Grundschule und Mittelschule Bissingen Stillnauer Str. 2 - Tel. 09084/969011 86657 Bissingen Fax. 09084/969014 E-Mail: [email protected] Bissingen, 1. Oktober 2016 Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, mit diesem Elternbrief möchte ich Sie – auch im Namen des gesamten Kollegiums, der Sekretärin und des Hausmeisters - ganz herzlich zum neuen Schuljahr willkommen heißen. Ich wünsche Ihnen und insbesondere Ihrem Kind alles Gute und viel Erfolg im Schuljahr 2016/17. Vorab wollen wir Ihnen einige Informationen und Termine bekannt geben. Personalien: Frau Sarah Schilling und Frau Sabine Müller sind nicht mehr an der Bissinger Schule im Einsatz. Im Nachhinein bedanken wir uns noch bei Ihnen für ihre Arbeit zum Wohle der Kinder. Neu an unserer Schule sind in der Grundschule Frau Regina Bahr, die die 3. Klasse als Klassenlehrkraft übernommen hat, und Frau Ute Stadtmüller. Frau Stadtmüller war bereits an der Mittelschule Bissingen vor ihrer Elternzeit tätig. Sie unterrichtet das Fach Wirtschaft in den Klassen 7 – 9. Ein herzliches Willkommen den neuen Lehrkräften. Erste und zweite Schulwoche: Unterrichtsschluss Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 13.09.2016 14.09.2016 15.09.2016 16.09.2016 Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 19.09.2016 20.09.2016 21.09.2016 22.09.2016 23.09.2016 11:05 Uhr 11:50 Uhr 11:50 Uhr 11:05 Uhr (Bitte beachten Sie die Änderung zum Sommerbrief vom 11.07.2016!) nach Stundenplan, ohne Nachmittag 11:50 Uhr nach Stundenplan, ohne Nachmittag nach Stundenplan, ohne Nachmittag nach Stundenplan Ab Montag, 19.09.2016, findet die Ganztagesbetreuung von Montag bis Donnerstag statt. Für die Grundschule im Anschluss an den Unterricht bis 16:00 Uhr, für die Mittelschule von 12:00 Uhr – 16:00 Uhr. Anfangsgottesdienste: Freitag, 23.09.2016 08:00 Uhr GS 09:00 Uhr MS Für Ihre persönliche Planung: Ferienplan 2016/17 Herbst Weihnachten Frühjahr Ostern Pfingsten Sommer letzter Schultag erster Schultag Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Montag, Montag, Montag, Montag, Montag, Dienstag, 28.10.2016 23.12.2016 24.02.2017 07.04.2017 02.06.2017 28.07.2017 07.11.2016 09.01.2017 06.03.2017 24.04.2017 19.06.2017 12.09.2017 Folgende Tage sind unterrichtsfrei: Tag der Deutschen Einheit Buß- und Bettag 1.Mai Christi Himmelfahrt Montag, Mittwoch, Montag, Donnerstag, 03.10.2016 16.11.2016 01.05.2017 25.05.2017 1.) Organisatorisches Benachrichtigen Sie die Schule bei der Erkrankung oder Abwesenheit Ihres Kindes bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch. Sie können Ihr Kind auch schriftlich entschuldigen (s. Anlage „Entschuldigung“; auch auf der Homepage finden Sie eine Vorlage dazu). Bei mehr als drei Fehltagen benötigen wir ein ärztliches Attest. Ihr Kind ist sowohl auf dem Schulweg als auch in der Schule gegen Unfall versichert. Sollten Sie einmal wegen einer Verletzung Ihres Kindes, die es sich in der Schule oder auf dem Schulweg zugezogen hat, einen Arzt aufsuchen müssen, dann geben Sie dort an, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Teilen Sie den Arztbesuch und die Art der Verletzung auch dem Klassenlehrer mit, so dass die Schulleitung eine Unfallmeldung an die Versicherung weiterleiten kann. Bitte nutzen Sie häufig die Möglichkeit zum Gespräch mit den