Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 »Wind to

Bekanntmachung der Stadt Brunsbüttel
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 „Wind to Gas – Windenergieanlagen
am Bauernweg sowie Speicherung und Umwandlung erzeugter Energie am
Holstendamm“ der Stadt Brunsbüttel
hier:
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Bauauschuss der Stadt Brunsbüttel hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 den geänderten
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 „Wind-to-Gas“ und die dazugehörige
Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur erneuten, verkürzten Auslegung bestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird wie folgt umgrenzt:
Teilgeltungsbereich 1 (bestehend aus a), b) und c))
Südlich der Gemeindegrenze Brunsbüttel/Eddelak, westlich der Fritz-Staiger-Straße (L138),
nördlich der Bundesstraße 5 und östlich des Bauernwegs.
Teilgeltungsbereich 2 (bestehend aus a) und b))
Südlich der Zuwegung zum Umspannwerk Ostermoor-West und der TOTAL Bitumen
Brunsbüttel, westlich der K74, nördlich des Holstendamms und östlich des Ostermoorwegs und
der Bahnlinie Wilster-Brunsbüttel.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die dazugehörige
Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom
04.10.2016 bis zum 17.10.2016
in der Stadtverwaltung Brunsbüttel
Stadtbauamt, Von-Humboldt-Platz 9 in 25541 Brunsbüttel
während der Dienststunden öffentlich aus.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Zusätzlich kann man den Entwurf im Internet unter der öffentlichen Web-Adresse https://bobsh.de/plan/FNP40undBP77 einsehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen
(Planzeichnung, Vorhabensbeschreibung, Ansichten und Begründung mit Umweltbericht) und
die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen zu den geänderten
oder ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben,
oder unter [email protected] per Email zusenden.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
[1]. Umweltbericht zur Planung (effplan, 2016). Er ist Teil der Begründung.
[2]. Landschaftsplan der Stadt Brunsbüttel
[3]. Gutachtliche Stellungnahme zur Schallimmissionsprognose im Windpark Westerbüttel vom
TÜV Nord SysTec GmbH & Co. KG, Hamburg vom 08.12.2015
[4]. Gutachtliche Stellungnahme zur Schattenwurfprognose im Windpark Westerbüttel vom
TÜV Nord SysTec GmbH & Co. KG, Hamburg vom 08.12.2015
[5]. Power To Gas und Batteriespeicherkraftwerk, Bauvorhaben auf 2 Flächen in Brunsbüttel,
Artenschutzrechtliche Bewertung gem. § 44, 45 BNatSchG vom GfN, Gesellschaft für
Freilandökologie und Naturschutzfachplanung mbh, Molfsee vom 01.06.2016
[6]. Windpark Westerbüttel – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom GfN, Gesellschaft für
Freilandökologie und Naturschutzfachplanung mbh, Molfsee vom 07.06.2016
[7]. Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des
Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel -Stand 2016- vom LAIRM Consult GmbH,
Bargteheide vom 24.03.2016
[8]. TÜV Nord SysTec GmbH & Co. KG, 21.12.2015: Gutachtliche Stellungnahme zur
Standorteignung im Windpark Westerbüttel. Hamburg
[9]. die eingegangenen Stellungnahmen (Stelln.) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem.
§ 4 Abs.1 BauGB sowie aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens
insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf das Landschaftsbild, auf Tiere,
Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft und auf Kulturund Sachgüter geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
 finden sich in [1], [2], [3], [4], [7] und [9] (Stelln. LLUR vom 20.04.2016 und vom
23.08.2016, BUND vom 25.06.2016)
 Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben zu: Abständen zu Wohnbebauungen, Naherholung; Auswirkungen durch
Luftschadstoffe; einzuhaltende Lärmkontingente.
 Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden unter Berücksichtigung kumulierender
Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben zu: Besiedlung, Abständen zu Wohnbebauungen, Naherholung; Auswirkungen
durch optisch bedrängende Wirkung, Emissionen wie Lärm, periodischer Schattenwurf,
Tages- und Nachtkennzeichnung; Abschaltvorgaben, schallreduzierter Betrieb
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
 finden sich in [1], [2] und [9] (Stelln. BUND vom 25.06.2016)
 Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben zu: Prägung des Gebietes durch industrielle Nutzung, Vorbelastungen,
Fotodokumentation; Auswirkungen durch die Errichtung baulicher Anlagen
 Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden unter Berücksichtigung kumulierender
Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben
zu:
Betrachtungsraum,
Landschaftsausstattung,
Vorbelastungen,
Sichtverschattungen, Abgrenzung und Bewertung von Landschaftsräumen,
Fotodokumentation; Auswirkungen durch visuelle Veränderungen auf Wohn- und
Naherholungsfunktion, Kompensationsermittlung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

finden sich in [1], [2], [5], [6] und [9] (Stelln. Kreis vom 22.04.2016, LLUR Itzehoe vom
20.04.2016, BUND vom 18.04.2016 und vom 25.06.2016, Kreis Dithmarschen vom
18.08.2016)

Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben zu: Biotoptypen, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten
(Fledermäusen,
Moorfrosch,
Brutvögel);
Auswirkungen
durch
Bauarbeiten;
Vermeidungsmaßnahmen;
artenschutzrechtliche
Bewertung,
geplante
Ausgleichsmaßnahmen und -flächen.

Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden unter Berücksichtigung kumulierender
Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben zu: Biotoptypen, Bestand und Bewertung des Plangebietes für Brutvögel
(Schafstelze, Kiebitz, Felderche, Wiesenpieper, Rotschenkel, Stockente, Rohrammer,
Teich- und Schilfrohsänger, Blaukehlchen, Rohrweihe, Mäusebussard, Sperber,
Graureiher, Lachseeschwalbe, Blessralle, Türkentaube, Rauchschwalbe, Haussperling),
Lebensraumpotenzial für Rast- und Zugvögel (nördische Gänse und Schwäne, Silber-,
Herings-, Lach- und Sturmmöwen, Ringeltauben, Star, Krähen, Brandgans,
Nonnengans, Graugans, Stock- und Krickente, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Austernfischer),
Nutzung des Gebietes durch Großvogelarten (Rohrweihe, Seeadler, Uhu, Wachtelkönig,
Wanderfalke, Weißstorch, Wiesenweihe, Mäusebussard, Turmfalke, Schleiereule),
Bestand und Bewertung des Plangebietes für lokale und fernziehende Fledermäuse
(Zwerg- und Breitflügelfledermäusen, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus) sowie
für
Amphibien
(Moorfrosch)
und
sonstige
Arten;
Auswirkungen
durch
Lebensraumverlust, Störwirkung, Barrierewirkung, Kollisionsrisiko; Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen; artenschutzrechtliche Bewertung; Schutzgebiete, NATURA
2000; geplante Ausgleichsmaßnahmen und -flächen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
 finden sich in [1], [2] und [9] (Stelln. DHSV Dithmarschen vom 14.04.2016 und vom
03.08.2016, DHSV Wilstermarsch vom 04.05.2016 und 04.08.2016, Kreis Dithmarschen
vom 17.08.2016, Kreis Steinburg vom 03.08.2016, Kreis Nordfriesland vom 11.08.2016)
 Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben zu: Bodenarten und Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser;
Auswirkungen durch Versiegelung; Ausgleichsmaßnahmen und -flächen
 Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden unter Berücksichtigung kumulierender
Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben zu: Bodenarten und Bodennutzung, Archivfunktion für die Natur-, Kultur- und
Nutzungsgeschichte,
Oberflächenund Grundwasser;
Auswirkungen durch
Fundamentgründung, Zuwegung, Leitungsverlegung, Bodenaushub und -verdichtung,
Gewässerkreuzungen,
Gefahr
der
Bodenund
Wasserverunreinigung,
Grundwasserneubildungsrate; Ausgleichsmaßnahmen und -flächen
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
 finden sich in [1] und [2]
 Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben zu: Klimafaktoren, Luftmessungen; Auswirkungen durch Emissionen von
Luftschadstoffen; Vermeidung von CO2- Emissionen
 Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden Aussagen unter Berücksichtigung
kumulierender Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm getroffen bzw.
Hinweise gegeben zu: Klimafaktoren, Emmissionsquellen; Vermeidung von CO2Emissionen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
 finden sich in [1], [2], [8] und [9] (Stelln. Archäologisches Landesamt SH vom 05.04.2016,
Kreis vom 22.04.2016, SH Netz AG vom 12.04.2016, 25.05.2016 und 22.07.2016,
Netzcenter Meldorf vom 03.05.2016, TenneT TSO vom 20.04.2016, Hamburg Netz
GmbH vom 22.03.2016, Stadtwerke Itzehoe vom 19.04.2016, Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie vom 20.04.2016 und vom 04.08.2016, Raffinerie Heide GmbH
vom 16.03.2016, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr vom 30.03.2016 und vom 25.07.2016, Wasser- und Schifffahrtsamt
Brunsbüttel vom 04.04.2016, und vom 25.07.2016, Deutsche Telekom AG vom
01.04.2016 und vom 22.08.2016, Bundesnetzagentur vom 24.03.2016 und vom
22.07.2016, Dataport AöR vom 04.04.2016, E-Plus Mobilfunk GmbH vom 22.04.2016
und vom 18.08.2016, Ericcson Services GmbH vom 05.04.2016 und vom 08.08.2016,
Telefónica Germany vom 22.04.2016 und vom 24.08.2016, Wasserverband unteres
Störgebiet vom 29.03.2016 und vom 27.07.2016, Stadtwerke Brunsbüttel vom
09.08.2016, Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 18.04.2016, Kreis Dithmarschen
vom 17.08.2016)
 Für den Teilgeltungsbereich 2 a und b werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben zu: hochbauliche und archäologische Denkmale, archäologische
Interessensgebiete, benachbarte Sachgüter wie Industrieanlagen, Fernwärmeleitung,
Umspannwerk Ostermoor-West, Hochspannungsleitungen; Auswirkungen auf das
Umspannwerk sowie durch Methan- und Wasserstoffproduktion
 Für den Teilgeltungsbereich 1 a – c werden unter Berücksichtigung kumulierender
Wirkungen durch die WEA der gesamten Windfarm Aussagen getroffen bzw. Hinweise
gegeben zu: hochbauliche und archäologische Denkmale, archäologische
Interessensgebiete,
Sachgüter
wie:
Hochspannungsleitung,
benachbarte
Windenergieanlagen, Richtfunktrassen, Erdgasleitung, Leitung der Raffinerie Heide AG;
Auswirkungen durch Luftverwirbelungen und Hinderniswirkung
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von
Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen
Normenkontrollantrag nach §47 VwGO unzulässig.
Brunsbüttel, den 21.09.2016
L.S.
Stadt Brunsbüttel
Der Bürgermeister
Stefan Mohrdieck
Bürgermeister