes angeboten.
10 Rechte an Produkten
10I1 Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder gewerbliche Schutzvermerke,
Urheberrechtsvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation von Produkten der finvax
oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
Dies gilt ebenso für Ausdrucke, die von den Informationen erstellt werden.
10I2 finvax ist berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr auf die Zusammenarbeit mit dem
Kunden hinzuweisen und den Firmennamen und das Logo des Kunden insoweit zu nutzen. Dies gilt
jedoch nur, solange der Kunde keine Einwendungen gegen die Verwendung des Firmennamens
und/oder Logos erhebt.
finvax UG
Am Sonnenweg 48C
70619 Stuttgart
Telefon: +49 1577 383 58 69
E-Mail: [email protected]
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Stand: 01.10.2016
11 Sonstiges
11I1 finvax und der Kunde werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die sie von der anderen
Partei erhalten haben, sowie vertragliche Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit strikt vertraulich
behandeln.
11I2 finvax wird von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei und eine Haftung ist ausgeschlossen,
wenn finvax an deren Erfüllung durch Arbeitskampf, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen
sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt behindert wird und finvax diese nicht zu vertreten hat.
Ferner steht finvax in den vorgenannten Fällen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des
Vertrages zu. finvax wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass einer der vorstehenden
aufgeführten Fälle vorliegt.
11I3 finvax ist berechtigt ohne Zustimmung des Kunden sämtliche Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
11I4 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen finvax und dem Kunden ist ausschließlich deutsches
materielles Recht anwendbar, unter Ausschluss der Anwendung des internationalen Privatrechts
(EGBGB). Ferner wird auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über
Verträge über den internationalen Warenkauf ausgeschlossen.
11I5 Ergänzungen und/oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
11I6 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmung
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll
vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt
werden, die dem von den Vertragsparteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst
nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken sowie für den Fall, dass
mehrere Bestimmungen unwirksam sind oder werden.
11I7 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen (§ 38 Abs. 1 ZPO) oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland (§ 38 Abs. 2 ZPO), so ist der Sitz von finvax ausschließlicher Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. finvax bleibt aber berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitz oder Sitz zu verklagen.
11I8 Bezüglich der Datenlieferanten von finvax wird Folgendes festgehalten:
Die Datenlieferanten von finvax übernehmen keine Gewähr und keine Haftung für die inhaltliche
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihnen angelieferten und bereitgestellten Daten
und betreiben mit der Bereitstellung und/oder Lieferung der Daten keine Anlageberatung,
Anlageempfehlung oder Ähnliches.
finvax UG
Am Sonnenweg 48C
70619 Stuttgart
Telefon: +49 1577 383 58 69
E-Mail: [email protected]
Internet: www.finvax.de
Stand: 01.10.2016