Informationen für das Schuljahr 2016/17 Gewinnerin des Wettbewerbes für das Titelbild 2016/17: Malvine Meneghin, Klasse 2Pu 1 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler Wir begrüssen Sie, respektive euch, herzlich zum Schuljahr 2016/17. Wie jedes Jahr erhalten Sie von uns eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen rund um den Schulalltag an der Sekundarschule Binningen. Um es Ihnen möglichst einfach zu machen, haben wir auf der letzten Seite die wichtigsten Stichworte nach dem Alphabet aufgelistet. Für das Titelbild dieser Broschüre konnten sich unsere Schülerinnen und Schüler auch dieses Jahr wieder an einem Wettbewerb beteiligen. 8 Schülerinnen und Schüler haben am Wettbewerb teilgenommen. Eine Jury aus drei Personen (Schüler, Lehrperson, Schulleitung) hatte die nicht einfache Aufgabe, ein Gewinnerbild auszuwählen. Dieses kann nun auf der Titelseite bewundert werden. Zum ersten Mal in unserer Geschichte empfangen wir 7. Klässlerinnen und 7. Klässler, die an der Primarschule sechs Jahre absolviert haben. Wir heissen sie herzlich an unserer Schule willkommen. Unsere Schule umfasst 26 Klassen mit ungefähr 490 Schülerinnen und Schülern. Sie werden von ca. 60 Lehrpersonen unterrichtet. Geführt wird die Schule von einem aus drei Personen bestehenden Schulleitungsteam. Den im Rektorat frei gewordenen Platz übernimmt ab August Claudia Assandri. Dem siebenköpfigen Schulrat obliegt die Aufgabe, sich mit strategischen Fragestellungen auseinanderzusetzen und die Umsetzung der jährlich festgelegten Ziele zu überprüfen. Wir sind bestrebt, Sie als Eltern regelmässig über die wichtigsten schulischen Belange schriftlich und/oder mündlich zu informieren. Unter anderem werden wir Ihnen im Verlauf des Schuljahres drei Elterninformationen zukommen lassen. Wir bieten auch eine Vielzahl kultureller Veranstaltungen an, die es Ihnen ermöglichen, unsere Schule aus einer anderen Perspektive kennenzulernen. Selbstverständlich ergänzen wir auch unsere Webseite regelmässig, um Sie über das Leben an unserer Schule zu informieren. Wir aktualisieren diese laufend mit Meldungen, Berichten, Reportagen und Bildern. www.sekbinningen.ch Bitte bewahren Sie diese Broschüre bis zum Ende des Schuljahres auf. So haben Sie wichtige Informationen, Termine und Adressen immer griffbereit und finden rasch Antworten auf viele Fragen. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die jeweiligen Klassenlehrpersonen und die Schulleitung für weitere Auskünfte zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und auf ein lebendiges, abwechslungsreiches und spannendes Schuljahr. Die Schulleitung Thomas Oetiker Claudia Assandri Gerhard Stöcklin 2 Wichtige Adressen Adresse Sekundarschule Binningen Im Kugelfang 5 4102 Binningen Telefon E-Mail Schule Webseite E-Mail persönlich 061 426 54 10 [email protected] www.sekbinningen.ch [email protected] (siehe Webseite) Schulleitung Gerhard Stöcklin Thomas Oetiker Claudia Assandri Sekretariat Sylvia Röthlisberger - Rosmarie Voigt Mascarenhas 061 426 54 13 061 426 54 17 061 426 54 14 Öffnungszeiten: jeden Vormittag von 7.15 – 12.00 h Lehrerzimmer Schulhaus Süd Schulhaus Nord Pavillon Schulhaus Ost 061 426 54 20 061 426 54 70 061 426 54 15 wegen Umbau geschlossen Schulsozialdienst Vuk Djurovic 076 315 35 39 Hauswart Marcel Labhart & Ricky Ottenburg 061 426 54 00 Mittagstisch An- und Abmeldungen 061 426 54 18 Schulratspräsident/-in vakant Religionsunterricht kath. Mihaly Tamas ref. Juliana Dietze 061 425 90 00 079 822 17 74 3 Die Sekundarschule Binningen im Überblick Schulreisen und Lager Schulreisen und Lager sollen den Zusammenhalt einer Klasse fördern. Jede Klasse kann mit ihrer Klassenlehrperson pro Schuljahr eine Schulreise und/oder ein Lager durchführen. Den Erziehungsberechtigten wird für eine 1-tägige Schulreise eine Tagespauschale von Fr. 20.-- und für eine 2-tägige Schulreise von Fr. 50.-- berechnet. Bei einem Herbstlager liegt der Elternanteil bei Fr. 150.-- für 5 Tage, bei einem Winterlager beträgt der Elternanteil Fr. 200.--. Als Erziehungsberechtigte zahlen Sie für die dreijährige Sekundarschulzeit maximal CHF 750.an Lager, Schulreisen und Projektwochen. Projektwochen / Blockveranstaltungen An unserer Schule führen wir regelmässig Spezialtage durch. Diese finden unter anderem am Nationalen Zukunftstag, vor der Auffahrtsbrücke und vor den Sommerferien statt. Diese Tage sind eine wertvolle Ergänzung zum Schulalltag. Über den Inhalt werden Sie frühzeitig von den Lehrpersonen informiert. Sportanlässe Unser Sporttag findet in diesem Schuljahr am 9.6.17 statt. Neben dem regulären Sportunterricht und den polysportiven Freiwahlfächern haben die Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeit, sich an kantonalen und nationalen Sport- und Schulsportveranstaltungen zu beteiligen. Musische Anlässe Unsere Jugendlichen präsentieren im Jahresverlauf verschiedene musische Anlässe wie Theateraufführungen von Klassen sowie musikalische Aufführungen - musikalische Feierabende, Weihnachtssingen, Musical, Filmmusik etc. Gesundheitsförderung Unsere Schule ist an das Netzwerk der „Gesundheitsfördernden Schulen“ der Schweiz angeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler lernen gesundheitsförderndes Verhalten kennen, formulieren ihre schulischen Bedürfnisse und übernehmen Mitverantwortung für das eigene und kollektive Wohlergehen. Sie sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss auf das Leben in der Schule nehmen und dieses in geeigneter Form mitgestalten können (siehe auch SchülerInnenrat). Unsere Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung sind: • Förderung der Klassengemeinschaft & Sozialkompetenz • Konfliktbewältigung – Gewaltprävention – Social Media • Sexualität (mein Körper, Aidsaufklärung) • Suchtvorbeugung (Tabak, Cannabis, Alkohol) Auf unserer Webseite finden Sie die aktuelle Jahresplanung der Gesundheitsförderung unter der Rubrik “Download”. 