Vereinigte Kampfkünste International e.V. Amelie-Ubbelohde-Str. 11 1. Vorsitzender Thomas Thürkau Herr/ Frau Mitgliedsnummer: __________________________________________________________________________________________ Gesetzlicher Vertreter – Name/ Vorname __________________________________________________________________________________________ Name Vorname Geburtsdatum __________________________________________________________________________________________ PLZ/ Wohnort/ Straße/Hausnummer Telefon e-mail __________________________________________________________________________________________ Geburtsort Nationalität Beruf __________________________________________________________________________________________ Arbeitgeber §1 Adresse des Arbeitgebers Der Teilnehmer bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe des Beitrages. Die Lehrgebühr berechtigt zur Teilnahme an allen Kampfsportarten und beträgt monatlich bei einer Laufzeit von: Kinder 6 Mon. 12 Mon. 40€ Erwachsene 35€ 6 Mon. 12Mon. 40€ 35€ §2 Der Vertragslaufzeit kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienstzeit für einen im Voraus zu bestimmenden Termin ausgesetzt warden. Im diesem Fall verlängert sich die vereinbarte Laufzeit des Vertrages um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervor unberührt. §3 Die Kündigung vor Ablauf der eingegangenen Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. §4 Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils für einen Zeitraum von 6 Monaten, falls der Vertrag nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang zur Kündigungserklärung. §5 Die Rechte aus diesem Teilnehmervertrag sind nicht übertragbar. §6 Im Übrigen gelten die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen, dieses Vertrages. §7 Alle zu entrichtenden Entgelte sind Jahresentgelte. Die Bezahlung der Jahresgebühr erfolgt gemäß der Beitragsfestlegung in §1 dieses Vertrages unabhängig von den Ferienzeiten in 12 gleichen Teilbeträgen und wird zum 15. jeden Monats für den laufenden Monat fällig. Die Ferienzeiten des Vereins richten sich nach den Schulferien. §8 Jede/r Teilnehmer/inn muss auf Verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. §9 Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält entsprechend der Schwere des Verstoßes ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot. Die Beiträge bis zum Ablauf der vereinbarten Migliegschaft müsen allerdings weiter entrichtet werden. §10 Die Anschriftsänderung ist der Kampfsportschule sofort mitzuteilen. §11 Eine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidun, Wertgegenständen und Geld wird nicht übernommen, es sei den, der Verlust ist auf grobfährlässiges Verhalten des Vereins zurückzuführen. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder ausschließlich selbst verschuldeten Unfällen haftet der Verein grundsätzlich nicht. §12 Wird es dem Verein aus Gründen der höheren Gewalt oder Reperaturarbeiten unmöglich bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden. §13 Gerät ein Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatszahlungen in Verzug, so warden die gesamten zukünftigen Monatsentgelte der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. §14 Die monatlichen Beiträge sind mittles eines Dauerauftrages auf das folgende Konto zu überweisen: Commerzbank, Thomas Thürkau, DE 73 2504 0066 0593 6000 00 Vereinigte Kampfkünste International e.V. Amelie-Ubbelohde-Str. 11 1. Vorsitzender Thomas Thürkau Geschäftsbedingungen Ausbildung- und Vereinsordnung des Vereins Internationale Kampfkünste e. V. Mit dem heutigen Tag sind Sie in unserer Sportgemeinschaft aufgenommen worden. Das Leben in einer Gemeinschaft gewährt bekanntlich nicht nur Rechte sondern erfordert auch bestimmte Pflichten, auf deren Erfüllung im Interesse eines geordneten Übungsbetriebes und mit Rücksicht auf die anderen Teilnehmer nicht verzichtet werden kann. Sauberkeit des Körpers, der Sportkleidung und besonders der Füße ist Pflicht. Finger- und Fußnägel sind kurz zu halten. Schmuck darf während der Übungen wegen Verletzungsgefahr nicht getragen werden. Es ist jedem Teilnehmer untersagt, Freunde mit in die Garderobe zu nehmen. Jeder Schüler ist aufgerufen sich über den Stundenplan, Nachrichten und etwaige Änderungen der Übungszeiten zu informiere. Die Vereinsleitung ist berechtigt, die Trainingstage und- zeiten zu ändern. Die Vereinsleitung behält sich vor aus bestimmten Gründen, welche den Verein betreffe, diesen vorübergehend zu schließen (Renovierung usw.). Das Training wird vom Vereinsleiter oder einem für die Schule tätigen Meister geleitet. Auch bei einem Wechsel des Namens des Vereins bleibt dieser Vertrag gültig. Bei Möglichkeit der Schließung des Vereins ist der Schüler verpflichtet, seine Beitragszahlung, insbesondere seine rückständigen Beiträge, bis zum Tage der Schließung zu tätigen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit Internationale Kampfkünste e.V. Teilnahmebeginn am:_______________________________ Teilnehmergesetzlicher Vertreter:______________________ Vereinsleiter:______________________________________
© Copyright 2024 ExpyDoc