Infobroschüre 2016-17 - Sekundarschule Binningen

Informationen für das Schuljahr 2016/17
Gewinnerin des Wettbewerbes für das Titelbild 2016/17: Malvine Meneghin, Klasse 2Pu
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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler
Wir begrüssen Sie, respektive euch, herzlich zum Schuljahr 2016/17. Wie jedes Jahr
erhalten Sie von uns eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen rund um den
Schulalltag an der Sekundarschule Binningen. Um es Ihnen möglichst einfach zu
machen, haben wir auf der letzten Seite die wichtigsten Stichworte nach dem Alphabet
aufgelistet.
Für das Titelbild dieser Broschüre konnten sich unsere Schülerinnen und Schüler auch
dieses Jahr wieder an einem Wettbewerb beteiligen. 8 Schülerinnen und Schüler haben
am Wettbewerb teilgenommen. Eine Jury aus drei Personen (Schüler, Lehrperson,
Schulleitung) hatte die nicht einfache Aufgabe, ein Gewinnerbild auszuwählen. Dieses
kann nun auf der Titelseite bewundert werden.
Zum ersten Mal in unserer Geschichte empfangen wir 7. Klässlerinnen und 7. Klässler,
die an der Primarschule sechs Jahre absolviert haben. Wir heissen sie herzlich an
unserer Schule willkommen. Unsere Schule umfasst 26 Klassen mit ungefähr 490
Schülerinnen und Schülern. Sie werden von ca. 60 Lehrpersonen unterrichtet. Geführt
wird die Schule von einem aus drei Personen bestehenden Schulleitungsteam. Den im
Rektorat frei gewordenen Platz übernimmt ab August Claudia Assandri.
Dem siebenköpfigen Schulrat obliegt die Aufgabe, sich mit strategischen Fragestellungen
auseinanderzusetzen und die Umsetzung der jährlich festgelegten Ziele zu überprüfen.
Wir sind bestrebt, Sie als Eltern regelmässig über die wichtigsten schulischen Belange
schriftlich und/oder mündlich zu informieren. Unter anderem werden wir Ihnen im Verlauf
des Schuljahres drei Elterninformationen zukommen lassen. Wir bieten auch eine
Vielzahl kultureller Veranstaltungen an, die es Ihnen ermöglichen, unsere Schule aus
einer anderen Perspektive kennenzulernen.
Selbstverständlich ergänzen wir auch unsere Webseite regelmässig, um Sie über das
Leben an unserer Schule zu informieren. Wir aktualisieren diese laufend mit Meldungen,
Berichten, Reportagen und Bildern.
www.sekbinningen.ch
Bitte bewahren Sie diese Broschüre bis zum Ende des Schuljahres auf. So haben Sie
wichtige Informationen, Termine und Adressen immer griffbereit und finden rasch
Antworten auf viele Fragen. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die jeweiligen
Klassenlehrpersonen und die Schulleitung für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und auf ein lebendiges, abwechslungsreiches und spannendes Schuljahr.
Die Schulleitung
Thomas Oetiker
Claudia Assandri
Gerhard Stöcklin
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Wichtige Adressen
Adresse
Sekundarschule Binningen
Im Kugelfang 5
4102 Binningen
Telefon
E-Mail Schule
Webseite
E-Mail persönlich
061 426 54 10
[email protected]
www.sekbinningen.ch
[email protected] (siehe Webseite)
Schulleitung
Gerhard Stöcklin
Thomas Oetiker
Claudia Assandri
Sekretariat
Sylvia Röthlisberger - Rosmarie Voigt Mascarenhas
061 426 54 13
061 426 54 17
061 426 54 14
Öffnungszeiten: jeden Vormittag von 7.15 – 12.00 h
Lehrerzimmer
Schulhaus Süd
Schulhaus Nord
Pavillon
Schulhaus Ost
061 426 54 20
061 426 54 70
061 426 54 15
wegen Umbau geschlossen
Schulsozialdienst
Vuk Djurovic
076 315 35 39
Hauswart
Marcel Labhart &
Ricky Ottenburg
061 426 54 00
Mittagstisch
An- und Abmeldungen
061 426 54 18
Schulratspräsident/-in
vakant
Religionsunterricht
kath. Mihaly Tamas
ref. Juliana Dietze
061 425 90 00
079 822 17 74
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Die Sekundarschule Binningen im Überblick
Schulreisen und Lager
Schulreisen und Lager sollen den Zusammenhalt einer Klasse fördern. Jede Klasse kann mit
ihrer Klassenlehrperson pro Schuljahr eine Schulreise und/oder ein Lager durchführen.
Den Erziehungsberechtigten wird für eine 1-tägige Schulreise eine Tagespauschale von
Fr. 20.-- und für eine 2-tägige Schulreise von Fr. 50.-- berechnet.
Bei einem Herbstlager liegt der Elternanteil bei Fr. 150.-- für 5 Tage,
bei einem Winterlager beträgt der Elternanteil Fr. 200.--.
Als Erziehungsberechtigte zahlen Sie für die dreijährige Sekundarschulzeit maximal CHF 750.an Lager, Schulreisen und Projektwochen.
Projektwochen / Blockveranstaltungen
An unserer Schule führen wir regelmässig Spezialtage durch. Diese finden unter anderem am
Nationalen Zukunftstag, vor der Auffahrtsbrücke und vor den Sommerferien statt. Diese Tage
sind eine wertvolle Ergänzung zum Schulalltag.
Über den Inhalt werden Sie frühzeitig von den Lehrpersonen informiert.
Sportanlässe
Unser Sporttag findet in diesem Schuljahr am 9.6.17 statt. Neben dem regulären Sportunterricht
und den polysportiven Freiwahlfächern haben die Schülerinnen und Schüler auch die
Möglichkeit, sich an kantonalen und nationalen Sport- und Schulsportveranstaltungen zu
beteiligen.
Musische Anlässe
Unsere Jugendlichen präsentieren im Jahresverlauf verschiedene musische Anlässe wie
Theateraufführungen von Klassen sowie musikalische Aufführungen - musikalische
Feierabende, Weihnachtssingen, Musical, Filmmusik etc.
Gesundheitsförderung
Unsere Schule ist an das Netzwerk der „Gesundheitsfördernden Schulen“ der Schweiz
angeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler lernen gesundheitsförderndes Verhalten kennen,
formulieren ihre schulischen Bedürfnisse und übernehmen Mitverantwortung für das eigene und
kollektive Wohlergehen. Sie sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss auf das Leben in der
Schule nehmen und dieses in geeigneter Form mitgestalten können (siehe auch
SchülerInnenrat). Unsere Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung sind:
• Förderung der Klassengemeinschaft & Sozialkompetenz
• Konfliktbewältigung – Gewaltprävention – Social Media
• Sexualität (mein Körper, Aidsaufklärung)
• Suchtvorbeugung (Tabak, Cannabis, Alkohol)
Auf unserer Webseite finden Sie die aktuelle Jahresplanung der Gesundheitsförderung unter der
Rubrik “Download”.