4 SchülerInnenrat An unserer Schule existiert eine demokratisch gewählte Schülerinnen- und Schülerorganisation, die in verschiedenen Bereichen der Schule mitwirken kann. Dieser SchülerInnenrat tagt ca. sechs Mal im Schuljahr. Die Themen der Diskussionen werden von den Schülerinnen und Schülern selbst bestimmt, oder es werden Anliegen der Mitschülerinnen und Mitschüler, der Lehrpersonen, der Schulleitung oder der Eltern besprochen. Die Schülerinnen und Schüler werden von Lehrpersonen, sogenannten Coaches, begleitet. Der SchülerInnenrat hat die Möglichkeit, seine Anliegen dem Lehrerkonvent mitzuteilen oder Anträge an die Schulleitung zu stellen. Die Delegierten des SchulerInnenrates werden von allen Schülerinnen und Schülern in einer geheimen Wahl jeweils vor den Herbstferien für ein Jahr gewählt. Lesezentrum Mit verschiedenen Aktionen und speziellen Anlässen möchten wir die Medienkompetenz lustvoll bei den Schülerinnen und Schülern erweitern. Dabei sind Lesen und Informationen verarbeiten zwei der Hauptkompetenzen, die im Lesezentrum der Sekundarschule gefestigt werden können. Das Lesezentrum bietet hierfür die nötige Infrastruktur und die Medienpädagogin, Angela Alliegro, die Betreuung. Ein weiteres Ziel des Lesezentrums ist, das Medienangebot auszubauen, um den Unterricht vielfältig unterstützen zu können. Das Lesezentrum befindet sich im Schulhaus Nord im Parterre. Der aktuelle Bestand von ca. 5000 Medien ist für alle Benutzerinnen und Benutzer frei zugänglich. Das Angebot reicht von Belletristik über Comics und Sachbücher bis hin zu CD-ROMs und DVDs. Die gesamte Mediathek ist geeignet als Arbeitsraum für Klassen oder für Schülerinnen und Schüler, die individuell im Lesezentrum arbeiten möchten. Gruppentische, Einzelarbeitsplätze und Sitzstufen im hinteren Bereich laden zudem zum Verweilen ein. Die Benützung der Internetzugänge ist für Schülerinnen und Schüler nach Absprache mit einer Lehrperson oder der Medienpädagogin möglich. Das Lesezentrum ist täglich mehrere Stunden geöffnet, was auf der Webseite ersichtlich ist. Die Ausleihe (6 Bücher und zwei elektronische Medien pro Mal) ist für unsere Schülerinnen und Schüler gratis. Schulsozialdienst - Beratungsangebote der Schule Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Das Angebot des Schulsozialdienstes beruht nach einem ersten Gespräch auf Freiwilligkeit und unterliegt der Schweigepflicht. Es handelt sich um niederschwellige Beratungsangebote der Jugendhilfe. Das Angebot umfasst die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und von Erziehungsberechtigten. Um eine Gefährdung der Schülerin/des Schülers frühzeitig zu erkennen und dagegen wirksam reagieren zu können, ist unser Schulsozialarbeiter V. Djurovic jeden Tag an der Schule anwesend. Die Präsenzzeiten hängen bei seinem Büro (Schulhaus Süd, Parterre) aus und sind ebenfalls auf der Webseite zu finden. Schülerinnen und Schüler dürfen sich jederzeit bei ihm melden (siehe S. 3 Kontakte und Adressen). 5 Schulhausordnung Die Schule ist wie das wirkliche Leben. Einerseits sind wir für unser eigenes Handeln verantwortlich, andererseits müssen wir aber auch auf die anderen Rücksicht nehmen. • • • • Wir achten uns gegenseitig. Wir lassen einander ungestört arbeiten. Konflikte regeln wir im Gespräch, falls nötig holen wir uns Hilfe. Auf dem gesamten Schulareal befolgen wir die Anweisungen der Lehrpersonen und der anderen Angestellten dieser Schule. 1. Wir betreten das Schulhaus zu den vorgesehenen Zeiten. 2. Die grossen Pausen verbringen wir auf dem Pausenareal und in den dafür vorgesehenen Räumen. 3. Während der Unterrichtszeit und den Pausen ist das Verlassen des Schulareals nur mit der Erlaubnis einer Lehrperson gestattet. 4. Wir tragen Sorge zu unserer Umgebung, zu den Räumlichkeiten und zu Schulmaterial und Mobiliar. Selbstverursachte oder beobachtete Schäden melden wir unverzüglich einer Lehrperson. 5. Wertstoffe (PET, Papier, Alu), Abfälle und Kaugummi entsorgen wir in den dafür vorgesehenen Behältern. 6. Fortbewegungsmittel benutzen wir nicht auf dem Schulareal. Fahrräder versorgen wir im Velokeller oder in den Veloständern. Trottinett, Skateboard, etc. dürfen in den Zimmern deponiert werden. 7. Elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte sind während der Schulzeit nicht sichtbar und ausgeschaltet (Ausnahme: Randzeiten bis 7.25h, über Mittag und ab 17.10h). 8. Das Mitbringen und Konsumieren von Suchtmitteln jeglicher Art ist verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten. 6 Das Promotionsreglement Ab Schuljahr 2016/17 gelten zwei Verordnungen. Für die neuen 1. Klassen ist es die Verordnung über die schulische Laufbahn und für die 3. und 4. Klassen die Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt. Für die 1. Klassen (Laufbahnverordnung) In den ersten Klassen gilt neu die Jahrespromotion. Am Schluss des Schuljahres wird über den Verbleib bzw. die Erfüllung der Bedingungen mit dem Entscheid „befördert“ oder „nicht befördert“ entschieden. Die Beförderung erfolgt, wenn in den promotionsrelevanten Fächern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) höchstens 3 Noten unter 4; b) Jede ungenügende Note (Note unter 4) muss doppelt kompensiert werden, d. h. eine Note 3 muss beispielsweise durch zwei „Noten 5“ oder durch vier „Noten 4,5“ oder durch eine „Note 6“ kompensiert werden Wenn im Zeugnis am Ende der 1. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt der Übertritt aus dem Leistungszug P definitiv in die 2. Klasse des Leistungszugs E und aus dem Leistungszug E definitiv in die 2. Klasse des Leistungszugs A. Wiederholungen der 1. Klasse in den Leistungszügen E und P sind nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung auf Antrag des Klassenkonvents. Im Leistungszug A wird die 1. Klasse wiederholt. In der Mitte des Schuljahres führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein Standortgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Die Durchführung des Standortgesprächs kann auch an eine Fachlehrperson delegiert werden. Wechsel des Leistungszuges Die Schülerin oder der Schüler kann ohne Wiederholung in einen höheren Leistungszug übertreten, wenn folgende 3 Bedingungen erfüllt sind: a. Empfehlung des Klassenkonvents aufgrund der Gesamtbeurteilung b. Durchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0 c. Punktesumme (Summe aller Zeugnisnoten) von mindestens 40 der doppelt zählenden Zeugnisnoten Deutsch, Mathematik und Biologie und der einfach zählenden Zeugnisnoten Französisch und Englisch Die Schülerin oder der Schüler kann mit Wiederholung in einen höheren Leistungszug übertreten, wenn mindestens eine der obengenannten Bedingungen erfüllt ist. Der Wechsel des Leistungszugs erfolgt in der Regel jeweils auf Schuljahresbeginn. Weitergehende Informationen befinden sich auf der Seite www.avs.bl.ch unter Rechtliche Grundlagen Verordnung über die schulische Laufbahn – Laufbahnverordnung (SGS 640.21). 7 Für die 3. und 4. Klassen (VO BBZ) Definitive Beförderung Zur definitiven Beförderung in allen Niveaus der Sekundarschule müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: • Es dürfen nicht mehr als drei Noten unter der Note 4 liegen. • Jede ungenügende Note (Note unter 4) muss doppelt kompensiert werden, d. h. eine Note 3 muss beispielsweise durch zwei „Noten 5“ oder durch vier „Noten 4.5“ oder durch eine „Note 6“ kompensiert werden. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt die Beförderung beim ersten Mal nur provisorisch (siehe weiter unten). In den Niveaus A + E zählen die Noten von sämtlichen Fächern (ausgenommen der Freifächer) für den Beförderungsentscheid. Im Niveau P sind die Noten aller Fächer beförderungsrelevant, ausser „Werken“ und Freifächer. Provisorische Beförderung Werden nach einem Semester der provisorischen Beförderung die Beförderungsbedingungen im folgenden Semester erfüllt, verfällt das Provisorium ohne Folgen für alle künftigen Beförderungsentscheide. Provisorisch beförderte Schülerinnen und Schüler erhalten nach dem ersten Quartal des folgenden Semesters einen Noten-Zwischenstand in Form eines Zwischenberichts. Erfüllen provisorisch beförderte Schülerinnen und Schüler auch im darauf folgenden Zeugnis die Promotionsbedingungen nicht, müssen sie die Klasse wiederholen oder es erfolgt ein Niveauwechsel ohne Verlust eines Schuljahres aus dem Niveau P in das Niveau E respektive aus dem Niveau E in das Niveau A. In speziellen Fällen kann eine freiwillige Repetition auf Gesuch der Eltern von der Schulleitung bewilligt werden. Eine freiwillige Wiederholung gilt als Repetition! Es ist nur eine Repetition respektive eine Remotion im gleichen Niveau gestattet. Durchlässigkeit der Niveaus Der Übertritt in das nächsthöhere Niveau kann erfolgen • ohne Klassenwiederholung, wenn sowohl der Notendurchschnitt von 5.25 aus den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik erreicht wird, als auch das Klassenteam diesen Wechsel empfiehlt • mit Klassenwiederholung, wenn nur eine der beiden Bedingungen zutrifft Eine detaillierte Darstellung der Promotionsbedingungen, die auch als Grundlage für die Behandlung eines Rekurses verwendet wird, findet sich unter www.avs.bl.ch bei den rechtlichen Grundlagen, Verordnung über die Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (= VO BBZ). 8 Speziell für die 4. Klassen Orientierungsarbeiten Im 1. Semester der 4. Klasse finden in allen Niveaus überkantonale Orientierungsarbeiten in Deutsch und Mathematik statt. Die Ergebnisse daraus fliessen als Einzelnote in die entsprechenden Fachnoten des Winterzeugnisses ein. Übertrittsbestimmungen Niveau P Gymnasium • Die Beförderung am Ende des 1. und 2. Semesters der 4. Klasse muss "definitiv" sein. • Der Durchschnitt der Noten in Deutsch, Mathematik und Französisch muss beide Male mindestens 4.0 betragen. • Erfüllt nur ein Zeugnis diese Bedingungen, erfolgt lediglich eine provisorische Aufnahme im Gymnasium. Übertrittsbestimmungen Niveau E Gymnasium Bei einem Notendurchschnitt von 5.0 aus den Fächern Deutsch, Französisch/Englisch (ungerundeter Durchschnitt) und Mathematik im Januarzeugnis ist ein Übertritt möglich; die Aufnahme erfolgt provisorisch. Umgang mit dem Internet an der Schule Computerbenutzung Im Rahmen des Unterrichts wird auch das Internet genutzt. Dazu stehen zwei Informatikzimmer, das Lesezentrum sowie mobile Laptops zur Verfügung. Die Lehrpersonen erteilen entsprechende Aufträge und betreuen den Medieneinsatz. Das Internet kann auch während der Öffnungszeiten des Lesezentrums mit der Bewilligung einer Lehrperson oder der Medienpädagogin für den Unterricht oder allgemein während den Pausen genutzt werden. Verpflichtung der Benutzerinnen und Benutzer Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich beim Eintritt in die Sekundarschule per Unterschrift des Dokumentes „Internet-Policy“, die Sicherheit im Internet einzuhalten, den Verhaltenskodex zu befolgen und die Urheberrechte nicht zu verletzen. 