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Mittwoch, 5. Oktober 2016
Nr. 40 / 27. Jahrgang
Mitteilungen der Stadt
und der Ortsverwaltungen
in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra,
Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf
Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail [email protected] (s. Impressum) · www.riedlingen.de
Foto: Rosel und Hermann Schneider
Rübengeisterumzug der Kinder
Bald ist es wieder soweit: Bei Einbruch der Dunkelheit am Freitag, den 7. Oktober 2016, um 19.30 Uhr beginnt der diesjährige
Rübengeisterumzug, den die Stadt Riedlingen gemeinsam mit der Riedlinger Gemeinschaftswerbung und dem Kreisbauernverband
Biberach-Sigmaringen in diesem Jahr wieder durchführt.
Die Kinder treffen sich um 19.15 Uhr am Aufstellungsort in der Zwiefalter Straße ab Höhe Steinbruch. Der Nachtwächter, verkörpert von
Peter Bucher, wird auch dieses Jahr den Umzug von der Zwiefalter Straße aus über den Marktplatz, die Lange Straße entlang in die Ilgenund Storchengasse und von dort aus durch die Weilerstraße über den Weibermarkt, durch die Donaustraße, die Haldenstraße, nochmals
über den Marktplatz, durch die Langestraße und wieder auf den Weibermarkt führen, wo die Rübengeisterträger von Herrn Bürgermeister Schafft empfangen werden.
Begleitet werden die Rübengeister von der Stadtkapelle Riedlingen,und dem Fanfarenzug der Narrenzunft Gole e.V. Riedlingen.
Nach dem Umzug halten die Mitglieder der RGW auf dem Weibermarkt für jedes Kind eine kleine Überraschung fürs Mitmachen bereit.
Es wäre schön, wenn die Schaufenster der Geschäfte entlang der Umzugstrecke dem Anlass entsprechend dekoriert werden, die Beleuchtung sollte während des Umzugs ausgeschaltet werden.
ANZEIGEN
Koch- und
InformationsVorführung
bei KWB
in Riedlingen
Verkaufsoffener Sonntag
in Riedlingen am 9. Oktober 2016
von 14 – 17 Uhr
am Sonntag
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RIEDLINGEN
Gammertinger Straße 25/1
Telefon 0 73 71 / 90 90 50
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40 /27
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 2
AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG
SONSTIGE
Rathaus Riedlingen
Telefon 07371/183-0
Rathaus Daugendorf
Telefon 07371/2424
Rathaus Grüningen
Telefon 07371/7386
Rathaus Neufra
Telefon 07371/6334
Rathaus Pflummern
Telefon 07371/8416
Rathaus Zell
Telefon 07373/1420
Rathaus Zwiefaltendorf
Telefon 07373/2837
Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach
Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3
KFZ-Zulassungsbehörde:
Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839
Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828
Kreissozialamt:
Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889
Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 A
Sozialer Dienst, Telefon 07351/52-7623; Fax 07351/52-7627
Finanzamt: Telefon 07371/1870
Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege
Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16
Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V.
Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394
Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170
Essen auf Rädern: Telefon 07371/4478 699
Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr
- Büro in Biberach Telefon 07351/157024
Katholische Kirchengemeinde St. Georg
Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662
Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz):
Jeden Samstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr, jeden Mittwoch ab 12.00
Uhr. Unvorhergesehene Änderungen werden am Tafelladen angeschlagen. Ansprechpartnerin: Elisabeth Geiger, Egelsee 11, 88499 Altheim,
07371-13409 ,0170-9429044,
[email protected], www.geiger-altheim.de
Mo. - Do. 8 - 12 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr, Fr. 8 - 12.30 Uhr
Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr
Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung
Di. 18 - 20 Uhr, Do. 18 - 20 Uhr
Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung
Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung
Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung
ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN
Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39
Offene Jugendarbeit:
Kerstin Betz, Tel. 934485, Büro Schlachthausstraße 3
oder unter [email protected] erreichbar
Lehrschwimmbecken, Tel. 8078; Mi. 19 - 20 Uhr, 20 - 21 Uhr
(Frauen); Do. 20 - 21 Uhr (Frauen), Fr. 20 - 21 Uhr, Sa. 15 - 18 Uhr
Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: Di. 14.30 - 19 Uhr,
Mi. 14.30 - 17 Uhr, Do. 14.30 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 Uhr
Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17:
Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr
Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist:
Museum Schöne Stiege:
Fr. + Sa. 15 - 17 Uhr, So. 14 - 17 Uhr
Städtische Galerie Spital z. Hl. Geist:
Fr. + Sa. 15 - 17 Uhr, So. 14 - 17 Uhr
Führungen nach Vereinbarung jederzeit möglich unter 07371 909633
(dienstags) oder [email protected]
UMWELTECKE
Nächste Müllabfuhrtermine:
Restmüllabfuhr (Mülltonne + 1.100 l Container)
Mittwoch 12.10.2016, Mittwoch 26.10.2016
Papierabfuhr: Dienstag 18.10.2016, Dienstag 15.11.2016
Gelber Sack: Mittwoch 19.102016, Mittwoch 16.11.2016
 Nachschub: an der Pforte im Rathaus Riedlingen, sowie bei den
Ortsverwaltungen
Grüngut: Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen;
Öffnungszeiten: März - Nov.: Mittwoch, 16 - 19 Uhr, Samstag, 11 - 14
Uhr; Dez. - Feb.: Samstag 11 - 14 Uhr
Grüngutabholaktion: Riedlingen- Stadtkern: 17.11.2016
Riedlingen- Ortsteile: 18.11.2016
Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße,
Daimlerstraße, Zollhauserstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße, Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern:
Gemeindehaus, Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof
Öffnungszeiten Unlingen Recyclingzentrum:
Mo./Mi./Fr. 9 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr, Di./Do. 13 - 17 Uhr, Sa. 9 - 12 Uhr
TELEFON-NOTRUFE
Feuerwehr
112
Rettungsdienst
112 oder 192 22
Notarzt
112
Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl)
110
Polizeirevier Riedlingen
07371/9380
Krankentransporte
07351/19222
Sana Klinik
07371/1840
Wasserversorgung Riedlingen
07371/18327
Kläranlage Riedlingen
07371/3590
Gasstörungsstelle
0800/0824505
Freundeskreis Freunde für Fremde
Begegnungscafé für Einheimische und Flüchtlinge:
freitags von 16-18 Uhr in der Gammertinger Straße 18
Ansprechpartner für den Freundeskreis Freunde für Fremde:
Julia Müller Tel. 18337
ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Tel: 116 117
Kinderärztlicher Notdienst:
0180 / 1929343
Augenärztlicher Notdienst:
0180 / 1929350
Zahnärztlicher Notdienst:
01805 / 911650
Amtliches Mitteilungsblatt
der Stadt Riedlingen
lmpressum
Herausgeber: Stadt Riedlingen
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Bürgermeister M. Schafft
Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag
GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen.
Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus,
Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312,
Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr
Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters,
Rathaus, 1. OG, Zimmer 103.
Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall)
Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb:
Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG,
Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen,
Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99
E-Mail: [email protected]
Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim
Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und
der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell,
Zwiefaltendorf
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40/27
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 3
HERZLICH WILLKOMMEN und viel Vergnügen
beim GALLUSMARKT 2016
in Riedlingen
Gallusmarkt war schon immer der herausragende Markt für die Bevölkerung der Stadt und des Umlandes von Riedlingen. Dies liegt sicher auch heute noch daran, dass um diese Zeit die Landwirtschaft in der
Regel „eingeschafft“ hat, d. h. die Erntearbeiten abgeschlossen sind.
Ich heiße Sie alle in unserer Stadt herzlich willkommen und wünsche Ihnen einen erlebnisreichen Aufenthalt. Genießen Sie unsere schöne Altstadt mit dem pulsierenden Leben und der einzigartigen Atmosphäre dieses traditionellen Marktes.
Besonders begrüße ich unsere ehemaligen Riedlinger Mitbürger, die es sich nicht nehmen lassen, einmal im Jahr in ihrer alten Heimat zu sein.
Ich danke den Verantwortlichen und allen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz, um dieses attraktive
Angebot in unserer liebenswerten Donaustadt anbieten zu können.
Allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich viel Freude.
Fühlen Sie sich bei uns wohl und genießen Sie unseren Gallusmarkt.
Ihr
Marcus Schafft
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen
Satzung über die Regelung des Kostenersatzes für
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen
F e u e r w e h r – K o s t e n e r s a t z s a t z u n g (FwKeS)
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
Verbindung mit § 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) und der Verordnung des Innenministeriums über den
Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) hat der Gemeinderat am 26.09.2016 folgende Satzung über die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen
- Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKeS) beschlossen:
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Riedlingen im Sinne des Feuerwehrgesetzes. Als Leistungen
gelten auch das Ausrücken der Feuerwehr bei Alarmierung wider besseres Wissen oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis
der Tatsachen, das Ausrücken bei Fehlalarmierungen (blinde
Alarmierungen) durch Privatfeuermeldeanlagen und die Benutzung der öffentlichen Feuermeldeleitungswege durch die
Betreiber der Privatfeuermeldeanlagen.
(2) Leistungen für Einsätze der Abteilung Riedlingen (Stützpunktfeuerwehr) werden ausschließlich vom Kreisfeuerlöschverband
Biberach erhoben.
§2
Kostenersatz
(1) Für Leistungen der Gemeindefeuerwehr wird Kostenersatz nach
dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg erhoben. Die Kostenersatzpflicht bestimmt sich nach § 34 Abs. 1 und 2 FwG.
(2) Mehrere Kostenersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§3
Berechnung des Kostenersatzes
(1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und
Feuerwehrfahrzeuge erhoben.
(2) Der Kostenersatz für Einsatzkräfte wird nach Maßgabe des als
Anlage beigefügten Verzeichnisses sowie nach Zeitaufwand und
Anzahl des in Anspruch genommenen Personals berechnet. In
Alarmbereitschaft versetzte, nicht ausgerückte Einsatzkräfte
werden ebenfalls abgerechnet.
(3) Der Kostenersatz für die in der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw)
genannten Feuerwehrfahrzeuge wird nach Maßgabe der VOKeFw in der jeweils gültigen Fassung, sowie nach Zeitaufwand,
Art und Anzahl der in Anspruch genommenen Fahrzeuge einschließlich der Geräte und Ausrüstungsgegenstände berechnet. Dies gilt auch für Feuerwehrfahrzeuge, die mit den in der
VOKeFw genannten Fahrzeuge in ihrem taktischen Einsatzwert,
ihrer zulässigen Gesamtmasse und ihrer technischen Beladung
vergleichbar sind.
(4) Der Kostenersatz der übrigen Fahrzeuge, Anhänger und weiterer Leistungen wird nach Maßgabe des als Anlage beigefügten
Verzeichnisses sowie nach Zeitaufwand, Art und Anzahl der in
Anspruch genommenen Fahrzeuge einschließlich der Geräte
und Ausrüstungsgegenstände berechnet.
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(5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet.
2. In § 2 (Aufgaben) tritt folgende Änderung ein:
a. Abs. 2 Nr. 2 wird „des Brandsicherheitswachdienstes“ durch
„der Brandsicherheitswache“ ersetzt.
3. In § 3 (Aufnahme in die Feuerwehr) tritt folgende Änderung ein:
a. Die Überschrift „Aufnahme in die Feuerwehr“ wird durch „Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr“
ersetzt.
4. In § 5 (Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr) tritt folgende Änderung ein:
a. Abs. 7 erhält folgende Fassung: „Aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen kann ein
ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr
auf seinen Antrag an den Abteilungskommandanten und
nach Anhörung des Abteilungsausschusses vorübergehend
von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit
werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Abteilungskommandant nach Anhörung des Abteilungsausschusses auf Antrag Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und
2 dauerhaft beschränken.“
b. Abs. 9 Satz 3 wird „Feuerwehrkommandant“ durch „Bürgermeister“ ersetzt.
c. Abs. 9 Satz 4 wird „und 2“ durch „bis 3“ ersetzt.
(6) Daneben wird Ersatz verlangt für
1. von der Stadt Riedlingen für den Einsatz von Hilfe leistenden
Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder andere Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten,
2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 34 Abs.
1 Satz 2 Nr. 3 FwG,
3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten
und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und durch Nr. 1 erfasster Dritter,
die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die
Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen.
§4
Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzanspruches
Der Anspruch entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der
Feuerwehr. Der Erstattungsbetrag wird mit der Bekanntgabe des
Kostenersatzbescheides an den Kostenersatzpflichtigen fällig.
§5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die
Satzung Kostenersatz vom 01.12.2003 tritt mit Inkrafttreten dieser
Satzung außer Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Riedlingen, den 05.10.2016
Schafft
Bürgermeister
_______________________________________________________
Verzeichnis der Kostensätze für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen
Stand: 26.09.2016
1. Feuerwehrangehörige
je Person und Einsatzstunde
16,00 €
2. Fahrzeuge / Gerätschaften je Einsatzstunde
2.1. Anhänger Abt. Neufra
10,00 €
2.2. Anhänger Abt. Pflummern
10,00 €
2.3. Motorboot m. Trailer Abt. Riedlingen
5,00 €
2.4. Gabelstapler Abt. Riedlingen
8,00 €
2.5. Kehrmaschine Abt. Riedlingen
1,00 €
2.6. Anhänger Abt. Riedlingen
1,00 €
2.7. Anhänger Abt. Zwiefaltendorf
4,00 €
_______________________________________________________
1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige
Feuerwehr Riedlingen - Feuerwehrsatzung (FwS)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
Verbindung mit dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG)
in der aktuell gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 26.09.2016
folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen - Feuerwehrsatzung (FwS) vom 12.01.2015 beschlossen:
§ 1 Satzungsänderung
1. In der Inhaltsübersicht wird der Text bei § 3 „Aufnahme in die
Feuerwehr“ durch „Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die
Gemeindefeuerwehr“ ersetzt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.
4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Riedlingen, den 05.10.2016
Schafft
Bürgermeister
_______________________________________________________
Riedlingen
Bürgermeister und Gemeinderat der Stadt Riedlingen
laden herzlich ein zum
GallusMarkt
Krämermarkt
am Montag, 10. Oktober 2016
mit Vergnügungspark von Freitag, 07.10.2016,
bis Dienstag, 11.10.2016
& Feuerwerk am Sonntag, 09.10.2016, um ca. 20.00 Uhr
Veranstaltern und Besuchern wünschen wir einen
angenehmen Aufenthalt in Riedlingen und gute Geschäfte.
Willkommen in
RIEDLINGEN
IHRE MARKTSTADT
_______________________________________________________
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40/27
Rübengeisterumzug: Straßen um den Stock gesperrt
Wegen des Rübengeisterumzugs ist die Riedlinger Innenstadt für
den Kraftfahrzeugverkehr am Freitag, 07. Oktober, ab 19 Uhr für die
Dauer von ca. 90 Minuten gesperrt. Die Aufstellung des Umzugs erfolgt in der Zwiefalter Straße. Der Umzug bewegt sich ab ca. 19:30
Uhr über die Zwiefalter Straße stadteinwärts über den Marktplatz,
die Lange Straße, den Weibermarkt, die Ilgen- und Storchengasse, die Weilerstraße, den Weibermarkt, die Donaustraße, die Haldenstraße, den Marktplatz und die Lange Straße zur Umzugsauflösung auf den Weibermarkt.
_______________________________________________________
Verkehrsregelung am Gallusmarkt
Ein reibungsloser Verkehrsablauf über die Gallusmarkt-Tage kann
nur sichergestellt werden, wenn die Fahrzeuglenker die verkehrsregelnden Anordnungen beachten. Polizei und Stadtverwaltung bitten, Rettungswege in einer Breite von mindestens 3 m freizuhalten.
Der Polizei und der Stadtverwaltung ist es ein besonderes Anliegen,
am Sonntag und am Montag die Unterriedstraße zwischen Hindenburgstraße und Reithalle von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig
abgeschleppt.
Die Altstadt und die Hindenburgstraße ab der Donaubrücke stadt­
einwärts sind am Sonntag ab 12 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr
gesperrt. Aus Richtung Bahnhof wird der Verkehr bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7, 5 t über die so genannte Holzbrücke
umgeleitet. Dies gilt auch in Gegenrichtung. Schwerere Fahrzeuge
müssen die Donau über die B 312 (Nordtangente) queren.
Am Gallusmarkt-Montag werden die Straßensperren zur Abriegelung des Marktgeländes noch weiter ausgedehnt. Die erweiterte
Sperrung erstreckt sich auf die Hindenburgstraße stadtauswärts
bis zu den Einmündungen der Ober- und Unterriedstraße, auf den
gesamten Stadthallenplatz und auf die Alte Unlinger Straße im
Streckenabschnitt zwischen der Hindenburgstraße und der Zufahrt
zum Norma-Markt.
Während des gesamten Montags kann von der Weilerstraße über
die so genannte Holzbrücke zur Hindenburgstraße nicht zugefahren werden. Das gilt auch in umgekehrter Richtung. Kraftfahrzeuglenkern droht ein Knöllchen, wenn sie die Sperren missachten.
Das Donaustadion und die dortigen Parkplätze bleiben allerdings
aus Richtung Weilerstraße erreichbar.
Die Anlieger der gesperrten Straßen werden dringend gebeten,
ihre Fahrzeuge außerhalb des gesperrten Bereiches abzustellen.
Am Sonntagnachmittag Ladengeschäfte geöffnet
Nach der von der Stadt Riedlingen erlassenen Satzung dürfen die
Ladengeschäfte in Riedlingen am Sonntag aus Anlass des Gallusmarkt-Volksfestes wie in den Vorjahren von 13 bis 18 Uhr offen halten. Diese Regelung gilt auch für den Gewerbepark Mancherloch. In
den eingegliederten Stadtteilen findet dagegen die Satzung keine
Anwendung.
Vergnügungspark hinter den Viehhallen/ der Stadthalle
Die Schaustellerbetriebe haben auf dem Festplatzgelände hinter
den Viehhallen einen Vergnügungspark aufgebaut. Hier laden attraktive Fahr- und Vergnügungsbetriebe zum Besuch ein. Eröffnet
wird der Vergnügungspark bereits am Freitag. Der Ausklang des
Gallusmarkt-Volksfestes erfolgt am Dienstag.
Parkmöglichkeiten
Den aus Richtung Zwiefalten ankommenden Besuchern des verkaufsoffenen Sonntags und des Gallusmarktes am Montag stehen
zahlreiche Parkplätze entlang der Straßen im Baugebiet „Klinge II“
zur Benutzung offen.
Zentrumsnahe Parkmöglichkeiten sind aber auch bei der Reithalle und in der Nähe des Vergnügungsparks gegeben. Die Zu- und
Abfahrt zu diesen Parkplätzen erfolgt über die Hindenburg- und
Unterriedstraße.
Der Parkplatz bei der Stadthalle steht lediglich den Besuchern des
verkaufsoffenen Gallusmarkt-Sonntags zur Verfügung. Am Gallusmarkt-Montag kommen hier Marktstände zur Aufstellung.
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Änderung beim Omnibuslinienverkehr
Am Sonntag werden ab 12 Uhr im Rahmen des Linienverkehrs nur
noch der ZOB Bahnhof in Riedlingen sowie in und aus Richtung
Zwiefalten die Bushaltestellen beim Kreiskrankenhaus bedient.
Der Stadtlinienverkehr und sonst. öffentlicher Personennahverkehr
fährt am Montag wieder alle Haltestellen mit Ausnahme der Haltestelle beim Tourist-Energy-Point und dem Marktplatz fahrplanmäßig an. Mit Verzögerungen durch Umfahrung der Innenstadt ist
jedoch unter Umständen zu rechnen. Hierfür wird um Verständnis
gebeten. An nicht bedienten Haltestellen wird durch die Stadtverwaltung ein Hinweis angebracht.
_______________________________________________________
Gallusmarkt 2016
Rathaus ist geschlossen
Das Rathaus ist am Montag, 10. Oktober 2016, nachmittags wegen des Gallusmarktes für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Ebenso sind die städtischen Kindergärten in Riedlingen
(Gammertinger Straße 14, Conrad-Graf-Ring 106 und Eichertweg
16), Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern und Zwiefaltendorf deshalb an diesem Nachmittag geschlossen.
_______________________________________________________
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates am 26.09.2016
TOP 1: Erlass einer Satzung zur Begründung eines
Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
Derzeit laufen die Planungen und Grundstücksverhandlungen für
das neue Baugebiet „Eschle“ in Neufra. Durch die Ausweisung eines
allgemeinen Wohngebiets im Bereich „Eschle“ werden Wohnbauplätze zur Erschließung angeboten, die der baulichen Entwicklung
in der Ortslage Rechnung tragen und die Ortslage abschließend
gegen den Außenbereich definieren. Ebenfalls ist gewährleistet,
dass bei Änderungen in der vorhandenen Bebauung im Bereich „Im
Zinken“ eine Fortführung der Bauleitplanung als auch der Erschließung ermöglicht wird. Um diese Fortführung auch in Eigentumsposition vorausschauend lenken zu können, ist es städtebaulich
sinnvoll, eine Satzung zur Begründung eines Vorkaufsrechtes für
die Grundstücke entlang der Straßen „Im Zinken“ bereits heute zu
erlassen. Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB haben Gemeinden in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen,
die Möglichkeit zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung, durch Satzung Flächen zu bezeichnen, an denen ihnen ein Vorkaufsrecht zusteht. Trotz des Beschlusses zur Satzung
ist die Stadt Riedlingen nicht verpflichtet die bezeichneten Flächen
auch tatsächlich zu erwerben. Ihr steht lediglich das Recht zu, im
Verkaufsfall zu prüfen, ob ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll.
Solange die Flächen vom Eigentümer nicht veräußert werden, hat
die Stadt auch keinen Anspruch auf den Erwerb.
Der Gemeinderat fasste mit 24 JA-Stimmen, einer Gegenstimme
und fünf Enthaltungen den geänderten Beschluss:
Die nachfolgend abgedruckte Satzung samt beigefügtem Lageplan (Anlage 1) über das gemeindliche Vorkaufsrecht nach
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich „Im Zinken“ in Neufra wird beschlossen.
Der Räumliche Geltungsbereich gemäß § 2 der Satzung wird
um die Grundstücke 236 und 237 erweitert.
TOP 2: Kinderspielplatz Lessingstraße – Gestaltungsvorschläge
Laut Beschluss des Kultur- und Sozialausschuss vom 17.09.2010
soll der Kinderspielplatz in der Lessingstraße erhalten und weiter
entwickelt werden. Es wurden vier Firmen aufgefordert, ein Gestaltungskonzept abzugeben, drei der Firmen haben ein Konzept abgegeben. Vorgabe für die Konzepte war, für alle Altersstufen geeignete Nutzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, weil es sich bei
der Lessingstraße um ein gewachsenes Baugebiet handelt, in dem
alle Generationen wohnen. Auf Grund der Erfahrungen an diesem
Standort, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Fitnessgeräte
für Jugendliche geworfen werden. Drei Firmen präsentierten in
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40 /27
der hiesigen Sitzung ihre Konzepte. Der Gemeinderat sprach sich
mehrheitlich für das Konzept der Fa. Kompan aus, welches modern
gehalten ist. Ein Stadtrat machte den Vorschlag, entlang der Landstraße nach Grüningen ein Tor anzubringen, da auf dieser Strecke
viele Jogger unterwegs seien. Aufgrund der hohen Auftragssumme
äußerten die Stadträte ihre Bedenken und änderten den Beschlussvorschlag dahingehend ab, dass der Beschluss, vorbehaltlich der
Finanzierbarkeit im Haushalt 2017, gilt.
