- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüchteten im Land Brandenburg
Fördergrundsätze
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur
1. Allgemeine Informationen
Gemeinsam mit einer breiten zivilgesellschaftlichen Unterstützung hat der Ministerpräsident des Landes
Brandenburg im November 2015 das „Bündnis für Brandenburg“ ins Leben gerufen. Es hat sich zum Ziel
gesetzt, alle Ressourcen im Land zu bündeln, um eine erfolgreiche Integration der in Brandenburg
aufgenommenen Geflüchteten zu unterstützen.
Die Landesregierung hat deshalb beschlossen, zusätzliche Ressourcen in all den Bereichen zur Verfügung
zu stellen, die einen aktiven Beitrag zu diesem gemeinsamen Ziel leisten können. Auf dem Gebiet der
Kultur besteht in besonderer Weise die Chance, die Willkommenskultur zu stärken und einen intensiven
Austausch zwischen der Brandenburger Bevölkerung und den hier lebenden Geflüchteten zu befördern.
Projekte der Kunst und Kultur ermöglichen über Sprachgrenzen hinaus einen Dialog und legen die Basis
für gemeinsame Identitäten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Das MWFK ist bestrebt, die im Landesintegrationskonzept 2014 „Zuwanderung und Integration als Chance
für Brandenburg“ für den Kulturbereich formulierten Ziele und Aktivitäten zu unterstützen, die zugleich im
Einklang mit der Kulturpolitischen Strategie des Landes stehen. Daher sollen - auch ehrenamtlich
getragene - Vorhaben mit einem hohen Partizipationsgrad von geflüchteten Menschen in ländlichen
Gebieten besonders gefördert werden.
Im Rahmen der Kulturprojektförderung des Landes stehen daher für Projekte, die diesen Zielen dienen,
Mittel i.H.v. 200.000 Euro im Jahr 2016 zur Verfügung. Insgesamt ist beabsichtigt, eine möglichst breite
Wirkung der Förderung in der Fläche des Landes zu erreichen.
2. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen
Rechts, Gemeinden und Gemeindeverbände. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt; sie können
jedoch aktiver Kooperationspartner von Antragsberechtigten sein.
Anträge werden nur berücksichtigt, wenn das Projekt im Land Brandenburg durchgeführt wird. Antragsteller
sollten ihren Sitz im Land Brandenburg haben.
3. Gegenstand der Förderung
Das Programm ist offen für alle künstlerischen Sparten und Bereiche. Im Einzelnen können Maßnahmen
mit den folgenden Zielen gefördert werden:
- Projekte, die geflüchteten Menschen den Zugang zur Brandenburger Kultur und Brandenburgerinnen
und Brandenburgern Zugänge zu den Kulturen der Ankommenden eröffnen,
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Niedrigschwellige Angebote mit einem hohen Anteil an Partizipation und Integration, in denen
Brandenburgerinnen und Brandenburger gemeinsam mit geflüchteten Menschen aktiv und kreativ
werden,
Künstlerische und kulturpädagogische Projekte, die der Lebenssituation von Geflüchteten Rechnung
tragen und ihnen die Möglichkeit geben, die eigenen Erlebnisse und Erfahrungen mit anderen
auszutauschen,
Künstlerische und kulturpädagogische Projekte, die von Geflüchteten selbst initiiert sind und auch die
Aufnahmegesellschaft im Blick haben,
Vorhaben, die dezentral an Orten, wo Geflüchtete untergebracht sind aktiv werden,
Projekte, die ein hohes Maß an Begegnung vor dem Hintergrund bestehender Sprachbarrieren
ermöglichen sollen.
4. Antragsvoraussetzungen
Gefördert werden können nur jährlich befristete Projekte. Dauerförderungen oder Geschäftsstellenförderungen sind ausgeschlossen. Eine Förderung kommt grundsätzlich nur für noch nicht begonnene
Projekte in Betracht. Eine Kofinanzierung von mindestens 20% der gesamten Projektsumme sollte durch
Eigenmittel und/oder Drittmittel gewährleistet werden. In Ausnahmefällen ist für nicht kommunal getragene
Antragsteller eine Finanzierung bis zu 100% möglich.
Die Vergabe erfolgt aufgrund einer Juryentscheidung in nichtöffentlicher Sitzung. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Förderung im Rahmen dieses Förderprogramms ist ausgeschlossen, wenn das zur Entscheidung
anstehende Projekt bereits eine Förderung aus Mitteln des Landes Brandenburg erhält.
Zuwendungen können gewährt werden für Personal- und Sachausgaben der Projektträger. Allgemeine
Verwaltungsausgaben zur Umsetzung des Projekts sind in begründeten Ausnahmefällen i.H.v. bis zu 10%
förderfähig (Overheadkostenpauschale). Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.
In Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen im Kulturbereich muss bei den Projekten der Schwerpunkt
auf den Aktivitäten zur Integration und Partizipation von Geflüchteten liegen. Der Antrag sollte deshalb
nach Möglichkeit durch eine lokal/regional integrationspolitisch aktive Initiative oder eine auf diesem Gebiet
beratenden Stelle unterstützt werden bzw. mit lokalen/regionalen integrationspolitischen Akteuren
kooperieren.
5. Bewilligung und Antragsverfahren
Die Bewilligung erfolgt durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes
Brandenburg.
Das zu benutzende Antragsformular ist unter www.mwfk.brandenburg.de/ abrufbar. Der ausgefüllte Antrag
ist an die Mailadresse [email protected] zu übersenden. Parallel dazu
senden Sie bitte den Originalantrag in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift an das MWFK,
Referat 31, Dortustraße 36, 14467 Potsdam.
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Die Förderentscheidung trifft das MWFK auf Basis einer Jury-Empfehlung. Bitte beachten Sie, dass im
Rahmen der Antragstellung eine sehr kurze, prägnante Projektbeschreibung Voraussetzung für die Vorlage
an die Jury ist.
Die Frist zur Einreichung der Originalanträge endet am 30. April 2016.
In die Jury für die Projektauswahl wurden berufen:
1) Diana Gonzalez Olivo, Vorsitzende des Migrantenbeirats Potsdam
2) Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
3) Alfred Roos, Leiter und Geschäftsführer der Geschäftsstelle der RAA Brandenburg (Regionale
Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie) Demokratie und Integration Brandenburg e.V.
4) Dr. Stefan Neubacher, Leiter des Kulturamtes Eberswalde
5) Detlef Franke, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Brandenburg e.V.
Die Entscheidung über die Förderung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden haushaltsrechtlichen
Prüfung des Antrags durch das MWFK. In die Zuwendungsbescheide wird die Auflage aufgenommen, dass
die Projekte sich im Rahmen eines Beitrags auf einer hierfür eigens eingerichteten Seite auf der
Internetpräsentation des Ministeriums kurz vorstellen.
Kontakt:
[email protected]
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Abteilung Kultur, Referat 31
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Tel.: 0331-866 4521
Fax: 0331-866 4903
6. In-Kraft-Treten
Die Fördergrundsätze treten am 15. März 2016 in Kraft und gelten für die Förderungen des Jahres 2016.
Sie werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert.
Potsdam, den 14. März 2016
Dr. Martina Münch
Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
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