Studienmanifest EINSTUFIGER MASTER IN BILDUNGSWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PRIMARBEREICH vorbehaltlich der Genehmigung seitens des MIUR gemäß MD 1059/2013 Akademisches Jahr 2016/2017 Kurzinfo zum Studiengang Fakultät Fakultät für Bildungswissenschaften (Sitz Brixen) Laureatsklasse LM-85 bis (Ministerialdekret Nr. 249/2010) Regelstudienzeit 5 Jahre Kreditpunkte 300 (basierend auf dem European Credit Transfer System) Unterrichtssprachen Zugangstitel Deutsch, Italienisch, Ladinisch, Englisch (siehe „Unterrichtssprachen“, S. 2) Abschluss einer Oberschule bzw. Sekundarstufe II Sprachliche Voraussetzungen Siehe „Erforderliche Sprachkompetenzen“, S. 3 Studienplätze Immatrikulationsfrist Abteilung in deut. Sprache: 150 Abteilung in ital. Sprache: 80 Abteilung in lad. Sprache: 15 Auswahlverfahren bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, Nachgewiesene Sprachkompetenzen 1. Session: 29. April 2016 2. Session: 21. Juli 2016 14. Oktober 2016 Studiengebühren 1343,50 Euro pro Jahr Beginn des Vorsemesters (obligatorische Sprachkurse) Vorlesungsbeginn 12. September 2016 Auswahlverfahren Bewerbungsschluss Änderungen vorbehalten 3. Oktober 2016 DER STUDIENGANG Master in Bildungswissenschaften für den Primarbereich Masterklasse: LM-85 bis Dieser fünfjährige einstufige Masterstudiengang bildet Grundschullehrer/innen und Kindergärtner/innen aus. Am Ende des Masterstudienganges erlangen die Studierenden neben der Lehrbefähigung für Kindergarten und Grundschule auch die Lehrbefähigung für den Englischunterricht an der Grundschule. Er ist in drei Abteilungen gegliedert, für die die Studierenden bei der Bewerbung optieren können: eine mit vorwiegend deutscher oder italienischer Unterrichtssprache und eine ladinische Abteilung. Der Studiengang zeichnet sich durch einen ausgeprägten Praxisbezug (umfangreiche Praktika) und eine optimale Betreuung aus. In Laboratorien mit kleinen Gruppen und in der Lernwerkstatt lernen die Studierenden die Vorlesungsinhalte praktisch umzusetzen und innovative didaktische Konzepte zu entwickeln. Studieninhalte Allgemeine Pädagogik, interkulturelle und Integrationspädagogik Prinzipien der Bildungsaktivitäten, des Lehrens und Lernens, Vergleichende Erziehungswissenschaft Curriculums- und Unterrichtsplanung Kulturelle Anthropologie, Gesellschaftsformen, Kulturkreise und historische Epochen Entwicklungspsychologie, Neuropsychiatrie des Kindesalters Didaktik der Mathematik, der unbelebten (Chemie und Physik) und belebten Natur, des Spracherwerbs und der Sprache, der Literatur, der Musik, der Kultur- und Sozialgeografie, der Geschichte, der Bewegungs- und Sporterziehung Berufsaussichten Die Absolventen1 verfügen über fundierte Kenntnisse in den Fachbereichen, die Gegenstand der pädagogischen Arbeit im Kindergarten und an der Grundschule sind und, können diese in einer der Schulstufe, dem Alter, der kulturellen Zugehörigkeit der Kinder entsprechenden Weise vermitteln. Sie haben gelernt, ihr erworbenes Fachwissen im Zusammenhang mit den konkreten Lernsituationen anzuwenden und Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten unter Berücksichtigung der Diversitäten entsprechend zu gestalten. Sie haben außerdem Kenntnisse und Fähigkeiten entwickelt, die die Integration von Kindern und Schülern mit besonderen Bedürfnissen erleichtern. Unterrichtssprachen Deutsche Abteilung Unterrichtssprache ist Deutsch. Ausgenommen sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 20 ECTS-Punkten, die im Laufe des Fünf-Jahres-Zyklus in italienischer Sprache stattfinden. Italienische Abteilung Unterrichtssprache ist Italienisch. Ausgenommen sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 20 ECTS-Punkten, die im Laufe des Fünf-Jahres-Zyklus in deutscher Sprache stattfinden. Ladinische Abteilung Die Studierenden der ladinischen Abteilung besuchen Lehrveranstaltungen in ladinischer, deutscher und italienischer Sprache. Abgesehen von den Laboratorien im Ausmaß von 12KP, die das Ministerialdekret Nr. 249/2010 in englischer Sprache vorsieht, besuchen die Studierenden aller drei Abteilungen im Laufe des Fünf-JahresZyklus eine ausgewiesene Lehrveranstaltung in englischer Sprache. Höchstzulassungszahl Im Akademischen Jahr 2016/2017 beträgt die Anzahl der Studienplätze: 1. Bewerbungssession 2. Bewerbungssession Insgesamt Deutsche Abteilung EU-Bürger (und Gleichgestellte) 100 50 150 Italienische Abteilung EU-Bürger (und Gleichgestellte) 55 25 80 Ladinische Abteilung EU-Bürger (und Gleichgestellte) 10 5 15 ___________________________________________________________________________________ Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Dokument die männliche Sprachform verwendet. Betrachten Sie bitte die weibliche Form als inbegriffen. 1 2/17 ZULASSUNGSTITEL Für die Zulassung zum einstufigen Masterstudiengang müssen die Bewerber im Besitz eines der folgenden Abschlüsse sein: a) Abschlussdiplom einer fünfjährigen Oberschule bzw. Sekundarstufe II, b) Abschlussdiplom einer vierjährigen Oberschule bzw. Sekundarstufe II, ergänzt durch einen einjährigen Ergänzungskurs, c) Abschlussdiplom einer vierjährigen Oberschule bzw. Sekundarschule II gemäß Art. 8, Abs. 11 des Gesetzes 19/10/1999 Nr. 370 (nur für Studienanwärter, die bei Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes am 27/10/1999 KindergärtnerIn oder Grundschullehrperson mit unbefristetem Arbeitsvertrag waren), d) Universitätsabschluss, unabhängig vom erworbenen Oberschulabschluss (Gesetz Nr. 910/1969, Art. 1), e) gleichwertiger im Ausland erworbener Studientitel. Bewerber mit ausländischem Studientitel sind zum Studiengang zugelassen, wenn sie einen dem italienischen Oberschulabschluss gleichwertigen Studientitel besitzen (mindestens 12 Jahre). Wurde der Oberschulabschluss nach weniger als 12 Schuljahren erworben, gelten die vom Ministerium festgelegten Bestimmungen. Ist für die Zulassung zu den Universitäten im Heimatland eine Eignungsprüfung vorgesehen, muss der Bewerber das Bestehen derselben nachweisen. Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. In Italien ist es nicht erlaubt, gleichzeitig an mehreren Universitäten zu studieren oder in mehreren Studiengängen derselben Universität eingeschrieben zu sein. Die gleichzeitige Einschreibung an einer Universität und an einer höheren Bildungseinrichtung für Musik und Tanz (z.B. Musikkonservatorium) ist hingegen unter bestimmten Bedingungen möglich (M.D. 28.09.2011; weitere Informationen erhalten Sie im Studentensekretariat). ERFORDERLICHE SPRACHKOMPETENZEN FÜR DIE ZULASSUNG Die offiziellen Unterrichtssprachen sind Italienisch, Deutsch und Englisch (Ladinisch kommt für die ladinische Abteilung hinzu) und es gelten folgende Anforderungen: DEUTSCHE ABTEILUNG UND ITALIENISCHE ABTEILUNG SPRACHEN 1. Sprache Deutsche Abteilung: Deutsch Italienische Abteilung: Italienisch 2. Sprache Deutsche Abteilung: Italienisch oder Englisch Italienische Abteilung: Deutsch oder Englisch 3. Sprache EINGANGSNIVEAU ABGANGSNIVEAU MINDESTENS MINDESTENS C1 C1 B2 C1 --- B2 EINGANGSNIVEAU ABGANGSNIVEAU LADINISCHE ABTEILUNG SPRACHEN 1. Sprache (Italienisch oder Deutsch) 2. Sprache (Italienisch oder Deutsch) Ladinisch Englisch MINDESTENS C1 B1 B2 --- oder MINDESTENS B2 B2 B2 --- C1 C1 C1 B2 Wenn Sie die oben beschriebenen Eingangsniveaus nicht nachweisen, können Sie nicht zugelassen werden. Um das Studium abschließen zu können, müssen Sie die oben genannten Abgangsniveaus erreichen. Der Referenzrahmen für Sprachen umfasst 6 Niveaus. Die unterste Stufe ist A1, die oberste C2. A1-A2: elementare Sprachverwendung B1-B2: selbständiger Umgang mit der Sprache C1-C2: kompetente Sprachverwendung. 3/17 NACHWEIS DER SPRACHKOMPETENZEN Sie müssen sich zunächst im Bewerbungsportal unter https://aws.unibz.it/exup/de registrieren und können dort: Sprachzertifikate hochladen Sich zu Sprachprüfungen beim Sprachenzentrum anmelden Das Bewerbungsformular ausfüllen Ihre Daten auf dem neuesten Stand halten ERFORDERLICHE SPRACHKOMPETENZEN FÜR DIE ZULASSUNG (ERSTE UND ZWEITE UNTERRICHTSSPRACHE) So können Sie die Sprachkompetenzen für das Studium nachweisen: a) Sie erklären im Bewerbungsformular, dass Deutsch, Italienisch oder Englisch die Hauptunterrichtssprache im Jahr Ihrer Reifeprüfung war (entspricht Niveau C1). Der Oberschulabschluss an einer dreisprachigen Oberschule der ladinischen Ortschaften Südtirols gilt als Nachweis für die deutsche und italienische Sprache (entspricht Niveau B2 in den beiden Sprachen); b) Sie erklären im Bewerbungsformular, dass Sie ein Bachelor- oder Masterstudium in Deutsch, Italienisch oder Englisch absolviert haben. Absolventen der unibz, die sich vor 2011 immatrikuliert haben und keinen Sprachnachweis in den drei Sprachen erbringen, müssen verpflichtend an einem Einstufungstest teilnehmen; c) Sie laden ein vom Sprachenzentrum der unibz anerkanntes Sprachzertifikat im Bewerbungsportal hoch (siehe www.unibz.it >Sprachenzentrum). Sie können Ihre Sprachzertifikate auch (per Mail in Form eines PDF-Dokuments) an das Sprachenzentrum senden oder persönlich dort abgeben. Das Hochladen sowie die Zusendung und die persönliche Einreichung von Zertifikaten und anderen Sprachnachweisen ist möglich vom: o 10. März bis 29. April 2016, um 12.00 Uhr (für Bewerber der 1. und 2. Session) o 19. Mai bis 21. Juli 2016, 12.00 Uhr (für Bewerber der 2. Session) d) Sie bestehen eine Sprachprüfung am Sprachenzentrum der unibz. Die Anmeldung zu den Sprachprüfungen erfolgt online im Bewerbungsportal. Termine: o 17.-19.März 2016 (Anmeldung: 15.02 bis 15.03.2016) (gilt für die 1. und 2. Session) o 5.-7. April 2016 (Anmeldung: 20.03. bis 01.04.2016) (gilt für die 1. und 2. Session) o 26.-27. April 2016 (Anmeldung: 08.04. bis 21.04.2016) (gilt für die 1. und 2. Session) o 08.-10. Juni 2016 (Anmeldung:28.04. bis 06.06.2016) (gilt nur für die 2. Session) o 11.-13. Juli 2016 (Anmeldung: 11.06. bis 07.07.2016) (gilt nur für die 2. Session) o 18.-20. Juli 2016 (Anmeldung: 08.07. bis 14.07.2016) (gilt nur für die 2. Session). Sie erfahren das Ergebnis am Ende Ihrer Prüfung. Achtung: Nach Bewerbungsschluss werden keine Sprachprüfungen mehr angeboten. Für Zertifikate und Abschlusszeugnisse, die von italienischen öffentlichen Verwaltungen erlassen wurden, müssen Sie an Stelle der Zertifikate entsprechende Eigenerklärungen hochladen. Um die Sprachkompetenz Ladinisch nachweisen zu können, bietet die Fakultät eine Sprachprüfung, Niveau B2, am 22. April 2016, 16.00 Uhr, (1. Session) und am 01. Juli 2016, 16.00 Uhr, (2. Session), immer im Seminarraum 1.25, an. Eine schriftliche Anmeldung dazu ist binnen 15. April 2016 (1. Session) und binnen 24. Juni 2016 (2. Session) mittels entsprechendem Formular, veröffentlicht auf der Website der unibz http://www.unibz.it/de/education/progs/master/mastereducation/default.html, an [email protected] zu richten. ZUSÄTZLICHE SPRACHKOMPETENZEN (DRITTE UNTERRICHTSSPRACHE) Falls Sie über Sprachkompetenzen in der weiteren Sprache verfügen, empfehlen wir Ihnen, diese wie oben unter Punkt c) und d) beschrieben nachzuweisen, auch wenn sie nicht für die Zulassung gelten. Wenn Sie die Kompetenzen in der weiteren Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie zunächst einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Je nach Ausgangsniveau geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen. Dieses Sprachniveau ermöglicht es Ihnen, gewinnbringend an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Auf ihrem persönlichen Lernweg begleitet Sie das Sprachenzentrum mit kostenlosen obligatorischen Sprachkursen: 4/17 Lernwege Lernweg 1 Lernweg 2 Lernweg 3 Lernweg 4 Startniveau A0 A1 A2 B1 A1.1+A1.2 A2.1+A2.2 B1.1+B1.2 B2.1+B2.2 Module A2.1+A2.2 B1.1+B1.2 B1.1+B1.2 B2.1+B2.2 B2.1+B2.2 