Sankt Augustin hilft Flüchtlingen

Sankt Augustin
Hilft
Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einen Überblick über die Besonderheiten im Bereich
der Aufnahme von Flüchtlingen, deren Leistungsansprüchen sowie die wichtigsten
Ansprechpartner.
Flüchtlinge, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, erhalten zunächst eine
Aufenthaltsgestattung und diese ist mit vielen Einschränkungen verbunden. Die
Aufenthaltsgestattung erlaubt den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des
Asylverfahrens. Sie ist kein regulärer Aufenthaltstitel. Erst wenn der Asylantragsteller als
Flüchtling anerkannt wurde, erhält er eine reguläre Aufenthaltserlaubnis. Wenn der
Asylantrag abgelehnt wird, muss das Bundesgebiet grundsätzlich wieder verlassen werden
oder es wird eine Duldung ausgestellt, falls die Ausreise oder Abschiebung nicht möglich ist.
Soziale Sicherung für Flüchtlinge in Sankt Augustin
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Ämter/Fachbereiche
Die ersten Schritte in der neuen Stadt
Sozialberatung - Materielle Hilfen
Gesundheit
Familienbezogene Leistungen
Kinder
Schule
Sprache
Arbeit und Ausbildung
Freizeit
Sport
Rechtsfragen
Versicherungen
1 Ämter/Fachbereiche
Ausländeramt (Kreis/Siegburg):
Für die Asylbewerber in Sankt Augustin ist die Ausländerbehörde in Siegburg
zuständig
 Ausfertigung von Aufenthaltstiteln (inklusive Passfotos) für Asylbewerber und
Asylberechtigte (bei Aufenthaltsgestattung)
 Ausstellen von Urlaubscheinen
 Erteilung von Arbeitserlaubnissen
 Verlängerung abgelaufener Ausweise
 Aushändigung von Originalpässen, sofern dort hinterlegt;
-2-
-2
Ausstellung der Grenzübertrittbescheinigungen für Ausreisepflichtige
Tel. 02241/13-0, Fax 02241/13-2179
[email protected], http://bis.rhein-sieg-kreis.de
(Bürgerinformationssystem)
Service-Center Termin-Hotline 02241/13-3500
Kommunales Integrationszentrum Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz-Platz 1, 53721 Siegburg
Leitung: Antje Dinstühler,Tel. 02241/133-425, [email protected]
Weitere Ansprechpartnerinnen:
Sabine Elze, Tel. 02241/132075, [email protected]
Maria Löbach, Tel. 02241/132107, [email protected]
Neubürgerbeauftragter des Rhein-Sieg-Kreises:
Ludwig Neuber
c/o Rhein-Sieg-Kreis, Kreissozialamt
Ansprechpartnerin Marlene Hautkappe
Tel. 02241/133161, Fax 02241/133198, Tel. 02295/5447
Gesundheitsamt Rhein-Sieg-Kreis
Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes wird das Gesundheitsamt bei meldepflichtigen
Erkrankungen und bei der Überwachung der Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen tätig.
Im Auftrag des Sozialamtes erstattet das Gesundheitsamt ärztliche Gutachten zu der Frage
der Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung bei akuten Erkrankungen und
Schmerzzuständen sowie sonstiger Leistungen, die für die Gesundheit unerlässlich sind
(Asylbewerberleistungsgesetz). Die notwendigen ärztlichen Unterlagen sind beim Sozialamt
einzureichen.
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel. 02241/13-3535
Fachbereich Soziales und Wohnen (Stadt Sankt Augustin)
Soziales:
Gewährung von Geld-Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz Ausstellung von
Krankenhilfeberechtigungsscheinen nach dem AsylbLG Gewährung von Leistungen für
Bildung und Teilhabe .Ausstellung von Gutscheinen für etwaige Sonderbedarfe.
Unterbringung:
Unterbringung in Übergangswohnheimen und Wohnraumvermittlung
Migrantenberatung:
Koordination der Migrantenarbeit
[email protected]
Flüchtlingsberatung:
Koordination der Flüchtlingsarbeit
[email protected]
Fachbereich Kinder Jugend und Schule (Stadt Sankt Augustin)
Bezirkssozialdienst
-3Wenn Familien Hilfe brauchen oder Kinder Schutz benötigen.
[email protected]
Kindertagesbetreuung
Wenn Eltern bei der Betreuung und Bildung ihrer Kinder Unterstützung wünschen.
[email protected]
Jugendarbeit
Wenn Freizeit attraktiv sein soll.
[email protected]
Jugendberufshilfe
Wenn Unterstützung beim Berufseinstieg nötig wird.
[email protected]
Unterhaltsvorschuss
Wenn der Staat beim Unterhalt einspringt.
[email protected]
Vormundschaften
Wenn Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können.
[email protected]
Beistandschaften
Wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht zahlt.
[email protected]
Schulverwaltung
Klassen ansteht Wenn Schulbesuch, internationale Förderklassen und die Organisation einer
sinnvollen Unterbringung in entsprechenden
[email protected]
Elternbeiträge
Wenn Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen wird.
elternbeiträ[email protected]
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Wenn Beratung, Diagnostik oder Therapie hilfreich ist.
[email protected]
Wenn Unterbringung und Leistungserbringung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge
gefordert wird.
Fachbereich Ordnung/ Bürgerservice (Stadt Sankt Augustin)
Ausstellung von Meldebescheinigungen
Markt 71, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/243-589
[email protected]
2 Die ersten Schritte in der neuen Stadt
-4Bei der Ankunft der Flüchtlinge in Sankt Augustin erfolgt im ersten Schritt die Anmeldung im
Bürgerservice. Sie erhalten einen Stadtplan, in dem ihre Unterkunft und das Rathaus
entsprechend markiert sind!
Sie bekommen auch einen Handzettel mit muttersprachlichen Informationen zu
Problemfelder und ihrer Beratungsstelle im Rathaus, und einen Laufzettel, auf dem alle
wichtigen Informationen und Schritte zusammengefasst sind und eine erste Orientierung
geben. Der Laufzettel liegt als an Anlage vor!
Per Taxi oder Transport durch die Hausmeister mit städtischen Fahrzeugen werden sie dann
in die Unterkunft gebracht, wo sie vom zuständigen Hausmeister in die entsprechende
Flüchtlingsunterkunft eingewiesen werden.
Am Folgetag werden im Asylsachgebiet in einem Vorsprachetermin alle weiteren
leistungsrechtlichen Schritte abgeklärt.
Dazu gehören der Austausch der Aufenthaltsgestattung bei der zuständigen
Ausländerbehörde,
weitere
Kennzeichnungen
im
Stadtplan
von
Banken,
Einkaufsmöglichkeiten, Ausländerbehörde, Informationen
im Hinblick auf die
Inanspruchnahme der Krankenhilfe nach dem AsylbLG , Waschmünzenhandhabe,
Auszahlungen der Leistungen nach dem AsylbLG. Bis zur Kontoeröffnung werden vom
Asylsachgebiet Barschecks ausgestellt, die bei der Bank (meist Kreissparkasse Köln)
eingelöst werden können.
Ansprechpartner in den Unterkünften sind die für die Unterkünfte zuständigen Hausmeister,
die im Bedarfsfall auch den Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpartnern im Rathaus
herstellen.
Unterbringung
Die jeweilige Unterkunft wird zugewiesen durch den Fachdienst Wohnen im
Rathaus/Untergeschoss Zimmer U 10
Herr Lindlar, Tel. 02241/243-485 und Frau Schillings, Tel. 02241/243-618
-alle Unterkünfte sind mit den erforderlichen Einrichtungs-/Hausratsgegenständen möbliert.
Die Standorte der Unterkünfte
Die Unterkünfte für die Unterbringung von Asylbewerbern befinden sich in folgenden
Stadtteilen:
Mülldorf:
 Wehrfeldstr.3a-f:
 Schiffstraße 9a
 An der Ziegelei 13+15
 Ankerstraße 17
Niederpleis:
 Am Kreuzeck 2
 Pauluskirchstraße 23
Hangelar:
 Richhofenstraße 51
 Großenbuschstraße 1a-i
Meindorf:
 Bahnhofstraße 62, 62b-j
Ort:
 Danziger Straße 16
 Klosterstraße 1
Menden:
 Klöckner-Mannstaedt-Straße 22
 Siegstraße 15
-5Hausmeister-Büros:
Die Hausmeister haben ihre Büros in den Unterkünften: Wehrfeldstraße,
Am Kreuzeck 2, Großenbuschstraße und Bahnhofstraße.
Sie sind dort täglich anzutreffen und bei Bedarf auch für andere Flüchtlingsunterkünfte
abrufbar.
Grundausstattung Hausrat:
Der notwendige Hausrat (Geschirr, Bettwäsche etc.) wird bei der Zuweisung der Unterkunft
vom Fachdienst Wohnen in dem für den jeweiligen Haushalt erforderlichen Umfang gestellt
(Zimmer U 10).
-der gesamte Hausrat wird gestellt.
Bis die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt, erhalten Flüchtlinge, je nach Aufenthaltsstatus
unterschiedliche Sozialleistungen (Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII).
