Bildungswissenschaften für den Primarbereich

 Studienmanifest EINSTUFIGER MASTER IN
BILDUNGSWISSENSCHAFTEN FÜR DEN
PRIMARBEREICH
vorbehaltlich der Genehmigung seitens des MIUR gemäß MD 1059/2013
Akademisches Jahr 2016/2017 Kurzinfo zum Studiengang Fakultät Fakultät für Bildungswissenschaften (Sitz Brixen)
Laureatsklasse LM-85 bis (Ministerialdekret Nr. 249/2010)
Regelstudienzeit 5 Jahre
Kreditpunkte 300 (basierend auf dem European Credit Transfer System)
Unterrichtssprachen Zugangstitel Deutsch, Italienisch, Ladinisch, Englisch (siehe
„Unterrichtssprachen“, S. 2)
Abschluss einer Oberschule bzw. Sekundarstufe II
Sprachliche Voraussetzungen
Siehe „Erforderliche Sprachkompetenzen“, S. 3
Studienplätze
Immatrikulationsfrist
Abteilung in deut. Sprache: 150
Abteilung in ital. Sprache: 80
Abteilung in lad. Sprache: 15
Auswahlverfahren bestehend aus einem schriftlichen und einem
mündlichen Teil, Nachgewiesene Sprachkompetenzen
1. Session: 29. April 2016
2. Session: 21. Juli 2016
14. Oktober 2016
Studiengebühren 1343,50 Euro pro Jahr
Beginn des Vorsemesters
(obligatorische Sprachkurse)
Vorlesungsbeginn 12. September 2016
Auswahlverfahren Bewerbungsschluss Änderungen vorbehalten
3. Oktober 2016
DER STUDIENGANG
Master in Bildungswissenschaften für den Primarbereich
Masterklasse: LM-85 bis
Dieser fünfjährige einstufige Masterstudiengang bildet Grundschullehrer/innen und Kindergärtner/innen
aus. Am Ende des Masterstudienganges erlangen die Studierenden neben der Lehrbefähigung für
Kindergarten und Grundschule auch die Lehrbefähigung für den Englischunterricht an der Grundschule. Er
ist in drei Abteilungen gegliedert, für die die Studierenden bei der Bewerbung optieren können: eine mit
vorwiegend deutscher oder italienischer Unterrichtssprache und eine ladinische Abteilung. Der
Studiengang zeichnet sich durch einen ausgeprägten Praxisbezug (umfangreiche Praktika) und eine
optimale Betreuung aus. In Laboratorien mit kleinen Gruppen und in der Lernwerkstatt lernen die
Studierenden die Vorlesungsinhalte praktisch umzusetzen und innovative didaktische Konzepte zu
entwickeln.
Studieninhalte

Allgemeine Pädagogik, interkulturelle und Integrationspädagogik

Prinzipien der Bildungsaktivitäten, des Lehrens und Lernens, Vergleichende Erziehungswissenschaft

Curriculums- und Unterrichtsplanung

Kulturelle Anthropologie, Gesellschaftsformen, Kulturkreise und historische Epochen

