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Präsidentin / Präsident Nds. Landesamt für
Denkmalpflege
Stellenangebot
Nds. Landesamt für Denkmalpflege, 30175 Hannover
Einstellungsdatum: 01.09.2017
Meldeaktenzeichen:
Besoldungs-/Entgeltgruppe: B 2,B 2 (AT)
Bewerbungsschluss: 06.11.2016
Stellenumfang: 1
Befristung : unbefristet
Beschreibung der Tätigkeit:
Im Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege ist zum 01.09.2017 der Dienstposten/Arbeitsplatz der
Präsidentin / des Präsidenten nach
BesGr. B 2 BBesO / außertariflich nach BesGr. B 2 BBesO
zu besetzen.
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist die gesetzliche Denkmalfachbehörde des Landes
Niedersachsen. Neben dem Führen der Denkmallisten obliegt dem Landesamt insbesondere die fachliche
Beratung, die Erforschung der Kulturdenkmale sowie die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen
Grundlagen für die Denkmalpflege. Es ist eine von der DFG anerkannte außeruniversitäre
Forschungseinrichtung.
Die Präsidentin / der Präsident leitet eine Behörde mit den vier Abteilungen Baudenkmalpflege, Archäologie,
Fachdienste und zentrale Dienste sowie der Präsidialstelle, die insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit
zuständig ist. Dem NLD obliegt auch die Förderung von Kulturdenkmalen nach der Landeshaushaltsordnung.
Die Präsidentin / der Präsident hat das Landesamt interdisziplinär im Sinne wissenschaftlicher Exzellenz
weiter zu entwickeln.
Gesucht wird eine entscheidungsstarke, kreative Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung in der Leitung
einer Organisationseinheit oder eines Teams, die ihren Geschäftsbereich engagiert und zielorientiert geleitet
hat.
Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Expertise auf dem Gebiet des
Wissenschaftsmanagements. Sie müssen mindestens einen Masterabschluss (oder vergleichbaren
Abschluss) in einem für Denkmalpflege relevanten Fach haben. Eine hohe wissenschaftliche Qualifikation,
durch eine Promotion oder vergleichbare wissenschaftliche Ergebnisse nachgewiesen, ist erforderlich.
Vorausgesetzt werden
• mehrjährige Erfahrungen in der Denkmalpflege und im Denkmalschutz,
• Durchsetzungsstärke, Gradlinigkeit, verbindliches und konsequentes Auftreten, Kommunikationsstärke
und Integrationsfähigkeit.
Gender Kompetenzen werden vorausgesetzt.
Weitere bevorzugte Voraussetzungen sind:
• belastbare nationale und internationale Vernetzungen auf den unterschiedlichen Gebieten der
Denkmalpflege,
• sichere Kenntnisse der englischen Sprache,
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Präsidentin / Präsident Nds. Landesamt für
Denkmalpflege
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wirtschaftlicher Sachverstand und Kostenbewusstsein,
strategisches Denken und Erfahrungen mit realitätsbezogenen Umsetzungen,
Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Gremien und
sicherer Umgang mit Medien und Öffentlichkeit.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das MWK in
besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher
Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Personen nach
Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Eine Behinderung/Gleichstellung ist zur
Wahrung der Interessen bereits in das Bewerbungsschreiben aufzunehmen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen. Die Beherrschung der deutschen
Sprache in Wort und Schrift wird vorausgesetzt.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur strebt in allen Bereichen und Positionen an,
eine Unterrepräsentanz i. S. des NGG abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders
erwünscht.
Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist nicht teilzeitgeeignet.
Bewerbungen mit Lebenslauf, ausführlicher Übersicht über den beruflichen Werdegang, Zeugnissen sowie
bei Bewerberinnen und Bewerbern des öffentlichen Dienstes dem schriftlichen Einverständnis zur
Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners in der
jeweiligen Personaldienststelle werden bis zum 06.11.2016 an das Niedersächsische Ministerium für
Wissenschaft und Kultur, Referat Z 2, Leibnizufer 9, 30169 Hannover, erbeten.
Die Bewerbungsunterlagen werden vier Wochen nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens vernichtet.
Sofern die Rücksendung der Unterlagen gewünscht wird, ist den Bewerbungsunterlagen ein frankierter
Rückumschlag beizulegen.
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau von Reitzenstein (Tel. 0511/120 -2562).
Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Frau Heise (Tel. 0511/120 -2598) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat Z 2
Frau Claudia Heise
Leibnizufer 9
30169 Hannover
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Präsidentin / Präsident Nds. Landesamt für
Denkmalpflege
Bewerbungsschluss 06.11.2016