Flüchtlinge im Asylverfahren und Flüchtlinge mit einer Duldung erhalten Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz :
Zuständig ist die Stabstelle Wohnraum und AsylbLG
Asylsachgebiet Zimmer U 1 und U 2 (Untergeschoss, Rathaus)
Frau Hülse, Tel. 02241/243-513, Herr Herm Tel. 02241/243-327 und Herr Münz Tel.
02241/243-540
Sicherstellung des Lebensunterhaltes
wird bearbeitet durch das Asylsachgebiet, Rathaus Zimmer U 1 und U 2 Untergeschoss.
Leistungen (Bargeldbedarf nach § 3 Abs. 1 S. 5 AsylbLG u. Sachleistung/Beiträge nach §
3 Abs. 2 S. 2 und 3 AsylbLG):
 für alleinerziehende Leistungsberechtigte
€ 359, für zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen
Haushalt führen
€ 323, für weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt
€ 287, für sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des
15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
€ 283, für leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres
€ 249, für leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
€ 217,Einmalige Beihilfen:
Anträge für einmalige Beihilfen z.B. bei Schwangeren, Babyerstausstattung/Kinderwagen
werden auf Antrag nach der Geburt des Kindes gewährt.
Zuständig ist der Fachbereich Soziales und Wohnen/Fachdienst Soziales
Asylsachgebiet Zimmer 1 und 2 (Untergeschoss, Rathaus)
Frau Hülse, Tel. 02241/243-513, und Herr Herm, Tel. 02241/243-327, Herr Münz Tel.
02241/243-540.
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3 Sozialberatung – Materielle Hilfen
Sozialberatung
Migrationsrat der Stadt Sankt Augustin
Allgemeine Sozialberatung und Alltagshilfen
Übersetzungen durch ehrenamtliche Dolmetscher
Förderung der Sprachentwicklung (Sprachkurse)
Einsatz für Bildung und Schule
Joginder Ruben, 02241/205344, 0170/1852048, [email protected]
Bilal Ünal, 0178/6766816, [email protected]
Lotsenpunkt
Soziallotsen in Sankt Augustin
Beratung und Begleitung zu Behörden/Ausfüllen von Anträgen/Lebenshilfe
Pfarrweg 9 , 53757 Sankt Augustin, Tel. 0151 22362281
Dienstag und Mittwoch von 14-16 Uhr
Diakonie Flüchtlingsberatung
Asylverfahren/Ausländerecht/Aufenthalt/Unterbringung/Versorgung/Gesundheit/
Rückkehr/Familienzusammenführung
Die Beratung ist kostenlos.
Ansprechpartnerin: Jana Mathes,Tel. 02241/2521534, Fax 02241/2521535
Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag 9-11 Uhr und nach Vereinbarung
Zeitraum-Evangelisches Zentrum für Diakonie und Bildung
Ringstraße 2, 53721 Siegburg
[email protected]
Diakonie Migrationsberatung
Integrationskurse/berufliche Perspektiven/ Behördengänge/Lebenshilfe
Ansprechpartner Brahim Elhajoui
Sprechzeiten in Siegburg: Montag 14-17 Uhr, Freitag 9-12 Uhr
Tel. 02241/2521537, Fax 02241/2521535
Sprechzeiten in Sankt Augustin: Dienstag von 9-11 Uhr
Tel. 02241/3978368
Jobcenter, Markt 3, 53757 Sankt Augustin
[email protected]
Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
Flüchtlings- und Migrationsberatung
Asylverfahren/Ausländerrecht/Gesundheit/Familienzusammenführung
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Ansprechpartnerin Frau Klitzke, Tel. 02241/1209306
und Maria-Elisabeth Vieten, Tel. 02225/992422 [email protected]
Kölner Flüchtlingsrat e. V.
Beratung für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt
Flüchtlingsberatungsstelle Bonn
Theaterplatz 3, 53177 Bonn, Tel. 0228/85027754, 0151/19326154
[email protected], www.koelner-fluechtlingsrat.de
Sozialdienst katholischer Frauen für Bonn und Rhein-Sieg-Kreis e.V.
-7Sozialberatung für Frauen und ihre Familien
Hopfengartenstraße 16, 53721 Siegburg
Tel. 02241/958046, Fax 02241/9580489, [email protected]
SKM-Katholischer Verein für Soziale Dienste
Sozialberatung – Tafel – Wohnungslosenhilfe
Bahnstraße 27, 53721 Siegburg
Tel. 02241/17780, Fax 02241/177830, [email protected]
Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
Flüchtlings- und Migrationsberatung
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Ansprechpartnerin Frau Klitzke, Tel. 02241/1209306
und Maria-Elisabeth Vieten, Tel. 02225/992422 [email protected]
Jugendmigrationsdienst Rhein-Sieg-Kreis-rechtsrheinisch
Frankfurter Straße 90, 53721 Siegburg
Dienstag 15-17 Uhr, und nach Vereinbarung, Tel. 02241/12727-27/23
Frau Magiera, Tel. 0151/16154833
Materiellen Hilfen
Die Flüchtlinge erhalten eine Grundversorgung sowohl an Möbeln als auch an Kleidung.
Weder ist es sinnvoll, die Menschen mit Sachspenden zu überhäufen, noch haben wir die
Kapazitäten, um Möbel, Kleidung oder anderes zu sortieren, zu lagern, zu verwalten oder zu
entsorgen. Die Flüchtlingsunterkunft soll auch nicht zur Rumpelkammer verkommen.
Bei Bedarf können sich die Flüchtlinge/Hilfsbedürftigen mit Gutscheinen vom Sozialamt/Jobcenter
und mit Leistungsbescheid (Sozialamt/Jobcenter) Haushaltsbescheinigung (Bürgerservice) in den
genannten Einrichtungen Unterstützung holen.
Nachbarschaftshilfe e.V. Rhein-Sieg
Haushaltshilfen/Kleiderstube/Möbelhaus
Bonner Straße 105, 53757 Sankt Augustin
Tel. 02241/9289-0, Fax 02241/9289-17
CARITAS Kleiderstube Ortsteil Menden (Neueröffnung ab Mitte Oktober)
Kirchstraße 14 (neben der Kirche)
Dienstag 9-12 Uhr, Donnerstag 14-17 Uhr
[email protected]
Fairpunkt
Das soziale Möbelhaus und Lager
Händelstraße 11, 53721 Siegburg, Tel. 0173/9999881
Montag-Freitag 9-15 Uhr
Brauchbar
Das Sozialkaufhaus der AWO
Schumannstraße 3, 53721 Siegburg, Tel. 02241/1694292
Dienstag-Donnerstag 10-15 Uhr
[email protected]
Radhaus
Die Fahrradwerkstatt der AWO
-8Frankfurter Straße 53, 53721 Siegburg
Montag-Freitag 9-12 und 13-18 Uhr
Tel. 02241/147305, Andreas Rolffs
[email protected]
Jacke wie Hose
Second Hand Shop AWO
Frankfurter Straße 39, 53721 Siegburg, Tel. 02241/14761-11
Ulrike Gödde-Veltens, Ursa Jerosh
Montag-Freitag 9-12.30 Uhr
Montag-Mittwoch 14-16 Uhr
Donnerstag 14-18 Uhr
[email protected]
Sankt Augustiner Tafel
Pfarrweg 9, 53757 Sankt Augustin
Tel. 02241/1699870, Gisela Rump
Dienstag und Mittwoch 14.30-16.00 Uhr
[email protected]
4 Gesundheit
Medizinische Versorgung
In den ersten 15 Monaten Jahren besteht nur Anspruch auf eine eingeschränkte
medizinische Versorgung zur Behandlung akuter Erkrankungen oder Schmerzustände
(Ausnahme: bei Schwangerschaft bestehen keine Einschränkungen).
- Berechtigungsscheine werden durch das Asylsachgebiet ausgestellt.
- Es besteht keine Krankenkassenzugehörigkeit.
- Die Leistungen umfassen die erforderliche Grundversorgung.
Die Ausstellung des Berechtigungsscheines erfolgt bei Nachweis eines Termins bei einem
Arzt.
Bei kostenaufwändigen Zahnersatzbehandlungen, die über einen entsprechenden
Kostenvoranschlag (ausgestellt vom Zahnarzt) dokumentiert werden, erfolgt im Vorfeld eine
Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ggfls. unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes. Auch
hier prüft das Kreissozialamt vorab die Notwendigkeit der geplanten Zahnbehandlung.
Für die Ausstellung der Krankenscheine für Asylbewerber galt bis Ende März 2015 die
Pflicht, einen entsprechenden Terminzettel des Arztes bei jedem Arztbesuch einzureichen.
Der Krankenschein wurde dann für den anberaumten Behandlungstag ausgestellt (außer bei
chronisch kranken Flüchtlingen).
Ab dem 01. April 2015 wird der Krankenschein für das komplette Quartal ausgestellt,
allerdings muss der Flüchtling weiterhin einen Terminzettel vom entsprechenden Arzt beim
Asylsachgebiet einreichen. Der Krankenschein wird diesbezüglich vom Behandlungstag bis
zum Ende des Quartals ausgestellt.
Weitere, wichtige Kontakte im Gesundheitswesen
MediNetzBonn e.V.
