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BU-Kontroverse geht in die nächste Runde
„Ich weiß nicht mehr, ob ich lachen oder weinen soll“
Der neue Jugend-Ableger des Handelsblatts „Orange“ hat mit seinen Empfehlungen zur
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) viele Makler gehörig verärgert. Versicherungsmakler Sven Hennig hat
nun nachgelegt: Er unterstellt den Orange-Redakteuren fünf Fehler im Umgang mit der BU.
„Wirtschaftsnachrichten sind trocken und nichts für Jugendliche? Von wegen!“ – mit dieser Aussage
treffen die Orange-Macher derzeit voll ins Mark. Denn alles andere als langweilig lesen sich die
Reaktionen aus Maklerkreisen zu einem Bericht des Handelsblatt-Wirtschaftsablegers für
Jugendliche – Orange. Darin wird die Frage aufgeworfen, ob man eine Berufsunfähigkeitsversicherung
wirklich braucht.
Heftiger Widerspruch seitens der BU-Experten war da mindestens so absehbar, wie eine
Leistungsverweigerung eines BU-Versicherers infolge von Mogeleien bei der Gesundheitsprüfung. In
einschlägigen Kommentarspalten zum Thema, findet die „Mut-zur-Vorsorgelücke“-These jedenfalls
wenig Freunde: „Der Autor des Handelsblatts scheint jetzt bereits berufsunfähig zu sein, also nicht
fähig, seinen Beruf so auszuüben, wie es dem Berufsstand gebührt“, echauffiert sich etwa ein Leser auf
Pfefferminzia.de.
Auch Versicherungsmakler Sven Hennig findet erneut deutliche Worte: „Leider weiß ich nicht mehr, ob
ich lachen oder weinen soll nach diesem neuerlichen Unsinn“, poltert er auf seinem Blog. Mit dieser
Aussage knüpft der Makler an seinen ersten Blog-Beitrag zum Thema an (wir berichteten).
Neue Aufreger für Makler
Und so geht die Kontroverse munter weiter, nachdem Orange-Redakteur Patrick Große in seinem
zweiten Beitrag auf das donnernde Echo in den sozialen Medien verweist und zudem unter dem
Stichwort „Berufsunfähigkeit kurz und knapp“ weitere Aufreger liefert. Makler Hennig hat sich die
Punkte „noch einmal im Detail“ angesehen und listet einige Fehler auf:
Fehler 1: Junge Leute bekommen nur maximal 750 Euro monatliche BU-Rente
Fehler 2: Aus der gesetzlichen Rentenkasse gibt es eine Leistung bei Berufsunfähigkeit
Fehler 3: Leistung gibt es, wenn der „Körper zu 50% behindert ist“
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Äh, ja. Weitere Fehler und die Detail-Analyse von Sven Hennig gibt es hier.
Dieser Artikel erschien am 07.10.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/bu-kontroverse-geht-in-die-naechste-runde-ich-weiss-nicht-mehr-ob-ich-lachen-oder-weinen-soll-1475842304/
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