Studienmanifest BACHELOR IN INDUSTRIE- UND MASCHINENINGENIEURWESEN vorbehaltlich der Genehmigung seitens des MIUR gemäß MD 1059/2013 Akademisches Jahr 2016/2017 Kurzinfo zum Studiengang Fakultät Naturwissenschaften und Technik (Sitz Bozen) Bachelorklasse L-9 (Ministerialdekret Nr. 270/2004) Regelstudienzeit 3 Jahre Kreditpunkte 180 (basierend auf dem European Credit Transfer System) Unterrichtssprachen Deutsch, Italienisch, Englisch Zugangstitel Abschluss einer Oberschule bzw. Sekundarstufe II Sprachliche Voraussetzungen Niveau B2 in mindestens zwei der drei Unterrichtssprachen Studienplätze 50 EU + 4 Nicht-EU Auswahlverfahren Immatrikulationsfrist Aufnahmetest: 1. Session: 4. Mai 2016 2. Session: 27. Juli 2016 1. Session: 29. April 2016 2. Session: 21. Juli 2016 26. August 2016 Studiengebühren 1343,50 Euro pro Jahr Beginn des Vorsemesters (obligatorische Sprachkurse) Vorlesungsbeginn 12. September 2016 Bewerbungsschluss Änderungen vorbehalten 3. Oktober 2016 DER STUDIENGANG Bachelor in Industrie- und Maschineningenieurwesen Bachelorklasse: L-9 Der dreijährige Bachelorstudiengang vermittelt den Studierenden die Grundkenntnisse des Ingenieurwesens und der verwandten Fächer. Ausgehend von einer gemeinsamen Basis von Lehrveranstaltungen, bietet der Studiengang 3 Studienzweige an: Maschineningenieurwesen, Logistikund Produktionsingenieurwesen, Energieingenieurwesen. Der erste Studienzweig erweitert das Wissen im Bereich Maschineningenieurwesen. Der Studienzweig Logistik- und Produktionsingenieurwesen vertieft vor allem das Wissen im Bereich industrielle Produktion und Management. Der Studienzweig im Energieingenieurwesen vermittelt erweitertes Wissen im Bereich Produktion und Verteilung der Energie, sowie Energieeffizienz. Das duale Studienprogramm Studierende, die den Studienzweig Logistik- und Produktionsingenieurwesen gewählt haben, können das Programm „berufstätige Studierende“ auswählen. Hier werden Universitätsstudium und Arbeiten in Partnerbetrieben vereint. Dieses Studienmodell hat sich bereits auf nationaler Ebene als Best Practice etabliert und ermöglicht den Studierenden eine Kombination aus Studium und bezahlter Arbeit in einem Betrieb. Dieses Studienmodell ist auf 4 Jahre angelegt, vier Semester werden an der Universität verbracht und vier im Unternehmen. Studieninhalte Höhere Mathematik, Geometrie, Physik, Allgemeine und anorganische Chemie, Grundlagen der Informatik, Werkstoffkunde und Strukturmechanik, Technische Physik, Produktionssysteme und Industrielogistik, Elektrotechnik/ Elektrische Maschinen, Maschinenelemente und angewandte Mechanik, Industrieanlagen und Arbeitssicherheit, Grundlagen der Konstruktionslehre und Maschinenzeichnen. Spezialisierungskurse im Studienzweig Mechanik: Technisches Zeichnen und Methoden des Industrieingenieurwesens, Technische Mechanik, Fluidmechanik, Grundlagen der Maschinentechnik und Ölhydraulik, Konstruktionslehre und Maschinenzeichnen, Fertigungstechnik. Spezialisierungskurse im Studienzweig Logistik- und Produktionsingenieurwesen: Technisches Zeichnen und Methoden des Industrieingenieurwesens, Unternehmensforschung, Grundlagen der Betriebsführung, Produktionsplanung und -steuerung, Logistik und Transportwesen, Fertigungstechnik. Spezialisierungskurse im Studienzweig Energieingenieurwesen: Technische Mechanik, Fluidmechanik, Grundlagen der Maschinentechnik und Ölhydraulik, Elektrische Industrieanwendungen, Energieingenieurwesen, Fortgeschrittene Projektierung von Fluidmaschinen. Berufsaussichten Absolventen können nach Ablegung der Staatsprüfung als Freiberufler arbeiten. Außerdem erlaubt die solide Ausbildung eine Anstellung in einem Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, Forschungszentren, in öffentlichen und privaten Institutionen, im Anwendungsbereich des Industrie- und Maschinenbauingenieurwesen und vor allem im Bereich Mechanik und Elektromechanik, in Industrieanlagen, in der Automation der Energieproduktion und Energieumwandlung. Der Studienzweig Mechanik vertieft die Vorbereitung bezüglich der Planung und Produktion von Geräten, Motoren, Maschinen, Ausrüstung und Anlagen. Der Studienzweig Logistik- und Produktionsingenieurwesen ermöglicht, eine erhöhte Spezialisierung bezugnehmend auf die Beschaffung und Verwaltung von Materialien, in der Betriebs- und Produktionsorganisation, in der internen und externen Logistik zu erlangen. Zuletzt, der Studienzweig Energieingenieurwesen zielt darauf ab, die notwendigen Kompetenzen für die Energieversorgung in Betrieben und die Planung und Verwendung von Komponenten, Energetische Systemen und Anlangen für die Produktion, der effiziente Transport und die Verwendung von Energie, mit besonderem Augenmerk auf Technologien für erneuerbare Energiequellen zu liefern. ___________________________________________________________________________________ 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Dokument die männliche Sprachform verwendet. Betrachten Sie bitte die weibliche Form als inbegriffen. 