Gutmann Investment Mail – Oktober 2016 Das Elend der Inflationssteuerung Während das Federal Reserve System (kurz FED genannt) in Amerika sich im September noch immer nicht dazu durchgerungen hat den Leitzinssatz zu erhöhen, aber in ihren Aussagen eine Erhöhung im Dezember andeutet, hat sich am anderen Ende der Welt die japanische Notenbank wieder einmal etwas Neues einfallen lassen. Um in ihrem scheinbar ewigen Kampf die Inflation nach oben zu treiben, zielt die Bank of Japan (BoJ) darauf ab, die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen nicht nur wie bislang durch Anleihekäufe zu steuern, sondern kommunizierte nun ein Renditeziel von null Prozent. Dazu werden diese Anleihekäufe so ausgeführt, dass die Rendite um dieses Renditeziel gehalten wird. Um dies zu erreichen wird das japanische Quantitative Easing (QE) Programm dahingehend adaptiert, dass die Käufe von Anleihen in Zukunft flexibler gestaltet werden können und je nach Rendite monatlich variieren werden. Über das Jahr verteilt ist geplant, die Käufe mehr oder weniger in der gegenwärtigen Höhe (80 Billionen Yen) zu tätigen. Weiters kommt die explizite Verpflichtung hinzu, das definierte Inflationsziel von zwei Prozent schnellstmöglich zu überschreiten. Bislang konnte die Notenbank dieses Inflationsziel in der Vergangenheit trotz aller Anstrengungen nicht erreichen. Diese Verpflichtung, auf ein Überschießen der Inflation hinzuarbeiten, bedeutet eine expansive Geldpolitik, bis dieses Ziel erreicht wird: also eine nochmalige Forcierung der bereits vorhandenen quantitativen und qualitativen Lockerung. Der Ansatz der neuen Maßnahmen ist interessant, denn die BoJ versucht die Zinskurve direkt zu kontrollieren. Auf diese Weise sollen die Nebenwirkungen der bisherigen Geldpolitik zumindest gemildert werden. Banken, Pensionskassen und Versicherungen sind auf eine steilere Zinsstrukturkurve angewiesen, als dies derzeit der Fall ist. Auch für Sparer ist es – sogar bei langfristigen Investments – schwieriger, Vermögen aufzubauen. Früher, als es noch lehrbuchmäßige, klassische Zinskurven gab, konnten sich insbesondere Banken Geld kurzfristig leihen und dann höher verzinst langfristig an Firmen oder Häuslbauer weitergeben. Aus dieser Spanne entstand ein Gewinn. Diese Zinserträge gibt es in einer Welt mit einer flachen Zinskurve kaum mehr und für japanische Banken wird es zunehmend schwieriger. Deshalb wird nun quasi per Erlass die Zinsstrukturkurve versteilert. Die BoJ startet mit diesem neuen langfristigen Zinsziel eine weitere Stufe der Intervention. Einige Marktteilnehmer sprechen gar vom Einstieg in eine monetäre Planwirtschaft. Erster Effekt nach Bekanntgabe der Maßnahme war ein kräftiger Anstieg der Banktitel. Für das Anleihemanagement bedeutet die neue Maßnahme zunächst eine gewisse Stabilität, denn prinzipiell werden die Marktteilnehmer der Notenbank glauben. Andererseits werden alle Handlungen und Aussagen der BoJ noch stärker in den Mittelpunkt rücken, da sie jetzt die gesamte Zinskurve direkt beeinflusst und ihre Dominanz weiter stärkt. Diese Abhängigkeit wird im Vorfeld bei jeder Zentralbanksitzung zu Spekulationen führen, ob und wie die Zentralbank ihr Renditeziel verändert. Seite 1 Was bedeutet dieser neue Ansatz der sogenannten Yield Curve Control für die Zukunft? Tatsache ist, dass die BoJ immer schon ein kreativer Trendsetter der Notenbankpolitik war. Sie waren die Ersten mit einem Leitzinssatz von null Prozent, sowie ausgedehnten Anleihekaufprogrammen. Klar ist auch, dass flache Zinskurven kein rein japanisches Problem sind und die Notenbanker dieser Welt genau hinschauen werden, was die neue Vorgabe bewirkt. Der Präsident der EZB hat zwar die Anleger im September enttäuscht, da er keine Änderungen des Kaufprogramms verkündet hatte, aber ebenso angekündigt, dass eine interne Arbeitsgruppe die Parameter des Kaufprogramms überarbeiten wird. Es ist zu erwarten, dass im Dezember die Erkenntnisse dieser Gruppe auf den EZB-Entscheid Einfluss nehmen. Eine Yield Curve Control wie in Japan wird die EZB wohl in den nächsten Monaten nicht anstreben. Die meisten Beobachter gehen dennoch davon aus, dass die Zentralbank das Kaufprogramm um sechs Monate verlängern wird. Interessant wird die allgemeine Reaktion auf die kommenden Inflationsraten sein. Wir haben uns schon sehr an Inflationsraten nahe bei Null gewöhnt, doch aufgrund des Wiederanstiegs des Ölpreises (die Tiefs lagen im Jänner und Februar) ist in den kommenden Monaten mit einer verhalten steigenden Rate zu rechnen. Wir gehen davon aus, dass nicht alle mit einer Rückkehr moderater Inflation in der Eurozone rechnen. Längerfristig höhere Inflationsraten können jedoch einzig durch die Umsetzung der notwendigen Strukturreformen erreicht werden. Nur Reformen können die grundlegenden, strukturellen Schwächen der Eurozone beseitigen, Wachstum generieren und höhere Zinsniveaus ermöglichen. Geldpolitik als einziger Antrieb für eine Erholung der Wirtschaft kann nicht funktionieren, selbst wenn die Notenbanken noch so kreativ werden und die Politik dazu verleitet wird, sich darauf auszuruhen. Autor Mag. Clemens Hansmann Tel.: +43-1-502 20-390 [email protected] Mag. Clemens Hansmann ist seit September 2010 als Rentenfondsmanager der Gutmann KAG tätig. Er hat Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien studiert. Vor seiner Tätigkeit in der Gutmann KAG war er im Investmentbanking Midoffice bei einer russischen Bank tätig. Seite 2 Dies ist eine Werbemitteilung. Die Anlage in Finanzinstrumenten ist Marktrisiken unterworfen. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für das Eintreten von Prognosen wird jedoch keine Gewähr übernommen und jede Haftung ausgeschlossen. Gutmann KAG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Unterlage ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und nur zur Information dienen soll. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne die Zustimmung der Gutmann KAG untersagt. Der Inhalt dieser Unterlage stellt nicht auf die individuellen Bedürfnisse einzelner Anleger ab (gewünschter Ertrag, steuerliche Situation, Risikobereitschaft etc.), sondern ist genereller Natur und basiert auf dem neuesten Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zu Redaktionsschluss. Diese Unterlage ist weder ein Angebot noch eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Offenlegungspflicht gemäß § 25 MedienG: Die erforderlichen Angaben zur Offenlegungspflicht gemäß § 25 Mediengesetz sind unter folgender Web-Adresse zu finden: www.gutmannfonds.at/impressum. © Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, Österreich, Tel.: +43-1-502 20-0, www.gutmannfonds.at Die App der Bank Gutmann ist im App Store unter dem Namen „Gutmann” fürs iPad verfügbar. Download unter: https://itunes.apple.com/at/app/bank-gutmann/id902503305?mt=8 Oktober 2016 Seite 3
© Copyright 2024 ExpyDoc