AllgemeineGeschäftsbedingungen §1Allgemeines–Geltungsbereich (1) DiefolgendenAllgemeinenGeschäftsbedingungengeltenfüralleGeschäftsbeziehungen zwischendemAuftragnehmerunddemAuftraggeber.Maßgeblichistjeweilsdiezum ZeitpunktdesVertragsschlussesgültigeFassung. (2) VerbraucherimSinnederGeschäftsbedingungensindnatürlichePersonen,mitdenenin Geschäftsbeziehungengetretenwird,ohnedassdieseneinegewerblicheoderselbständige beruflicheTätigkeitzugerechnetwerdenkann. (3) UnternehmerimSinnederGeschäftsbedingungensindnatürlicheoderjuristischePersonen oderrechtsfähigePersonengesellschaften,mitdeneninGeschäftsbeziehungengetretenwird unddieinAusübungeinergewerblichenoderselbständigenberuflichenTätigkeithandeln. (4) KundeimSinnedieserGeschäftsbedingungensindsowohlVerbraucheralsauch Unternehmer. (5) Abweichende,entgegenstehendeoderergänzendeAllgemeineGeschäftsbedingungen werden,selbstbeiKenntnis,nichtVertragsteil,esseidenn,ihrerGeltungwirdausdrücklich schriftlichzugestimmt. §2Auftragserteilung (1) DieAngebotedesAuftragnehmerssindbiszurZuschlagserteilungfreibleibend,d.h.sie stellennureineAufforderungzurAbgabeeinesAngebotsdar. (2) ZwischenverkaufundLieferungsmöglichkeitbleibtvorbehalten. (3) MitderBestellungeinesWerkeserklärtderAuftraggeberverbindlich,denAuftragerteilenzu wollen. (4) DerAuftragnehmeristberechtigt,dasinderBestellungliegendeVertragsangebotinnerhalb vonzweiWochennachEinganganzunehmen.DieAnnahmekannentwederschriftlichoder durchÜbergabedesWerkeserklärtwerden. (5) ImAuftragsschreibenoderineinemBestätigungsschreibenwerdendiezuerbringenden LeistungenbezeichnetunddervoraussichtlicheFertigstellungsterminangegeben.Der AuftraggebererhälteineDurchschriftdesAuftragscheins. §3PreiseundZahlungsbedingungen (1) DiePreiseverstehensichabWerkinEUROzuzüglichderzumZeitpunktderLieferung geltendengesetzlichenUmsatzsteuer,esseidenn,eswerdenanderweitigeAngaben gemacht. (2) DieKosteneinereventuellenVersendungbzw.eineseventuellenTransportssindnicht eingeschlossenundwerdendemAuftraggeberzusätzlichinRechnunggestellt. (3) Sofernnichtsanderesschriftlichvereinbartist,sindsämtlicheRechnungeninnerhalbvon28 TagennachRechnungsdatumnettoohnejedenAbzugzubezahlen. (4) Wechselwerdennicht,SchecknurerfüllungshalberundunterdemVorbehaltderGutschrift angenommen. (5) EingehendeZahlungentilgenunbeschadeteineranderslautendenBestimmungdes AuftraggebersjeweilsKosten,dannZinsenundzuletztdieHauptforderung,beimehreren Forderungenzunächstjeweilsdieältere. (6) IstderAuftraggebermiteinerZahlunginVerzug,stehtesdemAuftragnehmerfrei,die weitereErfüllungdesVertragesabzulehnen. §4Verjährung AnsprüchedesAuftragnehmersaufWerklohnverjähreninfünfJahren §5WiderrufsrechtbeiFernabsatzverträgen FürFernabsatzverträge,d.h.fürVerträgemiteinemVerbraucher,dieunterausschließlicher VerwendungvonFernkommunikationsmittelnabgeschlossenwerden,giltfolgendes: DerVerbraucherhatdasRecht,seineaufdenAbschlussdesVertragesgerichteteWillenserklärung innerhalbvonzweiWochennachEingangderWarezuwiderrufen.DerWiderrufmusskeine BegründungenthaltenundistinTextformoderdurchRücksendungderWaregegenüberdem Verkäuferzuerklären;zurFristwahrunggenügtdierechtzeitigeAbsendung. DerAuftragnehmerbehältsichvor,mitderDurchführungdesAuftrageserstnachAblaufder