Regierungsrat

Donnerstag, 6. Oktober 2016
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Aus dem Regierungsrat
Budget 2017 mit kleinem Ertragsüberschuss von 0,4 Mio. Franken – Finanzplan 2018–2021 aber schlecht
Das Budget 2017 weist bei einem Aufwand von 347,6 Mio. Franken und einem Ertrag von 348,1 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 0,4 Mio.
Franken aus. Die Nettoinvestitionen betragen 23,8 Mio. Franken. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf 11,1 Mio.
Franken und der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 12,7 Mio. Franken. Der
Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 47
Prozent.
Der Finanz- und Aufgabenplan (FAP)
2018–2021 prognostiziert deutliche
Aufwandüberschüsse zwischen 10,8
Mio. Franken (2018) und 15 Mio. Franken (2021). Die Selbstfinanzierungsgrade liegen in der Planperiode zwischen 4 und 30 Prozent.
Finanz- und Aufgabenplan (FAP)
2018–2021
Im Gegensatz zum Budget zeichnet der
FAP 2018–2021 ein düstereres Bild, mit
Gesamtergebnissen zwischen -10,1 und
-15 Mio. Franken (vgl. Tabelle 4). Insbesondere das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit verschlechtert sich stark
auf bis zu -25,7 Mio. Franken. Das Ergebnis aus Finanzierung zeigt sich über
die gesamte Planperiode als einigermassen stabil.
Das Budget 2017 präsentiert sich besser als die Zukunftsaussichten im Finanzplan. Ein Hauptgrund ist die Inbetriebnahme des vierten Generators des
Pumpspeicherkraftwerks KLL im Jahr
2017, womit die letzte Tranche der Bewilligungsgebühr von 5 Mio. Franken
fällig wird. Weiter werden steigende
Budget 2017
Die gestufte Erfolgsrechnung weist auf
der ersten Stufe ein operatives Ergebnis von 0,4 Mio. Franken aus. Es setzt
sich aus dem Ergebnis aus betrieblicher
Tätigkeit von -9,8 Mio. Franken und
dem Ergebnis aus Finanzierung von
10,2 Mio. Franken zusammen. Auf der
zweiten Stufe resultiert ein ausserordentliches Ergebnis von 53 000 Franken, was zusammen das Gesamtergebnis von 0,4 Mio. Franken ergibt.
Kosten bei den Abschreibungen auf
Strassen und Brücken, im Gesundheitswesen, im öffentlichen Verkehr
und beim Personalaufwand (im FAP
sind jährliche Lohnerhöhungen von 1
% enthalten) erwartet. 2019 reduziert
sich zudem die erfolgswirksame Verbuchung des Erlöses aus dem Börsengang der Glarner Kantonalbank
(GLKB) von 4 Mio. Franken auf 2,4
Mio. Franken und fällt anschliessend
ganz weg.
Tabelle 2 zeigt, dass der betriebliche
Aufwand gegenüber dem Budget 2016
mit 0,5 Mio. Franken (0,1%) nur moderat zunimmt. Der betriebliche Ertrag
erhöht sich hingegen um 10,5 Mio.
Franken (3%), weshalb sich das Budget
2017 wesentlich besser präsentiert als
dasjenige des Vorjahres.
Die im Laufe der Finanzplanperiode
prognostizierte Erhöhung der Ausgleichszahlungen aus dem nationalen
Finanzausgleich (NFA) von 72,5 auf
78,6 Mio. Franken vermögen die
schlechten Gesamtergebnisse nicht zu
verbessern. Im Übrigen ist im Budget
wie auch im FAP wieder eine Gewinn-
sondern allesamt deutlich verbessert.
Es besteht somit keine Strategie, absichtlich rote Zahlen auszuweisen. Einund Ausgaben entsprechen möglichst
der Realität. Ausgangspunkt der Budgetierung bildet der gute Jahresabschluss 2015. Diese Werte werden mittels der Budgetzahlen 2016 verifiziert
und wo nötig Anpassungen vorgenommen. Der Gesamtaufwand im Budget
2017 fällt um rund 4,5 Mio. Franken tiefer aus als im Budget 2016. Die Einnahmen sind um 9 Mio. Franken höher
budgetiert als 2016. Die Differenz von
rund 13,5 Mio. Franken ist ein klarer
Hinweis, dass nicht absichtlich
schlechte Ergebnisse präsentiert werden. Selbstverständlich gilt wie bis anhin das Vorsichtsprinzip. Schliesslich
ist auf die Situation in anderen Kantonen hinzuweisen, welche mit roten Zahlen rechnen. Die steigenden Ausgaben
im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie im öffentlichen Verkehr stellen für
die Finanzhaushalte der 26 Kantone
eine grosse Herausforderung für die
Zukunft dar.
Das Budget 2017 ist nur oberflächlich
betrachtet akzeptabel. Es wird zwar ein
leichter Ertragsüberschuss von rund einer halben Million Franken erwartet.
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass
mit einem einmaligen Betrag der Kraftwerke Linth-Limmern (KLL) in der
Höhe von 5 Mio. Franken gerechnet
wird. Ohne diesen würde das Defizit
fast 5 Mio. Franken betragen. Die übrigen Kennzahlen würden dadurch noch
schlechter ausfallen. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt nur rund 50 Prozent, was ungenügend ist. Mit Blick auf
die Vergangenheit – es wurden über
mehrere Jahre Werte von deutlich über
100 Prozent realisiert – ist dieser
Selbstfinanzierungsgrad jedoch vertretbar. Der Finanzierungsfehlbetrag
beläuft sich auf annährend 13 Mio.
Franken. Dies hat zur Folge, dass
der Kanton im kommenden Jahr Fremdkapital im zweistelligen Millionenbereich aufnehmen muss, um die geplanten Investitionen finanzieren zu
können.
Der Finanz- und Aufgabenplan weist
hohe Defizite in zweistelliger Millionenhöhe aus. Das Budget 2017 deutet
auf ein grösseres strukturelles Defizit
hin. Grund für die schlechten Finanzperspektiven ist, dass die Ausgaben
deutlich schneller wachsen als die Einnahmen. Die Ausgaben steigen insbesondere im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie im öffentlichen Verkehr an.
Es wird erwartet, dass die steigenden
Kosten im Gesundheitswesen sich einerseits in höheren Krankenkassenprämien und somit in Mehrausgaben für
die individuelle Prämienverbilligung
und andererseits für die vom Bund vorgegebene Übernahme der Kosten für
die stationäre Spitalbehandlung auswirken. Der vom Stimmvolk gewünschte Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) führt dazu, dass die Ausgaben beim öffentlichen Verkehr ansteigen und im Jahr 2021 um 6,6 Mio. Franken höher ausfallen als noch 2015. Die
Einnahmenseite zeigt stagnierende
Steuererträge und rückläufige Entgelte
für die Planperiode 2018–2021. Die
Prognose der Steuererträge basiert auf
einem Wachstum von 1 Prozent der Einkommenssteuern als wichtigste Einnahmequelle. Die Gewinnsteuern ge-
Bausteuerzuschlag für die Erweiterung
Berufsschule Ziegelbrücke (Pflegeschule) um 0,5 Prozent angehoben werden. Die Bausteuer beträgt über die gesamte Periode zwischen 1,75 und 2,75
Prozent. Der Bausteuerzuschlag für die
Sanierung des Kantonsspitals fällt
2021, für die Sanierung der Berufsschule 2022 und für die bereits getätigten Investitionen in die lintharena 2025
weg. Stimmt die Landsgemeinde dieser
Gegenfinanzierung und den dazugehörigen Projekten zu, entwickelt sich
die Bausteuer wie folgt:
hen zurück, da mit einer Umsetzung der
Unternehmenssteuerreform III eine
Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes angedacht ist. Die Beendigung
des Bauprojektes Linthal 2015 dürfte
sich in rückläufigen Quellensteuern
äussern. Die Entgelte reduzieren sich
von 38 (2015) auf 26 Mio. Franken.
Grund dafür sind zum einen rückläufige Erlöse aus dem Stromverkauf. Andererseits gibt es buchhalterische
Gründe. Die tiefe Selbstfinanzierung
führt letztendlich zu sehr hohen Finanzierungsfehlbeträgen. Der Kanton wird
sich gemäss Prognose jährlich in der
Höhe von 13 bis 23 Mio. Franken neu
verschulden müssen, um alle laufenden
Ausgaben und die geplanten Investitionen finanzieren zu können. Diese Mittel sind auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen. Bis ans Ende der Finanzplanperiode müsste mit einer neuen Verschuldung von 95 Mio. Franken an
Fremdkapital gerechnet werden.
Gesamtbeurteilung
Die Ertragslage des Kantons für die
Planperiode ist problematisch. Der
Handlungsspielraum für neue Ausgaben ohne Sicherstellung der Gegenfinanzierung ist nicht gegeben. Werden
vom Staat zusätzliche Leistungen bestellt, sind die finanziellen Mittel unbedingt bereitzustellen. Dies kann
durch konkrete Einsparungen oder
durch höhere Steuern erfolgen. Die gesetzliche Vorgabe der Gegenfinanzierung wird eingehalten, indem für die
neuen, grossen Investitionsprojekte
Bausteuerzuschläge eingeplant sind.
Die Bausteuer wird kurzfristig für zwei
Jahre ansteigen und sinkt dann unter das
heutige Niveau. Steuererhöhungen
oder Sparprogramme sind im Moment
nicht vorgesehen. Die Substanzlage des
Kantons ist nach wie vor hervorragend.
Sollten sich die Prognosen des FAP
über die ganze Planperiode bewahrheiten, wäre Handlungsbedarf gegeben.
Die Unsicherheiten sind aber mit Blick
auf die Langfristigkeit der Planung
gross.
Investitionen: Der Kanton verzeichnet
im Budget 2017 – im Vergleich mit anderen Kantonen – eine sehr hohe Investitionstätigkeit. Darüber hinaus ist eine
ausserordentliche Investitionstätigkeit
in der Planperiode bis 2021 geplant. Es
stehen drei Grossprojekte an: die Erweiterung Berufsschule Ziegelbrücke
(Pflegeschule) mit 20 Mio. Franken, der
Bau der Stichstrasse Näfels-Mollis mit
19 Mio. Franken und die Sanierung der
lintharena SGU mit 10 Mio. Franken.
Die Unsicherheit hinsichtlich Kostenfolgen ist momentan bei der Lintharena
noch am grössten. Die Annahme geht
von Investitionsausgaben von mindestens 10 Mio. Franken aus. Die Detailplanung läuft, eine Konkretisierung erfolgt im Rahmen des jährlichen Finanzund Aufgabenplanes. Der Kanton kann
dieses Investitionsvolumen von rund 50
Mio. Franken nicht über die Laufende
Rechnung finanzieren. Der Entscheid
für ein Grossprojekt beinhaltet die Verantwortung der Sicherstellung der Gegenfinanzierung. Dies verlangt die
Kantonsverfassung. Die Gegenfinanzierung soll über die Bausteuer erfolgen. Der Finanz- und Aufgabenplan
rechnet mit 0,5 Prozent ab 2020 für die
Stichstrasse. 0,25 Prozent ist ab 2021
für die Sanierung der lintharena SGU
vorgesehen. 2022 soll schliesslich der
Die finanzielle Zukunft bleibt eine Herausforderung. Der Regierungsrat hält
an seinen Zielen der Legislaturplanung
unverändert fest:
1. Der Finanzhaushalt des Kantons ist
ausgeglichen.
2. Die fiskalische Belastung kann auf
dem jetzigen Niveau gehalten werden.
Er wird alles daran setzen, weiterhin
eine auf Stabilität ausgerichtete Finanzund Fiskalpolitik im Interesse des Landes Glarus zu verfolgen.
Kanton Glarus
Regierungsrat
Regierungsrat ist hocherfreut:
Bundesgericht weist Beschwerden
gegen Umfahrung Näfels ab
Das Bundesgericht weist die gegen das Ausführungsprojekt zur Umfahrung Näfels erhobenen Beschwerden ab. Der Regierungsrat zeigt sich darüber hocherfreut. Damit ist eine weitere Voraussetzung geschaffen, um das Umfahrungsprojekt realisieren
zu können. Noch ausstehend sind die Übernahme und die Finanzierung des Projekts durch den Bund. Auch hier steht man kurz
vor einem Entscheid. Die Weichen für dieses für den Kanton zentrale Projekt stehen so gut wie nie.
A
Wesentliche Nettoinvestitionen im
kommenden Jahr sind: Unterhalt Kantonsstrasse (Fr. 2,5 Mio.), Schutzwaldpflege (Fr. 2,4 Mio.), Stichstrasse Näfels-Mollis (Fr. 2,3 Mio.), Sanierung
Kantonsschule (Fr. 1,5 Mio.), Wasserbauten (Fr. 1,5 Mio.), Schutzbauten
Wald (Fr. 1,3 Mio.), Liegenschaft Zeughaus (Fr. 1,1 Mio.), kantonales Sportkonzept (Fr. 1 Mio.), landwirtschaftliche Strukturverbesserungen (Fr. 1 Mio.).
ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von jährlich 3,3 Mio.
Franken enthalten.
Beurteilung Budget und Finanzplan
Das Budget 2017 ist knapp befriedigend, der Finanzplan jedoch schlecht.
Die finanzielle Zukunft verdüstert sich.
Die Zahlen haben sich durch den Bereinigungsprozess mit den Departementen jedoch nicht verschlechtert,
m 6. November 2012 hat der
Regierungsrat das Ausführungsprojekt zur Umfahrung Näfels
genehmigt. Nachdem das Verwaltungsgericht zwölf dagegen erhobene Beschwerden in den zentralen Punkten
abgewiesen hat, gibt nun auch das Bundesgericht dem Kanton Recht. Dieses
bestätigt in einem ausführlichen Entscheid, dass die zuständigen Fachstellen gute Arbeit geleistet haben. Der
Regierungsrat zeigt sich erfreut über
diesen Erfolg. Er ist eine Bestätigung
für alle, die an diesem Projekt mitgearbeitet und sich dafür stark gemacht
haben, insbesondere für das zuständige
Departement. Für den Kanton Glarus
als Landsgemeindekanton von besonderem Interesse war die Rüge der
Beschwerdeführer, es fehle ein Landsgemeindebeschluss. Das Bundesgericht bestätigt, dass das Strassengesetz
verfassungskonform ausgelegt wurde:
Bei der Baubeschlusskompetenz der
Landsgemeinde handelt es sich um
ein obligatorisches Finanzreferendum.
Wird das Strassenprojekt wie vorgesehen vom Bund übernommen, muss
der Kanton dieses auch nicht finanzieren. Die Gewährung eines Kredites
durch die Landsgemeinde ist damit
nicht erforderlich.
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts
hat der Regierungsrat Gewissheit, dass
er dem Bund mit Inkrafttreten des
neuen Netzbeschlusses ein rechtskräftiges Projekt übergeben kann. Das
Inkrafttreten ist mit dem Nationalstrassen- und AgglomerationsverkehrsFonds (NAF) verknüpft. Auch hier
haben die eidgenössischen Räte die
letzten Differenzen ausgeräumt. Just
am Freitag, 30. September, kommt die
NAF-Vorlage in die Schlussabstimmung. Voraussichtlich im Februar 2017
werden Volk und Stände definitiv
darüber befinden. Die Sterne für das
Umfahrungsprojekt stehen gut. ●
Donnerstag, 6. Oktober 2016
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Aus dem Regierungsrat
Interpellation «Gewässerraum»
Die FDP-Fraktion reichte am 22. August 2016 die Interpellation «Gewässerraum» ein. Sie stellt darin verschiedene Fragen zum Vollzug bzw. Spielraum der rechtlichen Vorgaben zur Gewässerraum-Thematik.
Ausgangslage
Mit der im Januar 2011 in Kraft getretenen Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) wurden die Kantone
verpflichtet, an den Oberflächengewässern den Gewässerraum auszuscheiden. Einzelheiten zur Umsetzung hat
der Bundesrat in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) geregelt. In der
Praxis zur Umsetzung dieser Bestimmungen sind Fragen und Unklarheiten
aufgetaucht, für welche im Rahmen eines von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) geführten Prozesses gemeinsam mit dem
Bund Lösungen erarbeitet und in Merkblättern ausformuliert wurden; 2013 erschien das Merkblatt «Gewässerraum
im Siedlungsgebiet» und 2014 das
Merkblatt «Gewässerraum und Landwirtschaft». Mit der im Januar 2016 in
Kraft getretenen Revision der GSchV
wurden Lösungen aus dem Merkblatt
«Gewässerraum und Landwirtschaft»
verankert. Zurzeit befindet sich eine
weitere Änderung der GSchV in der
Vernehmlassung (Verordnungspaket
Umwelt, Frühling 2017). Der Kanton
Glarus befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen in seiner Stellungnahme.
