Thüringer Schulportal

Thüringer Schulportal - Seminarporträt
Seminar-ABC
Stichworte
Änderung Ihrer Wohnanschrift, Telefon, E-Mailadresse
Anschriftenänderungen und Änderungen der Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse sind in schriftlicher Form im
Sekretariat des Studienseminars Regelschule und der Ausbildungsschule sowie dem zuständigen Schulamt
umgehend bekannt zu geben.
Anschrift, Telefon, Fax und E-Mailadresse
Staatliches Studienseminar
für Lehrerausbildung Erfurt
Arnstädter Str. 28
99096 Erfurt
Telefon: 0361 26232323
Telefax: 0361 26232321
E-Mail: [email protected]
Ausbildung in einem weiteren Fach - Drittfach
Haben Sie neben Ihren beiden Ausbildungsfächern noch eine Erweiterungsprüfung in einem weiteren
Fach abgelegt, können Sie einen Antrag auf Ausbildung in diesem stellen. Bei Genehmigung des Antrags
schließen Sie die Zweite Staatsprüfung dann in drei Fächern entsprechend der Thüringer Verordnung über
die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)vom 3. September 2002 zuletzt
geändert durch die Verordnung vom 13.07.2009 (GVBl. S. 631), § 26 ab.
Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung für die Lehrämter
Die für Sie derzeit relevante Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die
Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 26.04.2016 finden Sie HIER (ab 08/2016 gültig). Diese regelt Ihre Ausbildung
im Vorbereitungsdienst sowie den Ablauf und die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung.
Beamtenverhältnis auf Widerruf
Das Beamtenverhältnis beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und endet i. R. nach 18 bzw.
24 Monaten mit dem Tag der Aushändigung des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung. Eine Entlassung
aus dem Beamtenverhältnis ist auf eigenen Wunsch eines Lehramtsanwärters/ einer Lehramtsanwärterin im
Vorbereitungsdienst möglich. Über die rechtlichen Konsequenzen können Sie sich individuell informieren.
Beihilfe
Aktuelle Informationen zur Beihilfe finden Sie HIER
Das aktuelle Merkblatt der Beihilfestelle
Beihilfeanträge - HIER
Die neuesten Informationen für Berufsanfänger in Form eines beigefügten Flyers erhalten alle Anwärter.
(Stand: 01.07.2012).
Bezügestelle
Die Thüringer Landesfinanzdirektion zeichnet für Ihre Besoldung verantwortlich. Wenn Sie mit Ihrer
Bezügestelle kommunizieren, dann halten Sie bitte unbedingt Ihre Personal- und Dienststellennummer bereit,
diese finden Sie auf Ihrer Bezügeabrechnung sowie auch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter / die für Sie
zuständige Sachbearbeiterin mit entsprechender telefonischer Durchwahl.
Anschrift:
Thüringer Landesfinanzdirektion
- Zentrale Gehaltsstelle Leipziger Straße 71
99085 Erfurt
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Postanschrift:
Thüringer Landesfinanzdirektion
Postfach 90 0451
99107 Erfurt
Bibliothek
Die Bibliothek des Studienseminars ist in den Bürozeiten zugänglich.
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr,
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Andere Zeiten sind nach Absprache mit dem Büro möglich, für die Ferien gilt eine gesonderte Regelung.
Dienstbefreiung
Aus persönlichen Gründen (z. B. Todesfall in der Familie - 1.Grades, Hochzeit etc.), kann eine
Dienstbefreiungen gewährt werden. Antragsformulare erhalten Sie im Studienseminar. Entsprechende Anträge
erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Staatlichen Schulamt (siehe auch Thüringer Beamtengesetz - ThürBG,
§ 73).
Dienstort
Dienstort für alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst ist der Ort der
Ausbildungsschule, die vom Schulamt zugewiesen wurde.
Dienstpflichten an der Ausbildungsschule
Diese bestehen bezüglich der Wahrnehmungen von Hospitationen, dem Erteilen von eigenverantwortlichem
und angeleitetem Unterricht, der Teilnahme an Konferenzen sowie Elternabenden, der Unterstützung
einer Pausenaufsicht, der Begleitung bei Wandertagen / Klassenfahrten sowie – nach Absprache – der
Wahrnehmung von Vertretungsstunden.
Dienstunfall
Dienstunfälle (z.B. auf dem Weg zur Ausbildungsschule) sind der Ausbildungsschule bzw. dem zuständigen
Schulamt sofort zu melden (Formular).
MERKE: Ein Dienstunfall liegt dann vor, wenn ein körperlicher Schaden eingetreten ist.