B2.1+B2.2 Unterrichtsstunden 560 (in 18 Monaten) 440 (in 14 Monaten) 360 (in 11 Monaten) 160 (in 6 Monaten) Der erste Unterrichtsblock besteht aus einem obligatorischen Vorsemester und dauert vom 12. September bis 30. September 2016 (3 Wochen = 120 Unterrichtsstunden). Pro Unterrichtstag sind 6 Stunden Unterricht sowie 2 Stunden mit zusätzlichen sprachlichen Aktivitäten vorgesehen. Daran schließen sich weitere obligatorische Unterrichtsblöcke während des Akademischen Jahres und während der vorlesungsfreien Zeit an. ONLINE-BEWERBUNG Die Bewerbung für eine der drei Abteilungen (Deutsche, Italienische oder Ladinische) erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal unter https://aws.unibz.it/exup/de Für Ihre Bewerbung müssen Sie einen Account erstellen, das Online-Formular ausfüllen und die Bewerbungsunterlagen hochladen. Über dieses Portal müssen Sie außerdem ihre Sprachkompetenzen nachweisen und können sich zu den Sprachprüfungen des Sprachenzentrums anmelden. Sie können sich auch für mehrere Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungsphase keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungsphase erneut bewerben. Fristen 1. Bewerbungsphase 2. Bewerbungsphase Beginn 10. März 2016 9. Mai 2016 Ende (Ausschlussfrist!) 29. April 2016, 12:00 Uhr 21. Juli 2016, 12:00 Uhr DIE BEWERBUNGSUNTERLAGEN Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Portal hoch. Ein Ampelsystem zeigt Ihnen an, ob die Bewerbungsunterlagen vollständig sind (fehlende Unterlagen werden rot angezeigt). Bewertet werden ausschließlich die Unterlagen, die Sie bis zum Bewerbungsschluss eingereicht haben. Unvollständige Unterlagen haben den Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Folgende Unterlagen sind im Portal hochzuladen: Passfoto in Farbe; gültiger Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite); weitere Unterlagen, die im Abschnitt „Auswahlverfahren“ beschrieben sind. Bewerber mit ausländischem Studientitel müssen außerdem hochladen: das Abschlussdiplom der Oberschule: falls der Abschluss noch nicht erlangt wurde, ist das Diplom bei der Immatrikulation hochzuladen; eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Abschlussdiploms ins Italienische (nicht erforderlich für Abschlüsse von deutschsprachigen Schulen) die Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss: wer noch nicht im Besitz der Wertigkeitserklärung ist, kann diese spätestens bei der Immatrikulation hochladen; die gültige Aufenthaltsgenehmigung "permesso di soggiorno" (nur für Nicht-EU-Bürger, die sich längerfristig in Italien aufhalten) - siehe weiter unten. Die Wertigkeitserklärung (nicht erforderlich für Bewerber mit deutschem oder österreichischem Oberschulabschluss)* Wenn Sie einen ausländischen Oberschulabschluss besitzen, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie in dem betreffenden Land die Voraussetzungen für die Zulassung zum selben Universitätsstudium besitzen, für das Sie sich an der unibz bewerben. Sie müssen daher: bei der zuständigen italienischen Botschaft im Ausland die Wertigkeitserklärung über ihren Oberschulabschluss beantragen (diese sollte so früh wie möglich beantragt werden, da bei den Behörden oft mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist); die Wertigkeitserklärung spätestens bei der Immatrikulation zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen hochladen. *Die unibz behält sich vor, in Zweifelsfällen die Wertigkeitserklärung auch für deutsche oder österreichische Oberschulabschlüsse zu verlangen. 5/17 Bewerbung von Nicht-EU-Bürgern Wenn Sie sich rechtmäßig in Italien aufhalten (laut Art. 39, Absatz 5 des Legislativdekrets vom 25.07.1998, n. 286: "permesso di soggiorno" aus Arbeitsgründen, aus familiären oder religiösen Gründen bzw. für politisches oder humanitäres Asyl), dann bewerben Sie sich direkt an der Universität, wie oben beschrieben, und reichen eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung ein. Eine Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen oder ein Touristenvisum sind nicht ausreichend. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen sein, müssen Sie den Verlängerungsantrag beilegen. AUSWAHLVERFAHREN Die Zulassung zum Studiengang erfolgt, neben der Berücksichtigung der Sprachkenntnisse und der formalen Kriterien, über ein Auswahlverfahren. Die Auswahlverfahren finden an folgenden Terminen statt: das der ersten Session findet am 11. Mai 2016 statt und jenes der zweiten Session am 27. Juli 2016. Das Auswahlverfahren gliedert sich in a) einen schriftlichen Teil und b) einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil (insgesamt 150 Minuten) besteht aus 60 Fragen; sie betreffen: die Sprachkompetenz und das logische Denkvermögen (30 Fragen), die literarische, sozialhistorische, geografische Bildung (15 Fragen), die mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung (15 Fragen). Neben der Beantwortung der Fragen verfasst die Teilnehmerin/der Teilnehmer auch einen argumentativen Text, auf den im mündlichen Teil Bezug genommen wird. Ziel des mündlichen Teils ist es insbesondere, die Selbst- und Sozialkompetenzen (Fähigkeit, in der Gruppe zu arbeiten; Kommunikations-, Präsentations- und Argumentationsfähigkeit) zu überprüfen; er dauert maximal 30 Minuten. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren und zu den zusätzlichen Punkten für nachgewiesene Sprachkompetenzen finden Sie in der Zulassungsordnung der Fakultät für Bildungswissenschaften (www.unibz.it > Bildungswissenschaften > Studienprogramme > Regelungen). Die Fakultät wird auch Materialien zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahrens auf der eigenen Internetseite (www.unibz.it > Bildungswissenschaften > Studienprogramme > Master > Bildungswissenschaften für den Primarbereich) zur Verfügung stellen. Das Auswahlverfahren findet in der Sprache der ausgewählten Abteilung statt. Bewerber, die sich für die ladinische Abteilung eingeschrieben haben, müssen die Prüfungen teils in deutscher, teils in italienischer und teils in ladinischer Sprache ablegen. ERSTELLUNG UND VERÖFFENTLICHUNG DER RANGORDNUNGEN Für jede der drei Abteilungen wird eine eigene Rangordnung erstellt. Für die Erstellung der Rangliste werden lediglich die von den Studienanwärtern innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichten Unterlagen berücksichtigt. Die Rangordnungen der einzelnen Abteilungen des Studienganges können nicht mit anderen Bewerbern ergänzt werden. Die Rangordnungen der drei Abteilungen dürfen auch dann nicht ergänzt werden, wenn die jeweilige Anzahl der zur Immatrikulation zugelassenen Bewerber niedriger ist als die Anzahl der für die betreffende Abteilung genehmigten Studienplätze. In diesem Fall wird der Studiengang nur für die Anzahl der Zugelassenen aktiviert. Studierende in Überzahl sind nicht zugelassen. Die Rangordnungen werden an der Anschlagtafel der Fakultät und unter www.unibz.it veröffentlicht und haben nur für das betreffende Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden. Geplante Veröffentlichung: Für die 1. Session innerhalb 18. Mai 2016. Für die 2. Session innerhalb 8. August 2016. Wenn Sie gemäß Rangliste zu einem Studiengang zugelassen wurden, an dem Sie nicht mehr interessiert sind, füllen Sie bitte so bald wie möglich das Formular für die Verzichtserklärung aus und übermitteln es 6/17 dem Studentensekretariat per E-Mail ([email protected]). Die Verzichtserklärung ist unwiderruflich und ermächtigt das Studentensekretariat, die in der Rangordnung nachfolgend gelisteten Bewerber zu kontaktieren. Das Formular ist unter diesem Link verfügbar: http://www.unibz.it/de/prospective/apply/default.html BESTÄTIGUNG DES STUDIENPLATZES UND IMMATRIKULATION Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie einen Studienplatz nur in einem Studiengang bestätigen. Mit dieser Bestätigung verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen Studiengängen und Sie verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben. Um sich zu immatrikulieren sind folgende Schritte notwendig: 1. die 1. Rate der Studiengebühren bezahlen (743,50 €) 2. im Bewerbungsportal den Studiengang wählen und die Einzahlungsbestätigung hochladen (zur Bestätigung des Studienplatzes). Achtung: Es reicht nicht, die Einzahlung vorzunehmen, es ist notwendig, die entsprechende Zahlungsbestätigung im Portal hochzuladen, ansonsten verlieren Sie den Studienplatz! Frist für Bewerber der 1. Session Frist für Bewerber der 2. Session 26. Mai 2016 26. August 2016 Wenn Sie die Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher dem nachfolgenden Bewerber angeboten wird. Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben. Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierender. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wer durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt hat, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn ein Bewerber die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht besteht. 3. im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vornehmen. Fristen Für Bewerber der 1. Session Für Bewerber der 2. Session Beginn 25. Juli 8. August Ende (Ausschlussfrist!) 14. Oktober 2016, 12:00 Uhr 14. Oktober 2016, 12:00 Uhr Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen. Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird dem in der Rangordnung nachfolgenden Bewerber angeboten. Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie im Portal noch Folgendes hochladen (sofern nicht bereits bei der Bewerbung hochgeladen): Abschlussdiplom der Oberschule Amtlich beglaubigte Übersetzung des Abschlussdiploms der Oberschule ins Italienische (nicht erforderlich für Abschlüsse an deutschsprachigen Schulen) Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss, die vom zuständigen italienischen Konsulat im Ausland ausgestellt wird (nicht erforderlich für Studientitel, die in Österreich oder Deutschland erworben wurden)* *Die unibz behält sich vor, in Zweifelsfällen die Wertigkeitserklärung auch für deutsche oder österreichische Oberschulabschlüsse zu verlangen. Außerdem müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die oben angeführten Unterlagen im Original im Studentensekretariat einreichen. 7/17 Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studentensekretariat einreichen. STUDIENGEBÜHREN Die Studiengebühren betragen für das Akademische Jahr 2016/2017 insgesamt 1.343,50 € und sind mittels Banküberweisung zu entrichten. Fristen für die Bezahlung Für Bewerber der 1. Session Für Bewerber der 2. Session 1. Rate (743,50 €)* bis 26. Mai 2016 bis 26. August 2016 2. Rate (600 €) bis 31. März 2017 bis 31. März 2017 * beinhaltet die Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium zu 143,50 € und die Stempelmarke zu 16 €, die virtuell eingehoben wird. Die Bezahlung der 1. Rate ist unabdingbare Voraussetzung für die Immatrikulation. Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen. Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge. Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben: Studierende mit einer Behinderung ab 66%: dafür müssen sie zu Beginn des Akademischen Jahres ein von der Sanitätseinheit ausgestelltes Zertifikat einreichen. Ausländische Studierende, die von der italienischen Regierung eine Studienbeihilfe erhalten. Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten (siehe unten). ANERKENNUNG VON KREDITPUNKTEN Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Bitte reichen Sie das Ansuchen um Prüfungsanerkennung mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb der von der Fakultät festgelegten Frist im Fakultätssekretariat ein. Nach Ablauf der Frist werden keine Anträge mehr angenommen. Das Ansuchen finden Sie auf der Seite http://www.unibz.it/de/students/studycareer/examrec/default.html. Die im Antrag angeführten Prüfungen werden vom Studiengangsrat begutachtet und - falls anerkannt - in die Studienlaufbahn eingefügt. STUDIENBERATUNG Die Studienberatung der unibz informiert Sie über das Lehrangebot der einzelnen Fakultäten und steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. In den InfoPoints in Bozen und Brixen liegt Informationsmaterial zu den einzelnen Studiengängen zur Einsicht und Mitnahme aus. Für Interessierte werden auch Einzelberatungen angeboten. Adresse und Telefonnummern sind auf der letzten Seite dieses Manifestes angeführt. STUDIERENDE MIT BEHINDERUNG UND STUDIERENDE MIT LERNSCHWIERIGKEITEN Studierende mit Behinderungen und Studierende mit Lernschwierigkeiten können sich mit spezifischen Fragen und Problemen vor und während ihres gesamten Studiums an die Studienberatung wenden. Die Studienberatung trägt dafür Sorge, dass die Aufnahmeprüfungen behindertengerecht organisiert werden und den Studierenden besondere technische Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Um die erwähnten 8/17 Unterstützungsmaßnahmen garantieren zu können, müssen sich diese mindestens einen Monat vor der jeweiligen Aufnahmeprüfung an die Studienberatung wenden. Sie müssen zum Ablauf der Bewerbungsfrist ein ärztliches Attest über die Behinderung bzw. eine Diagnose der Lernstörung bei der Studienberatung, Universitätsplatz 1, Bozen, entweder persönlich nach Terminvereinbarung, oder per Fax (0471 012109) einreichen. Studierende mit diagnostizierter Lernstörung gemäß Gesetz 170/2010 haben bei schriftlichen Aufnahmeprüfungen Anrecht auf eine Prüfungsverlängerung um 30%. Die Bescheinigung muss von einer vom nationalen Gesundheitsdienst anerkannten Einrichtung ausgestellt werden. Der zu Grunde liegende diagnostische Test soll nicht länger als drei Jahre zurück liegen. Des Weiteren gewährt die Abteilung für Bildungsförderung der Autonomen Provinz Bozen besondere Formen der Unterstützung (siehe Adressen und Telefonnummern auf der letzten Seite). Informationen zur Befreiung von den Studiengebühren finden sich im Teil „Studiengebühren“. STUDIENBEIHILFEN UND WOHNHEIMPLÄTZE Das Amt für Hochschulförderung der Autonomen Provinz Bozen ist zuständig für: Die Vergabe von Heimplätzen: Anträge können ab Dienstag, 12. April 2016 eingereicht werden. Es ist ratsam, rechtzeitig, also schon vor der Bewerbung bzw. bevor das Ergebnis des Zulassungsverfahrens vorliegt, anzusuchen, da die Zuweisung in chronologischer Reihenfolge erfolgt. Nähere Informationen zum Anmeldemodus werden ab Mitte März im Serviceportal der Autonomen Provinz Bozen verfügbar sein: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung > Fördermaßnahmen für Studierende > Wohnmöglichkeiten in Südtirol. Studienbeihilfen: Sie können sich bei Fragen zur Gewährung von Studienbeihilfen an das Amt für Hochschulförderung oder auch an die Mitarbeiter der Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) wenden: sie informieren, beraten und sind bei der Online-Gesuchstellung behilflich. Rückerstattung der Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium. Adressen und Telefonnummern sind auf der letzten Seite dieses Manifestes angeführt. 9/17 STUDIENPLAN DEUTSCHE ABTEILUNG und ITALIENISCHE ABTEILUNG Lehrveranstaltungen/Aktivitäten KP 1. Jahr M-PED/01 Allgemeine Pädagogik 1+2 8 M-STO/06 Geschichte der Religionen, Ethik (Eignung) Strategien des Lehrens und Lernprozesse Entwicklungspsychologie Geschichte und Didaktik Ital. Abt.: Linguistica italiana / Dt. Abt.: Deutsche Linguistik 4 M-PED/03 Prinzipien der Bildungsaktivitäten, des Lehrens und Lernen und Theorien der Lern- und Bildungsprozesse 1+2 8 M-PED/03 Laboratorium zu den elektronisch gesteuerten didaktischen Technologien: Informatik 3 M-PED/03 Lernumgebungen und Methoden der Lern- u. Bildungsprozesse, cooperative learning (lab.) 1 M-PED/03 Didaktische Grundlagen der Spiel- und Animationspädagogik (lab.) 1 M-PSI/04 Entwicklungspsychologie 1+2 8 M-PSI/04 Beobachtung des kindlichen Verhaltens (lab.) 1 M-STO/04 Gesellschaftsformen, Kulturkreise, historische Epochen 1+2 8 M-STO/04 Didaktik der Geschichte 4 Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 Linguistica Italiana / Dt. Abt.: L-LIN/14 Linguistik Deutsch Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 / Dt. Abt.: L-LIN/14 Schreibwerkstatt 5 Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 / Dt. Abt.: L-LIN/14 Spracherwerb 5 Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 / Dt. Abt.: L-LIN/14 Sprecherziehung 1 Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 Didattica della lingua: Produzione e 2 13 9 12 6 1 (lab.) Spracherwerb und Sprachdidaktik und Sprachdidaktik (lab.) 8 ricezione parlata, scritta (lab.) / Dt. Abt.: L-LIN/14 Deutschdidaktische Bereiche: Hören, Sprechen, Schreiben, Einsicht in Sprache (lab.) Insgesamt 60 2. Jahr Soziale, politische und inklusive Bildung M-PED/01 Soziale und politische Bildung 4 SPS/08 Pädagogische Soziologie 4 M-PED/03 Pädagogik der Inklusion 4 Geschichte der Pädagogik und vergleichende Erziehungswissenschaften M-PED/02 Geschichte der Pädagogik und der Schule 4 Musikerziehung L-ART/07 Musikgeschichte, Musik und Didaktik der Musik 4 L-ART/07 Musikalische Grundlagen. Musiktheorie erfahren und verstehen. Singen und Musizieren mit Kindern 1 (lab.) 2 Grundlagen der Mathematik und Didaktik I MAT/04 Grundlagen der Mathematik und didaktische Hinweise für Kindergarten und Grundschule 1+2 8 MAT/04 Didaktik der Mathematik 1 (Lernwerkstatt) 1 Schule als Einrichtung, Berufsbild IUS/09 Die Institutionen Kindergarten und Schule 4 M-PED/04 Berufsbild, Rolle, Funktionen, Netzwerkarbeit 4 Ital. Abt.: Letteratura italiana Ital. Abt.: L-FIL-LET/10 Letteratura italiana / Dt. Abt.: L-LIN/13 Deutsche Literatur im europäischen 5 M-PED/03 Sprachenvielfalt und Lernen (lab.) 1 / Dt. Abt.: Deutsche Literatur M-PED/02 Vergleichende Erziehungswissenschaft 4 L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - English language analysis and acquisition (lab.) 2 Kontext 10/17 12 10 6 9 8 7 Ital. Abt.: L-FIL-LET/10 Didattica della lingua e della 1 letteratura e rapporto con i media (lab.) / Dt. Abt.: L-LIN/13 Sprach- und Literaturdidaktik im Umgang mit Medien (lab.) Wahlfächer 4 Praktikum 1 (Eignung) 4 Insgesamt 60 3. Jahr Kulturelle Anthropologie und Interkulturelle Pädagogik M-DEA/01 Anthropologie der Erziehung und der Kindheit 4 M-PED/01 Interkulturelle Pädagogik in multikulturellen Gesellschaften 4 M-PED/01 Interkulturelle Pädagogik (lab.) 1 Pädagogische Psychologie, Wohlbefinden und Hygiene M-PSI/04 Pädagogische Psychologie 1+2 8 MED/42 Wohlbefinden und Hygiene (lab.) 1 Integrationspädagogik und Methoden des gruppenpädagogischen Handelns mit Kindern M-PED/03 Integrationspädagogik 1 4 M-PED/03 Integrationspädagogik 2 4 M-PED/03 Methoden des gruppenpädagogischen Handelns mit Kindern (lab.) 1 Bewegungserziehung M-EDF/01 Didaktik der Bewegungs- und Sporterziehung 1+2 8 M-EDF/01 Praxis der Bewegungs- und Sporterziehung (lab.) 1 L-ART/07 Musik, Sprache und Bewegung. Planung, Durchführung und Reflexion von didaktischen Einheiten Singen und Musizieren mit Kindern 2 (lab.) 2 L-ART/07 Musik, Sprache und Bewegung. Planung, Durchführung und Reflexion von didaktischen Einheiten Singen und Musizieren mit Kindern 3 (lab.) 1 ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunsterziehung und der ästhetischen Realisierung 1 (lab.) 2 ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunsterziehung und der ästhetischen Realisierung 2 (lab.) 1 Didaktik der unbelebten Natur CHIM/03 Didaktik der unbelebten Natur: Chemie 4 FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur 1 1 Didaktik des Lesens und Literaturdidaktik Ital. Abt.: L-FIL-LET/10 Didattica della letteratura italiana e 5 Ital. Abt.: M-PED/02 Lettura ed approccio ai testi (lab.) Dt. Abt.: M-PED/02 oder L-LIN/13 Lesen und Umgang mit 2 Musik und Kunst 9 9 9 9 6 5 7 dell‘infanzia Dt. Abt.: L-LIN/13 Literaturdidaktik Deutsch: Theorie, Curriculum Texten (lab.) L-FIL-LET/09 Ladinische Sprache und Kultur (lab.) 1 Wahlfächer 1 Praktikum 2 (Eignung) 4 Insgesamt 60 4. Jahr Kinderneuropsychiatrie, klinische Psychologie M-PSI/08 Neuropsychiatrie des Kindesalters M-PSI/08 Klinische Psychologie 4 Forschungsmethoden im pädag. Bereich, Bewertung und Weiterentwicklung von KG und GS M-PED/04 Forschungsmethoden im pädagogischen Bereich 2 M-PED/04 Wissenschaftliches Schreiben und Vorbereitung auf die Masterarbeit (lab.) 2 M-PED/04 Evaluationsprozesse und Weiterentwicklung von Kindergarten und Grundschule 4 M-PED/04 Rahmenrichtlinien zu den Kompetenzen: Bildungsziele, Portfolio, Bewertung und Beurteilung (lab.) 1 MAT/04 Grundlagen der Mathematik und didaktische Hinweise für Kindergarten und Grundschule 3+4 8 Grundlagen der Mathematik und der Didaktik II 11/17 4 8 9 13 MAT/04 Didaktik der Mathematik 4 MAT/04 Didaktik der Mathematik 2 (lab.) 1 Didaktik der unbelebten Natur (Physik) FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur (Physik) 2 7 FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur (lab.) 2 1 Kinder- und Jugendliteratur und didaktische Aspekte Ital. Abt.: M-PED/02 Letteratura per l‘infanzia Dt. Abt.: M-PED/02 oder L-LIN/13 Kinder- und 5 Ital. Abt.: M- PED/02 Literacy nella scuola dell’infanzia 2 8 7 Jugendliteratur (lab.) Dt. Abt.: M-PED/02 oder L-LIN/13 Erzähl-, Lese- und Schriftkultur im Kindergarten (lab.) Englisch L-LIN/12 Eignung: Language and Grammar – Niveaustufe B2 (lab.) 2 L-LIN/12 Phonetics and prosody (lab.) 2 4 Wahlfächer 3 Praktikum 3 8 Insgesamt 60 5. Jahr Curriculare Planung, individuelle Diversität M-PED/03 Planung der Bildungsaktivitäten, Curriculums- und Unterrichtsplanung 4 M-PED/03 Diversität, Lernschwierigkeiten und Lernbeeinträchtigung 4 Seh- und Hörbeeinträchtigungen M-PED/03 Pädagogik der Sehbeeinträchtigungen (lab.) 1 M-PED/03 Pädagogik der Hörbeeinträchtigungen (lab.) 1 Kunstwissenschaftserziehung ICAR/17 Methoden der ästhetischen Forschung, Analyse von Kunstwerken und Kinderzeichnungen, Aspekte der Kunstgeschichte 4 ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunstpädagogik und ästhetische Realisierung 3 (lab.) 2 Didaktik, Biologie und Ökologie BIO/01 Didaktik der belebten Natur 1+2 8 BIO/01 Didaktik der belebten Natur (lab.) 1 Geografie und Didaktik der Geografie M-GGR/01 Natürliche und Sozial- und Kulturgeografie 1+2 8 M-GGR/01 Didaktik der Geographie (lab.) 1 Ital. Abt.: Didattica Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 Didattica dell’italiano L2 Dt. Abt.: L-LIN/14 Didaktik Deutsch – Zweite Sprache Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 Didattica dell’italiano L2 (lab.) Dt. Abt.: L-LIN/14 Didaktik Deutsch DAZ (lab.) Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 / Dt. Abt.: L-LIN/14 Erstlese- und 5 L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - Story telling techniques, children’s literature, sources and story writing (lab.) 2 dell’italiano L2 Dt. Abt.: Didaktik Deutsch 2. Sprache 2 6 9 9 7 1 1 Erstschreibunterricht (lab.) Englisch 2 8 L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - English learning in the classroom – approaches and methods – lesson planning and syllabus design in English language teaching (lab.) 2 L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - Reading and writing in the classroom (lab.) 2 6 Masterarbeit 5 Praktikum 4 8 Insgesamt 60 12/17 LADINISCHE ABTEILUNG Lehrveranstaltungen/Aktivitäten KP 1. Jahr M-PED/01 Allgemeine Pädagogik 1+2 8 M-STO/06 Geschichte der Religionen, Ethik (Eignung) 4 Strategien des Lehrens und Lernprozesse Entwicklungspsychologie Geschichte und Didaktik M-PED/03 Prinzipien der Bildungsaktivitäten, des Lehrens und Lernen und Theorien