Thüringer Schulportal - Seminarporträt Seminar-ABC Stichworte Änderung Ihrer Wohnanschrift, Telefon, E-Mailadresse Anschriftenänderungen und Änderungen der Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse sind in schriftlicher Form im Sekretariat des Studienseminars Regelschule und der Ausbildungsschule sowie dem zuständigen Schulamt umgehend bekannt zu geben. Anschrift, Telefon, Fax und E-Mailadresse Staatliches Studienseminar für Lehrerausbildung Erfurt Arnstädter Str. 28 99096 Erfurt Telefon: 0361 26232323 Telefax: 0361 26232321 E-Mail: [email protected] Ausbildung in einem weiteren Fach - Drittfach Haben Sie neben Ihren beiden Ausbildungsfächern noch eine Erweiterungsprüfung in einem weiteren Fach abgelegt, können Sie einen Antrag auf Ausbildung in diesem stellen. Bei Genehmigung des Antrags schließen Sie die Zweite Staatsprüfung dann in drei Fächern entsprechend der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)vom 3. September 2002 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13.07.2009 (GVBl. S. 631), § 26 ab. Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung für die Lehrämter Die für Sie derzeit relevante Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 26.04.2016 finden Sie HIER (ab 08/2016 gültig). Diese regelt Ihre Ausbildung im Vorbereitungsdienst sowie den Ablauf und die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung. Beamtenverhältnis auf Widerruf Das Beamtenverhältnis beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und endet i. R. nach 18 bzw. 24 Monaten mit dem Tag der Aushändigung des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist auf eigenen Wunsch eines Lehramtsanwärters/ einer Lehramtsanwärterin im Vorbereitungsdienst möglich. Über die rechtlichen Konsequenzen können Sie sich individuell informieren. Beihilfe Aktuelle Informationen zur Beihilfe finden Sie HIER Das aktuelle Merkblatt der Beihilfestelle Beihilfeanträge - HIER Die neuesten Informationen für Berufsanfänger in Form eines beigefügten Flyers erhalten alle Anwärter. (Stand: 01.07.2012). Bezügestelle Die Thüringer Landesfinanzdirektion zeichnet für Ihre Besoldung verantwortlich. Wenn Sie mit Ihrer Bezügestelle kommunizieren, dann halten Sie bitte unbedingt Ihre Personal- und Dienststellennummer bereit, diese finden Sie auf Ihrer Bezügeabrechnung sowie auch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter / die für Sie zuständige Sachbearbeiterin mit entsprechender telefonischer Durchwahl. Anschrift: Thüringer Landesfinanzdirektion - Zentrale Gehaltsstelle Leipziger Straße 71 99085 Erfurt Ausdruckdatum: 09.10.2016 Seite 1 Thüringer Schulportal - Seminarporträt Postanschrift: Thüringer Landesfinanzdirektion Postfach 90 0451 99107 Erfurt Bibliothek Die Bibliothek des Studienseminars ist in den Bürozeiten zugänglich. Bürozeiten Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Andere Zeiten sind nach Absprache mit dem Büro möglich, für die Ferien gilt eine gesonderte Regelung. Dienstbefreiung Aus persönlichen Gründen (z. B. Todesfall in der Familie - 1.Grades, Hochzeit etc.), kann eine Dienstbefreiungen gewährt werden. Antragsformulare erhalten Sie im Studienseminar. Entsprechende Anträge erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Staatlichen Schulamt (siehe auch Thüringer Beamtengesetz - ThürBG, § 73). Dienstort Dienstort für alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst ist der Ort der Ausbildungsschule, die vom Schulamt zugewiesen wurde. Dienstpflichten an der Ausbildungsschule Diese bestehen bezüglich der Wahrnehmungen von Hospitationen, dem Erteilen von eigenverantwortlichem und angeleitetem Unterricht, der Teilnahme an Konferenzen sowie Elternabenden, der Unterstützung einer Pausenaufsicht, der Begleitung bei Wandertagen / Klassenfahrten sowie – nach Absprache – der Wahrnehmung von Vertretungsstunden. Dienstunfall Dienstunfälle (z.B. auf dem Weg zur Ausbildungsschule) sind der Ausbildungsschule bzw. dem zuständigen Schulamt sofort zu melden (Formular). MERKE: Ein Dienstunfall liegt dann vor, wenn ein körperlicher Schaden eingetreten ist. Dienstweg Bei allen Schreiben an übergeordnete Dienststellen ist unbedingt