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SchülerInnenrat
An unserer Schule existiert eine demokratisch gewählte Schülerinnen- und Schülerorganisation,
die in verschiedenen Bereichen der Schule mitwirken kann. Dieser SchülerInnenrat tagt ca. sechs
Mal im Schuljahr. Die Themen der Diskussionen werden von den Schülerinnen und Schülern
selbst bestimmt, oder es werden Anliegen der Mitschülerinnen und Mitschüler, der Lehrpersonen,
der Schulleitung oder der Eltern besprochen.
Die Schülerinnen und Schüler werden von Lehrpersonen, sogenannten Coaches, begleitet. Der
SchülerInnenrat hat die Möglichkeit, seine Anliegen dem Lehrerkonvent mitzuteilen oder Anträge
an die Schulleitung zu stellen.
Die Delegierten des SchulerInnenrates werden von allen Schülerinnen und Schülern in einer
geheimen Wahl jeweils vor den Herbstferien für ein Jahr gewählt.
Lesezentrum
Mit verschiedenen Aktionen und speziellen Anlässen möchten wir die Medienkompetenz lustvoll
bei den Schülerinnen und Schülern erweitern.
Dabei sind Lesen und Informationen verarbeiten zwei der Hauptkompetenzen, die im
Lesezentrum der Sekundarschule gefestigt werden können. Das Lesezentrum bietet hierfür die
nötige Infrastruktur und die Medienpädagogin, Angela Alliegro, die Betreuung. Ein weiteres Ziel
des Lesezentrums ist, das Medienangebot auszubauen, um den Unterricht vielfältig unterstützen
zu können.
Das Lesezentrum befindet sich im Schulhaus Nord im Parterre. Der aktuelle Bestand von ca.
5000 Medien ist für alle Benutzerinnen und Benutzer frei zugänglich. Das Angebot reicht von
Belletristik über Comics und Sachbücher bis hin zu CD-ROMs und DVDs.
Die gesamte Mediathek ist geeignet als Arbeitsraum für Klassen oder für Schülerinnen und
Schüler, die individuell im Lesezentrum arbeiten möchten. Gruppentische, Einzelarbeitsplätze
und Sitzstufen im hinteren Bereich laden zudem zum Verweilen ein. Die Benützung der
Internetzugänge ist für Schülerinnen und Schüler nach Absprache mit einer Lehrperson oder der
Medienpädagogin möglich. Das Lesezentrum ist täglich mehrere Stunden geöffnet, was auf der
Webseite ersichtlich ist. Die Ausleihe (6 Bücher und zwei elektronische Medien pro Mal) ist für
unsere Schülerinnen und Schüler gratis.
Schulsozialdienst - Beratungsangebote der Schule
Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten und
ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern.
Das Angebot des Schulsozialdienstes beruht nach einem ersten Gespräch auf Freiwilligkeit und
unterliegt der Schweigepflicht. Es handelt sich um niederschwellige Beratungsangebote der
Jugendhilfe.
Das Angebot umfasst die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und von
Erziehungsberechtigten. Um eine Gefährdung der Schülerin/des Schülers frühzeitig zu erkennen
und
dagegen
wirksam
reagieren
zu
können,
ist
unser
Schulsozialarbeiter
V. Djurovic jeden Tag an der Schule anwesend. Die Präsenzzeiten hängen bei seinem Büro
(Schulhaus Süd, Parterre) aus und sind ebenfalls auf der Webseite zu finden. Schülerinnen und
Schüler dürfen sich jederzeit bei ihm melden (siehe S. 3 Kontakte und Adressen).
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Schulhausordnung
Die Schule ist wie das wirkliche Leben. Einerseits sind wir für unser eigenes Handeln
verantwortlich, andererseits müssen wir aber auch auf die anderen Rücksicht nehmen.
•
•
•
•
Wir achten uns gegenseitig.
Wir lassen einander ungestört arbeiten.
Konflikte regeln wir im Gespräch, falls nötig holen wir uns Hilfe.
Auf dem gesamten Schulareal befolgen wir die Anweisungen der Lehrpersonen und der
anderen Angestellten dieser Schule.
1. Wir betreten das Schulhaus zu den vorgesehenen Zeiten.
2. Die grossen Pausen verbringen wir auf dem Pausenareal und in den dafür vorgesehenen
Räumen.
3. Während der Unterrichtszeit und den Pausen ist das Verlassen des Schulareals nur mit der
Erlaubnis einer Lehrperson gestattet.
4. Wir tragen Sorge zu unserer Umgebung, zu den Räumlichkeiten und zu Schulmaterial und
Mobiliar. Selbstverursachte oder beobachtete Schäden melden wir unverzüglich einer
Lehrperson.
5. Wertstoffe (PET, Papier, Alu), Abfälle und Kaugummi entsorgen wir in den dafür
vorgesehenen Behältern.
6. Fortbewegungsmittel benutzen wir nicht auf dem Schulareal. Fahrräder versorgen wir im
Velokeller oder in den Veloständern. Trottinett, Skateboard, etc. dürfen in den Zimmern
deponiert werden.
7. Elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte sind während der Schulzeit nicht
sichtbar und ausgeschaltet (Ausnahme: Randzeiten bis 7.25h, über Mittag und ab 17.10h).
8. Das Mitbringen und Konsumieren von Suchtmitteln jeglicher Art ist verboten. Dies gilt auch
für E-Zigaretten.
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Das Promotionsreglement
Ab Schuljahr 2016/17 gelten zwei Verordnungen. Für die neuen 1. Klassen ist es die Verordnung
über die schulische Laufbahn und für die 3. und 4. Klassen die Verordnung über Beurteilung,
Beförderung, Zeugnis und Übertritt.
Für die 1. Klassen (Laufbahnverordnung)
In den ersten Klassen gilt neu die Jahrespromotion. Am Schluss des Schuljahres wird über den
Verbleib bzw. die Erfüllung der Bedingungen mit dem Entscheid „befördert“ oder
„nicht befördert“ entschieden.
Die Beförderung erfolgt, wenn in den promotionsrelevanten Fächern die beiden folgenden
Bedingungen erfüllt sind:
a) höchstens 3 Noten unter 4;
b) Jede ungenügende Note (Note unter 4) muss doppelt kompensiert werden, d. h. eine Note
3 muss beispielsweise durch zwei „Noten 5“ oder durch vier „Noten 4,5“ oder durch eine
„Note 6“ kompensiert werden
Wenn im Zeugnis am Ende der 1. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt
der Übertritt aus dem Leistungszug P definitiv in die 2. Klasse des Leistungszugs E und aus dem
Leistungszug E definitiv in die 2. Klasse des Leistungszugs A. Wiederholungen der 1. Klasse in
den Leistungszügen E und P sind nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung
auf Antrag des Klassenkonvents. Im Leistungszug A wird die 1. Klasse wiederholt.
In der Mitte des Schuljahres führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein
Standortgespräch mit den Erziehungsberechtigten.
Die Durchführung des Standortgesprächs kann auch an eine Fachlehrperson delegiert werden.
Wechsel des Leistungszuges
Die Schülerin oder der Schüler kann ohne Wiederholung in einen höheren Leistungszug
übertreten, wenn folgende 3 Bedingungen erfüllt sind:
a. Empfehlung des Klassenkonvents aufgrund der Gesamtbeurteilung
b. Durchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0
c. Punktesumme (Summe aller Zeugnisnoten) von mindestens 40 der doppelt zählenden
Zeugnisnoten Deutsch, Mathematik und Biologie und der einfach zählenden
Zeugnisnoten Französisch und Englisch
Die Schülerin oder der Schüler kann mit Wiederholung in einen höheren Leistungszug
übertreten, wenn mindestens eine der obengenannten Bedingungen erfüllt ist.
Der Wechsel des Leistungszugs erfolgt in der Regel jeweils auf Schuljahresbeginn.
Weitergehende Informationen befinden sich auf der Seite www.avs.bl.ch unter  Rechtliche
Grundlagen  Verordnung über die schulische Laufbahn – Laufbahnverordnung (SGS 640.21).
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Für die 3. und 4. Klassen (VO BBZ)
Definitive Beförderung
Zur definitiven Beförderung in allen Niveaus der Sekundarschule müssen die folgenden
Bedingungen erfüllt sein:
•
Es dürfen nicht mehr als drei Noten unter der Note 4 liegen.
•
Jede ungenügende Note (Note unter 4) muss doppelt kompensiert werden, d. h. eine Note
3 muss beispielsweise durch zwei „Noten 5“ oder durch vier „Noten 4.5“ oder durch eine
„Note 6“ kompensiert werden.
Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt die Beförderung beim ersten Mal nur provisorisch
(siehe weiter unten).
In den Niveaus A + E zählen die Noten von sämtlichen Fächern (ausgenommen der Freifächer)
für den Beförderungsentscheid.
Im Niveau P sind die Noten aller Fächer beförderungsrelevant, ausser „Werken“ und Freifächer.
Provisorische Beförderung
Werden nach einem Semester der provisorischen Beförderung die Beförderungsbedingungen im
folgenden Semester erfüllt, verfällt das Provisorium ohne Folgen für alle künftigen Beförderungsentscheide.
Provisorisch beförderte Schülerinnen und Schüler erhalten nach dem ersten Quartal des
folgenden Semesters einen Noten-Zwischenstand in Form eines Zwischenberichts.
Erfüllen provisorisch beförderte Schülerinnen und Schüler auch im darauf folgenden Zeugnis die
Promotionsbedingungen nicht, müssen sie die Klasse wiederholen oder es erfolgt ein
Niveauwechsel ohne Verlust eines Schuljahres aus dem Niveau P in das Niveau E respektive
aus dem Niveau E in das Niveau A.
In speziellen Fällen kann eine freiwillige Repetition auf Gesuch der Eltern von der Schulleitung
bewilligt werden. Eine freiwillige Wiederholung gilt als Repetition!
Es ist nur eine Repetition respektive eine Remotion im gleichen Niveau gestattet.
Durchlässigkeit der Niveaus
Der Übertritt in das nächsthöhere Niveau kann erfolgen
• ohne Klassenwiederholung,
wenn sowohl der Notendurchschnitt von 5.25 aus den Fächern Deutsch, Französisch,
Englisch und Mathematik erreicht wird, als auch das Klassenteam diesen Wechsel
empfiehlt
• mit Klassenwiederholung,
wenn nur eine der beiden Bedingungen zutrifft
Eine detaillierte Darstellung der Promotionsbedingungen, die auch als Grundlage für die
Behandlung eines Rekurses verwendet wird, findet sich unter www.avs.bl.ch bei den rechtlichen
Grundlagen, Verordnung über die Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (= VO BBZ).
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Speziell für die 4. Klassen
Orientierungsarbeiten
Im 1. Semester der 4. Klasse finden in allen Niveaus überkantonale Orientierungsarbeiten in
Deutsch und Mathematik statt. Die Ergebnisse daraus fliessen als Einzelnote in die
entsprechenden Fachnoten des Winterzeugnisses ein.
Übertrittsbestimmungen Niveau P  Gymnasium
• Die Beförderung am Ende des 1. und 2. Semesters der 4. Klasse muss "definitiv" sein.
• Der Durchschnitt der Noten in Deutsch, Mathematik und Französisch muss beide Male
mindestens 4.0 betragen.
• Erfüllt nur ein Zeugnis diese Bedingungen, erfolgt lediglich eine provisorische Aufnahme im
Gymnasium.
Übertrittsbestimmungen Niveau E  Gymnasium
Bei einem Notendurchschnitt von 5.0 aus den Fächern Deutsch, Französisch/Englisch
(ungerundeter Durchschnitt) und Mathematik im Januarzeugnis ist ein Übertritt möglich; die
Aufnahme erfolgt provisorisch.
Umgang mit dem Internet an der Schule
Computerbenutzung
Im Rahmen des Unterrichts wird auch das Internet genutzt. Dazu stehen zwei Informatikzimmer,
das Lesezentrum sowie mobile Laptops zur Verfügung. Die Lehrpersonen erteilen entsprechende
Aufträge und betreuen den Medieneinsatz.
Das Internet kann auch während der Öffnungszeiten des Lesezentrums mit der Bewilligung einer
Lehrperson oder der Medienpädagogin für den Unterricht oder allgemein während den Pausen
genutzt werden.
Verpflichtung der Benutzerinnen und Benutzer
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich beim Eintritt in die Sekundarschule per
Unterschrift des Dokumentes „Internet-Policy“, die Sicherheit im Internet einzuhalten, den
Verhaltenskodex zu befolgen und die Urheberrechte nicht zu verletzen.
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Wahlpflichtfächer, Freifächer, (Matur-)Schwerpunktfächer
Die Sekundarschule bietet für alle drei Niveaus Wahlpflicht- und Freifächer an.
Unser Angebot soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihren Neigungen und
Interessen nachzugehen und zusätzliche Kompetenzen zu erlangen, die bei der Berufs- oder
Schulwahl wichtig sein können.
Jeweils am Ende des 1. Semesters müssen sich die Schülerinnen und Schüler mit einem
Anmeldeblatt für die Wahlpflicht- und Freifächer des folgenden Schuljahres entscheiden. Die
Anmeldungen sind für das ganze folgende Schuljahr verbindlich. Es ist möglich, dass Kurse
wegen geringer Beteiligung abgesagt werden müssen oder aus stundenplantechnischen
Gründen nicht besucht werden können.
Im Leistungszug P werden die Schüler und Schülerinnen der ersten Klassen sowie deren Eltern
über die Angebote im Bereich MINT und LINGUA informiert. Der Übergangslehrplan für diese
Fachbereiche ist noch in der Erarbeitungsphase. (MINT = Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik / LINGUA = Sprachfächer).
Zusätzliche schulische Förderung an unserer Schule
Hausaufgabenbetreuung
Wir bieten eine Hausaufgabenbetreuung an. Dabei geht es um eine Unterstützung der
Schülerinnen und Schüler bei der Arbeitsorganisation (z.B. Kontrolle des Planungsbuchs,
Priorisierung der Arbeiten, etc.) und nicht um eine Nachhilfestunde. Die Lehrperson, welche die
Schülerinnen und Schüler betreut, sorgt unter anderem für eine gute Arbeitsatmosphäre und führt
eine Liste der Nutzerinnen und Nutzer des Angebots.
Das Angebot findet am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils in der Mittagspause
im Lesezentrum statt. Ein Aushang informiert die Schülerinnen und Schüler über die genauen
Zeiten.
Nachhilfe und Unterstützung
Nachhilfe Basis (NHB) / Unterstützung Deutsch (UD) / Unterstützung Französisch (UF)
Unterstützung Englisch (UE) / Unterstützung Mathematik (UM)
Dieses Angebot können die Jugendlichen nutzen, um ihre schulischen Defizite aufzuarbeiten.
NHB ist ausschliesslich fürs Niveau A und fest im Klassenstundenplan verankert, die anderen
Angebote sind für alle Niveaus offen und finden in der Mittagspause im Lesezentrum oder im
Informatikzimmer Nord statt. Ein Aushang und die Webseite informieren die Schülerinnen und
Schüler über die genauen Zeiten und Durchführungsorte.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Gemäss §58 der VOBBZ haben fremdsprachige Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in
den ersten vier Jahren ihres Aufenthaltes in der Schweiz den DaZ-Unterricht zu besuchen.
Förderunterricht Französisch (FFö) / Englisch (EFö)
Niveau A
Als Ergänzung zu den 2 Lektionen Französisch bzw. Englisch in den 3. und 4. Klassen haben
Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, dieses Angebot zur Aufarbeitung und Vertiefung von
Lerninhalten zu nutzen.
Niveau E/P
Zugezogene Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen/Schulsystemen haben die
Möglichkeit, ihre Defizite in den Fremdsprachen (Französisch / Englisch) aufzuarbeiten.
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Unterstützung für provisorisch beförderte Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler, welche provisorisch befördert worden sind, erlernen in diesen
Coachingstunden Lerntechniken und erhalten praktische Strukturierungshilfen.
Integrative Schulungsform / ISF
In den Niveaus A/E/P arbeiten wir integrativ: Während mehrerer Lektionen werden die
Schülerinnen und Schüler, welche durch den SPD/KJP abgeklärt worden sind, durch schulische
HeilpädagogInnen oder SozialpädagogInnen unterstützt.
Alle Angebote im Überblick
1
Angebot
Hausaufgabenbetreuung
2
Unterstützung Französisch (UF)
3
Unterstützung Englisch (UE)
4
Unterstützung Deutsch (UD)
5
Unterstützung Mathematik (UM)
6
Unterstützung für provisorisch
Beförderte (UFP)
Zeit
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
12.00-12.45h
Montag und Donnerstag
12.50-13.35h
Dienstag und Freitag
12.50-13.35h
Dienstag und Donnerstag
12.50-13.35h
Montag und Freitag
12.50-13.35h
Mittwoch
12.00-12.45h
Lehrperson
HoU/OeS
Ort
Lesezentrum
SaT/LoD
Lesezentrum
VoM/offen
Lesezentrum
AlU/MeP
Informatikraum
Nord
Informatikraum
Nord
Lesezentrum
ClM/KoJ
JaP
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Berufswahlvorbereitung
Neben der Vermittlung einer guten Allgemeinbildung bereiten wir die Schülerinnen und Schüler
auch auf eine Berufslehre oder auf eine Ausbildung in einer weiterführenden Schule vor. Im
Niveau A, E und P bildet die Vorbereitung der Berufs- oder Schulwahl einen wichtigen Bestandteil
des Unterrichts in allen Klassen und wird mit folgenden Angeboten ergänzt:
• im Niveau A mit Schnupperwochen in der 3. und 4. Klasse
• im Niveau E mit der Berufswahlwoche in der 3. Klasse
• im Niveau P mit drei Projekttagen zur Berufswahl in den Blockveranstaltungen vor den
Auffahrtstagen in der 3. Klasse.
Folgende Lehrpersonen leiten und koordinieren die Berufswahl an unserer Schule:
Bernadette Florio, Sandra Kocur, Martin Löffler und Torsten Schenke.
Weiter informiert die Sekundarschule im Zusammenhang mit der Berufs- und Schulwahl über
verschiedene Informationsveranstaltungen der weiterführenden Bildungsinstitutionen. Zudem
werden regelmässig Berufswahlexkursionen angeboten. Ein Aushang in den Schulhäusern und
unsere Webseite informieren jeweils über diese Angebote.
Schnupperlehren
Schnupperlehren sind erst dann sinnvoll, wenn sich die Schülerinnen und Schüler schon mit der
Berufswahl beschäftigt haben. Schnupperlehren werden in der Regel ab der 3. Klasse für
insgesamt höchstens zwei Wochen bewilligt.
Für eine Schnupperlehre ist spätestens zwei Wochen vor Antritt ein schriftliches Gesuch mittels
Formular an die Schulleitung zu richten (siehe Homepage).
Im Niveau A gehören Schnupperlehren in der 3. und 4. Klasse zum Bestandteil des Unterrichtes.
BerufsWegBereitung (BWB) in der Sekundarschule Binningen
Die BWB stellt sicher, dass Jugendliche, deren Einstieg in die Berufswelt gefährdet ist, frühzeitig
und mit individuell abgestimmter Unterstützung begleitet werden.
Ziel ist, ihnen den Weg zu einem Abschluss der nachobligatorischen Schulzeit zu erleichtern.
Diese Begleitung ist während der 3. und 4. Klasse auf allen Niveaus möglich.
BWB gewährt den Datenschutz und kann sogar eine Begleitung während der Lehre ermöglichen.
Unsere BWB-Fachpersonen an der Sekundarschule Binningen sind:
Martin Löffler
Bernadette Florio
[email protected]
[email protected]
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Unsere Schule und das Elternhaus
Damit der gemeinsame Erziehungsauftrag gelingen kann, ist die Zusammenarbeit zwischen der
Schule und dem Elternhaus wichtig.