2/14 Unterrichtssprachen Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Die Lehrveranstaltungen werden jeweils in einer der drei offiziellen Sprachen abgehalten, wobei der Dozent die Möglichkeit hat, Teile davon in den beiden anderen Sprachen abzuhalten. Die Prüfung wird jedoch in der offiziellen Sprache der Lehrveranstaltung abgehalten. Für die Zulassung zu den Prüfungen ist der Nachweis der Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache erforderlich. Die Unterrichtssprache der Lehrveranstaltungen wird zu Beginn des Studienjahres bekannt gegeben. Höchstzulassungszahl Im Akademischen Jahr 2016/2017 beträgt die Anzahl der Studienplätze: EU-Bürger (und Gleichgestellte) 30 20 50 1. Bewerbungssession 2. Bewerbungssession Insgesamt Nicht-EU-Bürger (im Ausland ansässig) 4 0 4 ZULASSUNGSTITEL Zum Bachelorstudiengang können folgende Bewerber1 zugelassen werden: a) b) c) d) Absolventen einer 5-jährigen Oberschule bzw. Sekundarstufe II Absolventen einer 4-jährigen Oberschule bzw. Sekundarstufe II mit oder ohne Eignungsprüfung aus einjährigem Ergänzungskurs: sollte das Ergänzungsjahr fehlen, behält sich die Prüfungskommission vor, die Vorkenntnisse des Kandidaten zu überprüfen und eventuell das Nachholen von Studieninhalten innerhalb des ersten Studienjahres zu verlangen Absolventen einer Hochschule/Universität unabhängig von der Art des Oberschulabschlusses (Gesetz Nr. 910/1969 Art. 1) Inhaber eines Titels, welcher den unter Buchstaben a), b) und c) angeführten Titeln gleichwertig ist. Bewerber mit ausländischem Studientitel (Abitur/Matura) sind zum Studiengang zugelassen, wenn sie einen dem italienischen Oberschulabschluss gleichwertigen Studientitel besitzen (mindestens 12 Jahre). Wurde der Oberschulabschluss nach weniger als 12 Schuljahren erworben, gelten die vom Ministerium festgelegten Bestimmungen. Ist für die Zulassung zu den Universitäten im Heimatland eine Eignungsprüfung vorgesehen, muss der Bewerber das Bestehen derselben nachweisen. Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. In Italien ist es nicht erlaubt, gleichzeitig an mehreren Universitäten zu studieren oder in mehreren Studiengängen derselben Universität eingeschrieben zu sein. Die gleichzeitige Einschreibung an einer Universität und an einer höheren Bildungseinrichtung für Musik und Tanz (z.B., Musikkonservatorium) ist hingegen unter bestimmten Bedingungen möglich (M.D. 28.09.2011; weitere Informationen erhalten Sie im Studentensekretariat). ERFORDERLICHE SPRACHKOMPETENZEN FÜR DIE ZULASSUNG Die offiziellen Unterrichtssprachen sind Italienisch, Deutsch und Englisch und es gelten folgende Anforderungen: SPRACHEN EINGANGSNIVEAU NACH EINEM JAHR NACH ZWEI MINDESTENS MINDESTENS JAHREN B2 B2 --- ----A2 ABGANGSNIVEAU MINDESTENS MINDESTENS 1. Sprache 2. Sprache 3. Sprache ----B1 C1 B2+ B2 Wenn Sie das oben genannte Eingangsniveau nicht nachweisen, können Sie nicht zugelassen werden. Um das Studium abschließen zu können, müssend Sie die oben genannten Abgangsniveaus erreichen. Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen umfasst 6 Niveaus: A1-A2: elementare Sprachverwendung 3/14 B1-B2: selbständiger Umgang mit der Sprache C1-C2: kompetente Sprachverwendung. Achtung: Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger müssen zusätzlich vor der Immatrikulation einen gesetzlich vorgeschriebenen Italienischtest bestehen. Für weitere Informationen siehe www.unibz.it>Studieninteressierte. NACHWEIS DER SPRACHKOMPETENZEN Sie müssen sich zunächst im Bewerbungsportal unter https://aws.unibz.it/exup/de registrieren und können dort: Sprachzertifikate hochladen Sich zu Sprachprüfungen beim Sprachenzentrum anmelden Das Bewerbungsformular ausfüllen Ihre Daten auf dem neuesten Stand halten. ERFORDERLICHE SPRACHKOMPETENZEN FÜR DIE ZULASSUNG (ZWEI SPRACHEN AUF NIVEAU B2) So können Sie die Sprachkompetenzen für das Studium nachweisen: a) Sie erklären im Bewerbungsformular, dass Deutsch, Italienisch oder Englisch die Hauptunterrichtssprache im Jahr Ihrer Reifeprüfung war (entspricht Niveau C1). Der Oberschulabschluss an einer dreisprachigen Oberschule der ladinischen Ortschaften Südtirols gilt als Nachweis für die deutsche und italienische Sprache (entspricht Niveau B2 in den beiden Sprachen); b) Sie erklären im