Die Gemeinden haben die Ausscheidung der Gewässerräume in der
Erarbeitung ihrer neuen Zonenplanung
vorbereitet, basierend auf der vom
Regierungsrat im November 2014 genehmigten Richtlinie «Festlegung des
Gewässerraums in der Ortsplanung».
Für die Gewässerraumausscheidung ist
diese Richtlinie massgebend und nicht
die von der Interpellantin erwähnte
Wegleitung «Planen und Bauen im Gewässerraum» des Departements Bau
und Umwelt von 2011. Letztere wurde
bald nach dem Erlass der revidierten
GSchV im Juni 2011 publiziert, um den
Gemeinden und Bauherren eine grobe
Übersicht zur komplexen Gesetzgebung und zu Verfahrensfragen (insbesondere bei Baubewilligungen) zu verschaffen.
Beantwortung der Fragen
Hat sich der Kanton in die Vernehmlassung «Revision der Eidg. Gewässerschutzverordnung» eingebracht und
wenn ja wie? – Die mit der Revision
vorgeschlagenen Änderungen der
GSchV wurden zwischen dem Bund
und der BPUK ausgehandelt. Sie bringen Rechtssicherheit, aber auch eine
gewisse Flexibilität. Der Regierungsrat
begrüsst dies ausdrücklich. Dies gilt
insbesondere auch für die neu vorgesehene Möglichkeit, bei sehr kleinen
Gewässern auf die Ausscheidung des
Gewässerraums zu verzichten. Voraussetzung dafür ist, dass keine überwiegenden Interessen gegen einen solchen
Verzicht sprechen. Die vorgeschlagene
Regelung eröffnet dem Kanton Glarus
einen gewissen Spielraum. Er besteht
bei Gewässern, die nicht in der Landeskarte 1:25 000 als Fliessgewässer
aufgeführt sind und bei denen weder Hochwasserschutzmassnahmen zu
treffen sind, noch die natürlichen Funktionen der Gewässer durch den Verzicht
auf den Gewässerraum beeinträchtigt
werden. Der Spielraum soll wo immer
möglich und sinnvoll sowie unter
Berücksichtigung der Anliegen der
Landwirtschaft genutzt werden.
Ist der Regierungsrat aufgrund der aktuellen Situation mit der Überarbeitung
der GSchV nicht auch der Ansicht, dass
die Festlegung des Gewässerraums im
Kanton Glarus bis zum 31. Dezember
2018 auf Stufe Richtplan verschoben
werden kann? – Die Kantone haben
nach Artikel 36a Absatz 3 GschG dafür
zu sorgen, dass der Gewässerraum bei
der Richt- und Nutzungsplanung
berücksichtigt sowie extensiv gestaltet
und bewirtschaftet wird. Artikel 54 Absatz 1a des Raumentwicklungs- und
Baugesetzes (RBG) sowie die Abstimmungsanweisung L5-1/3 des kantonalen Richtplans verlangen, dass die Ge-
meinden den Gewässerraum im Zonenplan ausscheiden. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums hat also im Rahmen der
Nutzungsplanung zu erfolgen, wo den
Betroffenen die Überprüfung im Rahmen von Rechtsmittelverfahren offen
steht. Der kantonale und auch die kommunalen Richtpläne sind dagegen nur
behördenverbindlich. Das in der Interpellation vorgeschlagene Vorgehen ist
daher nicht möglich.
lst der Regierungsrat als Konsequenz
aus Frage 1 gewillt, den Gemeinden für
die eigentümerverbindliche Festlegung
des Gewässerraums in der Nutzungsplanung eine Fristverlängerung bis
2020 zu gewähren und ihre Planung des
Gewässerraums im Nicht-Siedlungsgebiet zu sistieren? – Es handelt sich bei
der in der GSchV festgelegten Frist bis
Ende 2018 um eine bundesrechtliche
Vorgabe, die auf kantonaler Ebene nicht
erstreckt werden kann.
lst der Regierungsart nicht auch der
Meinung, dass es Sinn macht, Gewässerräume für Revitalisierungen uneingeschränkt landwirtschaftlich zu nutzen, bis die Revitalisierung abgeschlossen ist? – Die Kantone mussten
bis Ende 2014 eine strategische Planung für die Gewässerrevitalisierungen
zuhanden des Bundes verabschieden.