9 Wahlpflichtfächer, Freifächer, (Matur-)Schwerpunktfächer Die Sekundarschule bietet für alle drei Niveaus Wahlpflicht- und Freifächer an. Unser Angebot soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihren Neigungen und Interessen nachzugehen und zusätzliche Kompetenzen zu erlangen, die bei der Berufs- oder Schulwahl wichtig sein können. Jeweils am Ende des 1. Semesters müssen sich die Schülerinnen und Schüler mit einem Anmeldeblatt für die Wahlpflicht- und Freifächer des folgenden Schuljahres entscheiden. Die Anmeldungen sind für das ganze folgende Schuljahr verbindlich. Es ist möglich, dass Kurse wegen geringer Beteiligung abgesagt werden müssen oder aus stundenplantechnischen Gründen nicht besucht werden können. Im Leistungszug P werden die Schüler und Schülerinnen der ersten Klassen sowie deren Eltern über die Angebote im Bereich MINT und LINGUA informiert. Der Übergangslehrplan für diese Fachbereiche ist noch in der Erarbeitungsphase. (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik / LINGUA = Sprachfächer). Zusätzliche schulische Förderung an unserer Schule Hausaufgabenbetreuung Wir bieten eine Hausaufgabenbetreuung an. Dabei geht es um eine Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Arbeitsorganisation (z.B. Kontrolle des Planungsbuchs, Priorisierung der Arbeiten, etc.) und nicht um eine Nachhilfestunde. Die Lehrperson, welche die Schülerinnen und Schüler betreut, sorgt unter anderem für eine gute Arbeitsatmosphäre und führt eine Liste der Nutzerinnen und Nutzer des Angebots. Das Angebot findet am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils in der Mittagspause im Lesezentrum statt. Ein Aushang informiert die Schülerinnen und Schüler über die genauen Zeiten. Nachhilfe und Unterstützung Nachhilfe Basis (NHB) / Unterstützung Deutsch (UD) / Unterstützung Französisch (UF) Unterstützung Englisch (UE) / Unterstützung Mathematik (UM) Dieses Angebot können die Jugendlichen nutzen, um ihre schulischen Defizite aufzuarbeiten. NHB ist ausschliesslich fürs Niveau A und fest im Klassenstundenplan verankert, die anderen Angebote sind für alle Niveaus offen und finden in der Mittagspause im Lesezentrum oder im Informatikzimmer Nord statt. Ein Aushang und die Webseite informieren die Schülerinnen und Schüler über die genauen Zeiten und Durchführungsorte. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Gemäss §58 der VOBBZ haben fremdsprachige Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in den ersten vier Jahren ihres Aufenthaltes in der Schweiz den DaZ-Unterricht zu besuchen. Förderunterricht Französisch (FFö) / Englisch (EFö) Niveau A Als Ergänzung zu den 2 Lektionen Französisch bzw. Englisch in den 3. und 4. Klassen haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, dieses Angebot zur Aufarbeitung und Vertiefung von Lerninhalten zu nutzen. Niveau E/P Zugezogene Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen/Schulsystemen haben die Möglichkeit, ihre Defizite in den Fremdsprachen (Französisch / Englisch) aufzuarbeiten. 10 Unterstützung für provisorisch beförderte Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler, welche provisorisch befördert worden sind, erlernen in diesen Coachingstunden Lerntechniken und erhalten praktische Strukturierungshilfen. Integrative Schulungsform / ISF In den Niveaus A/E/P arbeiten wir integrativ: Während mehrerer Lektionen werden die Schülerinnen und Schüler, welche durch den SPD/KJP abgeklärt worden sind, durch schulische HeilpädagogInnen oder SozialpädagogInnen unterstützt. Alle Angebote im Überblick 1 Angebot Hausaufgabenbetreuung 2 Unterstützung Französisch (UF) 3 Unterstützung Englisch (UE) 4 Unterstützung Deutsch (UD) 5 Unterstützung Mathematik (UM) 6 Unterstützung für provisorisch Beförderte (UFP) Zeit Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 12.00-12.45h Montag und Donnerstag 12.50-13.35h Dienstag und Freitag 12.50-13.35h Dienstag und Donnerstag 12.50-13.35h Montag und Freitag 12.50-13.35h Mittwoch 12.00-12.45h Lehrperson HoU/OeS Ort Lesezentrum SaT/LoD Lesezentrum VoM/offen Lesezentrum AlU/MeP Informatikraum Nord Informatikraum Nord Lesezentrum ClM/KoJ JaP 11 Berufswahlvorbereitung Neben der Vermittlung einer guten Allgemeinbildung bereiten wir die Schülerinnen und Schüler auch auf eine Berufslehre oder auf eine Ausbildung in einer weiterführenden Schule vor. Im Niveau A, E und P bildet die Vorbereitung der Berufs- oder Schulwahl einen wichtigen Bestandteil des Unterrichts in allen Klassen und wird mit folgenden Angeboten ergänzt: • im Niveau A mit Schnupperwochen in der 3. und 4. Klasse • im Niveau E mit der Berufswahlwoche in der 3. Klasse • im Niveau P mit drei Projekttagen zur Berufswahl in den Blockveranstaltungen vor den Auffahrtstagen in der 3. Klasse. Folgende Lehrpersonen leiten und koordinieren die Berufswahl an unserer Schule: Bernadette Florio, Sandra Kocur, Martin Löffler und Torsten Schenke. Weiter informiert die Sekundarschule im Zusammenhang mit der Berufs- und Schulwahl über verschiedene Informationsveranstaltungen der weiterführenden Bildungsinstitutionen. Zudem werden regelmässig Berufswahlexkursionen angeboten. Ein Aushang in den Schulhäusern und unsere Webseite informieren jeweils über diese Angebote. Schnupperlehren Schnupperlehren sind erst dann sinnvoll, wenn sich die Schülerinnen und Schüler schon mit der Berufswahl beschäftigt haben. Schnupperlehren werden in der Regel ab der 3. Klasse für insgesamt höchstens zwei Wochen bewilligt. Für eine Schnupperlehre ist spätestens zwei Wochen vor Antritt ein schriftliches Gesuch mittels Formular an die Schulleitung zu richten (siehe Homepage). Im Niveau A gehören Schnupperlehren in der 3. und 4. Klasse zum Bestandteil des Unterrichtes. BerufsWegBereitung (BWB) in der Sekundarschule Binningen Die BWB stellt sicher, dass Jugendliche, deren Einstieg in die Berufswelt gefährdet ist, frühzeitig und mit individuell abgestimmter Unterstützung begleitet werden. Ziel ist, ihnen den Weg zu einem Abschluss der nachobligatorischen Schulzeit zu erleichtern. Diese Begleitung ist während der 3. und 4. Klasse auf allen Niveaus möglich. BWB gewährt den Datenschutz und kann sogar eine Begleitung während der Lehre ermöglichen. Unsere BWB-Fachpersonen an der Sekundarschule Binningen sind: Martin Löffler Bernadette Florio [email protected] [email protected] 12 Unsere Schule und das Elternhaus Damit der gemeinsame Erziehungsauftrag gelingen kann, ist die Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Elternhaus wichtig. Elterndelegierte Zu Beginn des Schuljahres werden in allen ersten Klassen 1 – 2 Elterndelegierte gewählt. Die gewählten Elterndelegierten entscheiden sich, ob sie auf Klassenebene und/oder Schulebene aktiv sein möchten. Auf Schulebene sind die Elterndelegierten bestrebt, den Informationsaustausch zwischen Eltern und Schule zu fördern und bietet eine Plattform für den Gedankenaustausch über Erziehung in Familie und Schule an. Um klassenübergreifende Projekte umsetzen zu können, arbeiten sie mit der Schulleitung zusammen. Auf Klassenebene sind die Elterndelegierte Ansprechpartner für die Klassenlehrperson und koordinieren Elterninitiativen in der eigenen Klasse. Es finden jährlich zwei Elterndelegiertenversammlungen statt. In der ersten Versammlung wählen die Elterndelegierten ihren Vorstand, der idealerweise aus 2-3 Personen besteht. Kontaktmöglichkeiten Planungsbuch Jede Schülerin und jeder Schüler erhält ein Planungsbuch für Hausaufgaben, Noten, Stundenplan, Rundtelefonliste, Absenzen, Entschuldigungen und Mitteilungen der Erziehungsberechtigten an die Lehrpersonen und umgekehrt. Die Schülerinnen und Schüler haben das Planungsbuch immer bei sich. Wochenbericht Niveau A Im Niveau A findet der Kontakt zwischen Eltern und Schule zusätzlich durch die Wochenberichte statt. Die Lehrpersonen informieren regelmässig über das Geschehen im Unterricht. Die Erziehungsberechtigten haben ebenfalls die Möglichkeit, den Wochenbericht als Kommunikationsmittel zu nutzen. Schulbesuchstage Jedes Jahr führen wir im Spätherbst und im Frühling Besuchsvormittage durch. Wer zu einem anderen Zeitpunkt Lektionen besuchen möchte, ist selbstverständlich jederzeit willkommen. Wir bitten Sie, sich mit den betreffenden Lehrpersonen in Verbindung zu setzen. Klassen-Elternanlässe Die Klassenlehrpersonen organisieren pro Jahr und Klassenjahrgang in der Regel einen Elternanlass. Schüler/Schülerin - Eltern - Lehrergespräch Mit jedem Schüler / Schülerin und ihren Eltern finden in den ersten Klassen in der Mitte des Schuljahres die Standortgespräche mit der Klassenlehrperson oder einer Person aus dem pädagogischen Klassenteam statt. Für die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen finden diese Beurteilungsgespräche zwischen Januar und März statt. 13 Informationen Die Schulleitung nutzt folgende Informationskanäle: • Informations-Broschüre 2016/17 • Elternbriefe, Elterninformationen • Webseite www.sekbinningen.ch • Binninger-Anzeiger und BIBO • (Klassenübergreifende) Elternabende • Veranstaltungen der Schule zu Sachthemen Hausaufgaben Die Hausaufgaben haben den Zweck, den Lernstoff zu repetieren, zu vertiefen oder das selbstständige Arbeiten zu üben. Dabei sollte im Normalfall keine Unterstützung der Eltern notwendig sein. Es hilft aber, wenn sich Eltern über die Hausaufgaben informieren und eine gewisse Kontrolle darüber führen, ob die Arbeiten seriös ausgeführt werden. Wenn häufiger Probleme bei den Hausaufgaben entstehen, sollten die Eltern mit den Lehrpersonen Kontakt aufnehmen. Seitens der Schule bieten wir an vier Tagen eine Hausaufgabenbetreuung an (die Zeiten finden sie online auf unserer Webseite, ein Aushang informiert die Schülerinnen und Schüler. Siehe Seite 10/11). Kommunikationswege und Rekurse Mögliche Probleme, Missverständnisse und Unstimmigkeiten sollen rasch und offen angegangen werden. Bitte wenden Sie sich dabei zuerst an die betroffene Lehrperson. Lässt sich das Problem nicht lösen, sind die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die nächsten Instanzen. Sollten Sie auch im Gespräch mit der Klassenlehrperson keine Einigung erzielen, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Sie wird versuchen, gemeinsam mit Ihnen und der betroffenen Lehrperson eine Lösung zu finden. Wird mit der Unterstützung der Schulleitung keine Lösung gefunden, steht Ihnen als nächste Instanz der Schulrat zur Verfügung. Schuladministrationslösung (SAL) Im Laufe des ersten Semesters 2016/17 werden die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern einen Zugang zur Schuladministration erhalten. Neu können dort die eigenen erreichten Noten und die Absenzen online eingesehen werden. Damit sind sowohl die Eltern wie auch die Schülerinnen und Schüler jederzeit über Noten und Absenzen informiert. 