Elternbrief - vs

Grundschule und Mittelschule Bissingen
Stillnauer Str. 2
-
Tel. 09084/969011
86657 Bissingen
Fax. 09084/969014
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Bissingen, 1. Oktober 2016
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
mit diesem Elternbrief möchte ich Sie – auch im Namen des gesamten Kollegiums, der Sekretärin und
des Hausmeisters - ganz herzlich zum neuen Schuljahr willkommen heißen. Ich wünsche Ihnen und insbesondere Ihrem Kind alles Gute und viel Erfolg im Schuljahr 2016/17.
Vorab wollen wir Ihnen einige Informationen und Termine bekannt geben.
Personalien:
Frau Sarah Schilling und Frau Sabine Müller sind nicht mehr an der Bissinger Schule im Einsatz. Im
Nachhinein bedanken wir uns noch bei Ihnen für ihre Arbeit zum Wohle der Kinder.
Neu an unserer Schule sind in der Grundschule Frau Regina Bahr, die die 3. Klasse als Klassenlehrkraft
übernommen hat, und Frau Ute Stadtmüller. Frau Stadtmüller war bereits an der Mittelschule Bissingen
vor ihrer Elternzeit tätig. Sie unterrichtet das Fach Wirtschaft in den Klassen 7 – 9. Ein herzliches Willkommen den neuen Lehrkräften.
Erste und zweite Schulwoche:
Unterrichtsschluss
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Freitag,
13.09.2016
14.09.2016
15.09.2016
16.09.2016
Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Freitag,
19.09.2016
20.09.2016
21.09.2016
22.09.2016
23.09.2016
11:05 Uhr
11:50 Uhr
11:50 Uhr
11:05 Uhr (Bitte beachten Sie die Änderung zum
Sommerbrief vom 11.07.2016!)
nach Stundenplan, ohne Nachmittag
11:50 Uhr
nach Stundenplan, ohne Nachmittag
nach Stundenplan, ohne Nachmittag
nach Stundenplan
Ab Montag, 19.09.2016, findet die Ganztagesbetreuung von Montag bis Donnerstag statt. Für
die Grundschule im Anschluss an den Unterricht bis 16:00 Uhr, für die Mittelschule von 12:00
Uhr – 16:00 Uhr.
Anfangsgottesdienste:
Freitag, 23.09.2016
08:00 Uhr GS
09:00 Uhr MS
Für Ihre persönliche Planung:
Ferienplan 2016/17
Herbst
Weihnachten
Frühjahr
Ostern
Pfingsten
Sommer
letzter Schultag
erster Schultag
Freitag,
Freitag,
Freitag,
Freitag,
Freitag,
Freitag,
Montag,
Montag,
Montag,
Montag,
Montag,
Dienstag,
28.10.2016
23.12.2016
24.02.2017
07.04.2017
02.06.2017
28.07.2017
07.11.2016
09.01.2017
06.03.2017
24.04.2017
19.06.2017
12.09.2017
Folgende Tage sind unterrichtsfrei:
Tag der Deutschen Einheit
Buß- und Bettag
1.Mai
Christi Himmelfahrt
Montag,
Mittwoch,
Montag,
Donnerstag,
03.10.2016
16.11.2016
01.05.2017
25.05.2017
1.) Organisatorisches
Benachrichtigen Sie die Schule bei der Erkrankung oder Abwesenheit Ihres Kindes bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch.
Sie können Ihr Kind auch schriftlich entschuldigen (s. Anlage „Entschuldigung“; auch auf der
Homepage finden Sie eine Vorlage dazu). Bei mehr als drei Fehltagen benötigen wir ein ärztliches Attest.
Ihr Kind ist sowohl auf dem Schulweg als auch in der Schule gegen Unfall versichert. Sollten Sie
einmal wegen einer Verletzung Ihres Kindes, die es sich in der Schule oder auf dem Schulweg
zugezogen hat, einen Arzt aufsuchen müssen, dann geben Sie dort an, dass es sich um einen
Schulunfall handelt. Teilen Sie den Arztbesuch und die Art der Verletzung auch dem Klassenlehrer mit, so dass die Schulleitung eine Unfallmeldung an die Versicherung weiterleiten kann.
Bitte nutzen Sie häufig die Möglichkeit zum Gespräch mit den Lehrkräften. Halten Sie sich hierbei
an die hierfür vorgesehenen Sprechstunden. Eine Übersicht über die Lehrersprechstunden erhalten Sie demnächst. Sollten Sie die Sprechstunde nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie
bitte mit der Lehrkraft telefonisch einen anderen Termin. Wir sind alle gerne für Gespräche bereit.
Vermeiden Sie bitte die Vorviertelstunde (7.30 – 7.45 Uhr), da diese Zeit den Kindern gehört.
Ihr Kind erhält heute die Anmeldeformulare für die Arbeitsgemeinschaften. Geben Sie den Rückschein
bis spätestens Montag, 19.09.2016, Ihrem Kind mit in die Schule. So können wir bereits nächste Woche
mit der Gruppenbildung beginnen. Die Schüler werden bis Montag, 26.09.2016, benachrichtigt, an welcher Arbeitsgemeinschaft sie teilnehmen können.
Beachten Sie bei der Wahl folgende Hinweise:
Jede AG findet nur ab einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl statt.
Andererseits ist die Teilnehmerzahl je Arbeitsgemeinschaft begrenzt.
Denken Sie daran, dass die Zusage für das gesamte Schuljahr gilt.
Außerdem bieten wir auch wieder in Verbindung mit der Musikschule Flöte- und Gitarrenunterricht an. Sollten Sie hieran Interesse und noch keine Anmeldung abgegeben haben, melden Sie
sich bei uns telefonisch. Sie erhalten dann ein Anmeldeblatt.
Auch heuer besteht die Möglichkeit Schließfächer anzumieten. Falls Sie das möchten, melden Sie sich
bitte bei uns. Sie erhalten dann einen Vertrag, den Sie ausfüllen und an die Firma ASTRA-Direkt senden. Für ältere Kinder in der Betreuung ist dies eine gute Möglichkeit, Wertsachen und persönliche Gegenstände sicher zu verwahren.
2.) Wichtige Termine:
Start Ganztagesschule
Montag, 19.09.2016
(Unterrichtsschluss 16:00 Uhr)
Wandertag (je nach Wetterlage)
noch nicht bekannt
Elternabend mit Elternbeiratswahl
(Es ergeht eine eigene Einladung
mit Wahlzettel)
Montag,
26.09.2016 / 19:00 Uhr in der Aula
Fotograf
Dienstag,
Freitag,
27.09.2016
30.09.2016
„Tag des Merkens“ mit Elternabend
Mittwoch,
12.10.2016
1. Elternsprechtag
Mittwoch,
23.11.2016 / 16:00 – 19:00 Uhr
3. Leistungsbeurteilung:
Liebe Eltern, um Ihnen die Leistungsbeurteilung in der Grundschule und Mittelschule etwas transparenter zu machen, haben wir für Sie die wichtigsten Aspekte zusammengestellt. Die Beispiele beziehen sich
auf die Grundschule, in der Mittelschule gelten aber die gleichen Bewertungsprinzipien.
Allgemeines:
Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz und die Grundschul- bzw. Mittelschulordnung sind
die Grundlagen für die Leistungsbeurteilung. In die Leistungsbeurteilung gehen mündliche, schriftliche
und praktische Leistungen eines Schülers je nach Fach gerichtet in pädagogischer Verantwortung der
Lehrkraft ein.
Schriftliche Leistungsnachweise werden in der Grundschule bis einschließlich dem 1. Halbjahr der
2. Jahrgangsstufe in Form von Lernzielkontrollen erbracht. Die Anzahl der Probearbeiten pro Fach wird
im GS- bzw. MS-Team festgelegt, wobei das Ministerium für Unterricht und Kultus Richtzahlen festlegt.
