Donnerstag, 6. Oktober 2016 Seite 6 Aus dem Regierungsrat Budget 2017 mit kleinem Ertragsüberschuss von 0,4 Mio. Franken – Finanzplan 2018–2021 aber schlecht Das Budget 2017 weist bei einem Aufwand von 347,6 Mio. Franken und einem Ertrag von 348,1 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 0,4 Mio. Franken aus. Die Nettoinvestitionen betragen 23,8 Mio. Franken. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf 11,1 Mio. Franken und der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 12,7 Mio. Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 47 Prozent. Der Finanz- und Aufgabenplan (FAP) 2018–2021 prognostiziert deutliche Aufwandüberschüsse zwischen 10,8 Mio. Franken (2018) und 15 Mio. Franken (2021). Die Selbstfinanzierungsgrade liegen in der Planperiode zwischen 4 und 30 Prozent. Finanz- und Aufgabenplan (FAP) 2018–2021 Im Gegensatz zum Budget zeichnet der FAP 2018–2021 ein düstereres Bild, mit Gesamtergebnissen zwischen -10,1 und -15 Mio. Franken (vgl. Tabelle 4). Insbesondere das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit verschlechtert sich stark auf bis zu -25,7 Mio. Franken. Das Ergebnis aus Finanzierung zeigt sich über die gesamte Planperiode als einigermassen stabil. Das Budget 2017 präsentiert sich besser als die Zukunftsaussichten im Finanzplan. Ein Hauptgrund ist die Inbetriebnahme des vierten Generators des Pumpspeicherkraftwerks KLL im Jahr 2017, womit die letzte Tranche der Bewilligungsgebühr von 5 Mio. Franken fällig wird. Weiter werden steigende Budget 2017 Die gestufte Erfolgsrechnung weist auf der ersten Stufe ein operatives Ergebnis von 0,4 Mio. Franken aus. Es setzt sich aus dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von -9,8 Mio. Franken und dem Ergebnis aus Finanzierung von 10,2 Mio. Franken zusammen. Auf der zweiten Stufe resultiert ein ausserordentliches Ergebnis von 53 000 Franken, was zusammen das Gesamtergebnis von 0,4 Mio. Franken ergibt. Kosten bei den Abschreibungen auf Strassen und Brücken, im Gesundheitswesen, im öffentlichen Verkehr und beim Personalaufwand (im FAP sind jährliche Lohnerhöhungen von 1 % enthalten) erwartet. 2019 reduziert sich zudem die erfolgswirksame Verbuchung des Erlöses aus dem Börsengang der Glarner Kantonalbank (GLKB) von 4 Mio. Franken auf 2,4 Mio. Franken und fällt anschliessend ganz weg. Tabelle 2 zeigt, dass der betriebliche Aufwand gegenüber dem Budget 2016 mit 0,5 Mio. Franken (0,1%) nur moderat zunimmt. Der betriebliche Ertrag erhöht sich hingegen um 10,5 Mio. Franken (3%), weshalb sich das Budget 2017 wesentlich besser präsentiert als dasjenige des Vorjahres. Die im Laufe der Finanzplanperiode prognostizierte Erhöhung der Ausgleichszahlungen aus dem nationalen Finanzausgleich (NFA) von 72,5 auf 78,6 Mio. Franken vermögen die schlechten Gesamtergebnisse nicht zu verbessern. Im Übrigen ist im Budget wie auch im FAP wieder eine Gewinn- sondern allesamt deutlich verbessert. Es besteht somit keine Strategie, absichtlich rote Zahlen auszuweisen. Einund Ausgaben entsprechen möglichst der Realität. Ausgangspunkt der Budgetierung bildet der gute Jahresabschluss 2015. Diese Werte werden mittels der Budgetzahlen 2016 verifiziert und wo nötig Anpassungen vorgenommen. Der Gesamtaufwand im Budget 2017 fällt um rund 4,5 Mio. Franken tiefer aus als im Budget 2016. Die Einnahmen sind um 9 Mio. Franken höher budgetiert als 2016. Die Differenz von rund 13,5 Mio. Franken ist ein klarer Hinweis, dass nicht absichtlich schlechte Ergebnisse präsentiert werden. Selbstverständlich gilt wie bis anhin das Vorsichtsprinzip. Schliesslich ist auf die Situation in anderen Kantonen hinzuweisen, welche mit roten Zahlen rechnen. Die steigenden Ausgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie im öffentlichen Verkehr stellen für die Finanzhaushalte der 26 Kantone eine grosse Herausforderung für die Zukunft dar. Das Budget 2017 ist nur oberflächlich betrachtet akzeptabel. Es wird zwar ein leichter Ertragsüberschuss von rund einer halben Million Franken erwartet. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass mit einem einmaligen Betrag der Kraftwerke Linth-Limmern (KLL) in der Höhe von 5 Mio. Franken gerechnet wird. Ohne diesen würde das Defizit fast 5 Mio. Franken betragen. Die übrigen Kennzahlen würden dadurch noch schlechter ausfallen. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt nur rund 50 Prozent, was ungenügend ist. Mit Blick auf die Vergangenheit – es wurden über mehrere Jahre Werte von deutlich über 100 Prozent realisiert – ist dieser Selbstfinanzierungsgrad jedoch vertretbar. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf annährend 13 Mio. Franken. Dies hat zur Folge, dass der Kanton im kommenden Jahr Fremdkapital im zweistelligen Millionenbereich aufnehmen muss, um die geplanten Investitionen finanzieren zu können. Der Finanz- und Aufgabenplan weist hohe Defizite in zweistelliger Millionenhöhe aus. Das Budget 2017 deutet auf ein grösseres strukturelles Defizit hin. Grund für die schlechten Finanzperspektiven ist, dass die Ausgaben deutlich schneller wachsen als die Einnahmen. Die Ausgaben steigen insbesondere im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie im öffentlichen Verkehr an. Es wird erwartet, dass die steigenden Kosten im Gesundheitswesen sich einerseits in höheren Krankenkassenprämien und somit in Mehrausgaben für die individuelle Prämienverbilligung und andererseits für die vom Bund vorgegebene Übernahme der Kosten für die stationäre Spitalbehandlung auswirken. Der vom Stimmvolk gewünschte Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) führt dazu, dass die Ausgaben beim öffentlichen Verkehr ansteigen und im Jahr 2021 um 6,6 Mio. Franken höher ausfallen als noch 2015. Die Einnahmenseite zeigt stagnierende Steuererträge und rückläufige Entgelte für die Planperiode 2018–2021. Die Prognose der Steuererträge basiert auf einem Wachstum von 1 Prozent der Einkommenssteuern als wichtigste Einnahmequelle. Die Gewinnsteuern ge- Bausteuerzuschlag für die Erweiterung Berufsschule Ziegelbrücke (Pflegeschule) um 0,5 Prozent angehoben werden. Die Bausteuer beträgt über die gesamte Periode zwischen 1,75 und 2,75 Prozent. Der Bausteuerzuschlag für die Sanierung des Kantonsspitals fällt 2021, für die Sanierung der Berufsschule 2022 und für die bereits getätigten Investitionen in die lintharena 2025 weg. Stimmt die Landsgemeinde dieser Gegenfinanzierung und den dazugehörigen Projekten zu, entwickelt sich die Bausteuer wie folgt: hen zurück, da mit einer Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III eine Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes angedacht ist. Die Beendigung des Bauprojektes Linthal 2015 dürfte sich in rückläufigen Quellensteuern äussern. Die Entgelte reduzieren sich von 38 (2015) auf 26 Mio. Franken. Grund dafür sind zum einen rückläufige Erlöse aus dem Stromverkauf. Andererseits gibt es buchhalterische Gründe. Die tiefe Selbstfinanzierung führt letztendlich zu sehr hohen Finanzierungsfehlbeträgen. Der Kanton wird sich gemäss Prognose jährlich in der Höhe von 13 bis 23 Mio. Franken neu verschulden müssen, um alle laufenden Ausgaben und die geplanten Investitionen finanzieren zu können. Diese Mittel sind auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen. Bis ans Ende der Finanzplanperiode müsste mit einer neuen Verschuldung von 95 Mio. Franken an Fremdkapital gerechnet werden. Gesamtbeurteilung Die Ertragslage des Kantons für die Planperiode ist problematisch. Der Handlungsspielraum für neue Ausgaben ohne Sicherstellung der Gegenfinanzierung ist nicht gegeben. Werden vom Staat zusätzliche Leistungen bestellt, sind die finanziellen Mittel unbedingt bereitzustellen. Dies kann durch konkrete Einsparungen oder durch höhere Steuern erfolgen. Die gesetzliche Vorgabe der Gegenfinanzierung wird eingehalten, indem für die neuen, grossen Investitionsprojekte Bausteuerzuschläge eingeplant sind. Die Bausteuer wird kurzfristig für zwei Jahre ansteigen und sinkt dann unter das heutige Niveau. Steuererhöhungen oder Sparprogramme sind im Moment nicht vorgesehen. Die Substanzlage des Kantons ist nach wie vor hervorragend. Sollten sich die Prognosen des FAP über die ganze Planperiode bewahrheiten, wäre Handlungsbedarf gegeben. Die Unsicherheiten sind aber mit Blick auf die Langfristigkeit der Planung gross. Investitionen: Der Kanton verzeichnet im Budget 2017 – im Vergleich mit anderen Kantonen – eine sehr hohe Investitionstätigkeit. Darüber hinaus ist eine ausserordentliche Investitionstätigkeit in der Planperiode bis 2021 geplant. Es stehen drei Grossprojekte an: die Erweiterung Berufsschule Ziegelbrücke (Pflegeschule) mit 20 Mio. Franken, der Bau der Stichstrasse Näfels-Mollis mit 19 Mio. Franken und die Sanierung der lintharena SGU mit 10 Mio. Franken. Die Unsicherheit hinsichtlich Kostenfolgen ist momentan bei der Lintharena noch am grössten. Die Annahme geht von Investitionsausgaben von mindestens 10 Mio. Franken aus. Die Detailplanung läuft, eine Konkretisierung erfolgt im Rahmen des jährlichen Finanzund Aufgabenplanes. Der Kanton kann dieses Investitionsvolumen von rund 50 Mio. Franken nicht über die Laufende Rechnung finanzieren. Der Entscheid für ein Grossprojekt beinhaltet die Verantwortung der Sicherstellung der Gegenfinanzierung. Dies verlangt die Kantonsverfassung. Die Gegenfinanzierung soll über die Bausteuer erfolgen. Der Finanz- und Aufgabenplan rechnet mit 0,5 Prozent ab 2020 für die Stichstrasse. 0,25 Prozent ist ab 2021 für die Sanierung der lintharena SGU vorgesehen. 2022 soll schliesslich der Die finanzielle Zukunft bleibt eine Herausforderung. Der Regierungsrat hält an seinen Zielen der Legislaturplanung unverändert fest: 1. Der Finanzhaushalt des Kantons ist ausgeglichen. 2. Die fiskalische Belastung kann auf dem jetzigen Niveau gehalten werden. Er wird alles daran setzen, weiterhin eine auf Stabilität ausgerichtete Finanzund Fiskalpolitik im Interesse des Landes Glarus zu verfolgen. Kanton Glarus Regierungsrat Regierungsrat ist hocherfreut: Bundesgericht weist Beschwerden gegen Umfahrung Näfels ab Das Bundesgericht weist die gegen das Ausführungsprojekt zur Umfahrung Näfels erhobenen Beschwerden ab. Der Regierungsrat zeigt sich darüber hocherfreut. Damit ist eine weitere Voraussetzung geschaffen, um das Umfahrungsprojekt realisieren zu können. Noch ausstehend sind die Übernahme und die Finanzierung des Projekts durch den Bund. Auch hier steht man kurz vor einem Entscheid. Die Weichen für dieses für den Kanton zentrale Projekt stehen so gut wie nie. A Wesentliche Nettoinvestitionen im kommenden Jahr sind: Unterhalt Kantonsstrasse (Fr. 2,5 Mio.), Schutzwaldpflege (Fr. 2,4 Mio.), Stichstrasse Näfels-Mollis (Fr. 2,3 Mio.), Sanierung Kantonsschule (Fr. 1,5 Mio.), Wasserbauten (Fr. 1,5 Mio.), Schutzbauten Wald (Fr. 1,3 Mio.), Liegenschaft Zeughaus (Fr. 1,1 Mio.), kantonales Sportkonzept (Fr. 1 Mio.), landwirtschaftliche Strukturverbesserungen (Fr. 1 Mio.). ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von jährlich 3,3 Mio. Franken enthalten. Beurteilung Budget und Finanzplan Das Budget 2017 ist knapp befriedigend, der Finanzplan jedoch schlecht. Die finanzielle Zukunft verdüstert sich. Die Zahlen haben sich durch den Bereinigungsprozess mit den Departementen jedoch nicht verschlechtert, m 6. November 2012 hat der Regierungsrat das Ausführungsprojekt zur Umfahrung Näfels genehmigt. Nachdem das Verwaltungsgericht zwölf dagegen erhobene Beschwerden in den zentralen Punkten abgewiesen hat, gibt nun auch das Bundesgericht dem Kanton Recht. Dieses bestätigt in einem ausführlichen Entscheid, dass die zuständigen Fachstellen gute Arbeit geleistet haben. Der Regierungsrat zeigt sich erfreut über diesen Erfolg. Er ist eine Bestätigung für alle, die an diesem Projekt mitgearbeitet und sich dafür stark gemacht haben, insbesondere für das zuständige Departement. Für den Kanton Glarus als Landsgemeindekanton von besonderem Interesse war die Rüge der Beschwerdeführer, es fehle ein Landsgemeindebeschluss. Das Bundesgericht bestätigt, dass das Strassengesetz verfassungskonform ausgelegt wurde: Bei der Baubeschlusskompetenz der Landsgemeinde handelt es sich um ein obligatorisches Finanzreferendum. Wird das Strassenprojekt wie vorgesehen vom Bund übernommen, muss der Kanton dieses auch nicht finanzieren. Die Gewährung eines Kredites durch die Landsgemeinde ist damit nicht erforderlich. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts hat der Regierungsrat Gewissheit, dass er dem Bund mit Inkrafttreten des neuen Netzbeschlusses ein rechtskräftiges Projekt übergeben kann. Das Inkrafttreten ist mit dem Nationalstrassen- und AgglomerationsverkehrsFonds (NAF) verknüpft. Auch hier haben die eidgenössischen Räte die letzten Differenzen ausgeräumt. Just am Freitag, 30. September, kommt die NAF-Vorlage in die Schlussabstimmung. Voraussichtlich im Februar 2017 werden Volk und Stände definitiv darüber befinden. Die Sterne für das Umfahrungsprojekt stehen gut. ● Donnerstag, 6. Oktober 2016 Seite 7 Aus dem Regierungsrat Interpellation «Gewässerraum» Die FDP-Fraktion reichte am 22. August 2016 die Interpellation «Gewässerraum» ein. Sie stellt darin verschiedene Fragen zum Vollzug bzw. Spielraum der rechtlichen Vorgaben zur Gewässerraum-Thematik. Ausgangslage Mit der im Januar 2011 in Kraft getretenen Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) wurden die Kantone verpflichtet, an den Oberflächengewässern den Gewässerraum auszuscheiden. Einzelheiten zur Umsetzung hat der Bundesrat in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) geregelt. In der Praxis zur Umsetzung dieser Bestimmungen sind Fragen und Unklarheiten aufgetaucht, für welche im Rahmen eines von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) geführten Prozesses gemeinsam mit dem Bund Lösungen erarbeitet und in Merkblättern ausformuliert wurden; 2013 erschien das Merkblatt «Gewässerraum im Siedlungsgebiet» und 2014 das Merkblatt «Gewässerraum und Landwirtschaft». Mit der im Januar 2016 in Kraft getretenen Revision der GSchV wurden Lösungen aus dem Merkblatt «Gewässerraum und Landwirtschaft» verankert. Zurzeit befindet sich eine weitere Änderung der GSchV in der Vernehmlassung (Verordnungspaket Umwelt, Frühling 2017). Der Kanton Glarus befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen in seiner Stellungnahme. Die Gemeinden haben die Ausscheidung der Gewässerräume in der Erarbeitung ihrer neuen Zonenplanung vorbereitet, basierend auf der vom Regierungsrat im November 2014 genehmigten Richtlinie «Festlegung des Gewässerraums in der Ortsplanung». Für die Gewässerraumausscheidung ist diese Richtlinie massgebend und nicht die von der Interpellantin erwähnte Wegleitung «Planen und Bauen im Gewässerraum» des Departements Bau und Umwelt von 2011. Letztere wurde bald nach dem Erlass der revidierten GSchV im Juni 2011 publiziert, um den Gemeinden und Bauherren eine grobe Übersicht zur komplexen Gesetzgebung und zu Verfahrensfragen (insbesondere bei Baubewilligungen) zu verschaffen. Beantwortung der Fragen Hat sich der Kanton in die Vernehmlassung «Revision der Eidg. Gewässerschutzverordnung» eingebracht und wenn ja wie? – Die mit der Revision vorgeschlagenen Änderungen der GSchV wurden zwischen dem Bund und der BPUK ausgehandelt. Sie bringen Rechtssicherheit, aber auch eine gewisse Flexibilität. Der Regierungsrat begrüsst dies ausdrücklich. Dies gilt insbesondere auch für die neu vorgesehene Möglichkeit, bei sehr kleinen Gewässern auf die Ausscheidung des Gewässerraums zu verzichten. Voraussetzung dafür ist, dass keine überwiegenden Interessen gegen einen solchen Verzicht sprechen. Die vorgeschlagene Regelung eröffnet dem Kanton Glarus einen gewissen Spielraum. Er besteht bei Gewässern, die nicht in der Landeskarte 1:25 000 als Fliessgewässer aufgeführt sind und bei denen weder Hochwasserschutzmassnahmen zu treffen sind, noch die natürlichen Funktionen der Gewässer durch den Verzicht auf den Gewässerraum beeinträchtigt werden. Der Spielraum soll wo immer möglich und sinnvoll sowie unter Berücksichtigung der Anliegen der Landwirtschaft genutzt werden. Ist der Regierungsrat aufgrund der aktuellen Situation mit der Überarbeitung der GSchV nicht auch der Ansicht, dass die Festlegung des Gewässerraums im Kanton Glarus bis zum 31. Dezember 2018 auf Stufe Richtplan verschoben werden kann? – Die Kantone haben nach Artikel 36a Absatz 3 GschG dafür zu sorgen, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird. Artikel 54 Absatz 1a des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) sowie die Abstimmungsanweisung L5-1/3 des kantonalen Richtplans verlangen, dass die Ge- meinden den Gewässerraum im Zonenplan ausscheiden. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums hat also im Rahmen der Nutzungsplanung zu erfolgen, wo den Betroffenen die Überprüfung im Rahmen von Rechtsmittelverfahren offen steht. Der kantonale und auch die kommunalen Richtpläne sind dagegen nur behördenverbindlich. Das in der Interpellation vorgeschlagene Vorgehen ist daher nicht möglich. lst der Regierungsrat als Konsequenz aus Frage 1 gewillt, den Gemeinden für die eigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums in der Nutzungsplanung eine Fristverlängerung bis 2020 zu gewähren und ihre Planung des Gewässerraums im Nicht-Siedlungsgebiet zu sistieren? – Es handelt sich bei der in der GSchV festgelegten Frist bis Ende 2018 um eine bundesrechtliche Vorgabe, die auf kantonaler Ebene nicht erstreckt werden kann. lst der Regierungsart nicht auch der Meinung, dass es Sinn macht, Gewässerräume für Revitalisierungen uneingeschränkt landwirtschaftlich zu nutzen, bis die Revitalisierung abgeschlossen ist? – Die