Stellungnahme Land Burgenland vom 4. Oktober 2016

LAND BURGENLAND
LANDESAMTSDIREKTION – GENERALSEKRETARIAT
VERFASSUNGSDIENST
Eisenstadt, am 04.10.2016
Sachb.: Mag. Simone Laky
Tel.: +43 5 7600-2224
Fax: +43 2682 61884
E-Mail: [email protected]
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien
Zahl:
LAD-GS/VD.B136-10002-2-2016
Betreff:
Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung
der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren
Sicherheit; Stellungnahme
Bezug: BMI-LR1330/0013-III/1/c/2016
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Verordnungsentwurf teilt das Amt der
Burgenländischen Landesregierung mit, dass die Erlassung der gegenständlichen
Verordnung
vor
dem
Hintergrund
der
vorherrschenden
Flüchtlingsströme
und
Migrationsbewegungen und der damit verbundenen Anforderungen an Einrichtungen und
Leistungen des österreichischen Staates ausdrücklich begrüßt wird.
Mit dieser Verordnung wird eine effizientere rechtliche Handhabe der mit der Vollziehung
betrauten Stellen im Asyl- und Fremdenwesen geschaffen und es soll eine präzisere
Eingrenzung jener schutzsuchenden Personen, denen Zugang zum Grundversorgungs-,
Gesundheits- und Sozialhilfesystem gewährt wird, erfolgen.
Wie bereits in unserer Stellungnahme zum Arbeitsentwurf dieser Verordnung mitgeteilt,
sind
bei anhaltend gleichbleibender oder steigender Anzahl an
internationalen
Schutz
die
Bereiche
Anträgen auf
Grundversorgung, Wohnbedarf,
Gesundheit,
Sozialhilfe, Familien- und Jugendhilfeschutz sowie der Öffentliche Verkehr (auch im
Burgenland) in ihrer Funktionsfähigkeit gefährdet.
Amt der Burgenländischen Landesregierung ● A-7000 Eisenstadt ● Europaplatz 1 ● t: +43 5 7600-0 ● f: +43 2682 61884
e-mail: [email protected] ● Bitte Geschäftszahl anführen! ● www.burgenland.at ● DVR: 0066737 ● UID: ATU37264900
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Wie in den Erläuterungen der gegenständlichen Verordnung näher ausgeführt, entstanden
im Burgenland im Rahmen der Migrationskrise enorme budgetäre Belastungen für die
Grundversorgung.
Hierbei
ist
nicht
nur
eine
beträchtliche
Steigerung
der
in
Grundversorgung befindlichen Personen, sondern insbesondere auch eine Verdoppelung
der unbegleitet minderjährigen Fremden (kurz: UMF) seit 2014 zu verzeichnen. Aufgrund
des Betreuungsbedarfs für diese junge Schutzsuchende entstehen zusätzliche finanzielle
und personelle Herausforderungen im Rahmen der Grundversorgung sowie für die Kinderund Jugendhilfe.
Im Falle eines neuerlichen Zustroms an Schutzsuchenden ist zudem mit Engpässen
hinsichtlich deren Unterbringung zu rechnen. Diese Engpässe hätte vor allem im Sozialen
Wohnbau enorme Auswirkungen, da die Anzahl der zu fördernden Wohnungen aufgrund
der zur Verfügung stehenden Mittel jährlich begrenzt ist.
Im Zuge der Bewältigung des Flüchtlingsaufkommens an der Burgenländischen Grenze im
Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Ressourcen des Gesundheitswesens (ambulante
und stationäre medizinische Betreuung sowie Rettungs- und Krankentransportwesen) an
ihre Grenzen gestoßen sind. Hierzu wird in den Erläuterungen richtigerweise festgehalten,
dass der entsprechende Aufbau von medizinischen Versorgungsstrukturen einer
jahrelangen Vorlaufzeit bedarf. Auch die Belange der Hygiene (Schaffung geeigneter
Schutzvorkehrungen gegen Einschleppung von Krankheiten und Ausbreitung von
Seuchen) sind hierbei von nicht unwesentlicher Bedeutung.
Die in den Erläuterungen angeführte Anspannung des Sozialbudgets (finanzieller
Mehraufwand im Bereich Mindestsicherung und im Bereich der Sozialhilfe) im Bereich der
Länder ist auf die dramatisch hohe Zahl an Schutzsuchenden zurückzuführen und in
Hinkunft finanziell kaum zu bewältigen.
Mit freundlichen Grüßen!
Für die Landesregierung:
Der Landesamtsdirektor:
Mag. Ronald Reiter MA
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