Gemeindeverwaltung Schlierbach Stägmatte 2 6231 Schlierbach Telefon 041 933 13 07 Fax 041 933 13 51 [email protected] www.schlierbach.ch Bekanntmachung und Auflage Im Sinn von Artikel 13 ff. der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV) wird folgende Planauflage durchgeführt: Gemeinde: Schlierbach Projekt/Vorhaben: Lärmsanierungsprojekt Dorf und Oberdorf Schlierbach und Gesuch um Erleichterungen bei der Sanierung (Überschreitung des Immissionswertes bei zwei Liegenschaften). Über das Gesuch um Erleichterungen bei der Sanierung der Gemeindestrassen Dorf und Oberdorf entscheidet die Dienststelle Umwelt und Energie. Mit der Gewährung der Erleichterungen im Sinn von Artikel 14 LSV wird der Strasseninhaber von der Pflicht zur Realisierung von weitergehenden Sanierungsmassnahmen entbunden. Die Unterlagen zum Lärmsanierungsprojekt inklusive Gesuch um Sanierungserleichterungen liegen während 20 Tagen, vom 10. Oktober bis 31. Oktober 2016, bei der Gemeindeverwaltung Schlierbach, Stägmatte 2, Schlierbach, zur Einsicht auf. Allfällige Stellungnahmen zum Lärmsanierungsprojekt und zum Gesuch für die Sanierungserleichterungen sind innert der genannten Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung schriftlich und unterzeichnet im Doppel beim Gemeinderat Schlierbach, Stägmatte 2, 6231 Schlierbach, einzureichen (mit Vermerk: LSP Dorf - Oberdorf). 6231 Schlierbach, 03. Oktober 2016 Gemeinderat Schlierbach
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