Bewerbungsformular, dass Sie ein Bachelor- oder Masterstudium in Deutsch, Italienisch oder Englisch absolviert haben. Absolventen der unibz, die sich vor 2011 immatrikuliert haben und keinen Sprachnachweis in den drei Sprachen erbringen, müssen verpflichtend an einem Einstufungstest teilnehmen; c) Sie laden ein vom Sprachenzentrum der unibz anerkanntes Sprachzertifikat im Bewerbungsportal hoch (siehe www.unibz.it >Sprachenzentrum). Sie können Ihre Sprachzertifikate auch (per Mail in Form eines PDF-Dokuments) an das Sprachenzentrum senden oder persönlich dort abgeben. Das Hochladen sowie die Zusendung und die persönliche Einreichung von Zertifikaten und anderen Sprachnachweisen ist möglich vom: o 10. März bis 29. April 2016, um 12.00 Uhr (für Bewerber der 1. und 2. Session) o 19. Mai bis 21. Juli 2016, 12.00 Uhr (für Bewerber der 2. Session) d) Sie bestehen eine Sprachprüfung am Sprachenzentrum der unibz. Die Anmeldung zu den Sprachprüfungen erfolgt online im Bewerbungsportal. Termine: o 17.-19.März 2016 (Anmeldung: 15.02. bis 15.03.2016) (gilt für die 1. und 2. Session) o 5.-7. April 2016 (Anmeldung: 20.03. bis 1.04.2016) (gilt für die 1. und 2. Session) o 26.-27. April 2016 (Anmeldung: 8.04. bis 21.04.2016 (gilt für die 1. und 2. Session) o 8.-10. Juni 2016 (Anmeldung: 28.04. bis 6.06.2016) (gilt nur für die 2. Session) o 11.-13. Juli 2016 (Anmeldung: 11.06. bis 7.07.2016) (gilt nur für die 2. Session) o 18.-20. Juli 2016 (Anmeldung: 8.07. bis 14.07.2016 (gilt nur für die 2. Session). Sie erfahren das Ergebnis am Ende Ihrer Prüfung. Für Zertifikate und Abschlusszeugnisse, die von italienischen öffentlichen Verwaltungen erlassen wurden, müssen Sie an Stelle der Zertifikate entsprechende Eigenerklärungen hochladen. ZUSÄTZLICHE SPRACHKOMPETENZEN (DRITTE UNTERRICHTSSPRACHE) Falls Sie über Sprachkompetenzen in der 3. Sprache verfügen, empfehlen wir Ihnen, diese wie oben unter Punkt c) und d) beschrieben nachzuweisen, auch wenn sie nicht für die Zulassung gelten. Wenn Sie sich in der 1. Session beworben haben und zugelassen wurden, können Sie die Kompetenzen in der dritten Sprache nachweisen, indem Sie: Sprachzertifikate hochladen (zur Auswahl stehen alle unter Punkt c) angeführten Zeiträume), oder eine Sprachprüfung ablegen (zur Auswahl stehen alle unter Punkt d) angeführten Termine). Wenn Sie sich in der 2. Session beworben haben, stehen Ihnen alle oben angeführten Termine zur Auswahl. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie zunächst einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Je nach Ausgangsniveau geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau 4/14 B2 erreichen. Dieses Sprachniveau ermöglicht es Ihnen, gewinnbringend an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Auf ihrem persönlichen Lernweg begleitet Sie das Sprachenzentrum mit kostenlosen obligatorischen Sprachkursen: Lernwege Lernweg 1 Lernweg 2 Lernweg 3 Lernweg 4 Startniveau A0 A1 A2 B1 Module A1.1+A1.2 A2.1+A2.2 B1.1+B1.2 B2.1+B2.2 A2.1+A2.2 B1.1+B1.2 B2.1+B2.2 B1.1+B1.2 B2.1+B2.2 B2.1+B2.2 Unterrichtsstunden 560 (in 18 Monaten) 440 (in 14 Monaten) 360 (in 11 Monaten) 160 (in 6 Monaten) Der erste Unterrichtsblock besteht aus einem obligatorischen Vorsemester und dauert vom 12. September bis 30. September 2016 (3 Wochen = 120 Unterrichtsstunden). Pro Unterrichtstag sind 6 Stunden Unterricht sowie 2 Stunden mit zusätzlichen sprachlichen Aktivitäten vorgesehen. Daran schließen sich weitere obligatorische Unterrichtsblöcke während des Akademischen Jahres und während der vorlesungsfreien Zeit an. Wenn Sie bis Ende des 1. Studienjahres nicht mindestens Niveau A2 in der 3. Sprache erreichen, können Sie sich nicht in das 2. Studienjahr einschreiben. ONLINE-BEWERBUNG Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal unter https://aws.unibz.it/exup/de Für Ihre Bewerbung müssen Sie einen Account erstellen, das Online-Formular ausfüllen und die Bewerbungsunterlagen hochladen. Über dieses Portal müssen Sie außerdem ihre Sprachkompetenzen nachweisen und können sich zu den Sprachprüfungen des Sprachenzentrums anmelden. Sie können sich auch für mehrere Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungsphase keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungsphase erneut bewerben. Fristen 1. Bewerbungsphase 2. Bewerbungsphase Beginn 10. März 2016 9. Mai 2016 Ende (Ausschlussfrist!) 29. April 2016, 12:00 Uhr 21. Juli 2016, 12:00 Uhr DIE BEWERBUNGSUNTERLAGEN Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Portal hoch. Ein Ampelsystem zeigt Ihnen an, ob die Bewerbungsunterlagen vollständig sind (fehlende Unterlagen werden rot angezeigt). Bewertet werden ausschließlich die Unterlagen, die Sie bis zum Bewerbungsschluss eingereicht haben. Unvollständige Unterlagen haben den Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Folgende Unterlagen sind im Portal hochzuladen: Passfoto in Farbe; gültiger Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite); weitere Unterlagen, die im Abschnitt „Auswahlverfahren“ beschrieben sind. Bewerber mit ausländischem Studientitel müssen außerdem hochladen: das Abschlussdiplom der Oberschule: falls der Abschluss noch nicht erlangt wurde, ist das Diplom bei der Immatrikulation hochzuladen; eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Abschlussdiploms ins Italienische (nicht erforderlich für Abschlüsse von deutschsprachigen Schulen) die Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss: wer noch nicht im Besitz der Wertigkeitserklärung ist, kann diese spätestens bei der Immatrikulation hochladen; die gültige Aufenthaltsgenehmigung "permesso di soggiorno" (nur für Nicht-EU-Bürger, die sich längerfristig in Italien aufhalten) - siehe weiter unten. Die Wertigkeitserklärung (nicht erforderlich für Bewerber mit deutschem oder österreichischem Oberschulabschluss)* Wenn Sie einen ausländischen Oberschulabschluss besitzen, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie in dem betreffenden Land die Voraussetzungen für die Zulassung zum selben Universitätsstudium besitzen, für das Sie sich an der unibz bewerben. Sie müssen daher: 5/14 bei der zuständigen italienischen Botschaft im Ausland die Wertigkeitserklärung über ihren Oberschulabschluss beantragen (diese sollte so früh wie möglich beantragt werden, da bei den Behörden oft mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist); die Wertigkeitserklärung spätestens bei der Immatrikulation zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen hochladen. *Die unibz behält sich vor, in Zweifelsfällen die Wertigkeitserklärung auch für deutsche oder österreichische Oberschulabschlüsse zu verlangen. Bewerbung von Nicht-EU-Bürgern Wenn Sie sich rechtmäßig in Italien aufhalten (laut Art. 39, Absatz 5 des Legislativdekrets vom 25.07.1998, n. 286: "permesso di soggiorno" aus Arbeitsgründen, aus familiären oder religiösen Gründen bzw. für politisches oder humanitäres Asyl), dann bewerben Sie sich direkt an der Universität, wie oben beschrieben, und reichen eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung ein einreichen. Eine Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen oder ein Touristenvisum sind nicht ausreichend. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen sein, müssen Sie den Verlängerungsantrag beilegen. Achtung: Wenn Sie keine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung einreichen, gelten Sie als im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger und müssen daher die Einschreibung über die zuständige italienische Behörde in ihrem Herkunftsland vornehmen. Sind Sie hingegen im Ausland ansässig, dann müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Bewerbung bei der zuständigen italienischen Auslandsvertretung des Staates einreichen, in welchem Sie den Studientitel erlangt haben bzw. erlangen werden. Berücksichtigen sie dabei unbedingt die vom Ministerium für Bildung, Universität und Forschung vorgeschriebenen Fristen (http://www.studiare-in-italia.it/studentistranieri/). Fehlt die Bewerbung über die Auslandsvertretung, so ist die an der Universität eingereichte Bewerbung ungültig. Als im Ausland ansässiger Nicht-EUBürger dürfen Sie sich nur für einen Studiengang bewerben! AUSWAHLVERFAHREN Die Zulassung zum Studiengang erfolgt, neben der Berücksichtigung der Sprachkenntnisse und der formalen Kriterien, über ein Auswahlverfahren. Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Teilen: 1) Eignungstest (max. 60 Punkte): Mit einem Multiple-Choice-Test werden die erforderlichen Vorkenntnisse im Bereich der Logik, der Mathematik und der naturwissenschaftlichen Fächer überprüft. Der Eignungstest findet am 4. Mai 2016 (für Bewerber der 1. Session) und am 27. Juli 2016 (für Bewerber der 2. Session) statt. Uhrzeit und Prüfungsort werden an der Anschlagtafel der Fakultät sowie auf der Website www.science.technology.unibz.it bekannt gegeben. 2) Bewertung der schulischen Leistungen (max. 40 Punkte): Diese erfolgt an Hand der Abschlussnoten des drittletzten und vorletzten Jahres der Oberschule. Weder die Betragensnoten noch die Noten in Religion und Leibeserziehung fließen in die Bewertung mit ein. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Die Bewerber müssen daher im Bewerbungsportal: die Noten der Fächer des drittletzten und vorletzten Schuljahres mittels Eigenerklärung eintragen. Achtung: Falscherklärungen haben strafrechtliche Folgen. Wer die betreffenden Schuljahre im Ausland absolviert hat, muss die Kopien der entsprechenden Zeugnisse im Bewerbungsportal hochladen* (wer diese Schuljahre weder in Österreich noch in Deutschland absolviert hat, muss auch eine Bestätigung der Schule mit Beschreibung der Notenskala beilegen, mit Angabe der niedrigsten positiven Bewertung und der höchstmöglichen Note); wenn nötig, eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Zeugnisse ins Deutsche, Italienische oder Englische hochladen. (*) Sollte der Studienanwärter die Abschlussnoten des drittletzten und vorletzten Jahres der Oberschule nicht vorlegen, wird die Kommission für das Oberschuljahr, welches durch kein Zeugnis belegt wird, eine Endnote zuweisen, welche einer „genügenden Leistung“ entspricht. 6/14 (*) Sollte das Schulsystem im Herkunftsland stark vom italienischen abweichen, sodass die Bewerber nicht über die Zeugnisse des drittletzten und/oder vorletzten Oberschuljahrs verfügen, behält sich die Kommission die Möglichkeit vor, etwaige vom Bewerber vorgelegte Oberschulzeugnisse anderer Schuljahre zu bewerten. ERSTELLUNG UND VERÖFFENTLICHUNG DER RANGORDNUNGEN Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichten Unterlagen und erstellt zwei Rangordnungen: eine für Bewerber aus EU-Staaten (und Gleichgestellte) und eine für im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger. Die Rangordnungen werden unter www.unibz.it veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden. Geplante Veröffentlichung: Für die 1. Session innerhalb 18. Mai 2016. Für die 2. Session innerhalb 8. August 2016. Wenn Sie gemäß Rangliste zu einem Studiengang zugelassen wurden, an dem Sie nicht mehr interessiert sind, füllen Sie bitte so bald wie möglich das Formular für die Verzichtserklärung aus und übermitteln es dem Studentensekretariat per E-Mail ([email protected]). Die Verzichtserklärung ist unwiderruflich und ermächtigt das Studentensekretariat, die in der Rangordnung nachfolgend gelisteten Bewerber zu kontaktieren. Das Formular ist unter diesem Link verfügbar: http://www.unibz.it/de/prospective/apply/default.html BESTÄTIGUNG DES STUDIENPLATZES UND IMMATRIKULATION Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie einen Studienplatz nur in einem Studiengang bestätigen. Mit dieser Bestätigung verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen Studiengängen und Sie verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben. Um sich zu immatrikulieren sind folgende Schritte notwendig: 1. die 1. Rate der Studiengebühren bezahlen (743,50 €) 2. im Bewerbungsportal den Studiengang wählen und die Einzahlungsbestätigung hochladen (zur Bestätigung des Studienplatzes). Achtung: Es reicht nicht, die Einzahlung vorzunehmen, es ist notwendig, die entsprechende Zahlungsbestätigung im Portal hochzuladen, ansonsten verlieren Sie den Studienplatz! Frist für Bewerber der 1. Session Frist für Bewerber der 2. Session 26. Mai 2016 26. August 2016 Wenn Sie die Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher dem nachfolgenden Bewerber angeboten wird. Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben. Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierender. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wer durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt hat, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn ein Bewerber die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht besteht oder wenn er – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die erforderlichen Dokumente erhält. 3. im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vornehmen. Fristen Für Bewerber der 1. Session Für Bewerber der 2. Session Beginn 25. Juli 8. August Ende (Ausschlussfrist!) 26. August 2016, 12:00 Uhr 26. August 2016, 12:00 Uhr Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen. Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird dem in der Rangordnung nachfolgenden Bewerber angeboten. 7/14 Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie im Portal noch Folgendes hochladen (sofern nicht bereits bei der Bewerbung hochgeladen): Abschlussdiplom der Oberschule Amtlich beglaubigte Übersetzung des Abschlussdiploms der Oberschule ins Italienische (nicht erforderlich für Abschlüsse an deutschsprachigen Schulen) Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss, die vom zuständigen italienischen Konsulat im Ausland ausgestellt wird (nicht erforderlich für Studientitel, die in Österreich oder Deutschland erworben wurden)* *Die unibz behält sich vor, in Zweifelsfällen die Wertigkeitserklärung auch für deutsche oder österreichische Oberschulabschlüsse zu verlangen. Außerdem müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die oben angeführten Unterlagen im Original im Studentensekretariat einreichen. Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger müssen: Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Sie können damit nach Italien einreisen, um an der Italienischprüfung (obligatorisch für alle Bachelorstudiengänge) und, falls vorgesehen, am Eignungstest teilzunehmen und um sich an der Universität zu immatrikulieren, wenn Sie zugelassen worden sind. Die Italienischprüfung für Studieninteressierte, die sich für einen Bachelorstudiengang beworben haben, findet Anfang September am Hauptsitz der unibz statt. Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort bei der Studienberatung vorbei schauen, welche Ihnen bei der Beantragung helfen wird. Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studentensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken. Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studentensekretariat einreichen. STUDIENGEBÜHREN Die Studiengebühren betragen für das Akademische Jahr 2016/2017 insgesamt 1.343,50 € und sind mittels Banküberweisung zu entrichten. Fristen für die Bezahlung Für Bewerber der 1. Session Für Bewerber der 2. Session 1. Rate (743,50 €)* bis 26. Mai 2016 bis 26. August 2016 2. Rate (600 €) bis 31. März 2017 bis 31. März 2017 * beinhaltet die Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium zu 143,50 € und die Stempelmarke zu 16 €, die virtuell eingehoben wird. Die Bezahlung der 1. Rate ist unabdingbare Voraussetzung für die Immatrikulation. Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen. Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge. Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben: Studierende mit einer Behinderung ab 66%: dafür müssen sie zu Beginn des Akademischen Jahres ein von der Sanitätseinheit ausgestelltes Zertifikat einreichen. Ausländische Studierende, die von der italienischen Regierung eine Studienbeihilfe erhalten. Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten (siehe unten). 8/14 ANERKENNUNG VON KREDITPUNKTEN Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Bitte reichen Sie das Ansuchen um Prüfungsanerkennung mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb der von der Fakultät festgelegten Frist im Fakultätssekretariat ein. Nach Ablauf der Frist werden keine Anträge mehr angenommen. Das Ansuchen finden Sie auf der Seite http://www.unibz.it/de/students/studycareer/examrec/default.html. Die im Antrag angeführten Prüfungen werden vom Studiengangsrat begutachtet und - falls anerkannt - in die Studienlaufbahn eingefügt. STUDIENBERATUNG Die Studienberatung der unibz informiert Sie über das Lehrangebot der einzelnen Fakultäten und steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. In den InfoPoints in Bozen und Brixen liegt Informationsmaterial zu den einzelnen Studiengängen zur Einsicht und Mitnahme aus. Für Interessierte werden auch Einzelberatungen angeboten. Adresse und Telefonnummern sind auf der letzten Seite dieses Manifestes angeführt. STUDIERENDE MIT BEHINDERUNG UND STUDIERENDE MIT LERNSCHWIERIGKEITEN Studierende mit Behinderungen und Studierende mit Lernschwierigkeiten können sich mit spezifischen Fragen und Problemen vor und während ihres gesamten Studiums an die Studienberatung wenden. Die Studienberatung trägt dafür Sorge, dass die Aufnahmeprüfungen behindertengerecht organisiert werden und den Studierenden besondere technische Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Um die erwähnten Unterstützungsmaßnahmen garantieren zu können, müssen sich diese mindestens einen Monat vor der jeweiligen Aufnahmeprüfung an die Studienberatung wenden. Sie müssen zum Ablauf der Bewerbungsfrist ein ärztliches Attest über die Behinderung bzw. eine Diagnose der Lernstörung bei der Studienberatung, Universitätsplatz 1, Bozen, entweder persönlich nach Terminvereinbarung, oder per Fax (0471 012109) einreichen. Studierende mit diagnostizierter Lernstörung gemäß Gesetz 170/2010 haben bei schriftlichen Aufnahmeprüfungen Anrecht auf eine Prüfungsverlängerung um 30%. Die Bescheinigung muss von einer vom nationalen Gesundheitsdienst anerkannten Einrichtung ausgestellt werden. Der zu Grunde liegende diagnostische Test soll nicht länger als drei Jahre zurück liegen. Des Weiteren gewährt die Abteilung für Bildungsförderung der Autonomen Provinz Bozen besondere Formen der Unterstützung (siehe Adressen und Telefonnummern auf der letzten Seite). Informationen zur Befreiung von den Studiengebühren finden sich im Teil „Studiengebühren“. STUDIENBEIHILFEN UND WOHNHEIMPLÄTZE Das Amt für Hochschulförderung der Autonomen Provinz Bozen ist zuständig für: Die Vergabe von Heimplätzen: Anträge können ab Dienstag, 12. April 2016 eingereicht werden. Es ist ratsam, rechtzeitig, also schon vor der Bewerbung bzw. bevor das Ergebnis des Zulassungsverfahrens vorliegt, anzusuchen, da die Zuweisung in chronologischer Reihenfolge erfolgt. Nähere Informationen zum Anmeldemodus werden ab Mitte März im Serviceportal der Autonomen Provinz Bozen verfügbar sein: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung > Fördermaßnahmen für Studierende > Wohnmöglichkeiten in Südtirol. Studienbeihilfen: Sie können sich bei Fragen zur Gewährung von Studienbeihilfen an das Amt für Hochschulförderung oder auch an die Mitarbeiter der Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) wenden: sie informieren, beraten und sind bei der Online-Gesuchstellung behilflich. Rückerstattung der Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium. Adressen und Telefonnummern sind auf der letzten Seite dieses Manifestes angeführt. 9/14 STUDIENPLAN Der Bachelorstudiengang sieht eine Höchstanzahl von 20 Prüfungen vor. Die Unterrichtssprachen sind Italienisch, Deutsch und Englisch. Jedes Unterrichtsfach wird in nur einer der drei Sprachen abgehalten. Der Fakultätsrat beschließt jährlich die Unterrichtssprache der einzelnen Fächer, unter Berücksichtigung der Sprachausgewogenheit. Die Unterrichtssprache der einzelnen Lehrveranstaltungen wird zu Beginn des Studienjahres bekannt gegeben. Die im jeweiligen Studienplan angeführten Prüfungen geben insgesamt Anspruch auf 159 Kreditpunkte. Dazu kommen noch 21 Kreditpunkte, die sich folgendermaßen zusammensetzen: 12 Kreditpunkte für Wahlfächer; 6 Kreditpunkte für Praktika; 3 Kreditpunkte für die Abschlussarbeit. Studienplan für Vollzeitstudierende (3 Jahre) A) Studienzweig Mechanik Lehrveranstaltungen 1. Jahr Höhere Mathematik I Allgemeine und anorganische Chemie Geometrie Grundlagen der Informatik Physik I Höhere Mathematik II Technisches Zeichnen und Methoden des Industrieingenieurwesens Insgesamt 2. Jahr Werkstoffkunde Werkstoffkunde und Strukturmechanik Strukturmechanik Physik II Produktionssysteme und Industrielogistik Elektrotechnik/Elektrische Maschinen Technische Physik Technische Mechanik Fluidmechanik Insgesamt 3. Jahr Maschinenelemente und angewandte Mechanik Grundlagen der Maschinentechnik und Ölhydraulik Grundlagen der Konstruktionslehre und Maschinenzeichnen Konstruktionslehre und Maschinenzeichnen Fertigungstechnik Industrieanlagen und Arbeitssicherheit Fremdsprache Insgesamt 10/14 KP 10 6 8 6 8 10 6 54 6 6 12 6 10 6 10 6 6 56 10 8 6 6 8 8 3 49 Studienplan für Vollzeitstudierende (3 Jahre) B) Studienzweig Energie-Ingenieurwesen Lehrveranstaltungen 1. Jahr Höhere Mathematik I Allgemeine und anorganische Chemie Geometrie Grundlagen der Informatik Physik I Höhere Mathematik II Insgesamt 2. Jahr Werkstoffkunde und Strukturmechanik KP 10 6 8 6 8 10 48 Werkstoffkunde Strukturmechanik 6 6 Physik II Produktionssysteme und Industrielogistik Elektrotechnik/Elektrische Maschinen Technische Physik Technische Mechanik Fluidmechanik Insgesamt 3. Jahr Maschinenelemente und angewandte Mechanik Grundlagen der Maschinentechnik und Ölhydraulik Elektrische Industrieanwendungen Grundlagen der Konstruktionslehre und Maschinenzeichnen Fortgeschrittene Projektierung von Fluidmaschinen Energieingenieurwesen Industrieanlagen und Arbeitssicherheit Fremdsprache Insgesamt 12 6 10 6 10 6 6 56 10 8 6 6 6 8 8 3 55 Studienplan für Vollzeitstudierende (3 Jahre) C) Studienzweig Logistik- und Produktionsingenieurwesen Lehrveranstaltungen 1. Jahr Höhere Mathematik I Allgemeine und anorganische Chemie Geometrie Grundlagen der Informatik Physik I Höhere Mathematik II Technisches Zeichnen und Methoden des Industrieingenieurwesens Insgesamt 2. Jahr Werkstoffkunde Werkstoffkunde und Strukturmechanik Strukturmechanik Physik II Produktionssysteme und Industrielogistik Elektrotechnik/Elektrische Maschinen Technische Physik Unternehmensforschung Grundlagen der Betriebsführung 11/14 KP 10 6 8 6 8 10 6 54 6 6 12 6 10 6 10 6 6 Insgesamt 3. Jahr Produktionsplanung und -steuerung Logistik und Transportwesen Industrieanlagen und Arbeitssicherheit Fertigungstechnik Maschinenelemente und angewandte Mechanik Grundlagen der Konstruktionslehre und Maschinenzeichnen Fremdsprache Insgesamt 56 8 6 8 8 10 6 3 49 Studienplan für berufstätige Studierende (4 Jahre) (Studienzweig Logistik- und Produktionsingenieurwesen) Lehrveranstaltungen 1. Jahr Höhere