MSC Neuhausen e.V. Ortsclub im ADAC, Kirchstr. 12, 73765 Neuhausen Haftungsausschluss Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung/Training teil. Sie tragen die alleinige zivil und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung/Training entstehen, und zwar gegenüber – den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, – den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung/Training teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, – der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und General sekretären, – dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e.V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, den Mitarbeitern und Mitgliedern, – dem Promotor/ Serienorganisator, – dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, – den Straßenbaulastträgern und – den Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (KfzHaftpflicht, KaskoVersicherung etc.) für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltungen entstehen, nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der Teilnehmer alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem DMSB, dem ADAC (ADAC e.V., ADAC Regionalclubs und ADAC Ortsclubs) und gegenüber den Rennärzten, Slalomleitern, Schiedsgerichten. Vorname: Nachname: Anschrift: Tel.: E-Mail: gesetzlicher Vertreter: Fahrer ist ( ) Vereinsmitglied / ( ) Gastfahrer Ort, Datum: Unterschrift Fahrer: Unterschrift gesetzlicher Vertreter:
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