Ausschreibung Kanal- und Straßenbauarbeiten

Stadt Geilenkirchen 04.10.2016 Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Geilenkirchen schreibt hiermit Kanal‐ und Straßenbauarbeiten im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. Instandsetzung von Kanalhausanschlüssen und bauliche Straßenunterhaltungs‐
maßnahmen für die Jahre 2017 und 2018 (34/16) öffentlich aus. a) Name, Anschrift, Telefon‐, Telefaxnummer sowie E‐Mailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle), Stadt Geilenkirchen, Der Bürgermeister, Bauverwaltungs‐ und Tiefbauamt Markt 9, 52511 Geilenkirchen Tel.: 02451/629226, Telefax: 02451/629296 E‐Mail: [email protected] b) gewähltes Vergabeverfahren, Öffentliche Ausschreibung c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver‐ und Entschlüsselung, entfällt d) Art des Auftrags, Bauvertrag über Kanal‐ und Straßenbauarbeiten e) Ort der Ausführung, in verschiedenen Stadtteilen der Stadt Geilenkirchen f) Art und Umfang der Leistung, - Instandsetzungsarbeiten Kanalhausanschlüsse, Straßen‐ u. Gehwege - Instandsetzungsarbeiten Kanal - Herstellen von einzelnen Kanalhausanschlüssen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden, entfällt h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen, entfällt i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrages; sofern möglich, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen, jeweils auf Anforderungen und ohne Unterbrechung nach Maßnahmenbeginn; bis 31.12.2018 Stadt Geilenkirchen
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öffentliche Ausschreibung vom 04.10.2016
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten, Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Name und Anschrift, Telefon‐ und Faxnummer, E‐Mailadresse der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können, Die Verdingungsunterlagen können von geeigneten Bewerbern bei der unter Punkt a) genannten Vergabestelle (Bauverwaltungs‐ und Tiefbauamt Zimmer 225, 2. Obergeschoss, Verwaltungsge‐
bäude Markt 9, 52511 Geilenkirchen, Tel.: 02451/629226, Telefax: 02451/629296, [email protected]) ab dem 05.10.2016 angefordert bzw. abgeholt werden. l) gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrages, der für die Unterlagen zu entrichten ist, Für die Verdingungsunterlagen sind 22,00 Euro bei Postversand bzw. 20,00 € bei Selbstabholung einzuzahlen auf das Konto bei der Kreissparkasse Heinsberg, IBAN: DE04312512200000002733; BIC: WELADED1ERK, unter Angabe des Kassenzeichens 60000.11000; 34/16. m) bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Anforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden, entfällt n) Frist für den Eingang der Angebote, Bis zum Submissionstermin am 08.11.2016 um 10:00 Uhr müssen die Angebotsunterlagen (einfach) in einem entsprechend gekennzeichneten Umschlag bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangen sein. Im Zweifelsfall hat sich der Bieter davon in Kenntnis zu setzen, dass sein Angebot vorliegt. o) Anschrift an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind, Stadt Geilenkirchen, Der Bürgermeister, Bauverwaltungs‐ und Tiefbauamt, Markt 9, 52511 Geilenkirchen p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen, Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen, Eröffnungstermin ist der 08.11.2016, 10:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Markt 9, 52511 Geilenkirchen, Zimmer 102, 1. Obergeschoss. Bieter sowie vom Bieter bevollmächtigte Personen sind bei der Angebotseröffnung zugelassen. r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten, Unter den Voraussetzungen des § 9c Abs. 1 VOB/A werden folgende Sicherheiten gefordert: 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft 3 % Mängelansprüchebürgschaft Stadt Geilenkirchen
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s) wesentliche Finanzierungs‐ und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind, Die Zahlungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B. t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss, entfällt u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters, Präqualifikation oder Eigenerklärung zur Eignung, Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und der Sozialversicherungsträger, Erklärungen über die Einhaltung der Regelungen des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue‐ und Vergabegesetz Nordrhein‐Westfalen – TVgG ‐ NRW). Die vorgenannten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind teilweise mit dem Angebot, ansonsten auf Verlangen vorzulegen. v) Zuschlagsfrist Die Zuschlagsfrist endet am 31.12.2016. w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann. Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A ist der Landrat des Kreises Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Georg Schmitz Bürgermeister