Ihre Rechte bei Flugausfällen von Tuifly Tuifly Piloten und Flugbegleiter krank Viele Piloten und Flugbegleiter bei Tuifly haben sich krank gemeldet. Es kommt somit zu erheblichen Problemen im Flugbetrieb. Sind Sie von Ausfällen oder teils massiven Verspätungen betroffen? Tuifly ist der Ansicht, dass sie keinen Ausgleich zahlen müssen. Wir sehen das jedoch anderes. Die Erkrankung von Mitarbeitenden der Fluggesellschaft ist nicht als außergewöhnlicher Umstand zu sehen. Die Fluggesellschaft muss mit Erkrankungen rechnen und entsprechend Vorsorge treffen. Hier erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen bei Verspätungen oder Flugausfällen zustehen. Je nach Ausmaß der Verzögerung, stehen Ihnen Ausgleichszahlungen, Unterstützungs- und/oder Betreuungsleistungen zu. Ob Sie als Tourist (Individual-/ Pauschalreisender) oder geschäftlich auf Reisen sind, spielt keine Rolle. Diese Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung der EU müssen Sie gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Pauschalreisende 1 können Ansprüche gleichzeitig gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie doppelte Leistungen erhalten. Allgemeine Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung: Sie fliegen von einem Flughafen eines europäischen Mitgliedstaates ab. Oder Ihr Flug führt Sie von einem außereuropäischen Flughafen zu einem innereuropäischen Flughafen - in diesem Fall muss die Airline in der EU ansässig sein. Haben Sie einen Flug mit Anschlussflug gebucht, haben Sie bei Verspätung des Anschlussfliegers nach der jetzigen Rechtslage nur dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn auch der verspätete Anschlussflieger von einem Flughafen der EU startet (Urteil des BGH vom 13.11.2012, Az.: X ZR 14/12). Verspätet sich ein Anschlussflug außerhalb der EU, findet daher die EU-Verordnung keine Anwendung. Ein Anspruch kann aber gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden. • • Häufig werden Sie als Passagier über Flugstörungen erst am Flughafen informiert. Bitte beachten Sie: In diesem Fall muss Ihre Fluggesellschaft Sie über Ihre folgenden Rechte aufklären. Flug überbucht oder annulliert? Hier steht Ihnen folgendes zu: Sie können von sogenannten Unterstützungsleistungen 2 Gebrauch machen und haben ein Wahlrecht unter mehreren Möglichkeiten! Auf jeden Fall stehen Ihnen unter bestimmten Bedingungen aber Ausgleichszahlungen 3 in bar zu und bestimmte Betreuungsleistungen 4 sind sowieso inklusive. Aber: Der Anspruch auf Entschädigungszahlungen bei abgesagten Flügen muss in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden (so der Bundesgerichtshof)! Die Frage, ob und wann sich eine Annullierung durch zumutbare Maßnahmen vermeiden ließe, könne nicht allgemeingültig, sondern stets nur im Einzelfall geklärt werden (BGH Urteil vom 25.03.2010, Az.: Xa ZR 96/09). Flug verspätet? Betreuungsleistungen 5 gibt es bei einer Abflugverzögerung von mehr als zwei Stunden, Unterstützungsleistungen 6 gibt es bei einer Abflugverzögerung von mehr als fünf Stunden, und Ausgleichszahlungen 7 in bar gibt es bei einer Ankunftverspätung von mehr als drei Stunden! Wann kommt ein Flugzeug an? Diese Frage ist wichtig für die Frage der Länge der Ankunftsverspätung. Der EuGH hat nun entschieden, dass ein Flugzeug dann angekommen ist, wenn mindestens eine Türe aufgeht und die Fluggäste das Flugzeug verlassen können (EuGH C-452/13). Weiter geht es auf der nächsten Seite.... PDF vom 09.10.2016 Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.,Herrenstraße 14, 30159 Hannover Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/tuifly-piloten-krank Tuifly Piloten und Flugbegleiter krank Seite 1 Dies bedeutet: Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort (BGH mit Urteil vom 07.05.2013, Az.: X ZR 127/11). Haben Sie einen Flug mit Anschlussflug gebucht, kommt es daher nicht auf die Verspätung eines der Flüge an. Sie möchten wissen, ob Ihnen Ausgleichszahlungen zustehen oder ob Übernachtungskosten zu erstatten gewesen wären? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern – in einer unserer Beratungsstellen 8 , am Telefon 9 oder per E-Mail 10 . 1 http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1802791A.html http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1803981A.html 3 http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1803981A.html 4 http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1803981A.html 5 http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1803981A.html 6 http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1803981A.html 7 http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1803981A.html 8 http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratungsstellen 9 http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/telefonberatung 10 http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/onlineberatung 2 Stand: 06.10.2016 PDF vom 09.10.2016 Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.,Herrenstraße 14, 30159 Hannover Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/tuifly-piloten-krank Tuifly Piloten und Flugbegleiter krank Seite 2
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