der Lern- und Bildungsprozesse 1+2 8 M-PED/03 Laboratorium zu den elektronisch gesteuerten didaktischen Technologien: Informatik 3 M-PED/03 Lernumgebungen und Methoden der Lern- u. Bildungsprozesse, cooperative learning (lab.) 1 M-PED/03 Didaktische Grundlagen der Spiel- und Animationspädagogik (lab.) 1 M-PSI/04 Entwicklungspsychologie 1 + 2 8 M-PSI/04 Beobachtung des kindlichen Verhaltens (lab.) 1 M-STO/04 Gesellschaftsformen, Kulturkreise, historische Epochen 1 4 M-STO/04 Gesellschaftsformen, Kulturkreise, historische Epochen 2 4 M-STO/04 Didaktik der Geschichte 4 Spracherwerb und Sprachdidaktik L-LIN/14 Spracherwerb und Sprachdidaktik 5 L-LIN/14 Deutschdidaktische Bereiche: Hören, Sprechen, Schreiben, Einsicht in Sprache (lab.) 2 Spracherwerb und Sprachdidaktik L-FIL-LET/12 Spracherwerb und Sprachdidaktik L-FIL-LET/12 Italienischdidaktische Bereiche: Hören, Sprechen, Schreiben, Einsicht in Sprache (lab.) 5 13 9 12 7 7 2 Insgesamt 60 2. Jahr Soziale und inklusive Bildung SPS/08 oder M-DEA/01 Pädagogische Soziologie 4 M-PED/03 Pädagogik der Inklusion 4 Geschichte der Pädagogik und vergleichende Erziehungswissenschaft M-PED/02 Geschichte der Pädagogik und der Schule 4 Musikerziehung L-ART/07 Musikgeschichte, Musik und Didaktik der Musik 4 L-ART/07 Musikalische Grundlagen. Musiktheorie erfahren und verstehen. Singen und Musizieren mit Kindern 1 (lab.) 2 Grundlagen der Mathematik und Didaktik I MAT/04 Grundlagen der Mathematik und didaktische Hinweise für Kindergarten und Grundschule 1+2 8 MAT/04 Didaktik der Mathematik 1 (Lernwerkstatt) 1 Schule als Einrichtung, Berufsbild IUS/09 Die Institutionen Kindergarten und Schule 4 M-PED/04 Berufsbild, Rolle, Funktionen, Netzwerkarbeit 4 Ladinische Linguistik und Literatur L-FIL-LET/09 Literatur der ladinischen Schulsprachen 5 L-FIL-LET/09 Ladinische Linguistik 5 L-FIL-LET/09 Schreibwerkstatt (lab.) 1 M-PED/02 Vergleichende Erziehungswissenschaft 4 L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - English language analysis and acquisition (lab.) 2 Wahlfächer 8 10 6 9 8 11 4 Praktikum 1 (Eignung) 4 Insgesamt 60 3. Jahr Kulturelle Anthropologie und Interkulturelle Pädagogik SPS/08 oder M-DEA/01 Anthropologie der Erziehung und der Kindheit 4 M-PED/01 Interkulturelle Pädagogik in multikulturellen Gesellschaften 4 13/17 9 M-PED/01 Interkulturelle Pädagogik (lab.) 1 Pädagogische Psychologie, Wohlbefinden und Hygiene M-PSI/04 Pädagogische Psychologie 1+2 8 MED/42 Wohlbefinden und Hygiene (lab.) 1 Integrationspädagogik und Methoden des gruppenpädago-gischen Handelns mit Kindern M-PED/03 Integrationspädagogik 1 4 Bewegungserziehung M-EDF/01 Didaktik der Bewegungs- und Sporterziehung 1+2 8 M-EDF/01 Praxis der Bewegungs- und Sporterziehung (lab.) 1 L-ART/07 Musik, Sprache und Bewegung. Planung, Durchführung und Reflexion von didaktischen Einheiten Singen und Musizieren mit Kindern 2 (lab.) 2 L-ART/07 Musik, Sprache und Bewegung. Planung, Durchführung und Reflexion von didaktischen Einheiten Singen und Musizieren mit Kindern 3 (lab.) 1 ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunsterziehung und der ästhetischen Realisierung 1 (lab.) 2 ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunsterziehung und der ästhetischen Realisierung 2 (lab.) 1 CHIM/03 Didaktik der unbelebten Natur: Chemie 4 FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur 1 1 Musik und Kunst Didaktik der unbelebten Natur Ladinische Linguistik 3 M-PED/03 Integrationspädagogik 2 4 M-PED/03 Methoden des gruppenpädagogischen Handelns mit Kindern (lab.) 1 L-FIL-LET/09 Ladinisch als Muttersprache 4 M-PED/02 Lesen und Umgang mit Texten (lab.) 2 M-PED/03 Integrierte Sprachdidaktik (lab.) 1 9 9 9 6 5 7 L-FIL-LET/09 Ladinische Sprache und Kultur (lab.) 1 Wahlfächer 1 Praktikum 2 (Eignung) 4 Insgesamt 60 4. Jahr Kinderneueropsychiatrie, klinische Psychologie M-PSI/08 Neuropsychiatrie des Kindesalters 4 M-PSI/08 Klinische Psychologie 4 Forschungsmethoden im pädag. Bereich, Bewertung und Weiterentwicklung von KG und GS M-PED/04 Forschungsmethoden im pädagogischen Bereich 2 M-PED/04 Wissenschaftliches Schreiben und Vorbereitung auf die Masterarbeit (lab.) 2 M-PED/04 Evaluationsprozesse und Weiterentwicklung von Kindergarten und Grundschule 4 M-PED/04 Rahmenrichtlinien zu den Kompetenzen: Bildungsziele, Portfolio, Bewertung und Beurteilung (lab.) 1 MAT/04 Grundlagen der Mathematik und didaktische Hinweise für Kindergarten und Grundschule 3+4 8 Grundlagen der Mathematik und der Didaktik II MAT/04 Didaktik der Mathematik 4 MAT/04 Didaktik der Mathematik 2 (lab.) 1 Didaktik der unbelebten Natur (Physik) FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur (Physik) 2 7 FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur (lab.) 2 1 Kinder- und Jugendliteratur und didaktische Aspekte M-PED/02 oder L-FIL-LET/09 Kinder- und Jugendliteratur 5 M-PED/02 oder L-LIN/13 Erzähl-, Lese- und Schriftkultur im Kindergarten (lab.) 2 Englisch L-LIN/12 Eignung: Language and Grammar – Niveaustufe B2 (lab.) 2 L-LIN/12 Phonetics and prosody (lab.) 2 Wahlfächer 8 9 13 8 7 4 3 Praktikum 3 8 Insgesamt 60 14/17 5. Jahr Curriculare Planung, individuelle Diversität M-PED/03 Planung der Bildungsaktivitäten, Curriculums- und Unterrichtsplanung 4 M-PED/03 Diversität, Lernschwierigkeiten und Lernbeeinträchtigungen 4 Seh- und Hörbeeinträchtigungen M-PED/03 Pädagogik der Sehbeeinträchtigungen (lab.) 1 M-PED/03 Pädagogik der Hörbeeinträchtigungen (lab.) 1 Kunstwissenschaftserziehung ICAR/17 Methoden der ästhetischen Forschung, Analyse von Kunstwerken und Kinderzeichnungen, Aspekte der Kunstgeschichte 4 ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunstpädagogik und ästhetische Realisierung 3 (lab.) 2 Didaktik, Biologie und Ökologie BIO/01 Didaktik der belebten Natur 1+2 8 BIO/01 Didaktik der belebten Natur (lab.) 1 Geografie und Didaktik der Geografie M-GGR/01 