Mathematik I Allgemeine und anorganische Chemie Geometrie Grundlagen der Informatik Physik I Höhere Mathematik II Technisches Zeichnen und Methoden des Industrieingenieurwesens Insgesamt 2. Jahr Physik II Werkstoffkunde Werkstoffkunde und Strukturmechanik Strukturmechanik Grundlagen der Betriebsführung Unternehmensforschung Maschinenelemente und angewandte Mechanik Produktionsplanung und -steuerung Insgesamt 3. Jahr Produktionssysteme und Industrielogistik Technische Physik Fertigungstechnik Elektrotechnik/Elektrische Maschinen Logistik und Transportwesen Grundlagen der Konstruktionslehre und Maschinenzeichnen Fremdsprache Insgesamt 4. Jahr Industrieanlagen und Arbeitssicherheit Insgesamt KP 10 6 8 6 8 10 6 54 6 6 6 12 6 6 10 8 48 10 10 8 6 6 6 3 49 8 8 Es gibt keine Anwesenheitspflicht, die Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen, Übungen und Seminaren wird jedoch dringend empfohlen. Der Studiengang wird mit der Ausarbeitung und Diskussion einer Bachelorarbeit abgeschlossen. Die Fakultät sieht dafür eine eigene Regelung vor. Mit Ausnahme einiger Übungen finden sämtliche Lehrveranstaltungen im Hauptgebäude der unibz oder am Sitz der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik in Bozen statt. Der Stundenplan mit Angaben über Ort und Zeit der einzelnen Lehrveranstaltungen ist auf der Website der Fakultät zu finden. 12/14 TERMINKALENDER 2016/17 1.Session 10.03. - 29.04.2016 Bewerbung Sprachprüfungen 17. - 19.03.2016 (Anmeldeschluss: 15.03.2016) 05. - 07.04.2016 (Anmeldeschluss: 01.04.2016) 26. - 27.04.2016 (Anmeldeschluss: 21.04.2016) 04.05.2016 Aufnahmetest Veröffentlichung der Rangordnungen innerhalb 18.05.2016 Entrichtung der 1. Rate der Studiengebühren innerhalb 26.05.2016 25.07. - 26.08.2016 Immatrikulation 2.Session Bewerbung 09.05. - 21.07.2016 Sprachprüfungen 08. - 10.06.2016 (Anmeldeschluss: 06.06.2016) 11. - 13.07.2016 (Anmeldeschluss: 07.07.2016) 18. - 20.07.2016 (Anmeldeschluss: 14.07.2016) Aufnahmetest 27.07.2016 Veröffentlichung der Rangordnungen innerhalb 08.08.2016 Entrichtung der 1. Rate der Studiengebühren Immatrikulation innerhalb 26.08.2016 08.08. - 26.08.2016 Studienvorbereitenden Mathematikkurs (stark empfohlen) 29.08. - 10.09.2016 Vorsemester obligatorischer Sprachkurs 12.09. - 30.09.2016 1. Semester Lehrbetrieb 03.10. - 23.12.2016 Weihnachtsferien 24.12.2016 - 08.01.2017 Lehrbetrieb 09.01. - 21.01.2017 Prüfungen 23.01. - 11.02.2017 (1. Studienjahr) 23.01. - 18.02.2017 (folgende Studienjahre) 2. Semester Lehrbetrieb 27.02. - 13.04.2017 Osterferien 14.04. - 17.04.2017 Lehrbetrieb 18.04. - 17.06.2017 Prüfungen 19.06. - 15.07.2017 Summer school 2 Wochen (Juli/Anfang August) Herbstsession Prüfungen 28.08. – 16.09.2017 (1. Studienjahr) 28.08. - 29.09.2017 (folgende Studienjahre) 13/14 FÜR WEITERE AUSKÜNFTE: WER? WAS? WO? WANN? Studienberatung Tel. +39 0471 012 100 [email protected] Allgemeine Infos und Studienberatung, ausländische Studierende und Studierende mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten, Wohnmöglichkeiten In Bozen: Universitätsplatz 1 Gebäude A – 1. Stock Büro A1.01 Infopoint Di + Do 14:00 - 16:00 In Brixen: Regensburger Allee 16 2. Stock Büro 2.12 Do 14:00 - 16:00 und nach Vereinbarung Online-Bewerbung, Immatrikulation, Studiengebühren Bozen Universitätsplatz 1 Gebäude B – 1.Stock Büro B1.10 Mo + Mi + Fr 10:00 - 12:00 Bozen Universitätsplatz 5 Gebäude K – 3. Stock Mo + Di 10:00 - 12:00 Studentensekretariat Tel. +39 0471 012 200 [email protected] Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Tel. +39 0471 017 000 [email protected] Auswahlverfahren, Ranglisten, Didaktik Sprachenzentrum Tel. +39 0471 012 400 [email protected] Hochladen der Sprachnachweise online, Anmeldung zu Sprachprüfungen, Sprachkurse Di + Do 14:00 - 16:00 Do + Fr 14:30 - 16:30 Amt für Hochschulförderung Autonome Provinz Bozen Tel. +39 0471 412 941/ 412 927 [email protected] Studienbeihilfen, Wohnheimplätze Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) Tel. +39 0471 974 614 [email protected] Allgemeine Informationen, Support beim Ausfüllen des Antrags auf Studienbeihilfe In Bozen: Universitätsplatz 1 Gebäude A – 1. Stock Büro A1.01 Infopoint Di + Do 14:00 - 16:00 In Brixen: Regensburger Allee 16 2. Stock Büro 2.12 Do 10:00 - 12:00 (von Oktober bis April) Bozen Andreas-Hofer-Straße, 18 2. Stock Büro 213, 216 (Beihilfen) Büro 214 (Wohnheime) Bozen Kapuzinergasse 2 Erdgeschoss Mo + Di + Mi + Fr 09:00 - 12:00 14/14 Mi + Fr 10:00 - 12:30 Mi + Fr 10:00 - 12:30 Do 08:30 - 13:00 / 14:00 - 17:30 Mo - Do 09:00 - 12:30 / 14:00 - 17:00 Fr 09:00 - 12:30
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