Ab der 4. Jahrgangsstufe werden die Probearbeiten in allen Fächern spätestens eine Woche vorher angesagt. In der 4. Klasse gibt es probenfreie Zeiträume (Sie erhalten hier ein gesondertes Infoblatt), die
nur für Deutsch, Mathematik und HSU gelten.
In der Grundschule gibt es Änderungen beim Zwischenzeugnis im Rahmen des neuen Lehrplanes, die
ab diesem Schuljahr in allen vier Jahrgangsstufen gelten. In den Klassen eins bis drei werden ab diesem
Schuljahr die Lernentwicklungsgespräche eingeführt. Die Lehrkraft führt mit den Kind in Ihrem Beisein
ein Gespräch über dessen Lernentwicklung. Für die Weiterarbeit werden gemeinsame Ziele vereinbart.
Das Zwischenzeugnis entfällt, das Gespräch findet im Zeitraum Januar / Februar 2017 statt. Am ersten
Elternabend erhalten Sie weitere Informationen hierzu. An vielen Schulen in Bayern werden bereits
Lernentwicklungsgespräche geführt. Da die Rückmeldungen von Schülern, Eltern und Lehrkräften positiv sind, haben wir uns auch auf den Weg gemacht und führen sie in Abstimmung mit dem Elternbeirat
ein.
Aufbau der Probearbeiten:
Proben sollen folgende vier Anforderungsstufen aufweisen, eine einwandfreie Trennung der 4 Stufen ist
nicht möglich.
a) Reproduktion:
Der Schüler gibt gedächtnismäßig vertraute Sachverhalte wieder. Sämtliche Fragen stehen analog, z.
B. im Heft oder Buch
Beispiel: „Rechne 2 x 5“
b) Reorganisation:
Der Schüler verarbeitet selbständig den gelernten Stoff (Kürzungen, Ergänzungen, Vergleiche)
Beispiel: „Mutter kauft 2 Netze Orangen mit je 5 Früchten“
c) Transfer:
Der Schüler überträgt Aspekte des Gelernten auf neue, wenn auch oft ähnliche Aufgabenstellungen.
Beispiel: „Ein Malkasten kostet 5,89 €. Wie viel kosten 11 Malkästen ungefähr?
Überschlage und kreise die richtige Antwort ein.
12 x 6 = 72
11 x 5 = 55
10 x 5,89 = 58,90
10 x 6 = 60
d) Problemlösenden Denken:
Der Schüler löst Aufgaben mit relativ neuer Struktur in kreativer Weise.
Beispiel: Schwierige Sachaufgaben, deren Struktur nicht im Unterricht behandelt wurde.
Konkret bedeutet dies für die Notengebung in einer Probearbeit, dass die Notenstufen „gut“ und „sehr
gut“ nur dann zu erteilen sind, wenn vom Schüler auch Denk- und Transferleistungen erbracht wurden.
In Proben können auch Inhalte abgefragt werden, die im mündlichen Unterricht oder auch während eines Unterrichtsganges besprochen worden sind und nicht im Heft oder Buch nachgelesen werden können.
Auch die äußere Form der Probearbeit (z. B. Leserlichkeit des Geschriebenen) ist wichtig. Aber auch
hier gilt die Verantwortung der Lehrkraft.
Wir bitten Sie auch sehr eindringlich, der Lehrkraft Ihres Kindes das nötige Vertrauen entgegenzubringen und sich bei allen Fragen an diese zu wenden.
4.) Sonstiges:
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Notfallblatt sowie Überprüfung / Aktualisierung der Schülerdaten:
Wir möchten Sie bitten, das Notfallblatt im Anhang mit schwarzem Stift auszufüllen. Es dient
einmal als Überprüfung und Aktualisierung der Schülerdaten und zum anderen erhält es jede
Lehrkraft, damit sie alle wichtigen Daten und Besonderheiten zur Hand hat.