Natürliche und Sozial- und Kulturgeografie 1+2 8 M-GGR/01 Didaktik der Geographie (lab.) 1 Ladinische Schulsprachen L-FIL-LET/09 Vergleichende Grammatik der ladinischen Schulsprachen 5 Englisch 2 L-FIL-LET/09 Frühe Mehrsprachigkeit (lab.) 1 L-FIL-LIT/09 Erstlese- und Erstschreibunterricht im mehrsprachigen Kontext (lab.) 1 L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - Story telling techniques, children’s literature, sources and story writing (lab.) 2 L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - English learning in the classroom – approaches and methods – lesson planning and syllabus design in English language teaching (lab.) 2 L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - Reading and writing in the classroom (lab.) 2 8 2 6 9 9 7 6 Masterarbeit 5 Praktikum 4 8 Insgesamt 60 Die Absolventen des vorliegenden Masterstudienganges müssen über fundierte Kenntnisse in den Fachbereichen verfügen, die Gegenstand der pädagogischen Arbeit im Kindergarten und des Unterrichts an der Grundschule sind, und die Fähigkeit besitzen, sie in einer der Schulstufe, dem Alter, der kulturellen Zugehörigkeit der Kinder und Schüler entsprechenden Weise zu vermitteln. Daher müssen die zukünftigen Kindergärtner und Grundschullehrpersonen von Anbeginn der Ausbildung an lernen, erworbenes Fachwissen im Zusammenhang mit den konkreten Lernsituationen in einer Abteilung/Klasse zu sehen und Bildungs- und Unterrichtstätigkeit sowie Lernprozesse zu gestalten. Sie müssen auch Kenntnisse erwerben und Fähigkeiten entwickeln, die die Integration von Kindern und Schülern mit besonderen Bedürfnissen erleichtern. Die Anwesenheitspflicht ist im Art. 8 der Studiengangsregelung (www.unibz.it > Fakultät für Bildungswissenschaften > Studienprogramme > Regelungen) festgehalten und sieht u.a. Folgendes vor: Bei Vorlesungen wird die Anwesenheit in die Verantwortung der Studierenden gelegt. Der Besuch jener Lehrveranstaltungstermine, bei denen eine Bewertung im Verlauf der Durchführung erfolgt, ist verpflichtend. Für die Laboratorien besteht in der Regel eine Anwesenheitspflicht im Umfang von 75%. Bei Abwesenheiten, die über die 25% hinausgehen (z.B. bei einer längeren Krankheit usw.) und nur in außergewöhnlichen und begründeten Fällen das Limit von 50% überschreiten, ist eine entsprechende Dokumentation vorzulegen. Das indirekte und das direkte Praktikum sind im vollen Stundenausmaß verpflichtend. Ein Teil des direkten Praktikums kann auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsvertrages als Kindergärtnerin/als Lehrperson geleistet werden. Weitere Bestimmungen dazu enthält die entsprechende Praktikumsregelung. 15/17 TERMINKALENDER 2016/17 1.Session Bewerbung Sprachprüfungen 10.03. - 29.04.2016 17. - 19.03.2016 (Anmeldeschluss: 15.03.2016) 05. - 07.04.2016 (Anmeldeschluss: 01.04.2016) 26. - 27.04.2016 (Anmeldeschluss: 21.04.2016) B2 Ladinischprüfung: 22.04.2016 (Anmeldeschluss: 15.04.2016) Auswahlverfahren und Veröffentlichung der Rangordnungen innerhalb 18.05.2016 Entrichtung der 1. Rate der Studiengebühren innerhalb 26.05.2016 Immatrikulation 25.07. - 14.10.2016 2.Session Bewerbung Sprachprüfungen 09.05. - 21.07.2016 08. - 10.06.2016 (Anmeldeschluss: 06.06.2016) 11. - 13.07.2016 (Anmeldeschluss: 07.07.2016) 18. - 20.07.2016 (Anmeldeschluss: 14.07.2016) B2 Ladinischprüfung: 01.07.2016 (Anmeldeschluss: 24.06.2016) Auswahlverfahren und Veröffentlichung der Rangordnungen innerhalb 08.08.2016 Entrichtung der 1. Rate der Studiengebühren innerhalb 26.08.2016 Immatrikulation 08.08. - 14.10.2016 Vorsemester obligatorischer Sprachkurs 12.09. - 30.09.2016 1. Semester Lehrbetrieb 03.10. - 23.12.16 Weihnachtsferien 24.12.16 - 08.01.17 Lehrbetrieb 09.01. - 21.01.17 23.01. - 11.02.17 (1. Studienjahr) 23.01. - 18.02.17 (folgende Studienjahre) Prüfungen 2. Semester Lehrbetrieb 27.02. - 13.04.17 Osterferien 14.04. - 17.04.17 Lehrbetrieb 18.04. - 17.06.17 Prüfungen 19.06. - 15.07.17 Herbstsession Prüfungen 28.08. – 16.09.17 (1. Studienjahr) 28.08. - 29.09.17 (folgende Studienjahre) 16/17 FÜR WEITERE AUSKÜNFTE: WER? WAS? WO? WANN? Studienberatung Tel. +39 0471 012 100 [email protected] Allgemeine Infos und Studienberatung, ausländische Studierende und Studierende mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten, Wohnmöglichkeiten In Bozen: Universitätsplatz 1 Gebäude A – 1. Stock Büro A1.01 Infopoint Di + Do 14:00 - 16:00 In Brixen: Regensburger Allee 16 2. Stock Büro 2.12 Do 14:00 - 16:00 und nach Vereinbarung Online-Bewerbung, Immatrikulation, Studiengebühren Brixen Regensburger Allee 16 2. Stock Büro 2.06 Mo + Mi + Fr 10:00 - 12:00 Brixen Kreuzgasse 7 2. Stock Büro 2.07 Mo + Mi + Fr 10:00 - 12:00 In Bozen: Universitätsplatz 1 Gebäude A – 1. Stock Büro A1.01 Infopoint Di + Do 14:00 - 16:00 In Brixen: Regensburger Allee 16 2. Stock Büro 2.12 Do 10:00 - 12:00 (von Oktober bis April) Bozen Andreas-Hofer-Straße, 18 2. Stock Büro 213, 216 (Beihilfen) Büro 214 (Wohnheime) Mo + Di + Mi + Fr 09:00 - 12:00 Bozen Kapuzinergasse 2 Erdgeschoss Mo - Do 09:00 - 12:30 / 14:00 - 17:00 Studentensekretariat Tel. +39 0472 012 200 [email protected] Fakultät für Bildungswissenschaften Tel. +39 0472 014 000 [email protected] Auswahlverfahren, Ranglisten, Didaktik Sprachenzentrum Tel. +39 0471 012 400 [email protected] Hochladen der Sprachnachweise online, Anmeldung zu Sprachprüfungen, Sprachkurse Amt für Hochschulförderung Autonome Provinz Bozen Tel. +39 0471 412 941/ 412 927 [email protected] Studienbeihilfen, Wohnheimplätze Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) Tel. +39 0471 974 614 [email protected] Allgemeine Informationen, Support beim Ausfüllen des Antrags auf Studienbeihilfe 17/17 Mi + Fr 10:00 - 12:30 Di + Do 14:00 - 16:00 Di + Do 14:00 - 16:00 Mi + Fr 10:00 - 12:30 Do 08:30 - 13:00 / 14:00 - 17:30 Fr 09:00 - 12:30
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