Medizinische Beratungs- und Vermittlungsstelle für Flüchtlinge, c/o Oscar-Romero-Haus,
-9Heerstraße 205, 53111 Bonn, Tel. 0228 - 69 52 66
[email protected], http://www.medinetzbonn.de/
AIDS-Hilfe Rhein-Sieg e.V.
Hippolytusstraße 48, 53840 Troisdorf, Tel. 02241-97999-7
Iwww.aids-hilfe-rhein-sieg.de
Sozialpsychiatrische Zentren:
http://rsk-gesundheitsportal.de/themenauswahl/psychatrie/adressen/psychaetrie/beratung.html.
Sozialpsychiatrisches Kompetenzzentrum Migration
Theaterplatz 3, 53177 Bonn, Ansprechpartnerin: Ligita Werth
Tel. 0228 850 277-56, Fax 0228 850 277 - 55
[email protected]
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Therapiezentrum für Folteropfer/Flüchtlingsberatung
Spiesergasse 12, 50670 Köln
Tel. 0221 160740, Fax 0221 1390272
[email protected]
PZA Düsseldorf (AWO)
Beratung und Therapieeinrichtung für traumatisierte und psychisch belastete
Flüchtlinge
Psychotherapie/Beratung/Gruppenarbeit und Sozialarbeit für Traumatisierte und Folteropfer
Benrather Straße 7, 40213 Düsseldorf
Tel. 02211/544173-22, Fax 02211/544173-20
[email protected]
www.gelbeseiten.de/Ärzte in St.Augustin
Arzneikosten/Rezeptkosten
Die üblichen Kosten für Rezepte/Arzneien (also Mittel, die nicht von der Krankenkasse
übernommen werden) müssen von den Asylbewerbern selbst getragen werden.
Rezeptgebühren entstehen für die Asylbewerber, die Grundleistungen erhalten, nicht.
5 Familienbezogene Leistungen
Kindergeld
Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben
keinen Anspruch auf die Beantragung von Kindergeld!!
Mögliche Ausnahmen gibt es bei Staatsangehörigen der Türkei, Marokkos, Tunesiens und
den Nachfolgestaaten Jugoslawiens, wenn sie eine Beschäftigung haben und seit 3 Jahren
in Deutschland sind.
Bei SGB II-und Sozialhilfe-Empfänger (SGB XII) wird das Kindergeld als Einkommen
angerechnet. Hier ist es wichtig, dass dem Sozialamt bzw. Jobcenter der Bezug mitgeteilt
wird. Es wird grundsätzlich erwartet, dass (bei einem möglichen Anspruch auf Kindergeld)
Kindergeld beantragt wird.
Antragsformulare für Kindergeld: www.arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit Familienkasse NRW-West
- 10 Villemombler Straße10, 53123 Bonn, Tel. 08004555530
Elterngeld
Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben
keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit!
Das Elterngeld ersetzt seit 2008 das frühere Erziehungsgeld. Es wird unabhängig vom
Kindergeld als besondere Leistung gewährt. Das Elterngeld ist einkommensabhängig. Die
max. Bezugsdauer beträgt 12 Monate (plus 2 Monate Partnerbonus), bei Alleinerziehenden
14 Monate. Das Elterngeld wird bei Leistungsempfänger nach SGB II bis auf den
Mindestsatz von € 300,- angerechnet.
Antragsformulare für das Elterngeld sind im Bürgeramt erhältlich. Die Beantragung des
Elterngeldes erfolgt, vorübergehend, in der Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises
Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/130
[email protected]
Nähere Infos im Internet:
http://www.siegburg.de/serviceportal/dienstleistungen/005619/index.html/
Elterngeldrechner des Bundes-Familienministerium
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Kinderzuschlag
Einkommensschwache Eltern, deren Einkommen zwar für ihren eigenen Lebensunterhalt,
nicht aber auch den ihrer Kinder, ausreicht, können einen Kinderzuschlag über derzeit
maximal € 140,- pro Kind (bis 25 Jahre) erhalten. Mit dem Kinderzuschlag soll vermieden
werden, dass die Eltern ALGII beantragen müssen. Der Antrag für den Kinderzuschlag muss
bei der
Agentur für Arbeit, Familienkasse NRW-West, gestellt werden.
www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind nach dem 31.07.2012 geboren wurde, und
die für ihr Kind keine Leistung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege) in Anspruch nehmen. Bei dem Betreuungsgeld
handelt es sich um eine staatliche Geldleistung an Eltern, die bewusst auf einen Krippenplatz
oder eine staatlich bezuschusste Tagesmutter verzichten und das Kind bis zum dritten
Geburtstag zu Hause in Vollzeit erziehen. Aber auch berufstätige Eltern können das
Betreuungsgeld beantragen, wenn sie beispielsweise das Kind privat von den Großeltern
betreuen lassen.
Es ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankert und wird unabhängig davon
gewährt, ob die Eltern erwerbstätig sind. Die Bezugszeit von längstens 22 Monaten schließt
nahtlos an die vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit für das Elterngeld an.
Im Regelfall besteht der Anspruch auf Betreuungsgeld vom ersten Tag des
15. Lebensmonats bis maximal zum 36. Lebensmonat des Kindes. Das Betreuungsgeld
beträgt und ab dem 01. August 2014
€ 150. Es wird als Geldleistung ausgezahlt und ist nicht zu versteuern. Betreuungsgeld wird
als vorrangige Leistung ausgezahlt und bei Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe und
Kinderzuschlag angerechnet.
- 11 Das Betreuungsgeld ist eine steuerfreie Geldleistung. Nimmt das Kind aber während des
Bezugsraumes eine Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter
in Anspruch, muss das unverzüglich dem Kreissozialamt mitgeteilt werden. Der Bezug des
Betreuungsgeldes endet dann in dem Monat, in dem das Kind erstmalig die Kita oder
Tagesmutter besucht.
Die Beantragung des Betreuungsgeldes erfolgt (wie auch beim Elterngeld), vorübergehend,
in der Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises
Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/130
www.rhein-sieg-kreis.de
[email protected]
Antragsformulare für das Betreuungsgeld sind im Bürgeramt erhältlich. Die Beantragung des
Betreuungsgeldes erfolgt, vorübergehend in der Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises
(Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin), Tel. 02241/130
[email protected]
http://www.siegburg.de/serviceportal/dienstleistungen/005619/index.html
6 Kinder
Bei Integration von Flüchtlingskindern sind die Kindertageseinrichtungen/Familienzentren
wichtige Bausteine für eine gute Entwicklungsgeschichte. Möglichst alle Kinder sollten die
Chance haben, einen Platz in diesen pädagogischen Einrichtungen zu bekommen. Das
Angebot ist vielfältig und neben städtischen Kitas halten unterschiedliche Träger wie Kirchen,
Elterninitiativen, Arbeiterwohlfahrt und gemeinnützige Trägervereine Betreuungsangebote
vor. Das Ziel ist es, eine zeitnahe Unterbringung der Flüchtlingskinder in den entsprechenden
Einrichtungen zu gewährleisten.
Angebote Spiel-und Krabbelgruppen, gemeinsam mit Eltern und Kinder
Ansprechpartner:
Kinderschutzbund “Skippy“
Ev. Kirchengemeinde Hangelar
Angebote Tagesmütter
Kindertagespflege
Voraussetzung für die Aufnahme ist die schriftliche Anmeldung so früh wie möglich. Die Stadt
Sankt Augustin bietet in Kooperation mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF)
einen Vermittlungsservice. Die Zuständigkeit der Fachstellen Kindertagespflege orientiert
sich am Anfangsbuchstaben im Nachnamen des Kindes.
Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Sankt Augustin
(FB Kinder, Jugend und Schule)
Buchstabe A-G
Frau Carolin Berger (SKF), Tel. 02241/1466073, 0175/8293395 oder
[email protected]
Buchstabe H-P
Frau Bender, Tel. 02241/243420 oder [email protected]
Buchstabe Q-Z
Frau Welsch, Tel. 02241/243478 oder [email protected]
Kindergärten:
Die Stadt Sankt Augustin bietet Familien und Kindern in Zusammenarbeit mit den freien
Trägern und Tagespflegepersonen ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in
Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen an.
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Aufnahme:
Eltern aus Sankt Augustin haben die Möglichkeit zwischen den Angeboten der
Tagesbetreuung der Kinder zu wählen.
Es empfiehlt sich, die Anmeldung des Kindes in mehreren Tageseinrichtungen vorzunehmen.
Für Kinder im Alter von 0-3 Jahren ist zusätzlich die Anmeldung in den Tagespflegestellen
vor Ort zu empfehlen. Wichtig ist immer die schriftliche Anmeldung! In der Regel schon
9 Monate vor dem Bedarf. Die Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines
Kindergartenjahres (zum 01.08.). Bei dringenden Fällen auch im laufenden Jahr.
Angebote für Kindergärten und Kindertagesstätte (auch U3 Plätze):
Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Sankt Augustin
(FB Kinder, Jugend und Schule)
Frau Bender, Tel. 02241/243-420
Frau Welsch, Tel. 02241/243-478
Bei der Belegung der Kindergärten ist das Jugendamt bemüht, die Kinder wohnortnah
unterzubringen.
Sollte seitens der Kita oder der Tagespflegepersonen keine Zusage für einen
Betreuungsplatz zum gewünschten Zeitpunkt erfolgen, können sich die Eltern an das
Jugendamt der Stadt Sankt Augustin wenden!