14 Absenzenordnung Wenn Schülerinnen oder Schüler durch Krankheit oder einen Unfall gezwungen sind, dem Unterricht fernzubleiben, müssen sie der Klassenlehrperson nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs innerhalb von 10 Schultagen eine von den Eltern bestätigte schriftliche Entschuldigung abgeben. Absenzen Als Absenz gilt jede Abwesenheit von der Schule. Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumen des Unterrichts ohne schriftliche Entschuldigung innerhalb von 10 Schultagen. Die Klassenlehrpersonen und die Fachlehrpersonen erfassen die Absenzen. Vor Ablauf der Entschuldigungsfrist informiert die Klassenlehrperson die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten, dass nach Ablauf der Frist die unentschuldigte Absenz im Zeugnis vermerkt wird. Die Eltern können den Stand der Absenzen online einsehen. Meldung bei Absenzen • • • • • • Wenn Schülerinnen und Schüler wegen plötzlichen Unwohlseins einzelne Schulstunden versäumen, melden sie sich bei der Lehrperson vorher ab. Arzt- oder Zahnarztbesuche sind nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit zu legen. Ansonsten ist das Aufgebotskärtchen vorzuweisen. Bei Krankheit oder Unfall wird ein Abmelden noch vor dem Unterrichtsbeginn erwartet (entweder durch den offiziellen Hausaufgabenpartner oder direkt bei der Lehrperson). Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall des Schulkindes von mehr als fünf Tagen ist der Klassenlehrperson ein ärztliches Zeugnis zuzustellen. Sind keine Informationen vorhanden, wird der Kontakt durch die Schule (z.B. KlassenpartnerIn, Lehrperson, Sekretariat) mit dem Elternhaus aufgenommen. Der versäumte Schulstoff und verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden. Die Verantwortung dafür liegt bei der Schülerin respektive dem Schüler. Sportunterricht Wer am Schulunterricht teilnimmt, ist grundsätzlich auch in den Sportstunden anwesend. Die Sportlehrperson entscheidet über mögliche Einsätze oder Teileinsätze der Schülerinnen und Schüler. Wer im Verletzungsfall oder bei gesundheitlichen Beschwerden länger als eine Woche nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss eine ärztliche Dispens abgeben. Bei einem ärztlichen Dispens ist die Anwesenheit der Schülerin bzw. des Schülers im Sportunterricht nicht notwendig. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht Unentschuldigtes Fernbleiben gilt als unentschuldigte Absenz. Sie werden in Anzahl Lektionen im Zeugnis festgehalten. Im Wiederholungsfall oder bei einem längeren Fernbleiben kann der Schulrat die Erziehungsberechtigten auf Antrag der Schulleitung ermahnen oder mit einer Busse bis zu 5’000 Franken bestrafen (§ 69 Bildungsgesetz). 15 Urlaubsregelung für Schülerinnen und Schüler Wir unterscheiden zwei Arten von Urlaub: • • Ordentliche Urlaube ein Kontingent von Jokertagen Ordentlicher Urlaub Gründe für ordentliche Urlaube sind: • wichtige Familienfeste • Anlässe, die für die eigene Familie und Kultur wichtig sind • Aktive Teilnahme an einem Musikevent • Aktive Teilnahme an einem Sportereignis • kulturelle Anlässe und thematische Lager und Sprachaufenthalte: wenn der Termin zwingend oder plausibel ist respektive die Dauer diese sinnvoll macht Urlaubsgesuche müssen mit dem vollständig ausgefüllten Formular so früh wie möglich, mindestens aber vier Wochen vor Urlaubsbeginn, eingereicht werden. Das Formular dazu kann von der Webseite heruntergeladen werden. Für die Bewilligung von Urlaubsgesuchen sind zuständig: • die Klassenlehrperson (ausser bei der Verlängerung von Ferien): bis zu einem Tag • die Schulleitung: bis zu 2 Wochen • der Schulrat auf Antrag der Schulleitung: bei mehr als 2 Wochen Der verpasste Schulstoff und die verpassten Prüfungen müssen nachgearbeitet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei der Schülerin respektive dem Schüler. Kontingent Jokertage Während der dreijährigen Sekundarschulzeit stehen sieben Tage als Jokertage zur Verfügung, die für Urlaube, die nicht den obigen Kriterien entsprechen, eingesetzt werden können. Die Tage können einzeln oder am Stück bezogen werden. Das Jokertagekontingent kann auch für Ferienverlängerungen eingesetzt werden (ausser vor und nach den Sommerferien, da Schulanlässe stattfinden). Angebrochene Tage (z.B. Halbtage) gelten als ganze Tage. Repetenten erhalten zwei weitere Jokertage. Schülerinnen und Schüler, die von anderen Schulen in unsere Sekundarschule eintreten, teilt die Schulleitung das Jokertagekontingent auf der Basis zwei Tage pro Jahr (+1) zu. Jokertage dürfen nicht bezogen werden bei • einem angesagten Test • einem Schulanlass • einem Lager oder einer Sonderwoche • einer angekündigten Exkursion • vor und nach den Sommerferien Eingabefristen 1 Jokertag rechtzeitig, so dass alle betroffenen Lehrpersonen, das Sekretariat und die Klassenlehrperson informiert werden können. 1 Jokertag als Ferienverlängerung oder zwei und mehr Jokertage: mindestens 14 Tage vor Termin Jokertagsgesuche müssen mit dem vollständig ausgefüllten Formular eingereicht werden. Das Formular finden Sie auf der Webseite. 16 Stellvertretungen im Krankheitsfall einer Lehrperson Im Krankheitsfall einer Lehrperson versuchen wir, möglichst alle Stunden abzudecken, so dass kein Unterricht ausfällt. Es gibt aber immer wieder Situationen, in denen dies nicht möglich ist. Vor allem, wenn mehrere Lehrpersonen gleichzeitig erkrankt sind. An unserer Schule gilt folgende Regelung: • • • • • Die Schulleitung/das Sekretariat bemüht sich, alle Lektionen zu besetzen. Die 1. Lektion am ersten Krankheitstag wird durch die erkrankte Lehrperson via Rundtelefon abgesagt. Freifächer fallen aus. Bei Engpässen versuchen wir, mindestens die Lektionen von 08.20 - 11.00 Uhr (Regelunterricht, Wahl/Pflichtfächer) sowie die Lektionen von 13.45 - 15.20 Uhr abzudecken. Ausnahmsweise kann der Unterricht am Nachmittag ausfallen. Bei Betreuungsproblemen für Ihre Tochter / Ihren Sohn können Sie sich an das Sekretariat wenden (Tel. 061 426 54 10). Wir werden Ihre Tochter / Ihren Sohn in eine Klasse einteilen, wo sie / er an den Hausaufgaben arbeiten kann. 17 Mittagstisch Der Mittagstisch wird im Jugendhaus Binningen (In den Schutzmatten 10) von einem Betreuungsteam geführt und teilweise auch durch die Jugendhausleitung betreut. Er umfasst das gemeinsame Auftischen des Geschirrs, die Einnahme des Mittagessens, das gemeinsame Abräumen des Geschirrs und Handreichungen in der Küche. Es besteht auch die Möglichkeit, die Hausaufgaben zu erledigen und/oder die angebotenen Spielmöglichkeiten zu nutzen. Die Kinder erhalten ein warmes gesundes Menü mit Getränk. Die Betreuung am Mittagstisch ist von 11.50 Uhr bis 13.30 Uhr gewährleistet. Während der Schulferien, an offiziell schulfreien Tagen und bei speziellen Schulanlässen bleibt der Mittagtisch geschlossen. Die Kosten für Mittagessen und Betreuung betragen: Fr. 12.-- pro Mittag für das erste Kind Fr. 8.-- pro Mittag für jedes weitere Kind der gleichen Familie Bei Sozialhilfebezügern übernimmt der Kanton die Kosten für den Mittagstisch. Die Kinder können für die ganze Woche oder auch nur für einzelne Tage pro Woche angemeldet werden. Die Anmeldung gilt für ein Semester, eine Abmeldung ist nur auf Semesterwechsel oder beim Verlassen der Schule möglich. Ein Wechsel der Betreuungstage ist nach Erhalt des Stundenplans möglich. Neuanmeldungen können jederzeit erfolgen, solange Platz vorhanden ist. Eine Abmeldung z.B. im Krankheitsfall muss zwingend über die Nummer des Mittagstisches (061 426 54 18) und spätestens bis 8.00 Uhr erfolgt sein. 18 Allgemeine Hinweise Öffnungszeiten der Schulhäuser Alle Schulhäuser werden am Morgen ab 7.10 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Neu bleiben das Lesezentrum und der SchülerInnenaufenthaltsraum im Schulhaus Nord unter anderem mit den Angeboten Hausaufgabenbetreuung und Fachförderung auch über Mittag offen. Recht am eigenen Bild und Ton Alle an der Schule tätigen Personen haben ein Recht am eigenen Bild und Ton. Aufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen stellen also eine Persönlichkeitsverletzung dar. Vom Gesetz her ist es nicht gestattet, unerlaubte (Ton-/Bild-) Aufnahmen in irgendwelcher Form weiterzugeben oder gar zu veröffentlichen. Sollte dieser Fall auftreten, ist die Schule verpflichtet, die entsprechenden Behörden zu informieren. Velokeller Der Velokeller und die Abstellplätze können nicht immer kontrolliert werden. Wir bitten die Schülerinnen und Schüler aus Sicherheitsgründen vor der Wegfahrt Pneus und Bremsen zu kontrollieren. Bei Beschädigung des Fahrrades bitten wir Sie, den Schaden bei der Klassenlehrperson zu melden. Weiter empfehlen wir eine Anzeige bei der Polizei. Schulfreie Tage Der Regierungsrat legt jährlich die Daten der Schulferien und der schulfreien Tage fest. Nebst den landesüblichen Feiertagen ist der Freitag nach Auffahrt unterrichtsfrei. Zusätzlich zu diesen vom Regierungsrat bestimmten schulfreien Tagen kann die Schulleitung zwei Unterrichtstage jährlich für obligatorische schulinterne Weiterbildung nutzen. Der Schulrat hat der Schule für die Bildungsharmonisierung für das Schuljahr 16/17 einen weiteren Tag bewilligt. Schulmaterial Die Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern vom Kanton leihweise zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler haben zu den Büchern Sorge zu tragen und sie in gutem Zustand zurückzugeben. Wenn Bücher beschädigt oder verschmiert werden, müssen wir dies in Rechnung stellen. Die Hefte, Farb- und Bleistifte werden gratis zur Verfügung gestellt. Auch hier bitten wir um Sorgfalt, denn alle Materialien werden aus Staats- und somit Steuergeldern bezahlt. Was trotzdem kostet ... Unkosten für Konzert- und Theaterbesuche usw. haben die Schülerinnen und Schüler generell selbst zu tragen. Wir bemühen uns aber, in solchen Fällen um Unterstützung durch die Abteilung „Kulturelles“ des Kantons. Fundgrube Fundgegenstände werden je nach Verlustort an verschiedenen Stellen gesammelt. Schulhaus Süd/Nord/Pavillon/Zweifachhalle: Kleider, Schuhe, Sporttaschen: Foyer Nord Wertgegenstände: Vitrine Lesezentrum Dreifachhalle: Fundgegenstände aus den Sporthallen werden in einem Wandschrank bei den Sporthallen deponiert und können während den Öffnungszeiten via Bademeister oder Roger Stähli (Ressortleiter der Sportanlagen) bezogen werden. 19 Termine 2016/17 Montag, 15.08.2016 Montag, 29.08.2016 Dienstag, 30.08.2016 Donnerstag, 01.09.2016 KW 36, 05.-09.09.2016 Dienstag, 06.09.2016 Donnerstag, 08.09.2016 KW 38, 19.-23.09.2016 Donnerstag, 15.09.2016 Dienstag, 27.09.2016 KW 40+41, 01.-16.10.2016 Dienstag, 25.10.2016 Dienstag, 25.10.2016 KW 44, 31.10.-4.11.2016 Freitag, 04.11.2016 Donnerstag, 10.11.2016 Freitag, 11.11.2016 Dienstag, 20.12.2016 Freitag, 23.12.2016 KW 52, 24.12.2016-02.01.2017 Dienstag, 03.01.2017 Freitag, 06.01.2017 Montag, 16.01.2017 1. Semester 1. Schultag Elternabend 1. Klasse mit Schulleitung 19.30h Orientierungsarbeit Deutsch 4. Klassen Orientierungsarbeit Mathematik 4. Klassen Lagerwoche Schulreise (kein Mittagstisch) Verschiebedatum Schulreise (kein Mittagstisch) Schnupperlehre 4. Klassen Niv. A Elternabend 1. Klassen mit Klassenlehrperson 19.30h BIZ Info 3. Klassen 15.30h Herbstferien Schulbesuchsmorgen Vollversammlung Elterndelegierte 19h Schnupperlehre 4. Klasse Niv. A Zwischenbericht für provisorisch beförderte Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klassen) Nationaler Zukunftstag (kein Mittagstisch) Schulfrei (Lehrerweiterbildung) Notenschluss Weihnachtssingen 2. Klassen Weihnachtsferien Schulfrei (Lehrerweiterbildung) Zeugnisabgabe 3./4. Klassen Semesterwechsel 20 Termine 2016/17 Montag, 18.01.2017 Montag, 30.01.2017 Donnerstag, 02.02.2017 KW 6, 06.