Der Gemeinderat fasste mit 27 JA-Stimmen, drei Gegenstimmen
und null Enthaltungen den geänderten Beschluss:
1. Die Firma Kompan soll nach Finanzierbarkeit, entsprechend
dem Angebot Nr. 3 vom 26.02.2016, zu gegebener Zeit beauftragt werden.
2. Die Auftragssumme beträgt 50.359,14 Euro (ohne Bauhofleistung).
3. Die Kosten sollen im kommenden Vermögenshaushalt 2017
berücksichtigt werden. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der
Finanzierbarkeit im Haushalt 2017 und darf erst nach der
Genehmigung des Haushaltsplans 2017 ausgeführt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Zugang
mit Tor o. Ä. von dem Radweg entlang der Landstraße nach
Grüningen möglich ist.
TOP 3: Energieberichte für den Zeitraum 2011 – 2015
Herr Weiss, Mitarbeiter des Bauamts, stellte die Energieberichte für den Zeitraum 2011-2015 vor. Am Kindergarten „Regenbogen“ sind seit der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte im Jahr
2014 ein erhöhter Stromverbrauch und eine Reduzierung des
Wärmeverbrauchs festzustellen. Der höhere Stromverbrauch
lässt sich durch das neue Gebäude und die neue Wärmepumpe,
die über den allgemeinen Stromzähler erfasst wird,
zurückführen. An der Geschwister-Scholl-Realschule hat sich
der Wärmeverbrauch von 2014, nach einem erhöhten Verbrauch
im Jahr 2013, wieder auf das Niveau von 2012 gesenkt. Im Jahr
2015 gab es eine leichte Erhöhung des Wärmebedarfs. Der Verlauf
des Stromverbrauchs verläuft parallel zum Wärmeverbrauch. Der
Stromverbrauch von 2014 und 2015 hat sich auf die Höhe von 2012
reduziert. Im Rathaus Riedlingen wurde infolge des erhöhten Wärmeverbrauchs die Steuerung der Heizung neu eingestellt. Es wird
davon ausgegangen, dass sich die Verbräuche im laufenden Jahr
reduzieren werden. Um aber eine richtige Einsparung erreichen zu
können, müsste zuerst in eine Erneuerung der Steuerung, Pumpen,
Regler und Dämmung der Heizungsleitungen investiert werden.
Der Gemeinderat fasste mit 30 JA-Stimmen, null Gegenstimmen
und null Enthaltungen den Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
TOP 4: Errichtung von versenkbaren Energiesäulen auf dem
Marktplatz
Da bei den Markttagen die Stromkabel auf dem Marktplatz kreuz
und quer liegen, kam seitens des Gemeinderats die Anfrage, auf
dem Marktplatz weitere Stromverteiler aufzustellen. Das Stadtbauamt schlug vor, zwei versenkbare Energiesäulen zu installieren. Die
Anschaffungskosten liegen bei rund 6.850 Euro brutto je Säule. Die
Kosten für den erforderlichen Tiefbau liegen bei ca. 12.500 Euro.
Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 26.200 Euro brutto. Die
Stadträte empfanden die Kosten für die empfohlenen Energiesäulen als zu hoch und schlugen vor, einen Stromverteilerkasten in die
Feuergasse zwischen Tchibo und ehem. Wäschetruhe zu stellen.
Die Möglichkeit bestehe ebenso in der Feuergasse zwischen Quick
Schuh und Eisdiele. Für die dennoch auf dem Marktplatz verlaufenden Stromkabel sollen Matten Abhilfe schaffen.
Der Gemeinderat fasste mit 29 JA-Stimmen, einer Gegenstimme
und null Enthaltungen den geänderten Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob zwischen den
Gebäuden 11 und 13 die Installation eines Elektrostromverteilerkasten in der Feuergasse erfolgen kann.
TOP 5: Einführung der Doppik bei der Stadt Riedlingen - Information zu Sachstand, Personal und Zeitabläufen
In der Gemeinderatssitzung am 18.04.2016 wurde der Beschluss
gefasst, die Erfassung und Bewertung des Vermögens der Stadt
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 6
Riedlingen sowie die Projektbetreuung „Einführung des NKHR bei
der Stadt Riedlingen“ an externe Firmen zu vergeben. Die Erfassung
und Bewertung des Anlagevermögens sowie der Zuschüsse wurde
an die Firma KommCura vergeben. Sie beinhaltet die Erfassung der
Zugänge bis zum Abgabetermin im April / Mai 2017. Ab diesem
Zeitpunkt erfolgen die Erfassung von neuen Anlagegütern (Neuanschaffung) und die Verarbeitung und Nachaktivierungen (Sanierungen von Gebäuden, Straßen, Brücken und Ähnliches) durch
Mitarbeiter der Stadt Riedlingen, bzw. durch die Firma KalusControl. Gleiches gilt für die Verarbeitung von Vermögensabgängen
(Teil- / Vollabgänge über Verlauf, Verschrottung, Diebstahl undÄhnliches). Die künftigen Arbeiten der Doppik nach der Erstellung der
Eröffnungsbilanz erfassen u.a. die Pflege der Anlagebuchhaltung:
Das Anforderungsprofil eines Anlagenbuchhalters /-in beinhaltet
umfassende Buchhaltungskenntnisse. Die Anlagenbuchhaltung
besitzt zudem Schnittmengen im Bereich von Gebührenkalkulationen, da die Buchwerte des Anlagevermögens grundsätzlich
Basis der Anlagenverzinsung sind und erhaltene Zuschüsse und
Beiträge Abzugskapital im Rahmen von Gebührenkalkulationen
darstellen. Der Anlagenbuchhalter /-in hat die Pflege der Anlagenbuchhaltung nach Ablauf des 1. Quartals des Folgejahres pro Jahr
abzuschließen, damit keine Verzögerungen bei den kommunalen
Jahresabschlüssen bzw. Konzernabschlüssen eintreten. Bei einer
Kommune der Größenordnung der Stadt Riedlingen ist vergleichbar festzuhalten, dass ein Anlagenbuchhalter üblicherweise mit
einem Stellenvolumen von ca. 0,5 Stellen besetzt wird; dazu kommen zusätzliche Mehraufwendungen für Zuarbeiten im Bereich der
Jahresabschluss­erstellung und dem Controlling von ca. ebenfalls
0,5 Stellen. Bereits im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 wurde für die Umsetzung der Kameralistik in die Doppik auf Wunsch
von Bürgermeister Schafft eine Stelle für Doppik vorgesehen. Diese Stelle wurde mit einem Sperrvermerk versehen und unter Vorbehalt durch einen Einzelfallbeschluss des Gemeinderats gestellt.
Im Haushaltsjahr 2015 wurde durch Versetzungen im Haus davon
ausgegangen, dass der Mehrbedarf für die Doppik dadurch aufgefangen werden kann. Im Haushaltsplan 2016 wurde diese Stelle
nicht weiter ausgewiesen. Der Zeitplan und die dabei zu tätigenden Arbeiten erfordern die Ausweisung einer entsprechenden Stelle, um den Erfolg in der genannten Zielsetzung zu gewährleisten.
Der Mehrbedarf für diese Stelle, der bereits im Haushaltsplan 2014
begründet war, ist nach wie vor begründet und die Schaffung der
Stelle sowie die Ausschreibung zur Gewinnung von geeignetem
Personal notwendig. Herr Bürgermeister Schafft ergänzte in der Sitzung, dass auch eine externe Vergabe möglich ist. Der Gemeinderat sprach sich daraufhin mehrheitlich für eine externe Vergabe aus
und bat die Verwaltung, die Kosten hierfür zu ermitteln.
Der Gemeinderat fasste mit 27 JA-Stimmen, einer Gegenstimme
und einer Enthaltung den geänderten Beschluss:
1.Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
und die vorgetragene Vorgehensweise mitgetragen.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für eine externe Vergabe zu ermitteln und erneut dem Gemeinderat vorzutragen.
TOP 6: Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Ausübung des
Optionsrechtes
Bisher waren die Gemeinden als juristische Personen des öffentlichen Rechts lediglich mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA)
der Umsatzsteuerpflicht unterworfen. Bei der Stadt Riedlingen sind
dies die Wasserversorgung, die Märkte, die Stadthalle, die Gemeindehallen Neufra und Zell, die Schwimmhalle und die Verpachtung
der Eigenjagdbezirke. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wird
die bisherige Vorschrift des § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
aufgehoben. An deren Stelle tritt der neue § 2b UstG, der die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts
neu regelt. Das neue Recht entkoppelt die Unternehmereigenschaft vom BgA-Begriff, das bedeutet, dass die Kommunen künftig
in mehreren Bereichen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen werden. Den Kommunen wird ein Optionsrecht eingeräumt, das bisher geltende Recht bis längstens 31.12.2020 weiter anzuwenden.
Soll von dieser Option Gebrauch gemacht werden, muss dies bis
spätestens 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40/27
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 7
Ein Wechsel zum neuen Recht ist jederzeit möglich. Da derzeit noch
geprüft werden muss, welche Bereiche bei der Stadt Riedlingen betroffen sind und dann das Personal entsprechend geschult und die
EDV umgestellt werden muss, ist eine Umstellung zum 01.01.2017
aus Sicht der Verwaltung nicht leistbar. Im Zusammenhang mit der
Doppik-Umstellung ist es auch sinnvoll zu prüfen, wie die Umstellungen möglichst reibungslos verbunden werden können.
Der Gemeinderat fasste mit 30 JA-Stimmen, null Gegenstimmen
und null Enthaltungen den Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt gegenüber dem Finanzamt
zu erklären, dass das Optionsrecht ausgeübt wird, damit für
die Stadt Riedlingen weiterhin das alte Recht zur Anwendung
kommt.
aber der Stundensatz für die Fahrzeuge der Abteilungen der Teilorte ist künftig deutlich höher.
Auf die Satzung Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen – Feuerwehr-Kostenersatzsatzung, welche in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt ist, wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste mit 30 JA-Stimmen, null Gegenstimmen
und null Enthaltungen den Beschluss:
1. Die Satzung über die Regelung des Kostenersatzes für
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen - Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKeS) wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung schnellstmöglich öffentlich bekannt zu machen und bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
TOP 7: 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige
Feuerwehr Riedlingen - Feuerwehrsatzung (FwS)
In der Gemeinderatssitzung am 12.01.2015 beschloss der Gemeinderat eine neue Feuerwehrsatzung, die nach Veröffentlichung am
22.01.2015 in Kraft getreten ist. Der Landtag hat am 16.12.2015 eine
Änderung des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg beschlossen. Es wurde am 29.12.2015 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und trat damit in Kraft. Neben redaktionellen
Änderungen in verschiedenen Paragrafen ändern sich vor allem
die dauerhafte Beschränkung der Dienstpflicht und die vorläufige
Dienstanhebung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr,
die Übernahme der Einsatzleitung durch die Aufsichtsbehörden,
Regelungen zur Überlandhilfe sowie der Kostenersatz.
Auf die Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen – Feuerwehrsatzung (FwS), welche in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt ist, wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste mit 30 JA-Stimmen, null Gegenstimmen
und null Enthaltungen den Beschluss:
1. Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige
Feuerwehr Riedlingen - Feuerwehrsatzung (FwS) wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung schnellstmöglich öffentlich bekannt zu machen und bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
TOP 9: Bedarfsplanung Brand- und Bevölkerungsschutz - Antrag auf Gründung einer Arbeitsgruppe ‚Bedarfsplanung‘
Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die
Beschreibung der feuerwehrtechnischen relevanten, örtlichen
Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für
die Aufstellung und Ausrüstung einer für geordneten Lösch- und
Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Von
den Feuerwehren der Stadt Riedlingen wurde im Jahr 2006 der
Feuerwehrbedarfsplan „Zukunftsplanung“ ausgearbeitet. Diesem
Konzept stimmte der Gemeinderat in der Sitzung am 23.10.2016
mehrheitlich zu. Seitdem wurde dieses Konzept als Grundlage für
weitere Investitionsentscheidungen verwendet. In der Regel werden Feuerwehrbedarfspläne alle fünf Jahre fortgeschrieben. Da
nun mehr als zehn Jahre verstrichen sind, sind eine Neubewertung
der Leistungsfähigkeit und die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans unter Beachtung der geänderten Feuerwehrstruktur
(neue Feuerwehrsatzung und Organisationsform seit 2015) erforderlich. Außerdem weist das Innenministerium Baden-Württemberg auf die Notwendigkeit zur Erstellung und Fortschreibung
von Feuerwehrbedarfsplänen als Grundlage für die Erteilung von
Zuwendungen für das Feuerwehrwesen hin. 2015 wurde seitens
der Verwaltung vorgeschlagen, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans an eine externe Firma zu vergeben. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 Euro wurden für den
Haushaltsplan 2015 beantragt. Bei der Beratung des Haushalts für
das Jahr 2015 entschied der Gemeinderat, dass die Erstellung eines
Feuerwehrbedarfsplanes nicht extern vergeben wird, sondern im
Haus zu erfolgen hat. Von der Verwaltung wurde in den vergangenen Monaten eine erste Diskussionsgrundlage einer „Bedarfsplanung Brand- und Bevölkerungsschutz“ erarbeitet. Diese Planung
beinhaltet nicht nur die Merkmale eines Feuerwehrbedarfsplanes,
sondern auch Vorschläge und Maßnahmen im Bereich des Bevölkerungsschutzes. Am 20.07.2016 wurde die Diskussionsgrundlage
dem Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen
vorgestellt. Zur weiteren Vorgehensweise beantragte der Feuerwehrausschuss, dass eine „Arbeitsgruppe Bedarfsplanung“ gebildet werden soll. Diese Arbeitsgruppe könnte aus Vertretern der
Feuerwehr (Stadtbrandmeister, stellv. Stadtbrandmeister und noch
zwei zu bestimmende Mitglieder des Feuerwehrausschusses) und
der Stadt (Vertreter der Stadtverwaltung und des Gemeinderates)
bestehen. Aufgabenstellung wäre die Vorbereitung und Beratung
über die Ziele und Inhalte des Feuerwehrbedarfsplanes unter Einbeziehung der politischen Zielrichtung und der technischen Komponente. Das Ziel ist es, die Endfassung der „Bedarfsplanung Brandund Bevölkerungsschutz“ im Dezember 2016 dem Gemeinderat zur
Beratung vorlegen zu können.
Der Gemeinderat fasste mit 29 JA-Stimmen, null Gegenstimmen
und einer Enthaltung den Beschluss:
1. Der vorgeschlagenen Vorgehensweise, sowie dem derzeitigen Projektplan, mit Gründung einer „Arbeitsgruppe Bedarfsplanung“ wird zugestimmt.
2. Jeder Fraktion steht es frei sich mit einem Vertreter bzw.
einer Vertreterin an der Arbeitsgruppe zu beteiligen. Die
Vertreter der einzelnen Fraktionen sind bis spätestens
04.10.2016 der Geschäftsstelle des Gemeinderates zu melden.
TOP 8: Neufassung der Satzung über die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen
- Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKeS)
Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen hat in seiner Sitzung am
01.12.2003 beschlossen, ab 01.01.2004 Kostenersätze nach § 36
Feuerwehrgesetz (FwG) analog der Kostenersatzregelung des
Kreisfeuerwehrlöschverbandes Biberach (KFLV) zu erheben. Diese
Kostensätze für Fahrzeuge, Gerätschaften und Personal werden seit
diesem Zeitpunkt den Kostenersatzpflichtigen für kostenpflichtige
Einsätze der Feuerwehren der Teilorte in Rechnung gestellt. Die
Kostenersatzsatzung der Stadt Riedlingen gilt nur für die Einsätze
der Feuerwehrabteilungen in den Teilorten. Für Einsätze der Abteilung Riedlingen als Stützpunktfeuerwehr wird der Kostenersatz
vom KFLV erhoben bzw. abgerechnet. Nach der aktuellen Kostenersatzsatzung des KFLV wird von diesem ein Stundensatz von 18 Euro
je Einsatzkraft erhoben.
Mit Wirkung vom 02.03.2010 trat das geänderte FwG in Kraft. Mittlerweile hat der Landtag am 16.12.2015 eine weitere Änderung
des FwG beschlossen, welche am 29.12.2015 in Kraft getreten ist.
Die umfangreichsten Neuerungen ergaben sich hierbei beim Kostenersatz, so dass für die Gemeinden eine Anpassung der Kostenersatzsatzungen zwingend notwendig ist. Durch die neuen
Bestimmungen in § 34 FwG sowie der neuen Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr
(VOKeFw) hat der Gesetzgeber die Grundlagen für die Erhebung
des Kostenersatzes für Leistungen der Gemeindefeuerwehr den
aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Kostensätze für Feuerwehrfahrzeuge sind nun landeseinheitlich gleich und es wurden
praktikable Regelungen zur Berechnung der Kostensätze für Personal und sonstige Fahrzeuge und Gerätschaften geschaffen. Für die
Stadt Riedlingen bedeutet dies eine erhebliche Vereinfachung der
Kostenermittlung sowie der Abrechnung der Feuerwehreinsätze.
Zwar ist der Kostensatz für Personal um 1 Euro geringer wie bisher,
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40 /27
3. Die Arbeitsgruppe wird unter dem Vorsitz des Bürgermeisters einberufen. Seitens der Stadtverwaltung werden durch
ihn die beteiligten Fachbereiche mit einem Vertreter zugezogen.
TOP 10: Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vom 19.09.2019
In der Sitzung am 19.09.2016 wurden keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst.
TOP 11: Bekanntgaben der Verwaltung
a) offene Fragen aus der Sitzung vom 19.09.2016
a. 2. Quartalsbericht – Energie-Contracting-WISAG
Bei der Haushaltsstelle 2210.5490 00 Jahresrate für Energie-Contracting-WISAG wurde im Quartalsbericht ein Mehrausgabe von
15.300 € dargestellt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein Teil
dieser Kosten für die Realschule und ein Teil für die Sporthalle anfallen. Beglichen werden die Rechnungen jedoch zuerst bei der
Realschule. Erst im Rahmen der Abschlussarbeiten wird dann die
Verrechnung mit der Sporthalle vorgenommen. Daher ist die Haushaltsstelle derzeit überzogen, das Geld ist jedoch bei der Sporthalle
eingeplant. Es handelt sich also nicht um eine tatsächliche Mehrausgabe.
b. Busverbindung Grüninger Siedlung 6. Stunde
In der Zeit vom 26.09. bis 30.09.2016 startet die Fa. Walk einen
Testbetrieb. Der Bus fährt um 12:50 Uhr am Kaplaneihaus weg und
bedient die Haltestelle Realschule und Goethestraße. Sollte alles
im zeitlichen Rahmen bleiben, kann diese Strecke so beibehalten
werden.
c. Kosten Organisationsgutachten
Die Stadt Riedlingen bezahlte für das Organisationsgutachten
bei der Fa. Schneider & Zajontz insgesamt rund 19.750 Euro. Die
Schlusszahlung, welche im genannten Gesamtbetrag inkludiert ist,
betrug 2.753,90 Euro.
TOP 12: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes
Es gab keine Wortmeldungen.
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Sitzungsbericht über die öffentliche
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am
26.09.2016
TOP 1: Umfrageaktion der Stadt Riedlingen im Bereich Stadt Riedlingen und Verwaltungsgemeinschaft zur Verbesserung des ÖPNV - Vorstellung des Ergebnisses
In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2015 wurde, im Hinblick auf
Bedarfsanalyse/Umfrageaktion zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots in Riedlingen, der Beschluss gefasst, dass die Umfrageaktion
zum ÖPNV in den Mitteilungsblättern von Riedlingen und den
Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, der Homepage und
über Auslegung veröffentlicht wird. Die Umfrageergebnisse sollen bekannt gemacht und Ergebnisse bedarfsorientiert umgesetzt
werden. Die Umfrageaktion lief vom 23.12.2015 bis 31.01.2016. Lediglich 80 ausgefüllte Fragebögen gingen ein. Davon 43 aus Riedlingen und den Teilorten. Herr Schilin von DING veranschaulichte
in der hiesigen Sitzung anhand einer Power Point Präsentation die
Umfrageergebnisse. Aufgrund des geringen Rücklaufs ist das Ergebnis nicht repräsentativ. Dennoch ist festzustellen, dass wegen
Mehrfachnennungen die Busverbindung Biberach-Riedlingen näher angeschaut und wenn möglich verbessert werden soll, so Schilin. Von den Teilnehmern der Umfrage wurde mehrfach die bessere
Vertaktung Zug-Bus genannt, diese wäre sicherlich erstrebenswert.
Aufgrund der notwendigen Abstimmung mit den Schulzeiten,
stellt sich dies allerdings als schwierig dar. Die Ergebnisse zu den
Fragen nach dem Car-Sharing bzw. Anrufsammeltaxi fielen überraschend aus. Das Anrufsammeltaxi wird nur von etwa einem Drittel
der Teilnehmer an der Aktion gewünscht, 15 sagen dazu nein und
37 haben keine Stimme in dieser Frage abgegeben. Das Car-Sharing wird nur von 16 Teilnehmern gewünscht, 22 sagen nein dazu
und 42 ist es egal.
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 8
16
28
Ja
37
Ja
Nein
Keine Angaben
Nein
42
Keine Angaben
22
15
Das Angebot eines
Anrufsammelbusses würde ich
begrüßen
Das Angebot eines CarSharings
würde ich begrüßen
Einzelne Stadträte äußerten ihre Bedenken dahingehend, dass den
Teilnehmern der Umfrageaktion nicht klar war, was ein Anrufsammelbus ist. Trotz dem Ergebnis der Umfrage, dass sich nur etwa
1/3 der Befragten einen Anrufsammelbus wünschen, stellte ein
Stadtrat den Antrag, weitere Überlegungen im Hinblick auf das Anrufsammeltaxi/bus anzustellen.
Der Bau- und Umweltausschuss fasste mit 10 JA-Stimmen, null Gegenstimmen und null Enthaltungen die Ziffer 1 des Beschlusses:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt als
Genehmigungsbehörde, dem Konzessionär der Strecke Biberach – Riedlingen und DING Verhandlungen bzgl. einer
Verbesserung der Strecke aufzunehmen.
Der Bau- und Umweltausschuss fasste mit 7 JA-Stimmen, drei Gegenstimmen und null Enthaltungen die geänderte Ziffer 2 des
Beschlusses:
2. Weiterer Ausbaubedarf im Bereich „ÖPNV“ wird gesehen.
Weitere Überlegungen sollen erfolgen im Hinblick auf: Anrufsammeltaxi/bus.
