Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüchteten im Land Brandenburg Fördergrundsätze des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1. Allgemeine Informationen Gemeinsam mit einer breiten zivilgesellschaftlichen Unterstützung hat der Ministerpräsident des Landes Brandenburg im November 2015 das „Bündnis für Brandenburg“ ins Leben gerufen. Es hat sich zum Ziel gesetzt, alle Ressourcen im Land zu bündeln, um eine erfolgreiche Integration der in Brandenburg aufgenommenen Geflüchteten zu unterstützen. Die Landesregierung hat deshalb beschlossen, zusätzliche Ressourcen in all den Bereichen zur Verfügung zu stellen, die einen aktiven Beitrag zu diesem gemeinsamen Ziel leisten können. Auf dem Gebiet der Kultur besteht in besonderer Weise die Chance, die Willkommenskultur zu stärken und einen intensiven Austausch zwischen der Brandenburger Bevölkerung und den hier lebenden Geflüchteten zu befördern. Projekte der Kunst und Kultur ermöglichen über Sprachgrenzen hinaus einen Dialog und legen die Basis für gemeinsame Identitäten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das MWFK ist bestrebt, die im Landesintegrationskonzept 2014 „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“ für den Kulturbereich formulierten Ziele und Aktivitäten zu unterstützen, die zugleich im Einklang mit der Kulturpolitischen Strategie des Landes stehen. Daher sollen - auch ehrenamtlich getragene - Vorhaben mit einem hohen Partizipationsgrad von geflüchteten Menschen in ländlichen Gebieten besonders gefördert werden. Im Rahmen der Kulturprojektförderung des Landes stehen daher für Projekte, die diesen Zielen dienen, Mittel i.H.v. 200.000 Euro im Jahr 2016 zur Verfügung. Insgesamt ist beabsichtigt, eine möglichst breite Wirkung der Förderung in der Fläche des Landes zu erreichen. 2. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, Gemeinden und Gemeindeverbände. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt; sie können jedoch aktiver Kooperationspartner von Antragsberechtigten sein. Anträge werden nur berücksichtigt, wenn das Projekt im Land Brandenburg durchgeführt wird. Antragsteller sollten ihren Sitz im Land Brandenburg haben. 3. Gegenstand der Förderung Das Programm ist offen für alle künstlerischen Sparten und Bereiche. Im Einzelnen können Maßnahmen mit den folgenden Zielen gefördert werden: - Projekte, die geflüchteten Menschen den Zugang zur Brandenburger Kultur und Brandenburgerinnen und Brandenburgern Zugänge zu den Kulturen der Ankommenden eröffnen, 1 - - - Niedrigschwellige Angebote mit einem hohen Anteil an Partizipation und Integration, in denen Brandenburgerinnen und Brandenburger gemeinsam mit geflüchteten Menschen aktiv und kreativ werden, Künstlerische und kulturpädagogische Projekte, die der Lebenssituation von Geflüchteten Rechnung tragen und ihnen die Möglichkeit geben, die eigenen Erlebnisse und Erfahrungen mit anderen auszutauschen, Künstlerische und kulturpädagogische Projekte, die von Geflüchteten selbst initiiert sind und auch die Aufnahmegesellschaft im Blick haben, Vorhaben, die dezentral an Orten, wo Geflüchtete untergebracht sind aktiv werden, Projekte, die ein hohes Maß an Begegnung vor dem Hintergrund bestehender Sprachbarrieren ermöglichen sollen. 4. Antragsvoraussetzungen Gefördert werden können nur jährlich befristete Projekte. Dauerförderungen oder Geschäftsstellenförderungen sind ausgeschlossen. Eine Förderung kommt grundsätzlich nur für noch nicht begonnene Projekte in Betracht. Eine Kofinanzierung von mindestens 20% der gesamten Projektsumme sollte durch Eigenmittel und/oder Drittmittel gewährleistet werden. In Ausnahmefällen ist für nicht kommunal getragene Antragsteller eine Finanzierung bis zu 100% möglich. Die Vergabe erfolgt aufgrund einer Juryentscheidung in nichtöffentlicher Sitzung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Förderung im Rahmen dieses Förderprogramms ist ausgeschlossen, wenn das zur Entscheidung anstehende Projekt bereits eine Förderung aus Mitteln des Landes Brandenburg erhält. Zuwendungen können gewährt werden für Personal- und Sachausgaben der Projektträger. Allgemeine Verwaltungsausgaben zur Umsetzung des Projekts sind in begründeten Ausnahmefällen i.H.v. bis zu 10% förderfähig (Overheadkostenpauschale). Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen. In Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen im Kulturbereich muss bei den Projekten der Schwerpunkt auf den Aktivitäten zur Integration und Partizipation von Geflüchteten liegen. Der Antrag sollte deshalb nach Möglichkeit durch eine lokal/regional integrationspolitisch aktive Initiative oder eine auf diesem Gebiet beratenden Stelle unterstützt werden bzw. mit lokalen/regionalen integrationspolitischen Akteuren kooperieren. 5. Bewilligung und Antragsverfahren Die Bewilligung erfolgt durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Das zu benutzende Antragsformular ist unter www.mwfk.brandenburg.de/ abrufbar. Der ausgefüllte Antrag ist an die Mailadresse [email protected] zu übersenden. Parallel dazu senden Sie bitte den Originalantrag in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift an das MWFK, Referat 31, Dortustraße 36, 14467 Potsdam. 2 Die Förderentscheidung trifft das MWFK auf Basis einer Jury-Empfehlung. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Antragstellung eine sehr kurze, prägnante Projektbeschreibung Voraussetzung für die Vorlage an die Jury ist. Die Frist zur Einreichung der Originalanträge endet am 30. April 2016. In die Jury für die Projektauswahl wurden berufen: 1) Diana Gonzalez Olivo, Vorsitzende des Migrantenbeirats Potsdam 2) Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg 3) Alfred Roos, Leiter und Geschäftsführer der Geschäftsstelle der RAA Brandenburg (Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie) Demokratie und Integration Brandenburg e.V. 4) Dr. Stefan Neubacher, Leiter des Kulturamtes Eberswalde 5) Detlef Franke, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Brandenburg e.V. Die Entscheidung über die Förderung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden haushaltsrechtlichen Prüfung des Antrags durch das MWFK. In die Zuwendungsbescheide wird die Auflage aufgenommen, dass die Projekte sich im Rahmen eines Beitrags auf einer hierfür eigens eingerichteten Seite auf der Internetpräsentation des Ministeriums kurz vorstellen. Kontakt: [email protected] Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Abteilung Kultur, Referat 31 Dortustraße 36 14467 Potsdam Tel.: 0331-866 4521 Fax: 0331-866 4903 6. In-Kraft-Treten Die Fördergrundsätze treten am 15. März 2016 in Kraft und gelten für die Förderungen des Jahres 2016. Sie werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Potsdam, den 14. März 2016 Dr. Martina Münch Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg 3
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