Elterndelegierte
Zu Beginn des Schuljahres werden in allen ersten Klassen 1 – 2 Elterndelegierte gewählt. Die
gewählten Elterndelegierten entscheiden sich, ob sie auf Klassenebene und/oder Schulebene
aktiv sein möchten.
Auf Schulebene sind die Elterndelegierten bestrebt, den Informationsaustausch zwischen Eltern
und Schule zu fördern und bietet eine Plattform für den Gedankenaustausch über Erziehung in
Familie und Schule an. Um klassenübergreifende Projekte umsetzen zu können, arbeiten sie mit
der Schulleitung zusammen.
Auf Klassenebene sind die Elterndelegierte Ansprechpartner für die Klassenlehrperson und
koordinieren Elterninitiativen in der eigenen Klasse.
Es finden jährlich zwei Elterndelegiertenversammlungen statt. In der ersten Versammlung wählen
die Elterndelegierten ihren Vorstand, der idealerweise aus 2-3 Personen besteht.
Kontaktmöglichkeiten
Planungsbuch
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält ein Planungsbuch für Hausaufgaben, Noten,
Stundenplan, Rundtelefonliste, Absenzen, Entschuldigungen und Mitteilungen der
Erziehungsberechtigten an die Lehrpersonen und umgekehrt. Die Schülerinnen und Schüler
haben das Planungsbuch immer bei sich.
Wochenbericht Niveau A
Im Niveau A findet der Kontakt zwischen Eltern und Schule zusätzlich durch die Wochenberichte
statt. Die Lehrpersonen informieren regelmässig über das Geschehen im Unterricht. Die
Erziehungsberechtigten haben ebenfalls die Möglichkeit, den Wochenbericht als
Kommunikationsmittel zu nutzen.
Schulbesuchstage
Jedes Jahr führen wir im Spätherbst und im Frühling Besuchsvormittage durch.
Wer zu einem anderen Zeitpunkt Lektionen besuchen möchte, ist selbstverständlich jederzeit
willkommen. Wir bitten Sie, sich mit den betreffenden Lehrpersonen in Verbindung zu setzen.
Klassen-Elternanlässe
Die Klassenlehrpersonen organisieren pro Jahr und Klassenjahrgang in der Regel einen
Elternanlass.
Schüler/Schülerin - Eltern - Lehrergespräch
Mit jedem Schüler / Schülerin und ihren Eltern finden in den ersten Klassen in der Mitte des
Schuljahres die Standortgespräche mit der Klassenlehrperson oder einer Person aus dem
pädagogischen Klassenteam statt.
Für die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen finden diese Beurteilungsgespräche zwischen
Januar und März statt.
13
Informationen
Die Schulleitung nutzt folgende Informationskanäle:
• Informations-Broschüre 2016/17
• Elternbriefe, Elterninformationen
• Webseite www.sekbinningen.ch
• Binninger-Anzeiger und BIBO
• (Klassenübergreifende) Elternabende
• Veranstaltungen der Schule zu Sachthemen
Hausaufgaben
Die Hausaufgaben haben den Zweck, den Lernstoff zu repetieren, zu vertiefen oder das selbstständige Arbeiten zu üben. Dabei sollte im Normalfall keine Unterstützung der Eltern notwendig
sein. Es hilft aber, wenn sich Eltern über die Hausaufgaben informieren und eine gewisse
Kontrolle darüber führen, ob die Arbeiten seriös ausgeführt werden.
Wenn häufiger Probleme bei den Hausaufgaben entstehen, sollten die Eltern mit den
Lehrpersonen Kontakt aufnehmen.
Seitens der Schule bieten wir an vier Tagen eine Hausaufgabenbetreuung an (die Zeiten finden
sie online auf unserer Webseite, ein Aushang informiert die Schülerinnen und Schüler. Siehe
Seite 10/11).
Kommunikationswege und Rekurse
Mögliche Probleme, Missverständnisse und Unstimmigkeiten sollen rasch und offen angegangen
werden. Bitte wenden Sie sich dabei zuerst an die betroffene Lehrperson. Lässt sich das Problem
nicht lösen, sind die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die nächsten Instanzen. Sollten Sie
auch im Gespräch mit der Klassenlehrperson keine Einigung erzielen, wenden Sie sich bitte an
die Schulleitung. Sie wird versuchen, gemeinsam mit Ihnen und der betroffenen Lehrperson eine
Lösung zu finden. Wird mit der Unterstützung der Schulleitung keine Lösung gefunden, steht
Ihnen als nächste Instanz der Schulrat zur Verfügung.
Schuladministrationslösung (SAL)
Im Laufe des ersten Semesters 2016/17 werden die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern
einen Zugang zur Schuladministration erhalten. Neu können dort die eigenen erreichten Noten
und die Absenzen online eingesehen werden. Damit sind sowohl die Eltern wie auch die
Schülerinnen und Schüler jederzeit über Noten und Absenzen informiert.
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Absenzenordnung
Wenn Schülerinnen oder Schüler durch Krankheit oder einen Unfall gezwungen sind, dem
Unterricht fernzubleiben, müssen sie der Klassenlehrperson nach der Wiederaufnahme des
Schulbesuchs innerhalb von 10 Schultagen eine von den Eltern bestätigte schriftliche
Entschuldigung abgeben.
Absenzen
Als Absenz gilt jede Abwesenheit von der Schule.
Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumen des Unterrichts ohne schriftliche
Entschuldigung innerhalb von 10 Schultagen.
Die Klassenlehrpersonen und die Fachlehrpersonen erfassen die Absenzen. Vor Ablauf der
Entschuldigungsfrist informiert die Klassenlehrperson die Schülerinnen und Schüler sowie die
Erziehungsberechtigten, dass nach Ablauf der Frist die unentschuldigte Absenz im Zeugnis
vermerkt wird. Die Eltern können den Stand der Absenzen online einsehen.
Meldung bei Absenzen
•
•
•
•
•
•
Wenn Schülerinnen und Schüler wegen plötzlichen Unwohlseins einzelne Schulstunden
versäumen, melden sie sich bei der Lehrperson vorher ab.
Arzt- oder Zahnarztbesuche sind nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit zu legen.
Ansonsten ist das Aufgebotskärtchen vorzuweisen.
Bei Krankheit oder Unfall wird ein Abmelden noch vor dem Unterrichtsbeginn erwartet
(entweder durch den offiziellen Hausaufgabenpartner oder direkt bei der Lehrperson).
Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall des Schulkindes von mehr als fünf Tagen
ist der Klassenlehrperson ein ärztliches Zeugnis zuzustellen.
Sind keine Informationen vorhanden, wird der Kontakt durch die Schule (z.B.
