Bekanntmachung der Stadt Brunsbüttel Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 „Wind to Gas – Windenergieanlagen am Bauernweg sowie Speicherung und Umwandlung erzeugter Energie am Holstendamm“ der Stadt Brunsbüttel hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Der Bauauschuss der Stadt Brunsbüttel hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 „Wind-to-Gas“ und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur erneuten, verkürzten Auslegung bestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird wie folgt umgrenzt: Teilgeltungsbereich 1 (bestehend aus a), b) und c)) Südlich der Gemeindegrenze Brunsbüttel/Eddelak, westlich der Fritz-Staiger-Straße (L138), nördlich der Bundesstraße 5 und östlich des Bauernwegs. Teilgeltungsbereich 2 (bestehend aus a) und b)) Südlich der Zuwegung zum Umspannwerk Ostermoor-West und der TOTAL Bitumen Brunsbüttel, westlich der K74, nördlich des Holstendamms und östlich des Ostermoorwegs und der Bahnlinie Wilster-Brunsbüttel. Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 04.10.2016 bis zum 17.10.2016 in der Stadtverwaltung Brunsbüttel Stadtbauamt, Von-Humboldt-Platz 9 in 25541 Brunsbüttel während der Dienststunden öffentlich aus. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Zusätzlich kann man den Entwurf im Internet unter der öffentlichen Web-Adresse https://bobsh.de/plan/FNP40undBP77 einsehen. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen (Planzeichnung, Vorhabensbeschreibung, Ansichten und Begründung mit Umweltbericht) und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben, oder unter [email protected] per Email zusenden. Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor: [1]. Umweltbericht zur Planung (effplan, 2016). Er ist Teil der Begründung. [2]. Landschaftsplan der Stadt Brunsbüttel [3]. Gutachtliche Stellungnahme zur Schallimmissionsprognose im Windpark Westerbüttel vom TÜV Nord SysTec GmbH & Co. KG, Hamburg vom 08.12.2015 [4]. Gutachtliche Stellungnahme zur Schattenwurfprognose im Windpark Westerbüttel vom TÜV Nord SysTec GmbH & Co. KG, Hamburg vom 08.12.2015 [5]. Power To Gas und Batteriespeicherkraftwerk, Bauvorhaben auf 2 Flächen in Brunsbüttel, Artenschutzrechtliche Bewertung gem. § 44, 45 BNatSchG vom GfN, Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzfachplanung mbh, Molfsee vom 01.06.2016 [6]. Windpark Westerbüttel – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom GfN, Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzfachplanung mbh, Molfsee vom 07.06.2016 [7]. Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel -Stand 2016- vom LAIRM Consult GmbH, Bargteheide vom 24.03.2016 [8]. TÜV Nord SysTec GmbH & Co. KG, 21.12.2015: Gutachtliche Stellungnahme zur Standorteignung im Windpark Westerbüttel. Hamburg [9]. die eingegangenen Stellungnahmen (Stelln.) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB sowie aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf das Landschaftsbild, auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft und auf Kulturund Sachgüter geprüft. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich in [1], [2], [3], [4], [7] und [9] (Stelln. LLUR vom 20.04.2016 und vom 23.08.2016, BUND vom 25.06.2016) Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Abständen zu Wohnbebauungen, Naherholung; Auswirkungen durch Luftschadstoffe; einzuhaltende Lärmkontingente. Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden unter Berücksichtigung kumulierender Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Besiedlung, Abständen zu Wohnbebauungen, Naherholung; Auswirkungen durch optisch bedrängende Wirkung, Emissionen wie Lärm, periodischer Schattenwurf, Tages- und Nachtkennzeichnung; Abschaltvorgaben, schallreduzierter Betrieb Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild finden sich in [1], [2] und [9] (Stelln. BUND vom 25.06.2016) Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Prägung des Gebietes durch industrielle Nutzung, Vorbelastungen, Fotodokumentation; Auswirkungen durch die Errichtung baulicher Anlagen Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden unter Berücksichtigung kumulierender Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Landschaftsausstattung, Vorbelastungen, Sichtverschattungen, Abgrenzung und Bewertung von Landschaftsräumen, Fotodokumentation; Auswirkungen durch visuelle Veränderungen auf Wohn- und Naherholungsfunktion, Kompensationsermittlung. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt finden sich in [1], [2], [5], [6] und [9] (Stelln. Kreis vom 22.04.2016, LLUR Itzehoe vom 20.04.2016, BUND vom 18.04.2016 und vom 25.06.2016, Kreis Dithmarschen vom 18.08.2016) Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotoptypen, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten (Fledermäusen, Moorfrosch, Brutvögel); Auswirkungen durch Bauarbeiten; Vermeidungsmaßnahmen; artenschutzrechtliche Bewertung, geplante Ausgleichsmaßnahmen und -flächen. Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden unter Berücksichtigung kumulierender Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotoptypen, Bestand und Bewertung des Plangebietes für Brutvögel (Schafstelze, Kiebitz, Felderche, Wiesenpieper, Rotschenkel, Stockente, Rohrammer, Teich- und Schilfrohsänger, Blaukehlchen, Rohrweihe, Mäusebussard, Sperber, Graureiher, Lachseeschwalbe, Blessralle, Türkentaube, Rauchschwalbe, Haussperling), Lebensraumpotenzial für Rast- und Zugvögel (nördische Gänse und Schwäne, Silber-, Herings-, Lach- und Sturmmöwen, Ringeltauben, Star, Krähen, Brandgans, Nonnengans, Graugans, Stock- und Krickente, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Austernfischer), Nutzung des Gebietes durch Großvogelarten (Rohrweihe, Seeadler, Uhu, Wachtelkönig, Wanderfalke, Weißstorch, Wiesenweihe, Mäusebussard, Turmfalke, Schleiereule), Bestand und Bewertung des Plangebietes für lokale und fernziehende Fledermäuse (Zwerg- und Breitflügelfledermäusen, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus) sowie für Amphibien (Moorfrosch) und sonstige Arten; Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Störwirkung, Barrierewirkung, Kollisionsrisiko; Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen; artenschutzrechtliche Bewertung; Schutzgebiete, NATURA 2000; geplante Ausgleichsmaßnahmen und -flächen. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser finden sich in [1], [2] und [9] (Stelln. DHSV Dithmarschen vom 14.04.2016 und vom 03.08.2016, DHSV Wilstermarsch vom 04.05.2016 und 04.08.2016, Kreis Dithmarschen vom 17.08.2016, Kreis Steinburg vom 03.08.2016, Kreis Nordfriesland vom 11.08.2016) Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten und Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser; Auswirkungen durch Versiegelung; Ausgleichsmaßnahmen und -flächen Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden unter Berücksichtigung kumulierender Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten und Bodennutzung, Archivfunktion für die Natur-, Kultur- und Nutzungsgeschichte, Oberflächenund Grundwasser; Auswirkungen durch Fundamentgründung, Zuwegung, Leitungsverlegung, Bodenaushub und -verdichtung, Gewässerkreuzungen, Gefahr der Bodenund Wasserverunreinigung, Grundwasserneubildungsrate; Ausgleichsmaßnahmen und -flächen Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft finden sich in [1] und [2] Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Klimafaktoren, Luftmessungen; Auswirkungen durch Emissionen von Luftschadstoffen; Vermeidung von CO2- Emissionen Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden Aussagen unter Berücksichtigung kumulierender Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Klimafaktoren, Emmissionsquellen; Vermeidung von CO2Emissionen. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter finden sich in [1], [2], [8] und [9] (Stelln. Archäologisches Landesamt SH vom 05.04.2016, Kreis vom 22.04.2016, SH Netz AG vom 12.04.2016, 25.05.2016 und 22.07.2016, Netzcenter Meldorf vom 03.05.2016, TenneT TSO vom 20.04.2016, Hamburg Netz GmbH vom 22.03.2016, Stadtwerke Itzehoe vom 19.04.2016, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 20.04.2016 und vom 04.08.2016, Raffinerie Heide GmbH vom 16.03.2016, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 30.03.2016 und vom 25.07.2016, Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel vom 04.04.2016, und vom 25.07.2016, Deutsche Telekom AG vom 01.04.2016 und vom 22.08.2016, Bundesnetzagentur vom 24.03.2016 und vom 22.07.2016, Dataport AöR vom 04.04.2016, E-Plus Mobilfunk GmbH vom 22.04.2016 und vom 18.08.2016, Ericcson Services GmbH vom 05.04.2016 und vom 08.08.2016, Telefónica Germany vom 22.04.2016 und vom 24.08.2016, Wasserverband unteres Störgebiet vom 29.03.2016 und vom 27.07.2016, Stadtwerke Brunsbüttel vom 09.08.2016, Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 18.04.2016, Kreis Dithmarschen vom 17.08.2016) Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: hochbauliche und archäologische Denkmale, archäologische Interessensgebiete, benachbarte Sachgüter wie Industrieanlagen, Fernwärmeleitung, Umspannwerk Ostermoor-West, Hochspannungsleitungen; Auswirkungen auf das Umspannwerk sowie durch Methan- und Wasserstoffproduktion Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden unter Berücksichtigung kumulierender Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: hochbauliche und archäologische Denkmale, archäologische Interessensgebiete, Sachgüter wie: Hochspannungsleitung, benachbarte Windenergieanlagen, Richtfunktrassen, Erdgasleitung, Leitung der Raffinerie Heide AG; Auswirkungen durch Luftverwirbelungen und Hinderniswirkung Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach §47 VwGO unzulässig. Brunsbüttel, den 21.09.2016 L.S. Stadt Brunsbüttel Der Bürgermeister Stefan Mohrdieck Bürgermeister
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