Lehrkräften. Halten Sie sich hierbei an die hierfür vorgesehenen Sprechstunden. Eine Übersicht über die Lehrersprechstunden erhalten Sie demnächst. Sollten Sie die Sprechstunde nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie bitte mit der Lehrkraft telefonisch einen anderen Termin. Wir sind alle gerne für Gespräche bereit. Vermeiden Sie bitte die Vorviertelstunde (7.30 – 7.45 Uhr), da diese Zeit den Kindern gehört. Ihr Kind erhält heute die Anmeldeformulare für die Arbeitsgemeinschaften. Geben Sie den Rückschein bis spätestens Montag, 19.09.2016, Ihrem Kind mit in die Schule. So können wir bereits nächste Woche mit der Gruppenbildung beginnen. Die Schüler werden bis Montag, 26.09.2016, benachrichtigt, an welcher Arbeitsgemeinschaft sie teilnehmen können. Beachten Sie bei der Wahl folgende Hinweise: Jede AG findet nur ab einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl statt. Andererseits ist die Teilnehmerzahl je Arbeitsgemeinschaft begrenzt. Denken Sie daran, dass die Zusage für das gesamte Schuljahr gilt. Außerdem bieten wir auch wieder in Verbindung mit der Musikschule Flöte- und Gitarrenunterricht an. Sollten Sie hieran Interesse und noch keine Anmeldung abgegeben haben, melden Sie sich bei uns telefonisch. Sie erhalten dann ein Anmeldeblatt. Auch heuer besteht die Möglichkeit Schließfächer anzumieten. Falls Sie das möchten, melden Sie sich bitte bei uns. Sie erhalten dann einen Vertrag, den Sie ausfüllen und an die Firma ASTRA-Direkt senden. Für ältere Kinder in der Betreuung ist dies eine gute Möglichkeit, Wertsachen und persönliche Gegenstände sicher zu verwahren. 2.) Wichtige Termine: Start Ganztagesschule Montag, 19.09.2016 (Unterrichtsschluss 16:00 Uhr) Wandertag (je nach Wetterlage) noch nicht bekannt Elternabend mit Elternbeiratswahl (Es ergeht eine eigene Einladung mit Wahlzettel) Montag, 26.09.2016 / 19:00 Uhr in der Aula Fotograf Dienstag, Freitag, 27.09.2016 30.09.2016 „Tag des Merkens“ mit Elternabend Mittwoch, 12.10.2016 1. Elternsprechtag Mittwoch, 23.11.2016 / 16:00 – 19:00 Uhr 3. Leistungsbeurteilung: Liebe Eltern, um Ihnen die Leistungsbeurteilung in der Grundschule und Mittelschule etwas transparenter zu machen, haben wir für Sie die wichtigsten Aspekte zusammengestellt. Die Beispiele beziehen sich auf die Grundschule, in der Mittelschule gelten aber die gleichen Bewertungsprinzipien. Allgemeines: Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz und die Grundschul- bzw. Mittelschulordnung sind die Grundlagen für die Leistungsbeurteilung. In die Leistungsbeurteilung gehen mündliche, schriftliche und praktische Leistungen eines Schülers je nach Fach gerichtet in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft ein. Schriftliche Leistungsnachweise werden in der Grundschule bis einschließlich dem 1. Halbjahr der 2. Jahrgangsstufe in Form von Lernzielkontrollen erbracht. Die Anzahl der Probearbeiten pro Fach wird im GS- bzw. MS-Team festgelegt, wobei das Ministerium für Unterricht und Kultus Richtzahlen festlegt. Ab der 4. Jahrgangsstufe werden die Probearbeiten in allen Fächern spätestens eine Woche vorher angesagt. In der 4. Klasse gibt es probenfreie Zeiträume (Sie erhalten hier ein gesondertes Infoblatt), die nur für Deutsch, Mathematik und HSU gelten. In der Grundschule gibt es Änderungen beim Zwischenzeugnis im Rahmen des neuen Lehrplanes, die ab diesem Schuljahr in allen vier Jahrgangsstufen gelten. In den Klassen eins bis drei werden ab diesem Schuljahr die Lernentwicklungsgespräche eingeführt. Die Lehrkraft führt mit den Kind in Ihrem Beisein ein Gespräch über dessen Lernentwicklung. Für die Weiterarbeit werden gemeinsame Ziele vereinbart. Das Zwischenzeugnis entfällt, das Gespräch findet im Zeitraum Januar / Februar 2017 statt. Am ersten Elternabend erhalten Sie weitere Informationen hierzu. An vielen Schulen in Bayern werden bereits Lernentwicklungsgespräche geführt. Da die Rückmeldungen von Schülern, Eltern und Lehrkräften positiv sind, haben wir uns auch auf den Weg gemacht und führen sie in Abstimmung mit dem Elternbeirat ein. Aufbau der Probearbeiten: Proben sollen folgende vier Anforderungsstufen aufweisen, eine einwandfreie Trennung der 4 Stufen ist nicht möglich. a) Reproduktion: Der Schüler gibt gedächtnismäßig vertraute Sachverhalte wieder. Sämtliche Fragen stehen analog, z. B. im Heft oder Buch Beispiel: „Rechne 2 x 5“ b) Reorganisation: Der Schüler verarbeitet selbständig den gelernten Stoff (Kürzungen, Ergänzungen, Vergleiche) Beispiel: „Mutter kauft 2 Netze Orangen mit je 5 Früchten“ c) Transfer: Der Schüler überträgt Aspekte des Gelernten auf neue, wenn auch oft ähnliche Aufgabenstellungen. Beispiel: „Ein Malkasten kostet 5,89 €. Wie viel kosten 11 Malkästen ungefähr? Überschlage und kreise die richtige Antwort ein. 12 x 6 = 72 11 x 5 = 55 10 x 5,89 = 58,90 10 x 6 = 60 d) Problemlösenden Denken: Der Schüler löst Aufgaben mit relativ neuer Struktur in kreativer Weise. Beispiel: Schwierige Sachaufgaben, deren Struktur nicht im Unterricht behandelt wurde. Konkret bedeutet dies für die Notengebung in einer Probearbeit, dass die Notenstufen „gut“ und „sehr gut“ nur dann zu erteilen sind, wenn vom Schüler auch Denk- und Transferleistungen erbracht wurden. In Proben können auch Inhalte abgefragt werden, die im mündlichen Unterricht oder auch während eines Unterrichtsganges besprochen worden sind und nicht im Heft oder Buch nachgelesen werden können. Auch die äußere Form der Probearbeit (z. B. Leserlichkeit des Geschriebenen) ist wichtig. Aber auch hier gilt die Verantwortung der Lehrkraft. Wir bitten Sie auch sehr eindringlich, der Lehrkraft Ihres Kindes das nötige Vertrauen entgegenzubringen und sich bei allen Fragen an diese zu wenden. 4.) Sonstiges: - Notfallblatt sowie Überprüfung / Aktualisierung der Schülerdaten: Wir möchten Sie bitten, das Notfallblatt im Anhang mit schwarzem Stift auszufüllen. Es dient einmal als Überprüfung und Aktualisierung der Schülerdaten und zum anderen erhält es jede Lehrkraft, damit sie alle wichtigen Daten und Besonderheiten zur Hand hat. Es wäre gut, wenn Sie mehrere Telefonnummern bzw. zusätzliche Ansprechpartner vermerken, falls wir Sie aus irgendeinem Grund nicht erreichen können. Kleine Verletzungen bzw. plötzlich auftretende Unpässlichkeiten sollten mit diesen Personen geregelt werden können. Bei schwereren Verletzungen wird selbstverständlich der Notarzt verständigt. Hinweis: Das Notfallblatt erhält das Sekretariat, eine Kopie wird im Ordner im Lehrerzimmer abgeheftet, jede Lehrkraft, die Ihr Kind unterrichtet, erhält eine Kopie. Wenn Ihr Kind in der Betreuung ist, bitte