Haftungsausschluss

MSC Neuhausen e.V. Ortsclub im ADAC, Kirchstr. 12, 73765 Neuhausen
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung/Training teil. Sie tragen die
alleinige zivil und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie
erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung/Training entstehen, und zwar gegenüber – den eigenen Teilnehmern
(anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, – den jeweils
anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung/Training
teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär
geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, – der FIA, der CIK, dem DMSB, den
Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen,
Geschäftsführern und General sekretären, – dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC
Ortsclubs und den mit dem ADAC e.V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen,
Geschäftsführern, Generalsekretären, den Mitarbeitern und Mitgliedern, – dem Promotor/
Serienorganisator, – dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den
Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation
der Veranstaltung in Verbindung stehen, – den Straßenbaulastträgern und – den Erfüllungs und
Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller
zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für
Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen
Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens und Sachschäden der Höhe nach auf den
typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus
jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und
außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende
Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe
der Nennung nimmt der Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der
Kraftverkehrsversicherungen (KfzHaftpflicht, KaskoVersicherung etc.) für Schäden, die im Rahmen
der Veranstaltungen entstehen, nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Halter und den
Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der
Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen
Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen
können, entbindet der Teilnehmer alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus unter
Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht
gegenüber dem DMSB, dem ADAC (ADAC e.V., ADAC Regionalclubs und ADAC Ortsclubs) und
gegenüber den Rennärzten, Slalomleitern, Schiedsgerichten.
Vorname:
Nachname:
Anschrift:
Tel.:
E-Mail:
gesetzlicher Vertreter:
Fahrer ist
( ) Vereinsmitglied / ( ) Gastfahrer
Ort, Datum:
Unterschrift Fahrer:
Unterschrift gesetzlicher Vertreter: