05.10.2016 - Schlierbach

Gemeindeverwaltung Schlierbach
Stägmatte 2
6231 Schlierbach
Telefon 041 933 13 07
Fax 041 933 13 51
[email protected]
www.schlierbach.ch
Bekanntmachung und Auflage
Im Sinn von Artikel 13 ff. der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV) wird folgende
Planauflage durchgeführt:
Gemeinde:
Schlierbach
Projekt/Vorhaben:
Lärmsanierungsprojekt Dorf und Oberdorf Schlierbach und Gesuch um
Erleichterungen bei der Sanierung (Überschreitung des Immissionswertes bei zwei Liegenschaften).
Über das Gesuch um Erleichterungen bei der Sanierung der Gemeindestrassen Dorf und Oberdorf entscheidet die Dienststelle Umwelt und Energie. Mit der Gewährung der Erleichterungen
im Sinn von Artikel 14 LSV wird der Strasseninhaber von der Pflicht zur Realisierung von weitergehenden Sanierungsmassnahmen entbunden.
Die Unterlagen zum Lärmsanierungsprojekt inklusive Gesuch um Sanierungserleichterungen
liegen während 20 Tagen, vom 10. Oktober bis 31. Oktober 2016, bei der Gemeindeverwaltung
Schlierbach, Stägmatte 2, Schlierbach, zur Einsicht auf.
Allfällige Stellungnahmen zum Lärmsanierungsprojekt und zum Gesuch für die Sanierungserleichterungen sind innert der genannten Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung
schriftlich und unterzeichnet im Doppel beim Gemeinderat Schlierbach, Stägmatte 2,
6231 Schlierbach, einzureichen (mit Vermerk: LSP Dorf - Oberdorf).
6231 Schlierbach, 03. Oktober 2016
Gemeinderat Schlierbach