Entwicklungspsychologie, Neuropsychiatrie des Kindesalters

Didaktik der Mathematik, der unbelebten (Chemie und Physik) und belebten Natur, des
Spracherwerbs und der Sprache, der Literatur, der Musik, der Kultur- und Sozialgeografie, der
Geschichte, der Bewegungs- und Sporterziehung
Berufsaussichten
Die Absolventen1 verfügen über fundierte Kenntnisse in den Fachbereichen, die Gegenstand der
pädagogischen Arbeit im Kindergarten und an der Grundschule sind und, können diese in einer der
Schulstufe, dem Alter, der kulturellen Zugehörigkeit der Kinder entsprechenden Weise vermitteln. Sie
haben gelernt, ihr erworbenes Fachwissen im Zusammenhang mit den konkreten Lernsituationen
anzuwenden und Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten unter Berücksichtigung der Diversitäten
entsprechend zu gestalten. Sie haben außerdem Kenntnisse und Fähigkeiten entwickelt, die die
Integration von Kindern und Schülern mit besonderen Bedürfnissen erleichtern.
Unterrichtssprachen
Deutsche Abteilung
Unterrichtssprache ist Deutsch. Ausgenommen sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 20
ECTS-Punkten, die im Laufe des Fünf-Jahres-Zyklus in italienischer Sprache stattfinden.
Italienische Abteilung
Unterrichtssprache ist Italienisch. Ausgenommen sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 20
ECTS-Punkten, die im Laufe des Fünf-Jahres-Zyklus in deutscher Sprache stattfinden.
Ladinische Abteilung
Die Studierenden der ladinischen Abteilung besuchen Lehrveranstaltungen in ladinischer, deutscher und
italienischer Sprache.
Abgesehen von den Laboratorien im Ausmaß von 12KP, die das Ministerialdekret Nr. 249/2010 in
englischer Sprache vorsieht, besuchen die Studierenden aller drei Abteilungen im Laufe des Fünf-JahresZyklus eine ausgewiesene Lehrveranstaltung in englischer Sprache.
Höchstzulassungszahl
Im Akademischen Jahr 2016/2017 beträgt die Anzahl der Studienplätze:
1. Bewerbungssession
2. Bewerbungssession
Insgesamt
Deutsche Abteilung
EU-Bürger
(und Gleichgestellte)
100
50
150
Italienische Abteilung
EU-Bürger
(und Gleichgestellte)
55
25
80
Ladinische Abteilung
EU-Bürger
(und Gleichgestellte)
10
5
15
___________________________________________________________________________________
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Dokument die männliche Sprachform verwendet. Betrachten Sie bitte die weibliche Form als
inbegriffen.
1
2/17 ZULASSUNGSTITEL
Für die Zulassung zum einstufigen Masterstudiengang müssen die Bewerber im Besitz eines der folgenden
Abschlüsse sein:
a) Abschlussdiplom einer fünfjährigen Oberschule bzw. Sekundarstufe II,
b) Abschlussdiplom einer vierjährigen Oberschule bzw. Sekundarstufe II, ergänzt durch einen einjährigen
Ergänzungskurs,
c) Abschlussdiplom einer vierjährigen Oberschule bzw. Sekundarschule II gemäß Art. 8, Abs. 11 des
Gesetzes 19/10/1999 Nr. 370 (nur für Studienanwärter, die bei Inkrafttreten des oben genannten
Gesetzes am 27/10/1999 KindergärtnerIn oder Grundschullehrperson mit unbefristetem Arbeitsvertrag
waren),
d) Universitätsabschluss, unabhängig vom erworbenen Oberschulabschluss (Gesetz Nr. 910/1969, Art. 1),
e) gleichwertiger im Ausland erworbener Studientitel.
Bewerber mit ausländischem Studientitel sind zum Studiengang zugelassen, wenn sie einen dem
italienischen Oberschulabschluss gleichwertigen Studientitel besitzen (mindestens 12 Jahre). Wurde der
Oberschulabschluss nach weniger als 12 Schuljahren erworben, gelten die vom Ministerium festgelegten
Bestimmungen. Ist für die Zulassung zu den Universitäten im Heimatland eine Eignungsprüfung
vorgesehen, muss der Bewerber das Bestehen derselben nachweisen. Für einige Studientitel (z.B.
amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das Ministerium spezielle
Zulassungsbedingungen vor.
In Italien ist es nicht erlaubt, gleichzeitig an mehreren Universitäten zu studieren oder in mehreren
Studiengängen derselben Universität eingeschrieben zu sein. Die gleichzeitige Einschreibung an einer
Universität und an einer höheren Bildungseinrichtung für Musik und Tanz (z.B. Musikkonservatorium) ist
hingegen unter bestimmten Bedingungen möglich (M.D. 28.09.2011; weitere Informationen erhalten Sie im
Studentensekretariat).
ERFORDERLICHE SPRACHKOMPETENZEN FÜR DIE ZULASSUNG
Die offiziellen Unterrichtssprachen sind Italienisch, Deutsch und Englisch (Ladinisch kommt für die
ladinische Abteilung hinzu) und es gelten folgende Anforderungen:
DEUTSCHE ABTEILUNG UND ITALIENISCHE ABTEILUNG
SPRACHEN
1. Sprache
Deutsche Abteilung: Deutsch
Italienische Abteilung: Italienisch
2. Sprache
Deutsche Abteilung: Italienisch oder Englisch
Italienische Abteilung: Deutsch oder Englisch
3. Sprache
EINGANGSNIVEAU
ABGANGSNIVEAU
MINDESTENS
MINDESTENS
C1
C1
B2
C1
---
B2
EINGANGSNIVEAU
ABGANGSNIVEAU
LADINISCHE ABTEILUNG
SPRACHEN
1. Sprache (Italienisch oder Deutsch)
2. Sprache (Italienisch oder Deutsch)
Ladinisch
Englisch
MINDESTENS
C1
B1
B2
---
oder
MINDESTENS
B2
B2
B2
---
C1
C1
C1
B2
Wenn Sie die oben beschriebenen Eingangsniveaus nicht nachweisen, können Sie nicht zugelassen
werden. Um das Studium abschließen zu können, müssen Sie die oben genannten Abgangsniveaus
erreichen.
Der Referenzrahmen für Sprachen umfasst 6 Niveaus. Die unterste Stufe ist A1, die oberste C2.
A1-A2: elementare Sprachverwendung
B1-B2: selbständiger Umgang mit der Sprache
C1-C2: kompetente Sprachverwendung.
3/17 NACHWEIS DER SPRACHKOMPETENZEN
Sie müssen sich zunächst im Bewerbungsportal unter https://aws.unibz.it/exup/de registrieren und
können dort:
Sprachzertifikate hochladen
Sich zu Sprachprüfungen beim Sprachenzentrum anmelden
Das Bewerbungsformular ausfüllen
Ihre Daten auf dem neuesten Stand halten
ERFORDERLICHE SPRACHKOMPETENZEN FÜR DIE ZULASSUNG
(ERSTE UND ZWEITE UNTERRICHTSSPRACHE)
So können Sie die Sprachkompetenzen für das Studium nachweisen:
a) Sie erklären im Bewerbungsformular, dass Deutsch, Italienisch oder Englisch die
Hauptunterrichtssprache im Jahr Ihrer Reifeprüfung war (entspricht Niveau C1). Der
Oberschulabschluss an einer dreisprachigen Oberschule der ladinischen Ortschaften Südtirols gilt als
Nachweis für die deutsche und italienische Sprache (entspricht Niveau B2 in den beiden Sprachen);
b) Sie erklären im Bewerbungsformular, dass Sie ein Bachelor- oder Masterstudium in Deutsch,
Italienisch oder Englisch absolviert haben. Absolventen der unibz, die sich vor 2011 immatrikuliert
haben und keinen Sprachnachweis in den drei Sprachen erbringen, müssen verpflichtend an einem
Einstufungstest teilnehmen;
c) Sie laden ein vom Sprachenzentrum der unibz anerkanntes Sprachzertifikat im Bewerbungsportal
hoch (siehe www.unibz.it >Sprachenzentrum). Sie können Ihre Sprachzertifikate auch (per Mail in
Form eines PDF-Dokuments) an das Sprachenzentrum senden oder persönlich dort abgeben. Das
Hochladen sowie die Zusendung und die persönliche Einreichung von Zertifikaten und anderen
Sprachnachweisen ist möglich vom:
o 10. März bis 29. April 2016, um 12.00 Uhr (für Bewerber der 1. und 2. Session)
o 19. Mai bis 21. Juli 2016, 12.00 Uhr (für Bewerber der 2. Session)
d) Sie bestehen eine Sprachprüfung am Sprachenzentrum der unibz. Die Anmeldung zu den
Sprachprüfungen erfolgt online im Bewerbungsportal. Termine:
o 17.-19.März 2016 (Anmeldung: 15.02 bis 15.03.2016) (gilt für die 1. und 2. Session)
o 5.-7. April 2016 (Anmeldung: 20.03. bis 01.04.2016) (gilt für die 1. und 2. Session)
o 26.-27. April 2016 (Anmeldung: 08.04. bis 21.04.2016) (gilt für die 1. und 2. Session)
o 08.-10. Juni 2016 (Anmeldung:28.04. bis 06.06.2016) (gilt nur für die 2. Session)
o 11.-13. Juli 2016 (Anmeldung: 11.06. bis 07.07.2016) (gilt nur für die 2. Session)
o 18.-20. Juli 2016 (Anmeldung: 08.07. bis 14.07.2016) (gilt nur für die 2. Session).
Sie erfahren das Ergebnis am Ende Ihrer Prüfung.
Achtung: Nach Bewerbungsschluss werden keine Sprachprüfungen mehr angeboten.
Für Zertifikate und Abschlusszeugnisse, die von italienischen öffentlichen Verwaltungen erlassen wurden,
müssen Sie an Stelle der Zertifikate entsprechende Eigenerklärungen hochladen.
Um die Sprachkompetenz Ladinisch nachweisen zu können, bietet die Fakultät eine Sprachprüfung,
Niveau B2, am 22. April 2016, 16.00 Uhr, (1. Session) und am 01. Juli 2016, 16.00 Uhr, (2.
Session), immer im Seminarraum 1.25, an.
Eine schriftliche Anmeldung dazu ist binnen 15. April 2016 (1. Session) und binnen 24. Juni 2016 (2.
Session) mittels entsprechendem Formular, veröffentlicht auf der Website der unibz
http://www.unibz.it/de/education/progs/master/mastereducation/default.html, an
[email protected] zu richten.
ZUSÄTZLICHE SPRACHKOMPETENZEN (DRITTE UNTERRICHTSSPRACHE)
Falls Sie über Sprachkompetenzen in der weiteren Sprache verfügen, empfehlen wir Ihnen, diese wie
oben unter Punkt c) und d) beschrieben nachzuweisen, auch wenn sie nicht für die Zulassung gelten.
Wenn Sie die Kompetenzen in der weiteren Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden,
müssen Sie zunächst einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Je
nach Ausgangsniveau geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit
Niveau B2 erreichen. Dieses Sprachniveau ermöglicht es Ihnen, gewinnbringend an den
Lehrveranstaltungen teilzunehmen.
Auf ihrem persönlichen Lernweg begleitet Sie das Sprachenzentrum mit kostenlosen obligatorischen
Sprachkursen:
4/17 Lernwege
Lernweg 1
Lernweg 2
Lernweg 3
Lernweg 4
Startniveau
A0
A1
A2
B1
A1.1+A1.2
A2.1+A2.2
B1.1+B1.2
B2.1+B2.2
Module
A2.1+A2.2 B1.1+B1.2
B1.1+B1.2 B2.1+B2.2
B2.1+B2.2
B2.1+B2.2
Unterrichtsstunden
560 (in 18 Monaten)
440 (in 14 Monaten)
360 (in 11 Monaten)
160 (in 6 Monaten)
Der erste Unterrichtsblock besteht aus einem obligatorischen Vorsemester und dauert vom 12.
September bis 30. September 2016 (3 Wochen = 120 Unterrichtsstunden). Pro Unterrichtstag sind 6
Stunden Unterricht sowie 2 Stunden mit zusätzlichen sprachlichen Aktivitäten vorgesehen. Daran schließen
sich weitere obligatorische Unterrichtsblöcke während des Akademischen Jahres und während der
vorlesungsfreien Zeit an.
ONLINE-BEWERBUNG
Die Bewerbung für eine der drei Abteilungen (Deutsche, Italienische oder Ladinische) erfolgt
ausschließlich online über das Bewerbungsportal unter https://aws.unibz.it/exup/de
Für Ihre Bewerbung müssen Sie einen Account erstellen, das Online-Formular ausfüllen und die
Bewerbungsunterlagen hochladen. Über dieses Portal müssen Sie außerdem ihre Sprachkompetenzen
nachweisen und können sich zu den Sprachprüfungen des Sprachenzentrums anmelden.
Sie können sich auch für mehrere Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungsphase keinen
Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungsphase erneut bewerben.
Fristen
1. Bewerbungsphase
2. Bewerbungsphase
Beginn
10. März 2016
9. Mai 2016
Ende (Ausschlussfrist!)
29. April 2016, 12:00 Uhr
21. Juli 2016, 12:00 Uhr
DIE BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Portal hoch. Ein Ampelsystem zeigt Ihnen an, ob die
Bewerbungsunterlagen vollständig sind (fehlende Unterlagen werden rot angezeigt).
Bewertet werden ausschließlich die Unterlagen, die Sie bis zum Bewerbungsschluss eingereicht haben.
Unvollständige Unterlagen haben den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Folgende Unterlagen sind im Portal hochzuladen:

