Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: EU-Kommission genehmigt Übernahmevorhaben in der irischen Fleischindustrie Brüssel, 7. Oktober 2016 Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über Slaney Foods JV und Slaney Proteins (Irland) durch den irischen Fleischverarbeiter ABP Group und die im Besitz von Landwirten befindliche Agroindustrie-Kooperative Fane Valley (Vereinigtes Königreich) ohne Auflagen genehmigt. Vorausgegangen war eine Prüfung auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung. Alle drei Unternehmen (ABP, Fane Valley und Slaney) sind in Erwerb und Schlachtung von Rindern, Schafen und Lämmern sowie in der Entbeinung und Verarbeitung von Fleisch tätig. Zu ihren Tätigkeiten zählen auch die Vermarktung frischen Rind-, Lamm- und Hammelfleischs an den Einzelhandel (einschließlich Supermärkte) und industrielle Fleischverarbeiter. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Übernahme den wirksamen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt in keinem der betroffenen Märkte negativ beeinträchtigen würde. Das Vorhaben war am 2. September 2016 bei der Kommission angemeldet worden. Untersuchung der Kommission Die Untersuchung der Kommission galt insbesondere den Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden und die daher im Sinne des EU-Fusionskontrollrechts als betroffene Märkte gelten: - Erwerb von Rindern zu Schlachtzwecken durch ABP und Slaney Foods JV in Irland; Erwerb von Schafen und Lämmern zu Schlachtzwecken durch ABP, Slaney Foods JV und Fane Valley in Irland und Nordirland; - Vermarktung frischen Rind-, Lamm- und Hammelfleischs in Irland u. a. an industrielle Fleischverarbeiter; Vermarktung frischen Lamm- und Hammelfleischs durch ABP und Slaney Foods JV u. a. an Supermärkte in Belgien; - Beschaffung tierischer, durch Schlachtung gewonnener Nebenprodukte durch ABP und Slaney Foods JV in Irland. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben auf keinem dieser Märkte zu Wettbewerbsproblemen führen wird. In Bezug auf die Märkte für den Erwerb von Lebendtieren (Rindern, Schafen und Lämmern) hat die Kommission geprüft, ob ein etwaiger Zuwachs der Nachfragemacht der Schlachthäuser gegenüber den Landwirten insbesondere kleinbäuerliche Existenzen beeinträchtigen könnte. Da irische Landwirte aber generell in einem breiteren Umkreis verkaufen, sind sie in der Lage, für einen günstigeren Preis das Schlachthaus zu wechseln. Auch nach dem Zusammenschluss werden Schlachthäuser in Irland freie Kapazitäten aufweisen; das gilt auch für den Südosten des Landes, wo sich die Rinderschlachtanlage von Slaney Foods JV befindet. Daher wird es für die Bauern weiter genügend alternative Abnehmer von Lebendtieren geben. Die Kommission hat auch die Wettbewerbsfolgen für den nachgelagerten Frischfleischhandel untersucht. Dort werden nach dem Zusammenschluss weiterhin mehrere starke Wettbewerber vertreten sein. Daher werden die fusionierenden Unternehmen nicht in der Lage sein, Preise zu erhöhen oder Einzelhändlern oder der Fleichverarbeitungsindustrie und damit letzten Endes den Verbrauchern nachteilige Konditionen aufzuzwingen. Im Hinblick auf die Beschaffung tierischer, durch Schlachtung gewonnener Nebenprodukte in Irland stellte die Kommission fest, dass konkurrierende Beseitigungsbetriebe derzeit nur geringe Mengen tierischer Nebenprodukte bei Slaney Foods JV/Fane Valley erwerben. Die Beseitigungsbetriebe hätten auch nach dem Zusammenschluss ausreichenden Zugang zu tierischen Nebenprodukten. Auch die Schlachthäuser müssten keine negativen Folgen für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte befüchten. Unternehmen und Produkte ABP Food Group (Irland) verfügt über mehrere fleischverarbeitende Betriebe in Irland, dem Vereinigten Königreich und Kontinentaleuropa und vermarktet Frischfleisch in Europa und weltweit. Zu den weiteren Tätigkeitsfeldern von ABP Group zählen Haustierfutter, erneuerbare Energien und Proteine. Das Unternehmen unterhält acht Fleischverarbeitungsbetriebe in Irland und Nordirland. Bei Fane Valley Co-operative Society Limited (Vereinigtes Königreich) handelt es sich um eine landwirtschaftliche Genossenschaft mit den Tätigkeitsfeldern Fleischverarbeitung, Getreidemehl und Frühstücksgetreidekost, Futtermittel und Einzelhandel mit Landwirtschaftszubehör. Fane Valley betreibt ein Schlachthaus in Irland. Slaney Foods JV (Irland) besteht aus zwei Geschäftsbereichen: Slaney Food International umfasst die Rinderschlachtung und die Rindfleischverarbeitung in Irland, Irish Country Meats die Schlachtung von Schafen und Lämmern und die Vermarktung von Schaf- und Lammfleisch in Irland und Belgien. Slaney Foods JV unterhält drei fleischverarbeitende Betriebe in Irland. Slaney Proteins (Irland) unterhält einen Beseitigungsbetrieb zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte, die durch die Tätigkeiten von Slaney Foods JV in Irland anfallen. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7930 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht. IP/16/3347 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Angela NARDELLA (+32 2 296 11 75) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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