Referat für Gesundheit und Umwelt

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RGU-UW 25
Auf den Einsatz von Laubbläsern verzichten
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00796 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 –
Neuhausen-Nymphenburg am 26.11.2015
2 Anlagen
Beschluss des Umweltausschusses <>
vom 11.10.2016 (SB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg hat am
26.11.2015 die als Anlage 1 beigefügte Empfehlung beschlossen. Sie beinhaltet, dass die
Stadt München und ihre Gesellschaften mit gutem Beispiel vorangehen und auf den
Einsatz von Laubbläsern verzichten mögen, um unnötigen, zusätzlichen Lärm und
Energieverbrauch sowie eine zusätzliche Feinstaub und Stickoxidbelastung der Luft zu
vermeiden.
Die Bürgerversammlungsempfehlung betrifft somit Sachverhalte von
stadtgebietsübergreifender Bedeutung, weshalb sie im Umweltausschuss zu behandeln
ist (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung i.V.m. § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschuss-Satzung).
Beruhend auf der Initiative desselben Bürgers wurde eine gleichlautende Empfehlung von
der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirks schon mit Datum vom 27.11.2014
ausgesprochen. Sie wurde gemeinsam mit dem Antrag „Laubbläserverbot nach Grazer
Vorbild - alternativ Umrüstung auf Elektrogeräte“ der Stadtratsfraktion Bündnis90/DIE
GRÜNEN/RL vom 21.10.2014 (Antrag Nr. 14-20 / A 00344) und einer weiteren
Bürgerversammlungsempfehlung in der Stadtratssitzung vom 20.05.2015 (s. Vorlage Nr.
14-20 / V 02862) behandelt. Der Stadtrat beschloss, dass der damaligen Empfehlung der
Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirks, die Stadt München und ihre Gesellschaften
mögen auf die Anwendung von Laubbläsern künftig verzichten, nicht entsprochen werden
kann.
Aufgrund von verschiedenen weiteren Bezirksausschuss-Anträgen hat sich der
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Umweltausschuss außerdem in seiner Sitzung am 12.04.2016 erneut mit der Frage
befasst, ob Laubbläser verboten oder zumindest weitere Beschränkungen für die Geräte
festgelegt werden können, insbesondere mittels einer kommunalen Verordnung. Im
Ergebnis wurde festgestellt, dass ein stadtweites Verbot von Laubbläsern bzw. der Erlass
weitergehender Einschränkungen aufgrund der geltenden Rechtslage derzeit weiterhin
nicht ausgesprochen werden kann (s. Beschluss vom 12.04.2016, Vorlagen-Nr. 14-20 / V
05254). Außerdem beinhaltet der Beschluss folgende Punkte:
1. Die Landeshauptstadt München empfiehlt ihren Wohnungsgesellschaften, die
gleichen Regelungen zu übernehmen, welche im Baureferat bereits umgesetzt
wurden und werden.
2. Die Landeshauptstadt München beschleunigt jedoch die Umstellung ihrer eigenen
Laubbläser auf elektrobetriebene Laubbläser.
Eine entsprechende Empfehlung wurde den Wohnungsbaugesellschaften übermittelt. Das
Baureferat wurde um Mitteilung gebeten, welche Möglichkeiten zur Beschleunigung der
Umstellung auf elektrobetriebene Geräte aus seiner Sicht in Betracht kämen. Die GWG
äußerte sich dazu mit Schreiben vom 13.06.2016, das den Fraktionen vom RGU bereits
mit Schreiben vom 28.06.2016 übermittelt worden ist. Sie teilte mit, dass sie der
Empfehlung des Umweltausschusses folgen werde und den Einsatz elektronisch
betriebener Laubbläser bereits offensiv betreibe. Das Baureferat teilte mit Schreiben vom
17.06.2016 mit, dass es beabsichtige, den Zeitraum für den Austausch von
benzingetriebenen Laubbläsern gegen Elektrogeräte von fünf auf drei Jahre zu verkürzen.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Beschlussvorlage vom
12.04.2016. Seit dem hat sich keine Änderung der den genannten Beschlüssen
zugrundeliegenden Sachlage ergeben, weshalb ein vollständiger Verzicht auf den Einsatz
von Laubbläsern durch die Stadt München und ihrer Gesellschaften auch weiterhin nicht
möglich ist.
Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses
vorgeschrieben (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Das Gremium wurde um eine
Stellungnahme gebeten. Diese ist als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigegeben.
Der BA 9 – Neuhausen-Nymphenburg ist der Ansicht, dass weitere Einschränkungen im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger geboten und auch machbar sind, ist mit der
Beschlussvorlage nicht einverstanden und fordert das Referat für Gesundheit und Umwelt
zur Nachbesserung auf.
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Die in der Stellungnahme dargelegten Argumente zeigen jedoch keine Aspekte auf, die im
Rahmen der weiter oben genannten Beschlussvorlagen nicht schon ausführlich geprüft
worden wären. Es gibt für die Landeshauptstadt München nach wie vor keine Möglichkeit,
Laubbläser zu verbieten oder zeitlich oder qualitativ weiter als bisher zu regeln.
Zeitgleich mit der Anhörung des Bezirksausschusses wurde je ein Entwurfsexemplar an
die Korreferentin, die Verwaltungsbeirätin, die Fraktionen, Gruppierungen und
Einzelstadträte/-innen zur vorläufigen Kenntnisnahme übersandt.
Die Korreferentin des Referates für Gesundheit und Umwelt, Frau Stadträtin Sabine
Krieger, die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Heide Rieke, das Baureferat,
die BA-Geschäftsstelle Nord sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage
erhalten.
II.
Antrag der Referentin
1. Der Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 Neuhausen-Nymphenburg, dass die Stadt München und ihre Gesellschaften auf den
Einsatz von Laubbläsern künftig verzichten mögen, kann nicht entsprochen werden.
2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00796 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks
09 - Neuhausen-Nymphenburg ist damit satzungsgemäß erledigt.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Die Referentin
Ober-/Bürgermeister
Stephanie Jacobs
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. Abdruck von I. mit III. (Beglaubigungen)
über den stenographischen Sitzungsdienst
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB
V.
Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB
zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail).