AGBs

AllgemeineGeschäftsbedingungen
§1Allgemeines–Geltungsbereich
(1) DiefolgendenAllgemeinenGeschäftsbedingungengeltenfüralleGeschäftsbeziehungen
zwischendemAuftragnehmerunddemAuftraggeber.Maßgeblichistjeweilsdiezum
ZeitpunktdesVertragsschlussesgültigeFassung.
(2) VerbraucherimSinnederGeschäftsbedingungensindnatürlichePersonen,mitdenenin
Geschäftsbeziehungengetretenwird,ohnedassdieseneinegewerblicheoderselbständige
beruflicheTätigkeitzugerechnetwerdenkann.
(3) UnternehmerimSinnederGeschäftsbedingungensindnatürlicheoderjuristischePersonen
oderrechtsfähigePersonengesellschaften,mitdeneninGeschäftsbeziehungengetretenwird
unddieinAusübungeinergewerblichenoderselbständigenberuflichenTätigkeithandeln.
(4) KundeimSinnedieserGeschäftsbedingungensindsowohlVerbraucheralsauch
Unternehmer.
(5) Abweichende,entgegenstehendeoderergänzendeAllgemeineGeschäftsbedingungen
werden,selbstbeiKenntnis,nichtVertragsteil,esseidenn,ihrerGeltungwirdausdrücklich
schriftlichzugestimmt.
§2Auftragserteilung
(1) DieAngebotedesAuftragnehmerssindbiszurZuschlagserteilungfreibleibend,d.h.sie
stellennureineAufforderungzurAbgabeeinesAngebotsdar.
(2) ZwischenverkaufundLieferungsmöglichkeitbleibtvorbehalten.
(3) MitderBestellungeinesWerkeserklärtderAuftraggeberverbindlich,denAuftragerteilenzu
wollen.
(4) DerAuftragnehmeristberechtigt,dasinderBestellungliegendeVertragsangebotinnerhalb
vonzweiWochennachEinganganzunehmen.DieAnnahmekannentwederschriftlichoder
durchÜbergabedesWerkeserklärtwerden.
(5) ImAuftragsschreibenoderineinemBestätigungsschreibenwerdendiezuerbringenden
LeistungenbezeichnetunddervoraussichtlicheFertigstellungsterminangegeben.Der
AuftraggebererhälteineDurchschriftdesAuftragscheins.
§3PreiseundZahlungsbedingungen
(1) DiePreiseverstehensichabWerkinEUROzuzüglichderzumZeitpunktderLieferung
geltendengesetzlichenUmsatzsteuer,esseidenn,eswerdenanderweitigeAngaben
gemacht.
(2) DieKosteneinereventuellenVersendungbzw.eineseventuellenTransportssindnicht
eingeschlossenundwerdendemAuftraggeberzusätzlichinRechnunggestellt.
(3) Sofernnichtsanderesschriftlichvereinbartist,sindsämtlicheRechnungeninnerhalbvon28
TagennachRechnungsdatumnettoohnejedenAbzugzubezahlen.
(4) Wechselwerdennicht,SchecknurerfüllungshalberundunterdemVorbehaltderGutschrift
angenommen.
(5) EingehendeZahlungentilgenunbeschadeteineranderslautendenBestimmungdes
AuftraggebersjeweilsKosten,dannZinsenundzuletztdieHauptforderung,beimehreren
Forderungenzunächstjeweilsdieältere.
(6) IstderAuftraggebermiteinerZahlunginVerzug,stehtesdemAuftragnehmerfrei,die
weitereErfüllungdesVertragesabzulehnen.
§4Verjährung
AnsprüchedesAuftragnehmersaufWerklohnverjähreninfünfJahren
§5WiderrufsrechtbeiFernabsatzverträgen
FürFernabsatzverträge,d.h.fürVerträgemiteinemVerbraucher,dieunterausschließlicher
VerwendungvonFernkommunikationsmittelnabgeschlossenwerden,giltfolgendes:
DerVerbraucherhatdasRecht,seineaufdenAbschlussdesVertragesgerichteteWillenserklärung
innerhalbvonzweiWochennachEingangderWarezuwiderrufen.DerWiderrufmusskeine
BegründungenthaltenundistinTextformoderdurchRücksendungderWaregegenüberdem
Verkäuferzuerklären;zurFristwahrunggenügtdierechtzeitigeAbsendung.