KlassenpartnerIn, Lehrperson, Sekretariat) mit dem Elternhaus aufgenommen.
Der versäumte Schulstoff und verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden.
Die Verantwortung dafür liegt bei der Schülerin respektive dem Schüler.
Sportunterricht
Wer am Schulunterricht teilnimmt, ist grundsätzlich auch in den Sportstunden anwesend. Die
Sportlehrperson entscheidet über mögliche Einsätze oder Teileinsätze der Schülerinnen und
Schüler.
Wer im Verletzungsfall oder bei gesundheitlichen Beschwerden länger als eine Woche nicht am
Sportunterricht teilnehmen kann, muss eine ärztliche Dispens abgeben. Bei einem ärztlichen
Dispens ist die Anwesenheit der Schülerin bzw. des Schülers im Sportunterricht nicht notwendig.
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht
Unentschuldigtes Fernbleiben gilt als unentschuldigte Absenz. Sie werden in Anzahl Lektionen
im Zeugnis festgehalten. Im Wiederholungsfall oder bei einem längeren Fernbleiben kann der
Schulrat die Erziehungsberechtigten auf Antrag der Schulleitung ermahnen oder mit einer Busse
bis zu 5’000 Franken bestrafen (§ 69 Bildungsgesetz).
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Urlaubsregelung für Schülerinnen und Schüler
Wir unterscheiden zwei Arten von Urlaub:
•
•
Ordentliche Urlaube
ein Kontingent von Jokertagen
Ordentlicher Urlaub
Gründe für ordentliche Urlaube sind:
• wichtige Familienfeste
• Anlässe, die für die eigene Familie und Kultur wichtig sind
• Aktive Teilnahme an einem Musikevent
• Aktive Teilnahme an einem Sportereignis
• kulturelle Anlässe und thematische Lager und Sprachaufenthalte: wenn der Termin
zwingend oder plausibel ist respektive die Dauer diese sinnvoll macht
Urlaubsgesuche müssen mit dem vollständig ausgefüllten Formular so früh wie möglich,
mindestens aber vier Wochen vor Urlaubsbeginn, eingereicht werden. Das Formular dazu
kann von der Webseite heruntergeladen werden.
Für die Bewilligung von Urlaubsgesuchen sind zuständig:
• die Klassenlehrperson (ausser bei der Verlängerung von Ferien): bis zu einem Tag
• die Schulleitung: bis zu 2 Wochen
• der Schulrat auf Antrag der Schulleitung: bei mehr als 2 Wochen
Der verpasste Schulstoff und die verpassten Prüfungen müssen nachgearbeitet werden.
Die Verantwortung dafür liegt bei der Schülerin respektive dem Schüler.
Kontingent Jokertage
Während der dreijährigen Sekundarschulzeit stehen sieben Tage als Jokertage zur Verfügung,
die für Urlaube, die nicht den obigen Kriterien entsprechen, eingesetzt werden können. Die
Tage können einzeln oder am Stück bezogen werden. Das Jokertagekontingent kann auch für
Ferienverlängerungen eingesetzt werden (ausser vor und nach den Sommerferien, da
Schulanlässe stattfinden). Angebrochene Tage (z.B. Halbtage) gelten als ganze Tage.
Repetenten erhalten zwei weitere Jokertage.
Schülerinnen und Schüler, die von anderen Schulen in unsere Sekundarschule eintreten, teilt
die Schulleitung das Jokertagekontingent auf der Basis zwei Tage pro Jahr (+1) zu.
Jokertage dürfen nicht bezogen werden bei
• einem angesagten Test
• einem Schulanlass
• einem Lager oder einer Sonderwoche
• einer angekündigten Exkursion
• vor und nach den Sommerferien
Eingabefristen
1 Jokertag
rechtzeitig, so dass alle betroffenen Lehrpersonen, das Sekretariat und die
Klassenlehrperson informiert werden können.
1 Jokertag
als Ferienverlängerung oder zwei und mehr Jokertage:
mindestens 14 Tage vor Termin
Jokertagsgesuche müssen mit dem vollständig ausgefüllten Formular eingereicht werden. Das
Formular finden Sie auf der Webseite.
16
Stellvertretungen im Krankheitsfall einer Lehrperson
Im Krankheitsfall einer Lehrperson versuchen wir, möglichst alle Stunden abzudecken, so
dass kein Unterricht ausfällt.
Es gibt aber immer wieder Situationen, in denen dies nicht möglich ist. Vor allem, wenn
mehrere Lehrpersonen gleichzeitig erkrankt sind.
An unserer Schule gilt folgende Regelung:
•
•
•
•
•
Die Schulleitung/das Sekretariat bemüht sich, alle Lektionen zu besetzen.
Die 1. Lektion am ersten Krankheitstag wird durch die erkrankte Lehrperson via
Rundtelefon abgesagt.
Freifächer fallen aus.
Bei Engpässen versuchen wir, mindestens die Lektionen von 08.20 - 11.00 Uhr
(Regelunterricht, Wahl/Pflichtfächer) sowie die Lektionen von 13.45 - 15.20 Uhr
abzudecken.
Ausnahmsweise kann der Unterricht am Nachmittag ausfallen.
Bei Betreuungsproblemen für Ihre Tochter / Ihren Sohn können Sie sich an das Sekretariat
wenden (Tel. 061 426 54 10). Wir werden Ihre Tochter / Ihren Sohn in eine Klasse einteilen,
wo sie / er an den Hausaufgaben arbeiten kann.
17
Mittagstisch
Der Mittagstisch wird im Jugendhaus Binningen (In den Schutzmatten 10) von einem
Betreuungsteam geführt und teilweise auch durch die Jugendhausleitung betreut. Er umfasst
das gemeinsame Auftischen des Geschirrs, die Einnahme des Mittagessens, das gemeinsame
Abräumen des Geschirrs und Handreichungen in der Küche. Es besteht auch die Möglichkeit, die
Hausaufgaben zu erledigen und/oder die angebotenen Spielmöglichkeiten zu nutzen.
Die Kinder erhalten ein warmes gesundes Menü mit Getränk.
Die Betreuung am Mittagstisch ist von 11.50 Uhr bis 13.30 Uhr gewährleistet.
Während der Schulferien, an offiziell schulfreien Tagen und bei speziellen Schulanlässen bleibt
der Mittagtisch geschlossen.
Die Kosten für Mittagessen und Betreuung betragen:
Fr. 12.-- pro Mittag für das erste Kind
Fr. 8.-- pro Mittag für jedes weitere Kind der gleichen Familie
Bei Sozialhilfebezügern übernimmt der Kanton die Kosten für den Mittagstisch.
Die Kinder können für die ganze Woche oder auch nur für einzelne Tage pro Woche angemeldet
werden.
