Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen
1.Allgemeines: Antenne Steiermark veranstaltet ab 03.10.2016 bis 08.11.2016
(Rechnungen die nicht rechtzeitig einlangen, können nicht berücksichtigt werden) das
Gewinnspiel „Die Antenne zahlt Ihre Rechnung!“. Der Teilnehmer (m/w) am Gewinnspiel
erklärt sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Teilnahmeberechtigt sind
Privatpersonen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Pro Person ist nur 1 Teilnahme möglich.
Dies ist kein Gewinnspiel von „Facebook“. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind
Mitarbeiter und deren Familienangehörige von Antenne Steiermark Regionalradio GmbH &
Co KG (kurz „Antenne“), von konzernverbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen.
Keine Übertragung der Gewinne möglich. Es wird kein Schriftverkehr über das Gewinnspiel
geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2.Rechte: Antenne Steiermark erhält das Recht alle Daten des Teilnehmers (Name,
Adresse, Foto, etc.) und allenfalls aufgezeichnete Äußerungen auch teilweise zeitlich,
räumlich und inhaltlich unbegrenzt und auch für Werbezwecke in ausgewählten Medien zu
verwenden. Diese Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Aufzeichnung,
öffentlichen Vortrag, Vorführung und Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung,
Bearbeitung, Kürzung, Übersetzung, Printveröffentlichung, Veröffentlichung, öffentliche
Zurverfügungstellung (online), Sendung Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen mit und ohne
Leitungen, analog oder digital, einschließlich Kabel-, Satellit, etc), Video, Speicherung und
Archivierung in Datenbanken sowie Sekundärnutzung (Dokumentationen, etc.), in jedem
möglichen oder zukünftig möglichen technischen Verfahren. Alle Rechte, insbesondere das
Recht zur Veröffentlichung, Bildnis-, Recht an der Stimme etc. werden vom Teilnehmer
unbeschränkt auf Antenne Steiermark übertragen. Im Falle des Gewinns erklärt sich der
Teilnehmer ausdrücklich mit der Veröffentlichung seines Namens, Wohnorts sowie seines
Fotos mit Namen unter www.antenne.at und in ausgewählten Medien (kein Rechtsanspruch
des Teilnehmers) einverstanden. Der Teilnehmer hält Antenne Steiermark umfassend
schad- und klaglos und erklärt, aus keinem Rechtsgrund Forderungen, z.B.: auf Zahlung
wegen einer Nutzung der Rechte durch Antenne, Ansprüche nach §§ 16, 43, 1041f ABGB,
86ff UrhG, oder sonstige Ansprüche aus welchem Grund auch immer zu erheben.
3.Spielablauf: Aus redaktionellen oder sonstigen Gründen kann es jederzeit zu
Änderungen des Spielablaufs oder zu einer gänzlichen oder teilweisen Absage des
Gewinnspiels kommen. Darauf wird im Programm der Antenne Steiermark hingewiesen.
Ansprüche von Teilnehmern welcher Art entstehen dadurch nicht. Ab dem 03.10.2016 und
über den Zeitraum des gesamten Gewinnspiels besteht für Privatpersonen die Möglichkeit
unter http://www.antenne.at/steiermark/gewinnspiele/antenne-zahlt-ihre-rechnung/ unter
Angabe der persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und
Telefonnummer) ihre Rechnungskopien (siehe dazu Punkt 4) einzusenden.
4.Rechnungen: Rechnungen bis zu einem Wert von 2.000,00 Euro brutto, können als
Kopie eingesandt werden. Aus der Rechnung muss sich der Teilnehmer, das Unternehmen,
der (Brutto-Rechnungsbetrag und die abgerechnete Leistung ergeben. Unrichtige,
unvollständige, irreführende Angaben (z.B.: gefälschte Rechnungen, Rechnungen Dritter,
falsche persönliche Daten), oder auch die mehrfache Einsendung einer Rechnung führen
zum sofortigen Ausschluss vom Gewinnspiel bzw. zur ersatzlosen Annullierung und
Rückforderung des Gewinns auch nach Beendigung des Gewinnspiels. Dies gilt auch für
Rechnungen, deren Inhalt gegen die guten Sitten oder Gesetze verstößt. Antenne
Steiermark behält sich vor, die Auszahlung des Gewinns von einer Vorlage entsprechender
Dokumente (zB amtlicher Lichtbildausweis, Originalrechnung) abhängig zu machen. Der
Teilnehmer bestätigt, dass durch das Einsenden der Rechnungen keine Rechte Dritter oder
gesetzliche Bestimmungen verletzt werden.
5. Ab dem 12.10.2016 findet täglich von Montag bis Freitag (außer Feiertags) zwischen
07:00 und 09:00 Uhr und den ganzen Tag bis einschließlich 08.11.2016 finden maximal
Moderator
(m/w) bestimmt den Zeitpunkt der
vier Spielrunden statt. Der
Bekanntgabe selbst unter Berücksichtigung der Abfolge von Wortbeiträgen und
Musiktiteln. Hierfür wird aus allen Rechnungseinsendungen in jeder Spielrunde pro
angegebener Stunde eine Rechnung per Zufallsprinzip vom Moderator gezogen. Der
Moderator gibt auf Antenne Steiermark jeweils den Namen des Rechnungsabsenders,
dessen Wohnort, die Art der Rechnung (Ware/Dienstleistung), des Unternehmens
und den Rechnungsbetrag bekannt. Meldet sich der genannte Rechnungsabsender
persönlich in der Zeitspanne von 20 Minuten unter der Antenne Steiermark –
Gewinnhotline 0316-8090-80 (Kosten laut Telefontarif des Teilnehmers) im Studio
und wird dieser vom Moderator On-Air als Gewinner ausgelobt, wird der genannte
Rechnungsbetrag auf das vom Teilnehmer genannte Konto überwiesen (keine
Barauszahlung). Ansonsten verfällt der Gewinn.
6. Antenne Steiermark ist immer bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte
Aussagen zu machen. Für versehentlich unrichtige Aussagen des Moderators oder für
technische Probleme haftet Antenne Steiermark jedoch nicht. Kein Anspruch auf Gewinn
besteht demnach beispielsweise, wenn ein Telefongespräch unterbrochen oder sonst
beendet wird, bevor der Teilnehmer On-Air von dem Moderator als Gewinner ausgelobt
worden ist. Eine weitere Teilnahme/Telefongespräch ist nicht möglich.
7. Zustimmung zu Informationen: Der Teilnehmer stimmt zu, dass Antenne Steiermark
sämtliche von ihm im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen Daten (Name, Adresse,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.) automationsgestützt speichert bzw.
verarbeitet,
zu
Zwecken
der
Marktforschung,
Zusendung
(Direktwerbung,
Massensendungen) bedarfsgerechter Angebote und Erbringung von Serviceleistungen bzw. diensten, Verbesserung des Services, Informationen über Programm- und Onlineangebote
und
Informationsdienste
(z.B.:
Newsletter),
technische
Informationen
(z.B.:
Neuerungen/Änderungen bei Senderfrequenzen), sonstige Produkte (z.B.: Shopangebote),
sonstige Veranstaltungen (z.B.: Antenne-Partynight), Gewinnspiele, Spendenaktionen und
Einladungen per Post, Telefon, E-Mail, SMS, Fax, etc. Der Teilnehmer stimmt weiters zu,
dass dieselben Daten zu denselben Zwecken an den Partner des Gewinnspiels Hypo
Vorarlberg zur Zusendung von Produktinformationen (Newsletter, etc.) sowie zur
Informationszusendung über Medienprodukte (Tages-, Wochen- und Monatszeitschriften
sowie digitale Medien) sowie Sonder- und Werbeaktionen zu diesen, Informationen über
Marketingaktionen (Einladungen zu Veranstaltungen, Reiseangebote, Nutzungen aus den
Clubs von Unternehmen, Gewinnspiele, Bestellungen über die digitale Plattform des
Unternehmens, Newsletter etc.) per Post, E-Mail, Telefax, Telefon oder SMS, etc., zu
Zwecken des Direktmarketings als auch in Form von Massensendungen, übermittelt und
verarbeitet werden dürfen und daher seine Daten an die Kleine Zeitung GmbH & Co KG,
Anzeigen und Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG, „Die Presse“ Verlags-Gesellschaft
m.b.H. & Co KG, WirtschaftsBlatt Medien GmbH, Styria Digital One GmbH, Styria Börse
Express GmbH, Styria Multi Media GmbH & Co KG, Styria Medienhaus Lifestyle GmbH & Co
KG, Styria Medienhaus Sport GmbH & Co KG, A Team Media GmbH, Styria Multi Media
Corporate GmbH & Co KG, Top Times Medien GmbH, Die Furche – ZeitschriftenBetriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG, Styria Media Regional GmbH, Styria Marketing
Services GmbH & Co KG, Call & Mail GmbH & Co KG, willhaben internet service GmbH & Co
KG, Bundesländerverlage Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Styria Digital Holding GmbH,
SMG Digital Innovation Beteiligungs GmbH, Styria Tourismusportale GmbH übermittelt
werden. Weiters stimmt der Teilnehmer zu, dass dieselben Daten an Adressverlage und
Direktmarketingunternehmen oder im Wege des Listbroking an Dritte entsprechend § 151
GewO zur Vorbereitung und Durchführung von Marketingaktionen einschließlich der
Gestaltung und des Versandes von Werbemitteln weitergegeben werden dürfen.
8. Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand Graz; es gilt österreichisches Recht unter
Ausschluss von Verweisnormen.