Dabei waren diejenigen Gewässer, bei
denen in den nächsten 80 Jahren ein Revitalisierungsbedarf erwartet wird, auszuscheiden. Für eine erste Etappe mussten ein Viertel der Gewässerstrecken
mit Revitalisierungsbedarf bezeichnet
werden, wo eine Revitalisierung in den
nächsten 20 Jahren notwendig ist. Viele
Revitalisierungen können innerhalb
des Gewässerraumes realisiert werden.
An verschiedenen Orten sind jedoch
Aufweitungen notwendig. Die Objekte
der ersten Etappe sind jetzt im Rahmen
der Nutzungsplanungen festzulegen.
Werden diese Flächen in den laufenden
Zonenplanungen nicht festgelegt, kann
der Kanton die Vorgaben des Bundes
nicht rechtzeitig umsetzen, weil dann
die Voraussetzungen für die Revitalisierungen auf Nutzungsplanungsebene
fehlen. Das Bundesgesetz verlangt,
dass Gewässerräume extensiv genutzt
werden. Diesbezüglich besteht kein
Spielraum.
Arbeitsvergebungen – Beitragserhöhung
Es werden folgende Arbeiten vergeben:
– Analyse Überlastfall im Rahmen der
Hochwasserhydrologie des Linthund des Escherkanals, an die Scherrer Hydrologie AG, Reinach;
– Ingenieurarbeiten Sanierung Bahnhofstrasse Näfels, Abschnitt Freulerpalast–Mühlebachbrücke an die
Firma Marty Ingenieure AG, Ziegelbrücke;
– behindertengerechter Ausbau Bushaltestelle Seggenstrasse in Bilten an
die Firma Stucki AG, Näfels.
Der Globalbeitrag für 2017 an die Mütter- und Väterberatung Glarnerland
wird – vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch den Landrat – um 10 000
Franken auf 241 500 Franken erhöht.
Personelles
Durch die Departemente werden angestellt:
– Jeanne Richenberger, Zürich, als
Fachspezialistin Arbeitsmarkt KAST
in der Hauptabteilung Wirtschaft und
Arbeit, per 26. September 2016;
– Thomas Kohler, Schmerikon, als
Technischer Sachbearbeiter bei der
Kantonspolizei, mit einem Pensum
von 50 Prozent, per 1. Oktober 2016;
– Claudia Mammana, Ziegelbrücke, als
Personalberaterin beim RAV, per 3.
Oktober 2016;
– Stefanie Schärer, St. Gallen, als Juristin bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, per 3. Januar
2017;
– Urs Ulrich, Galgenen, als Polizeiaspirant bei der Kantonspolizei, per
3. Januar 2017;
– Florian Kamm, Obstalden, als Polizeiaspirant bei der Kantonspolizei,
per 3. Januar 2017.
Die nächste Regierungsratssitzung findet am Dienstag, 25. Oktober, statt. ●
Budget 2017:
Gemeinde Glarus erreicht «grün 2017»
Der Gemeinderat Glarus hat das Budget 2017 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Bei einem Gesamtertrag von
50,74 Mio. Franken und einem Gesamtaufwand von 50,66 Mio. Franken resultiert ein positives Gesamtergebnis von 82 000 Franken.
D
er Steuerfuss soll unverändert bei
63 Prozent bleiben. Somit kann
die anvisierte Zielsetzung «grün
2017» erreicht werden. Die Gemeindeversammlung wird am Freitag, 25.
November 2016, über das Budget und
den Steuerfuss befinden.
Wie in den Vorjahren angekündigt, zeigt
sich der Wechsel von der Planungs- in
die Umsetzungsphase bei der geplanten
Investitionstätigkeit. Das Budget 2017
sieht Netto-Investitionen im Umfang
von 16,25 Mio. Franken vor. Grosse Projekte sind für die Abwasserinfrastruktur,
die Sportanlagen, den Hochwasserschutz und den Substanzerhalt der öffentlichen Infrastruktur geplant. Gemäss
den geltenden gesetzlichen Richtlinien
wird für Abschreibungen ein Betrag von
3,42 Mio Franken budgetiert. Der Cashflow beträgt 3,1 Mio. Franken.
Das Budget 2017 enthält wiederum
keine generellen Lohnerhöhungen
beim Gemeindepersonal. Für individuelle, leistungsabhängige Lohnanpassungen wurden 270 000 Franken ins
Budget eingestellt.