Ansprechpartner für Buchungsberatung im Rahmen des Rechtsanspruchs
Fachdienst Tagesbetreuung von Kindern, Ärztehaus, 2. OG
Gabriele Welsch, Tel. 02241/243-478
Montag-Freitag 08.30-12.00 Uhr, Montagnachmittag 14.00-18.00 Uhr
Verzeichnis Kindertageseinrichtungen in Sankt Augustin
Birlinghoven
Kath. Familienzentrum NRW St. Martinus
Kita Birlinghoven
Birlinghovener Straße 4, Tel. 02241/331523
[email protected]
www.katholisch-sankt-augustin.de
Buisdorf
Kath. Familienzentrum NRW St. Martinus
Kita Buisdorf, Zissendorfer Straße 5, Tel. 02241 65992
[email protected]
www.katholich-sankt-augustin.de
Hangelar
Kath. Familienzentrum St. Anna
Graf-Zeppelin-Straße 9, Tel. 02241 204846
[email protected]
www.familienzentrum-sankt-anna-hangelar.de
Ev. Kindergarten „Purzelbaum“
Anton-Groß-Straße 20, Tel. 02241 203366
[email protected], www.evangelischekirchehangelar.de
- 13 -
Städt. Kindertageseinrichtung Waldstraße
Waldstraße 16, Tel. 02241 330636
[email protected], www.sankt-augustin.de
Integrative Kindertagesstätte Flohzirkus e. V.
Kölnstraße 41, Tel.: 02241 205434
[email protected], www.flohzirkus.org
Waldorfkinderhaus Sankt Augustin e. V.
Parsevalstraße 25, Tel. 02241 205013
[email protected], www.waldorfkinderhaus-sankt-augustin.de
Meindorf
Kath. Kindertageseinrichtung St. Augustinus
Liebfrauenstraße 23a, Tel. 02241 315663
[email protected], www.katholisch-sankt-augustin.de
AWO Kindertageseinrichtung „Pedalo“
Johann-Quadt-Straße 5, Tel. 02241 1653260
[email protected]
Menden
Kath. Kindertageseinrichtung Sankt Augustinus
Friedrich-Hegel-Straße 1c, Tel. 02241 312985
[email protected], www.katholisch-sankt-augustin.de
Ev. Kindertagesstätte „Emmaus-Garten“
Von-Galen-Straße 28a, Tel. 02241 311413
[email protected], www.kiga-menden.de
Kath. Kindertageseinrichtung St. Augustinus
Gutenbergstraße 2a, Tel. 02241 311426
[email protected], www.katholisch-sankt-augustin.de
Städt. Familienzentrum NRW Menden-Mülldorf im Verbund
Kita Siegstraße
Siegstraße 129, Tel. 02241 312159
[email protected], www.sankt-augustin.de
Städt. Familienzentrum NRW Menden-Mülldorf im Verbund
Kita Marktstraße
Marktstraße 37, Tel. 02241 312556
[email protected], www.sankt-augustin.de
Kita „KiKu Apfelbäumchen“
Am Apfelbäumchen 3, Tel. 02241 2324100
[email protected], www.kinderzentren.de
Waldorfkinderhaus Menden
Auf dem Acker, Tel. 02241 205013
[email protected], www.waldorfkinderhaus-sankt-augustin.de
- 14 -
Deutscher Kinderschutzbund Sankt Augustin e. V.
„Die Grashüpfer“, Kirchstraße 5, Tel. 02241 2394771
[email protected]
www.kinderschutzbund-sankt-augustin.de
Mülldorf
Kindertagestätte des Studentenwerkes Bonn AöR
Europaring 86, Tel. 02241 1261501
[email protected], www.studentenwerk-bonn.de
Städt. Familienzentrum NRW Menden-Mülldorf im Verbund
Bewegungs-Kita
Im Spichelsfeld 175, Tel. 02241 205117
[email protected], www.sankt-augustin.de
AWO Familienzentrum/“ Kindertageseinrichtung „Rasselbande“
Wellenstraße 29, Tel. 02241 203400
[email protected], [email protected]
Familienzentrum Sternschnuppe
Kath. Tageseinrichtung für Kinder
Niederpleiser Straße 16, Tel. 02241 341745
[email protected], www.katholisch-sankt-augustin.de
Elterninitiative „Kindergarten Sonnenweg e. V.“
Wehrfeldstraße 3h, Tel. 02241 21635
[email protected], www.kindergarten-sonnenweg.de
Kindertageseinrichtung des Deutschen Kinderschutzbundes
Sankt Augustin e. V. „CASA LU“
Bonner Straße 104a, Tel. 02241 202454
Leitung: Frau Naumann
[email protected]
www.kinderschutzbund-sankt-augustin.de
Niederpleis
Familienzentrum NRW der Stadt Sankt Augustin
Kita Wacholderweg
Wacholderweg 7, Tel. 02241 343599
[email protected], www.sankt-augustin.de
Ev. Familienzentrum Menschenkinder
Schulstraße 57a, Tel: 02241 333939
[email protected], www.ev-fmz-menschenkinder.de
Familienzentrum NRW St. Martinus im Verbund
Kita Niederpleis
Alte Marktstraße 53, Tel. 02241 334300
[email protected]
[email protected]
- 15 Städt. Kindertageseinrichtung Alter Bahnhof
Hauptstraße 9-9a, Tel. 02241 333209
[email protected] , www.sankt-augustin.de
Haus Kunterbunt
Tageseinrichtung für behinderte und nicht-behinderte Kinder
In der Mersbach 15, Tel. 02241 334098
[email protected] , www.kita-haus-kunterbunt.de
KiTa Schatzinsel
Tageseinrichtung f. altersgem. Kindergruppen in Sankt Augustin e. V.
Am Kreuzeck 5, Tel. 02241 338752
[email protected], www.kitaschatzinsel.de
Städt. Bewegungskindergarten Am Park
Am Park 101, Tel. 02241 335825
[email protected], www.sankt-augustin.de
Sankt Augustin-Ort
Kath. Familienzentrum NRW St. Maria Königin
Matthias-Claudius-Straße 2, Tel. 02241 27516
[email protected]
www.Familienzentrum-st-maria-koenigin.de
Ev. Kindertagesstätte Pauluskirche
Pauluskirchstraße 3a, Tel. 02241 202447
[email protected], www.ev-pauluskirche-sankt-augustin.de
Alle Kinder essen mit
Ab 1. August 2011 können Kinder und Jugendliche, die in Kindertageseinrichtungen, in
Schulen und in Horten an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen, durch den
Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" bis zunächst 31. Juli 2020 unterstützt werden.
Es sollen diejenigen Kinder und Jugendlichen unterstützt werden, die trotz Bedürftigkeit keine
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, das heißt, die Personen, die
keine Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), SGB II (Arbeitslosengeld I und II),
Kindergeldzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Dazu zählen insbesondere Kinder von Eltern aus dem Leistungsbezug des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Kinder, deren Eltern sich in einer ähnlich
schwierigen finanziellen Situation befinden wie die Personen, die dem Grunde
nach Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können.
Umfang und Höhe der Leistungen sowie das Verfahren orientieren sich grundsätzlich am
Bildungs- und Teilhabepaket.
7 Schule
Die Landesverfassung NRW legt fest, dass eine allgemeine Schulpflicht zum Besuch der
Grund- und Hauptschulen besteht.
Die Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und
alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer
Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.
- 16 Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur
Erfüllung ihrer Ausreisepflicht.
Alle Kinder und Jugendliche werden im Schulsystem als Seiteneinsteiger in den
Regelklassen geschult und erhalten zusätzlich Deutschförderung in kleinen Gruppen.
Kinder, die nach dem oben genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können
auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn
sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Vorrausetzungen
erfüllen (Schulfähigkeit).
Sie werden dann mit der Aufnahme schulpflichtig.
Diese Entscheidung trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen
Gutachtens.
Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr
zurückgestellt werden. Auch diese Entscheidung trifft der Schulleiter.
Die mit der Einschulung begonnene Schulpflicht dauert 10 Schuljahre und umfasst den
Besuch der Grundschulen
(Primarstufe) und einer weiterführenden Schule
allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I (Hauptschule/Realschule /Gymnasium oder
Gesamtschule). Die Schulpflicht endet, wenn der Schüler seine Abschlüsse erreicht hat,
nach dem zehnten Vollzeitschuljahr.
Grundschule:
Vorgehensweise bei der Schulanmeldung
Variante 1
Zugezogenes, grundschulpflichtiges Kind
Die Schulverwaltung erhält die Zuzugsmitteilung des Bürgerservices.
Daraufhin werden die Erziehungsberechtigten angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, auf
welche Schule das Kind geht.
Die Eltern sind verpflichtet, das Kind persönlich an einer Grundschule anzumelden!
Den geforderten Personalbogen erhalten die Eltern in dem jeweiligen Schulsekretariat.
Sollte kein Grundschulplatz gefunden werden, muss das Kreisschulamt eingeschaltet
werden.
