Beispielsberechnung: Fam. Muster beantragt einen Wohnberechtigungsschein. Bei Fam. Muster handelt es sich um einen 4-Personenhaushalt. Die Eheleute Muster sind beide berufstätig, ihre beiden Kinder (16 und 17 Jahre alt) sind Schüler. Benötigte Unterlagen: von Herrn Muster Ÿ Verdienstbescheinigung 12/01 Ÿ aktuelle Verdienstabrechnung von Frau Muster Ÿ Verdienstbescheinigung 12/01 Ÿ aktuelle Verdienstabrechnung von den beiden Kindern Ÿ Schulbescheinigungen Berechnung des Einkommens des Herrn Muster: Bruttojahreseinkommen lt. Verdienstabrechnung 12/01: abzüglich Werbungskostenpauschale abzüglich 30 % für gezahlte Steuern ./. 17.800,00 € ./. 1.044,00 € 16.756,00 € 5.026,80 € anrechenbares Jahreseinkommen 11.729,20 € Berechnung des Einkommens der Frau Muster: Bruttojahreseinkommen lt. Verdienstabrechnung 12/01: abzüglich Werbungskostenpauschale abzüglich 30 % für gezahlte Steuern ./. 12.500,00 € 1.044,00 € 11.456,00 € 3.436,80 € ./. anrechenbares Jahreseinkommen 8.019,20 € Einkommen insgesamt: + 11.729,20 € 8.019,20 € 19.748,40 € Die Einkommensgrenze für einen 4-Personenhaushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder) liegt bei 27.200,00 €. Das Einkommen der Familie Muster liegt unter der Einkommensgrenze, folglich erhält sie einen Wohnberechtigungsschein.
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