Die finanzpolitisch relevanten, für das
Jahr 2017 budgetierten Kennzahlen liegen mit einer Ausnahme über den vom
Gemeinderat festgelegten Mindestwerten. Glarus kann eine stabile Bilanz,
einen tragbaren Fremdkapitalbestand,
ein stattliches Pro-Kopf-Vermögen und
eine moderate Steuerbelastung vorweisen. Einzig der errechnete Selbstfinanzierungsgrad von rund 19 Prozent fällt
im Budget 2017 tief aus. Durch die guten
Rechnungsabschlüsse in den vergangenen Jahren konnte sich die Gemeinde
jedoch das notwendige Polster für die
anstehenden Investitionen erarbeiten.
Und der Vergleich der Budget- mit den
Ist-Werten der vergangenen Jahre zeigt,
dass der Selbstfinanzierungsgrad beim
Rechnungsabschluss häufig effektiv
besser ausfällt als budgetiert.
Das positive Gesamtresultat im Budgetentwurf des Gemeinderates kommt
dank klarer Prioritätensetzung, hoher
Ausgabendisziplin aller Gemeindeverantwortlichen und den umgesetzten
Entlastungsmassnahmen in den Budgets
2014 bis 2017 zustande. Die Prognose
zum Rechnungsabschluss 2016 lautet
ebenfalls positiv. Insgesamt tiefere Aufwände werden das Jahresergebnis 2016
verbessern. Wenn auch die Steuereinnahmen wie erwartet eintreffen, wird
die Gemeinde Glarus 2016 ein positives
Jahresergebnis ausweisen können.
Der Finanzplan 2018 – 2021 zeigt jedoch auf, dass der Erhalt der erreichten
soliden Finanzlage die Gemeinde weiterhin fordern wird. Die finanziellen
Herausforderungen, insbesondere im
Investitionsbereich, sind und bleiben
gross. Zusätzlich bringt die Revision
des kantonalen Finanzausgleichs neue
finanzpolitische Herausforderungen
für den Kantonshauptort. Je nach
konkreter Ausgestaltung der Revisionsvorlage durch den Landrat und die
Landsgemeinde muss mit teilweise
markant schlechteren Kennzahlen gerechnet werden.
Aktuell berät die GPK den Budgetentwurf des Gemeinderates, bevor dann
die Gemeindeversammlung am Freitag,
25. November 2016, über das Budget
und den Steuerfuss 2017 entscheiden
wird. Das Memorial zur Gemeindeversammlung mit den detaillierten Unterlagen zum Budget 2017 erscheint Anfang November 2016.
Gemeinderat unterstützt
Projekt Markthalle
Der Gemeinderat unterstützt das Projekt
Markthalle, welches, durch private Initiative entwickelt, im alten Postgebäude
an der Bahnhofstrasse in Glarus den Verkauf von regionalen Spezialitäten und
Frischwaren vorsieht. Er ist der Überzeugung, dass die Realisierung eines
solchen Konzeptes für Glarus eine Frequenzsteigerung bedeutet, wovon alle
Beteiligten stark profitieren können.
Zur nachhaltigen Wirkung dieses Projekts gehört eine private Finanzierung.
Der Gemeinderat ist auf eine konkrete
Anfrage der Projektverantwortlichen
hin bereit, auf der Grundlage der Legislaturplanung 2015 – 2018 einen Beitrag
zur Anstossfinanzierung zu prüfen.
Traktandenliste
der Gemeindeversammlung
vom Freitag, 25. November 2016
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung
vom 29. September die Traktandenliste
der Gemeindeversammlung vom Freitag, 25. November 2016, verabschiedet.
Das Memorial ist ab Anfang November
elektronisch via Gemeinde-Homepage
beziehbar und wird bis spätestens
15. November den Stimmberechtigten
zusammen mit den Stimmrechtsausweisen per Post zugestellt.
