07 Zwentendorf

Die Geschichte des KKW Zwentendorf
Am 8,12.1953 hielt Präsident Eisenhower seine historische Rede zum
“Atoms for Peace” Programm, gefolgt von der Ersten Genfer Konferenz
1955 über die friedliche Nutzung der Kernenergie. Österreich errichtete
in der Folge 3 Forschunsgreaktoren, einen Industrie-orientierten
Reaktor in Seibersdorf mit anfangs 2 MW, später bis zu 10 MW, einen
Ausbildungsreaktor für die Hochschulen mit anfangs 100kW
(Atominstitut), später 250 kW und einen Ausbildungsreaktor an der TU
Graz mit 1kW. Diese Reaktoren dienten zur technischen und
personellen Planung von drei Kernkraftwerken, die etwa 2000 in
Österreich in Betrieb gehen sollten. Am 29.2.1968 wurde die
Kernkraftwerk-Planungsgesellschaft (KKWP) gegründet und am
10.2.970 die Gemeinschaftskernkraftwerk Tullnerfeld GmbH (GKT).
Am 22.3.1971 erfolgte der gemeinsame Baubeschluss von ÖVP und
SPÖ für das KKW Zwentendorf (AEG-KWU Siedewasserreaktor
Baulinie 69 mit ca 730 MWe) mit Baubeginn im Februar 1972. Die
Investitionskosten lagen bei 380 Millionen €. Ab Mitte der 70er Jahre
begann weltweit ein wachsender Widerstand gegen Nuklearanlagen,
der auch Österreich nicht verschonte. Der Widerstand in Österreich
kam vorwiegend von Politikern, Geologen und Biologen, alle
technischen Diskussionen wurden von politischen Aspekten
überschattet.
Bundeskanzler Kreisky (Pro-nuklear) warf sein gesamtes politisches
Gewicht in die Diskussion und kündigte
ein Referendum über
Zwentendorf an, sollte dieses negativ ausgehen wolle er zurücktreten.
Das war ein großer politischer Fehler. Die pro-nukleare ÖVP war
sicher, dass das Referendum für die Kernenergie ausgeht, gab aber
ihren Anhängern aus polit-strategischen Gründen keine Empfehlung.
Das Referendum erfolgte am 5.11.1978 mit folgendem Ergebnis:
•
•
•
•
31,6% Anti-nuklear,
31,0% Pro- nuklear,
35,9% enthielten sich der Abstimmung
1,5 % ungültig
Insgesamt entschieden ca 30 000 Stimmen bei 3,26 Millionen
Wahlberechtigten. Der Ausgang des Referendums war ein Schock für
die weitere Nuklearentwicklung Österreichs. Schon am 1.12.1978
wurde ein Verfassungsgesetz beschlossen, das die Kernspaltung für
Stromerzeugung in Österreich verbot, dieses Gesetz kann nur mit einer
2/3 Mehrheit vom Parlament aufgehoben werden und Kreisky trat nicht
zurück.
Um die Energielücke durch die Nicht-Inbetriebnahme von Zwentendorf
zu überbrücken wurden zwei Steinkohle Kraftwerke in Dürnrohr ca 10
km von Zwentendorf errichtet und gingen 1987 in Betrieb.
Das KKW Zwentendorf wurde vorerst konserviert, der bereits
vorhandene Brennstoff wurde nach Deutschland an ein baugleiches
KKW verkauft. Mitte 1980 wurde ein neuerliches Pro-Zwentendorf
Referendum versucht aber der KKW Unfall in Tschernobyl am
26.4.1986 setzte diesem Versuch ein endgültiges Ende.
Seither wurden zahlreiche Komponenten zu baugleichen KKW’s in
Deutschland verkauft und Zwentendorf dient als Ausbildungszentrum
für Kerntechniker, die ihre Kenntnisse an Originalkomponenten ohne
Strahlenhintergrund üben können.
Österreich war bis zum Referendum ein beachtliches Zulieferland für
Nuklearkomponenten wie z.B.VOEST, Andritz, Voith, SGP, SchöllerBleckmann, Wagner-Biro, Siemens, Elin.
Chronolgischer Überblick
1970 bis 1978: Errichtung und Vorinbetriebnahme im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens
26.6.1978 Entwurf eines BG für die friedliche Nutzung der KE in
Österreich
28.6.1978 Atomdebatte im Parlament, Gesetzesentwurf über
Volksabstimmung,
Beschluss
6.7.1978 Einspruch des Bundesrates
07.07.78 Beharrungsbeschluss (93+/89-), Antrag der SPÖ auf
Abhaltung einer Volksabstimmung wird einstimmig angenommen.
11.10.1978 Taus für Zwentendorf Umbau
30.10.78 Busek (Wiener ÖVP) stellt Plakatflächen den AKW-Gegnern
zur Verfügung
5.11.1978 Volksabstimmung: 49,53%+/50,47%- bei 64% Beteiligung.
08.11.78 Wille und Steyrer bringen Initiativantrag betreffend
„Bundesgesetz über das Verbot der Nutzung der Kernenergie für
Energieversorgung in Österreich ein“
15.11.1978 Beschluss der Auflösung der KKWP und GKS, Einleitung
der Liquidation.
12.12.1978 Behandlung des Gesetzesentwurfes im Handelsausschuss
15.12.1978 NR beschließt das Atomsperrgesetz.
30.12.1978 Atomsperrgesetz tritt in Kraft
28.3.1979 Atomunfall in Harrisburg (Three Mile Island)
5.12.79 Fischer/SPÖ beantragt, dass ein BG zur Aufhebung des
„Atomsperrgesetzes“, nur mit
2/3 Mehrheit im NR beschlossen und
danach einer Volksabstimmung unterzogen werden
soll.
Dieser
Entschließungsantrag wird im NR einstimmig angenommen.
12.11.80 Bekanntgabe des Ergebnisses von Pro- und ContraVolksbegehren: 421.282+/147.01616.03.81 Einbringung eines Antrages der GKT beim BG Tulln auf
Festsetzung einer Enteignungsentschädigung
3.2.1982 Abweisung des Antrages durch das BG Tulln
29.2.1982 Rekurs durch GKT
30.06.82 Das KG St. Pölten bringt beim VerfGH Antrag auf „Aufhebung
des Atomsperrgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit“ ein.
16.12.82 Abweisung des Antrages durch den VerfGH
15.10.85
Beschluss
des
OGH
auf
Unterbrechung
des
Entschädigungsverfahren und neuerliche
Beantragung
auf
Aufhebung des Atomsperrgesetzes beim VerfGH.
04.11.86 Unterbrechungsbeschluss im VerfGH
20.03.86 Erkenntnis des VerfGH: Antrag des OGH auf Aufhebung wird
abgewiesen.
26.04.86 Atomunfall in Tschernobyl
03.12.87 Anrufung des EGH betreffend Entschädigungsklage gegen
die Republik Österreich,