-10.02.2017 KW 7, 13.-17.02.2017 KW 8, 20.02.-24.02.2017 KW 9+10, 25.02.-12.03.2017 KW 11, 13.03.-17.03.2017 Dienstag, 14.03.2017 Freitag, 31.03.2017 Donnerstag, 30.03.2017 KW 14, 03.-07.04.2017 KW 15+16, 08.04.-23.04.2017 Donnerstag, 27.04.2017 Montag, 01.05.2017 Mittwoch, 17.05.2017 KW 21, 22-24.05.2017 KW 21, 25.+26.05.2017 Montag, 05.06.2017 Freitag, 09.06.2017 Mittwoch, 04.06.2017 Freitag, 16.06.2017 Freitag, 16.06.2017 22. und 23.06.2017 Freitag, 23.06.2017 Freitag, 23.06.2017 Montag, 26.06.2017 Dienstag, 27.06.2017 Donnerstag, 29.06.2017 Freitag, 30.06.2017 KW28-33 01.07.-13.08.2017 2. Semester Elternabend Berufswahl 3. Klasse Niv. E 19.30h Check S2 3. Klassen Elternabend Wahlpflichtfächer 1. Kl. Niv. P 19.30h Skilager Adelboden Kl. 4Ea und 4Eb Skilager Adelboden Kl. 1Pt und 1Ps Skilager Engelberg Kl. 1Eb und 1Ec Skilager Adelboden Kl. 3Ea und 3Pu Fasnachtsferien Skilager Adelboden, Kl. 3Pr und 3Ps und 4Pt Elternabend „Freundschaft“ 3. Klassen 19 h Zwischenbericht für provisorisch beförderte SchülerInnen Schulbesuchsmorgen Berufswahlwoche 3. Klasse Niv. A/E Frühlingsferien Vollversammlung Elterndelegierte 19h Schulfrei Tag der Arbeit Schulfrei Vormittag (Lehrerweiterbildung) Blocktage Schulfrei Auffahrt Schulfrei Pfingstmontag Sporttag (kein Mittagstisch) Abschlussball 4. Klassen Notenschluss Verschiebedatum Sporttag (kein Mittagstisch) Musikprojekt 4. Klassen Schulfrei am Nachmittag (Lehrerweiterbildung) Zeugnisabgabe Verabschiedung 4. Klassen 11 h Nachmittag Spiegelfeldcup 4. Klassen Schlussreise 4. Klassen Schlussfeier 4. Klassen 19.30h Schulfrei am Nachmittag Sommerferien 21 Ferien Schuljahr 2016/17 Schulbeginn: Schulende: 1. Semester: 2. Semester: Montag, 15. August 2016 Freitag, 30. Juni 2017 Montag, 15. August 2016 – Freitag 13. Januar 2017 Montag, 16. Januar 2017 - Freitag 30. Juni 2017 Herbstferien Beginn: Ende: Unterrichtsbeginn: Samstag, 01. Oktober 2016 Sonntag, 16. Oktober 2016 Montag, 17. Oktober 2016 Weihnachtsferien Beginn: Ende: Unterrichtsbeginn: Samstag, 24. Dezember 2016 Montag, 02. Januar 2017 Dienstag, 03. Januar 2017 Fasnachtsferien Beginn: Ende: Unterrichtsbeginn: Samstag, 25. Februar 2017 Sonntag, 12. März 2017 Montag, 13. März 2017 Frühjahrsferien Beginn: Ende: Unterrichtsbeginn: Samstag, 08. April 2017 Sonntag, 23. April 2017 Montag, 24. April 2017 Sommerferien Beginn: Ende: Unterrichtsbeginn: Samstag, 01. Juli 2017 Sonntag, 13. August 2017 Montag, 14. August 2017 Schulfreie Tage Montag, 02. Januar 2017 Montag, 01. Mai 2017 Tag der Arbeit Donnerstag, 25. Mai – Samstag, 27. Mai 2017 Auffahrtsbrücke Montag, 05. Juni 2017 Pfingsten 22 Wichtige Adressen (siehe auch Seite 3) Beratungsstelle für Schüler, Jugendliche, Eltern und Lehrer Curt Goetz-Strasse 21 4102 Binningen 061 421 40 41 Berufs- und Studienberatung Wuhrmattstr. 23 4103 Bottmingen 061 552 29 00 Vorstand Elterndelegierte Sekundarschule Binningen Leitung: Béatrice Gay, Petra Rossi, Corinne Schnetz Kontaktperson: Frau Schnetz / [email protected] oder [email protected] 061 821 42 70 Jugendpsychiatrischer Dienst (JPD) Bruderholz 061 365 98 00 Kinder- und Jugendtelefon 147 Kinder- und Jugendzahnpflege Gemeinde Binningen Frau Bettina Müller (nur Mittwoch) Curt Goetz-Strasse 1 4102 Binningen 061 425 53 53 Musikschule Sekretariat Gemeindeverwaltung Fr. Ariane Oppliger Kronenweg 16 4102 Binningen 061 421 90 79 Schularzt Dr. med. Marc Sidler Hauptstr. 129 4102 Binningen 061 421 40 40 Schulpsychologischer Dienst (SPD) Gorenmattstrasse 19 4102 Binningen 061 552 70 40 Präsident/in des Schulrates: vakant Amt für Volksschulen Munzachstrasse 25c 4410 Liestal 061 552 50 98 23 Stichwortverzeichnis Seite Absenzen Abwart Adressen Allgemeine Hinweise 15 3 3, 23 19 Beförderungskriterien Beratungsangebote Berufswahlvorbereitung Berufswegbegleitung Bild und Ton Blockveranstaltung 7, 8, 9 5 12 12 19 4 Computerräume 9 Deutsch als Zweitsprache Dispensationsgesuche Durchlässigkeit der Niveaus 10 16 7, 8, 9 Elternkontakte Elterndelegierte 13, 14 13, 23 Ferien Förderunterricht Freifächer Fundgrube 22 10, 11 10 19 Gesundheitsförderung 4 Hausaufgaben (-Betreuung) Hauswart Webseite 10, 14 3 3 Informationswege Integrative Schulungsform Internet 14 11 9 Jokertage 16 Kommunikationswege Kosten 14 19 Lager LehrerInnenzimmer Lesezentrum LINGUA 4 3 5 10 MINT Mittagstisch Musische Anlässe 10 18 4 Seite Nachhilfeangebot Niveauwechsel 10, 11 7, 8, 9 Öffnungszeiten Orientierungsarbeiten 19 9 Planungsbuch Projekte Promotionsreglement 13 4 7, 8, 9 Recht am eigenen Ton / Bild Rekurse Religionsunterricht 19 14 3 Schnupperlehre Schuladministration Schulbesuche Schulfreie Tage Schulhausordnung SchülerInnenrat Schulleitung Schulmaterial Schulrat Schulreise Schulsozialdienst Schwerpunktfächer für Niveau P Sekretariat Sportanlässe Sportunterricht Stellvertretungen 12 14 13 19, 20, 21 6 5 3 19 3, 23 4 3, 5 10 3 4 15 17 Termine 20, 21 Übertritt ins Gymnasium Unterrichtsfreie Tage Unterstützung Urlaub, Jokertage 9 20, 21 5, 10, 11 16, 22 Velokeller Verspätungen Viertklässler 19 15 9 Wahlpfichtfächer Wochenbericht 10 13 Zeugnisreglement Zweitsprache Deutsch 7, 8, 9 10 24
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