Zuständige Sachbearbeiterinn im Kreishaus in Siegburg:
Frau Gabriele Rost,Tel. 02241/13-2771
Frau Silke Schulte, Tel. 02241/13-2770, Raum A 6.16 Kreishaus
[email protected]
Sollte keine Rückmeldung innerhalb dreier Anschreiben erfolgen, wird das städtische
Ordnungsamt um örtliche Ermittlung gebeten.
Variante 2
Im Sommer schulpflichtiges Kind
Die Schulverwaltung fordert über den Bürgerservice eine Liste mit den im Sommer
schulpflichtigen Kindern an.
Die Erziehungsberechtigten werden u. a. mit Anschreiben, Broschüre und einem
Personalbogen über die Vorgehensweise der Schulanmeldung informiert.
Die Grundschulen schicken zwei bis drei Monate später eine Liste mit den schon
angemeldeten Schulneulingen, die in der Schulverwaltung abgeglichen werden.
Die Erziehungsberechtigten der noch nicht angemeldeten Kinder werden erneut
angeschrieben mit der Bitte, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden und diese Schule
der Stadt zu benennen.
- 17 Sollte keine Rückmeldung erfolgen, wird ein drittes Schreiben mittels Postzustellungsurkunde
und einer gesetzten Frist versandt.
Sollte auch dies erfolglos sein, wird das städtische Ordnungsamt um örtliche Ermittlung
gebeten
Bei nicht erfolgter Anmeldung wird das Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises informiert.
Das Kreisschulamt wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten
Übersicht Grundschulen:
Kath. Grundschule Buisdorf, Michaelsbergstraße 27, Tel. 02241/65694
[email protected], www.buisdorf.info
Ev. Grundschule Hangelar, Udetstraße 28, Tel. 02241/204040
[email protected], www.egs-hangelar.de
Kath. Grundschule Hangelar, Udetstraße 28, Tel. 02241/29761
[email protected], www.kgs-hangelar.de
Kath. Grundschule Meindorf, Rubensstraße 2a,Tel. 02241/3115227
[email protected], www.kgs-meindorf.de
Max & Moritz Schule, GGS Menden, Siegstraße125, Tel. 02241/311860 und Mittelstraße
19, Tel. 02241/312475
[email protected], www.ggs-menden.de
Kath. Grundschule Sankt Martin Mülldorf, Gartenstraße 26-30, Tel. 02241/203555
[email protected], [email protected] , www.kgs-santmartin.de
GGS Am Pleiser Wald, Alte Heerstraße 32, Tel. 02241/330383
[email protected], www.pleiserwald.de
Hans-Christian-Andersen-Schule, GGS Ort, Pauluskirchstraße 1a
Tel. 02241/202929
[email protected], www.andersen-schule-augustin.de
Weiterführende Schulen
Die mit der Einschulung begonnene Schulpflicht dauert 10 Schuljahre und umfasst den
Besuch der Grundschulen (Primarstufe) und einer weiterführenden Schule,
allgemeinbildenden Schule, der Sekundarstufe I (Hauptschule/Realschule/Gymnasium oder
Gesamtschule). Die Schulpflicht endet, wenn der Schüler seine Abschlüsse erreicht hat
(nach dem zehnten Vollzeitschuljahr).
Hauptschule:
Hauptschule Niederpleis
Kinder aus Flüchtlingsfamilien von 10-16 Jahren werden durch die internationalen
Förderklassen der Hauptschule Niederpleis betreut. Zurzeit stehen drei Klassen zur
Verfügung. Ab Sommer 2015 sollen diese Klassen in verschiedene Leistungsniveaus
aufgeteilt werden, um die Schüler besser fördern zu können.
Ansprechpartnerin: Frau Schleebaum
- 18 Alte Marktstraße 7, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/399333
[email protected], www.ghs-niederpleis.de
Augustinus-Schule, Hauptschule Menden
Siegstraße 123, Tel. 02241/311510
(Im Zuge der Einrichtung der Gesamtschule Sankt Augustin läuft die Hauptschule zum
Schuljahrsende 2016/2017 aus)
Realschulen:
Realschule Menden, Siegstraße 121, Tel. 02241/312624
[email protected], www.rsmenden.de
(Im Zuge der Errichtung der Gesamtschule Sankt Augustin läuft die Realschule Menden zum
Schuljahr 2016/17 aus)
Realschule Niederpleis, Alte Marktstraße 5, Tel. 02241/333915
[email protected], www.realschule-niederpleis.de
Gesamtschule:
Gesamtschule der Stadt Sankt Augustin, Siegstraße 123, Tel. 02241/1650980
[email protected], www.gesamtschule-sankt-augustin.de
Gymnasien:
Albert-Einstein-Gymnasium, Schulzentrum Niederpleis, Alte Marktstraße 7
Tel. 02241/3993-0, [email protected]
www.albert-einstein-gymnasium.de
Rhein-Sieg-Gymnasium, Hubert-Minz-Straße 20, Tel. 02241/202190
[email protected], www.rhein-sieg-gymnasium.de
Waldorfschule:
Freie Waldorfschule Sankt Augustin, Graf-Zeppelin-Straße .7, Tel. 02241/921160
[email protected],
www.waldorfschule-sankt-augudtin.de
Förderschulen:
Gutenbergschule
Förderschwerpunkte Lernen, Pauluskirchstraße 12, Tel. 02241/204048
[email protected], www.gbs-sankt-augustin.de
LVR Frida-Kahlo-Schule
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Arnold-Janssen-Straße 25a, Tel. 02241/921170
- 19 [email protected], www.frida-kahlo-schule.lvr.de
Heinrich-Hanselmann-Schule, Förderschule des Rhein-Sieg-Kreis
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Arnold-Janssen-Straße 25c
[email protected], www.heinrich-hanselmann-schule.de
Krisenintervention:
Bei Problemen ist die Schulaufsichtsbehörde im Kreishaus zuständig,
das Amt für Schule und Bildungskoordination/Schulaufsicht.
-für Hauptschulen (im Rhein-Sieg-Kreis)
Amt für Schule und Bildungskoordination/Schulaufsichtsbezirk I, Frau Julia Gerhards
Zimmer A 6.16, Tel. 02241/13-2771, [email protected]
Frau Silke Schulte, Zimmer A 6.16, Tel. 02241/13-2770,
[email protected]
-für Förderschulen (im Rhein-Sieg-Kreis)
Amt für Schule und Bildungskoordination, Herr Clasen, Zimmer A 6.17
Tel. 02241/13-2763, [email protected]
Nach der Schulpflicht in der Vollzeitschule beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule
oder eines anderen Bildungsganges in der Sekundarstufe II in einer Gesamtschule, einem
Gymnasium oder einem Berufskolleg.
Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis besteht Schulpflicht bis zum Ende des
Berufsausbildungsverhältnisses, wenn es vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen
wurde. Für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis /Berufsbildungsverhältnis besteht
Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18.Lebensjahr vollenden.
8 Sprache
Sprachförderung ist ein wichtiger Schlüssel zur Integration von Kindern und Jugendlichen
aus Zuwandererfamilien, denn das Verstehen und Sprechen der deutschen Sprache ist eine
wichtige Vorrausetzung für den schulischen Erfolg der Kinder und Jugendlichen.
Sprachförderung, insbesondere für kleine Kinder, bringen den Vorteil des leichteren
Spracherwerbs und fördern gleichzeitig die soziale und interkulturelle Kompetenz!
Grundsätzlich gibt es für Asylbewerber, die noch nicht anerkannt sind, wenig
Sprachförderung. Für minderjährige schulpflichtige Kinder gibt es überhaupt keine
Sprachkurse.
Die Stadt Sankt Augustin kooperiert mit verschiedenen Trägern z. B., der VHS Rhein-Sieg,
der Evangelischen Erwachsenenbildung an Rhein und Sieg, aber auch mit vielen
Flüchtlingsinitiativen, z. B. Flüchtlingshilfe Hangelar oder dem Lotsenpunkt der mit dem
katholischen Bildungswerk kooperiert und bietet kostenlose Grundlagen und
Alphabetisierungskurse, aber auch Sprachpaten Deutsch für Flüchtlinge, an.
