Sankt Augustin Hilft Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einen Überblick über die Besonderheiten im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen, deren Leistungsansprüchen sowie die wichtigsten Ansprechpartner. Flüchtlinge, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, erhalten zunächst eine Aufenthaltsgestattung und diese ist mit vielen Einschränkungen verbunden. Die Aufenthaltsgestattung erlaubt den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahrens. Sie ist kein regulärer Aufenthaltstitel. Erst wenn der Asylantragsteller als Flüchtling anerkannt wurde, erhält er eine reguläre Aufenthaltserlaubnis. Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, muss das Bundesgebiet grundsätzlich wieder verlassen werden oder es wird eine Duldung ausgestellt, falls die Ausreise oder Abschiebung nicht möglich ist. Soziale Sicherung für Flüchtlinge in Sankt Augustin 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Ämter/Fachbereiche Die ersten Schritte in der neuen Stadt Sozialberatung - Materielle Hilfen Gesundheit Familienbezogene Leistungen Kinder Schule Sprache Arbeit und Ausbildung Freizeit Sport Rechtsfragen Versicherungen 1 Ämter/Fachbereiche Ausländeramt (Kreis/Siegburg): Für die Asylbewerber in Sankt Augustin ist die Ausländerbehörde in Siegburg zuständig Ausfertigung von Aufenthaltstiteln (inklusive Passfotos) für Asylbewerber und Asylberechtigte (bei Aufenthaltsgestattung) Ausstellen von Urlaubscheinen Erteilung von Arbeitserlaubnissen Verlängerung abgelaufener Ausweise Aushändigung von Originalpässen, sofern dort hinterlegt; -2- -2 Ausstellung der Grenzübertrittbescheinigungen für Ausreisepflichtige Tel. 02241/13-0, Fax 02241/13-2179 [email protected], http://bis.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerinformationssystem) Service-Center Termin-Hotline 02241/13-3500 Kommunales Integrationszentrum Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz-Platz 1, 53721 Siegburg Leitung: Antje Dinstühler,Tel. 02241/133-425, [email protected] Weitere Ansprechpartnerinnen: Sabine Elze, Tel. 02241/132075, [email protected] Maria Löbach, Tel. 02241/132107, [email protected] Neubürgerbeauftragter des Rhein-Sieg-Kreises: Ludwig Neuber c/o Rhein-Sieg-Kreis, Kreissozialamt Ansprechpartnerin Marlene Hautkappe Tel. 02241/133161, Fax 02241/133198, Tel. 02295/5447 Gesundheitsamt Rhein-Sieg-Kreis Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes wird das Gesundheitsamt bei meldepflichtigen Erkrankungen und bei der Überwachung der Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen tätig. Im Auftrag des Sozialamtes erstattet das Gesundheitsamt ärztliche Gutachten zu der Frage der Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie sonstiger Leistungen, die für die Gesundheit unerlässlich sind (Asylbewerberleistungsgesetz). Die notwendigen ärztlichen Unterlagen sind beim Sozialamt einzureichen. Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel. 02241/13-3535 Fachbereich Soziales und Wohnen (Stadt Sankt Augustin) Soziales: Gewährung von Geld-Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz Ausstellung von Krankenhilfeberechtigungsscheinen nach dem AsylbLG Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe .Ausstellung von Gutscheinen für etwaige Sonderbedarfe. Unterbringung: Unterbringung in Übergangswohnheimen und Wohnraumvermittlung Migrantenberatung: Koordination der Migrantenarbeit [email protected] Flüchtlingsberatung: Koordination der Flüchtlingsarbeit [email protected] Fachbereich Kinder Jugend und Schule (Stadt Sankt Augustin) Bezirkssozialdienst -3Wenn Familien Hilfe brauchen oder Kinder Schutz benötigen. [email protected] Kindertagesbetreuung Wenn Eltern bei der Betreuung und Bildung ihrer Kinder Unterstützung wünschen. [email protected] Jugendarbeit Wenn Freizeit attraktiv sein soll. [email protected] Jugendberufshilfe Wenn Unterstützung beim Berufseinstieg nötig wird. [email protected] Unterhaltsvorschuss Wenn der Staat beim Unterhalt einspringt. [email protected] Vormundschaften Wenn Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können. [email protected] Beistandschaften Wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht zahlt. [email protected] Schulverwaltung Klassen ansteht Wenn Schulbesuch, internationale Förderklassen und die Organisation einer sinnvollen Unterbringung in entsprechenden [email protected] Elternbeiträge Wenn Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen wird. elternbeiträ[email protected] Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Wenn Beratung, Diagnostik oder Therapie hilfreich ist. [email protected] Wenn Unterbringung und Leistungserbringung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge gefordert wird. Fachbereich Ordnung/ Bürgerservice (Stadt Sankt Augustin) Ausstellung von Meldebescheinigungen Markt 71, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/243-589 [email protected] 2 Die ersten Schritte in der neuen Stadt -4Bei der Ankunft der Flüchtlinge in Sankt Augustin erfolgt im ersten Schritt die Anmeldung im Bürgerservice. Sie erhalten einen Stadtplan, in dem ihre Unterkunft und das Rathaus entsprechend markiert sind! Sie bekommen auch einen Handzettel mit muttersprachlichen Informationen zu Problemfelder und ihrer Beratungsstelle im Rathaus, und einen Laufzettel, auf dem alle wichtigen Informationen und Schritte zusammengefasst sind und eine erste Orientierung geben. Der Laufzettel liegt als an Anlage vor! Per Taxi oder Transport durch die Hausmeister mit städtischen Fahrzeugen werden sie dann in die Unterkunft gebracht, wo sie vom zuständigen Hausmeister in die entsprechende Flüchtlingsunterkunft eingewiesen werden. Am Folgetag werden im Asylsachgebiet in einem Vorsprachetermin alle weiteren leistungsrechtlichen Schritte abgeklärt. Dazu gehören der Austausch der Aufenthaltsgestattung bei der zuständigen Ausländerbehörde, weitere Kennzeichnungen im Stadtplan von Banken, Einkaufsmöglichkeiten, Ausländerbehörde, Informationen im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Krankenhilfe nach dem AsylbLG , Waschmünzenhandhabe, Auszahlungen der Leistungen nach dem AsylbLG. Bis zur Kontoeröffnung werden vom Asylsachgebiet Barschecks ausgestellt, die bei der Bank (meist Kreissparkasse Köln) eingelöst werden können. Ansprechpartner in den Unterkünften sind die für die Unterkünfte zuständigen Hausmeister, die im Bedarfsfall auch den Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpartnern im Rathaus herstellen. Unterbringung Die jeweilige Unterkunft wird zugewiesen durch den Fachdienst Wohnen im Rathaus/Untergeschoss Zimmer U 10 Herr Lindlar, Tel. 02241/243-485 und Frau Schillings, Tel. 02241/243-618 -alle Unterkünfte sind mit den erforderlichen Einrichtungs-/Hausratsgegenständen möbliert. Die Standorte der Unterkünfte Die Unterkünfte für die Unterbringung von Asylbewerbern befinden sich in folgenden Stadtteilen: Mülldorf: Wehrfeldstr.3a-f: Schiffstraße 9a An der Ziegelei 13+15 Ankerstraße 17 Niederpleis: Am Kreuzeck 2 Pauluskirchstraße 23 Hangelar: Richhofenstraße 51 Großenbuschstraße 1a-i Meindorf: Bahnhofstraße 62, 62b-j Ort: Danziger Straße 16 Klosterstraße 1 Menden: Klöckner-Mannstaedt-Straße 22 Siegstraße 15 -5Hausmeister-Büros: Die Hausmeister haben ihre Büros in den Unterkünften: Wehrfeldstraße, Am Kreuzeck 2, Großenbuschstraße und Bahnhofstraße. Sie sind dort täglich anzutreffen und bei Bedarf auch für andere Flüchtlingsunterkünfte abrufbar. Grundausstattung Hausrat: Der notwendige Hausrat (Geschirr, Bettwäsche etc.) wird bei der Zuweisung der Unterkunft vom Fachdienst Wohnen in dem für den jeweiligen Haushalt erforderlichen Umfang gestellt (Zimmer U 10). -der gesamte