LAND BURGENLAND LANDESAMTSDIREKTION – GENERALSEKRETARIAT VERFASSUNGSDIENST Eisenstadt, am 04.10.2016 Sachb.: Mag. Simone Laky Tel.: +43 5 7600-2224 Fax: +43 2682 61884 E-Mail: [email protected] Bundesministerium für Inneres Herrengasse 7 1010 Wien Zahl: LAD-GS/VD.B136-10002-2-2016 Betreff: Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit; Stellungnahme Bezug: BMI-LR1330/0013-III/1/c/2016 Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Verordnungsentwurf teilt das Amt der Burgenländischen Landesregierung mit, dass die Erlassung der gegenständlichen Verordnung vor dem Hintergrund der vorherrschenden Flüchtlingsströme und Migrationsbewegungen und der damit verbundenen Anforderungen an Einrichtungen und Leistungen des österreichischen Staates ausdrücklich begrüßt wird. Mit dieser Verordnung wird eine effizientere rechtliche Handhabe der mit der Vollziehung betrauten Stellen im Asyl- und Fremdenwesen geschaffen und es soll eine präzisere Eingrenzung jener schutzsuchenden Personen, denen Zugang zum Grundversorgungs-, Gesundheits- und Sozialhilfesystem gewährt wird, erfolgen. Wie bereits in unserer Stellungnahme zum Arbeitsentwurf dieser Verordnung mitgeteilt, sind bei anhaltend gleichbleibender oder steigender Anzahl an internationalen Schutz die Bereiche Anträgen auf Grundversorgung, Wohnbedarf, Gesundheit, Sozialhilfe, Familien- und Jugendhilfeschutz sowie der Öffentliche Verkehr (auch im Burgenland) in ihrer Funktionsfähigkeit gefährdet. Amt der Burgenländischen Landesregierung ● A-7000 Eisenstadt ● Europaplatz 1 ● t: +43 5 7600-0 ● f: +43 2682 61884 e-mail: [email protected] ● Bitte Geschäftszahl anführen! ● www.burgenland.at ● DVR: 0066737 ● UID: ATU37264900 Seite 1 von 3 Wie in den Erläuterungen der gegenständlichen Verordnung näher ausgeführt, entstanden im Burgenland im Rahmen der Migrationskrise enorme budgetäre Belastungen für die Grundversorgung. Hierbei ist nicht nur eine beträchtliche Steigerung der in Grundversorgung befindlichen Personen, sondern insbesondere auch eine Verdoppelung der unbegleitet minderjährigen Fremden (kurz: UMF) seit 2014 zu verzeichnen. Aufgrund des Betreuungsbedarfs für diese junge Schutzsuchende entstehen zusätzliche finanzielle und personelle Herausforderungen im Rahmen der Grundversorgung sowie für die Kinderund Jugendhilfe. Im Falle eines neuerlichen Zustroms an Schutzsuchenden ist zudem mit Engpässen hinsichtlich deren Unterbringung zu rechnen. Diese Engpässe hätte vor allem im Sozialen Wohnbau enorme Auswirkungen, da die Anzahl der zu fördernden Wohnungen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel jährlich begrenzt ist. Im Zuge der Bewältigung des Flüchtlingsaufkommens an der Burgenländischen Grenze im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Ressourcen des Gesundheitswesens (ambulante und stationäre medizinische Betreuung sowie Rettungs- und Krankentransportwesen) an ihre Grenzen gestoßen sind. Hierzu wird in den Erläuterungen richtigerweise festgehalten, dass der entsprechende Aufbau von medizinischen Versorgungsstrukturen einer jahrelangen Vorlaufzeit bedarf. Auch die Belange der Hygiene (Schaffung geeigneter Schutzvorkehrungen gegen Einschleppung von Krankheiten und Ausbreitung von Seuchen) sind hierbei von nicht unwesentlicher Bedeutung. Die in den Erläuterungen angeführte Anspannung des Sozialbudgets (finanzieller Mehraufwand im Bereich Mindestsicherung und im Bereich der Sozialhilfe) im Bereich der Länder ist auf die dramatisch hohe Zahl an Schutzsuchenden zurückzuführen und in Hinkunft finanziell kaum zu bewältigen. Mit freundlichen Grüßen! Für die Landesregierung: Der Landesamtsdirektor: Mag. Ronald Reiter MA Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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