Kantone mussten bis Ende 2014 eine strategische Planung für die Gewässerrevitalisierungen zuhanden des Bundes verabschieden. Dabei waren diejenigen Gewässer, bei denen in den nächsten 80 Jahren ein Revitalisierungsbedarf erwartet wird, auszuscheiden. Für eine erste Etappe mussten ein Viertel der Gewässerstrecken mit Revitalisierungsbedarf bezeichnet werden, wo eine Revitalisierung in den nächsten 20 Jahren notwendig ist. Viele Revitalisierungen können innerhalb des Gewässerraumes realisiert werden. An verschiedenen Orten sind jedoch Aufweitungen notwendig. Die Objekte der ersten Etappe sind jetzt im Rahmen der Nutzungsplanungen festzulegen. Werden diese Flächen in den laufenden Zonenplanungen nicht festgelegt, kann der Kanton die Vorgaben des Bundes nicht rechtzeitig umsetzen, weil dann die Voraussetzungen für die Revitalisierungen auf Nutzungsplanungsebene fehlen. Das Bundesgesetz verlangt, dass Gewässerräume extensiv genutzt werden. Diesbezüglich besteht kein Spielraum. Arbeitsvergebungen – Beitragserhöhung Es werden folgende Arbeiten vergeben: – Analyse Überlastfall im Rahmen der Hochwasserhydrologie des Linthund des Escherkanals, an die Scherrer Hydrologie AG, Reinach; – Ingenieurarbeiten Sanierung Bahnhofstrasse Näfels, Abschnitt Freulerpalast–Mühlebachbrücke an die Firma Marty Ingenieure AG, Ziegelbrücke; – behindertengerechter Ausbau Bushaltestelle Seggenstrasse in Bilten an die Firma Stucki AG, Näfels. Der Globalbeitrag für 2017 an die Mütter- und Väterberatung Glarnerland wird – vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch den Landrat – um 10 000 Franken auf 241 500 Franken erhöht. Personelles Durch die Departemente werden angestellt: – Jeanne Richenberger, Zürich, als Fachspezialistin Arbeitsmarkt KAST in der Hauptabteilung Wirtschaft und Arbeit, per 26. September 2016; – Thomas Kohler, Schmerikon, als Technischer Sachbearbeiter bei der Kantonspolizei, mit einem Pensum von 50 Prozent, per 1. Oktober 2016; – Claudia Mammana, Ziegelbrücke, als Personalberaterin beim RAV, per 3. Oktober 2016; – Stefanie Schärer, St. Gallen, als Juristin bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, per 3. Januar 2017; – Urs Ulrich, Galgenen, als Polizeiaspirant bei der Kantonspolizei, per 3. Januar 2017; – Florian Kamm, Obstalden, als Polizeiaspirant bei der Kantonspolizei, per 3. Januar 2017. Die nächste Regierungsratssitzung findet am Dienstag, 25. Oktober, statt. ● Budget 2017: Gemeinde Glarus erreicht «grün 2017» Der Gemeinderat Glarus hat das Budget 2017 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Bei einem Gesamtertrag von 50,74 Mio. Franken und einem Gesamtaufwand von 50,66 Mio. Franken resultiert ein positives Gesamtergebnis von 82 000 Franken. D er Steuerfuss soll unverändert bei 63 Prozent bleiben. Somit kann die anvisierte Zielsetzung «grün 2017» erreicht werden. Die Gemeindeversammlung wird am Freitag, 25. November 2016, über das Budget und den Steuerfuss befinden. Wie in den Vorjahren angekündigt, zeigt sich der Wechsel von der Planungs- in die Umsetzungsphase bei der geplanten Investitionstätigkeit. Das Budget 2017 sieht Netto-Investitionen im Umfang von 16,25 Mio. Franken vor. Grosse Projekte sind für die Abwasserinfrastruktur, die Sportanlagen, den Hochwasserschutz und den Substanzerhalt der öffentlichen Infrastruktur geplant. Gemäss den geltenden gesetzlichen Richtlinien wird für Abschreibungen ein Betrag von 3,42 Mio Franken budgetiert. Der Cashflow beträgt 3,1 Mio. Franken. Das Budget 2017 enthält wiederum keine generellen Lohnerhöhungen