Hausrat wird gestellt. Bis die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt, erhalten Flüchtlinge, je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Sozialleistungen (Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII). Flüchtlinge im Asylverfahren und Flüchtlinge mit einer Duldung erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz : Zuständig ist die Stabstelle Wohnraum und AsylbLG Asylsachgebiet Zimmer U 1 und U 2 (Untergeschoss, Rathaus) Frau Hülse, Tel. 02241/243-513, Herr Herm Tel. 02241/243-327 und Herr Münz Tel. 02241/243-540 Sicherstellung des Lebensunterhaltes wird bearbeitet durch das Asylsachgebiet, Rathaus Zimmer U 1 und U 2 Untergeschoss. Leistungen (Bargeldbedarf nach § 3 Abs. 1 S. 5 AsylbLG u. Sachleistung/Beiträge nach § 3 Abs. 2 S. 2 und 3 AsylbLG): für alleinerziehende Leistungsberechtigte € 359, für zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen € 323, für weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt € 287, für sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres € 283, für leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres € 249, für leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres € 217,Einmalige Beihilfen: Anträge für einmalige Beihilfen z.B. bei Schwangeren, Babyerstausstattung/Kinderwagen werden auf Antrag nach der Geburt des Kindes gewährt. Zuständig ist der Fachbereich Soziales und Wohnen/Fachdienst Soziales Asylsachgebiet Zimmer 1 und 2 (Untergeschoss, Rathaus) Frau Hülse, Tel. 02241/243-513, und Herr Herm, Tel. 02241/243-327, Herr Münz Tel. 02241/243-540. -6- 3 Sozialberatung – Materielle Hilfen Sozialberatung Migrationsrat der Stadt Sankt Augustin Allgemeine Sozialberatung und Alltagshilfen Übersetzungen durch ehrenamtliche Dolmetscher Förderung der Sprachentwicklung (Sprachkurse) Einsatz für Bildung und Schule Joginder Ruben, 02241/205344, 0170/1852048, [email protected] Bilal Ünal, 0178/6766816, [email protected] Lotsenpunkt Soziallotsen in Sankt Augustin Beratung und Begleitung zu Behörden/Ausfüllen von Anträgen/Lebenshilfe Pfarrweg 9 , 53757 Sankt Augustin, Tel. 0151 22362281 Dienstag und Mittwoch von 14-16 Uhr Diakonie Flüchtlingsberatung Asylverfahren/Ausländerecht/Aufenthalt/Unterbringung/Versorgung/Gesundheit/ Rückkehr/Familienzusammenführung Die Beratung ist kostenlos. Ansprechpartnerin: Jana Mathes,Tel. 02241/2521534, Fax 02241/2521535 Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag 9-11 Uhr und nach Vereinbarung Zeitraum-Evangelisches Zentrum für Diakonie und Bildung Ringstraße 2, 53721 Siegburg [email protected] Diakonie Migrationsberatung Integrationskurse/berufliche Perspektiven/ Behördengänge/Lebenshilfe Ansprechpartner Brahim Elhajoui Sprechzeiten in Siegburg: Montag 14-17 Uhr, Freitag 9-12 Uhr Tel. 02241/2521537, Fax 02241/2521535 Sprechzeiten in Sankt Augustin: Dienstag von 9-11 Uhr Tel. 02241/3978368 Jobcenter, Markt 3, 53757 Sankt Augustin [email protected] Caritasverband Rhein-Sieg e.V. Flüchtlings- und Migrationsberatung Asylverfahren/Ausländerrecht/Gesundheit/Familienzusammenführung Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg Ansprechpartnerin Frau Klitzke, Tel. 02241/1209306 und Maria-Elisabeth Vieten, Tel. 02225/992422 [email protected] Kölner Flüchtlingsrat e. V. Beratung für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt Flüchtlingsberatungsstelle Bonn Theaterplatz 3, 53177 Bonn, Tel. 0228/85027754, 0151/19326154 [email protected], www.koelner-fluechtlingsrat.de Sozialdienst katholischer Frauen für Bonn und Rhein-Sieg-Kreis e.V. -7Sozialberatung für Frauen und ihre Familien Hopfengartenstraße 16, 53721 Siegburg Tel. 02241/958046, Fax 02241/9580489, [email protected] SKM-Katholischer Verein für Soziale Dienste Sozialberatung – Tafel – Wohnungslosenhilfe Bahnstraße 27, 53721 Siegburg Tel. 02241/17780, Fax 02241/177830, [email protected] Caritasverband Rhein-Sieg e.V. Flüchtlings- und Migrationsberatung Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg Ansprechpartnerin Frau Klitzke, Tel. 02241/1209306 und Maria-Elisabeth Vieten, Tel. 02225/992422 [email protected] Jugendmigrationsdienst Rhein-Sieg-Kreis-rechtsrheinisch Frankfurter Straße 90, 53721 Siegburg Dienstag 15-17 Uhr, und nach Vereinbarung, Tel. 02241/12727-27/23 Frau Magiera, Tel. 0151/16154833 Materiellen Hilfen Die Flüchtlinge erhalten eine Grundversorgung sowohl an Möbeln als auch an Kleidung. Weder ist es sinnvoll, die Menschen mit Sachspenden zu überhäufen, noch haben wir die Kapazitäten, um Möbel, Kleidung oder anderes zu sortieren, zu lagern, zu verwalten oder zu entsorgen. Die Flüchtlingsunterkunft soll auch nicht zur Rumpelkammer verkommen. Bei Bedarf können sich die Flüchtlinge/Hilfsbedürftigen mit Gutscheinen vom Sozialamt/Jobcenter und mit Leistungsbescheid (Sozialamt/Jobcenter) Haushaltsbescheinigung (Bürgerservice) in den genannten Einrichtungen Unterstützung holen. Nachbarschaftshilfe e.V. Rhein-Sieg Haushaltshilfen/Kleiderstube/Möbelhaus Bonner Straße 105, 53757 Sankt Augustin Tel. 02241/9289-0, Fax 02241/9289-17 CARITAS Kleiderstube Ortsteil Menden (Neueröffnung ab Mitte Oktober) Kirchstraße 14 (neben der Kirche) Dienstag 9-12 Uhr, Donnerstag 14-17 Uhr [email protected] Fairpunkt Das soziale Möbelhaus und Lager Händelstraße 11, 53721 Siegburg, Tel. 0173/9999881 Montag-Freitag 9-15 Uhr Brauchbar Das Sozialkaufhaus der AWO Schumannstraße 3, 53721 Siegburg, Tel. 02241/1694292 Dienstag-Donnerstag 10-15 Uhr [email protected] Radhaus Die Fahrradwerkstatt der AWO -8Frankfurter Straße 53, 53721 Siegburg Montag-Freitag 9-12 und 13-18 Uhr Tel. 02241/147305, Andreas Rolffs [email protected] Jacke wie Hose Second Hand Shop AWO Frankfurter Straße 39, 53721 Siegburg, Tel. 02241/14761-11 Ulrike Gödde-Veltens, Ursa Jerosh Montag-Freitag 9-12.30 Uhr Montag-Mittwoch 14-16 Uhr Donnerstag 14-18 Uhr [email protected] Sankt Augustiner Tafel Pfarrweg 9, 53757 Sankt Augustin Tel. 02241/1699870, Gisela Rump Dienstag und Mittwoch 14.30-16.00 Uhr [email protected] 4 Gesundheit Medizinische Versorgung In den ersten 15 Monaten Jahren besteht nur Anspruch auf eine eingeschränkte medizinische Versorgung zur Behandlung akuter Erkrankungen oder Schmerzustände (Ausnahme: bei Schwangerschaft bestehen keine Einschränkungen). - Berechtigungsscheine werden durch das Asylsachgebiet ausgestellt. - Es besteht keine Krankenkassenzugehörigkeit. - Die Leistungen umfassen die erforderliche Grundversorgung. Die Ausstellung des Berechtigungsscheines erfolgt bei Nachweis eines Termins bei einem Arzt. Bei kostenaufwändigen Zahnersatzbehandlungen, die über einen entsprechenden Kostenvoranschlag (ausgestellt vom Zahnarzt) dokumentiert werden, erfolgt im Vorfeld eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ggfls. unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes. Auch hier prüft das Kreissozialamt vorab die Notwendigkeit der geplanten Zahnbehandlung. Für die Ausstellung der Krankenscheine für Asylbewerber galt bis Ende März 2015 die Pflicht, einen entsprechenden Terminzettel des Arztes bei jedem Arztbesuch einzureichen. Der Krankenschein wurde dann für den anberaumten Behandlungstag ausgestellt (außer bei chronisch kranken Flüchtlingen). Ab dem 01. April 2015 wird der Krankenschein für das komplette Quartal ausgestellt, allerdings muss der Flüchtling weiterhin einen Terminzettel vom entsprechenden Arzt beim Asylsachgebiet einreichen. Der Krankenschein wird diesbezüglich vom Behandlungstag bis zum Ende des Quartals ausgestellt. Weitere, wichtige Kontakte im Gesundheitswesen MediNetzBonn e.V. Medizinische Beratungs- und Vermittlungsstelle für Flüchtlinge, c/o Oscar-Romero-Haus, -9Heerstraße 205, 53111 Bonn, Tel. 0228 - 69 52 66 [email