der Dienstweg einzuhalten. D.h. Briefe etc. werden über das Seminar an die entsprechende Behörde geschickt. Ausgenommen ist der Schriftverkehr mit der Beihilfestelle, Reisekostenstelle und der Thüringer Bezügestelle. Einstellung in den Dienst des Freistaates Thüringen - Land Entsprechende Informationen können beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingeholt werden, welches Sie zur Führung Ihrer Bewerberakte favorisieren würden. Entsprechende Formulare stellt Ihnen dieses Staatliche Schulamt zur Verfügung oder Sie können diese auch auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport herunterladen. Bitte beachten Sie die geltenden Ausschlussfristen für eine unbefristete Bewerbung – diese sind immer am 15. April und 15. November des entsprechenden Kalenderjahres. Elternzeit Diese kann von weiblichen und männlichen Erziehungsberechtigten genommen werden und wird auf Antrag vom zuständigen Schulamt gewährt. Fachbegleitender Lehrer Fachbegleitende Lehrer sind für die fachliche Betreuung der Lehramtsstudierenden in schulpraktischen Studien (Praktikanten) oder Praktika im Rahmen eines Lehramtsstudiums oder eines lehramtsbezogenen Studiengangs Ausdruckdatum: 09.10.2016 Seite 2 Thüringer Schulportal - Seminarporträt und / oder Lehramtsanwärter/innen während des Vorbereitungsdienstes an der Ausbildungsschule verantwortlich. Familienstandsänderung Wenn sich eine Änderung des Familienstandes (z.B. durch Heirat, Geburt) ergibt, muss diese, dem Schulamt, der Bezügestelle auf dem Dienstweg sowie dem Seminar mitgeteilt werden. Fügen Sie entsprechende Urkunden (als Kopie) bei. Fortführung oder Aufnahme eines Studiums Die Fortführung oder Aufnahme eines Studiums während des Vorbereitungsdienstes ist durch das zuständige Schulamt im Einvernehmen mit dem Seminarleiter zu genehmigen, soweit die bestimmte Dienstpflicht an der Ausbildungsschule durch das absolvierte Ergänzungsstudium nicht beeinträchtigt wird. Sollte allerdings durch das von Ihnen absolvierte Studium Ihre Ausbildung beeinträchtigt werden, ist das Schulamt verpflichtet, Ihnen die weitere Teilnahme ganz oder teilweise zu untersagen. Es besteht kein Anspruch auf einen freien Studientag. Freistellung von Seminarveranstaltungen In Ausnahmefällen können Lehramtsanwärter/innen die Freistellung von Allgemeinen und Fachseminaren beantragen, die mindestens 1 Woche vor der betreffenden Veranstaltung mit der Unterschrift der Schulleitung im Studienseminar vorliegen muss. Wird der Antrag verspätet eingereicht, so hat dies eine Ablehnung zur Folge. In der Regel werden 2 begründete Anträge im Ausbildungszeitraum bewilligt. Der Lehramtsanwärter / die Lehramtsanwärterin ist verpflichtet, sich über Inhalte und mögliche Aufträge der versäumten Veranstaltung zu informieren. Klassenfahrten Die Mitwirkung an Klassen- und Wanderfahrten ist sowohl aus schulischer Sicht als auch aus der Sicht der Ausbildung wünschenswert. Die Schulleitung Ihrer Ausbildungsschule beantragt bei der Leitung des Studienseminars schriftlich (per Mail) Ihre Teilnahme an einer Klassenfahrt (Formular: Antrag auf Freistellung von Ausbildungsveranstaltungen am Studienseminar). Der Antrag wird durch die Seminarleitung nach Zustimmung eventuell betroffener Ausbilderinnen/ Ausbilder in der Regel genehmigt. Allerdings leitet sich durch die Genehmigung durch das Seminar kein Anspruch auf Reisekosten ab. Hierfür ist die Schule zuständig, die die Klassenfahrt durchführt. Als Lehrperson sind Sie jedoch in jedem Fall dienstrechtlich versichert. An Klassen-/ Wanderfahrten können Lehramtsanwärter(innen) nur als zusätzliche Begleiter(innen), nicht aber als allein verantwortliche Lehrkraft teilnehmen. Konferenz der Lehramtsanwärterinnen Die Interessen der Lehramtsanwärter/innen gegenüber der Seminarleitung und anderen an der Ausbildung beteiligten Institutionen vertritt die Konferenz der Anwärter/innen. Die Konferenz der Anwärter/innen konstituiert sich selbständig und unabhängig von der Seminarleitung. Die Anwärterkonferenz wählt aus dem Kreis der Anwärter/innen einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende, dessen Stellvertreter/in und die Vertreter als Mitglied