Die Anmeldung gilt für ein Semester, eine Abmeldung ist nur auf Semesterwechsel oder beim
Verlassen der Schule möglich. Ein Wechsel der Betreuungstage ist nach Erhalt des Stundenplans
möglich.
Neuanmeldungen können jederzeit erfolgen, solange Platz vorhanden ist.
Eine Abmeldung z.B. im Krankheitsfall muss zwingend über die Nummer des Mittagstisches
(061 426 54 18) und spätestens bis 8.00 Uhr erfolgt sein.
18
Allgemeine Hinweise
Öffnungszeiten der Schulhäuser
Alle Schulhäuser werden am Morgen ab 7.10 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet.
Neu bleiben das Lesezentrum und der SchülerInnenaufenthaltsraum im Schulhaus Nord unter
anderem mit den Angeboten Hausaufgabenbetreuung und Fachförderung auch über Mittag
offen.
Recht am eigenen Bild und Ton
Alle an der Schule tätigen Personen haben ein Recht am eigenen Bild und Ton. Aufnahmen ohne
Einwilligung der Betroffenen stellen also eine Persönlichkeitsverletzung dar.
Vom Gesetz her ist es nicht gestattet, unerlaubte (Ton-/Bild-) Aufnahmen in irgendwelcher Form
weiterzugeben oder gar zu veröffentlichen. Sollte dieser Fall auftreten, ist die Schule verpflichtet,
die entsprechenden Behörden zu informieren.
Velokeller
Der Velokeller und die Abstellplätze können nicht immer kontrolliert werden. Wir bitten die
Schülerinnen und Schüler aus Sicherheitsgründen vor der Wegfahrt Pneus und Bremsen zu
kontrollieren. Bei Beschädigung des Fahrrades bitten wir Sie, den Schaden bei der
Klassenlehrperson zu melden. Weiter empfehlen wir eine Anzeige bei der Polizei.
Schulfreie Tage
Der Regierungsrat legt jährlich die Daten der Schulferien und der schulfreien Tage fest. Nebst
den landesüblichen Feiertagen ist der Freitag nach Auffahrt unterrichtsfrei. Zusätzlich zu diesen
vom Regierungsrat bestimmten schulfreien Tagen kann die Schulleitung zwei Unterrichtstage
jährlich für obligatorische schulinterne Weiterbildung nutzen. Der Schulrat hat der Schule für die
Bildungsharmonisierung für das Schuljahr 16/17 einen weiteren Tag bewilligt.
Schulmaterial
Die Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern vom Kanton leihweise zur Verfügung
gestellt. Die Schülerinnen und Schüler haben zu den Büchern Sorge zu tragen und sie in gutem
Zustand zurückzugeben. Wenn Bücher beschädigt oder verschmiert werden, müssen wir dies in
Rechnung stellen.
Die Hefte, Farb- und Bleistifte werden gratis zur Verfügung gestellt. Auch hier bitten wir um
Sorgfalt, denn alle Materialien werden aus Staats- und somit Steuergeldern bezahlt.
Was trotzdem kostet ...
Unkosten für Konzert- und Theaterbesuche usw. haben die Schülerinnen und Schüler generell
selbst zu tragen. Wir bemühen uns aber, in solchen Fällen um Unterstützung durch die Abteilung
„Kulturelles“ des Kantons.
Fundgrube
Fundgegenstände werden je nach Verlustort an verschiedenen Stellen gesammelt.
Schulhaus Süd/Nord/Pavillon/Zweifachhalle:
Kleider, Schuhe, Sporttaschen: Foyer Nord
Wertgegenstände: Vitrine Lesezentrum
Dreifachhalle: Fundgegenstände aus den Sporthallen werden in einem Wandschrank bei den
Sporthallen deponiert und können während den Öffnungszeiten via Bademeister oder Roger
Stähli (Ressortleiter der Sportanlagen) bezogen werden.
19
Termine 2016/17
Montag, 15.08.2016
Montag, 29.08.2016
Dienstag, 30.08.2016
Donnerstag, 01.09.2016
KW 36, 05.-09.09.2016
Dienstag, 06.09.2016
Donnerstag, 08.09.2016
KW 38, 19.-23.09.2016
Donnerstag, 15.09.2016
Dienstag, 27.09.2016
KW 40+41, 01.-16.10.2016
Dienstag, 25.10.2016
Dienstag, 25.10.2016
KW 44, 31.10.-4.11.2016
Freitag, 04.11.2016
Donnerstag, 10.11.2016
Freitag, 11.11.2016
Dienstag, 20.12.2016
Freitag, 23.12.2016
KW 52, 24.12.2016-02.01.2017
Dienstag, 03.01.2017
Freitag, 06.01.2017
Montag, 16.01.2017
1. Semester
1. Schultag
Elternabend 1. Klasse mit Schulleitung 19.30h
Orientierungsarbeit Deutsch 4. Klassen
Orientierungsarbeit Mathematik 4. Klassen
Lagerwoche
Schulreise (kein Mittagstisch)
Verschiebedatum Schulreise (kein Mittagstisch)
Schnupperlehre 4. Klassen Niv. A
Elternabend 1. Klassen mit Klassenlehrperson 19.30h
BIZ Info 3. Klassen 15.30h
Herbstferien
Schulbesuchsmorgen
Vollversammlung Elterndelegierte 19h
Schnupperlehre 4. Klasse Niv. A
Zwischenbericht für provisorisch beförderte Schülerinnen
und Schüler (3. und 4. Klassen)
Nationaler Zukunftstag (kein Mittagstisch)
Schulfrei (Lehrerweiterbildung)
Notenschluss
Weihnachtssingen 2. Klassen
Weihnachtsferien
Schulfrei (Lehrerweiterbildung)
Zeugnisabgabe 3./4. Klassen
Semesterwechsel
20
Termine 2016/17
Montag, 18.01.2017
Montag, 30.01.2017
Donnerstag, 02.02.2017
KW 6, 06.-10.02.2017
KW 7, 13.-17.02.2017
KW 8, 20.02.-24.02.2017
KW 9+10, 25.02.-12.03.2017
KW 11, 13.03.-17.03.2017
Dienstag, 14.03.2017
Freitag, 31.03.2017
Donnerstag, 30.03.2017
KW 14, 03.-07.04.2017
KW 15+16, 08.04.-23.04.2017
Donnerstag, 27.04.2017
Montag, 01.05.2017
Mittwoch, 17.05.2017