TOP 2: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes
Geländer am Fußweg Riedlingen – Daugendorf
Ein Stadtrat stellte fest, dass am Fußweg Riedlingen-Daugendorf
ein Holzgeländer befestigt war und dies seit ca. einem halben Jahr
fehle. Er befragte bereits zum wiederholten Male, weshalb das Geländer entfernt wurde und ob ein neues Geländer angebracht wird.
Herr Bürgermeister Schafft sicherte zu, dies zu klären.
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Yvonne Moderecker ist die neue Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte
Seit kurzem hat die Stadt Riedlingen eine Mitarbeiterin, die sich
um die Belange der Flüchtlinge
in Anschlussunterbringung in
städtischen Wohnungen und in
privaten Wohnungen in der Stadt
und den Teilorten kümmert. Erste Kontakte zu den Flüchtlingen
und auch Ehrenamtlichen und
beteiligten Institutionen wurden bereits geknüpft. Sie wird
sich den ehrenamtlich Tätigen in
der nächsten Ehrenamtsbesprechung im Oktober auch offiziell
vorstellen.
Ihre Stelle im Umfang von 50 %
wird durch das Land Baden-Württemberg aus dem Förderprogramm
„Gesellschaftliche Teilhabe und Integration“ mitfinanziert. Die Stelle
ist zunächst befristet auf 3 Jahre. Sie wird künftig unter der Durchwahl 183 63 dienstags, donnerstags und freitags während der bekannten Öffnungszeiten im Rathaus Riedlingen erreichbar sein.
Um Terminvereinbarung bei persönlicher Vorsprache wird gebeten.
Die Stadt wünscht ihr einen guten Start und viel Erfolg bei ihrer
Tätigkeit!
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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40/27
20. Jubiläums - Galeriekonzert
Vorverkauf beginnt am Montag, 10. Oktober
Die Künstlerinnen des 20. Jubiläums-Galeriekonzertes am 29. Oktober sind für die Freunde dieser Veranstaltungsreihe keine Unbekannten mehr. Schon einmal haben die Musikerinnen mit ihrer
Virtuosität und ihrem Charme die Besucher in Begeisterung versetzt. Dies dürfte dem Trio Artemis auch dieses Mal gelingen. Das
vielseitige Programm verspricht große musikalische Spannung.
Das Ensemble ist in der Schweiz beheimatet. Zwischen Wil/St. Gallen Frauenfeld und Winterthur leben und arbeiten die Musikerinnen. Interessante historische Beziehungen zwischen Riedlingen
und Orten dieser Gegend sind bekannt: In Wil wurde der Riedlinger Künstler und Sohn des Scharfrichters, Johann Friedrich Vollmar
(1751-1818), geboren und in der Kartause Ittingen bei Frauenfeld
lebte als Kartäuserbruder im 15. Jh. der Riedlinger Johannes Wagner, dessen 500. Todestag vor kurzem gedacht wurde.
Die drei Musikerinnen Katja Hess (Violine), Bettina Macher (Violoncello) und Myriam Ruesch (Hammerflügel) haben mit großer
Freude auf das erneute Engagement in Riedlingen reagiert und ein
großartiges Programm zusammengestellt. Die erste Hälfte gehört
der Wiener Klassik und Romantik mit Hummel, Schubert und Schumann. Nach der Pause präsentieren sie Schostakowitsch, Piazzolla
und Bartok.
Das Trio Artemis besteht seit dem Jahre 2000. Nach Abschluss der
Studien an der Musikhochschule Winterthur/Zürich fanden die Musikerinnen zusammen. Seither erfolgten zahlreiche CD-Einspielungen, nationale und internationale Auftritte und Konzertreisen. Das
Trio Artemis hatte von der Franz Liszt-Gesellschaft eine Einladung
für eine Konzerttournee in Japan im Dezember 2002 erhalten. Besonders freuen sich die Künstlerinnen, ihren Auftritt mit dem Original Hammerflügel von Conrad Graf gestalten zu können.
Karten für die 90 Sitzplätze gibt es nur im Vorverkauf bei der Kreissparkasse Riedlingen ab Montag, 10. Oktober (Mitglieder Altertumsverein 14 €, Nichtmitglieder 18 €).
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Benefizkonzert zugunsten der Conrad Graf-Musikschule
in Riedlingen
Klavierabend mit Harald Streicher
am Samstag, 8. Oktober, 19 Uhr,
im Kapuzinerkloster in Riedlingen
Als Mitglied verschiedener Ensembles und als Partner namhafter
Solisten konzertiert Harald Streicher im In- und Ausland. Im Refektorium des Kapuzinerklosters in Riedlingen spielt er eines seiner
Solo-Programme mit Werken von Edvard Grieg und Claude Debussy. Harald Streicher unterrichtet an der Musikschule in Herrenberg
Klavier. Sein Bruder Albrecht Streicher ist Trompeten-Lehrer an der
Conrad Graf-Musikschule in Riedlingen.
Der Eintritt zu dem Benefizkonzert ist frei.
Spenden kommen der Conrad Graf-Musikschule
in Riedlingen zugute.
Vereine
Kneipp-Verein Riedlingen
Kräuterwerkstatt: „Naturkosmetik für die kalte Jahreszeit“
Neue Rezepte für Pflege und Wohlgefühl
Hierzu bietet der Kneipp-Verein Riedlingen am Freitag, 21.Oktober
2016 unter der Leitung von Sabine Setz ein Seminar zur Herstellung
kostbarer natürlicher Verwöhnprodukte an.
Im Hinblick auf die kalte Jahreszeit sind wärmende und erkältungshemmende Rezepte mit Rosmarin sowie Stimmungsaufheller für
trübe Tage besonders wohltuend. Natürlich kommt nährende Intensivpflege und Schutz für Lippen und Körper auch nicht zu kurz.
Das Seminar beinhaltet eine Einführung in Qualitätsmerkmale
wichtigster natürlicher Rohstoffe und deren Verarbeitung, das Zubereiten von einfachen Hausmitteln sowie von raffinierten Kostbarkeiten für den Alltag und die Wellness-Oase zu Hause. Dazu
gehören sanftes Peeling, Badezusätze und Massageöle sowie ver-
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 9
schiedene Ideen zur Schrank- und Raumbeduftung. Aus hübsch geformten Einzelteilen wie Badepralinen lassen sich auch individuelle
Geschenke gestalten.
Die Teilnehmerinnen erstellen verschiedene Proben, verzieren und
verpacken diese hübsch und erhalten ein Skript zum Weiterexperimentieren. Bitte zwei kleine, sehr saubere Gläschen (50-100 ml) mit
Schraubdeckel und Schreibzeug mitbringen. Flaschen, Säckchen
usw. gibt es im Kurs.
Datum: Freitag, 21.Oktober 2016
Uhrzeit: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Ort: Tuchplatz 11, Riedlingen
Leitung: Sabine Setz, Kräuterpädagogin, Entspannungspädagogin,
Kräutergarten SaMaS Riedlingen, Tuchplatz 11
Kostenbeitrag: 7.-€ für Mitglieder, 9.- € für Nichtmitglieder für den
Kurs, plus ca. 20.-€ für Material und Rohstoffe.
Verbindliche Anmeldung schriftlich unter [email protected]
Anmeldeschluss: Dienstag, 18. Oktober 2016.
Weitere Infos gerne per Mail.
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Schwäbischer Albverein
Herbstwanderung im Oberen Donautal
Am Sonntag, 09. Oktober 2016 führt die Ortsgruppe
Riedlingen des Schwäbischen Albvereins e.V. eine Wanderung im Oberen Donautal durch. Treffpunkt und Abfahrt ist um 08.30 Uhr auf dem Parkplatz bei der Stadthalle. Die Schlusseinkehr ist Gasthaus „Rotes Haus“ in Andelfingen
vorgesehen. Zu dieser abwechslungsreichen Herbstwanderung ist
jedermann (-frau), auch Gäste herzlich eingeladen.
Ausgangspunkt ist der Parkplatz beim Tennisplatz in Hausen i.T. an
der Straße Richtung Kreenheinstetten. Zunächst führt der Weg stetig bergauf zum Bischofsfelsen und weiter zum Hohlen Felsen. Der
Bandfelsen und Burg Wildenstein sind weitere Stationen auf dem
Weg nach Beuron. Die Wegstrecke beträgt ca. 14 Km; eine Abkürzung wird angeboten.
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Größte Rassegeflügelschau Oberschwabens in
Riedlingen
Die Geflügel- und Vogelfreunde Riedlingen präsentieren am Gallusmarkt in der Tierzuchthalle einen breiten Querschnitt der heimischen Rassekleintierzucht. Traditionell laden die Kleintierzüchter
mit der 40. Donau-Bussenschau, dieses Jahr in Verbindung mit der
Geflügel-Kreisschau des KV Oberschwaben, die Bevölkerung am
Sonntag, den 09.10. und Montag, den 10.10. zum Besuch der Kleintierschau in der Tierzuchthalle ein. Für Kinder ist der Eintritt frei. Die
fleißige Küchenmannschaft kümmert sich um das leibliche Wohl
der Besucher. Die Schirmherrschaft übernimmt Bürgermeister Marcus Schafft.
Voller Stolz präsentieren ca. 200 Züchter aus dem Raum Stuttgart
bis zum Bodensee rund 1000 Tiere, wie Gänse, Enten, Puten, Zwergund Großhühner, Tauben, Vögel, Fasanen und Kaninchen. Als höchste Auszeichnung für die präsentierten Spitzentiere werden von
den Preisrichtern das Donau-Bussenband, Stadtehrenband, Oberschwabenband, Landesverbands- und Kreisverbandsehrenpreise
vergeben. Ebenso werden die Kreis- und Vereinsmeister ermittelt.
Aus den Siegertieren wird zudem der Oberschwaben-Champion
ermittelt.
Der Verein der Geflügel- und Vogelfreunde ist einer der ältesten
Vereine Riedlingens. Rechtzeitig zum 110-jährigen Jubiläum wurde
in viel Eigenleistung die Zuchtanlage beim Vereinsheim im Römerweg fertiggestellt. So wird Jugendlichen und Bürgern aus Riedlingen und Umgebung das Ausüben des Hobbys Kleintierzucht ermöglicht.
Do. 06.10.16 Einlieferung der Tiere ab 14.00 Uhr
Fr. 07.10.16 Preisrichterbewertung
So. 09.10.16 10.00 Uhr Schaueröffnung mit Bürgermeister Marcus
Schafft
Mo. 10.10.16Schauöffnung von 9.00-16.00 Uhr
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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40 /27
Stadtmusik Riedlingen
Rübengeisterumzug
Am Freitagabend vor dem Gallusmarkt-Wochenende
findet traditionell der Rübengeisterumzug durch die
Riedlinger Innenstadt statt. Wie auch in den vergangenen Jahren spielt die Stadtkapelle beim Umzug. Dieser beginnt um
19:30 Uhr an der Ecke Steinbruch / Zwiefalter Straße.