protected], http://www.medinetzbonn.de/ AIDS-Hilfe Rhein-Sieg e.V. Hippolytusstraße 48, 53840 Troisdorf, Tel. 02241-97999-7 Iwww.aids-hilfe-rhein-sieg.de Sozialpsychiatrische Zentren: http://rsk-gesundheitsportal.de/themenauswahl/psychatrie/adressen/psychaetrie/beratung.html. Sozialpsychiatrisches Kompetenzzentrum Migration Theaterplatz 3, 53177 Bonn, Ansprechpartnerin: Ligita Werth Tel. 0228 850 277-56, Fax 0228 850 277 - 55 [email protected] Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Therapiezentrum für Folteropfer/Flüchtlingsberatung Spiesergasse 12, 50670 Köln Tel. 0221 160740, Fax 0221 1390272 [email protected] PZA Düsseldorf (AWO) Beratung und Therapieeinrichtung für traumatisierte und psychisch belastete Flüchtlinge Psychotherapie/Beratung/Gruppenarbeit und Sozialarbeit für Traumatisierte und Folteropfer Benrather Straße 7, 40213 Düsseldorf Tel. 02211/544173-22, Fax 02211/544173-20 [email protected] www.gelbeseiten.de/Ärzte in St.Augustin Arzneikosten/Rezeptkosten Die üblichen Kosten für Rezepte/Arzneien (also Mittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden) müssen von den Asylbewerbern selbst getragen werden. Rezeptgebühren entstehen für die Asylbewerber, die Grundleistungen erhalten, nicht. 5 Familienbezogene Leistungen Kindergeld Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben keinen Anspruch auf die Beantragung von Kindergeld!! Mögliche Ausnahmen gibt es bei Staatsangehörigen der Türkei, Marokkos, Tunesiens und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens, wenn sie eine Beschäftigung haben und seit 3 Jahren in Deutschland sind. Bei SGB II-und Sozialhilfe-Empfänger (SGB XII) wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Hier ist es wichtig, dass dem Sozialamt bzw. Jobcenter der Bezug mitgeteilt wird. Es wird grundsätzlich erwartet, dass (bei einem möglichen Anspruch auf Kindergeld) Kindergeld beantragt wird. Antragsformulare für Kindergeld: www.arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Familienkasse NRW-West - 10 Villemombler Straße10, 53123 Bonn, Tel. 08004555530 Elterngeld Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit! Das Elterngeld ersetzt seit 2008 das frühere Erziehungsgeld. Es wird unabhängig vom Kindergeld als besondere Leistung gewährt. Das Elterngeld ist einkommensabhängig. Die max. Bezugsdauer beträgt 12 Monate (plus 2 Monate Partnerbonus), bei Alleinerziehenden 14 Monate. Das Elterngeld wird bei Leistungsempfänger nach SGB II bis auf den Mindestsatz von € 300,- angerechnet. Antragsformulare für das Elterngeld sind im Bürgeramt erhältlich. Die Beantragung des Elterngeldes erfolgt, vorübergehend, in der Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/130 [email protected] Nähere Infos im Internet: http://www.siegburg.de/serviceportal/dienstleistungen/005619/index.html/ Elterngeldrechner des Bundes-Familienministerium www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ Kinderzuschlag Einkommensschwache Eltern, deren Einkommen zwar für ihren eigenen Lebensunterhalt, nicht aber auch den ihrer Kinder, ausreicht, können einen Kinderzuschlag über derzeit maximal € 140,- pro Kind (bis 25 Jahre) erhalten. Mit dem Kinderzuschlag soll vermieden werden, dass die Eltern ALGII beantragen müssen. Der Antrag für den Kinderzuschlag muss bei der Agentur für Arbeit, Familienkasse NRW-West, gestellt werden. www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/ Betreuungsgeld Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind nach dem 31.07.2012 geboren wurde, und die für ihr Kind keine Leistung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege) in Anspruch nehmen. Bei dem Betreuungsgeld handelt es sich um eine staatliche Geldleistung an Eltern, die bewusst auf einen Krippenplatz oder eine staatlich bezuschusste Tagesmutter verzichten und das Kind bis zum dritten Geburtstag zu Hause in Vollzeit erziehen. Aber auch berufstätige Eltern können das Betreuungsgeld beantragen, wenn sie beispielsweise das Kind privat von den Großeltern betreuen lassen. Es ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankert und wird unabhängig davon gewährt, ob die Eltern erwerbstätig sind. Die Bezugszeit von längstens 22 Monaten schließt nahtlos an die vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit für das Elterngeld an. Im Regelfall besteht der Anspruch auf Betreuungsgeld vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis maximal zum 36. Lebensmonat des Kindes. Das Betreuungsgeld beträgt und ab dem 01. August 2014 € 150. Es wird als Geldleistung ausgezahlt und ist nicht zu versteuern. Betreuungsgeld wird als vorrangige Leistung ausgezahlt und bei Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. - 11 Das Betreuungsgeld ist eine steuerfreie Geldleistung. Nimmt das Kind aber während des Bezugsraumes eine Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter in Anspruch, muss das unverzüglich dem Kreissozialamt mitgeteilt werden. Der Bezug des Betreuungsgeldes endet dann in dem Monat, in dem das Kind erstmalig die Kita oder Tagesmutter besucht. Die Beantragung des Betreuungsgeldes erfolgt (wie auch beim Elterngeld), vorübergehend, in der Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/130 www.rhein-sieg-kreis.de [email protected] Antragsformulare für das Betreuungsgeld sind im Bürgeramt erhältlich. Die Beantragung des Betreuungsgeldes erfolgt, vorübergehend in der Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises (Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin), Tel. 02241/130 [email protected] http://www.siegburg.de/serviceportal/dienstleistungen/005619/index.html 6 Kinder Bei Integration von Flüchtlingskindern sind die Kindertageseinrichtungen/Familienzentren wichtige Bausteine für eine gute Entwicklungsgeschichte. Möglichst alle Kinder sollten die Chance haben, einen Platz in diesen pädagogischen Einrichtungen zu bekommen. Das Angebot ist vielfältig und neben städtischen Kitas halten unterschiedliche Träger wie Kirchen, Elterninitiativen, Arbeiterwohlfahrt und gemeinnützige Trägervereine Betreuungsangebote vor. Das Ziel ist es, eine zeitnahe Unterbringung der Flüchtlingskinder in den entsprechenden Einrichtungen zu gewährleisten. Angebote Spiel-und Krabbelgruppen, gemeinsam mit Eltern und Kinder Ansprechpartner: Kinderschutzbund “Skippy“ Ev. Kirchengemeinde Hangelar Angebote Tagesmütter Kindertagespflege Voraussetzung für die Aufnahme ist die schriftliche Anmeldung so früh wie möglich. Die Stadt Sankt Augustin bietet in Kooperation mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) einen Vermittlungsservice. Die Zuständigkeit der Fachstellen Kindertagespflege orientiert sich am Anfangsbuchstaben im Nachnamen des Kindes. Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Sankt Augustin (FB Kinder, Jugend und Schule) Buchstabe A-G Frau Carolin Berger (SKF), Tel. 02241/1466073, 0175/8293395 oder [email protected] Buchstabe H-P Frau Bender, Tel. 02241/243420 oder [email protected] Buchstabe Q-Z Frau Welsch, Tel. 02241/243478 oder [email protected] Kindergärten: Die Stadt Sankt Augustin bietet Familien und Kindern in Zusammenarbeit mit den freien Trägern und Tagespflegepersonen ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen an. - 12 - Aufnahme: Eltern aus Sankt Augustin haben die Möglichkeit zwischen den Angeboten der Tagesbetreuung der Kinder zu wählen. Es empfiehlt sich, die Anmeldung des Kindes in mehreren Tageseinrichtungen vorzunehmen. Für Kinder im Alter von 0-3 Jahren ist zusätzlich die Anmeldung in den Tagespflegestellen vor Ort zu empfehlen. Wichtig ist immer die schriftliche Anmeldung! In der Regel schon 9 Monate vor dem Bedarf. Die Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines Kindergartenjahres (zum 01.08.). Bei dringenden Fällen auch im laufenden Jahr. Angebote für Kindergärten und Kindertagesstätte (auch U3 Plätze): Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Sankt Augustin (FB Kinder, Jugend und Schule) Frau Bender, Tel. 02241/243-420 Frau Welsch, Tel. 02241/243-478 Bei der Belegung der Kindergärten ist das Jugendamt bemüht, die Kinder wohnortnah unterzubringen. Sollte seitens der Kita oder der Tagespflegepersonen keine Zusage für einen Betreuungsplatz zum gewünschten Zeitpunkt erfolgen, können sich die Eltern an das Jugendamt der Stadt Sankt Augustin wenden! Ansprechpartner für Buchungsberatung im Rahmen des Rechtsanspruchs Fachdienst Tagesbetreuung von Kindern, Ärztehaus, 2. OG Gabriele Welsch, Tel. 02241/243-478 Montag-Freitag 08.30-12.00 Uhr, Montagnachmittag 14.00-18.00 Uhr Verzeichnis Kindertageseinrichtungen in Sankt Augustin Birlinghoven Kath. Familienzentrum NRW St. Martinus Kita Birlinghoven Birlinghovener Straße 4, Tel. 02241/331523 [email protected] www.katholisch-sankt-augustin.de Buisdorf Kath. Familienzentrum NRW St. Martinus Kita Buisdorf, Zissendorfer Straße 5, Tel. 02241 65992 [email protected] www.katholich-sankt-augustin.de Hangelar Kath. Familienzentrum St. Anna Graf-Zeppelin-Straße 9, Tel. 02241 204846 [email protected] www.familienzentrum-sankt-anna-hangelar.de Ev. Kindergarten „Purzelbaum“ Anton-Groß-Straße 20, Tel. 02241 203366 [email protected], www.evangelischekirchehangelar.de - 13 - Städt. Kindertageseinrichtung Waldstraße Waldstraße 16, Tel. 02241 330636 [email protected], www.sankt-augustin.de Integrative Kindertagesstätte Flohzirkus e. V. Kölnstraße 41, Tel.: 02241 205434 [email protected], www.flohzirkus.org Waldorfkinderhaus Sankt Augustin e. V. Parsevalstraße 25, Tel. 02241 205013 [email protected], www.waldorfkinderhaus-sankt-augustin.de Meindorf Kath. Kindertageseinrichtung St. Augustinus Liebfrauenstraße 23a, Tel. 02241 315663 [email protected], www.katholisch-sankt-augustin.de AWO Kindertageseinrichtung „Pedalo“ Johann-Quadt-Straße 5, Tel. 02241 1653260 [email protected] Menden Kath. Kindertageseinrichtung Sankt Augustinus Friedrich-Hegel-Straße 1c, Tel. 02241 312985 [email protected], www.katholisch-sankt-augustin.de Ev. Kindertagesstätte „Emmaus-Garten“ Von-Galen-Straße 28a, Tel. 02241 311413 [email protected], www.kiga-menden.de Kath. Kindertageseinrichtung St. Augustinus Gutenbergstraße 2a, Tel. 02241 311426 [email protected], www.katholisch-sankt-augustin.de Städt. Familienzentrum NRW Menden-Mülldorf im Verbund Kita Siegstraße Siegstraße 129, Tel. 02241 312159 [email protected], www.sankt-augustin.de Städt. Familienzentrum NRW Menden-Mülldorf im Verbund Kita Marktstraße Marktstraße 37, Tel. 02241 312556 [email protected], www.sankt-augustin.de Kita „KiKu Apfelbäumchen“ Am Apfelbäumchen 3, Tel. 02241 2324100 [email protected], www.kinderzentren.de Waldorfkinderhaus Menden Auf dem Acker, Tel. 02241 205013 [email protected], www.waldorfkinderhaus-sankt-augustin.de - 14 - Deutscher Kinderschutzbund Sankt Augustin e. V. „Die Grashüpfer“, Kirchstraße 5, Tel. 02241 2394771 [email protected] www.kinderschutzbund-sankt-augustin.de Mülldorf Kindertagestätte des Studentenwerkes Bonn AöR Europaring 86, Tel. 02241 1261501 [email protected], www.studentenwerk-bonn.de Städt. Familienzentrum NRW Menden-Mülldorf im Verbund Bewegungs-Kita Im Spichelsfeld 175, Tel. 02241 205117 [email protected], www.sankt-augustin.de AWO Familienzentrum/“ Kindertageseinrichtung „Rasselbande“ Wellenstraße 29, Tel. 02241 203400 [email protected], [email protected] Familienzentrum Sternschnuppe Kath. Tageseinrichtung für Kinder Niederpleiser Straße 16, Tel. 02241 341745 [email protected], www.katholisch-sankt-augustin.de Elterninitiative „Kindergarten Sonnenweg e. V.“ Wehrfeldstraße 3h, Tel. 02241 21635 [email protected], www.kindergarten-sonnenweg.de Kindertageseinrichtung des Deutschen Kinderschutzbundes Sankt Augustin e. V. „CASA LU“ Bonner Straße 104a, Tel. 02241 202454 Leitung: Frau Naumann [email protected] www.kinderschutzbund-sankt-augustin.de Niederpleis Familienzentrum NRW der Stadt Sankt Augustin Kita Wacholderweg Wacholderweg 7, Tel. 02241 343599 [email protected], www.sankt-augustin.de Ev. Familienzentrum Menschenkinder Schulstraße 57a, Tel: 02241 333939 [email protected], www.ev-fmz-menschenkinder.de Familienzentrum NRW St. Martinus im Verbund Kita Niederpleis Alte Marktstraße 53, Tel. 02241 334300 [email protected] [email protected] - 15 Städt. Kindertageseinrichtung Alter Bahnhof Hauptstraße 9-9a, Tel. 02241 333209 [email protected] , www.sankt-augustin.de Haus Kunterbunt Tageseinrichtung für behinderte und nicht-behinderte Kinder In der Mersbach 15, Tel. 02241 334098 [email protected] , www.kita-haus-kunterbunt.de KiTa Schatzinsel Tageseinrichtung f. altersgem. Kindergruppen in Sankt Augustin e. V. Am Kreuzeck 5, Tel. 02241 338752 [email protected], www.kitaschatzinsel.de Städt. Bewegungskindergarten Am Park Am Park 101, Tel. 02241 335825 [email protected], www.sankt-augustin.de Sankt Augustin-Ort Kath. Familienzentrum NRW St. Maria Königin Matthias-Claudius-Straße 2, Tel. 02241 27516 [email protected] www.Familienzentrum-st-maria-koenigin.de Ev. Kindertagesstätte Pauluskirche Pauluskirchstraße 3a, Tel. 02241 202447 [email protected], www.ev-pauluskirche-sankt-augustin.de Alle Kinder essen mit Ab 1. August 2011 können Kinder und Jugendliche, die in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in Horten an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen, durch den Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" bis zunächst 31. Juli 2020 unterstützt werden. Es sollen diejenigen Kinder und Jugendlichen unterstützt werden, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, das heißt, die Personen, die keine Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), SGB II (Arbeitslosengeld I und II), Kindergeldzuschlag oder Wohngeld erhalten. Dazu zählen insbesondere Kinder von Eltern aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Kinder, deren Eltern sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden wie die Personen, die dem Grunde nach Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Umfang und Höhe der Leistungen sowie das Verfahren orientieren sich grundsätzlich am Bildungs- und Teilhabepaket. 7 Schule Die Landesverfassung NRW legt fest, dass eine allgemeine Schulpflicht zum Besuch der Grund- und Hauptschulen besteht. Die Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. - 16 Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Alle Kinder und Jugendliche werden im Schulsystem als Seiteneinsteiger in den Regelklassen geschult und erhalten zusätzlich Deutschförderung in kleinen Gruppen. Kinder, die nach dem oben genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Vorrausetzungen erfüllen (Schulfähigkeit). Sie werden dann mit der Aufnahme schulpflichtig. Diese Entscheidung trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Auch diese Entscheidung trifft der Schulleiter. Die mit der Einschulung begonnene Schulpflicht dauert 10 Schuljahre und umfasst den Besuch der Grundschulen (Primarstufe) und einer weiterführenden Schule allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I (Hauptschule/Realschule /Gymnasium oder Gesamtschule). Die Schulpflicht endet, wenn der Schüler seine Abschlüsse erreicht hat, nach dem zehnten Vollzeitschuljahr. Grundschule: Vorgehensweise bei der Schulanmeldung Variante 1 Zugezogenes, grundschulpflichtiges Kind Die Schulverwaltung erhält die Zuzugsmitteilung des Bürgerservices. Daraufhin werden die Erziehungsberechtigten angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, auf welche Schule das