Es wäre gut, wenn Sie mehrere Telefonnummern bzw. zusätzliche Ansprechpartner vermerken,
falls wir Sie aus irgendeinem Grund nicht erreichen können. Kleine Verletzungen bzw. plötzlich
auftretende Unpässlichkeiten sollten mit diesen Personen geregelt werden können. Bei schwereren Verletzungen wird selbstverständlich der Notarzt verständigt.
Hinweis: Das Notfallblatt erhält das Sekretariat, eine Kopie wird im Ordner im Lehrerzimmer abgeheftet, jede Lehrkraft, die Ihr Kind unterrichtet, erhält eine Kopie. Wenn Ihr Kind in der Betreuung ist, bitte das entsprechende Kreuz machen, das uns eine Weitergabe erlaubt. Vielen Dank!
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Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erlauben Sie uns, Ihnen Informationen zuzusenden. Auch
die Lehrkräfte können auf diesem Weg mit Ihnen in Kontakt treten.
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Die Hausordnung wurde Ende des Schuljahres mit allen Mitgliedern der Schulfamilie überarbeitet (Schulforum) und gilt nun in der neuen abgesprochenen Form. Bitte lesen Sie sich diese
durch und besprechen die Hausordnung mit Ihren Kindern.
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Ihr Kind ist verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen. Bitte kontrollieren Sie immer wieder die
Eintragungen und schauen Sie nach, ob die Lehrkraft eine Mitteilung an Sie notiert hat. Eltern
müssen für die Erledigung der Hausaufgaben Sorge tragen.
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Sie erhalten viermal im Jahr ein „Beobachtungsblatt“, in dem Ihnen die Lehrkräfte Rückmeldung über Ihr Kind geben. Falls Sie dazu Fragen haben, vereinbaren Sie einen Termin mit der
Klassenlehrkraft. Dieses Blatt dient auch als Beratungsgrundlage.
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In den Jahrgangsstufen 2 – 5 werden zu Beginn des Schuljahres mittels der Onlinediagnose
des Westermann-Verlages Lernstanderhebungen durchgeführt. Anschließend können Sie Material oder Tipps zur Förderung Ihres Kindes erhalten. Sie bekommen, falls die Klasse Ihres Kindes
betroffen ist, einen gesonderten Elternbrief.
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Offene Ganztagsschule:
Das Kultusministerium hat für Bissingen eine Ganztagesgruppe in der Mittelschule und neu in der
Grundschule genehmigt. Alle angemeldeten Kinder müssen daran teilnehmen. Falls es noch
Plätze gibt, werden Sie verständigt. Sollten Sie einen Notfallplatz brauchen, melden Sie sich bitte.
Da wir heuer zwei Gruppen haben, werden wir das Mittagessen umorganisieren müssen. Das
Essen wird in der Schule vorbereitet und kostet pro Mahlzeit 2,50 €. Auch werden wir einen zweiten Raum belegen, in dem die Gruppen getrennt Hausaufgaben machen bzw. Freizeit haben. Für
den Raum der Mittelschule könnten wir noch ein Sofa oder Ähnliches zum Chillen brauchen.
Können Sie eine derartige Spende machen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Bild und Größenangabe.
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Sportunterricht:
In einem Schreiben des Kultusministeriums wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während
des Sportunterrichts Schmuckgegenstände (Ohrringe, Ringe, Piercings, Freundschaftsbänder),
von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann, abzulegen bzw. abzukleben sind. Lange
Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden.
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) hat hierzu eine Informationsbroschüre, die
online verfügbar ist: „Schulsport: Hinweise und Tipps für Schüler und Eltern“ (GUV – X 99926)
auf ihrer Homepage www.kuvb.de.
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Schulbücher:
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind die Bücher pfleglich behandelt. Die Schulbücher sind mit
Einband zu versehen. Wer Bücher verschmutzt oder beschädigt, muss Schadensersatz je nach
Alter des Buches am Ende des Schuljahres leisten.
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Mittagspause:
Bissinger Schüler/Schülerinnen:
Bissinger Schüler/Schülerinnen (Klassen 5 – 9) verbringen ihre Mittagspause daheim. Sie müssen 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn wieder in der Schule sein, damit pünktlich der Nachmittagsunterricht beginnen kann. (Bitte nicht vorher!)
