Die Gemeinde Schöneck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Diplom-Ingenieur/in der Fachrichtung Hochbau Bei der zur Verfügung stehenden Stelle handelt es sich um eine Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 11 TVöD. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Betreuung kommunaler Hochbaumaßnahmen Kostenkalkulation für kommunale Bauvorhaben Bauliche Unterhaltung kommunaler Liegenschaften Aufbau eines technischen Gebäudemanagementsystems Betreuung kommunaler Dorferneuerungsprogramme Beratung privater Bauherren Beurteilung von Bauanträgen Allgemeine Bauangelegenheiten Fachliches Anforderungsprofil: Studium an einer TU, TH oder FH umfassende Rechtskenntnisse (BauGB, HBO, BauNVO, VOB), Erfahrung mit moderner Informationstechnik (GIS, CAD-Software) Erfahrungen im Bereich Facility-Management Gute Kenntnisse in der Microsoft-Standardsoftware setzen wir voraus Persönliches Anforderungsprofil: dynamische Persönlichkeit ausgeprägtes Engagement und hohe Belastbarkeit Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreude Organisationstalent und Fähigkeit zu Teamarbeit kreatives, erfolgsorientiertes, wirtschaftliches und Kostenbewusstes Denken und Handeln vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Gremien Führerschein der Klasse 3 bzw. B Dem/Der Stelleninhaber/in kann Fachbereichsleitung übertragen werden. bei entsprechender Qualifikation die stellvertretende Die Tätigkeit ist mit häufigem Außendiensten verbunden. Der Einsatz eines eigenen PKW’s ist u.U. erforderlich; die Kosten werden im Rahmen des Hess. Reisekostengesetzes erstattet. Ehrenamtliches Engagement findet unsere Beachtung. Wenn sie hier Ihre Chance sehen, Ihre beruflichen Ambitionen mit Engagement zu verwirklichen, dann freuen wir uns über ihre Bewerbung. Sollten Sie Interesse haben, senden Sie bitte, Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Nachweisen über die Qualifikation etc. bis zum 16.10.2016 an Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck Zentrale Steuerung - Personalwesen Herrnhofstr. 8 - 61137 Schöneck 06187/9562-104 e-mail: [email protected] Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Gleichberechtigungsgesetz findet Anwendung; Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Hessische
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