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TSV Riedlingen
Jugendfußball
Vorschau
A I-Junioren, Bezirksstaffel
Donnerstag, 06.10.2016 um 19:00 Uhr
SGM Sigmaringen/Bingen/Hitzkofen/FC99 – SGM Riedlingen
B-Junioren: siehe FV Neufra
C-Junioren: siehe SV Daugendorf
D I-Junioren, Kreisstaffel
Freitag, 07.10.2016 um 17:00 Uhr
TSV Riedlingen I – SSV Emerkingen
D II-Junioren, Kreisstaffel
Samstag, 08.10.2016 2016 um 14:15 Uhr
TSV Riedlingen II – SGM Kirchen/Marchtal/Lauterach II
E I-Junioren, Kreisstaffel
Samstag, 08.10.2016 um 13:15 Uhr
SGM Veringenstadt/Hettingen/Inneringen – TSV Riedlingen I
E II-Junioren, Kreisstaffel
Samstag, 08.10.2016 um 13:15 Uhr
SV Ennetach – TSV Riedlingen II
F-Junioren: spielfrei
Bambinis: spielfrei
M. Halter, Jugendleiter Abt. Fußball
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Der TSG Ehingen Paroli geboten – Klarer Schritt nach
vorne
Hoch motiviert gingen unsere Jungs in die Partie – man spürte
förmlich die Vorfreude auf den ehemaligen Landesligisten.
Taktisch sehr kompakt gestaffelt haben wir dem Gegner die Räume
für sein schnelles Aufbauspiel genommen und so kamen wir in der
ersten Halbzeit immer besser ins Spiel.
Durch einen schönen Konter konnte unser Capitano F. Ragg das 1:0
erzielen. Allerdings mussten wir schon wenige Minuten später erfahren, wie ein Bezirksligist innerhalb von wenigen Minuten kleine
Nachlässigkeiten im Zentrum ausnutzt und mit 2:1 in Führung geht.
Aber wir arbeiteten in der 2. Halbzeit engagiert weiter und kamen
zu zahlreichen Chancen. Zu diesem Zeitpunkt waren wir gleichwertig. Es folgte ein offener Schlagabtausch, bei dem beide Mannschaften weitere Tore erzielen hätten können.
Kurz vor Schluss erzielte Philipp Binder mit einem herrlichen
Freistoßtor das vielumjubelte 2:2. Allerdings gelang Ehingen fast
mit dem Schlusspfiff aus einer undurchsichtigen Situation am
5-m-Raum noch der 2:3 Siegtreffer.
Fazit:
Mit dieser klaren Leistungssteigerung vor allem in takt. Hinsicht
und einer starken Offensivleistung im 2. Durchgang haben wir einen Schritt nach vorne gemacht. Obwohl wir ausgeschieden sind
können wir stolz auf diese Leistung sein.
Nur wenn wir zukünftig alle gemeinsam gegen den Ball arbeiten
und anschließend schnell Umschalten können, werden wir uns
noch weiter steigern.
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 10
Organisation und Sonstiges
Ausstellungseröffnung: Lebenszeiten – Lebenszeichen
Angeregt durch den Chefarzt des Eutiner Krankenhauses
Dr. Bernhard Greiling begleitete der Lübecker Fotograf und Künstler Rainer Wiedemann Patienten der Palliativstation des Eutiner
St. Elisabeth-Krankenhauses. In dieser individuell sehr unterschiedlich gelebten Zeitspanne fanden oft Begegnungen von kaum gekannter spiritueller und emotionaler Intensität statt. Mit Geduld
und Sensibilität näherte sich der Künstler den Menschen mit fortgeschrittenen Krebserkrankungen und begleitete sie meist bis zu
ihrem Lebensende. Während dieser Zeit erstellte er fotografische
Porträts welche den kranken Menschen als Persönlichkeit und nicht
als Teil des Krankenhausbetriebes zeigen.
Die dabei entstandenen eindrucksvollen schwarz-weißen Patientenporträts wurden mit Begleittexten zu einer Ausstellung mit dem
Titel „Lebenszeiten – Lebenszeichen“ zusammengestellt.
Die großformatigen Bilder lassen den Betrachter die Persönlichkeit der abgelichteten Personen spüren. Die Zeit des Sterbens als
Lebenszeit, die ein Mensch mit all seinen Sinnen und Bedürfnissen erlebt. Es sind Bilder von sehr lebendigen Menschen mit ihrer
persönlichen Würde, die ihre individuelle Auseinandersetzung mit
dem Thema Sterben widerspiegeln.
Die Katholische Sozialstation Riedlingen sieht eine Aufgabe ihres
Tuns darin, Menschen in schwerer Krankheit zu Hause mit zu begleiten und zu pflegen. Ganz im Sinne ihres Leitgedankens „Wir helfen Leben“ oder wie Cicely Saunders, Begründerin der modernen
Hospizbewegung und Palliativmedizin, gesagt hat „Es geht nicht
darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr
Leben.“
Mit dieser Ausstellung will die Kath. Sozialstation die Öffentlichkeit
einladen, sich mit den Bildern und den darin enthaltenen Aussagen
auseinander zu setzen.
Die Eröffnung der Ausstellung im Kaplaneihaus in Riedlingen,
zu der die Katholische Sozialstation herzlich einlädt, ist am Freitag, 14. Oktober 2016, um 19.30 Uhr. Der Künstler und Fotograf
Rainer Wiedemann wird anwesend sein und seine Arbeit vorstellen.
Die Ausstellung ist ab dem 15. Oktober 2016 in der Katholischen
Pfarrkirche St. Georg Riedlingen und in der Stiftskirche St. Cornelius
und Cyprianus Bad Buchau zu besichtigen.
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Bastelaktion im Jugendhaus TR4P für Kinder
Am Samstag, den 17.09.2016 hat sich das Team der Offenen Jugendarbeit Riedlingen für Kinder zwischen 10 und 12 Jahren eine
tolle Aktion ausgedacht. Zwei Stunden durften die Kinder tolle und
schöne Armbänder mit Paracord Fallschirmschnüre flechten. Nach
dem Aussuchen der gewünschten Farben ging es dann auch schon
los. Den Kindern hat es sehr viel Spaß bereitet und die Ergebnisse
lassen sich sehen.
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Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle(IBB)
startet zum 1.10.2016
Auch im Landkreis Biberach gibt es ab dem 1.10.2016 die Möglichkeit für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige sich an die IBB Stelle zu wenden.
Die Stelle berät unabhängig, vertraulich und kostenfrei. Die Stelle
setzt sich aus Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, Angehörigen,
einer Person mit professionellem Hintergrund und dem Patientenfürsprecher zusammen. Die Stelle informiert über Angebote im
Landkreis und kümmert sich um Beschwerden von Menschen im
Zusammenhang mit Behandlung und Betreuung.
Anfragen, Termin- und Ortvereinbarung und weitere Infos über:
Homepage: www.ibb-bc.de
Mail:
[email protected]
Telefon: 07351-34951300 Anrufbeantworter (wir rufen zurück)
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40/27
Katholischen Erwachsenenbildung Dekanate Biberach
und Saulgau e.V.
Mut und Sicherheit für Eltern in der Sexualerziehung
Der Elternbeirat der Michel-Buck-Schule in Ertingen bietet eine
Veranstaltung im Rahmen der Elternschule der Katholischen Erwachsenenbildung Dekanate Biberach und Saulgau e.V. zum Thema „Mut und Sicherheit für Eltern in der Sexualerziehung“ an.
Sie findet am Mittwoch, 5.10.16 um 20 Uhr im Schülerhaus der Michel-Buck-Schule, Dürmentinger Str. 61 in Ertingen mit der Referentin Friederike Höhndorf, Elterntrainerin und Individualpsychologische Beraterin aus Schemmerhofen, statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Kath. Erwachsenenbildung Dekanate Biberach und
Saulgau e.V.
Wie arm muss Kirche sein?
Vom schwierigen Verhältnis der Kirche zum Geld und was sich daran ändern müsste, handelt ein Vortrag mit Dr. Wolfgang Kessler
am Donnerstag, 13. Oktober um 20 Uhr im Kath. Gemeindehaus St.
Georg, Ziegelhüttenstr. 35 in Riedlingen, zu dem die Kath. Erwachsenenbildung der Dekanate Biberach und Saulgau e.V. einlädt.
Der Referent ist Wirtschaftswissenschaftler und Chefredakteur der
christlichen Zeitschrift Publik-Forum. Er wird auf das Spannungsverhältnis zwischen einem Papst Franziskus einerseits, der eine Kirche der Armen fordert, und dem Reichtum der Kirchen in Deutschland andererseits eingehen.
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Jahrgang 1936
Am Gallusmarkt-Sonntag treffen wir uns mit Partnern zum Feuerwerk um 19.00 Uhr im Café „Stadtgespräch“ in Riedlingen an der
Donau.
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Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 11
Lobpreis in der Kapuzinerkirche
Gott suchen und ihm begegnen - in Liedern, im Gebet, in der Stille,
in seinem Wort.
Am Sonntag, 16. Oktober um 19 Uhr in der Riedlinger Kapuzinerkirche.
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Ausbildungen und Kurse beim Kolping-Bildungszentrum
Riedlingen
Italienisch-Intensiv-Grundkurs, 10 x donnerstags von 17:30 Uhr
bis 19:00 Uhr, ab 6.Oktober 2016
Englisch Vorbereitungskurs auf die EuroKom-Prüfung, 3 x freitags von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr, ab 14.Oktober 2016 Dieser Kurs
bietet eine ideale Vorbereitung für die eigene Präsentation.
Deutsch für den Beruf – Intensives Grammatik und Rechtschreibtraining, 10 x samstags von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr , ab 8. Oktober
2016
Vortrag: Mit Kränkungen umgehen lernen, 1 x dienstags von
19:30 Uhr bis 21.45 Uhr, am 18. Oktober 2016, Aus organisatorischen Gründen, bitte telefonisch oder per mail anmelden
Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife, 1-jähriges Berufskolleg Vollzeit oder 2-jähriges Berufskolleg Teilzeit führen zum Abschluss der allgemeinen Fachhochschulreife.
Die Schwerpunktfächer richten sich nach dem Ausbildungsberuf.
Diese sind gewerblich, kaufmännisch, sozialpädagogisch/haus-/
landwirtschaftlich und gestalterisch, Einstieg noch möglich
Berufskolleg Pflege I/II
Das Berufskolleg I des Profilbereichs Gesundheit/Pflege (BKP) bereitet Sie gut auf eine Ausbildung oder Tätigkeit in den Bereichen
Gesundheit, Pflege, Wellness und Fitness vor. Einstieg noch möglich
Fremdsprachenschule – Kolpingakademie 2-jähriges Berufskolleg-Fremdsprachen mit FH-Reife und Workshop „Internationaler Wirtschaftskorrespondent“ (KA) staatlich anerkannt.
Info: Frau Rink, Tel. 07371/935013 oder
e-mail: [email protected]
Sozialwissenschaftliches Gymnasium – staatlich anerkannt
Drei Jahre Vollzeitunterricht am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium führen zum Abitur. Die Bildungsschwerpunkte sind Pädagogik
und Psychologie, soziale und kommunikative Kompetenzen, sowie
sozialwissenschaftliches und selbstständiges Arbeiten.
Lehrgang Fachwirt im Erziehungswesen (KA)
Am 21. Oktober 2016 startet ein berufsbegleitender Lehrgang.
In 15 Monaten erhalten die Teilnehmer/innen ein umfangreiches
Fachwissen in Personalmanagement mit Organisationsentwicklung, Personale und soziale Kompetenz, Managementmethoden,
Büromanagement und IT, Recht und Betriebswirtschaft. Unterricht
ist jedes zweite Wochenende freitags von 15:45 bis 20:00 Uhr und
samstags von 8:30 bis 15:30 Uhr. Ziel des Lehrganges ist, dass die
Absolventen/Absolventinnen Leitungsaufgaben übernehmen können. Stundenplan und Terminliste können im Sekretariat angefordert werden.