Dienstweg
Bei allen Schreiben an übergeordnete Dienststellen ist unbedingt der Dienstweg einzuhalten. D.h. Briefe etc.
werden über das Seminar an die entsprechende Behörde geschickt. Ausgenommen ist der Schriftverkehr mit
der Beihilfestelle, Reisekostenstelle und der Thüringer Bezügestelle.
Einstellung in den Dienst des Freistaates Thüringen - Land
Entsprechende Informationen können beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingeholt werden, welches
Sie zur Führung Ihrer Bewerberakte favorisieren würden. Entsprechende Formulare stellt Ihnen dieses
Staatliche Schulamt zur Verfügung oder Sie können diese auch auf der Homepage des Thüringer Ministeriums
für Bildung, Jugend und Sport herunterladen. Bitte beachten Sie die geltenden Ausschlussfristen für
eine unbefristete Bewerbung – diese sind immer am 15. April und 15. November des entsprechenden
Kalenderjahres.
Elternzeit
Diese kann von weiblichen und männlichen Erziehungsberechtigten genommen werden und wird auf Antrag
vom zuständigen Schulamt gewährt.
Fachbegleitender Lehrer
Fachbegleitende Lehrer sind für die fachliche Betreuung der Lehramtsstudierenden in schulpraktischen Studien
(Praktikanten) oder Praktika im Rahmen eines Lehramtsstudiums oder eines lehramtsbezogenen Studiengangs
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und / oder Lehramtsanwärter/innen während des Vorbereitungsdienstes an der Ausbildungsschule
verantwortlich.
Familienstandsänderung
Wenn sich eine Änderung des Familienstandes (z.B. durch Heirat, Geburt) ergibt, muss diese, dem Schulamt,
der Bezügestelle auf dem Dienstweg sowie dem Seminar mitgeteilt werden. Fügen Sie entsprechende
Urkunden (als Kopie) bei.
Fortführung oder Aufnahme eines Studiums
Die Fortführung oder Aufnahme eines Studiums während des Vorbereitungsdienstes ist durch das zuständige
Schulamt im Einvernehmen mit dem Seminarleiter zu genehmigen, soweit die bestimmte Dienstpflicht an
der Ausbildungsschule durch das absolvierte Ergänzungsstudium nicht beeinträchtigt wird. Sollte allerdings
durch das von Ihnen absolvierte Studium Ihre Ausbildung beeinträchtigt werden, ist das Schulamt verpflichtet,
Ihnen die weitere Teilnahme ganz oder teilweise zu untersagen. Es besteht kein Anspruch auf einen freien
Studientag.
Freistellung von Seminarveranstaltungen
In Ausnahmefällen können Lehramtsanwärter/innen die Freistellung von Allgemeinen und Fachseminaren
beantragen, die mindestens 1 Woche vor der betreffenden Veranstaltung mit der Unterschrift der Schulleitung
im Studienseminar vorliegen muss. Wird der Antrag verspätet eingereicht, so hat dies eine Ablehnung zur
Folge. In der Regel werden 2 begründete Anträge im Ausbildungszeitraum bewilligt. Der Lehramtsanwärter /
die Lehramtsanwärterin ist verpflichtet, sich über Inhalte und mögliche Aufträge der versäumten Veranstaltung
zu informieren.
Klassenfahrten
Die Mitwirkung an Klassen- und Wanderfahrten ist sowohl aus schulischer Sicht als auch aus der Sicht
der Ausbildung wünschenswert. Die Schulleitung Ihrer Ausbildungsschule beantragt bei der Leitung des
Studienseminars schriftlich (per Mail) Ihre Teilnahme an einer Klassenfahrt (Formular: Antrag auf Freistellung
von Ausbildungsveranstaltungen am Studienseminar). Der Antrag wird durch die Seminarleitung nach
Zustimmung eventuell betroffener Ausbilderinnen/ Ausbilder in der Regel genehmigt. Allerdings leitet sich durch
die Genehmigung durch das Seminar kein Anspruch auf Reisekosten ab. Hierfür ist die Schule zuständig,
die die Klassenfahrt durchführt. Als Lehrperson sind Sie jedoch in jedem Fall dienstrechtlich versichert. An
Klassen-/ Wanderfahrten können Lehramtsanwärter(innen) nur als zusätzliche Begleiter(innen), nicht aber als
allein verantwortliche Lehrkraft teilnehmen.
Konferenz der Lehramtsanwärterinnen
Die Interessen der Lehramtsanwärter/innen gegenüber der Seminarleitung und anderen an der Ausbildung
beteiligten Institutionen vertritt die Konferenz der Anwärter/innen. Die Konferenz der Anwärter/innen konstituiert
sich selbständig und unabhängig von der Seminarleitung. Die Anwärterkonferenz wählt aus dem Kreis der
Anwärter/innen einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende, dessen Stellvertreter/in und die Vertreter als Mitglied
der Seminarkonferenz (siehe dazu ThürAZStPLVO).
Krankmeldungen
Bei Erkrankungen informieren Sie bitte sofort telefonisch oder per E-Mail Ihre Ausbildungsschule, damit der
Unterricht abgesichert werden kann.
Wenn ein Unterrichtsbesuch durch Krankheit ausfällt, sagen Sie bitte den Besuch auch direkt bei dem
zuständigen Fachleiter / der zuständigen Fachleiterin ab, ggf. auch bei der Seminarleitung.
Bereits ab dem 1. Tag der Erkrankung ist es erforderlich, dem Studienseminar eine Kopie der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes / der behandelnden Ärztin in Kopie
vorzulegen (kann per Post geschickt oder persönlich bzw. im Auftrag gebracht werden). Das Original der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält die Ausbildungsschule.
Lehrerbildungsgesetz
Den vollständigen Text des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes (ThürLbG) finden Sie bei Bedarf HIER.
Nebentätigkeit
Nebentätigkeiten (z.B. Nachhilfeunterricht, Unterricht an der VHS, Sportverein) sind genehmigungspflichtig.
Der Umfang darf vier Wochenstunden nicht übersteigen. Diese müssen außerhalb der Unterrichts- und
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Ausbildungszeiten liegen. Einen entsprechenden Antrag stellen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Staatlichen
Schulamt. Dieser wird geprüft und Sie erhalten nach Bearbeitung einen entsprechenden Bescheid.
Reisekosten, Fahrtkosten, Dienstreisen
Alle Dienstreisen / Fahrten müssen vom Schulleiter / von der Schulleiterin der Ausbildungsschule genehmigt
werden (entsprechende Antragsformulare gibt es im Sekretariat der Ausbildungsschule).
Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten beim zuständigen Schulamt
schriftlich oder elektronisch zu beantragen (§ 3 Abs. 6 Thüringer Reisekostengesetzt – ThürRKG). Die Frist
beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise, in den Fällen des § 10 Abs. 2 ThürRKG mit Ablauf des
Tages, an dem dem Berechtigten / der Berechtigten bekannt wird, dass die Dienstreise nicht ausgeführt wird.
Das zuständige Staatliche Schulamt kann bis zum Ablauf von drei Monaten nach Antragstellung die Vorlage
der maßgeblichen Kostenbelege verlangen. Werden diese Belege auf Anforderung nicht innerhalb von drei
Monaten vorgelegt, kann der Vergütungsantrag insoweit abgelehnt werden.
Schwangerschaft
Schwangerschaften müssen der vorgesetzten Behörde (Schulamt) und das Studienseminar umgehend
angezeigt werden, damit die Mutterschutzfristen terminiert werden können. Eine Bescheinigung des Arztes/ der
Ärztin über den wahrscheinlichen Termin der Entbindung oder ein Auszug aus dem Mutterpass ist beizufügen.
Über die möglichen Konsequenzen von Beurlaubungen bzw. Verlängerungen der Ausbildung sollten Sie ein
Gespräch mit der Seminarleitung führen.
Stundenpläne
Um Unterrichtsbesuche langfristig und effektiv planen zu können, benötigen Seminarleitung und Fachleiter
Ihren aktuellen Stundenplan. Es sind mindestens zwei Exemplare erforderlich (Seminarleitung und Fachleiter/
in). Bitte beachten Sie dabei die Stundenplanveränderungen an Ihrer Ausbildungsschule, die unterschiedlichen
Wochenstundenverteilungen lt. Ausbildungsplan und weisen Sie genau aus, in welchen Stunden Sie
regelmäßig unterrichten bzw. hospitieren.
Verantwortliche/r für Ausbildung
Der Verantwortliche / die Verantwortliche für Ausbildung ist ein Lehrer / eine Lehrerin, dem / der
Koordinierungs-, Unterstützungs- und Ausbildungsaufgaben im Rahmen aller drei Phasen der Lehrerbildung
an der Ausbildungsschule (§§ 5 und 26 Thüringer Lehrerbildungsgesetz) übertragen werden. Er / sie kann
gleichzeitig als fachbegleitender Lehrer / fachbegleitende Lehrerin tätig sein.
Verkürzung, Verlängerung, Entlassung - Vorbereitungsdienst
Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes sowie Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
regelt die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter
(ThürAZStPLVO) vom 23. Juni 2012 in den §§ 7, 15 und 18. Bitte sprechen Sie mit der Seminarleitung, wenn
Sie eine Verkürzung, Verlängerung oder eine Entlassung beabsichtigen.
Letzte Änderung: 01.10.2016 16:47 Uhr
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