Kind geht. Die Eltern sind verpflichtet, das Kind persönlich an einer Grundschule anzumelden! Den geforderten Personalbogen erhalten die Eltern in dem jeweiligen Schulsekretariat. Sollte kein Grundschulplatz gefunden werden, muss das Kreisschulamt eingeschaltet werden. Zuständige Sachbearbeiterinn im Kreishaus in Siegburg: Frau Gabriele Rost,Tel. 02241/13-2771 Frau Silke Schulte, Tel. 02241/13-2770, Raum A 6.16 Kreishaus [email protected] Sollte keine Rückmeldung innerhalb dreier Anschreiben erfolgen, wird das städtische Ordnungsamt um örtliche Ermittlung gebeten. Variante 2 Im Sommer schulpflichtiges Kind Die Schulverwaltung fordert über den Bürgerservice eine Liste mit den im Sommer schulpflichtigen Kindern an. Die Erziehungsberechtigten werden u. a. mit Anschreiben, Broschüre und einem Personalbogen über die Vorgehensweise der Schulanmeldung informiert. Die Grundschulen schicken zwei bis drei Monate später eine Liste mit den schon angemeldeten Schulneulingen, die in der Schulverwaltung abgeglichen werden. Die Erziehungsberechtigten der noch nicht angemeldeten Kinder werden erneut angeschrieben mit der Bitte, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden und diese Schule der Stadt zu benennen. - 17 Sollte keine Rückmeldung erfolgen, wird ein drittes Schreiben mittels Postzustellungsurkunde und einer gesetzten Frist versandt. Sollte auch dies erfolglos sein, wird das städtische Ordnungsamt um örtliche Ermittlung gebeten Bei nicht erfolgter Anmeldung wird das Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises informiert. Das Kreisschulamt wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten Übersicht Grundschulen: Kath. Grundschule Buisdorf, Michaelsbergstraße 27, Tel. 02241/65694 [email protected], www.buisdorf.info Ev. Grundschule Hangelar, Udetstraße 28, Tel. 02241/204040 [email protected], www.egs-hangelar.de Kath. Grundschule Hangelar, Udetstraße 28, Tel. 02241/29761 [email protected], www.kgs-hangelar.de Kath. Grundschule Meindorf, Rubensstraße 2a,Tel. 02241/3115227 [email protected], www.kgs-meindorf.de Max & Moritz Schule, GGS Menden, Siegstraße125, Tel. 02241/311860 und Mittelstraße 19, Tel. 02241/312475 [email protected], www.ggs-menden.de Kath. Grundschule Sankt Martin Mülldorf, Gartenstraße 26-30, Tel. 02241/203555 [email protected], [email protected] , www.kgs-santmartin.de GGS Am Pleiser Wald, Alte Heerstraße 32, Tel. 02241/330383 [email protected], www.pleiserwald.de Hans-Christian-Andersen-Schule, GGS Ort, Pauluskirchstraße 1a Tel. 02241/202929 [email protected], www.andersen-schule-augustin.de Weiterführende Schulen Die mit der Einschulung begonnene Schulpflicht dauert 10 Schuljahre und umfasst den Besuch der Grundschulen (Primarstufe) und einer weiterführenden Schule, allgemeinbildenden Schule, der Sekundarstufe I (Hauptschule/Realschule/Gymnasium oder Gesamtschule). Die Schulpflicht endet, wenn der Schüler seine Abschlüsse erreicht hat (nach dem zehnten Vollzeitschuljahr). Hauptschule: Hauptschule Niederpleis Kinder aus Flüchtlingsfamilien von 10-16 Jahren werden durch die internationalen Förderklassen der Hauptschule Niederpleis betreut. Zurzeit stehen drei Klassen zur Verfügung. Ab Sommer 2015 sollen diese Klassen in verschiedene Leistungsniveaus aufgeteilt werden, um die Schüler besser fördern zu können. Ansprechpartnerin: Frau Schleebaum - 18 Alte Marktstraße 7, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/399333 [email protected], www.ghs-niederpleis.de Augustinus-Schule, Hauptschule Menden Siegstraße 123, Tel. 02241/311510 (Im Zuge der Einrichtung der Gesamtschule Sankt Augustin läuft die Hauptschule zum Schuljahrsende 2016/2017 aus) Realschulen: Realschule Menden, Siegstraße 121, Tel. 02241/312624 [email protected], www.rsmenden.de (Im Zuge der Errichtung der Gesamtschule Sankt Augustin läuft die Realschule Menden zum Schuljahr 2016/17 aus) Realschule Niederpleis, Alte Marktstraße 5, Tel. 02241/333915 [email protected], www.realschule-niederpleis.de Gesamtschule: Gesamtschule der Stadt Sankt Augustin, Siegstraße 123, Tel. 02241/1650980 [email protected], www.gesamtschule-sankt-augustin.de Gymnasien: Albert-Einstein-Gymnasium, Schulzentrum Niederpleis, Alte Marktstraße 7 Tel. 02241/3993-0, [email protected] www.albert-einstein-gymnasium.de Rhein-Sieg-Gymnasium, Hubert-Minz-Straße 20, Tel. 02241/202190 [email protected], www.rhein-sieg-gymnasium.de Waldorfschule: Freie Waldorfschule Sankt Augustin, Graf-Zeppelin-Straße .7, Tel. 02241/921160 [email protected], www.waldorfschule-sankt-augudtin.de Förderschulen: Gutenbergschule Förderschwerpunkte Lernen, Pauluskirchstraße 12, Tel. 02241/204048 [email protected], www.gbs-sankt-augustin.de LVR Frida-Kahlo-Schule Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Arnold-Janssen-Straße 25a, Tel. 02241/921170 - 19 [email protected], www.frida-kahlo-schule.lvr.de Heinrich-Hanselmann-Schule, Förderschule des Rhein-Sieg-Kreis Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Arnold-Janssen-Straße 25c [email protected], www.heinrich-hanselmann-schule.de Krisenintervention: Bei Problemen ist die Schulaufsichtsbehörde im Kreishaus zuständig, das Amt für Schule und Bildungskoordination/Schulaufsicht. -für Hauptschulen (im Rhein-Sieg-Kreis) Amt für Schule und Bildungskoordination/Schulaufsichtsbezirk I, Frau Julia Gerhards Zimmer A 6.16, Tel. 02241/13-2771, [email protected] Frau Silke Schulte, Zimmer A 6.16, Tel. 02241/13-2770, [email protected] -für Förderschulen (im Rhein-Sieg-Kreis) Amt für Schule und Bildungskoordination, Herr Clasen, Zimmer A 6.17 Tel. 02241/13-2763, [email protected] Nach der Schulpflicht in der Vollzeitschule beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges in der Sekundarstufe II in einer Gesamtschule, einem Gymnasium oder einem Berufskolleg. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis besteht Schulpflicht bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses, wenn es vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis /Berufsbildungsverhältnis besteht Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18.Lebensjahr vollenden. 8 Sprache Sprachförderung ist ein wichtiger Schlüssel zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, denn das Verstehen und Sprechen der deutschen Sprache ist eine wichtige Vorrausetzung für den schulischen Erfolg der Kinder und Jugendlichen. Sprachförderung, insbesondere für kleine Kinder, bringen den Vorteil des leichteren Spracherwerbs und fördern gleichzeitig die soziale und interkulturelle Kompetenz! Grundsätzlich gibt es für Asylbewerber, die noch nicht anerkannt sind, wenig Sprachförderung. Für minderjährige schulpflichtige Kinder gibt es überhaupt keine Sprachkurse. Die Stadt Sankt Augustin kooperiert mit verschiedenen Trägern z. B., der VHS Rhein-Sieg, der Evangelischen Erwachsenenbildung an Rhein und Sieg, aber auch mit vielen Flüchtlingsinitiativen, z. B. Flüchtlingshilfe Hangelar oder dem Lotsenpunkt der mit dem katholischen Bildungswerk kooperiert und bietet kostenlose Grundlagen und Alphabetisierungskurse, aber auch Sprachpaten Deutsch für Flüchtlinge, an. Kontakt Herrn Ritz (Flüchtlingsberatung), Zimmer U 6, Tel. 02241/243 542 [email protected] Hartwig Klein (Migrantenberatung), Zimmer U 6, Tel. 02241/243 442 [email protected] - 20 Sprachkurse/ Integrationskurse VHS Rhein-Sieg Alexandra Haas, Ringstraße 24, 53721 Siegburg Tel. 022413097-46, Fax 02241/3097-31 [email protected] Katholisches Bildungswerk im Rhein-Sieg-Kreis Kasernenstraße 60, 53111 Bonn, Tel. 0228/42979-106 Herr Grossmann, Tel. 0228/42979-128 Jugendspezifische Integrationskurse [email protected] Evangelische Erwachsenenbildung im Kirchenkreis an Rhein und Sieg ZEITRAUM-Evangelisches Zentrum für Diakonie und Bildung Ringstraße 2, 53721 Siegburg Tel. 02241/2521511, Fax 02241/2521535 www.evangelische-erwachsenenbildung.de Ehrenamtliche Sprachpaten für Flüchtlinge Freiwilligenagentur für den Rhein-Sieg Kreis Ringstraße 2, 53721 Siegburg Tel. 02241/2521520, Fax 02241/2521535 [email protected] TERTIA Schöntalweg 7, 53347 Alfter, Standort Siegburg 0228/648070 Integrationskurse Migrationsrat Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Sankt Augustin stellen sich als Dolmetscher in folgenden Sprachen zur Verfügung: Englisch / Punjabi / Hindi / Urdu—Frau Joginder Rubin, Tel. 0170 1852048 Türkisch—Herr Bilal Ünal, Tel. 0178 6766816 Türkisch—Herr Ahmet Teker, Tel. 0177 9257200 Türkisch—Herr Süleyman Geyik, Tel. 0152 33609056 Persisch (Farsi)—Frau Zahra Parashan Tabah, Tel. 0163 4543096 Marok.