Passfoto in Farbe;

gültiger Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite);

weitere Unterlagen, die im Abschnitt „Auswahlverfahren“ beschrieben sind.
Bewerber mit ausländischem Studientitel müssen außerdem hochladen:

das Abschlussdiplom der Oberschule: falls der Abschluss noch nicht erlangt wurde, ist das Diplom bei
der Immatrikulation hochzuladen;

eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Abschlussdiploms ins Italienische (nicht erforderlich für
Abschlüsse von deutschsprachigen Schulen)

die Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss: wer noch nicht im Besitz der
Wertigkeitserklärung ist, kann diese spätestens bei der Immatrikulation hochladen;

die gültige Aufenthaltsgenehmigung "permesso di soggiorno" (nur für Nicht-EU-Bürger, die sich
längerfristig in Italien aufhalten) - siehe weiter unten.
Die Wertigkeitserklärung (nicht erforderlich für Bewerber mit deutschem oder
österreichischem Oberschulabschluss)*
Wenn Sie einen ausländischen Oberschulabschluss besitzen, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie
in dem betreffenden Land die Voraussetzungen für die Zulassung zum selben Universitätsstudium
besitzen, für das Sie sich an der unibz bewerben. Sie müssen daher:

bei der zuständigen italienischen Botschaft im Ausland die Wertigkeitserklärung über ihren
Oberschulabschluss beantragen (diese sollte so früh wie möglich beantragt werden, da bei den
Behörden oft mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist);

die Wertigkeitserklärung spätestens bei der Immatrikulation zusammen mit den anderen
erforderlichen Unterlagen hochladen.
*Die unibz behält sich vor, in Zweifelsfällen die Wertigkeitserklärung auch für deutsche oder
österreichische Oberschulabschlüsse zu verlangen.
5/17 Bewerbung von Nicht-EU-Bürgern
Wenn Sie sich rechtmäßig in Italien aufhalten (laut Art. 39, Absatz 5 des Legislativdekrets vom
25.07.1998, n. 286: "permesso di soggiorno" aus Arbeitsgründen, aus familiären oder religiösen
Gründen bzw. für politisches oder humanitäres Asyl), dann bewerben Sie sich direkt an der Universität, wie
oben beschrieben, und reichen eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung ein. Eine
Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen oder ein Touristenvisum sind nicht ausreichend. Sollte die
Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen sein, müssen Sie den Verlängerungsantrag beilegen.
AUSWAHLVERFAHREN
Die Zulassung zum Studiengang erfolgt, neben der Berücksichtigung der Sprachkenntnisse und der
formalen Kriterien, über ein Auswahlverfahren.
Die Auswahlverfahren finden an folgenden Terminen statt:

das der ersten Session findet am 11. Mai 2016 statt und

jenes der zweiten Session am 27. Juli 2016. Das Auswahlverfahren gliedert sich in
a) einen schriftlichen Teil und
b) einen mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil (insgesamt 150 Minuten) besteht aus 60 Fragen; sie betreffen:

