Antrag auf Zweithörerschaft

Antrag auf Zweithörerschaft
Bitte ankreuzen:
zum Wintersemester
Zentrum für studentische und akademische
Angelegenheiten
Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt
zum Sommersemester
Tel.: 0361 6700-111/139
Fax: 0361 6700-140
1. Persönliche Daten
Name, Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Geschlecht
weiblich
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Telefon-Nr.
männlich
Staatsangehörigkeit
E-Mail
Fachsemester
Studiengang (Bitte Abschluss und Fachrichtung angeben)
2. Antragsdaten
Hochschulzugangsberechtigung:
Jahr
Ort
Studiengang (Bitte Abschluss und Fachrichtung angeben)
Ort, Datum
Art
Fachsemester
Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin
Hinweis:
(1)
Bitte fügen sie dem Antrag eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, eine Kopie des
Studentenausweises sowie eine gültige Studienbescheinigung bei.
Zweithörerbestimmungen gemäß § 12 der Immatrikulationsordnung (ImmO) der FH Erfurt
(1)
An einer anderen Hochschule immatrikulierte Studierende können auf Antrag nur als Zweithörer mit der
Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zum Ablegen von Prüfungen zugelassen werden.
(2)
Der Antrag auf Zulassung als Zweithörer ist innerhalb der von der Fachhochschule festgesetzten Frist zu
stellen. Mit dem Antrag sind der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 des Thüringer
Hochschulgesetzes (ThürHG) in Verbindung mit § 2 ImmO und der Studentenausweis der Ersthochschule
vorzulegen. Den Zweithörern wird eine Zulassung für bestimmte Lehrveranstaltungen oder einen Studiengang
erteilt (Zweithörerschein). Diese gilt für ein Semester; sie kann jeweils für ein weiteres Semester verlängert
werden. § 1 Absatz 2 Satz 2 ImmO gilt sinngemäß.