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Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Flugunregelmäßigkeiten infolge
der personellen Engpässe bei unserem Airline-Partner TUIfly
airberlin bedauert sehr, wenn Ihnen durch die Flugunregelmäßigkeiten aufgrund der operativen Probleme bei unserem
Partner TUIFly Unannehmlichkeiten entstanden sein sollten.
Selbstverständlich tut airberlin alles in ihrer Macht stehende, um die negativen Auswirkungen dieses für uns
unvorhersehbaren Ereignisses für Sie so gering wie nur irgend möglich zu halten.
Gleichzeitig bittet airberlin um Ihr Verständnis, dass wir trotz des Einsatzes all unserer Kräfte und Ressourcen in
diesen Tagen angesichts der Dimension des Geschehens nicht die gewohnte Qualität und Stabilität bieten können. Wir
arbeiten rund um die Uhr an Lösungen, denn Sie als unser Gast sind uns sehr wichtig.
Um Sie bestmöglich zu informieren, hat airberlin die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen und Anliegen
für Sie zusammengestellt. Diese werden laufend für Sie aktualisiert.
Möchten Sie uns darüber hinaus individuell kontaktieren, wird die Bearbeitungszeit aufgrund der außergewöhnlich
hohen Anzahl von Anfragen leider mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wo kann ich meinen aktuellen Flugstatus abrufen?
Informationen über den Status Ihres Fluges finden Sie unter
Aktuelle Abflüge » und Aktuelle Ankünfte »
Welche Rechte habe ich in Bezug auf mein ungenutztes Ticket?
Bei einem Flugausfall aufgrund der derzeitigen operativen Unregelmäßigkeiten haben Sie die Wahl, ob Sie von
airberlin den Flugpreis zurückerstattet haben möchten oder eine Umbuchung auf einen späteren Flug vornehmen
möchten.
Gäste, deren Flug Teil einer Pauschalreise ist, wenden sich bitte an ihren Veranstalter.
Mein Flug wurde annulliert. Kann ich kostenfrei umbuchen oder bekomme mein Geld zurück?
Gäste, die zwischen dem 6. und einschließlich 10. Oktober 2016 von Flugstreichungen betroffen sind, haben die
Möglichkeit im Reisezeitraum bis 15. Dezember 2016 umzubuchen oder bekommen ihren Flugpreis erstattet.
Kostenfrei sind Umbuchungen für Flüge auf derselben Strecke des Originaltickets bis einschließlich 20. Oktober 2016
möglich. Danach können im Reisezeitraum zwischen dem 21. Oktober 2016 bis einschließlich 15. Dezember 2016
Kosten für Umbuchungen entstehen, wenn die entsprechende Buchungsklasse nicht verfügbar ist. Es sind auch
Umbuchungen zu anderen Zielen im airberlin Streckennetz möglich.
Erhalte ich die Kosten für einen Mietwagen oder ein Bahnticket zurück?
Wurde ihr Flug annulliert, haben Sie die Möglichkeit, auf einen späteren airberlin Flug bis zum 15.Dezember 2016
umzubuchen oder sich Ihre Ticketkosten erstatten zu lassen. Wenn Sie stattdessen ein Bahnticket gekauft oder einen
Mietwagen genommen haben, wenden Sie sich bitte an unser Guest Relation Team, das jeden Einzelfall prüfen wird.
Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich unser Online-Formular unter www.airberlin.com/beschwerde. Sie haben die
Möglichkeit, dort Ihre Belege hochzuladen und erhalten eine Vorgangsnummer. In der Regel antwortet das Guest
Relation Team innerhalb von 7 Arbeitstagen.
Habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen und Erstattung etwaiger weiterer Kosten?
In Anbetracht dieser Situation, möchten wir Sie auf Ihren Anspruch auf Ausgleichsleistung und Erstattung Ihnen durch
die Flugunregelmäßigkeit entstandener Mehrkosten, wie insbesondere Verpflegungs-, Hotel- und Telefonkosten (sog.
Betreuungsleistungen), gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 hinweisen und hoffen, dass Sie unsere
Entschuldigung annehmen. Diesbezüglich steht Ihnen unser Guest Relation Team unter
www.airberlin.com/beschwerde zur Verfügung, das jeden Einzelfall prüfen wird.
Gleiches gilt für etwaige Ansprüche auf Erstattung weitergehender durch die Flugunregelmäßigkeiten entstandener
Kosten (bspw. nicht genutzte Hotelübernachtungen). Bitte beachten Sie, dass der pauschale Ausgleichsanspruch
gemäß EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet wird.
Erhalte ich trotzdem eine Meilengutschrift, wenn mein Flug annulliert wurde?
Nein, sollte Ihr Flug gestrichen worden sein, erhalten Sie für Ihren Flug keine Meilengutschrift.
Mein Hinflug wurde storniert. Wird auch mein Rückflug erstattet?
Bei Streichung eines Fluges kann der Refund des kompletten Tickets vorgenommen werden, wenn der Kunde dies
ausdrücklich wünscht und der Reisezweck des Kunden hinfällig geworden ist. Wurde der Hinflug gestrichen, kann auch
der Rückflug kostenfrei storniert werden. Dies gilt auch, wenn der Rückflug in einer separaten Buchung getätigt wurde.
Ich habe einen Codeshare-Flug mit einer anderen Airline gebucht. Der Flug sollte von airberlin
durchgeführt werden und wurde storniert. Welche Airline ist mein Ansprechpartner für die
Umbuchungs- oder Stornierungsmodalitäten?
Bitte wenden Sie sich an die Airline, bei der Sie das Ticket gebucht haben.
Ich habe Zusatzleistungen gebucht, z.B. Speisen, Sportgepäck, Zusatzgepäck. Werden mir die
Kosten ebenfalls erstattet?
Im Falle einer Stornierung der Flugbuchung werden selbstverständlich auch die Zusatzleistungen erstattet.
Wann kann ich mir ein Hotelzimmer buchen?
Wenn Sie Ihren Zielflughafen am geplanten Abflugtag aufgrund einer unvorhersehbaren Flugunregelmäßigkeit nicht
mehr erreichen können und sich nicht an Ihrem Heimatort befinden, können Sie sich eigenständig ein Hotelzimmer bis
zur 3* Kategorie buchen. Wir empfehlen unseren Premium-Partner HRS für eine Online-Buchung. Für die Erstattung
der Hotelkosten reichen Sie Ihre Belege bitte ausschließlich über unser Online-Formular unter
www.airberlin.com/beschwerde ein.
Kann ich später am Flughafen erscheinen, wenn der Flug offiziell verspätet ist?
Nein, der Passagier muss stets zur ursprünglichen Abflugzeit am Flug eintreffen.