zweiwöchigenWiderrufsfristzubeginnen. §6Lieferzeiten (1) DievomAuftragnehmerangegebenenLieferzeitenrechnenstetsvomTagederendgültigen BestellungsannahmeodernachKlarstellungderfürdieAusführungerforderlichenDetails.Sie geltenalseingehalten,wenndieLieferbereitschaftdemAuftraggebermitgeteiltwird. (2) DievereinbarteLieferfristgiltstetsnachKlärungsämtlichertechnischerundkaufmännischer Einzelheiten.InsoweithandeltessichgrundsätzlichumunverbindlicheLieferfristen.Um verbindlicheLieferfristenhandeltessichausschließlichdann,wennderLiefertermin schriftlichgegenüberdemAuftraggeberalsverbindlichbestätigtwordenist. (3) IstfürdieHerstellungdesWerkseineHandlungdesAuftraggeberserforderlich,sobeginnt dieLieferfristerstmitdervollständigenAusführungdieserHandlungdurchden Auftraggeber. §7Gewährleistung (1) DerAuftragnehmerleistetfürMängelderWarezunächstnachseinerWahlGewährdurch NachbesserungoderNeuherstellung. (2) SofernderAuftragnehmerdieErfüllungernsthaftundendgültigverweigert,bzw.erdie BeseitigungdesMangelsunddieNacherfüllungwegenunverhältnismäßigerKosten (3) (4) (5) (6) (7) (8) verweigert,bzw.dieNacherfüllungfehlschlägtodersiedemAuftragnehmerunzumutbarist, kannderAuftraggebernachseinerWahlnurHerabsetzungderVergütung(Minderung)oder RückgängigmachungdesVertrages(Rücktritt)undSchadensersatzimRahmender Haftungsbeschränkung(§8)stattderLeistungverlangen.Beieinernurgeringfügigen Vertragswidrigkeit,insbesonderebeinurgeringfügigenMängeln,stehtdemAuftraggeber jedochkeinRücktrittsrechtzu. SofernderAuftragnehmerdieineinemMangelliegendePflichtverletzungnichtzuvertreten hat,istderAuftraggebernichtzumRücktrittvomVertragberechtigt. RechtedesAuftraggeberswegenMängeln,dienichteinBauwerkbzw.einWerk,dasinder ErbringungvonPlanungs-undÜberwachungsleistungenhierfürbesteht,betreffen,verjähren ineinemJahrabAbnahmedesWerks. DiekurzeVerjährungsfristgiltnicht,wenndemAuftragnehmergrobesVerschulden vorwerfbarist,sowieimFallevondemAuftragnehmerzurechenbarenKörper-und GesundheitsschädenoderbeiVerlustdesLebensdesAuftraggebers.EineHaftungdes AuftraggebersnachdemProdukthaftungsgesetzbleibtebenfallsunberührt. BeiderÜbergabeüberprüftderAuftraggeberdievertragsgemäßeDurchführungdesWerks. MitderwiderspruchslosenEntgegennahmeerklärtderAuftraggeberdieAbnahmedes Werks. BeiarglistigemVerschweigenvonMängelnoderderÜbernahmeeinerGarantiefürdie BeschaffenheitbleibenweitergehendeAnsprücheunberührt. GarantienimRechtssinneerhältderAuftraggeberdurchdenAuftragnehmernicht. §8Eigentumsvorbehalt (1) BeiVerbrauchernbehältsichderAuftagnehmerdasEigentumanderWarebiszur vollständigenBezahlungdesKaufpreisesvor.BeiUnternehmernbehältsichder AuftragnehmerdasEigentumanderWarebiszurvollständigenBegleichungaller ForderungenauseinerlaufendenGeschäftsbeziehungvor. (2) DerKundeistverpflichtet,dieWarepfleglichzubehandeln. (3) DerKundeistverpflichtet,einenZugriffDritteraufdieWare,etwaimFalleeinerPfändung, sowieetwaigeBeschädigungenoderdieVernichtungderWareunverzüglichmitzuteilen. EinenBesitzwechselderWaresowiedeneigenenWohnsitzwechselhatderKunde unverzüglichanzuzeigen. (4) DerAuftragnehmeristberechtigt,beivertragswidrigemVerhaltendesKunden,insbesondere beiZahlungsverzugoderbeiVerletzungeinerPflichtnachZiffer(2)und(3)dieser