-Arab./Hocharabisch/Französisch --Frau Leila Fachat, Tel. 0152 23858427 oder 0173 5932712 Persisch (Dari)/Paschtu (Afganisch)—Herr Amir Sultan, Tel. 0176 63115240 Griechisch—Herr Niko Pasaportis, Tel. 0163 90888845 Hocharabisch—Frau Amina, Tel. 0178 2962750 Spanisch—Herr Consuelo Mendez (über Frau Rubin), Tel. 0152 23858427 Sonstige ehrenamtliche Dolmetscher Persisch—Frau Giesela Kermantschi, 02241/9326960 Türkisch, Arabisch, Englisch—Herr Sultan Ali Koujah, Tel. 0157 52057002 Serbisch—Herr Kicin Meisad, Tel. 0157 039336117 Arabisch—Herr Khalid Saddiki, Tel. 0157 88577995 Deutsch, Arabisch, Englisch, Dänisch—Frau Mariam Abdulmagid, Tel. 0176 41542496 Russisch—Frau Ludmilla Förster, Tel. 02241/344184 - 21 Ungarisch—Herr Daniel Ötvös, Tel. 02241/844420 Arabisch/Spanisch/Französisch/Serbisch Frau Mehdi-Boulifa, Tel. 0163 8857605 Arabisch-Frau Ilham Mehdi-Boulifa, Tel. 0173 7456538 Arabisch/Kurdisch-Herr Ribwah, Tel. 0162 17290105 Aramäisch/Arabisch-Herr Saad Djello, Tel. 0176 20076166 Türkisch/Kurdisch-Frau Laila Ozcan, Tel. 0157 76437283 Farsi/Dari/Englisch-Herr Ali Popal, Tel. 0177 8045872 Persich/Türkisch/Arabisch Herr Jahamiri-Rasoul, Tel. 02241/315135, 0176 22969655, 0163 6149098 9 Arbeit und Ausbildung Wann darf man nicht arbeiten? Arbeitsverbot Wenn Sie als Asylsuchende/r nach Deutschland kommen, dürfen Sie in den ersten drei Monaten nicht arbeiten. Sie unterliegen einem Arbeitsverbot (§ 61 Asylverfahrensgesetz). Während dieser Zeit steht in Ihren Ausweispapieren der Satz: “Erwerbstätigkeit nicht gestattet“ Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine “Arbeitsgelegenheit“ bei einer staatlichen Stelle oder einer gemeinnützigen Einrichtung mit einem Stundenlohn von € 1,05 anzunehmen (§ 5 Asylbewerberleistungsgesetz). Wann hat man welchen Zugang zum Arbeitsmarkt Nach den ersten drei Monaten Aufenthalt in Deutschland und Ablauf des Arbeitsverbots gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten des Zugangs zum Arbeitsmarkt (sofern Sie keine Duldung mit Arbeitsverbot haben): Die eingeschränkte Arbeitserlaubnis Was ist zu beachten? Es gilt der § 32 Beschäftigungsverordnung. Das bedeutet, dass man vor Beginn einer Arbeit eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen muss. Dies gilt für Flüchtlinge, die eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylverfahren) besitzen oder im Besitz einer Duldung (nach 60a Aufenthaltsgesetz) sind, vorausgesetzt, es besteht kein ausländerrechtliches Arbeitsverbot. Wenn es einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gibt, Aufenthaltsgestattung oder Duldung der Satz: “Erwerbsfähigkeit nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet.“ steht in der In diesem Fall muss bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt werden, sobald eine Arbeitsstelle gefunden wurde. Bei der Ausländerbehörde gibt es Formulare, die der Arbeitgeber dann ausfüllen muss. Darin muss der Arbeitgeber genaue Angaben zu seinem Betrieb, den zu leistenden Arbeitsstunden und den genauen Arbeitszeiten machen. Sie brauchen eine Arbeitserlaubnis -für jede Arbeitsstelle -für betriebliche Berufsausbildung -für ein Praktikum - 22 Wenn die Arbeitserlaubnis “zustimmungspflichtig“ durch die Bundesagentur für Arbeit ist, leitet die Ausländerbehörde den Antrag des Arbeitgebers an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit weiter. Dort werden eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Arbeitsbedingungen durchgeführt (§ 39 Abs.2 Aufenthaltsgesetz). Deutsche, EU-Bürger und bereits anerkannte Flüchtlinge gelten als „bevorrechtigte Arbeitnehmer“. Tipp: Für eine schulische Ausbildung wird grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis gebraucht! Die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis (§ 31 Beschäftigungsverordnung) Das bedeutet, dass man jede Arbeit annehmen kann und keine Arbeitserlaubnis beantragt werden muss. Dies gilt immer dann, wenn das Asylverfahren positiv abgeschlossen und diesbezüglich eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist. Dies gilt aber auch bei Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung (kein Arbeitsverbot), die Flüchtlinge nach 15 Monate rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland erteilt bekommen haben. Unterstützung bei Arbeitslosigkeit Bereits von Beginn Ihres Aufenthaltes in Deutschland an können Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Sie erhalten dann zwar keine Geldleistungen, aber die Arbeitsagentur ist zuständig, sie bei der Suche nach Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Auch Einstellungszuschüsse und Kosten für nötige Qualifizierungsmaßnahmen können in bestimmten Fällen übernommen werden. Agentur für Arbeit Schumannstraße 7, 53721 Siegburg Tel. (für Arbeitnehmer) 0800 45555-00 [email protected], www.arbeitsagentur.de Telefonische Kontaktzeiten: Öffnungszeiten: Montag 07.30 – 15.30 Uhr Montag 07.30 – 15.30 Uhr Dienstag 07.30 – 15.30 Uhr Dienstag 07.30 – 15.30 Uhr Mittwoch 07.30 – 12.30 Uhr Mittwoch 07.30 – 12.30 Uhr Donnerstag 07.30 – 18.00 Uhr Donnerstag 07.30 – 18.00 Uhr Freitag 07.30 – 12.30 Uhr Freitag 07.30 – 12.30 Uhr Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Erwerbsfähige Menschen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen und zwischen 15 und 65 Jahren alt sind, sind anspruchsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). Erwerbsfähig ist der, wer unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden arbeiten kann. Migranten haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf ALG II wie Deutsche. Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten jedoch Ausländer, die keinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, z. B. Touristen oder Saisonarbeiter (§7 Abs. 1 Satz 1 SGB II), eine Arbeitserlaubnis weder besitzen noch rechtlich erhalten können. Die (z. B. für Angehörige der EU-Beitrittsstaaten Rumänien und Bulgarien) vorhandene rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung vorbehaltlich einer Zustimmung der Agentur für Arbeit nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes (Arbeitsmarkt- bzw. Vorrangprüfung) aufzunehmen, ist dabei für den Anspruch auf Alg II ausreichend (§8 Abs. 2 SGB II), nicht erwerbstätige Ausländer und ihre (ausländischen) Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II), - 23 Leistungsberechtigte nach §1 des Asylbewerberleistungsgesetz, insbesondere Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II), Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen (§ 7 A. 2 SGB II). jobcenter Rhein-Sieg Geschäftsstelle Sankt Augustin Markt 3, 53757 Sankt Augustin, Kundentelefon: 02241/3978-0 [email protected] www.jobcenter-rhei-sieg.de Öffnungszeiten Montag 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.30 -11.00 Uhr, und nach Vereinbarung Persönliche Beratung und Hilfen im SGBII Arbeitslosenzentrum und Erwerbslosenberatungsstelle des SKM JobJob, Aggerstraße 118, Katholisches Pfarrheim, 53721 Siegburg Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 08:30 - 14:30 Uhr Ansprechpartnerinnen: Tanja Greitsch, Kirsten Arendt Tel. 02241/1692234, [email protected] Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg Grantham-Allee 2 – 8, 53757 Sankt Augustin Tel. 02241/990 122, [email protected] SASCHA Selbsthilfegruppe Ansprechpartner: Ingo Kubis und Wilhelm Franken [email protected] Freitag 10 - 13 Uhr beim paritätischen Wohlfahrtverband Rhein-Sieg, Landgrafenstraße 1, 53842 Troisdorf-Oberlar Tel. 02241/949999, Notfall 01783295533. Hilfe beim Ausfüllen von Formularen/erklären und prüfen von Bescheiden /verfassen von Widersprüchen und Überprüfungsanfragen im SGBII und SGBXII Freitag 10 - 13 Uhr Es werden mit der Volkshochschule regelmäßige kostenlose Seminare “Hartz IV-Bescheide lesen, verstehen und nachprüfen“ angeboten. Termine können über die VHS 02241/87440 oder SASCHA 02241/949999 erfragt werden. www.sascha-hartz4.de, http://www.sacha-hartz4.de/* 10 Freizeit Öffnungszeiten der offenen Einrichtungen des Vereins zur Förderung der städtischen Jugendeinrichtungen in Sankt Augustin e.V. Café Léger Siegstraße 127, 53757 Sankt Augustin Menden Tel. 02241/ 26633 Das Café Léger ist Freizeit- und Begegnungsstätte sowie Hilfs- und Beratungsinstitution für Kinder und Jugendliche von 6-18/ 27 Jahren. Mit einem niederschwelligen Zugang, regelmäßigen Öffnungszeiten, kontinuierlicher Beziehungsarbeit, vertrauensvoller Ansprache, einem attraktivem „Häuschen“ und moderner Ausstattung richtet sich die - 24 Institution insbesondere an Kinder und Jugendliche, die auf dem „kommerziellen Freizeitmarkt“ keinen Platz finden. Neben der sozialen Gruppenarbeit im Gefüge der Einrichtung gehört es zum Konzept, die entstandenen Bindungen zu den Kindern und Jugendlichen im Bedarfsfall auch für die Initiierung von Einzelfallhilfen zu nutzen. Als außerschulischer Spiel-und Lernort bietet das Café das ganze Jahr über Programmarbeit. Außerdem hat das Café Léger in den Oster-, Sommer- und Herbstferien durchgehend geöffnet. Mo 08.30 - 09.30 Uhr Büro 10.00 - 12.00 Uhr Besprechung außer Haus 12.00 - 16.00 Uhr Büro (abgesehen von Außenterminen) 16.00 - 19.00 Uhr Öffnungszeit für Jugendliche ab 12 Jahren Di 08.30 - 09.00 Uhr Büro 09.30 - 11.30 Uhr Geschäftsstellenbesprechung außer Haus 12.00 - 15.00 Uhr Büro (abgesehen von Außenterminen) 15.00 - 19.30 Uhr Öffnungszeit für alle (6-18 / 27 Jahre) Mi 08.30 - 14.30 Uhr Büro (abgesehen von Außenterminen) 15.00 - 19.30 Uhr Öffnungszeit für alle (6-18 / 27 Jahre) Do 13.30 - 15.00 Uhr Büro (abgesehen von Außenterminen) 15.00 - 19.30 Uhr Öffnungszeit für alle (6-18 / 27 Jahre) Fr 08.30 - 13.30 Uhr Büro (abgesehen von Außenterminen) 14.30 - 18.00 Uhr Öffnungszeit für alle (6-18 / 27 Jahre) Stadtteilwohnung Am Engelsgraben 2-18, 53757 Sankt Augustin Niederpleis Tel. 02241/931741 Hausaufgabenhilfe: Montag – Donnerstag 13.30 - 16.00 Uhr Offene Beratungszeit für Erwachsene Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr & 17.30 - 18.30 Uhr Mittwoch 12.30 - 14.00 Uhr Donnerstag 12.30 - 14.00 Uhr Offenes Spielangebot Montag – Donnerstag 16.00 - 18.30 Uhr Freitag 13.30 - 17.30Uhr Gesonderte Öffnungszeiten (siehe Aushang in den Ferien). Spielstube Am Engelsgraben 2-18, 53757 Sankt Augustin Niederpleis Tel. 02241/931741 Cranachstraße 15, 53757 Sankt Augustin Niederpleis Tel. 02241/1697207 Montag/Mittwoch/Donnerstag 12 - 15 Uhr Hausaufgabenangebot 15 - 18 Uhr Bastel- und Freizeitangebote Dienstag 12 - 15 Uhr Hausaufgabenangebot 15 - 17 Uhr Bastel- und Freizeitangebot Freitag 12 - 14 Uhr Hausaufgabenangebot 14 - 16 Uhr Bastel- und Freizeitangebote Cafe Eden - 25 Bürgerhaus Buisdorf, Oberdorfstraße, 53757 Sankt Augustin-Buisdorf Tel. 02241/926633 Öffnungszeitenprofil: Montag/Mittwoch/Freitag ab ca. 15.30 - 19.00 Uhr - optional ½ Stunde früher ( bei Ausflügen ) oder 1,5 Stunden länger bei vielen Besuchern. Jugendzentrum "Matchboxx" Bonner Straße 104, 53757 Sankt Augustin-Mülldorf Tel. 02241/250500 0 Die "Matchboxx" ist eine klassische "Offene Türe", die Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 Jahren und 21 (27) Jahren niederschwellige Freizeitangebote anbietet. Zur Ausstattung der Einrichtung gehören ein Billard- und Kicker Tisch, eine Tischtennisplatte sowie 2 PS4 und eine Wii. Die Besucher können alleine oder mit Freunden das Jugendzentrum besuchen. Partizipativ werden kleinere Angebote mit den Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Neben dem "Offenen Bereich" finden montags (17.00 - bis 18.00 Uhr) und freitags (16.00 17.00 Uhr) kostenlose Malkurse statt. Hierfür ist keine Anmeldung nötig. Montags findet in der Zeit zwischen 15.00 und 18.00 Uhr ein kostenloser Schlagzeugunterricht statt. Hierfür muss man sich anmelden. Die Mitarbeiter unterstützen auf Nachfrage auch Kinder und Jugendliche bei ihren Hausaufgaben und beim Üben. Kleinere und größere Probleme der Besucher werden vor Ort "bearbeitet". Bei gravierenden Problemlagen vermitteln die Mitarbeiter die Kinder und Jugendlichen, aber auch deren Eltern, an die entsprechenden Institutionen. Öffnungszeiten: Montag/Dienstag/Donnerstag und Freitag: 15.00 - 21.00 Uhr Mittwoch 19.00 - 20.30 Uhr Jungensport in der benachbarten Mehrzweckhalle Anwesenheit Mitarbeiter: Montag/Dienstag/Donnerstag und Freitag: 08.30 - 21.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 15.30 Uhr Cafe Angels Point An der evangelischen Kirche 1-3, 53757 Sankt Augustin-Hangelar Tel. 02241/250500 0 Hierbei handelt es sich um eine kleine "Offene Türe" Dienstag 17.00 - 20.30 Uhr Freitag 18.30 - 22.00 Uhr Diese Einrichtung wird ausschließlich von Honorarkräften vor Ort betreut. Organisiert und verantwortet wird sie von Bernd Naumann. Abenteuerspielplatz Wellenstraße 18, 53757 Sankt Augustin-Mülldorf Tel.: 02241/1680944 Diese Angaben beziehen sich auf die Kernarbeitszeiten der Mitarbeiter. Sie bedeuten keine persönliche Präsenz, da die Mitarbeiter auch Außentermine wahrnehmen müssen. Zu den Öffnungszeiten ist ein hauptamtlicher Mitarbeiter immer anzutreffen. Der Abenteuerspielplatz richtet seine Angebote an Kinder zwischen 6 Jahren und 14 Jahren. Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 13.00 - 17.00 Uhr - 26 Kernarbeitszeiten: Montag - Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr Freitag 10.00 - 16.30 Uhr Spielinsel Ankerstraße 19, 53757 Sankt Augustin Mülldorf Tel. 02241/1680944 Dienstag und Freitag 17.00 - 19.00 Uhr Zielgruppe: Kinder zwischen 6 Jahren und 12 Jahren Diese Einrichtung wird ausschließlich von Honorarkräften vor Ort betreut. Organisiert und verantwortet wird sie von Lisa Heinbach und Thomas Schwake. Streetwork (Büro) Fahrzeiten Streetwork: Montag 16.00 - 21.00 Uhr (Hangelar) Mittwoch 16.00 - 21.00 Uhr (Menden, Johannesstraße - fällt wahrscheinlich in Zukunft erstmal weg) Donnerstag 16.00 - 21.00 (Johannesstraße) Dienstag, Freitag und Samstag Findet aufsuchende Arbeit statt, allerdings nicht mit dem Mobil Bonner Straße 104, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/250500 1 Stadtteilladen Johannesstraße, 53757 Sankt Augustin-Menden Tel. 02241/ 250500 11 Montag 14.00 - 17.00 Uhr (Hausaufgabenbetreuung+1 Stunde offenes Freizeitangebot) Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr (Hausaufgabenbetreuung) Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr (Hausaufgabenbetreuung) Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr (Hausaufgabenbetreuung) Freitag 14.30 - 17.30 Uhr (offenes Freizeitangebot) Sonntag 14.30 - 17.30 Uhr (offenes Freizeitangebot) Schwimmbäder Freibad Sankt Augustin Husarenstraße 51, 53737 Sankt Augustin, Tel. 02241/29013 www.sankt-augustin.de/baeder Öffnungszeiten: Montag: 10 – 20 Uhr Dienstag – Freitag: 9 – 20 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag: 10 – 19 Uhr Hallenbad Menden Siegstraße 119, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/318869 www.sankt-augustin.de/baeder Öffnungszeiten: Montag: geschlossen Dienstag und Donnerstag: 06.30-8.00 Uhr und 14.00-21.00 Uhr Mittwoch: 14.00-21.00 Uhr Freitag: 09.30-21.00 Uhr Samstag: 07.00-12.30 Uhr Sonntag: 08.00-12.00 Uhr - 27 In den Sommerferien geschlossen. 