hier - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz

Das Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln bietet am 7./8. November 2016 in Kooperation
mit der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP einen Besuch des Gerichtshofs der Europäischen
Union (EuGH) in Luxembourg an. Frau Generalanwältin Prof. Kokott hat Frau Prof. Hey mit einer
Gruppe Studierender/Doktoranden dazu eingeladen, die Verhandlung in der Rechtssache Berlioz
Investment Fund (C-682/15) vor der Großen Kammer des EuGH zu besuchen. Inhaltlich geht es um
den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten in einem Besteuerungsfall nach
der Zusammenarbeitsrichtlinie der EU (2011/16) und deren Vereinbarkeit mit der EUGrundrechtecharta: Welche Daten darf ein Staat von seinen Steuerpflichtigen erheben? Welche darf
er an andere Staaten weitergeben? Die Entscheidung des EuGH kann insbesondere im Hinblick auf
den sich ausweitenden automatischen Datenaustausch innerhalb der Europäischen Union mit
Spannung erwartet werden.
Gemeinsam werden wir am späten Nachmittag des 7.11.2016 mit dem Bus von Köln nach
Luxembourg fahren. Die Unterbringung erfolgt in einem Hotel in der Innenstadt. Für den Abend ist
zusammen mit Freshfields ein Get-Together mit Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und
Austausch geplant. Die mündliche Verhandlung selbst findet am Morgen des 8.11.2016 im
Gerichtshof der Europäischen Union statt. Anschließend wird uns Frau Prof. Kokott zu einem
Gespräch mit anschließendem Mittagessen treffen. An dem Gespräch werden sich neben Frau Prof.
Kokott auch Frau Prof. Hey sowie Herr Prof. Eilers, Honorarprofessor am Institut für Steuerrecht und
Partner bei Freshfields, beteiligen. Für den Nachmittag ist eine Führung durch die Räumlichkeiten des
EuGH geplant. Am frühen Abend werden wir wieder in Köln ankommen.
Die Exkursion ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vollständig kostenlos. Wir würden uns
sehr freuen, wenn viele Studierende und Doktoranden diese einmalige Chance nutzen und an der
Fahrt zum Gerichtshof teilnehmen. Die Teilnehmeranzahl ist allerdings aus organisatorischen
Gründen auf 20 Personen begrenzt. Zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung auf den
Besuch wird am Donnerstag, dem 3.11.2016 um 18 Uhr eine rund einstündige
Einführungsveranstaltung in der Bibliothek des Instituts für Steuerrecht stattfinden. In dessen
Rahmen wird Herr Dr. Oppel von Freshfields einen kurzen Überblick über den Informationsaustausch
im internationalen Steuerrecht geben. Daneben wird das Institut für Steuerrecht näher über den
EuGH sowie das konkrete Verfahren informieren.
Eine persönliche Anmeldung ist ab dem 4.10.2016 im Institut für Steuerrecht möglich. Es gilt das
Prioritätsprinzip, d.h. die verfügbaren Plätze werden nach dem Zeitpunkt der Anmeldung vergeben.
Zur Anmeldung ist der Personalausweis mitzubringen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Sendke ([email protected]) gerne zur Verfügung.
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