Kontakt
Herrn Ritz (Flüchtlingsberatung), Zimmer U 6, Tel. 02241/243 542
[email protected]
Hartwig Klein (Migrantenberatung), Zimmer U 6, Tel. 02241/243 442
[email protected]
- 20 Sprachkurse/ Integrationskurse
VHS Rhein-Sieg
Alexandra Haas, Ringstraße 24, 53721 Siegburg
Tel. 022413097-46, Fax 02241/3097-31
[email protected]
Katholisches Bildungswerk im Rhein-Sieg-Kreis
Kasernenstraße 60, 53111 Bonn, Tel. 0228/42979-106
Herr Grossmann, Tel. 0228/42979-128
Jugendspezifische Integrationskurse
[email protected]
Evangelische Erwachsenenbildung im Kirchenkreis an Rhein und Sieg
ZEITRAUM-Evangelisches Zentrum für Diakonie und Bildung
Ringstraße 2, 53721 Siegburg
Tel. 02241/2521511, Fax 02241/2521535
www.evangelische-erwachsenenbildung.de
Ehrenamtliche Sprachpaten für Flüchtlinge
Freiwilligenagentur für den Rhein-Sieg Kreis
Ringstraße 2, 53721 Siegburg
Tel. 02241/2521520, Fax 02241/2521535
[email protected]
TERTIA
Schöntalweg 7, 53347 Alfter, Standort Siegburg
0228/648070
Integrationskurse
Migrationsrat
Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Sankt Augustin stellen sich als Dolmetscher in
folgenden Sprachen zur Verfügung:
Englisch / Punjabi / Hindi / Urdu—Frau Joginder Rubin, Tel. 0170 1852048
Türkisch—Herr Bilal Ünal, Tel. 0178 6766816
Türkisch—Herr Ahmet Teker, Tel. 0177 9257200
Türkisch—Herr Süleyman Geyik, Tel. 0152 33609056
Persisch (Farsi)—Frau Zahra Parashan Tabah, Tel. 0163 4543096
Marok.-Arab./Hocharabisch/Französisch
--Frau Leila Fachat, Tel. 0152 23858427 oder 0173 5932712
Persisch (Dari)/Paschtu (Afganisch)—Herr Amir Sultan, Tel. 0176 63115240
Griechisch—Herr Niko Pasaportis, Tel. 0163 90888845
Hocharabisch—Frau Amina, Tel. 0178 2962750
Spanisch—Herr Consuelo Mendez (über Frau Rubin), Tel. 0152 23858427
Sonstige ehrenamtliche Dolmetscher
Persisch—Frau Giesela Kermantschi, 02241/9326960
Türkisch, Arabisch, Englisch—Herr Sultan Ali Koujah, Tel. 0157 52057002
Serbisch—Herr Kicin Meisad, Tel. 0157 039336117
Arabisch—Herr Khalid Saddiki, Tel. 0157 88577995
Deutsch, Arabisch, Englisch, Dänisch—Frau Mariam Abdulmagid, Tel. 0176 41542496
Russisch—Frau Ludmilla Förster, Tel. 02241/344184
- 21 Ungarisch—Herr Daniel Ötvös, Tel. 02241/844420
Arabisch/Spanisch/Französisch/Serbisch
Frau Mehdi-Boulifa, Tel. 0163 8857605
Arabisch-Frau Ilham Mehdi-Boulifa, Tel. 0173 7456538
Arabisch/Kurdisch-Herr Ribwah, Tel. 0162 17290105
Aramäisch/Arabisch-Herr Saad Djello, Tel. 0176 20076166
Türkisch/Kurdisch-Frau Laila Ozcan, Tel. 0157 76437283
Farsi/Dari/Englisch-Herr Ali Popal, Tel. 0177 8045872
Persich/Türkisch/Arabisch
Herr Jahamiri-Rasoul, Tel. 02241/315135, 0176 22969655, 0163 6149098
9 Arbeit und Ausbildung
Wann darf man nicht arbeiten?
Arbeitsverbot
Wenn Sie als Asylsuchende/r nach Deutschland kommen, dürfen Sie in den ersten drei
Monaten nicht arbeiten. Sie unterliegen einem Arbeitsverbot (§ 61 Asylverfahrensgesetz).
Während dieser Zeit steht in Ihren Ausweispapieren der Satz: “Erwerbstätigkeit nicht
gestattet“
Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine “Arbeitsgelegenheit“ bei einer staatlichen Stelle
oder einer gemeinnützigen Einrichtung mit einem Stundenlohn von € 1,05 anzunehmen (§ 5
Asylbewerberleistungsgesetz).
Wann hat man welchen Zugang zum Arbeitsmarkt
Nach den ersten drei Monaten Aufenthalt in Deutschland und Ablauf des Arbeitsverbots gibt
es grundsätzlich zwei verschiedene Arten des Zugangs zum Arbeitsmarkt (sofern Sie keine
Duldung mit Arbeitsverbot haben):
Die eingeschränkte Arbeitserlaubnis
Was ist zu beachten?
Es gilt der § 32 Beschäftigungsverordnung.
Das bedeutet, dass man vor Beginn einer Arbeit eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen
Ausländerbehörde beantragen muss. Dies gilt für Flüchtlinge, die eine Aufenthaltsgestattung
(§ 55 Asylverfahren) besitzen oder im Besitz einer Duldung (nach 60a Aufenthaltsgesetz)
sind, vorausgesetzt, es besteht kein ausländerrechtliches Arbeitsverbot.
Wenn es einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gibt,
Aufenthaltsgestattung oder Duldung der Satz:
“Erwerbsfähigkeit nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet.“
steht
in
der
In diesem Fall muss bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt werden,
sobald eine Arbeitsstelle gefunden wurde. Bei der Ausländerbehörde gibt es Formulare, die
der Arbeitgeber dann ausfüllen muss. Darin muss der Arbeitgeber genaue Angaben zu
seinem Betrieb, den zu leistenden Arbeitsstunden und den genauen Arbeitszeiten machen.
Sie brauchen eine Arbeitserlaubnis
-für jede Arbeitsstelle
-für betriebliche Berufsausbildung
-für ein Praktikum
- 22 Wenn die Arbeitserlaubnis “zustimmungspflichtig“ durch die Bundesagentur für Arbeit ist,
leitet die Ausländerbehörde den Antrag des Arbeitgebers an die Zentrale Auslands- und
Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit weiter. Dort werden eine
Vorrangprüfung und eine Prüfung der Arbeitsbedingungen durchgeführt (§ 39 Abs.2
Aufenthaltsgesetz). Deutsche, EU-Bürger und bereits anerkannte Flüchtlinge gelten als
„bevorrechtigte Arbeitnehmer“.
Tipp:
Für eine schulische Ausbildung wird grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis gebraucht!
Die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis (§ 31 Beschäftigungsverordnung)
Das bedeutet, dass man jede Arbeit annehmen kann und keine Arbeitserlaubnis beantragt
werden muss. Dies gilt immer dann, wenn das Asylverfahren positiv abgeschlossen und
diesbezüglich eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist. Dies gilt aber auch bei Besitz einer
Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung (kein Arbeitsverbot), die Flüchtlinge nach 15
Monate rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland erteilt bekommen haben.
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit
Bereits von Beginn Ihres Aufenthaltes in Deutschland an können Sie sich bei der Agentur für
Arbeit arbeitssuchend melden. Sie erhalten dann zwar keine Geldleistungen, aber die
Arbeitsagentur ist zuständig, sie bei der Suche nach Arbeit zu unterstützen und zu beraten.
Auch Einstellungszuschüsse und Kosten für nötige Qualifizierungsmaßnahmen können in
bestimmten Fällen übernommen werden.
Agentur für Arbeit
Schumannstraße 7, 53721 Siegburg
Tel. (für Arbeitnehmer) 0800 45555-00
[email protected], www.arbeitsagentur.de
Telefonische Kontaktzeiten:
Öffnungszeiten:
Montag
07.30 – 15.30 Uhr
Montag
07.30 – 15.30 Uhr
Dienstag
07.30 – 15.30 Uhr
Dienstag
07.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch
07.30 – 12.30 Uhr
Mittwoch
07.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag 07.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 07.30 – 18.00 Uhr
Freitag
07.30 – 12.30 Uhr
Freitag
07.30 – 12.30 Uhr
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Erwerbsfähige Menschen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen und zwischen 15 und 65
Jahren alt sind, sind anspruchsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für
Arbeitssuchende). Erwerbsfähig ist der, wer unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes
mindestens drei Stunden arbeiten kann.
Migranten haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf ALG II wie Deutsche.
Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten jedoch Ausländer, die
 keinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, z. B. Touristen
oder Saisonarbeiter (§7 Abs. 1 Satz 1 SGB II),
 eine Arbeitserlaubnis weder besitzen noch rechtlich erhalten können. Die (z. B. für
Angehörige der EU-Beitrittsstaaten Rumänien und Bulgarien) vorhandene rechtliche
Möglichkeit, eine Beschäftigung vorbehaltlich einer Zustimmung der Agentur für Arbeit
nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes (Arbeitsmarkt- bzw. Vorrangprüfung)
aufzunehmen, ist dabei für den Anspruch auf Alg II ausreichend (§8 Abs. 2 SGB II),
nicht erwerbstätige Ausländer und ihre (ausländischen) Familienangehörigen für die
ersten drei Monate ihres Aufenthalts (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II),
- 23 
Leistungsberechtigte nach §1 des Asylbewerberleistungsgesetz, insbesondere
Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II),
Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre
Familienangehörigen (§ 7 A. 2 SGB II).
jobcenter Rhein-Sieg
Geschäftsstelle Sankt Augustin
Markt 3, 53757 Sankt Augustin, Kundentelefon: 02241/3978-0
[email protected]
www.jobcenter-rhei-sieg.de
Öffnungszeiten
Montag 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.30 -11.00 Uhr, und nach Vereinbarung
Persönliche Beratung und Hilfen im SGBII
Arbeitslosenzentrum und Erwerbslosenberatungsstelle des SKM
JobJob, Aggerstraße 118, Katholisches Pfarrheim, 53721 Siegburg
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 08:30 - 14:30 Uhr
Ansprechpartnerinnen: Tanja Greitsch, Kirsten Arendt
Tel. 02241/1692234, [email protected]
Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg
Grantham-Allee 2 – 8, 53757 Sankt Augustin
Tel. 02241/990 122, [email protected]
SASCHA Selbsthilfegruppe
Ansprechpartner: Ingo Kubis und Wilhelm Franken
[email protected]
Freitag
10 - 13 Uhr beim paritätischen Wohlfahrtverband
Rhein-Sieg, Landgrafenstraße 1, 53842 Troisdorf-Oberlar
Tel. 02241/949999, Notfall 01783295533.
Hilfe beim Ausfüllen von Formularen/erklären und prüfen von Bescheiden /verfassen von
Widersprüchen und Überprüfungsanfragen im SGBII und SGBXII
Freitag
10 - 13 Uhr
Es werden mit der Volkshochschule regelmäßige kostenlose Seminare “Hartz IV-Bescheide
lesen, verstehen und nachprüfen“ angeboten.
Termine können über die VHS 02241/87440 oder SASCHA 02241/949999 erfragt werden.
www.sascha-hartz4.de, http://www.sacha-hartz4.de/*
10 Freizeit
Öffnungszeiten der offenen Einrichtungen des Vereins zur Förderung der städtischen
Jugendeinrichtungen in Sankt Augustin e.V.
Café Léger
Siegstraße 127, 53757 Sankt Augustin Menden
Tel. 02241/ 26633
Das Café Léger ist Freizeit- und Begegnungsstätte sowie Hilfs- und Beratungsinstitution für
Kinder und Jugendliche von 6-18/ 27 Jahren. Mit einem niederschwelligen Zugang,
regelmäßigen
Öffnungszeiten,
kontinuierlicher
Beziehungsarbeit,
vertrauensvoller
Ansprache, einem attraktivem „Häuschen“ und moderner Ausstattung richtet sich die
- 24 Institution insbesondere an Kinder und Jugendliche, die auf dem „kommerziellen
Freizeitmarkt“ keinen Platz finden.
Neben der sozialen Gruppenarbeit im Gefüge der Einrichtung gehört es zum Konzept, die
entstandenen Bindungen zu den Kindern und Jugendlichen im Bedarfsfall auch für die
Initiierung von Einzelfallhilfen zu nutzen.
Als außerschulischer Spiel-und Lernort bietet das Café das ganze Jahr über
Programmarbeit. Außerdem hat das Café Léger in den Oster-, Sommer- und Herbstferien
durchgehend geöffnet.
Mo
08.30 - 09.30 Uhr Büro
10.00 - 12.00 Uhr Besprechung außer Haus
12.00 - 16.00 Uhr Büro (abgesehen von Außenterminen)
16.00 - 19.00 Uhr Öffnungszeit für Jugendliche ab 12 Jahren
Di
08.30 - 09.00 Uhr Büro
09.30 - 11.30 Uhr Geschäftsstellenbesprechung außer Haus
12.00 - 15.00 Uhr Büro (abgesehen von Außenterminen)
15.00 - 19.30 Uhr Öffnungszeit für alle (6-18 / 27 Jahre)
Mi
08.30 - 14.30 Uhr Büro (abgesehen von Außenterminen)
15.00 - 19.30 Uhr Öffnungszeit für alle (6-18 / 27 Jahre)
Do
13.30 - 15.00 Uhr Büro (abgesehen von Außenterminen)
15.00 - 19.30 Uhr Öffnungszeit für alle (6-18 / 27 Jahre)
Fr
08.30 - 13.30 Uhr Büro (abgesehen von Außenterminen)
14.30 - 18.00 Uhr Öffnungszeit für alle (6-18 / 27 Jahre)
Stadtteilwohnung
Am Engelsgraben 2-18, 53757 Sankt Augustin Niederpleis
Tel. 02241/931741
Hausaufgabenhilfe: Montag – Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr
Offene Beratungszeit für Erwachsene
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr & 17.30 - 18.30 Uhr
Mittwoch
12.30 - 14.00 Uhr
Donnerstag 12.30 - 14.00 Uhr
Offenes Spielangebot
Montag – Donnerstag
16.00 - 18.30 Uhr
Freitag
13.30 - 17.30Uhr
Gesonderte Öffnungszeiten (siehe Aushang in den Ferien).
Spielstube
Am Engelsgraben 2-18, 53757 Sankt Augustin Niederpleis
Tel. 02241/931741
Cranachstraße 15, 53757 Sankt Augustin Niederpleis
Tel. 02241/1697207
Montag/Mittwoch/Donnerstag
12 - 15 Uhr Hausaufgabenangebot
15 - 18 Uhr Bastel- und Freizeitangebote
Dienstag
12 - 15 Uhr Hausaufgabenangebot
15 - 17 Uhr Bastel- und Freizeitangebot
Freitag
12 - 14 Uhr Hausaufgabenangebot
14 - 16 Uhr Bastel- und Freizeitangebote
Cafe Eden
- 25 Bürgerhaus Buisdorf, Oberdorfstraße, 53757 Sankt Augustin-Buisdorf
Tel. 02241/926633
Öffnungszeitenprofil:
Montag/Mittwoch/Freitag
ab ca. 15.30 - 19.00 Uhr - optional ½ Stunde früher ( bei Ausflügen ) oder
1,5 Stunden länger bei vielen Besuchern.
Jugendzentrum "Matchboxx"
Bonner Straße 104, 53757 Sankt Augustin-Mülldorf
Tel. 02241/250500 0
Die "Matchboxx" ist eine klassische "Offene Türe", die Kindern und Jugendlichen im Alter
zwischen 6 Jahren und 21 (27) Jahren niederschwellige Freizeitangebote anbietet. Zur
Ausstattung der Einrichtung gehören ein Billard- und Kicker Tisch, eine Tischtennisplatte
sowie 2 PS4 und eine Wii. Die Besucher können alleine oder mit Freunden das
Jugendzentrum besuchen. Partizipativ werden kleinere Angebote mit den Kindern und
Jugendlichen durchgeführt.
Neben dem "Offenen Bereich" finden montags (17.00 - bis 18.00 Uhr) und freitags (16.00 17.00 Uhr) kostenlose Malkurse statt. Hierfür ist keine Anmeldung nötig. Montags findet in
der Zeit zwischen 15.00 und 18.00 Uhr ein kostenloser Schlagzeugunterricht statt. Hierfür
muss man sich anmelden.
Die Mitarbeiter unterstützen auf Nachfrage auch Kinder und Jugendliche bei ihren
Hausaufgaben und beim Üben.
Kleinere und größere Probleme der Besucher werden vor Ort "bearbeitet". Bei gravierenden
Problemlagen vermitteln die Mitarbeiter die Kinder und Jugendlichen, aber auch deren Eltern,
an die entsprechenden Institutionen.
Öffnungszeiten:
Montag/Dienstag/Donnerstag und Freitag: 15.00 - 21.00 Uhr
Mittwoch 19.00 - 20.30 Uhr Jungensport in der benachbarten
Mehrzweckhalle
Anwesenheit Mitarbeiter:
Montag/Dienstag/Donnerstag und Freitag:
08.30 - 21.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 15.30 Uhr
Cafe Angels Point
An der evangelischen Kirche 1-3, 53757 Sankt Augustin-Hangelar
Tel. 02241/250500 0
Hierbei handelt es sich um eine kleine "Offene Türe"
Dienstag
17.00 - 20.30 Uhr
Freitag
18.30 - 22.00 Uhr
Diese Einrichtung wird ausschließlich von Honorarkräften vor Ort betreut. Organisiert und
verantwortet wird sie von Bernd Naumann.
Abenteuerspielplatz
Wellenstraße 18, 53757 Sankt Augustin-Mülldorf
Tel.: 02241/1680944
Diese Angaben beziehen sich auf die Kernarbeitszeiten der Mitarbeiter. Sie bedeuten keine
persönliche Präsenz, da die Mitarbeiter auch Außentermine wahrnehmen müssen. Zu den
Öffnungszeiten ist ein hauptamtlicher Mitarbeiter immer anzutreffen. Der Abenteuerspielplatz
richtet seine Angebote an Kinder zwischen
6 Jahren und 14 Jahren.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 13.00 - 17.00 Uhr
- 26 Kernarbeitszeiten: Montag - Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag 10.00 - 16.30 Uhr
Spielinsel
Ankerstraße 19, 53757 Sankt Augustin Mülldorf
Tel. 02241/1680944
Dienstag und Freitag 17.00 - 19.00 Uhr
Zielgruppe: Kinder zwischen 6 Jahren und 12 Jahren
Diese Einrichtung wird ausschließlich von Honorarkräften vor Ort betreut. Organisiert und
verantwortet wird sie von Lisa Heinbach und Thomas Schwake.