11 Sport Sportangebote für Flüchtlinge: kostenlose Probe/Schnupperangebote/kostenlose Mitgliedschaften bis zur Mitmachaktion KreisSportBund Rhein-Sieg e.v. Kreishaus Zimmer A.12.11 (12. OG) Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg Tel. 02241/69060, Fax 02241/971413 [email protected], www.ksb-rhein-sieg Sportjugend im Kreis Sport Bund Rhein Sieg e.V. Kreishaus, Zimmer A7.10, Tel. 02241/58067 [email protected], www.sportjugend-rheinsieg.de Stadtsportverband Sankt Augustin e.V. Liebfrauenstraße 22, 53757 Sankt Augustin-Meindorf Tel. 02241/315332, Tel. 02241/204960 [email protected] Shotokan Karate/DOJO/YUJO e.V. Trainingsort: Grantham Allee 27, 53757 Sankt Augustin Beratung: Michael Korsmeier Tel. 01605331106, [email protected], www.dojo-yujo.de TV Hangelar Geschäftsstelle: Kölnstraße 136, 53757 Sankt Augustin Tel.:02241/28123 Anrufbeantworter 03212/1252759, [email protected] FC Sankt Augustin Fußballtraining Kinder, 2007 bis 2009 geboren, Dienstag und Donnerstag von 16.45-18.15 Uhr Kinder, 2005 bis 2006 geboren, Mittwoch und Freitag von 16.45-18.15 Uhr Kinder, 2003 bis 2004 geboren, Dienstag von 17.15-18.45 Uhr und Donnerstag von 17.30-19.00 Uhr Ferner werden wir für Jugendliche und Erwachsene jeden Mittwoch von 18.15-19.45Uhr Trainingszeiten noch einrichten. Der Fußballplatz befindet sich in Sankt Augustin-Niederpleis fast gegenüber vom AEG Gymnasium, Alte Marktstraße. Sportplatz Schulzentrum Niederpleis, Alte Marktstraße 32 Uwe Schmitz, Tel. 02241/9053583, Handy 0177/1689801, [email protected] 12 Rechtsfragen Integrationsportal des Rhein-Sieg-Kreises http://www.integrationsportal-rhein-sieg-kreis.de/cms100ip/de/aufenthalt/aufenthaltsrecht/ Broschüre: Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz - 28 http://www.erzbistumkoeln.de/export/sites/ebkportal/thema/fluechtlingshilfe/.content/.galleries/downloads/Wer_darf _Was_2.pdf Pro Asyl – „Recht für Flüchtlinge“ Praxisleitfaden http://www.proasyl.de/de/service/beratung/leitfaden-fuer-fluechtlinge/ Beratungshotline: Tel. 069/24231420 (Montag-Freitag 10.-12 Uhr und 14-16 Uhr) Fax 069/24231472, [email protected] 13 Versicherungen Informationen zum Versicherungsschutz Wer sich freiwillig und ehrenamtlich engagiert, möchte anderen etwas Gutes tun und denkt nicht zuerst an Schäden, die dabei entstehen können: ein Unfall, der den Engagierten selbst verletzen kann, oder ein Schaden am Eigentum einer anderen Person. Organisationen und Ehrenamtliche sollten sich über den möglichen Versicherungsschutz im Bereich Unfall und Haftpflicht informieren, um zu verhindern, dass Engagierte das Risiko eines Ehrenamts selbst tragen müssen. Unfallversicherung Viele Ehrenamtliche sind durch die gesetzliche Unfallversicherung – für die Versicherten beitragsfrei – geschützt, beispielsweise die Engagierten in Caritas, Diakonie und anderen Wohlfahrtsverbänden, auch Betriebsräte, ehrenamtliche Gemeinderäte und Schöffen sowie Ehrenamtliche, die in Kirchengemeinden in gewählten Gremien z.B. als Presbyter mitarbeiten. Seit 2005 sind auch Ehrenamtliche gesetzlich unfallversichert, wenn sich Vereine im Auftrag oder mit Zustimmung von Bund, Ländern, Kommunen oder öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften engagieren. Auf Antrag können im Weg der freiwilligen Versicherung gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Organisationen versichert werden. Dies gilt seit Oktober 2008 auch für ehrenamtlich Tätige, die nicht gewählt, aber beauftragt sind; d.h. im Auftrag oder mit Einverständnis des Vorstands herausgehobene Aufgaben wahrnehmen (z.B. Leitung eines Festausschusses). Diese Versicherung ist beitragspflichtig. Eine Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über den gesetzlichen Unfallschutz (Stand Mai 2011): »Zu Ihrer Sicherheit« (PDF) Zuständig sind bundesweit die Verwaltungs-Berusfgenossenschaft und die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege. Im Land Nordrhein-Westfalen hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen den Kreis der gesetzlich unfallversicherten Engagierten zudem durch ihre Satzung (§ 5) erweitert. Informationen und Ansprechpartner bei Fragen finden sich in einem Faltblatt der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen: »Unfallversichert im Ehrenamt« (PDF). Unfall-Sammelversicherungsvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen Für ehrenamtlich Engagierte, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, besteht automatisch und ohne besondere Anmeldung Versicherungsschutz über einen vom Land abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Unfallversicherungsvertrag. Die Kosten der Versicherung übernimmt das Land, Ehrenamtliche müssen keine Prämie zahlen. Eine Leistung aus diesem Vertrag wird bei unfallbedingter Invalidität (dauerhafte Beeinträchtigung) oder im Todesfall erbracht. Informationen und Ansprechpartner bei Fragen finden Sie in einem Faltblatt des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in der - 29 Übersicht häufig gestellter Fragen: »Sicherheit im Ehrenamt« (PDF, Stand März 2015), FAQ zum Versicherungsschutz (PDF). Ehrenamtliche können Unfälle, bei denen sie selbst einen Personenschaden erlitten haben, direkt unter Verwendung der folgenden Unfallschadenanzeige melden: Unfallschadenanzeige für Landesversicherung NRW (PDF). Haftpflichtversicherung Eine pauschale Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht aller rechtlich selbstständigen Strukturen wie Vereine, Verbände, Körperschaften oder Stiftungen sowie der für sie handelnden Personen besteht nicht. Aus diesem Grund wird eingetragenen Vereinen, Verbänden, Körperschaften und anderen rechtlich selbstständigen Organisationen empfohlen, den Haftpflichtversicherungsschutz für sich selbst zu regeln. Über entsprechende Haftpflichtversicherungsverträge sind üblicherweise auch ehrenamtlich Engagierte mitversichert. Die private Haftpflichtversicherung schützt in der Regel das freiwillige Engagement in nicht eingetragenen Vereinen und freien Vereinigungen, wenn es kein öffentliches Ehrenamt oder eine verantwortliche Tätigkeit ist. Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen Viele ehrenamtlich und freiwillig Engagierte üben ihre Tätigkeit außerhalb von rechtlich selbstständigen Organisationen aus, beispielsweise in Selbsthilfegruppen ohne Vereinsstatus. Für diese Engagierten hat das Land eine pauschale Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Über diese sind auch die ehrenamtlich und freiwillig Engagierten mitversichert, die zwar für eine rechtlich selbstständige Einrichtung tätig werden, für die aber keine Absicherung über ihre Einrichtung oder Organisation bzw. eine private Haftpflichtversicherung besteht. Informationen und Ansprechpartner bei Fragen finden sich in einem Faltblatt des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in einer Übersicht häufig gestellter Fragen: »Sicherheit im Ehrenamt« (PDF, Stand März 2015), FAQ zum Versicherungsschutz (PDF). Mögliche Haftpflichtschadenfälle können Engagierte direkt mit der folgenden Schadensanzeige melden: Haftpflichtschadensanzeige für die Landesversicherung
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