beim Gemeindepersonal. Für individuelle, leistungsabhängige Lohnanpassungen wurden 270 000 Franken ins Budget eingestellt. Die finanzpolitisch relevanten, für das Jahr 2017 budgetierten Kennzahlen liegen mit einer Ausnahme über den vom Gemeinderat festgelegten Mindestwerten. Glarus kann eine stabile Bilanz, einen tragbaren Fremdkapitalbestand, ein stattliches Pro-Kopf-Vermögen und eine moderate Steuerbelastung vorweisen. Einzig der errechnete Selbstfinanzierungsgrad von rund 19 Prozent fällt im Budget 2017 tief aus. Durch die guten Rechnungsabschlüsse in den vergangenen Jahren konnte sich die Gemeinde jedoch das notwendige Polster für die anstehenden Investitionen erarbeiten. Und der Vergleich der Budget- mit den Ist-Werten der vergangenen Jahre zeigt, dass der Selbstfinanzierungsgrad beim Rechnungsabschluss häufig effektiv besser ausfällt als budgetiert. Das positive Gesamtresultat im Budgetentwurf des Gemeinderates kommt dank klarer Prioritätensetzung, hoher Ausgabendisziplin aller Gemeindeverantwortlichen und den umgesetzten Entlastungsmassnahmen in den Budgets 2014 bis 2017 zustande. Die Prognose zum Rechnungsabschluss 2016 lautet ebenfalls positiv. Insgesamt tiefere Aufwände werden das Jahresergebnis 2016 verbessern. Wenn auch die Steuereinnahmen wie erwartet eintreffen, wird die Gemeinde Glarus 2016 ein positives Jahresergebnis ausweisen können. Der Finanzplan 2018 – 2021 zeigt jedoch auf, dass der Erhalt der erreichten soliden Finanzlage die Gemeinde weiterhin fordern wird. Die finanziellen Herausforderungen, insbesondere im Investitionsbereich, sind und bleiben gross. Zusätzlich bringt die Revision des kantonalen Finanzausgleichs neue finanzpolitische Herausforderungen für den Kantonshauptort. Je nach konkreter Ausgestaltung der Revisionsvorlage durch den Landrat und die Landsgemeinde muss mit teilweise markant schlechteren Kennzahlen gerechnet werden. Aktuell berät die GPK den Budgetentwurf des Gemeinderates, bevor dann die Gemeindeversammlung am Freitag, 25. November 2016, über das Budget und den Steuerfuss 2017 entscheiden wird. Das Memorial zur Gemeindeversammlung mit den detaillierten Unterlagen zum Budget 2017 erscheint Anfang November 2016. Gemeinderat unterstützt Projekt Markthalle Der Gemeinderat unterstützt das Projekt Markthalle, welches, durch private Initiative entwickelt, im alten Postgebäude an der Bahnhofstrasse in Glarus den Verkauf von regionalen Spezialitäten und Frischwaren vorsieht. Er ist der Überzeugung, dass die Realisierung eines solchen Konzeptes für Glarus eine Frequenzsteigerung bedeutet, wovon alle Beteiligten stark profitieren können. Zur nachhaltigen Wirkung dieses Projekts gehört eine private Finanzierung. Der Gemeinderat ist auf eine konkrete Anfrage der Projektverantwortlichen hin bereit, auf der Grundlage der Legislaturplanung 2015 – 2018 einen Beitrag zur Anstossfinanzierung zu prüfen. Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom Freitag, 25. November 2016 Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 29. September die Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom Freitag, 25. November 2016, verabschiedet. Das Memorial ist ab Anfang November elektronisch via Gemeinde-Homepage beziehbar und wird bis spätestens 15. November den Stimmberechtigten zusammen mit den Stimmrechtsausweisen per Post zugestellt. Die Traktandenliste der HerbstGemeindeversammlung 2016 umfasst folgende Geschäfte: 01. Begrüssung und Mitteilungen 02. Wahl eines Stimmenzählers für die restliche Amtsperiode 2014 – 2018 03. Genehmigung des Budgets der Gemeinde Glarus für das Jahr 2017 04. Festsetzung des Gemeindesteuerfusses für das Jahr 2017 05. Gewährung eines Kredites von 630 000 Franken für den Kauf der Werkhofhalle Ygruben, Glarus, der Firma Trümpi AG (Tausch Liegenschaft Mühlefuhr, Ennenda) 06. Gewährung eines Kredites von 800 000 Franken für den Bodenkauf beim Alterszentrum Bruggli, Teil der Parzelle Nr. 735 Netstal, 3955 m2 07. Genehmigung eines Bruttokredites von 350 000 Franken für die Strassen- und Werkleitungssanierung An der Burg, Glarus 08. Genehmigung eines Bruttokredites über 3 800 000 Franken für die Erneuerung, die Überdachung, den Tribüneneinbau sowie die Erstellung von Technik- und Geräteräumen auf dem Eisfeld Buchholz 09. Genehmigung eines Bruttokredits von 770 000 Franken für die Realisierung eines Multifunktionsplatzes im Buchholz 10. Genehmigung eines Bruttokredites von 600 000 Franken für den Hochwasserschutz Zeltplatz Güntlenau im Klöntal, Glarus 11. Genehmigung eines Bruttokredites von 970 000 Franken für die Abwasserentsorgung Schwammhöhe und Sackberg bis Wyden 12. Genehmigung Konzept 2025/2040 des Abwasserverbands Glarnerland Altlastensanierung Schlettli, Riedern und Butzi, Netstal: Arbeitsvergabe erfolgt Die Altlastensanierungen der 300-mSchiessanlagen Schlettli, Riedern, und Butzi, Netstal, wurden im Rahmen des offerierten Gesamtaufwandes von total rund 720 000 Franken an die Firma Trümpi Bauunternehmung AG, Mitlödi, vergeben. Nachdem der Schützenverein Netstal die entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde gekündigt hat, wird mit dem Start der Altlastensanierung der 300-mSchiessbetrieb auf der Schiessanlage Butzi, Netstal, eingestellt. Abwasserentsorgung Schwammhöhe: Planungskredit ausserhalb Budget genehmigt Mit Beschluss vom 2. Juni 2016 hat der Gemeinderat der Überweisung des Geschäfts «Erstellung einer Abwasserleitung Schwammhöhe bis Wyden, Glarus» an die Herbst-Gemeindeversammlung 2016 zugestimmt. Die Bauausführung, welche zeitgleich die Abwasserentsorgung und die Legung eines Glasfaserkabels durch die Swisscom umfassen wird, soll im Frühjahr 2017 beginnen. Aus diesen Gründen sollen die notwendigen Vorbereitungsarbeiten noch im Jahr 2016 abgeschlossen werden können. Der Gemeinderat hat dazu einen Planungskredit ausserhalb Budget 2016 in der Höhe von 80 000 Franken gesprochen. Werkhof Trümpiger, Ennenda: Nachtragskredit genehmigt Im Forst-Werkhof Trümpiger, Ennenda, sind aktuell zwei Heizsysteme im Einsatz. Einerseits eine Ölheizung am Ende der Lebensdauer und andererseits eine bereits seit rund zwei Jahren defekte Stuckholzheizung. Aus der Abwägung von ökologischen, betrieblichen und finanziellen Überlegungen kommt für den nun dringend nötigen Ersatz der beiden Heizsysteme einzig eine leistungsstarke Holzschnitzelheizung infrage. Für deren Anschaffung hat der Gemeinderat nun einen Nachtragskredit von 50 000 Franken gesprochen. Personelles Die Gemeinde Glarus freut sich auf die Zusammenarbeit mit den nachstehenden Personen und heisst sie herzlich willkommen: • Rita Degen, Raumpflegerin, 1. September; • Maria Baldassarre, Raumpflegerin, 1. Oktober; • Marcel Suter, Anlagewart, per 1. November. Mit dem besten Dank für die kameradschaftliche Zusammenarbeit und die geleisteten Dienste verabschiedet die Gemeinde die folgenden Angestellten und wünscht ihnen alles Gute auf ihrem weiteren Lebensweg: • Annalies Bedrac, Raumpflegerin per 30. September; • Rahel Strimer, Raumpflegerin, per 30. September. ●
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