Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1

Veröffentlicht im Bundesanzeiger am 07.10.2016:
ISIN: DE0007664005 / DE0007664039
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Gegen die in der Hauptversammlung der Volkswagen AG vom 22. Juni 2016 gefassten Beschlüsse
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 (Tagesordnungspunkte
3.1 bis 3.12), über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 (Tagesordnungspunkte 4.1 bis 4.27) sowie zur Wahl der vier Mitglieder des Aufsichtsrats Frau Dr. Hessa
Sultan Al-Jaber, Frau Annika Falkengren, Frau Dr. Louise Kiesling sowie Herrn Hans Dieter Pötsch
(Tagesordnungspunkte 5.1 bis 5.4) wurde unter dem Aktenzeichen 21 O 24/16 Anfechtungsklage bei
dem Landgericht Hannover, 1. Kammer für Handelssachen, erhoben.
Gegen die in der Hauptversammlung der Volkswagen AG vom 22. Juni 2016 gefassten Beschlüsse
über die Gewinnverwendung (Tagesordnungspunkt 2), über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 (Tagesordnungspunkte 3.1 bis 3.12), über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 (Tagesordnungspunkte 4.1 bis 4.27) sowie zur
Wahl der zwei Mitglieder des Aufsichtsrats Frau Dr. Louise Kiesling sowie Herrn Hans Dieter Pötsch
(Tagesordnungspunkte 5.3 und 5.4) wurde unter dem Aktenzeichen 21 O 27/16 Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklage bei dem Landgericht Hannover, 1. Kammer für Handelssachen, erhoben.
Wolfsburg, im Oktober 2016
Der Vorstand
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT