Vereinigte Kampfkünste International e.V. 1. Vorsitzender Thomas

Vereinigte Kampfkünste International e.V.
Amelie-Ubbelohde-Str. 11
1. Vorsitzender Thomas Thürkau
Herr/ Frau
Mitgliedsnummer:
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Gesetzlicher Vertreter – Name/ Vorname
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Name
Vorname
Geburtsdatum
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PLZ/ Wohnort/ Straße/Hausnummer
Telefon
e-mail
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Geburtsort
Nationalität
Beruf
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Arbeitgeber
§1
Adresse des Arbeitgebers
Der Teilnehmer bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe des Beitrages. Die Lehrgebühr
berechtigt zur Teilnahme an allen Kampfsportarten und beträgt monatlich bei einer Laufzeit von:
Kinder 6 Mon. 12 Mon.
40€
Erwachsene
35€
6 Mon. 12Mon.
40€
35€
§2
Der Vertragslaufzeit kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienstzeit für
einen im Voraus zu bestimmenden Termin ausgesetzt warden. Im diesem Fall verlängert sich die
vereinbarte Laufzeit des Vertrages um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches
Kündigungsrecht bleibt hiervor unberührt.
§3
Die Kündigung vor Ablauf der eingegangenen Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich.
§4
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils für einen Zeitraum von 6 Monaten, falls der Vertrag nicht unter
Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich
gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang zur Kündigungserklärung.
§5
Die Rechte aus diesem Teilnehmervertrag sind nicht übertragbar.
§6
Im Übrigen gelten die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen, dieses Vertrages.
§7
Alle zu entrichtenden Entgelte sind Jahresentgelte. Die Bezahlung der Jahresgebühr erfolgt gemäß der
Beitragsfestlegung in §1 dieses Vertrages unabhängig von den Ferienzeiten in 12 gleichen Teilbeträgen
und wird zum 15. jeden Monats für den laufenden Monat fällig. Die Ferienzeiten des Vereins richten sich
nach den Schulferien.
§8
Jede/r Teilnehmer/inn muss auf Verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
§9
Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält entsprechend der
Schwere des Verstoßes ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot. Die Beiträge bis zum Ablauf der
vereinbarten Migliegschaft müsen allerdings weiter entrichtet werden.
§10
Die Anschriftsänderung ist der Kampfsportschule sofort mitzuteilen.
§11
Eine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidun, Wertgegenständen und Geld wird nicht
übernommen, es sei den, der Verlust ist auf grobfährlässiges Verhalten des Vereins zurückzuführen. Bei
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder ausschließlich selbst verschuldeten Unfällen haftet der Verein
grundsätzlich nicht.
§12
Wird es dem Verein aus Gründen der höheren Gewalt oder Reperaturarbeiten unmöglich bestimmte
Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden.
§13
Gerät ein Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatszahlungen in Verzug, so warden die gesamten
zukünftigen Monatsentgelte der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
§14
Die monatlichen Beiträge sind mittles eines Dauerauftrages auf das folgende Konto zu überweisen:
Commerzbank, Thomas Thürkau, DE 73 2504 0066 0593 6000 00
Vereinigte Kampfkünste International e.V.
Amelie-Ubbelohde-Str. 11
1. Vorsitzender Thomas Thürkau
Geschäftsbedingungen Ausbildung- und Vereinsordnung des Vereins Internationale
Kampfkünste e. V.
Mit dem heutigen Tag sind Sie in unserer Sportgemeinschaft aufgenommen worden. Das
Leben in einer Gemeinschaft gewährt bekanntlich nicht nur Rechte sondern erfordert auch
bestimmte Pflichten, auf deren Erfüllung im Interesse eines geordneten Übungsbetriebes und
mit Rücksicht auf die anderen Teilnehmer nicht verzichtet werden kann.
Sauberkeit des Körpers, der Sportkleidung und besonders der Füße ist Pflicht. Finger- und
Fußnägel sind kurz zu halten. Schmuck darf während der Übungen wegen Verletzungsgefahr
nicht getragen werden.
Es ist jedem Teilnehmer untersagt, Freunde mit in die Garderobe zu nehmen.
Jeder Schüler ist aufgerufen sich über den Stundenplan, Nachrichten und etwaige Änderungen
der Übungszeiten zu informiere. Die Vereinsleitung ist berechtigt, die Trainingstage und- zeiten
zu ändern. Die Vereinsleitung behält sich vor aus bestimmten Gründen, welche den Verein
betreffe, diesen vorübergehend zu schließen (Renovierung usw.).
Das Training wird vom Vereinsleiter oder einem für die Schule tätigen Meister geleitet. Auch
bei einem Wechsel des Namens des Vereins bleibt dieser Vertrag gültig.
Bei Möglichkeit der Schließung des Vereins ist der Schüler verpflichtet, seine Beitragszahlung,
insbesondere seine rückständigen Beiträge, bis zum Tage der Schließung zu tätigen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit
Internationale Kampfkünste e.V.
Teilnahmebeginn am:_______________________________
Teilnehmergesetzlicher Vertreter:______________________
Vereinsleiter:______________________________________