der Seminarkonferenz (siehe dazu ThürAZStPLVO). Krankmeldungen Bei Erkrankungen informieren Sie bitte sofort telefonisch oder per E-Mail Ihre Ausbildungsschule, damit der Unterricht abgesichert werden kann. Wenn ein Unterrichtsbesuch durch Krankheit ausfällt, sagen Sie bitte den Besuch auch direkt bei dem zuständigen Fachleiter / der zuständigen Fachleiterin ab, ggf. auch bei der Seminarleitung. Bereits ab dem 1. Tag der Erkrankung ist es erforderlich, dem Studienseminar eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes / der behandelnden Ärztin in Kopie vorzulegen (kann per Post geschickt oder persönlich bzw. im Auftrag gebracht werden). Das Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält die Ausbildungsschule. Lehrerbildungsgesetz Den vollständigen Text des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes (ThürLbG) finden Sie bei Bedarf HIER. Nebentätigkeit Nebentätigkeiten (z.B. Nachhilfeunterricht, Unterricht an der VHS, Sportverein) sind genehmigungspflichtig. Der Umfang darf vier Wochenstunden nicht übersteigen. Diese müssen außerhalb der Unterrichts- und Ausdruckdatum: 09.10.2016 Seite 3 Thüringer Schulportal - Seminarporträt Ausbildungszeiten liegen. Einen entsprechenden Antrag stellen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt. Dieser wird geprüft und Sie erhalten nach Bearbeitung einen entsprechenden Bescheid. Reisekosten, Fahrtkosten, Dienstreisen Alle Dienstreisen / Fahrten müssen vom Schulleiter / von der Schulleiterin der Ausbildungsschule genehmigt werden (entsprechende Antragsformulare gibt es im Sekretariat der Ausbildungsschule). Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten beim zuständigen Schulamt schriftlich oder elektronisch zu beantragen (§ 3 Abs. 6 Thüringer Reisekostengesetzt – ThürRKG). Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise, in den Fällen des § 10 Abs. 2 ThürRKG mit Ablauf des Tages, an dem dem Berechtigten / der Berechtigten bekannt wird, dass die Dienstreise nicht ausgeführt wird. Das zuständige Staatliche Schulamt kann bis zum Ablauf von drei Monaten nach Antragstellung die Vorlage der maßgeblichen Kostenbelege verlangen. Werden diese Belege auf Anforderung nicht innerhalb von drei Monaten vorgelegt, kann der Vergütungsantrag insoweit abgelehnt werden. Schwangerschaft Schwangerschaften müssen der vorgesetzten Behörde (Schulamt) und das Studienseminar umgehend angezeigt werden, damit die Mutterschutzfristen terminiert werden können. Eine Bescheinigung des Arztes/ der Ärztin über den wahrscheinlichen Termin der Entbindung oder ein Auszug aus dem Mutterpass ist beizufügen. Über die möglichen Konsequenzen von Beurlaubungen bzw. Verlängerungen der Ausbildung sollten Sie ein Gespräch mit der Seminarleitung führen. Stundenpläne Um Unterrichtsbesuche langfristig und effektiv planen zu können, benötigen Seminarleitung und Fachleiter Ihren aktuellen Stundenplan. Es sind mindestens zwei Exemplare erforderlich (Seminarleitung und Fachleiter/ in). Bitte beachten Sie dabei die Stundenplanveränderungen an Ihrer Ausbildungsschule, die unterschiedlichen Wochenstundenverteilungen lt. Ausbildungsplan und weisen Sie genau aus, in welchen Stunden Sie regelmäßig unterrichten bzw. hospitieren. Verantwortliche/r für Ausbildung Der Verantwortliche / die Verantwortliche für Ausbildung ist ein Lehrer / eine Lehrerin, dem / der Koordinierungs-, Unterstützungs- und Ausbildungsaufgaben im Rahmen aller drei Phasen der Lehrerbildung an der Ausbildungsschule (§§ 5 und 26 Thüringer Lehrerbildungsgesetz) übertragen werden. Er / sie kann gleichzeitig als fachbegleitender Lehrer / fachbegleitende Lehrerin tätig sein. Verkürzung, Verlängerung, Entlassung - Vorbereitungsdienst Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes sowie Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst regelt die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 23. Juni 2012 in den §§ 7, 15 und 18. Bitte sprechen Sie mit der Seminarleitung, wenn Sie eine Verkürzung, Verlängerung oder eine Entlassung beabsichtigen. Letzte Änderung: 01.10.2016 16:47 Uhr Ausdruckdatum: 09.10.2016 Seite 4
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