DerAuftragnehmerbehältsichvor,mitderDurchführungdesAuftrageserstnachAblaufder
zweiwöchigenWiderrufsfristzubeginnen.
§6Lieferzeiten
(1) DievomAuftragnehmerangegebenenLieferzeitenrechnenstetsvomTagederendgültigen
BestellungsannahmeodernachKlarstellungderfürdieAusführungerforderlichenDetails.Sie
geltenalseingehalten,wenndieLieferbereitschaftdemAuftraggebermitgeteiltwird.
(2) DievereinbarteLieferfristgiltstetsnachKlärungsämtlichertechnischerundkaufmännischer
Einzelheiten.InsoweithandeltessichgrundsätzlichumunverbindlicheLieferfristen.Um
verbindlicheLieferfristenhandeltessichausschließlichdann,wennderLiefertermin
schriftlichgegenüberdemAuftraggeberalsverbindlichbestätigtwordenist.
(3) IstfürdieHerstellungdesWerkseineHandlungdesAuftraggeberserforderlich,sobeginnt
dieLieferfristerstmitdervollständigenAusführungdieserHandlungdurchden
Auftraggeber.
§7Gewährleistung
(1) DerAuftragnehmerleistetfürMängelderWarezunächstnachseinerWahlGewährdurch
NachbesserungoderNeuherstellung.
(2) SofernderAuftragnehmerdieErfüllungernsthaftundendgültigverweigert,bzw.erdie
BeseitigungdesMangelsunddieNacherfüllungwegenunverhältnismäßigerKosten
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
verweigert,bzw.dieNacherfüllungfehlschlägtodersiedemAuftragnehmerunzumutbarist,
kannderAuftraggebernachseinerWahlnurHerabsetzungderVergütung(Minderung)oder
RückgängigmachungdesVertrages(Rücktritt)undSchadensersatzimRahmender
Haftungsbeschränkung(§8)stattderLeistungverlangen.Beieinernurgeringfügigen
Vertragswidrigkeit,insbesonderebeinurgeringfügigenMängeln,stehtdemAuftraggeber
jedochkeinRücktrittsrechtzu.
SofernderAuftragnehmerdieineinemMangelliegendePflichtverletzungnichtzuvertreten
hat,istderAuftraggebernichtzumRücktrittvomVertragberechtigt.
RechtedesAuftraggeberswegenMängeln,dienichteinBauwerkbzw.einWerk,dasinder
ErbringungvonPlanungs-undÜberwachungsleistungenhierfürbesteht,betreffen,verjähren
ineinemJahrabAbnahmedesWerks.
DiekurzeVerjährungsfristgiltnicht,wenndemAuftragnehmergrobesVerschulden
vorwerfbarist,sowieimFallevondemAuftragnehmerzurechenbarenKörper-und
GesundheitsschädenoderbeiVerlustdesLebensdesAuftraggebers.EineHaftungdes
AuftraggebersnachdemProdukthaftungsgesetzbleibtebenfallsunberührt.
BeiderÜbergabeüberprüftderAuftraggeberdievertragsgemäßeDurchführungdesWerks.
MitderwiderspruchslosenEntgegennahmeerklärtderAuftraggeberdieAbnahmedes
Werks.
BeiarglistigemVerschweigenvonMängelnoderderÜbernahmeeinerGarantiefürdie
BeschaffenheitbleibenweitergehendeAnsprücheunberührt.
GarantienimRechtssinneerhältderAuftraggeberdurchdenAuftragnehmernicht.
§8Eigentumsvorbehalt
(1) BeiVerbrauchernbehältsichderAuftagnehmerdasEigentumanderWarebiszur
vollständigenBezahlungdesKaufpreisesvor.BeiUnternehmernbehältsichder
AuftragnehmerdasEigentumanderWarebiszurvollständigenBegleichungaller
ForderungenauseinerlaufendenGeschäftsbeziehungvor.
(2) DerKundeistverpflichtet,dieWarepfleglichzubehandeln.
(3) DerKundeistverpflichtet,einenZugriffDritteraufdieWare,etwaimFalleeinerPfändung,
sowieetwaigeBeschädigungenoderdieVernichtungderWareunverzüglichmitzuteilen.
EinenBesitzwechselderWaresowiedeneigenenWohnsitzwechselhatderKunde
unverzüglichanzuzeigen.
(4) DerAuftragnehmeristberechtigt,beivertragswidrigemVerhaltendesKunden,insbesondere
beiZahlungsverzugoderbeiVerletzungeinerPflichtnachZiffer(2)und(3)dieser
BestimmungvomVertragzurückzutretenunddieWareherauszuverlangen.
(5) DerUnternehmeristberechtigt,dieWareimordentlichenGeschäftsgang
weiterzuveräußern.ErtrittdemAuftragnehmerbereitsjetztalleForderungeninHöhedes
Rechnungsbetragesab,dieihmdurchdieWeiterveräußerunggegeneinenDritten
erwachsen.DerAuftragnehmernimmtdieAbtretungan.
(6) NachderAbtretungistderUnternehmerzurEinziehungderForderungenermächtigt.Der
Auftragnehmerbehältsichvor,dieForderungselbsteinzuziehen,sobaldderUnternehmer
seinenZahlungsverpflichtungennichtordnungsgemäßnachkommtundinZahlungsverzug
gerät.
(7) DieBe-undVerarbeitungderWaredurchdenUnternehmererfolgtstetsimNamenundim
AuftragdesAuftragnehmers.ErfolgteineVerarbeitungmitdemAuftragnehmernicht
gehörendenGegenständen,soerwirbtderAuftragnehmeranderneuenSachedas
MiteigentumimVerhältniszumWertdergeliefertenWarezudensonstigenverarbeiteten
Gegenständen.Dasselbegilt,wenndieWaremitanderen,demAuftragnehmernicht
gehörendenGegenständenvermischtist.
§9Haftungsbeschränkungen
(1) BeileichtfahrlässigenPflichtverletzungenbeschränktsichdieHaftungdesAuftragnehmers
aufdennachArtdesWerkesvorhersehbaren,vertragstypischen,unmittelbaren
Durchschnittsschaden.DiesgiltauchbeileichtfahrlässigenPflichtverletzungender
gesetzlichenVertreterdesAuftragnehmersoderseinerErfüllungsgehilfen.
(2) GegenüberUnternehmernhaftetderAuftragnehmerbeileichtfahrlässigerVerletzung
unwesentlicherVertragspflichtennicht.
(3) DievorstehendenHaftungsbeschränkungenbetreffennichtAnsprüchedesAuftraggebers
ausProdukthaftung.WeitergeltendieHaftunsbeschränkungennichtbeidemAuftragnehmer
zurechenbarenKörper-undGesundheitsschädenoderbeidemAuftragnehmer
zurechenbaremVerlustdesLebensdesAuftraggebers.
(4) EineHaftungfürBeratungsleistungenetc.,insbesondereimHinblickaufdieBe-und
VerarbeitungenvonWerkstoffen,wirdnurübernommen,wenndieseschriftlicherfolgte.
§10Werkunternehmerpfandrecht
DerAuftragnehmerhatfürseineForderungenausdemVertrageinPfandrechtandenvonihm
hergestellten,bearbeitetenoderausgebessertenbeweglichenSachendesAuftraggebers,wennsie
beiderHerstellungoderzumZweckederAusbesserunginseinenBesitzgelangtsind.
§11Schlussbestimmungen
(1) EsgiltdasRechtderBundesrepublikDeutschland.BeiVerbrauchern,diedenVertragnichtzu
beruflichenodergewerblichenZweckenabschließen,giltdieseRechtswahlnurinsoweit,als
nichtdergewährteSchutzdurchzwingendeBestimmungendesrechtsdesStaates,indem
derVerbraucherseinengewöhnlichenAufenthaltsorthat,entzogenwird.
(2) AlsErfüllungsortfürdieZahlunggiltausschließlichAdelschlagalsvereinbart.
(3) IstderKundeKaufmann,juristischePersondesöffentlichenRechtsoderöffentlich
rechtlichesSondervermögen,istausschließlicherGerichtsstandfüralleStreitigkeitenaus
diesemVertragunserGeschäftssitz.Dasselbegilt,wennderKundekeinenallgemeinen
GerichtsstandinDeutschlandhatoderWohnsitzodergewöhnlicherAufenthaltimZeitpunkt
derKlageerhebungnichtbekanntist.
(4) SollteneinzelneBestimmungendesVertragsmitdemKundeneinschließlichdieser
AllgemeinenGeschäftsbedingungenganzoderteilweiseunwirksamseinoderwerden,so
wirdhierdurchdieGültigkeitderübrigenBestimmungennichtberührt.Dieganzoder
teilweiseunwirksameRegelungsolldurcheineRegelungersetztwerden,deren
wirtschaftlicherErfolgdemderunwirksamenmöglichstnahekommt.