die Sprachkompetenz und das logische Denkvermögen (30 Fragen),

die literarische, sozialhistorische, geografische Bildung (15 Fragen),

die mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung (15 Fragen). Neben der Beantwortung der Fragen verfasst die Teilnehmerin/der Teilnehmer auch einen argumentativen
Text, auf den im mündlichen Teil Bezug genommen wird.
Ziel des mündlichen Teils ist es insbesondere, die Selbst- und Sozialkompetenzen (Fähigkeit, in der
Gruppe zu arbeiten; Kommunikations-, Präsentations- und Argumentationsfähigkeit) zu überprüfen; er
dauert maximal 30 Minuten.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren und zu den zusätzlichen Punkten für nachgewiesene
Sprachkompetenzen finden Sie in der Zulassungsordnung der Fakultät für Bildungswissenschaften
(www.unibz.it > Bildungswissenschaften > Studienprogramme > Regelungen).
Die Fakultät wird auch Materialien zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahrens auf der eigenen
Internetseite (www.unibz.it > Bildungswissenschaften > Studienprogramme > Master >
Bildungswissenschaften für den Primarbereich) zur Verfügung stellen.
Das Auswahlverfahren findet in der Sprache der ausgewählten Abteilung statt. Bewerber, die sich für die
ladinische Abteilung eingeschrieben haben, müssen die Prüfungen teils in deutscher, teils in italienischer
und teils in ladinischer Sprache ablegen.
ERSTELLUNG UND VERÖFFENTLICHUNG DER RANGORDNUNGEN
Für jede der drei Abteilungen wird eine eigene Rangordnung erstellt.
Für die Erstellung der Rangliste werden lediglich die von den Studienanwärtern innerhalb der
Bewerbungsfrist eingereichten Unterlagen berücksichtigt.
Die Rangordnungen der einzelnen Abteilungen des Studienganges können nicht mit anderen Bewerbern
ergänzt werden. Die Rangordnungen der drei Abteilungen dürfen auch dann nicht ergänzt werden, wenn
die jeweilige Anzahl der zur Immatrikulation zugelassenen Bewerber niedriger ist als die Anzahl der für die
betreffende Abteilung genehmigten Studienplätze. In diesem Fall wird der Studiengang nur für die Anzahl
der Zugelassenen aktiviert. Studierende in Überzahl sind nicht zugelassen.
Die Rangordnungen werden an der Anschlagtafel der Fakultät und unter www.unibz.it veröffentlicht und
haben nur für das betreffende Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden. Geplante
Veröffentlichung:
Für die 1. Session innerhalb 18. Mai 2016.
Für die 2. Session innerhalb 8. August 2016.
Wenn Sie gemäß Rangliste zu einem Studiengang zugelassen wurden, an dem Sie nicht mehr interessiert
sind, füllen Sie bitte so bald wie möglich das Formular für die Verzichtserklärung aus und übermitteln es
6/17 dem Studentensekretariat per E-Mail ([email protected]). Die Verzichtserklärung ist unwiderruflich und
ermächtigt das Studentensekretariat, die in der Rangordnung nachfolgend gelisteten Bewerber zu
kontaktieren.
Das Formular ist unter diesem Link verfügbar: http://www.unibz.it/de/prospective/apply/default.html
BESTÄTIGUNG DES STUDIENPLATZES UND IMMATRIKULATION
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie einen Studienplatz nur in einem
Studiengang bestätigen. Mit dieser Bestätigung verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen
Studiengängen und Sie verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben.
Um sich zu immatrikulieren sind folgende Schritte notwendig:
1.
die 1. Rate der Studiengebühren bezahlen (743,50 €)
2.
im Bewerbungsportal den Studiengang wählen und die Einzahlungsbestätigung
hochladen (zur Bestätigung des Studienplatzes). Achtung: Es reicht nicht, die Einzahlung
vorzunehmen, es ist notwendig, die entsprechende Zahlungsbestätigung im Portal hochzuladen,
ansonsten verlieren Sie den Studienplatz!
Frist für Bewerber der 1. Session
Frist für Bewerber der 2. Session
26. Mai 2016
26. August 2016
Wenn Sie die Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher dem
nachfolgenden Bewerber angeboten wird.
Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2.
Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierender.
Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wer durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt hat, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung
der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn ein Bewerber die Reifeprüfung
(Matura/Abitur) nicht besteht.
3.
im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vornehmen.
Fristen
Für Bewerber der 1. Session
Für Bewerber der 2. Session
Beginn
25. Juli
8. August
Ende (Ausschlussfrist!)
14. Oktober 2016, 12:00 Uhr
14. Oktober 2016, 12:00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben,
eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird dem in der
Rangordnung nachfolgenden Bewerber angeboten.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie im Portal
noch Folgendes hochladen (sofern nicht bereits bei der Bewerbung hochgeladen):

Abschlussdiplom der Oberschule

Amtlich beglaubigte Übersetzung des Abschlussdiploms der Oberschule ins
Italienische (nicht erforderlich für Abschlüsse an deutschsprachigen Schulen)

Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss, die vom zuständigen italienischen
Konsulat im Ausland ausgestellt wird (nicht erforderlich für Studientitel, die in
Österreich oder Deutschland erworben wurden)*
*Die unibz behält sich vor, in Zweifelsfällen die Wertigkeitserklärung auch für deutsche oder
österreichische Oberschulabschlüsse zu verlangen.
Außerdem müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die oben angeführten Unterlagen im
Original im Studentensekretariat einreichen.
7/17 Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen
Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di
trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studentensekretariat einreichen.
STUDIENGEBÜHREN
Die Studiengebühren betragen für das Akademische Jahr 2016/2017 insgesamt 1.343,50 € und sind
mittels Banküberweisung zu entrichten.
Fristen für die Bezahlung
Für Bewerber der 1. Session
Für Bewerber der 2. Session
1. Rate (743,50 €)*
bis 26. Mai 2016
bis 26. August 2016
2. Rate (600 €)
bis 31. März 2017
bis 31. März 2017
* beinhaltet die Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium zu 143,50 € und die Stempelmarke
zu 16 €, die virtuell eingehoben wird.
Die Bezahlung der 1. Rate ist unabdingbare Voraussetzung für die Immatrikulation.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren
nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel
ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben
Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:

Studierende mit einer Behinderung ab 66%: dafür müssen sie zu Beginn des Akademischen Jahres
ein von der Sanitätseinheit ausgestelltes Zertifikat einreichen.

Ausländische Studierende, die von der italienischen Regierung eine Studienbeihilfe erhalten.
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen
Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten (siehe unten).
ANERKENNUNG VON KREDITPUNKTEN
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt
werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich
äquivalent sind.
Bitte reichen Sie das Ansuchen um Prüfungsanerkennung mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb der
von der Fakultät festgelegten Frist im Fakultätssekretariat ein. Nach Ablauf der Frist werden keine Anträge
mehr angenommen. Das Ansuchen finden Sie auf der Seite
http://www.unibz.it/de/students/studycareer/examrec/default.html.
Die im Antrag angeführten Prüfungen werden vom Studiengangsrat begutachtet und - falls anerkannt - in
die Studienlaufbahn eingefügt.
STUDIENBERATUNG
Die Studienberatung der unibz informiert Sie über das Lehrangebot der einzelnen Fakultäten und steht
Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite.
In den InfoPoints in Bozen und Brixen liegt Informationsmaterial zu den einzelnen Studiengängen zur
Einsicht und Mitnahme aus. Für Interessierte werden auch Einzelberatungen angeboten.
Adresse und Telefonnummern sind auf der letzten Seite dieses Manifestes angeführt.
STUDIERENDE MIT BEHINDERUNG UND STUDIERENDE MIT
LERNSCHWIERIGKEITEN
Studierende mit Behinderungen und Studierende mit Lernschwierigkeiten können sich mit spezifischen
Fragen und Problemen vor und während ihres gesamten Studiums an die Studienberatung wenden. Die
Studienberatung trägt dafür Sorge, dass die Aufnahmeprüfungen behindertengerecht organisiert werden
und den Studierenden besondere technische Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Um die erwähnten
8/17 Unterstützungsmaßnahmen garantieren zu können, müssen sich diese mindestens einen Monat vor der
jeweiligen Aufnahmeprüfung an die Studienberatung wenden.
Sie müssen zum Ablauf der Bewerbungsfrist ein ärztliches Attest über die Behinderung bzw. eine Diagnose
der Lernstörung bei der Studienberatung, Universitätsplatz 1, Bozen, entweder persönlich nach
Terminvereinbarung, oder per Fax (0471 012109) einreichen.
Studierende mit diagnostizierter Lernstörung gemäß Gesetz 170/2010 haben bei schriftlichen
Aufnahmeprüfungen Anrecht auf eine Prüfungsverlängerung um 30%.
Die Bescheinigung muss von einer vom nationalen Gesundheitsdienst anerkannten Einrichtung ausgestellt
werden. Der zu Grunde liegende diagnostische Test soll nicht länger als drei Jahre zurück liegen.
Des Weiteren gewährt die Abteilung für Bildungsförderung der Autonomen Provinz Bozen besondere
Formen der Unterstützung (siehe Adressen und Telefonnummern auf der letzten Seite).
Informationen zur Befreiung von den Studiengebühren finden sich im Teil „Studiengebühren“.
STUDIENBEIHILFEN UND WOHNHEIMPLÄTZE
Das Amt für Hochschulförderung der Autonomen Provinz Bozen ist zuständig für:
Die Vergabe von Heimplätzen: Anträge können ab Dienstag, 12. April 2016 eingereicht werden.
Es ist ratsam, rechtzeitig, also schon vor der Bewerbung bzw. bevor das Ergebnis des
Zulassungsverfahrens vorliegt, anzusuchen, da die Zuweisung in chronologischer Reihenfolge erfolgt.
Nähere Informationen zum Anmeldemodus werden ab Mitte März im Serviceportal der Autonomen
Provinz Bozen verfügbar sein: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung > Fördermaßnahmen für
Studierende > Wohnmöglichkeiten in Südtirol.
Studienbeihilfen: Sie können sich bei Fragen zur Gewährung von Studienbeihilfen an das Amt für
Hochschulförderung oder auch an die Mitarbeiter der Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus)
wenden: sie informieren, beraten und sind bei der Online-Gesuchstellung behilflich.
Rückerstattung der Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium.
Adressen und Telefonnummern sind auf der letzten Seite dieses Manifestes angeführt.
9/17 STUDIENPLAN
DEUTSCHE ABTEILUNG und ITALIENISCHE ABTEILUNG
Lehrveranstaltungen/Aktivitäten
KP
1. Jahr
M-PED/01 Allgemeine Pädagogik 1+2
8
M-STO/06 Geschichte der Religionen, Ethik (Eignung)
Strategien des Lehrens und
Lernprozesse
Entwicklungspsychologie
Geschichte und Didaktik
Ital. Abt.: Linguistica italiana
/
Dt. Abt.: Deutsche Linguistik
4
M-PED/03 Prinzipien der Bildungsaktivitäten, des Lehrens
und Lernen und Theorien der Lern- und Bildungsprozesse
1+2
8
M-PED/03 Laboratorium zu den elektronisch gesteuerten
didaktischen Technologien: Informatik
3
M-PED/03 Lernumgebungen und Methoden der Lern- u.
Bildungsprozesse, cooperative learning (lab.)
1
M-PED/03 Didaktische Grundlagen der Spiel- und
Animationspädagogik (lab.)
1
M-PSI/04 Entwicklungspsychologie 1+2
8
M-PSI/04 Beobachtung des kindlichen Verhaltens (lab.)
1
M-STO/04 Gesellschaftsformen, Kulturkreise, historische
Epochen 1+2
8
M-STO/04 Didaktik der Geschichte
4
Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 Linguistica Italiana /
Dt. Abt.: L-LIN/14 Linguistik Deutsch
Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 / Dt. Abt.: L-LIN/14 Schreibwerkstatt
5
Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 / Dt. Abt.: L-LIN/14 Spracherwerb
5
Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 / Dt. Abt.: L-LIN/14 Sprecherziehung
1
Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 Didattica della lingua: Produzione e
2
13
9
12
6
1
(lab.)
Spracherwerb und
Sprachdidaktik
und Sprachdidaktik
(lab.)
8
ricezione parlata, scritta (lab.) /
Dt. Abt.: L-LIN/14 Deutschdidaktische Bereiche: Hören,
Sprechen, Schreiben, Einsicht in Sprache (lab.)
Insgesamt
60
2. Jahr
Soziale, politische und
inklusive Bildung
M-PED/01 Soziale und politische Bildung
4
SPS/08 Pädagogische Soziologie
4
M-PED/03 Pädagogik der Inklusion
4
Geschichte der Pädagogik
und vergleichende
Erziehungswissenschaften
M-PED/02 Geschichte der Pädagogik und der Schule
4
Musikerziehung
L-ART/07 Musikgeschichte, Musik und Didaktik der Musik
4
L-ART/07 Musikalische Grundlagen. Musiktheorie erfahren
und verstehen. Singen und Musizieren mit Kindern 1 (lab.)
2
Grundlagen der Mathematik
und Didaktik I
MAT/04 Grundlagen der Mathematik und didaktische
Hinweise für Kindergarten und Grundschule 1+2
8
MAT/04 Didaktik der Mathematik 1 (Lernwerkstatt)
1
Schule als Einrichtung,
Berufsbild
IUS/09 Die Institutionen Kindergarten und Schule
4
M-PED/04 Berufsbild, Rolle, Funktionen, Netzwerkarbeit
4
Ital. Abt.: Letteratura italiana
Ital. Abt.: L-FIL-LET/10 Letteratura italiana /
Dt. Abt.: L-LIN/13 Deutsche Literatur im europäischen
5
M-PED/03 Sprachenvielfalt und Lernen (lab.)
1
/
Dt. Abt.: Deutsche Literatur
M-PED/02 Vergleichende Erziehungswissenschaft
4
L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - English language analysis and
acquisition (lab.)
2
Kontext
10/17 12
10
6
9
8
7
Ital. Abt.: L-FIL-LET/10 Didattica della lingua e della
1
letteratura e rapporto con i media (lab.) /
Dt. Abt.: L-LIN/13 Sprach- und Literaturdidaktik im Umgang
mit Medien (lab.)
Wahlfächer
4
Praktikum 1 (Eignung)
4
Insgesamt
60
3. Jahr
Kulturelle Anthropologie und
Interkulturelle Pädagogik
M-DEA/01 Anthropologie der Erziehung und der Kindheit
4
M-PED/01 Interkulturelle Pädagogik in multikulturellen
Gesellschaften
4
M-PED/01 Interkulturelle Pädagogik (lab.)
1
Pädagogische Psychologie,
Wohlbefinden und Hygiene
M-PSI/04 Pädagogische Psychologie 1+2
8
MED/42 Wohlbefinden und Hygiene (lab.)
1
Integrationspädagogik und
Methoden des
gruppenpädagogischen
Handelns mit Kindern
M-PED/03 Integrationspädagogik 1
4
M-PED/03 Integrationspädagogik 2
4
M-PED/03 Methoden des gruppenpädagogischen Handelns
mit Kindern (lab.)
1
Bewegungserziehung
M-EDF/01 Didaktik der Bewegungs- und Sporterziehung 1+2
8
M-EDF/01 Praxis der Bewegungs- und Sporterziehung (lab.)
1
L-ART/07 Musik, Sprache und Bewegung. Planung,
Durchführung und Reflexion von didaktischen Einheiten Singen und Musizieren mit Kindern 2 (lab.)
2
L-ART/07 Musik, Sprache und Bewegung. Planung,
Durchführung und Reflexion von didaktischen Einheiten Singen und Musizieren mit Kindern 3 (lab.)
1
ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunsterziehung und der
ästhetischen Realisierung 1 (lab.)
2
ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunsterziehung und der
ästhetischen Realisierung 2 (lab.)
1
Didaktik der unbelebten
Natur
CHIM/03 Didaktik der unbelebten Natur: Chemie
4
FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur 1
1
Didaktik des Lesens und
Literaturdidaktik
Ital. Abt.: L-FIL-LET/10 Didattica della letteratura italiana e
5
Ital. Abt.: M-PED/02 Lettura ed approccio ai testi (lab.)
Dt. Abt.: M-PED/02 oder L-LIN/13 Lesen und Umgang mit
2
Musik und Kunst
9
9
9
9
6
5
7
dell‘infanzia
Dt. Abt.: L-LIN/13 Literaturdidaktik Deutsch: Theorie,
Curriculum
Texten (lab.)
L-FIL-LET/09 Ladinische Sprache und Kultur (lab.)
1
Wahlfächer
1
Praktikum 2 (Eignung)
4
Insgesamt
60
4. Jahr
Kinderneuropsychiatrie,
klinische Psychologie
M-PSI/08 Neuropsychiatrie des Kindesalters
M-PSI/08 Klinische Psychologie
4
Forschungsmethoden im
pädag. Bereich, Bewertung
und Weiterentwicklung von
KG und GS
M-PED/04 Forschungsmethoden im pädagogischen Bereich
2
M-PED/04 Wissenschaftliches Schreiben und Vorbereitung
auf die Masterarbeit (lab.)
2
M-PED/04 Evaluationsprozesse und Weiterentwicklung von
Kindergarten und Grundschule
4
M-PED/04 Rahmenrichtlinien zu den Kompetenzen:
Bildungsziele, Portfolio, Bewertung und Beurteilung (lab.)
1
MAT/04 Grundlagen der Mathematik und didaktische
Hinweise für Kindergarten und Grundschule 3+4
8
Grundlagen der Mathematik
und der Didaktik II
11/17 4
8
9
13
MAT/04 Didaktik der Mathematik
4
MAT/04 Didaktik der Mathematik 2 (lab.)
1
Didaktik der unbelebten
Natur (Physik)
FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur (Physik) 2
7
FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur (lab.) 2
1
Kinder- und Jugendliteratur
und didaktische Aspekte
Ital. Abt.: M-PED/02 Letteratura per l‘infanzia
Dt. Abt.: M-PED/02 oder L-LIN/13 Kinder- und
5
Ital. Abt.: M- PED/02 Literacy nella scuola dell’infanzia
2
8
7
Jugendliteratur
(lab.)
Dt. Abt.: M-PED/02 oder L-LIN/13 Erzähl-, Lese- und
Schriftkultur im Kindergarten (lab.)
Englisch
L-LIN/12 Eignung: Language and Grammar – Niveaustufe
B2 (lab.)
2
L-LIN/12 Phonetics and prosody (lab.)
2
4
Wahlfächer
3
Praktikum 3
8
Insgesamt
60
5. Jahr
Curriculare Planung,
individuelle Diversität
M-PED/03 Planung der Bildungsaktivitäten, Curriculums- und
Unterrichtsplanung
4
M-PED/03 Diversität, Lernschwierigkeiten und
Lernbeeinträchtigung
4
Seh- und
Hörbeeinträchtigungen
M-PED/03 Pädagogik der Sehbeeinträchtigungen (lab.)
1
M-PED/03 Pädagogik der Hörbeeinträchtigungen (lab.)
1
Kunstwissenschaftserziehung
ICAR/17 Methoden der ästhetischen Forschung, Analyse von
Kunstwerken und Kinderzeichnungen, Aspekte der
Kunstgeschichte
4
ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunstpädagogik und
ästhetische Realisierung 3 (lab.)
2
Didaktik, Biologie und
Ökologie
BIO/01 Didaktik der belebten Natur 1+2
8
BIO/01 Didaktik der belebten Natur (lab.)
1
Geografie und Didaktik der
Geografie
M-GGR/01 Natürliche und Sozial- und Kulturgeografie 1+2
8
M-GGR/01 Didaktik der Geographie (lab.)
1
Ital. Abt.: Didattica
Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 Didattica dell’italiano L2
Dt. Abt.: L-LIN/14 Didaktik Deutsch – Zweite Sprache
Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 Didattica dell’italiano L2 (lab.)
Dt. Abt.: L-LIN/14 Didaktik Deutsch DAZ (lab.)
Ital. Abt.: L-FIL-LET/12 / Dt. Abt.: L-LIN/14 Erstlese- und
5
L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - Story telling techniques,
children’s literature, sources and story writing (lab.)
2
dell’italiano L2
Dt. Abt.: Didaktik Deutsch 2.
Sprache
2
6
9
9
7
1
1
Erstschreibunterricht (lab.)
Englisch 2
8
L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - English learning in the
classroom – approaches and methods – lesson planning and
syllabus design in English language teaching (lab.)
2
L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - Reading and writing in the
classroom (lab.)
2
6
Masterarbeit
5
Praktikum 4
8
Insgesamt
60
12/17 LADINISCHE ABTEILUNG
Lehrveranstaltungen/Aktivitäten
KP
1. Jahr
M-PED/01 Allgemeine Pädagogik 1+2
8
M-STO/06 Geschichte der Religionen, Ethik (Eignung)
4
Strategien des Lehrens und
Lernprozesse
Entwicklungspsychologie
Geschichte und Didaktik
M-PED/03 Prinzipien der Bildungsaktivitäten, des Lehrens
und Lernen und Theorien der Lern- und Bildungsprozesse
1+2
8
M-PED/03 Laboratorium zu den elektronisch gesteuerten
didaktischen Technologien: Informatik
3
M-PED/03 Lernumgebungen und Methoden der Lern- u.
Bildungsprozesse, cooperative learning (lab.)
1
M-PED/03 Didaktische Grundlagen der Spiel- und
Animationspädagogik (lab.)
1
M-PSI/04 Entwicklungspsychologie 1 + 2
8
M-PSI/04 Beobachtung des kindlichen Verhaltens (lab.)
1
M-STO/04 Gesellschaftsformen, Kulturkreise, historische
Epochen 1
4
M-STO/04 Gesellschaftsformen, Kulturkreise, historische
Epochen 2
4
M-STO/04 Didaktik der Geschichte
4
Spracherwerb und
Sprachdidaktik
L-LIN/14 Spracherwerb und Sprachdidaktik
5
L-LIN/14 Deutschdidaktische Bereiche: Hören, Sprechen,
Schreiben, Einsicht in Sprache (lab.)
2
Spracherwerb und
Sprachdidaktik
L-FIL-LET/12 Spracherwerb und Sprachdidaktik
L-FIL-LET/12 Italienischdidaktische Bereiche: Hören,
Sprechen, Schreiben, Einsicht in Sprache (lab.)
5
13
9
12
7
7
2
Insgesamt
60
2. Jahr
Soziale und inklusive Bildung
SPS/08 oder M-DEA/01 Pädagogische Soziologie
4
M-PED/03 Pädagogik der Inklusion
4
Geschichte der Pädagogik
und vergleichende
Erziehungswissenschaft
M-PED/02 Geschichte der Pädagogik und der Schule
4
Musikerziehung
L-ART/07 Musikgeschichte, Musik und Didaktik der Musik
4
L-ART/07 Musikalische Grundlagen. Musiktheorie erfahren
und verstehen. Singen und Musizieren mit Kindern 1 (lab.)
2
Grundlagen der Mathematik
und Didaktik I
MAT/04 Grundlagen der Mathematik und didaktische
Hinweise für Kindergarten und Grundschule 1+2
8
MAT/04 Didaktik der Mathematik 1 (Lernwerkstatt)
1
Schule als Einrichtung,
Berufsbild
IUS/09 Die Institutionen Kindergarten und Schule
4
M-PED/04 Berufsbild, Rolle, Funktionen, Netzwerkarbeit
4
Ladinische Linguistik und
Literatur
L-FIL-LET/09 Literatur der ladinischen Schulsprachen
5
L-FIL-LET/09 Ladinische Linguistik
5
L-FIL-LET/09 Schreibwerkstatt (lab.)
1
M-PED/02 Vergleichende Erziehungswissenschaft
4
L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - English language analysis and
acquisition (lab.)
2
Wahlfächer
8
10
6
9
8
11
4
Praktikum 1 (Eignung)
4
Insgesamt
60
3. Jahr
Kulturelle Anthropologie und
Interkulturelle Pädagogik
SPS/08 oder M-DEA/01 Anthropologie der Erziehung und der
Kindheit
4
M-PED/01 Interkulturelle Pädagogik in multikulturellen
Gesellschaften
4
13/17 9
M-PED/01 Interkulturelle Pädagogik (lab.)
1
Pädagogische Psychologie,
Wohlbefinden und Hygiene
M-PSI/04 Pädagogische Psychologie 1+2
8
MED/42 Wohlbefinden und Hygiene (lab.)
1
Integrationspädagogik und
Methoden des
gruppenpädago-gischen
Handelns mit Kindern
M-PED/03 Integrationspädagogik 1
4
Bewegungserziehung
M-EDF/01 Didaktik der Bewegungs- und Sporterziehung 1+2
8
M-EDF/01 Praxis der Bewegungs- und Sporterziehung (lab.)
1
L-ART/07 Musik, Sprache und Bewegung. Planung,
Durchführung und Reflexion von didaktischen Einheiten Singen und Musizieren mit Kindern 2 (lab.)
2
L-ART/07 Musik, Sprache und Bewegung. Planung,
Durchführung und Reflexion von didaktischen Einheiten Singen und Musizieren mit Kindern 3 (lab.)
1
ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunsterziehung und der
ästhetischen Realisierung 1 (lab.)
2
ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunsterziehung und der
ästhetischen Realisierung 2 (lab.)
1
CHIM/03 Didaktik der unbelebten Natur: Chemie
4
FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur 1
1
Musik und Kunst
Didaktik der unbelebten
Natur
Ladinische Linguistik 3
M-PED/03 Integrationspädagogik 2
4
M-PED/03 Methoden des gruppenpädagogischen Handelns
mit Kindern (lab.)
1
L-FIL-LET/09 Ladinisch als Muttersprache
4
M-PED/02 Lesen und Umgang mit Texten (lab.)
2
M-PED/03 Integrierte Sprachdidaktik (lab.)
1
9
9
9
6
5
7
L-FIL-LET/09 Ladinische Sprache und Kultur (lab.)
1
Wahlfächer
1
Praktikum 2 (Eignung)
4
Insgesamt
60
4. Jahr
Kinderneueropsychiatrie,
klinische Psychologie
M-PSI/08 Neuropsychiatrie des Kindesalters
4
M-PSI/08 Klinische Psychologie
4
Forschungsmethoden im
pädag. Bereich, Bewertung
und Weiterentwicklung von
KG und GS
M-PED/04 Forschungsmethoden im pädagogischen Bereich
2
M-PED/04 Wissenschaftliches Schreiben und Vorbereitung
auf die Masterarbeit (lab.)
2
M-PED/04 Evaluationsprozesse und Weiterentwicklung von
Kindergarten und Grundschule
4
M-PED/04 Rahmenrichtlinien zu den Kompetenzen:
Bildungsziele, Portfolio, Bewertung und Beurteilung (lab.)
1
MAT/04 Grundlagen der Mathematik und didaktische
Hinweise für Kindergarten und Grundschule 3+4
8
Grundlagen der Mathematik
und der Didaktik II
MAT/04 Didaktik der Mathematik
4
MAT/04 Didaktik der Mathematik 2 (lab.)
1
Didaktik der unbelebten
Natur (Physik)
FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur (Physik) 2
7
FIS/08 Didaktik der unbelebten Natur (lab.) 2
1
Kinder- und Jugendliteratur
und didaktische Aspekte
M-PED/02 oder L-FIL-LET/09 Kinder- und Jugendliteratur
5
M-PED/02 oder L-LIN/13 Erzähl-, Lese- und Schriftkultur im
Kindergarten (lab.)
2
Englisch
L-LIN/12 Eignung: Language and Grammar – Niveaustufe B2
(lab.)
2
L-LIN/12 Phonetics and prosody (lab.)
2
Wahlfächer
8
9
13
8
7
4
3
Praktikum 3
8
Insgesamt
60
14/17 5. Jahr
Curriculare Planung,
individuelle Diversität
M-PED/03 Planung der Bildungsaktivitäten, Curriculums- und
Unterrichtsplanung
4
M-PED/03 Diversität, Lernschwierigkeiten und
Lernbeeinträchtigungen
4
Seh- und
Hörbeeinträchtigungen
M-PED/03 Pädagogik der Sehbeeinträchtigungen (lab.)
1
M-PED/03 Pädagogik der Hörbeeinträchtigungen (lab.)
1
Kunstwissenschaftserziehung
ICAR/17 Methoden der ästhetischen Forschung, Analyse von
Kunstwerken und Kinderzeichnungen, Aspekte der
Kunstgeschichte
4
ICAR/17 Didaktik und Methodik der Kunstpädagogik und
ästhetische Realisierung 3 (lab.)
2
Didaktik, Biologie und
Ökologie
BIO/01 Didaktik der belebten Natur 1+2
8
BIO/01 Didaktik der belebten Natur (lab.)
1
Geografie und Didaktik der
Geografie
M-GGR/01 Natürliche und Sozial- und Kulturgeografie 1+2
8
M-GGR/01 Didaktik der Geographie (lab.)
1
Ladinische Schulsprachen
L-FIL-LET/09 Vergleichende Grammatik der ladinischen
Schulsprachen
5
Englisch 2
L-FIL-LET/09 Frühe Mehrsprachigkeit (lab.)
1
L-FIL-LIT/09 Erstlese- und Erstschreibunterricht im
mehrsprachigen Kontext (lab.)
1
L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - Story telling techniques,
children’s literature, sources and story writing (lab.)
2
L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - English learning in the
classroom – approaches and methods – lesson planning and
syllabus design in English language teaching (lab.)
2
L-LIN/12 Didaktik 3. Sprache - Reading and writing in the
classroom (lab.)
2
8
2
6
9
9
7
6
Masterarbeit
5
Praktikum 4
8
Insgesamt
60
Die Absolventen des vorliegenden Masterstudienganges müssen über fundierte Kenntnisse in den
Fachbereichen verfügen, die Gegenstand der pädagogischen Arbeit im Kindergarten und des
Unterrichts an der Grundschule sind, und die Fähigkeit besitzen, sie in einer der Schulstufe, dem Alter,
der kulturellen Zugehörigkeit der Kinder und Schüler entsprechenden Weise zu vermitteln. Daher
müssen die zukünftigen Kindergärtner und Grundschullehrpersonen von Anbeginn der Ausbildung an
lernen, erworbenes Fachwissen im Zusammenhang mit den konkreten Lernsituationen in einer
Abteilung/Klasse zu sehen und Bildungs- und Unterrichtstätigkeit sowie Lernprozesse zu gestalten. Sie
müssen auch Kenntnisse erwerben und Fähigkeiten entwickeln, die die Integration von Kindern und
Schülern mit besonderen Bedürfnissen erleichtern.
Die Anwesenheitspflicht ist im Art. 8 der Studiengangsregelung (www.unibz.it > Fakultät für
Bildungswissenschaften > Studienprogramme > Regelungen) festgehalten und sieht u.a. Folgendes
vor:

