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Allgemeine Service- und Reparaturbedingungen der Teletower Media Kölnerstr. 123 42651 Solingen
Maßgeblich für alle Service- und Reparaturaufträge zwischen den Parteien sind die Allgemeinen Service- und Reparaturbedingungen in deutscher Spra
1.
1.1
1.2
Allgemeine Bestimmungen
veräußert oder übereignet werden. Bei Zugriffen Dr
Diese Allgemeinen Service- und Reparaturbedingungen sind wesentlicher Bestandteil sämtlicher Leistungen und Angebote über
(Mit-) Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen
Service- und Reparaturarbeiten der Firma Teletower Media (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber dem Auftraggeber.
einen solchen Zugriff entstehenden Schäden und
Die Allgemeinen Service- und Reparaturbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den
Vorbehaltsware hat der Auftraggeber dem Auftrag
Allgemeinen Service- und Reparaturbedingungen des Auftragnehmers abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers er-
auftragten des Auftragnehmers jederzeit freien Zut
kennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die
Auftragnehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware
Allgemeinen
Kenntnis
zurückzunehmen und ggf. vom Auftraggeber Abtre
entgegenstehender oder von den Allgemeinen Service- und Reparaturbedingungen des Auftragnehmers abweichender Geschäftsbe-
der Auftragnehmer vom Vertrag zurückgetreten ist
Service-
und Reparaturbedingungen
des
Auftragnehmers
gelten
auch
dann,
wenn dieser in
dingungen des Auftraggebers die vereinbarten Arbeiten oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt in Teilleistungen zu leisten, soweit und sofern dies dem Auftraggeber nicht unzumutbar ist.
2.
2.1
Vertragsabschluss und Kostenvoranschläge
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Service- oder
Grundlage liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der
zustehenden Sicherungen nach Wahl und auf Verl
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
7.3
Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und A
Reparaturauftrages getroffen werden, sowie jegliche Nebenabreden, Änderungen, die Kündigung oder der Rücktritt vom Vertrag
Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr
oder dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder dessen
geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Vertra
Abänderung.
2.2
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als ver bindlich bezeichnet werden. Die
7.4
Serviceleistungen” (Servicesätze) des Auftragnehmers. Die Servicesätze sind beim Auftragnehmer jederzeit abrufbar.
2.3
8.
8.1
Sollte der Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags die Ausführung nicht im Kostenvoranschlag oder nicht im Angebot
genannter Arbeiten für notwendig erachten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Umfang der Arbeiten ohne Rückfrage beim
Die zur Abgabe eines Kostenvorschlags erbrachten Leistungen sowie entstandene Aufwendungen (z.B. Fehlerfeststellung, etc.) hat
aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesu
Kardinalpflichten oder arglistigem Handeln, die gem
8.4
beeinträchtigt werden, die nach dem Verwend
Softwarefehler. Gewährleistungsansprüche beste
Die vom Auftragnehmer genannten Leistungstermine bzw. -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden
gelieferte Teile unsachgemäß behandelt, falsch b
ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart. Leistungsfristen beginnen mit der Annahme der Auftragserteilung.
Einflüsse beschädigt werden.
Leistungstermine und - fristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die auftragsgegenständlichen Service- oder Reparaturarbeiten begonnen wurden, soweit nicht ein anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3
8.5
Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarte
8.6
Erhebt der Auftraggeber bei Auftreten eines Man
Mängel der durchgeführten Service- oder Reparatu
Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers sowie erst während der vom Auftragnehmer durchgeführten
Arbeiten als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen verlängern die Leistungszeit in angemessenem Umfang. Selbiges gilt
Kenntnis des Mangels eine schriftliche Mängelrüge
beim Eintritt unvorhergesehener Leistungshindernisse, die außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegen, soweit diese zu
Mangels, so verliert er jegliche Rechte bezüglich
einer vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Verzögerung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen führen. Dasselbe
Körper und Gesundheit, aus der grob fahrlässigen
gilt sowohl dann, wenn diese Umstände bei vom Auftragnehmer, als auch im Fall einer nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen
haftet. Auf den Einwand der verspäteten Mängelrüg
Selbstbelieferung des Auftragnehmers mit den für die Auftragsdurchführung notwendigen Ersatz- und Verschleißteilen. Wird die vom
Auftragnehmer zu erbringende Leistung durch vorgenannte Leistungshindernisse unmöglich, wird der Auftragnehmer von der
8.7
vorbehalten, eine Herabsetzung der Vergütung
Der Service- oder Reparaturgegenstand braucht nach einem nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur
zurückzutreten. Sonstige Ansprüche, auch geset
auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, gegen Erstattung der hierfür entstehenden Kosten, wieder in den Ursprungszustand
ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer nicht a
zurück versetzt werden, es sei denn, die vorgenommenen Arbeiten waren nicht erforderlich.
3.5
oder vorsätzlichen Verletzung von sog. Kardina
Die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung ist während der gewöhnlichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers zu
nachfolgende Nummer 11 dieser Bedingungen.
erbringen. Sind im Interesse des Auftraggebers Überstunden, Arbeiten an
Sonn- und Feiertagen oder abseits der gewöhnlichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers notwendig, so kann der
Auftragnehmer diese entsprechend der „Preisliste für Serviceleistungen”
(Servicesätze) des Auftragnehmers gesondert berechnen.
3.6
8.8
Die im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung e
9.
9.1
Sonstige Haftung, Haftungsausschluss, Rücktri
Über die Verwendung und den Verbleib außerhalb der Gewährleistung ausgebauter Teile entscheidet der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen B
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhe
Soweit der Auftraggeber nichts anderes fordert, werden die ausgebauten Teile grundsätzlich fachgerecht entsorgt. Die
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begr
Entsorgungskosten inklusive Lohn- und Nebenkosten stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung.
3.7
Zur Nachbesserung ist dem Auftragnehmer vom
vollständigem Fehlschlagen der Nachbesserung tr
Leistungspflicht entbunden.
3.4
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Leistu
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruc
Für Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich die mit dem Auftraggeber getroffene
vertragliche Vereinbarung maßgeblich.
3.2
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers rich
Auftraggebers verjähren in 2 Monaten ab Abnahm
Auftragserteilung oder zu einer solchen mit einem geringeren Umfang, als im Kostenvoranschlag vorgesehen, kommt.
Leistungsumfang, Leistungszeit und Leistungserbringung
Soweit bei Gefahrübergang ein von dem Auftragneh
nannt) berechtigt. Die Anzeige eines Sachmangels
8.3
der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu erstatten, soweit es aus von dem Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht zur
3.
3.1
Mängelansprüche des Auftraggebers setzen vora
Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Sachmangelb
dass dieser Prozentsatz voraussichtlich überschritten wird, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber anzeigen und die
2.4
Gewährleistung
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekomm
8.2
Auftraggeber um bis zu 20% des veranschlagten Gesamtpreises zu überschreiten. Sollte es für den Auftragnehmer abseh bar sein,
Ausführung der zusätzlichen Arbeiten mit dem Auftraggeber abstimmen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbind
rechtskräftig festgestellt sind.
Preisbindung beträgt maximal 1 Monat ab Ausstellung des Kostenvoranschlages, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde. Danach gelten die am Tage der Leistung gültigen Materialpreise und Verrechnungssätze gemäß der „Preisliste für
Gelangt der Vertragsgegenstand in den Besitz d
gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftragne
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm erteilten Aufträge durch von ihm beauftragte Fachunternehmer oder
aber die Schadensersatzhaftung auf den vorher
Partnerfirmen ausführen zu lassen.
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
nach dem Produkthaftungsgesetz.
4
Mitwirkung des Auftraggebers bei Reparaturaufträgen
4.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet über alle Ihm bekannte Mängel und Eigenschaften des Produktes vollständig Auskunft zu erteilen, für
entstandene Mehrarbeit durch nicht angegebene Mängel ist der Auftragnehmer im Rahmen seiner Kosten zu entschädigen.
5.
Abnahme
5.1
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Service- und/oder Reparaturarbeit verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden
9.2
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden
9.3
Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etw
entsprechende Anwendung.
der Übernahme einer Garantie oder eines Bescha
tungsgesetz oder dem Haftpflichtgesetz unberührt.