Fusionskontrolle: EU-Kommission genehmigt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: EU-Kommission genehmigt Übernahmevorhaben in der
irischen Fleischindustrie
Brüssel, 7. Oktober 2016
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über
Slaney Foods JV und Slaney Proteins (Irland) durch den irischen Fleischverarbeiter ABP
Group und die im Besitz von Landwirten befindliche Agroindustrie-Kooperative Fane Valley
(Vereinigtes Königreich) ohne Auflagen genehmigt. Vorausgegangen war eine Prüfung auf
der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung.
Alle drei Unternehmen (ABP, Fane Valley und Slaney) sind in Erwerb und Schlachtung von Rindern,
Schafen und Lämmern sowie in der Entbeinung und Verarbeitung von Fleisch tätig. Zu ihren
Tätigkeiten zählen auch die Vermarktung frischen Rind-, Lamm- und Hammelfleischs an den
Einzelhandel (einschließlich Supermärkte) und industrielle Fleischverarbeiter. Die Kommission kam zu
dem Ergebnis, dass die geplante Übernahme den wirksamen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt in
keinem der betroffenen Märkte negativ beeinträchtigen würde.
Das Vorhaben war am 2. September 2016 bei der Kommission angemeldet worden.
Untersuchung der Kommission
Die Untersuchung der Kommission galt insbesondere den Auswirkungen der geplanten Übernahme auf
die Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden und die daher
im Sinne des EU-Fusionskontrollrechts als betroffene Märkte gelten:
- Erwerb von Rindern zu Schlachtzwecken durch ABP und Slaney Foods JV in Irland; Erwerb von
Schafen und Lämmern zu Schlachtzwecken durch ABP, Slaney Foods JV und Fane Valley in Irland
und Nordirland;
- Vermarktung frischen Rind-, Lamm- und Hammelfleischs in Irland u. a. an industrielle
Fleischverarbeiter; Vermarktung frischen Lamm- und Hammelfleischs durch ABP und Slaney Foods
JV u. a. an Supermärkte in Belgien;
- Beschaffung tierischer, durch Schlachtung gewonnener Nebenprodukte durch ABP und Slaney
Foods JV in Irland.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben auf keinem dieser Märkte zu
Wettbewerbsproblemen führen wird.
In Bezug auf die Märkte für den Erwerb von Lebendtieren (Rindern, Schafen und Lämmern) hat
die Kommission geprüft, ob ein etwaiger Zuwachs der Nachfragemacht der Schlachthäuser gegenüber
den Landwirten insbesondere kleinbäuerliche Existenzen beeinträchtigen könnte. Da irische Landwirte
aber generell in einem breiteren Umkreis verkaufen, sind sie in der Lage, für einen günstigeren Preis
das Schlachthaus zu wechseln. Auch nach dem Zusammenschluss werden Schlachthäuser in Irland
freie Kapazitäten aufweisen; das gilt auch für den Südosten des Landes, wo sich die
Rinderschlachtanlage von Slaney Foods JV befindet. Daher wird es für die Bauern weiter genügend
alternative Abnehmer von Lebendtieren geben.
Die Kommission hat auch die Wettbewerbsfolgen für den nachgelagerten Frischfleischhandel
untersucht. Dort werden nach dem Zusammenschluss weiterhin mehrere starke Wettbewerber
vertreten sein. Daher werden die fusionierenden Unternehmen nicht in der Lage sein, Preise zu
erhöhen oder Einzelhändlern oder der Fleichverarbeitungsindustrie und damit letzten Endes den
Verbrauchern nachteilige Konditionen aufzuzwingen.
Im Hinblick auf die Beschaffung tierischer, durch Schlachtung gewonnener Nebenprodukte in
Irland stellte die Kommission fest, dass konkurrierende Beseitigungsbetriebe derzeit nur geringe
Mengen tierischer Nebenprodukte bei Slaney Foods JV/Fane Valley erwerben. Die Beseitigungsbetriebe
hätten auch nach dem Zusammenschluss ausreichenden Zugang zu tierischen Nebenprodukten. Auch
die Schlachthäuser müssten keine negativen Folgen für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte
befüchten.
Unternehmen und Produkte
ABP Food Group (Irland) verfügt über mehrere fleischverarbeitende Betriebe in Irland, dem
Vereinigten Königreich und Kontinentaleuropa und vermarktet Frischfleisch in Europa und weltweit. Zu
den weiteren Tätigkeitsfeldern von ABP Group zählen Haustierfutter, erneuerbare Energien und
Proteine. Das Unternehmen unterhält acht Fleischverarbeitungsbetriebe in Irland und Nordirland.
Bei Fane Valley Co-operative Society Limited (Vereinigtes Königreich) handelt es sich um eine
landwirtschaftliche Genossenschaft mit den Tätigkeitsfeldern Fleischverarbeitung, Getreidemehl und
Frühstücksgetreidekost, Futtermittel und Einzelhandel mit Landwirtschaftszubehör. Fane Valley betreibt
ein Schlachthaus in Irland.
Slaney Foods JV (Irland) besteht aus zwei Geschäftsbereichen: Slaney Food International umfasst die
Rinderschlachtung und die Rindfleischverarbeitung in Irland, Irish Country Meats die Schlachtung von
Schafen und Lämmern und die Vermarktung von Schaf- und Lammfleisch in Irland und Belgien. Slaney
Foods JV unterhält drei fleischverarbeitende Betriebe in Irland.
Slaney Proteins (Irland) unterhält einen Beseitigungsbetrieb zur Verarbeitung tierischer
Nebenprodukte, die durch die Tätigkeiten von Slaney Foods JV in Irland anfallen.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7930 im öffentlich
zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht.
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