Bei Vorlesungen wird die Anwesenheit in die Verantwortung der Studierenden gelegt. Der
Besuch jener Lehrveranstaltungstermine, bei denen eine Bewertung im Verlauf der Durchführung
erfolgt, ist verpflichtend.

Für die Laboratorien besteht in der Regel eine Anwesenheitspflicht im Umfang von 75%. Bei
Abwesenheiten, die über die 25% hinausgehen (z.B. bei einer längeren Krankheit usw.) und nur
in außergewöhnlichen und begründeten Fällen das Limit von 50% überschreiten, ist eine
entsprechende Dokumentation vorzulegen.

Das indirekte und das direkte Praktikum sind im vollen Stundenausmaß verpflichtend. Ein
Teil des direkten Praktikums kann auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsvertrages als
Kindergärtnerin/als Lehrperson geleistet werden.
Weitere Bestimmungen dazu enthält die entsprechende Praktikumsregelung.
15/17 TERMINKALENDER 2016/17
1.Session
Bewerbung
Sprachprüfungen
10.03. - 29.04.2016
17. - 19.03.2016 (Anmeldeschluss: 15.03.2016)
05. - 07.04.2016 (Anmeldeschluss: 01.04.2016)
26. - 27.04.2016 (Anmeldeschluss: 21.04.2016)
B2 Ladinischprüfung: 22.04.2016 (Anmeldeschluss: 15.04.2016)
Auswahlverfahren und Veröffentlichung der Rangordnungen
innerhalb 18.05.2016
Entrichtung der 1. Rate der Studiengebühren
innerhalb 26.05.2016
Immatrikulation
25.07. - 14.10.2016
2.Session
Bewerbung
Sprachprüfungen
09.05. - 21.07.2016
08. - 10.06.2016 (Anmeldeschluss: 06.06.2016)
11. - 13.07.2016 (Anmeldeschluss: 07.07.2016)
18. - 20.07.2016 (Anmeldeschluss: 14.07.2016)
B2 Ladinischprüfung: 01.07.2016 (Anmeldeschluss: 24.06.2016)
Auswahlverfahren und Veröffentlichung der Rangordnungen
innerhalb 08.08.2016
Entrichtung der 1. Rate der Studiengebühren
innerhalb 26.08.2016
Immatrikulation
08.08. - 14.10.2016
Vorsemester
obligatorischer Sprachkurs
12.09. - 30.09.2016
1. Semester
Lehrbetrieb
03.10. - 23.12.16
Weihnachtsferien
24.12.16 - 08.01.17
Lehrbetrieb
09.01. - 21.01.17
23.01. - 11.02.17 (1. Studienjahr)
23.01. - 18.02.17 (folgende Studienjahre)
Prüfungen
2. Semester
Lehrbetrieb
27.02. - 13.04.17
Osterferien
14.04. - 17.04.17
Lehrbetrieb
18.04. - 17.06.17
Prüfungen
19.06. - 15.07.17
Herbstsession
Prüfungen
28.08. – 16.09.17 (1. Studienjahr)
28.08. - 29.09.17 (folgende Studienjahre)
16/17 FÜR WEITERE AUSKÜNFTE:
WER?
WAS?
WO?
WANN?
Studienberatung
Tel. +39 0471 012 100
[email protected]
Allgemeine Infos und
Studienberatung,
ausländische
Studierende und
Studierende mit
Behinderungen und
Lernschwierigkeiten,
Wohnmöglichkeiten
In Bozen:
Universitätsplatz 1
Gebäude A – 1. Stock
Büro A1.01 Infopoint
Di + Do
14:00 - 16:00
In Brixen:
Regensburger Allee 16
2. Stock
Büro 2.12
Do
14:00 - 16:00 und
nach Vereinbarung
Online-Bewerbung,
Immatrikulation,
Studiengebühren
Brixen
Regensburger Allee 16
2. Stock
Büro 2.06
Mo + Mi + Fr
10:00 - 12:00
Brixen
Kreuzgasse 7
2. Stock
Büro 2.07
Mo + Mi + Fr
10:00 - 12:00
In Bozen:
Universitätsplatz 1
Gebäude A – 1. Stock
Büro A1.01 Infopoint
Di + Do
14:00 - 16:00
In Brixen:
Regensburger Allee 16
2. Stock
Büro 2.12
Do
10:00 - 12:00
(von Oktober bis April)
Bozen
Andreas-Hofer-Straße, 18
2. Stock
Büro 213, 216 (Beihilfen)
Büro 214 (Wohnheime)
Mo + Di + Mi + Fr
09:00 - 12:00
Bozen
Kapuzinergasse 2
Erdgeschoss
Mo - Do
09:00 - 12:30 / 14:00 - 17:00
Studentensekretariat
Tel. +39 0472 012 200
[email protected]
Fakultät für
Bildungswissenschaften
Tel. +39 0472 014 000
[email protected]
Auswahlverfahren,
Ranglisten, Didaktik
Sprachenzentrum
Tel. +39 0471 012 400
[email protected]
Hochladen der
Sprachnachweise online,
Anmeldung zu
Sprachprüfungen,
Sprachkurse
Amt für Hochschulförderung
Autonome Provinz Bozen
Tel. +39 0471 412 941/ 412 927
[email protected]
Studienbeihilfen,
Wohnheimplätze
Südtiroler
HochschülerInnenschaft
(sh.asus)
Tel. +39 0471 974 614
[email protected]
Allgemeine
Informationen, Support
beim Ausfüllen des
Antrags auf
Studienbeihilfe
17/17 Mi + Fr
10:00 - 12:30
Di + Do
14:00 - 16:00
Di + Do
14:00 - 16:00
Mi + Fr
10:00 - 12:30
Do
08:30 - 13:00 / 14:00 - 17:30
Fr
09:00 - 12:30