Ausbildungs- oder Berufseinstieg weitere Kurse/Seminare und Infos zu den Schulen des Kolping-Bildungszentrums erhalten Sie unter 07371/935011 oder auf unserer Homepage unter:
http://www.kolping-bildungswerk.de/bildungszentren/riedlingen/
bildungsangebote
Tel. 07371/9350-0 oder e-mail:
[email protected]
Kirchliche Nachrichten
Kath. Pfarramt St. Georg
Kirchstraße 1, 88499 Riedlingen
Tel. 07371/9335-0, Fax 9335-40
Donnerstag, 06.10. – Keine Schüler- und Abendmesse
Freitag, 07.10. – Herz-Jesu-Freitag
08.00 Uhr Eucharistiefeier in der Kapuzinerkirche
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40 /27
Samstag, 08.10.
18.30 Uhr Eucharistiefeier in Waldhausen
Sonntag, 09.10. – 28.Sonntag im Jahreskreis
10.30 Uhr Eucharistiefeier mitgest. von Mitarbeitern der Sozialstation
11.45 Uhr Tauffeier von: Vinzent Ben Enderle und Carlo Baumeister
13.00 Uhr Tauffeier von: Ben und Mio Single und Tom Mateo Selg
- Herzlichen Glückwunsch 18.30 Uhr Wortgottesdienst in der Sana-Klinik
Dienstag, 11.10.
10.00 Uhr Gottesdienst im Konrad-Manopp-Stift
18.00 Uhr Eucharistiefeier in Grüningen
Mittwoch, 12.10.
14.30 Uhr „Erntedank“ - gestaltet von Mitgliedern des Frauenbundes in St. Georg
19.00 Uhr Eucharistiefeier in Neufra
Donnerstag, 13.10.
07.40 Uhr Schülergottesdienst - Grundschule Klasse 1-4, in der
Taufkapelle
19.00 Uhr Eucharistiefeier in Altheim
Verkauf von fair gehandeltem Kaffee
Am Sonntag 9. Oktober wird vor und nach dem Gottesdienst
fair gehandelter Kaffee zum Verkauf angeboten. Der Erlös ist
für genossenschaftlich organisierte kleine Kaffeebauern in Guatemala.
Der Preis ist 4,-- € für ein 250g, Päckchen, aromaschonend verpackt, gemahlen oder in ganzen Bohnen; es gibt den Kaffee
auch entkoffeiniert.
250 g Espresso kostet 4,50 €. Bei hoher Qualität ist der Hochlandkaffee sehr ergiebig.
Abnehmer können also beim Kaffeetrinken mit Genuss Gutes
tun.
Weitere Infos können Sie aus dem St. Georgsblatt entnehmen.
Abonnieren Sie es.
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Evangelische
Kirchengemeinde Riedlingen
Grabenstraße 14, Tel. 07371-2567, Fax 7044
[email protected]
www.ev-kirche-riedlingen.de
Samstag, 8. Oktober 2016
7:30 Uhr Morgenlob – Ökum. Morgengebet in der Christuskirche
in Riedlingen
Sonntag, 9. Oktober 2016
9:30 Uhr Gottesdienst in Riedlingen mit Vorstellung der Konfirmanden und Bibelübergabe
9:30 Uhr Erntedankgottesdienst mit Abendmahl in Dürmentingen in der Loretto-Kapelle
10:45 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Ertingen
17:00 Uhr „Eberhard’s verwegene Abenteuer“
Orgelkonzert für Kinder ab 3 Jahren
Musik: Christiane Michel-Ostertun
Sprecherin: Melanie Buck
Orgel: Jürgen Berrron
Montag, 10. Oktober 2016
16:30 Uhr Kindertreff auf der Klinge, Sebastian-Wierer-Straße 7,
Riedlingen
Mittwoch, 12. Oktober 2016
15:00 Uhr Bibelstunde auf der Klinge, Sebastian-Wierer-Straße 7,
Riedlingen
Freitag, 14. Oktober 2016
19:00 Uhr Kreistänze im Bewegungsraum der Grundschule in
Riedlingen
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 12
Vorschau:
Ökumenische Kinderbibeltage
„Eine Schnecke, ein langer Weg und
die richtige (Aus-)Rüstung“
21. bis 23. Oktober 2016 im
Johannes-Zwick-Haus in Riedlingen
Für Kinder der Klassen 1 bis 6
Unkostenbeitrag: 2,50 Euro
Anmeldung bis Dienstag, 18.10.2016 im Evang. Pfarramt Riedlingen, Tel. 07371/2567. Wer möchte, kann gerne einen Rührkuchen
mitbringen – wir freuen uns auf Euch!
Vorschau:
Sonntag, 16. Oktober 2016
17:00 Uhr Klosterkirche St. Anna in Heiligkreuztal
„Der Katechismus in Musik und Wort
Motetten und Orgelmusik in Voraussicht auf das Jubiläumsjahr 2017
„500 Jahre Reformation“
Evangelische Kantorei Riedlingen
Orgel: Hartmut Leuschner Rostoski
Leitung: Jürgen Berron
Regelmäßige Veranstaltungen im Johannes-Zwick-Haus:
dienstags
14:30 Uhr Frauenkreis
20:00 Uhr Kantorei
mittwochs
Konfirmandenunterricht
14:30 Uhr bis 16:00 Uhr Gruppe I
16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Gruppe II
freitags
20:00 Uhr Bläserkreis
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Evangelisch/Freikirchliche Gemeinde
88499 Riedlingen/Württemberg
Eichenauer Kirche, Im Anger 6
Tel. 07374 - 920541
e-mail: [email protected]
Internet: www.efk-riedlingen.de; hier sind auch die
aktuellen Predigten zum Anhören
Mittwoch, 5.10.2016
19.30 Uhr Bibelgesprächskreis
Sonntag, 9.10.2016
10.00 Uhr Familiengottesdienst zum Erntedankfest mit anschließendem Gemeindeessen
Mittwoch, 12.10.2016
19.30 Uhr Gebetsabend
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Freie Christliche Gemeinde
Josef-Christian-Straße 33
88499 Riedlingen
Tel. 07371 / 103 52
e-mail: [email protected]
www.fcg-riedlingen.eu
Mittwoch, 05.10.2016
19.30 Uhr Bibel- und Gebetsstunde
Donnerstag, 06.10.2016
19.30 Uhr Chorprobe
Freitag, 07.10.2016
19.30 Uhr Jugendtreff
Sonntag, 09.10.2016
10.00 Uhr Gottesdienst, Sonntagsschule und Krabbelstube
Mittwoch, 12.10.2016
19.30 Uhr Bibel- und Gebetsstunde
Einen jeglichen dünkt sein Weg recht; aber der HERR
prüft die Herzen.
Sprüche 21,2
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40/27
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 13
Jehovas Zeugen
Königreichssaal - Riedlingen - Beethovenstraße 24
In dieser Woche fallen die Zusammenkünfte am Freitag, den 7.10.
und am Sonntag, den 9.10.2016 aus, da die Gemeinde ihren Kreiskongress besucht.
Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen.
Keine Kollekten
www.jw.org
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Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten
Haldenstr. 12-14, 88499 Riedlingen
Tel. 07371/966389
Montag den 10.10.2016
19:00 Uhr
Bibelstunde mit Gedankenaustausch.
Daueraktion: „Kinder helfen Kinder“
Auch in diesem Jahr 2016 können Sie wieder bei unserer Aktion
„Kinder helfen Kinder“ mit kleinen Dingen eine große Freude
bereiten. Päckchen abholen und abgeben im Buch und Teeladen
Haldenstraße 12-14
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Grüningen
Altpapier- und Kartonsammlung durch die Kyffhäuserkameradschaft Grüningen
Die Kyffhäuserkameradschaft Grüningen e.V. führt am Samstag,
22.10.2016 ihre Altpapier- und Kartonsammlung durch.
Herbert Lehn, Vorstand
Kirchengemeinde Grüningen
St. Blasius
Freitag, 07.10. – Herz-Jesu-Freitag
11.30 Uhr
Krankenkommunion
Samstag, 08.10. – zum 28. Sonntag im Jahreskreis
17.15 Uhr
Eucharistiefeier als Familiengottesdienst
Sonntag, 09.10.
14.00 Uhr Tauffeier von Lilly Marleen Palberg
- Herzlichen Glückwunsch Dienstag, 11.10.
17.30 Uhr
Rosenkranz
18.00 Uhr
Eucharistiefeier
Neuapostolische Kirche
Finkenweg 8, 88499 Riedlingen
Tel.: 07375/9225-180 - Fax 07375/9225181
Donnerstag, 06.10.2016
20:00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 09.10.2016
09:30 Uhr Gottesdienst mit Bezirksältestem Haar
Die Bevölkerung ist jederzeit zu der Teilnahme an den Gottesdiensten herzlich eingeladen.
Berichte, Aktuelles und weiterführende Informationen finden Sie
im Internet unter www.nak-sued.de sowie unter www.nak-ulm.de
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Daugendorf
Kirchliche Nachrichten
Kath. Kirchengemeinde Daugendorf
St. Leonhard
Mittwoch, 05.10.
Pfarrhaus in Daugendorf wegen Klausur geschlossen
Freitag, 07.10.
10.00 Uhr
Krankenkommunion
Sonntag, 09.10.
10.00 Uhr
Wort- und Kommunionfeier
Donnerstag, 13.10.
19.00 Uhr
Eucharistiefeier in der Pfarrkirche
20.00 Uhr
Herzliche Einladung an alle Interessierte zur Planung
der Seniorennachmittage
Neufra
Ortsverwaltung Neufra
Seniorenkreis Neufra
Am kommenden Dienstag, den 11. Oktober 2016 findet im Pfarrgemeindehaus unser nächster Seniorennachmittag statt.
Das Thema: „Eine Reise durch den Herbst, Erntedank und Sichelhenke“.
Gestalten wird diesen Nachmittag Pfarrer Walter Stegmann.
Im Anschluss ist Kaffee und Kuchen bereitgestellt.
Beginn: 14.00 Uhr
Es ergeht herzliche Einladung an die Seniorinnen und Senioren.
Kirchengemeinde Neufra,
Ortsverwaltung Neufra
FUSSBALLVEREIN NEUFRA/DO. e. V.
Sportheim Neufra - SKY-Bundesliga
Das Sportheim hat am Freitag ab 20.00 Uhr geöffnet!! DER FVN
FREUT SICH AUF EUREN BESUCH!!
FVN-Turnen:
FVN-WAKO Kickbox-Aerobic
Heute startet wieder in der Donauhalle die Kickbox-Aerobic-Gruppe.
Infos erhält man bei Kati Ebe, Tel. 0176-99629596!!
Kinderturngruppe I
Am Mo. 10.10.16 – Gallusmarkt - findet kein Turnen statt. Wir bitten
um Beachtung und wünschen viel Spaß beim Karussell fahren.
Schnuppern beim FVN!
In den Turngruppen, sowie bei der FVN-Jugend sind Neuzugänge
jederzeit herzlich willkommen. Ansprechpartner/-in für die Turngruppen ist Petra Kinzinger, Tel. 6006 für den Juniorenfußball Peter
Kuchelmeister Tel. 961996.
FVN-AKTIVE:
Bezirksliga Donau
12. Spieltag: Sonntag, 09. Oktober 2016
FC Laiz - FV Neufra
Beginn: 15.00 Uhr
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40 /27
Am Sonntag reist der FVN zu einem echten Evergreen nach Laiz.
Wenn man die letzten Wochen betrachtet, trifft man hier auf einen
Gegner, der seinen realtiv guten Saisonstart durch zuletzt eher
dürftige Auftritte, zunichte gemacht hat. Auf Seiten der Neufraer
hat Stürmer Fabian Brehm bisher einen guten Lauf und belohnt sich
Spiel um Spiel selbst, was nicht zuletzt die Torjägerliste zeigt. Der
FVN erwartet am Sonntag eine heiße Partie, die mit konsequentem
Spiel erfolgreich sein könnte. Die Erfahrung hat jedoch noch immer
gezeigt, dass es in Laiz nie einfach war die Punkte zu entführen und
so gilt es auch diesmal voll fokussiert ins Spiel zu gehen. Zum Anstoß um 15:00 Uhr freut sich unser Team über viele Fans in Laiz. [tm]
Kreisliga B II
9. Spieltag, Sonntag, 09. Oktober 2016
SV Unterstadion - FV Neufra II
Beginn 15.00 Uhr
Am kommenden Sonntag reist die zweite Mannschaft des FVN zum
Auswärtsspiel nach Unterstadion. Dort erwartet das Trainerduo
Ayar eine vermeintlich recht schwierige Aufgabe, ist der Gegner
doch im vorderen Tabellendrittel zu finden und der FVN II dagegen
momentan sogar am Tabellenende und somit am Tiefpunkt einer
bisher überhaupt nicht zufriedenstellenden Saison angelangt. Dennoch sind die Männer um Kapitän Sebastian Fischer gewollt, endlich in die Erfolgsspur zu finden und würden sich freuen, wenn sich
einige der sehr treuen FVN-Anhänger auch diesmal wieder auf den
Weg nach Unterstadion machen würden. [tm]
Kreisliga B II - RESERVE
6. Spieltag, Sonntag, 09. Oktober 2016
SV Unterstadion - FV Neufra II
Beginn 13.15 Uhr
Auch unsere Reserve hat nach mehrwöchiger Abstinenz wegen
spielfreier Spieltage nun wieder die Möglichkeit das im Training
erprobte in die Tat umzusetzen. Beim Auswärtsspiel in Unterstadion wartet jedoch wie auch bei der 2. Mannschaft ein gehöriger
Brocken, der Stand jetzt, um die Meisterschaft in der Reserve mitspielen dürfte. Dennoch will man alles geben und um die Punkte
kämpfen. Zum Anstoß um 13.15 Uhr freut sich die Reserve, wenn
Sie von einigen rot-weißen FVN-Fans begleitet wird. [tm]
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Kirchliche Nachrichten Neufra
St. Petrus und Paulus
Sonntag 9. Oktober 28. So. i. Jahrkr.
8.30 Uhr Eucharistiefeier
Kollekte für unsere Kirche
K.: Frau Kannappel
L.: Herr Glaser
18.30 Uhr Rosenkranzandacht
Mittwoch 12. Oktober
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Eucharistiefeier
wir gedenken im Gottesdienst
Hermine Guter
Karl und Emma Eberhart
Fritz Fiederer und verst. Angehörige
Paula und Anton Bentele
Donnerstag 13. Oktober
18.30 Uhr
Rosenkranz
Freitag 14. Oktober
18.30 Uhr
Rosenkranz
Bitte beachten geänderte Gottesdienstzeit am Sonntag
Ministrantendienst:
So.: Mayer L., Bausch I., Mayer S., Bausch E., Emhart La., Emhart Lu.,
Kinzinger L., Kniele L.,
Mi.: Deutsch S., Emhart L., Vater D., Vater S.
Krankenkommunion
Wir bringen Ihnen gerne die Krankenkommunion
Anmeldung bitte bei Fam. Baur Tel. 5894
500 Jahre Peter- und Paul-Kirche – ein Jubiläum kündigt sich an
Das kommende Jahr 2017 ist für unsere Kirchengemeinde in Neufra
ein ganz besonderes Jahr.
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 14
Wir feiern in diesem Jahr 500 Jahre unserer schönen und kunsthistorisch sehr wertvollen Pfarrkirche.
Einst „Schloss“- und heute „Pfarrkirche“, hinter solchen Begriffen
verbirgt sich auch ein historischer Wandel. Wir hoffen, dass bis zum
Jubiläum – Festtag am 25. Juni 2017 - der restaurierte Flügelaltar
wieder seinen Platz in der Kirche gefunden hat.Mit verschiedenen
Aktionen will der Kirchengemeinderat freundlichst um weitere
Spenden bitten:
- Kalenderaktion: im Advent soll ein Kalender mit schönen Photomotiven aus Neufra angeboten werden. Der Erlös kommt der Altarrestaurierung zugute.
- Grußkarten: - ein Team aus dem KGR hat bereits 220 wunderschöne Photokarten vorbereitet, die ebenfalls ab 1. Advent zum Verkauf
angeboten werden.
- „Bausteinaktion“: in der Kirche wird demnächst sichtbar eine Spendensäule für den Flügelaltar aufgestellt. Es ist möglich „Bausteine“
ab 10,-- Euro für die Begleichung der Sanierungskosten zu erwerben. Bei größeren Spenden stellen wir gerne Spendenbescheinigungen aus. Ganz herzlichen Dank sagen wir allen, die die „Kräuterbüschelaktion“ im August zugunsten der Flügelaltarrestaurierung
unterstützt haben. Erlös: 250,-- Euro. Am Festtag zum 500-jährigen
Jubiläum unserer Kirche sind neben dem Festgottesdienst, ein Gemeindefest, ein Vortrag mit Verteilung einer Festschrift und eine
kleine Ausstellung der Schätze unserer Kirche geplant.
Freuen wir uns heute schon auf dieses besondere Jahr für unsere
Kirchengemeinde.
Ihr/Euer Pfarrer Walter Stegmann
Was macht der geplante Anbau an unser Pfarrhaus?
Stand der Planungen:
Unsere Jugendräume bieten nicht mehr genügend Platz. Deshalb
hat der KGR einen einfachen Anbau bereits vor Monaten favorisiert.
Alle Antragsunterlagen hierzu wurden bereits an das Bischöfliche
Bauamt weitergeleitet. Wir warten nun auf einen positiven Bescheid, um die nächsten Schritte planen zu können.
Wir bitten die Mitglieder der KLJG, die sich z.T. regelmäßig im „Blauen Saloon“ des alten Rathauses treffen, rechtzeitig den Gemeindesaal im Pfarrhaus zu reservieren, wenn ein Treffen im „Blauen Saloon“ nicht mehr möglich sein sollte.
Ministrantenausflug am Samstag, den 05. November 2016:
In diesen Tagen erhaltet ihr alle eine Einladung zum Jahresausflug.
Wir starten am Morgen mit dem Bus. Rückkehr ca. 18 Uhr.
Bitte gleich im Kalender vormerken.
Unser diesjähriges Mitarbeiterfest für alle ehrenamtlichen
Mitarbeiter/innen
ist am Samstag, den 05.11.2016 um 20 Uhr im Pfarrsaal. Bitte gleich
vormerken. Eine Einladung folgt.
Pfarrbüro Neufra
Das Pfarrbüro bleibt am 5. Oktober wegen einer Mitarbeiterklausur geschlossen.
Mittwoch 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet
Tel.: 07371 - 6311, Fax. 07371 – 129328
E-mail: [email protected]
Pflummern
Spvgg Pflummern-Friedingen:
Vorbericht Kreisliga A I,
SpVgg Pflummern/Friedingen – FC Schelklingen/Alb.
Vorschau: Am Sonntag kommt der FC Schelklingen/Alb zum Heimspiel
der SpVgg ins Hardt. Die Gäste haben in 6 von bis dato 7 Spielen gepunktet. Die SpVgg darf das Spiel also auf keinen Fall auf die leichte
Schulter nehmen. Kann Torjäger Rothenbacher ausgeschaltet werden,
ist aber für die SpVgg was drin. Die Reserve könnte bei einem Sieg am
Gegner vorbeiziehen. Also, auf geht`s - kämpfen und siegen!
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 40/27
Sonntag 09.10.16
13.15 Uhr
SpVgg Pflummern-Fried. II – FC Schelklingen/Alb II
Sonntag 09.10.16
15.00 Uhr
SpVgg Pflummern-Fried. I – FC Schelklingen/Alb I
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Sportheim SpVgg
Am Gallusmarkt-Montag, den 10.10.2016 ab 16:30, lädt die SpVgg
alle Mitglieder, Freunde und Gönner zu einer deftigen Vesperplatte ein, nach dem Motto: „Iss so vill da kaasch, s`koscht blooß oimol
ond des reacht günschtig“
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Kirchliche Nachrichten
Evangelische Kirchengemeinde Pflummern - Heiligkreuztal
Evang. Pfarramt Pflummern, Pfarräckerweg 1,
Telefon 07371/7262
Sonntag, 9. Oktober 2016
09.30 Uhr
Gottesdienst in Pflummern
10.00 Uhr
Kinderkirche im Konrad-Villinger-Gemeindehaus
10.30 Uhr
Gottesdienst in Heiligkreuztal auf der Nonnenempore
Dienstag, 11. Oktober 2016
14.45 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl im Haus für Senioren in
Langenenslingen
Mittwoch, 12. Oktober 2016
16.00 Uhr Konfirmandenunterricht
Mittwoch, 5. Oktober 2016 | 15
Zwiefaltendorf
Kirchliche Nachrichten
Kath. Kirchengemeinde Zwiefaltendorf
St. Michael
Mittwoch, 05.10.
Pfarrhaus in Daugendorf wegen Klausur geschlossen
Freitag, 07.10.
16.45 Uhr
Krankenkommunion
17.45 Uhr
Eucharistiefeier
Sonntag, 09.10.
08.45 Uhr
Eucharistiefeier
Dienstag, 11.10.
14.30 Uhr
Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag im Gasthaus „Rössle“ Zwiefaltendorf
Freitag, 14.10.
17.45 Uhr
Eucharistiefeier
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Evangelische. Kirchengemeinde Zwiefaltendorf
Elsa-Brändström-Straße 12, 88529 Zwiefalten
Telefon 07373 2885 / Telefax 07373 91 53 47
E-Mail: [email protected]
Mittwoch, 5.10.2016
16.15 Uhr
Konfirmandenunterricht im Evang. Pfarrhaus Zwiefalten
Donnerstag, 6.10.2016
18.15 Uhr
Herzliche Einladung zum OASE-Gottesdienst in den
Kapitelsaal
20.00 Uhr
Frauenkreis im Evang. Pfarrhaus:
Weihnachtssterne basteln
Freitag, 7.10.2016
14.30 – 15.15 Uhr Kinderchor im Ev. Pfarrhaus Zwiefalten
Die Bücherei hat danach bis 15.45 Uhr geöffnet.
Sonntag, 9.10.2016 – 20. So. nach Trinitatis
9.00 Uhr
Abendmahlsgottesdienst mit Einzelkelchen in Hayingen
10.15 Uhr
Abendmahlsgottesdienst mit Einzelkelchen in Zwiefalten
Dienstag, 11.10.2016
18.00 Uhr
Jungschargruppe im Ev. Pfarrhaus Zwiefalten
19.30 Uhr
Chorprobe im kleinen Saal des Konventbau
Mittwoch, 12.10.2016
16.15 Uhr
Konfirmandenunterricht im Evang. Zwiefalten
Zell/Bechingen
Kirchliche Nachrichten
Kath. Kirchengemeinde Zell-Bechingen
St. Gallus
Mittwoch, 05.10.
Pfarrhaus in Daugendorf wegen Klausur geschlossen
Freitag, 07.10.
14.00 Uhr
Krankenkommunion
Sonntag, 09.10.
10.00 Uhr
Eucharistiefeier
Mittwoch, 12.10.
19.00 Uhr
Eucharistiefeier in Bechingen
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