KW 21, 22-24.05.2017
KW 21, 25.+26.05.2017
Montag, 05.06.2017
Freitag, 09.06.2017
Mittwoch, 04.06.2017
Freitag, 16.06.2017
Freitag, 16.06.2017
22. und 23.06.2017
Freitag, 23.06.2017
Freitag, 23.06.2017
Montag, 26.06.2017
Dienstag, 27.06.2017
Donnerstag, 29.06.2017
Freitag, 30.06.2017
KW28-33 01.07.-13.08.2017
2. Semester
Elternabend Berufswahl 3. Klasse Niv. E 19.30h
Check S2 3. Klassen
Elternabend Wahlpflichtfächer 1. Kl. Niv. P 19.30h
Skilager Adelboden Kl. 4Ea und 4Eb
Skilager Adelboden Kl. 1Pt und 1Ps
Skilager Engelberg Kl. 1Eb und 1Ec
Skilager Adelboden Kl. 3Ea und 3Pu
Fasnachtsferien
Skilager Adelboden, Kl. 3Pr und 3Ps und 4Pt
Elternabend „Freundschaft“ 3. Klassen 19 h
Zwischenbericht für provisorisch beförderte SchülerInnen
Schulbesuchsmorgen
Berufswahlwoche 3. Klasse Niv. A/E
Frühlingsferien
Vollversammlung Elterndelegierte 19h
Schulfrei Tag der Arbeit
Schulfrei Vormittag (Lehrerweiterbildung)
Blocktage
Schulfrei Auffahrt
Schulfrei Pfingstmontag
Sporttag (kein Mittagstisch)
Abschlussball 4. Klassen
Notenschluss
Verschiebedatum Sporttag (kein Mittagstisch)
Musikprojekt 4. Klassen
Schulfrei am Nachmittag (Lehrerweiterbildung)
Zeugnisabgabe
Verabschiedung 4. Klassen 11 h
Nachmittag Spiegelfeldcup 4. Klassen
Schlussreise 4. Klassen
Schlussfeier 4. Klassen 19.30h
Schulfrei am Nachmittag
Sommerferien
21
Ferien Schuljahr 2016/17
Schulbeginn:
Schulende:
1. Semester:
2. Semester:
Montag, 15. August 2016
Freitag, 30. Juni 2017
Montag, 15. August 2016 – Freitag 13. Januar 2017
Montag, 16. Januar 2017 - Freitag 30. Juni 2017
Herbstferien
Beginn:
Ende:
Unterrichtsbeginn:
Samstag, 01. Oktober 2016
Sonntag, 16. Oktober 2016
Montag, 17. Oktober 2016
Weihnachtsferien
Beginn:
Ende:
Unterrichtsbeginn:
Samstag, 24. Dezember 2016
Montag, 02. Januar 2017
Dienstag, 03. Januar 2017
Fasnachtsferien
Beginn:
Ende:
Unterrichtsbeginn:
Samstag, 25. Februar 2017
Sonntag, 12. März 2017
Montag, 13. März 2017
Frühjahrsferien
Beginn:
Ende:
Unterrichtsbeginn:
Samstag, 08. April 2017
Sonntag, 23. April 2017
Montag, 24. April 2017
Sommerferien
Beginn:
Ende:
Unterrichtsbeginn:
Samstag, 01. Juli 2017
Sonntag, 13. August 2017
Montag, 14. August 2017
Schulfreie Tage
Montag, 02. Januar 2017
Montag, 01. Mai 2017 Tag der Arbeit
Donnerstag, 25. Mai – Samstag, 27. Mai 2017 Auffahrtsbrücke
Montag, 05. Juni 2017 Pfingsten
22
Wichtige Adressen (siehe auch Seite 3)
Beratungsstelle für Schüler, Jugendliche, Eltern und Lehrer
Curt Goetz-Strasse 21
4102 Binningen
061 421 40 41
Berufs- und Studienberatung
Wuhrmattstr. 23
4103 Bottmingen
061 552 29 00
Vorstand Elterndelegierte Sekundarschule Binningen
Leitung: Béatrice Gay, Petra Rossi, Corinne Schnetz
Kontaktperson: Frau Schnetz / [email protected] oder
[email protected]
061 821 42 70
Jugendpsychiatrischer Dienst (JPD)
Bruderholz
061 365 98 00
Kinder- und Jugendtelefon
147
Kinder- und Jugendzahnpflege
Gemeinde Binningen
Frau Bettina Müller (nur Mittwoch)
Curt Goetz-Strasse 1
4102 Binningen
061 425 53 53
Musikschule
Sekretariat Gemeindeverwaltung
Fr. Ariane Oppliger
Kronenweg 16
4102 Binningen
061 421 90 79
Schularzt
Dr. med. Marc Sidler
Hauptstr. 129
4102 Binningen
061 421 40 40
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Gorenmattstrasse 19
4102 Binningen
061 552 70 40
Präsident/in des Schulrates:
vakant
Amt für Volksschulen
Munzachstrasse 25c
4410 Liestal
061 552 50 98
23
Stichwortverzeichnis
Seite
Absenzen
Abwart
Adressen
Allgemeine Hinweise
15
3
3, 23
19
Beförderungskriterien
Beratungsangebote
Berufswahlvorbereitung
Berufswegbegleitung
Bild und Ton
Blockveranstaltung
7, 8, 9
5
12
12
19
4
Computerräume
9
Deutsch als Zweitsprache
Dispensationsgesuche
Durchlässigkeit der Niveaus
10
16
7, 8, 9
Elternkontakte
Elterndelegierte
13, 14
13, 23
Ferien
Förderunterricht
Freifächer
Fundgrube
22
10, 11
10
19
Gesundheitsförderung
4
Hausaufgaben (-Betreuung)
Hauswart
Webseite
10, 14
3
3
Informationswege
Integrative Schulungsform
Internet
14
11
9
Jokertage
16
Kommunikationswege
Kosten
14
19
Lager
LehrerInnenzimmer
Lesezentrum
LINGUA
4
3
5
10
MINT
Mittagstisch
Musische Anlässe
10
18
4
Seite
Nachhilfeangebot
Niveauwechsel
10, 11
7, 8, 9
Öffnungszeiten
Orientierungsarbeiten
19
9
Planungsbuch
Projekte
Promotionsreglement
13
4
7, 8, 9
Recht am eigenen Ton / Bild
Rekurse
Religionsunterricht
19
14
3
Schnupperlehre
Schuladministration
Schulbesuche
Schulfreie Tage
Schulhausordnung
SchülerInnenrat
Schulleitung
Schulmaterial
Schulrat
Schulreise
Schulsozialdienst
Schwerpunktfächer für Niveau P
Sekretariat
Sportanlässe
Sportunterricht
Stellvertretungen
12
14
13
19, 20, 21
6
5
3
19
3, 23
4
3, 5
10
3
4
15
17
Termine
20, 21
Übertritt ins Gymnasium
Unterrichtsfreie Tage
Unterstützung
Urlaub, Jokertage
9
20, 21
5, 10, 11
16, 22
Velokeller
Verspätungen
Viertklässler
19
15
9
Wahlpfichtfächer
Wochenbericht
10
13
Zeugnisreglement
Zweitsprache Deutsch
7, 8, 9
10
24