Compliance-Tagung

WM Seminare
18.
Compliance-Tagung
u.a. MiFID II aktuell; Digitalisierung; MAD/MAR-Umsetzung, ComplianceOrganisation, Zivil- und strafrechtliche Fragen; Compliance International
8./9. November 2016
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
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Leitung und Moderation:
Dr. Jürgen Brockhausen & Hartmut T. Renz
Referenten
Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht
Christian Ahlers
Dr. Günter Birnbaum
Stefanie Buchmann
Peter Carling
Kai-Hendrik Friese
Andreas Gehrke
Sascha Kuhn
Patrick Lachmann
Nikolai Lenarz
Andreas Marbeiter
Dr. Stephan Niermann
Hartmut T. Renz
Daniel Sandmann
Violeta Sliskovic
Dr. Alexander Werder
Direkt zur OnlineAnmeldung
Börsen-Zeitung
Zeitung für die Finanzmärkte
Wertpapier-Mitteilungen
Programm / Referenten
8. November 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Überblick
Neues aus der BaFin
wZuständigkeiten
wSchwerpunkte in der Aufsicht
wMiFiD II
Dr. Günter Birnbaum, Abteilungspräsident Wertpapieraufsicht/Asset-Management,
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
MiFID II - Aktuell
MiFID II – Verfahrensstand und Umsetzungsschwerpunkte
wVerfahrensstand
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-
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Level 1: Verschiebung der Anwendbarkeit
Level 2: Delegierte Rechtsakte
Level 3: Leitlinien
Nationale Umsetzung: 2. FimanoG
wAktuelle Schwerpunkte der Umsetzung
- Product Governance
-Kosteninformationen
-Zuwendungen
- Geeignetheitserklärung vs. Beratungsprotokoll
- Produktintervention (u.a. Bonitätsanleihen)
Nikolai Lenarz, LL.M., Rechtsanwalt, Referent Finanzmärkte,
Bundesverband deutscher Banken
Bearbeitung von Kundenbeschwerden als Teil des Risikomanagements unter
Beachtung der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (MaRisk, SREP, ...)
Stefanie Buchmann, Chief Compliance Officer, Direktorin / Volljuristin,
B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA
Digitalisierung & Compliance
EU-Datenschutz-Grundverordnung – Auswirkungen auf Compliance
wUmsetzungsaufwand, Bürokratisierung
wKohärenz Datenschutz und Bankaufsichtsrecht
wInternetlastigkeit
wSanktionen
Sascha Kuhn, Rechtsanwalt, Partner, Simmons & Simmons
IT- Lösungen für Compliance, Geldwäsche & Betrug
N. N.
MAD/MAR-Umsetzung
MAD2/MAR: Erste Erfahrungen in der praktischen Umsetzung
wHistorie
wNeues Insiderrecht
wVerbotene Marktmanipulationstatbestände
wWie erfolgt regelkonformes Market Sounding
wNeuer Sanktionsrahmen der MAD2
Hartmut T. Renz, Rechtsanwalt, Chief Compliance Officer,
Landesbank Baden-Württemberg
REMIT – Energiesektorspezifisches Marktmissbrauchs- und Aufsichtsrecht
wZiele und Hintergründe der REMIT Verordnung
wREMIT- Inhalte und Pflichten
wREMIT-Anwendungsbereich: Betroffene Energiegeschäfte und Marktakteure
wAbgrenzung und Zusammenhänge mit EMIR, MiFID II, MAD II
Violeta Sliskovic, CCP, Rechtsanwältin, Stabsstelle Regulatorische Compliance und
Vertragsangelegenheiten, ENTEGA AG
Compliance-Organisation
Die kleine Compliance-Organisation: schlank – kostengünstig – wirksam
wKostendruck vs. Regulatory Tsunami
wVisionär vs. Feuerwehr
wInternationale Governance Struktur vs. lokale Anforderungen
wPflicht und Kür im Compliance-Sport
wEierlegende Wollmilchsau vs. Spezialisten
Andreas Gehrke, Country Compliance Head, ABN AMRO Group Deuschland,
Bethmann Bank
Integritätskultur –wie schaffen, steuern und messen?
wFaktor Mensch
wRegulatorische Vorgaben und Zuständigkeiten
wKultur als Allheilmittel?
Daniel Sandmann, Head of Customer Protection, Regulatory Compliance & Integrity
Culture, Allianz SE | Group Legal & Compliance
Programm / Referenten
9. November 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Zivil- und strafrechtliche Fragen
Reputationsrisikomanagement
wCompliance in der LBBW
wReputationsrisikomanagement in der LBBW
wRolle von Compliance im Reputationsrisikoprozess
wAusblick / Herausforderungen
Patrick Lachmann, Compliance, Landesbank Baden-Württemberg
Strafbarkeitserweiterung des § 299 StGB – Bestechung und Bestechlichkeit im
geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung/-bestechlichkeit)
wDie neue Gesetzeslage und das „Geschäftsherrenmodell“
wExkulpation über Einwilligung?
wAnpassungsbedarf interner Compliance-Richtlinien?
Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht, Rechtsanwalt, Partner, Wessing & Partner
Das Compliance Programm unter FATCA und QI
Kai-Hendrik Friese, Rechtsanwalt, Leiter Bereich Compliance, DZ BANK AG
Integrierte Business Partner Compliance
wGeschäftspartner-Integrität im Fokus der gesetzlichen Anforderungen
wDer risikobasierte Due Diligence Prozess
wDatenquellen und Datenprovider
wIntegrierte IT-Lösungen als Voraussetzung für Effizienz, Effektivität und Akzeptanz im Unternehmen
Peter Carling, Managing Partner, CAWECO GmbH – Business Consulting
Die Anforderungen an die Managementposition wie auch die strategischen Aufgaben
der Compliance-Verantwortlichen haben sich seit der Finanzkrise fundamental verändert, gerade hat das BMF den Entwurf zum 2. FiMaNoG vorgelegt, mit dem die europäischen Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID II im nationalen Recht verankert
Steuerfragen bei Compliance-Untersuchungen
Dr. Alexander Werder, Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner, Gleiss Lutz
Verbraucherschutzfragen
wMiFID II - Umsetzung
wEvaluierung Kleinanlegerschutzgesetz
wBaFin-Verfügung
wFinanzmarktwächter
Christian Ahlers, Finanzmarktreferent im Team Finanzmarkt,
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Compliance International
Conduct Risk
wWoher kommt Conduct Risk?
wUnterschiedliche Definitionsansätze
wConduct Risk Assessment
wBedeutung und Umsetzung der Risikokultur, regulatorischer Initiativen und deren Konsequenzen
wDie Rolle der (MaRisk-) Compliancefunktion vor dem Hintergrund der künftigen Änderungen
wAusblick
Andreas Marbeiter, Geschäftsführer, GenoTec GmbH
Dr. Stephan Niermann, Rechtsanwalt, Divisional Head of Compliance,
Commerzbank AG
werden sollen. Das bedeutet neue Herausforderungen für Compliance. Dazu kommen
die Umsetzung der MAD/MAR, das Management von Reputationsrisiken, von zivil- und
strafrechtlichen Risiken bei Compliance-Untersuchungen und eine Reihe anderer
Themen mit erheblichem Einfluss auf die Compliance-Organisation. Die zunehmende
Digitalisierung nimmt einen immer stärker werdenden Stellenwert ein, im Hinblick auf
immer neue Angriffsszenarien wird Cyber Security immer wichtiger, systematisches
Compliance Management ist gefordert.
Dazu kommen erhebliche Reputationsrisiken, die den Ruf nach einem Kulturwandel
allgegenwärtig machen, ein echter Kulturwandel ist bisher aber ausgeblieben. Die
Ursache: aufgrund der umfangreichen Regelierungsvorgaben zu kleinteilige Compliance und zu wenig Ethik. Regulierung und Compliance sollten aber Orientierung stiften und Mitarbeiter in beharrlicher Überzeugungsarbeit zum neuen Denken bringen.
Die Compliance-Tagung stellt die Diskussionsplattform zu all diesen Themen und
versucht einen Beitrag zu leisten. Ohne direkten, regelmäßigen und institutsübergreifenden Austausch dürfte ein Kulturwandel nur schwer gelingen.
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
·
Postfach 11 09 32
·
60044 Frankfurt am Main
Datum
8. November 2016 - 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
9. November 2016 - 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Veranstaltungsort
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
Voltastr. 29
60486 Frankfurt am Main
·
Tel.: +49 69 2732 162
·
www.wm-seminare.de
www.wertpapiermitteilungen.de
D 22085 C
39
1. Oktober 2016
70. Jahrgang
Seiten 1857-1904
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
Redaktion:
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
ZKZ88765
WuB
1/2016
Redaktion
Rechtsanwältin
Dr. Karen Kuder,
Frankfurt a.M.
Anmeldung zum Seminar Nr. S16-866N
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a.M.
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine
Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von € 885,- (zzgl. 19% MwSt. = € 168,15)
für einen Tag bzw. €. 1.675,- (zzgl. 19% MwSt = € 318,25) für beide Tage. Die Rechnung
wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen,
dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn
eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen,
Erfrischungen/Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige
Programmänderungen vor.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar
später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent­schä­di­gung
von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher
als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der
Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte
Seminarpreis zurück­erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich,
dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit
erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte
hier: [email protected]
Unterkunft/Hotel
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte
nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor.
Fax: +49 69 2732 200
Werbung
 Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
 Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
Tel. +49 69 7926 0
An der 18. Compliance-Tagung am
 8. November 2016
 9. November 2016
in Frankfurt am Main nehme ich teil. Der Seminarpreis pro
Person in Höhe von EUR 885,- (für einen Tag) bzw. EUR 1.675,(für beide Tage) zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf
 mich  Firma/Institut.
·
Entscheidungsanmerkungen
zum Wirtschafts- und
Bankrecht
Aus dem Inhalt
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Arne Wittig,
Essen
Redaktionsbeirat:
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Bankrecht und Kreditsicherungsrecht
Seite 3
Anzeige der Inanspruchnahme bei Zeitbürgschaft
OLG Bamberg 12.5.2015 – 4 U 205/14 (WM 2015, 1906)
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Trier
Rechtsanwältin
Dr. Anna Heidelbach,
Frankfurt a. M.
Redaktionsbeirat
Seite 18
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Bankerlaubnis; Einlagengeschäft; Ankauf Lebensversicherung
OLG Nürnberg 5.12.2014 – 14 W2263/14 (WM 2015, 1674)
RA Reinfrid Fischer, Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a.M.
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Seite 21
Kein Anspruch auf Detailinformationen zur Besetzung von Führungspositionen in abhängiger Gesellschaft als Grundlage für Entlastungsentscheidung in der Obergesellschaft
OLG Düsseldorf 13.7.2015 – I-26 W 16/14 [AktE] (WM 2015, 2053)
Univ.-Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), Kiel/Dr. Philipp Scholz, Jena
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Notar- und Anwaltsrecht
Seite 60
Notarielle Beurkundung von Verbraucherverträgen; Einhaltung der
Regelfrist
BGH 25.6.2015 – III ZR 292/14 (WM 2015, 1911)
Vors. Richter am BGH a. D. Dr. Hans Gerhard Ganter, Weil der Stadt
www.wertpapiermitteilungen.de
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
AUS DEM INHALT:
Seite 1857
Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Matthias Herdegen, Bonn
Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Schaffung eines Europäischen Einlagenversicherungssystems:
Würdigung aus europa- und staatsrechtlicher Sicht
– Teil I –
Seite 1865
Dr. Daniel Weiß, LL.M. (University of Chicago), und
Dr. Markus Reps, LL.M. (Wisconsin), Frankfurt a. M.
Zinsbegrenzungsvereinbarungen und -prämien in AGB
– Zugleich Besprechung LG Frankfurt a. M. vom 16.9.2015
(2-19 O 41/15) –
Seite 1874
BGH, 9.6.2016 – V ZB 37/15
Zur Erstreckung des mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandenen Pfandrechts auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar bei Abwicklung
einer Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto
Seite 1877
Kammergericht, 12.4.2016 – 6 U 102/15
Versicherer angezeigte Abtretung der Leistungsansprüche
und Gestaltungsrechte aus einem Kapitallebensversicherungsvertrag an die kreditgebende Bank steht späterer
Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer nach Widerspruch
gemäß § 5a VVG a.F. entgegen
Seite 1878
OLG Oldenburg, 18.4.2016 – 13 U 43/15
Zur Inanspruchnahme von Griechenland auf Zahlung aus
Staatsanleihen, die während der Schuldenkrise Griechenlands zwangsweise mit einem niedrigeren Nennwert getauscht werden mussten – insbesondere zur gerichtlichen
Zuständigkeit
Postverlagsort Frankfurt a. M.
32. Jahrgang 2016 – S. 1-68
 Ja, ich möchte als Dankeschön
 Ja, ich möchte als Danke-  Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die BörsenZeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
schön für meine Teilnahme das
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recht drei Wochen lang kostenlos
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1.Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
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E-Mail
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Fax +49 69 27 32 200
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