BestimmungvomVertragzurückzutretenunddieWareherauszuverlangen. (5) DerUnternehmeristberechtigt,dieWareimordentlichenGeschäftsgang weiterzuveräußern.ErtrittdemAuftragnehmerbereitsjetztalleForderungeninHöhedes Rechnungsbetragesab,dieihmdurchdieWeiterveräußerunggegeneinenDritten erwachsen.DerAuftragnehmernimmtdieAbtretungan. (6) NachderAbtretungistderUnternehmerzurEinziehungderForderungenermächtigt.Der Auftragnehmerbehältsichvor,dieForderungselbsteinzuziehen,sobaldderUnternehmer seinenZahlungsverpflichtungennichtordnungsgemäßnachkommtundinZahlungsverzug gerät. (7) DieBe-undVerarbeitungderWaredurchdenUnternehmererfolgtstetsimNamenundim AuftragdesAuftragnehmers.ErfolgteineVerarbeitungmitdemAuftragnehmernicht gehörendenGegenständen,soerwirbtderAuftragnehmeranderneuenSachedas MiteigentumimVerhältniszumWertdergeliefertenWarezudensonstigenverarbeiteten Gegenständen.Dasselbegilt,wenndieWaremitanderen,demAuftragnehmernicht gehörendenGegenständenvermischtist. §9Haftungsbeschränkungen (1) BeileichtfahrlässigenPflichtverletzungenbeschränktsichdieHaftungdesAuftragnehmers aufdennachArtdesWerkesvorhersehbaren,vertragstypischen,unmittelbaren Durchschnittsschaden.DiesgiltauchbeileichtfahrlässigenPflichtverletzungender gesetzlichenVertreterdesAuftragnehmersoderseinerErfüllungsgehilfen. (2) GegenüberUnternehmernhaftetderAuftragnehmerbeileichtfahrlässigerVerletzung unwesentlicherVertragspflichtennicht. (3) DievorstehendenHaftungsbeschränkungenbetreffennichtAnsprüchedesAuftraggebers ausProdukthaftung.WeitergeltendieHaftunsbeschränkungennichtbeidemAuftragnehmer zurechenbarenKörper-undGesundheitsschädenoderbeidemAuftragnehmer zurechenbaremVerlustdesLebensdesAuftraggebers. (4) EineHaftungfürBeratungsleistungenetc.,insbesondereimHinblickaufdieBe-und VerarbeitungenvonWerkstoffen,wirdnurübernommen,wenndieseschriftlicherfolgte. §10Werkunternehmerpfandrecht DerAuftragnehmerhatfürseineForderungenausdemVertrageinPfandrechtandenvonihm hergestellten,bearbeitetenoderausgebessertenbeweglichenSachendesAuftraggebers,wennsie beiderHerstellungoderzumZweckederAusbesserunginseinenBesitzgelangtsind. §11Schlussbestimmungen (1) EsgiltdasRechtderBundesrepublikDeutschland.BeiVerbrauchern,diedenVertragnichtzu beruflichenodergewerblichenZweckenabschließen,giltdieseRechtswahlnurinsoweit,als nichtdergewährteSchutzdurchzwingendeBestimmungendesrechtsdesStaates,indem derVerbraucherseinengewöhnlichenAufenthaltsorthat,entzogenwird. (2) AlsErfüllungsortfürdieZahlunggiltausschließlichAdelschlagalsvereinbart. (3) IstderKundeKaufmann,juristischePersondesöffentlichenRechtsoderöffentlich rechtlichesSondervermögen,istausschließlicherGerichtsstandfüralleStreitigkeitenaus diesemVertragunserGeschäftssitz.Dasselbegilt,wennderKundekeinenallgemeinen GerichtsstandinDeutschlandhatoderWohnsitzodergewöhnlicherAufenthaltimZeitpunkt derKlageerhebungnichtbekanntist. (4) SollteneinzelneBestimmungendesVertragsmitdemKundeneinschließlichdieser AllgemeinenGeschäftsbedingungenganzoderteilweiseunwirksamseinoderwerden,so wirdhierdurchdieGültigkeitderübrigenBestimmungennichtberührt.Dieganzoder teilweiseunwirksameRegelungsolldurcheineRegelungersetztwerden,deren wirtschaftlicherErfolgdemderunwirksamenmöglichstnahekommt.
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