das entsprechende Kreuz machen, das uns eine Weitergabe erlaubt. Vielen Dank! - Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erlauben Sie uns, Ihnen Informationen zuzusenden. Auch die Lehrkräfte können auf diesem Weg mit Ihnen in Kontakt treten. - Die Hausordnung wurde Ende des Schuljahres mit allen Mitgliedern der Schulfamilie überarbeitet (Schulforum) und gilt nun in der neuen abgesprochenen Form. Bitte lesen Sie sich diese durch und besprechen die Hausordnung mit Ihren Kindern. - Ihr Kind ist verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen. Bitte kontrollieren Sie immer wieder die Eintragungen und schauen Sie nach, ob die Lehrkraft eine Mitteilung an Sie notiert hat. Eltern müssen für die Erledigung der Hausaufgaben Sorge tragen. - Sie erhalten viermal im Jahr ein „Beobachtungsblatt“, in dem Ihnen die Lehrkräfte Rückmeldung über Ihr Kind geben. Falls Sie dazu Fragen haben, vereinbaren Sie einen Termin mit der Klassenlehrkraft. Dieses Blatt dient auch als Beratungsgrundlage. - In den Jahrgangsstufen 2 – 5 werden zu Beginn des Schuljahres mittels der Onlinediagnose des Westermann-Verlages Lernstanderhebungen durchgeführt. Anschließend können Sie Material oder Tipps zur Förderung Ihres Kindes erhalten. Sie bekommen, falls die Klasse Ihres Kindes betroffen ist, einen gesonderten Elternbrief. - Offene Ganztagsschule: Das Kultusministerium hat für Bissingen eine Ganztagesgruppe in der Mittelschule und neu in der Grundschule genehmigt. Alle angemeldeten Kinder müssen daran teilnehmen. Falls es noch Plätze gibt, werden Sie verständigt. Sollten Sie einen Notfallplatz brauchen, melden Sie sich bitte. Da wir heuer zwei Gruppen haben, werden wir das Mittagessen umorganisieren müssen. Das Essen wird in der Schule vorbereitet und kostet pro Mahlzeit 2,50 €. Auch werden wir einen zweiten Raum belegen, in dem die Gruppen getrennt Hausaufgaben machen bzw. Freizeit haben. Für den Raum der Mittelschule könnten wir noch ein Sofa oder Ähnliches zum Chillen brauchen. Können Sie eine derartige Spende machen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Bild und Größenangabe. - Sportunterricht: In einem Schreiben des Kultusministeriums wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während des Sportunterrichts Schmuckgegenstände (Ohrringe, Ringe, Piercings, Freundschaftsbänder), von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann, abzulegen bzw. abzukleben sind. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) hat hierzu eine Informationsbroschüre, die online verfügbar ist: „Schulsport: Hinweise und Tipps für Schüler und Eltern“ (GUV – X 99926) auf ihrer Homepage www.kuvb.de. - Schulbücher: Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind die Bücher pfleglich behandelt. Die Schulbücher sind mit Einband zu versehen. Wer Bücher verschmutzt oder beschädigt, muss Schadensersatz je nach Alter des Buches am Ende des Schuljahres leisten. - Mittagspause: Bissinger Schüler/Schülerinnen: Bissinger Schüler/Schülerinnen (Klassen 5 – 9) verbringen ihre Mittagspause daheim. Sie müssen 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn wieder in der Schule sein, damit pünktlich der Nachmittagsunterricht beginnen kann. (Bitte nicht vorher!) Auswärtige Schüler/Schülerinnen: Auswärtige Schüler/Schülerinnen der Klassen 5 – 9 müssen ihre Mittagspause und entsprechende Lücken in der Ganztagesgruppe unter Aufsicht verbringen. Auch Wartezeiten bis zur Abfahrt des Busses müssen dort verbracht werden. Ein vorzeitiges Abholen kann nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Bitte beantragen Sie es rechtzeitig im Sekretariat. Das Schulgelände darf während der Mittagspause oder in der Buswartezeit nicht verlassen werden. - Verlassen des Schulgeländes: Schülern/Schülerinnen ist es verboten das Schulgelände ohne Erlaubnis zu verlassen Dies gilt auch für Schüler/Schülerinnen, die am Morgen mit dem Bus kommen bzw. für Bissinger Kinder, die schon da sind und noch einmal gehen möchten, weil sie etwas vergessen haben. Sie dürfen, auch wenn der Unterricht noch nicht begonnen hat, das Schulgelände nicht mehr verlassen. Sollten sie es doch tun, wären sie nicht versichert. Schüler/Schülerinnen, die das Schulgelände trotz Verbot verlassen, müssen mit einem Verweis rechnen. Wir bitten Sie, dies mit Ihren Kindern zu besprechen. - Schulweghelfer Wir suchen Eltern, die bereit sind, vor allem morgens, aber auch mittags nach Unterrichtsschluss am Zebrastreifen als Schulweghelfer zu agieren und beim sicheren Überqueren zu helfen. - Lese – AG In den vergangenen Schuljahren haben sich in der Klassen 1 und 2 immer wieder „Lesemuttis“ gefunden, die einige Kinder in einer Lese-AG betreut haben. Vielen Dank! Sollten Sie eine Lese-AG oder andere Arbeitsgemeinschaft (Sport, Imker, Tanz ….) übernehmen wollen, dann füllen Sie bitte den entsprechenden Teil im Anhang aus. - Elternbeiratswahl: Am Montag, 26.09.2016, findet die Wahl des Elternbeirates statt. Neben den Klassenelternsprechern und deren Stellvertretern, die an der 1. Elternversammlung gewählt werden, können alle anderen Eltern auch in den Elternbeirat gewählt werden. Wahlvorschläge mit Eltern, die auch tatsächlich bereit sind, im Elternbeirat mitzuarbeiten, können bis Freitag, 23.09.2016, im Sekretariat der Schule eingereicht werden. Aufgestellte Eltern müssen am Montag, 26.09.2016, bei der Wahl des Elternbeirats anwesend sein. Ansonsten wird das Gremium des Elternbeirats von den Klassenelternsprechern gewählt und mit ihnen gebildet. Mit freundlichen Grüßen Ursula Hertle, Rektorin Name des Kindes: ................................................Klasse: .............. Schulweghelfer: Ich kann morgens von 07:15 – 07.45 Uhr am Montag helfen. Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Mittwoch Donnerstag Freitag Ich kann mittags um 12:40Uhr am Montag Dienstag Mittwoch helfen. Donnerstag Freitag Ich kann mittags um 11:50Uhr am Montag helfen. Dienstag Ich kann nicht helfen Schließfach: Bitte geben Sie meinem Kind einen Vertrag für die Anmietung eines Schließfaches mit. Arbeitsgemeinschaft: Lese-AG in den Klassen 1A / 1B / 2 von 11:05 Uhr – 11:50 Uhr am Dienstag Donnerstag Freitag Sonstige Arbeitsgemeinschaft: Welche AG? _____________________________ Wann? _____________________________ Klassenstufe? _____________________________ Den 1. Elternrundbrief vom 1. Oktober 2016 habe/n ich/wir erhalten. .............................., den ................. ....................................................... (Ort, Datum) Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
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