Auswärtige Schüler/Schülerinnen:
Auswärtige Schüler/Schülerinnen der Klassen 5 – 9 müssen ihre Mittagspause und entsprechende Lücken in der Ganztagesgruppe unter Aufsicht verbringen. Auch Wartezeiten bis zur Abfahrt des Busses müssen dort verbracht werden. Ein vorzeitiges Abholen kann nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Bitte beantragen Sie es rechtzeitig im Sekretariat. Das Schulgelände
darf während der Mittagspause oder in der Buswartezeit nicht verlassen werden.
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Verlassen des Schulgeländes:
Schülern/Schülerinnen ist es verboten das Schulgelände ohne Erlaubnis zu verlassen
Dies gilt auch für Schüler/Schülerinnen, die am Morgen mit dem Bus kommen bzw. für Bissinger
Kinder, die schon da sind und noch einmal gehen möchten, weil sie etwas vergessen haben. Sie
dürfen, auch wenn der Unterricht noch nicht begonnen hat, das Schulgelände nicht mehr verlassen. Sollten sie es doch tun, wären sie nicht versichert. Schüler/Schülerinnen, die das Schulgelände trotz Verbot verlassen, müssen mit einem Verweis rechnen. Wir bitten Sie, dies mit Ihren
Kindern zu besprechen.
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Schulweghelfer
Wir suchen Eltern, die bereit sind, vor allem morgens, aber auch mittags nach Unterrichtsschluss
am Zebrastreifen als Schulweghelfer zu agieren und beim sicheren Überqueren zu helfen.
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Lese – AG
In den vergangenen Schuljahren haben sich in der Klassen 1 und 2 immer wieder „Lesemuttis“
gefunden, die einige Kinder in einer Lese-AG betreut haben. Vielen Dank!
Sollten Sie eine Lese-AG oder andere Arbeitsgemeinschaft (Sport, Imker, Tanz ….) übernehmen
wollen, dann füllen Sie bitte den entsprechenden Teil im Anhang aus.
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Elternbeiratswahl:
Am Montag, 26.09.2016, findet die Wahl des Elternbeirates statt. Neben den Klassenelternsprechern und deren Stellvertretern, die an der 1. Elternversammlung gewählt werden, können alle
anderen Eltern auch in den Elternbeirat gewählt werden. Wahlvorschläge mit Eltern, die auch tatsächlich bereit sind, im Elternbeirat mitzuarbeiten, können bis Freitag, 23.09.2016, im Sekretariat
der Schule eingereicht werden. Aufgestellte Eltern müssen am Montag, 26.09.2016, bei der Wahl
des Elternbeirats anwesend sein. Ansonsten wird das Gremium des Elternbeirats von den Klassenelternsprechern gewählt und mit ihnen gebildet.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Hertle, Rektorin
Name des Kindes: ................................................Klasse: ..............
Schulweghelfer:
Ich kann morgens von 07:15 – 07.45 Uhr am
Montag
helfen.
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Ich kann mittags um 12:40Uhr am
Montag
Dienstag
Mittwoch
helfen.
Donnerstag
Freitag
Ich kann mittags um 11:50Uhr am
Montag
helfen.
Dienstag
Ich kann nicht helfen
Schließfach:
Bitte geben Sie meinem Kind einen Vertrag für die Anmietung
eines Schließfaches mit.
Arbeitsgemeinschaft:
Lese-AG in den Klassen 1A / 1B / 2 von 11:05 Uhr – 11:50 Uhr am
Dienstag
Donnerstag
Freitag
Sonstige Arbeitsgemeinschaft:
Welche AG?
_____________________________
Wann?
_____________________________
Klassenstufe? _____________________________
Den 1. Elternrundbrief vom 1. Oktober 2016 habe/n ich/wir erhalten.
.............................., den ................. .......................................................
(Ort, Datum)
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten