AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN 27. Jahrgang, Nr. 5 Herausgegeben am 05.10.2016 Inhalt 1.) Bekanntmachung der 3. Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten vom 30. September 2016 2.) Bebauungsplan Nr. 9 ‘Habringhauser Weg‘, Salzkotten • Inkrafttreten der 2. Änderung der Gestaltungssatzung 3.) Bebauungsplan TH 8 ‘Am Eichenwald‘, Ortschaft Thüle • Aufstellungsbeschluss • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 4.) Bebauungsplan SK 44 ‚‘Haltiger Feld Süd‘, Salzkotten/Verne • Aufstellungsbeschluss • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Herausgeber: Stadt Salzkotten, Der Bürgermeister, Postfach 15 62, 33146 Salzkotten, Telefon (0 52 58) 5 07-0 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung abholen bzw. sich gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Zudem besteht die Möglichkeit das Amtsblatt im Internet unter www.salzkotten.de abzurufen. Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 05.10.2016 27.Jg./Nr. 5/S. 2 3. Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten vom 30 . September 2016 Aufgrund der §§ 7, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S.666 - SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV. NRW. S.194) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - EigVO (Artikel 22 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11 .2004 - GV. NRW. S. 644) , zuletzt geändert durch Artikel 1 der Rechtsverordnung vom 13.08.2012 hat der Rat der Stadt Salzkotten am 29.09.2016 folgende 3. Änderung der Betriebssatzung beschlossen : Artikel 1 1. § 14 (Stammkapital) wird wie folgt geändert: In Satz 1 wird das Stammkapital für das Abwasserwerk „2.600.000,00 EUR" gestrichen und durch „ 10.000.000,00 EUR" ersetzt. Artikel II Die 3. Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen , dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann . Es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden , c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet, oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden , die den Mangel angibt. ~10~eptember 2016 Ulrich Berge Bürgermeister Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 05.10.2016 27.Jg./Nr. 5/S. 3 Bekanntmachung Der Rat 1 der Stadt Salzkotten hat in der Sitzung am 29.09.2016 folgendes beschlossen : „Der Rat der Stadt Salzkotten beschließt die der Verwaltungsvorlage beigefügte 2. Änderung der örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 'Habringhauser Weg', Salzkotten gern . § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) als Satzung ." Die Satzung der Stadt Salzkotten zur 2. Änderung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 'Habringhauser Weg' , Salzkotten wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann , es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden , c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Salzkotten, 30.09.2016 Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 05.10.2016 27.Jg./Nr. 5/S. 4 2. Änderung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 'Habringhauser Weg', Salzkotten vom 30.09.2016 Rec~tsgru ndl,agen : 1. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 2023) , zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2o. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), 2. § 86 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.d.F. der Neufassung vom 01 .03.2000 (GV. NRW. S. 256) . zuletzt geändert Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) Der Rat der Stadt Salzkotten hat am 29.09.2016 beschlossen, die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungsfestsetzungen) für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 'Habringhauser Weg', Salzkotten zu ändern . §1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Bebauungsplangebiet Nr. 9 'Habringhauser Weg' und ist in der beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt und festgesetzt. §2 Definition Sockelhöhe: max . 70 cm (O.K. fertige Straße bis Erdgeschossfußboden-Rohbaudecke), bei Hanglage max. 20 cm, gemessen am höchsten Punkt im Gelände. Gebäudehöhe: Die lichte Höhe im Erdgeschoss, gemessen an der Außenwand, muss mind. 2,50 m betragen. Dachform: Als Dachform ist das Sattel-, Krüppelwalm- oder Walmdach vorgeschrieben Dachneigung: bei 1-gesch. Gebäuden 26° bis 38°, bei 2-gesch. Gebäuden 30°, bei 2-geschossigen Gebäuden mit Walmdach 15° - 25°. Drempelhöhe: bei 1-gesch. Gebäuden max . 0,85 m und bei 2-gesch. Gebäuden max. 0,50 m (O.K. Rohdecke bis O.K. Fußfette). Die Wandhöhe bei Staffelgeschossen darf von O.K. Rohdecke des obersten Vollgeschosses max. 3,40 m bis Schnittpunkt Dachhaut betragen. Dachgauben: Dachgauben und Zwerchhäuser [auf der Außenwand] sind bei Sattel- und Krüppelwalmdächern gestattet. Sie sollen 2/3 der Trauflänge nicht überschreiten . Firstrichtung: Die Firstrichtung der Wohngebäude muss parallel oder senkrecht zur vorderen Baugrenze verlaufen, in speziellen Fällen (z.B. Eckgrundstücke oder in ähnlich gelage1ten Fällen) ist sie sinngemäß der übrigen geplanten Bebauung anzupassen. Einfriedungen: Die Höhe baulicher Einfriedungen der Grundstücke an öffentlichen Straßen und Grünflächen soll 0,80 m nicht überschreiten. Ausnahmsweise kann bei Eckgrundstücken für den rückwärtigen Gartenbereich sowie zu Grünflächen ein Zaun (mind. 75 % Öffuungen) bis 1,20 m Höhe zugelassen werden. Erweiterungen: Erweiterungen der Wohngebäude sind der vorhandenen Bausubstanz anzupassen . §3 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 05.10.2016 Stadt Salzkotten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 'Habringhauser Weg', Salzkotten M. 1 : 5.000 27.Jg./Nr. 5/S. 5 Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 05.10.2016 27.Jg./Nr. 5/S. 6 Öffentliche Bekanntmachung In der Sitzung des Rates am 23.06.2015 wurde folgendes beschlossen: Der Rat der Stadt Salzkotten beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes TH 8 'Am Eichenwald', Ortschaft Thüle . Das Plangebiet liegt nördlich des Baugebietes TH 7 'Kuhbaumgärten ' und wird wie folgt begrenzt: Im Norden: durch die Nordgrenze der Grundstücke Gemarkung Thüle Flur 10 Flurstücke 423 und 423 sowie eine Verlängerung zur Nordgrenze des Flurstücks und die Südgrenze der Flurstücke 110 und 109, im Osten : durch die Westgrenze der Grundstücke Gemarkung Thüle Flur 10 Flurstücke 431, 110, 363, 614 und 656, im Süden: durch die Südgrenze der Grundstücke Gemarkung Thüle Flur 10 Flurstücke 364, 88 und 534, 607 und deren westliche Verlängerung zum Flurstück 105 sowie ca . 40 m südlich der Laurentiusstraße in den Grundstücken Gemarkung Thüle Flur 8 Flurstücke 246/247 und im Westen : durch die Westgrenze der Grundstücke Gemarkung Thüle Flur 10 Flurstücke 533, 532 teilw. und 531 sowie die nördliche Verlängerung zum Flurstück 140. Der Geltungsbereich ist auf einem Beiblatt, das keine Planaussagen enthält, dargestellt. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.d .F.d.B.v. 23.09.2004 (BGBI. 1 S. 2414 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBI. 1 S. 1748), sollen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplanes im Rahmen der 'Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit' dargelegt werden. Diese frühzeitige Unterrichtung und Erörterung erfolgt durch Aushang des Vorentwurfes während der Servicezeiten (08.00 - 12.00 Uhr montags bis freitags, 14.00 - 16.00 Uhr montags und dienstags, 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags) im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Salzkotten, Marktstraße 8, an der Informationstafel im 2. Obergeschoss in der Zeit vom 14.10.2016 bis 14.11.2016 einschließlich. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht in den Zimmern 40/44/45. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gern . § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Amtsblatt für die Stadt Salzkotten .. .. 05.10.2016 .. .. ..n ~ „ .. .. .. Stadt Salzkotten Geltungsbereich des Bebauungsplanes TH 8 'Am Eichenwald', Ortschaft Thüle M. 1 : 5.000 27.Jg./Nr. 5/S. 7 Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 05.10.2016 27.Jg./Nr. 5/S. 8 Öffentliche Bekanntmachung In der Sitzung des Rates am 02.11.2015 wurde folgendes beschlossen : „Der Rat der Stadt Salzkotten beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes SK 44 'Haltiger Feld Süd', SalzkottenNerne. Das Plangebiet liegt südlich des Gewerbegebietes 'Haltiger Feld' und östlich des Schlingweges. Es besteht aus den Grundstücken Gemarkung Verne Flur 5 Flurstücke 146, 147 sowie Teilflächen der Flurstücke 149 bis 154, 1199, 1634, 1640 und 1646." Der Geltungsbereich ist auf einem Beiblatt, das keine Planaussagen enthält , dargestellt. Gemäß § 3 Abs . 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F.d.B.v. 23.09.2004 (BGBI. 1 S. 2414 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11 .2014 (BGBI. 1S. 1748), sollen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplanes im Rahmen der 'Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit' dargelegt werden . Diese frühzeitige Unterrichtung und Erörterung erfolgt durch Aushang des Vorentwurfes während der Servicezeiten (08.00 - 12.00 Uhr montags bis freitags, 14.00 - 16.00 Uhr montags und dienstags , 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags) im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Salzkotten , Marktstraße 8, an der Informationstafel im 2. Obergeschoss in der Zeit vom 14.10.2016 bis 14.11.2016 einschließlich. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht in den Zimmern 40/44/45. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gern . § 2 Abs . 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Salzkotten , 20.09.2016 :k~J":' Ulrich BergJ Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 05.10.2016 Stadt Salzkotten Geltungsbereich des Bebauungsplanes SK 44 'Haltiger Feld Süd', Salzkotten/Verne M. 1 : 5.000 27.Jg./Nr. 5/S. 9
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