Die Traktandenliste der HerbstGemeindeversammlung 2016 umfasst
folgende Geschäfte:
01. Begrüssung und Mitteilungen
02. Wahl eines Stimmenzählers für die
restliche Amtsperiode 2014 – 2018
03. Genehmigung des Budgets der
Gemeinde Glarus für das Jahr 2017
04. Festsetzung des Gemeindesteuerfusses für das Jahr 2017
05. Gewährung eines Kredites von
630 000 Franken für den Kauf der
Werkhofhalle Ygruben, Glarus, der
Firma Trümpi AG (Tausch Liegenschaft Mühlefuhr, Ennenda)
06. Gewährung eines Kredites von
800 000 Franken für den Bodenkauf
beim Alterszentrum Bruggli, Teil
der Parzelle Nr. 735 Netstal, 3955 m2
07. Genehmigung eines Bruttokredites
von 350 000 Franken für die Strassen- und Werkleitungssanierung
An der Burg, Glarus
08. Genehmigung eines Bruttokredites
über 3 800 000 Franken für die
Erneuerung, die Überdachung, den
Tribüneneinbau sowie die Erstellung von Technik- und Geräteräumen auf dem Eisfeld Buchholz
09. Genehmigung eines Bruttokredits
von 770 000 Franken für die Realisierung eines Multifunktionsplatzes im Buchholz
10. Genehmigung eines Bruttokredites
von 600 000 Franken für den Hochwasserschutz Zeltplatz Güntlenau
im Klöntal, Glarus
11. Genehmigung eines Bruttokredites
von 970 000 Franken für die Abwasserentsorgung Schwammhöhe
und Sackberg bis Wyden
12. Genehmigung Konzept 2025/2040
des Abwasserverbands Glarnerland
Altlastensanierung Schlettli, Riedern
und Butzi, Netstal:
Arbeitsvergabe erfolgt
Die Altlastensanierungen der 300-mSchiessanlagen Schlettli, Riedern, und
Butzi, Netstal, wurden im Rahmen des
offerierten Gesamtaufwandes von total
rund 720 000 Franken an die Firma
Trümpi Bauunternehmung AG, Mitlödi, vergeben.
Nachdem der Schützenverein Netstal
die entsprechende Vereinbarung mit der
Gemeinde gekündigt hat, wird mit dem
Start der Altlastensanierung der 300-mSchiessbetrieb auf der Schiessanlage
Butzi, Netstal, eingestellt.
Abwasserentsorgung Schwammhöhe:
Planungskredit ausserhalb Budget
genehmigt
Mit Beschluss vom 2. Juni 2016 hat
der Gemeinderat der Überweisung des
Geschäfts «Erstellung einer Abwasserleitung Schwammhöhe bis Wyden, Glarus» an die Herbst-Gemeindeversammlung 2016 zugestimmt.
Die Bauausführung, welche zeitgleich die Abwasserentsorgung und
die Legung eines Glasfaserkabels durch
die Swisscom umfassen wird, soll im
Frühjahr 2017 beginnen. Aus diesen
Gründen sollen die notwendigen Vorbereitungsarbeiten noch im Jahr 2016
abgeschlossen werden können. Der
Gemeinderat hat dazu einen Planungskredit ausserhalb Budget 2016 in der
Höhe von 80 000 Franken gesprochen.
Werkhof Trümpiger, Ennenda:
Nachtragskredit genehmigt
Im Forst-Werkhof Trümpiger, Ennenda,
sind aktuell zwei Heizsysteme im Einsatz. Einerseits eine Ölheizung am
Ende der Lebensdauer und andererseits
eine bereits seit rund zwei Jahren
defekte Stuckholzheizung.
Aus der Abwägung von ökologischen,
betrieblichen und finanziellen Überlegungen kommt für den nun dringend
nötigen Ersatz der beiden Heizsysteme
einzig eine leistungsstarke Holzschnitzelheizung infrage. Für deren Anschaffung hat der Gemeinderat nun einen
Nachtragskredit von 50 000 Franken
gesprochen.
Personelles
Die Gemeinde Glarus freut sich auf die
Zusammenarbeit mit den nachstehenden Personen und heisst sie herzlich
willkommen:
• Rita Degen, Raumpflegerin, 1. September;
• Maria Baldassarre, Raumpflegerin,
1. Oktober;
• Marcel Suter, Anlagewart, per 1. November.
Mit dem besten Dank für die kameradschaftliche Zusammenarbeit und die
geleisteten Dienste verabschiedet die
Gemeinde die folgenden Angestellten
und wünscht ihnen alles Gute auf ihrem
weiteren Lebensweg:
• Annalies Bedrac, Raumpflegerin per
30. September;
• Rahel Strimer, Raumpflegerin, per
30. September. ●