WM Seminare 18. Compliance-Tagung u.a. MiFID II aktuell; Digitalisierung; MAD/MAR-Umsetzung, ComplianceOrganisation, Zivil- und strafrechtliche Fragen; Compliance International 8./9. November 2016 Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe WM - Tag ung NoG iMa F . 2 . l k In Leitung und Moderation: Dr. Jürgen Brockhausen & Hartmut T. Renz Referenten Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht Christian Ahlers Dr. Günter Birnbaum Stefanie Buchmann Peter Carling Kai-Hendrik Friese Andreas Gehrke Sascha Kuhn Patrick Lachmann Nikolai Lenarz Andreas Marbeiter Dr. Stephan Niermann Hartmut T. Renz Daniel Sandmann Violeta Sliskovic Dr. Alexander Werder Direkt zur OnlineAnmeldung Börsen-Zeitung Zeitung für die Finanzmärkte Wertpapier-Mitteilungen Programm / Referenten 8. November 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Überblick Neues aus der BaFin wZuständigkeiten wSchwerpunkte in der Aufsicht wMiFiD II Dr. Günter Birnbaum, Abteilungspräsident Wertpapieraufsicht/Asset-Management, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht MiFID II - Aktuell MiFID II – Verfahrensstand und Umsetzungsschwerpunkte wVerfahrensstand - - - - Level 1: Verschiebung der Anwendbarkeit Level 2: Delegierte Rechtsakte Level 3: Leitlinien Nationale Umsetzung: 2. FimanoG wAktuelle Schwerpunkte der Umsetzung - Product Governance -Kosteninformationen -Zuwendungen - Geeignetheitserklärung vs. Beratungsprotokoll - Produktintervention (u.a. Bonitätsanleihen) Nikolai Lenarz, LL.M., Rechtsanwalt, Referent Finanzmärkte, Bundesverband deutscher Banken Bearbeitung von Kundenbeschwerden als Teil des Risikomanagements unter Beachtung der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (MaRisk, SREP, ...) Stefanie Buchmann, Chief Compliance Officer, Direktorin / Volljuristin, B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA Digitalisierung & Compliance EU-Datenschutz-Grundverordnung – Auswirkungen auf Compliance wUmsetzungsaufwand, Bürokratisierung wKohärenz Datenschutz und Bankaufsichtsrecht wInternetlastigkeit wSanktionen Sascha Kuhn, Rechtsanwalt, Partner, Simmons & Simmons IT- Lösungen für Compliance, Geldwäsche & Betrug N. N. MAD/MAR-Umsetzung MAD2/MAR: Erste Erfahrungen in der praktischen Umsetzung wHistorie wNeues Insiderrecht wVerbotene Marktmanipulationstatbestände wWie erfolgt regelkonformes Market Sounding wNeuer Sanktionsrahmen der MAD2 Hartmut T. Renz, Rechtsanwalt, Chief Compliance Officer, Landesbank Baden-Württemberg REMIT – Energiesektorspezifisches Marktmissbrauchs- und Aufsichtsrecht wZiele und Hintergründe der REMIT Verordnung wREMIT- Inhalte und Pflichten wREMIT-Anwendungsbereich: Betroffene Energiegeschäfte und Marktakteure wAbgrenzung und Zusammenhänge mit EMIR, MiFID II, MAD II Violeta Sliskovic, CCP, Rechtsanwältin, Stabsstelle Regulatorische Compliance und Vertragsangelegenheiten, ENTEGA AG Compliance-Organisation Die kleine Compliance-Organisation: schlank – kostengünstig – wirksam wKostendruck vs. Regulatory Tsunami wVisionär vs. Feuerwehr wInternationale Governance Struktur vs. lokale Anforderungen wPflicht und Kür im Compliance-Sport wEierlegende Wollmilchsau vs. Spezialisten Andreas Gehrke, Country Compliance Head, ABN AMRO Group Deuschland, Bethmann Bank Integritätskultur –wie schaffen, steuern und messen? wFaktor Mensch wRegulatorische Vorgaben und Zuständigkeiten wKultur als Allheilmittel? Daniel Sandmann, Head of Customer Protection, Regulatory Compliance & Integrity Culture, Allianz SE | Group Legal & Compliance Programm / Referenten 9. November 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Zivil- und strafrechtliche Fragen Reputationsrisikomanagement wCompliance in der LBBW wReputationsrisikomanagement in der LBBW wRolle von Compliance im Reputationsrisikoprozess wAusblick / Herausforderungen Patrick Lachmann, Compliance, Landesbank Baden-Württemberg Strafbarkeitserweiterung des § 299 StGB – Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung/-bestechlichkeit) wDie neue Gesetzeslage und das „Geschäftsherrenmodell“ wExkulpation über Einwilligung? wAnpassungsbedarf interner Compliance-Richtlinien? Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht, Rechtsanwalt, Partner, Wessing & Partner Das Compliance Programm unter FATCA und QI Kai-Hendrik Friese, Rechtsanwalt, Leiter Bereich Compliance, DZ BANK AG Integrierte Business Partner Compliance wGeschäftspartner-Integrität im Fokus der gesetzlichen Anforderungen wDer risikobasierte Due Diligence Prozess wDatenquellen und Datenprovider wIntegrierte IT-Lösungen als Voraussetzung für Effizienz, Effektivität und Akzeptanz im Unternehmen Peter Carling, Managing Partner, CAWECO GmbH – Business Consulting Die Anforderungen an die Managementposition wie auch die strategischen Aufgaben der Compliance-Verantwortlichen haben sich seit der Finanzkrise fundamental verändert, gerade hat das BMF den Entwurf zum 2. FiMaNoG vorgelegt, mit dem die europäischen Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID II im nationalen Recht verankert Steuerfragen bei Compliance-Untersuchungen Dr. Alexander Werder, Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner, Gleiss Lutz Verbraucherschutzfragen wMiFID II - Umsetzung wEvaluierung Kleinanlegerschutzgesetz wBaFin-Verfügung wFinanzmarktwächter Christian Ahlers, Finanzmarktreferent im Team Finanzmarkt, vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Compliance International Conduct Risk wWoher kommt Conduct Risk? wUnterschiedliche Definitionsansätze wConduct Risk Assessment wBedeutung und Umsetzung der Risikokultur, regulatorischer Initiativen und deren Konsequenzen wDie Rolle der (MaRisk-) Compliancefunktion vor dem Hintergrund der künftigen Änderungen wAusblick Andreas Marbeiter, Geschäftsführer, GenoTec GmbH Dr. Stephan Niermann, Rechtsanwalt, Divisional Head of Compliance, Commerzbank AG werden sollen. Das bedeutet neue Herausforderungen für Compliance. Dazu kommen die Umsetzung der MAD/MAR, das Management von Reputationsrisiken, von zivil- und strafrechtlichen Risiken bei Compliance-Untersuchungen und eine Reihe anderer Themen mit erheblichem Einfluss auf die Compliance-Organisation. Die zunehmende Digitalisierung nimmt einen immer stärker werdenden Stellenwert ein, im Hinblick auf immer neue Angriffsszenarien wird Cyber Security immer wichtiger, systematisches Compliance Management ist gefordert. Dazu kommen erhebliche Reputationsrisiken, die den Ruf nach einem Kulturwandel allgegenwärtig machen, ein echter Kulturwandel ist bisher aber ausgeblieben. Die Ursache: aufgrund der umfangreichen Regelierungsvorgaben zu kleinteilige Compliance und zu wenig Ethik. Regulierung und Compliance sollten aber Orientierung stiften und Mitarbeiter in beharrlicher Überzeugungsarbeit zum neuen Denken bringen. Die Compliance-Tagung stellt die Diskussionsplattform zu all diesen Themen und versucht einen Beitrag zu leisten. Ohne direkten, regelmäßigen und institutsübergreifenden Austausch dürfte ein Kulturwandel nur schwer gelingen. Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation /Rückfragen · Postfach 11 09 32 · 60044 Frankfurt am Main Datum 8. November 2016 - 9.30 bis ca. 17.30 Uhr 9. November 2016 - 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Veranstaltungsort Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe Voltastr. 29 60486 Frankfurt am Main · Tel.: +49 69 2732 162 · www.wm-seminare.de www.wertpapiermitteilungen.de D 22085 C 39 1. Oktober 2016 70. Jahrgang Seiten 1857-1904 WERTPAPIERMITTEILUNGEN Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. ZKZ88765 WuB 1/2016 Redaktion Rechtsanwältin Dr. Karen Kuder, Frankfurt a.M. Anmeldung zum Seminar Nr. S16-866N Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a.M. (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von € 885,- (zzgl. 19% MwSt. = € 168,15) für einen Tag bzw. €. 1.675,- (zzgl. 19% MwSt = € 318,25) für beide Tage. Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Unterkunft/Hotel Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor. Fax: +49 69 2732 200 Werbung Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. Tel. +49 69 7926 0 An der 18. Compliance-Tagung am 8. November 2016 9. November 2016 in Frankfurt am Main nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR 885,- (für einen Tag) bzw. EUR 1.675,(für beide Tage) zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. · Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht Aus dem Inhalt Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Arne Wittig, Essen Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Bankrecht und Kreditsicherungsrecht Seite 3 Anzeige der Inanspruchnahme bei Zeitbürgschaft OLG Bamberg 12.5.2015 – 4 U 205/14 (WM 2015, 1906) Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Trier Rechtsanwältin Dr. Anna Heidelbach, Frankfurt a. M. Redaktionsbeirat Seite 18 Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Bankerlaubnis; Einlagengeschäft; Ankauf Lebensversicherung OLG Nürnberg 5.12.2014 – 14 W2263/14 (WM 2015, 1674) RA Reinfrid Fischer, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a.M. WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Gesellschafts- und Unternehmensrecht Seite 21 Kein Anspruch auf Detailinformationen zur Besetzung von Führungspositionen in abhängiger Gesellschaft als Grundlage für Entlastungsentscheidung in der Obergesellschaft OLG Düsseldorf 13.7.2015 – I-26 W 16/14 [AktE] (WM 2015, 2053) Univ.-Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), Kiel/Dr. Philipp Scholz, Jena Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Notar- und Anwaltsrecht Seite 60 Notarielle Beurkundung von Verbraucherverträgen; Einhaltung der Regelfrist BGH 25.6.2015 – III ZR 292/14 (WM 2015, 1911) Vors. Richter am BGH a. D. Dr. Hans Gerhard Ganter, Weil der Stadt www.wertpapiermitteilungen.de WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV AUS DEM INHALT: Seite 1857 Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Matthias Herdegen, Bonn Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Schaffung eines Europäischen Einlagenversicherungssystems: Würdigung aus europa- und staatsrechtlicher Sicht – Teil I – Seite 1865 Dr. Daniel Weiß, LL.M. (University of Chicago), und Dr. Markus Reps, LL.M. (Wisconsin), Frankfurt a. M. Zinsbegrenzungsvereinbarungen und -prämien in AGB – Zugleich Besprechung LG Frankfurt a. M. vom 16.9.2015 (2-19 O 41/15) – Seite 1874 BGH, 9.6.2016 – V ZB 37/15 Zur Erstreckung des mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandenen Pfandrechts auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar bei Abwicklung einer Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto Seite 1877 Kammergericht, 12.4.2016 – 6 U 102/15 Versicherer angezeigte Abtretung der Leistungsansprüche und Gestaltungsrechte aus einem Kapitallebensversicherungsvertrag an die kreditgebende Bank steht späterer Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. entgegen Seite 1878 OLG Oldenburg, 18.4.2016 – 13 U 43/15 Zur Inanspruchnahme von Griechenland auf Zahlung aus Staatsanleihen, die während der Schuldenkrise Griechenlands zwangsweise mit einem niedrigeren Nennwert getauscht werden mussten – insbesondere zur gerichtlichen Zuständigkeit Postverlagsort Frankfurt a. M. 32. Jahrgang 2016 – S. 1-68 Ja, ich möchte als Dankeschön Ja, ich möchte als Danke- Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die BörsenZeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. schön für meine Teilnahme das kostenlose zweimonatige Probe-Abonnement der WuB-Papierausgabe Ansicht erhalten. für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bank recht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. 1.Teilnehmer: Name, Vorname 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort % ./. 20 t t a b Ra Fax +49 69 27 32 200 WM Seminare
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