Streetwork (Büro)
Fahrzeiten Streetwork:
Montag
16.00 - 21.00 Uhr (Hangelar)
Mittwoch
16.00 - 21.00 Uhr
(Menden, Johannesstraße - fällt wahrscheinlich in Zukunft erstmal weg)
Donnerstag 16.00 - 21.00 (Johannesstraße)
Dienstag, Freitag und Samstag Findet aufsuchende Arbeit statt, allerdings nicht mit dem
Mobil
Bonner Straße 104, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/250500 1
Stadtteilladen
Johannesstraße, 53757 Sankt Augustin-Menden
Tel. 02241/ 250500 11
Montag
14.00 - 17.00 Uhr
(Hausaufgabenbetreuung+1 Stunde offenes Freizeitangebot)
Dienstag
14.00 - 16.00 Uhr (Hausaufgabenbetreuung)
Mittwoch
14.00 - 16.00 Uhr (Hausaufgabenbetreuung)
Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr (Hausaufgabenbetreuung)
Freitag
14.30 - 17.30 Uhr (offenes Freizeitangebot)
Sonntag
14.30 - 17.30 Uhr (offenes Freizeitangebot)
Schwimmbäder
Freibad Sankt Augustin
Husarenstraße 51, 53737 Sankt Augustin, Tel. 02241/29013
www.sankt-augustin.de/baeder
Öffnungszeiten:
Montag: 10 – 20 Uhr
Dienstag – Freitag: 9 – 20 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag: 10 – 19 Uhr
Hallenbad Menden
Siegstraße 119, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/318869
www.sankt-augustin.de/baeder
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag und Donnerstag: 06.30-8.00 Uhr und 14.00-21.00 Uhr
Mittwoch: 14.00-21.00 Uhr
Freitag: 09.30-21.00 Uhr
Samstag: 07.00-12.30 Uhr
Sonntag: 08.00-12.00 Uhr
- 27 In den Sommerferien geschlossen.
11 Sport
Sportangebote für Flüchtlinge: kostenlose Probe/Schnupperangebote/kostenlose
Mitgliedschaften bis zur Mitmachaktion
KreisSportBund Rhein-Sieg e.v.
Kreishaus Zimmer A.12.11 (12. OG)
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Tel. 02241/69060, Fax 02241/971413
[email protected], www.ksb-rhein-sieg
Sportjugend im Kreis Sport Bund Rhein Sieg e.V.
Kreishaus, Zimmer A7.10, Tel. 02241/58067
[email protected], www.sportjugend-rheinsieg.de
Stadtsportverband Sankt Augustin e.V.
Liebfrauenstraße 22, 53757 Sankt Augustin-Meindorf
Tel. 02241/315332, Tel. 02241/204960
[email protected]
Shotokan Karate/DOJO/YUJO e.V.
Trainingsort: Grantham Allee 27, 53757 Sankt Augustin
Beratung: Michael Korsmeier
Tel. 01605331106, [email protected], www.dojo-yujo.de
TV Hangelar
Geschäftsstelle: Kölnstraße 136, 53757 Sankt Augustin
Tel.:02241/28123
Anrufbeantworter 03212/1252759, [email protected]
FC Sankt Augustin
Fußballtraining
Kinder, 2007 bis 2009 geboren, Dienstag und Donnerstag von 16.45-18.15 Uhr
Kinder, 2005 bis 2006 geboren, Mittwoch und Freitag von 16.45-18.15 Uhr
Kinder, 2003 bis 2004 geboren, Dienstag von 17.15-18.45 Uhr und
Donnerstag von 17.30-19.00 Uhr
Ferner werden wir für Jugendliche und Erwachsene jeden Mittwoch von 18.15-19.45Uhr
Trainingszeiten noch einrichten.
Der Fußballplatz befindet sich in Sankt Augustin-Niederpleis fast gegenüber vom AEG
Gymnasium, Alte Marktstraße.
Sportplatz Schulzentrum Niederpleis, Alte Marktstraße 32
Uwe Schmitz, Tel. 02241/9053583, Handy 0177/1689801, [email protected]
12 Rechtsfragen
Integrationsportal des Rhein-Sieg-Kreises
http://www.integrationsportal-rhein-sieg-kreis.de/cms100ip/de/aufenthalt/aufenthaltsrecht/
Broschüre: Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz
- 28 http://www.erzbistumkoeln.de/export/sites/ebkportal/thema/fluechtlingshilfe/.content/.galleries/downloads/Wer_darf
_Was_2.pdf
Pro Asyl – „Recht für Flüchtlinge“ Praxisleitfaden
http://www.proasyl.de/de/service/beratung/leitfaden-fuer-fluechtlinge/
Beratungshotline: Tel. 069/24231420 (Montag-Freitag 10.-12 Uhr und 14-16 Uhr)
Fax 069/24231472, [email protected]
13 Versicherungen
Informationen zum Versicherungsschutz
Wer sich freiwillig und ehrenamtlich engagiert, möchte anderen etwas Gutes tun und denkt
nicht zuerst an Schäden, die dabei entstehen können: ein Unfall, der den Engagierten selbst
verletzen kann, oder ein Schaden am Eigentum einer anderen Person. Organisationen und
Ehrenamtliche sollten sich über den möglichen Versicherungsschutz im Bereich Unfall und
Haftpflicht informieren, um zu verhindern, dass Engagierte das Risiko eines Ehrenamts
selbst tragen müssen.
Unfallversicherung
Viele Ehrenamtliche sind durch die gesetzliche Unfallversicherung – für die Versicherten
beitragsfrei – geschützt, beispielsweise die Engagierten in Caritas, Diakonie und anderen
Wohlfahrtsverbänden, auch Betriebsräte, ehrenamtliche Gemeinderäte und Schöffen sowie
Ehrenamtliche, die in Kirchengemeinden in gewählten Gremien z.B. als Presbyter
mitarbeiten. Seit 2005 sind auch Ehrenamtliche gesetzlich unfallversichert, wenn sich
Vereine im Auftrag oder mit Zustimmung von Bund, Ländern, Kommunen oder öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften engagieren. Auf Antrag können im Weg der freiwilligen
Versicherung gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Organisationen versichert werden.
Dies gilt seit Oktober 2008 auch für ehrenamtlich Tätige, die nicht gewählt, aber beauftragt
sind; d.h. im Auftrag oder mit Einverständnis des Vorstands herausgehobene Aufgaben
wahrnehmen (z.B. Leitung eines Festausschusses). Diese Versicherung ist beitragspflichtig.
Eine Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über
den gesetzlichen Unfallschutz (Stand Mai 2011): »Zu Ihrer Sicherheit« (PDF)
Zuständig sind bundesweit die Verwaltungs-Berusfgenossenschaft und die
Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege.
Im Land Nordrhein-Westfalen hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen den Kreis der
gesetzlich unfallversicherten Engagierten zudem durch ihre Satzung (§ 5) erweitert.
Informationen und Ansprechpartner bei Fragen finden sich in einem Faltblatt der Unfallkasse
Nordrhein-Westfalen: »Unfallversichert im Ehrenamt« (PDF).
Unfall-Sammelversicherungsvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Für ehrenamtlich Engagierte, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
fallen, besteht automatisch und ohne besondere Anmeldung Versicherungsschutz über einen
vom Land abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Unfallversicherungsvertrag. Die Kosten
der Versicherung übernimmt das Land, Ehrenamtliche müssen keine Prämie zahlen. Eine
Leistung aus diesem Vertrag wird bei unfallbedingter Invalidität (dauerhafte Beeinträchtigung)
oder im Todesfall erbracht.
Informationen und Ansprechpartner bei Fragen finden Sie in einem Faltblatt des Ministeriums
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in der
- 29 Übersicht häufig gestellter Fragen: »Sicherheit im Ehrenamt« (PDF, Stand März 2015), FAQ
zum Versicherungsschutz (PDF).
Ehrenamtliche können Unfälle, bei denen sie selbst einen Personenschaden erlitten haben,
direkt unter Verwendung der folgenden Unfallschadenanzeige melden:
Unfallschadenanzeige für Landesversicherung NRW (PDF).
Haftpflichtversicherung
Eine pauschale Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht aller rechtlich selbstständigen
Strukturen wie Vereine, Verbände, Körperschaften oder Stiftungen sowie der für sie
handelnden Personen besteht nicht. Aus diesem Grund wird eingetragenen Vereinen,
Verbänden, Körperschaften und anderen rechtlich selbstständigen Organisationen
empfohlen, den Haftpflichtversicherungsschutz für sich selbst zu regeln. Über entsprechende
Haftpflichtversicherungsverträge sind üblicherweise auch ehrenamtlich Engagierte
mitversichert. Die private Haftpflichtversicherung schützt in der Regel das freiwillige
Engagement in nicht eingetragenen Vereinen und freien Vereinigungen, wenn es kein
öffentliches Ehrenamt oder eine verantwortliche Tätigkeit ist.
Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Viele ehrenamtlich und freiwillig Engagierte üben ihre Tätigkeit außerhalb von rechtlich
selbstständigen Organisationen aus, beispielsweise in Selbsthilfegruppen ohne
Vereinsstatus. Für diese Engagierten hat das Land eine pauschale Haftpflichtversicherung
abgeschlossen. Über diese sind auch die ehrenamtlich und freiwillig Engagierten
mitversichert, die zwar für eine rechtlich selbstständige Einrichtung tätig werden, für die aber
keine Absicherung über ihre Einrichtung oder Organisation bzw. eine private
Haftpflichtversicherung besteht.
Informationen und Ansprechpartner bei Fragen finden sich in einem Faltblatt des
Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
sowie in einer Übersicht häufig gestellter Fragen: »Sicherheit im Ehrenamt« (PDF, Stand
März 2015), FAQ zum Versicherungsschutz (PDF).
Mögliche Haftpflichtschadenfälle können Engagierte direkt mit der folgenden
Schadensanzeige melden:
Haftpflichtschadensanzeige für die Landesversicherung