Flugausfälle und Verspätungen bei Tuifly Tuifly Piloten und

Ihre Rechte bei Flugausfällen von Tuifly
Tuifly Piloten und Flugbegleiter krank
Viele Piloten und Flugbegleiter bei Tuifly haben sich krank gemeldet. Es kommt
somit zu erheblichen Problemen im Flugbetrieb. Sind Sie von Ausfällen oder teils
massiven Verspätungen betroffen? Tuifly ist der Ansicht, dass sie keinen
Ausgleich zahlen müssen. Wir sehen das jedoch anderes. Die Erkrankung von
Mitarbeitenden der Fluggesellschaft ist nicht als außergewöhnlicher Umstand zu
sehen. Die Fluggesellschaft muss mit Erkrankungen rechnen und entsprechend
Vorsorge treffen. Hier erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen bei Verspätungen
oder Flugausfällen zustehen.
Je nach Ausmaß der Verzögerung, stehen Ihnen Ausgleichszahlungen, Unterstützungs- und/oder
Betreuungsleistungen zu. Ob Sie als Tourist (Individual-/ Pauschalreisender) oder geschäftlich auf Reisen
sind, spielt keine Rolle. Diese Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung der EU müssen Sie
gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Pauschalreisende 1 können Ansprüche gleichzeitig
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie doppelte Leistungen
erhalten.
Allgemeine Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung:
Sie fliegen von einem Flughafen eines europäischen Mitgliedstaates ab. Oder Ihr Flug führt Sie von einem
außereuropäischen Flughafen zu einem innereuropäischen Flughafen - in diesem Fall muss die Airline in der
EU ansässig sein.
Haben Sie einen Flug mit Anschlussflug gebucht, haben Sie bei Verspätung des Anschlussfliegers nach
der jetzigen Rechtslage nur dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn auch der verspätete
Anschlussflieger von einem Flughafen der EU startet (Urteil des BGH vom 13.11.2012, Az.: X ZR 14/12).
Verspätet sich ein Anschlussflug außerhalb der EU, findet daher die EU-Verordnung keine Anwendung. Ein
Anspruch kann aber gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
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Häufig werden Sie als Passagier über Flugstörungen erst am Flughafen informiert. Bitte beachten Sie: In
diesem Fall muss Ihre Fluggesellschaft Sie über Ihre folgenden Rechte aufklären.
Flug überbucht oder annulliert?
Hier steht Ihnen folgendes zu: Sie können von sogenannten Unterstützungsleistungen 2 Gebrauch
machen und haben ein Wahlrecht unter mehreren Möglichkeiten!
Auf jeden Fall stehen Ihnen unter bestimmten Bedingungen aber Ausgleichszahlungen 3 in bar zu und
bestimmte Betreuungsleistungen 4 sind sowieso inklusive.
Aber: Der Anspruch auf Entschädigungszahlungen bei abgesagten Flügen muss in jedem Einzelfall gesondert
geprüft werden (so der Bundesgerichtshof)! Die Frage, ob und wann sich eine Annullierung durch zumutbare
Maßnahmen vermeiden ließe, könne nicht allgemeingültig, sondern stets nur im Einzelfall geklärt werden
(BGH Urteil vom 25.03.2010, Az.: Xa ZR 96/09).
Flug verspätet?
Betreuungsleistungen 5 gibt es bei einer Abflugverzögerung von mehr als zwei Stunden,
Unterstützungsleistungen 6 gibt es bei einer Abflugverzögerung von mehr als fünf Stunden,
und Ausgleichszahlungen 7 in bar gibt es bei einer Ankunftverspätung von mehr als drei Stunden!
Wann kommt ein Flugzeug an? Diese Frage ist wichtig für die Frage der Länge der Ankunftsverspätung. Der
EuGH hat nun entschieden, dass ein Flugzeug dann angekommen ist, wenn mindestens eine Türe aufgeht
und die Fluggäste das Flugzeug verlassen können (EuGH C-452/13).
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PDF vom 09.10.2016
Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.,Herrenstraße 14, 30159 Hannover
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/tuifly-piloten-krank
Tuifly Piloten und Flugbegleiter krank
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Dies bedeutet: Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort (BGH mit Urteil vom 07.05.2013, Az.: X ZR
127/11). Haben Sie einen Flug mit Anschlussflug gebucht, kommt es daher nicht auf die Verspätung eines der
Flüge an.
Sie möchten wissen, ob Ihnen Ausgleichszahlungen zustehen oder ob Übernachtungskosten zu
erstatten gewesen wären? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern – in einer unserer
Beratungsstellen 8 , am Telefon 9 oder per E-Mail 10 .
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9
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10
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Stand: 06.10.2016
PDF vom 09.10.2016
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Tuifly Piloten und Flugbegleiter krank
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