Europäische Kommission - Pressemitteilung Europäische Kommission führt Antidumpingzölle auf chinesische Stahlerzeugnisse ein Brüssel, 7. Oktober 2016 Die Kommission hat heute beschlossen, vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von zwei verschiedenen Stahlerzeugnissen aus China einzuführen. Sie hat damit rasch auf unfaire Wettbewerbspraktiken reagiert und in vollem Umfang von den Instrumenten Gebrauch gemacht, die ihr im Rahmen der EU-Antidumpingvorschriften zur Verfügung stehen. Die heute – fast fünf Wochen vor Ablauf der Verfahrensfrist – beschlossenen Maßnahmen betreffen warmgewalzte Flachstahlerzeugnisse und Grobblech. Der Einführung von Zöllen auf warmgewalzten Flachstahl ist eine Untersuchung vorausgegangen, die aufgrund einer „drohenden Schädigung“ eingeleitet wurde, also noch bevor tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Bei Grobblech unterliegen die Einfuhren seit August der zollamtlichen Erfassung, sodass es möglich ist, in der endgültigen Phase der Untersuchung rückwirkend Zölle zu erheben. Die Untersuchungen der Kommission bestätigten, dass die chinesischen Erzeugnisse in Europa zu stark gedumpten Preisen verkauft wurden. Um den EU-Unternehmen die nötige Atempause zu verschaffen, führt die Kommission jetzt Zölle in Höhe von 65,1 bis 73,7% auf Grobblech und in Höhe von 13,2 % bis 22,6 % auf warmgewalzten Flachstahl ein. Damit dürfte die Rentabilität der europäischen Grobblechhersteller wiederhergestellt und Schaden von Unternehmen abgewendet werden, die im Bereich der Herstellung warmgewalzter Stahlerzeugnisse tätig sind. Die Kommission wird in den kommenden sechs Monaten darüber befinden, ob diese derzeit noch vorläufigen Maßnahmen auch in den nächsten Jahren weiter gelten sollen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Kommission auch noch entscheiden, ob sie rückwirkend Zölle auf Grobblech erheben will, das zwischen August und Oktober 2016 aus China eingeführt wurde. Möglich ist dies aufgrund der vorherigen zollamtlichen Erfassung, die im Untersuchungszeitraum veranlasst wurde. Derzeit sind in der EU mehr handelspolitische Schutzmaßnahmen gegen zu unfairen Bedingungen eingeführte Stahlerzeugnisse in Kraft als jemals zuvor. Insgesamt handelt es sich um 37 Antidumpingund Antisubventionsmaßnahmen, 15 davon betreffen Waren mit Ursprung in China. Zwölf Untersuchungen zu Stahlerzeugnissen sind noch im Gange. In zwei Fällen werden mit dem heutigen Tag vorläufige Maßnahmen eingeführt. Die Kommission nutzt das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium handelspolitischer Schutzmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten. Allerdings ist es notwendig, die vorhandenen Mechanismen auszubauen und an die realen Gegebenheiten beim derzeitigen Stand der Globalisierung anzupassen. Daher erneuert die Kommission ihren Appell an die Mitgliedstaaten, den Vorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU aus dem Jahr 2013, insbesondere auch zur Regel des niedrigeren Zolls, zu unterstützen. Dies würde es der EU ermöglichen, höhere Zölle auf gedumpte Waren zu erheben. Gleichzeitig setzt die Kommission weiter ihren Aktionsplan um, der darauf abzielt, das Problem der Überkapazitäten in der Stahlbranche im Rahmen bilateraler und multilateraler Kontakte mit unseren Partnern anzugehen. Dabei wird es vor allem auch darum gehen, dass China sich bereiterklärt, einen Mechanismus zur Überwachung von Überkapazitäten zu schaffen, und dass das Weltforum zu Stahlüberkapazitäten, dessen Einrichtung auf dem letzten G20-Treffen vereinbart wurde, jetzt Realität wird und dadurch der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit auf globaler Ebene intensiviert werden. Hintergrund Die EU nutzt – wie alle anderen WTO-Mitglieder – handelspolitische Schutzinstrumente, um auf unfaire Handelspraktiken zu reagieren und für die heimische Wirtschaft wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Der Einsatz dieser Instrumente in der EU unterliegt strengen rechtlichen Regelungen. Unter Einhaltung der Regeln eines ordnungsgemäßen Verfahrens setzt die Kommission derzeit ihren im März dieses Jahres vorgelegten Plan um, der darauf abstellt, angesichts der derzeitigen Situation subventionsbedingter Überkapazitäten in der weltweiten Stahlproduktion die Arbeitsplätze im europäischen Stahlsektor zu sichern. Was die Erzeugnisse anbelangt, die Gegenstand der heute gefassten Beschlüsse sind, so handelt es sich bei warmgewalztem Stahl um das Ausgangsmaterial für die Herstellung verschiedener höherwertiger nachgelagerter Stahlerzeugnisse, zunächst kaltgewalzter Erzeugnisse. Sie werden von Endverwendern als Halbzeug für verschiedene Verwendungszwecke bezogen, unter anderem für das Baugewerbe (Herstellung von Stahlrohren), den Schiffbau und die Herstellung von Gascontainern, Druckbehältern und Energieversorgungsleitungen. Grobblech findet in der gesamten Wirtschaft breite Verwendung, unter anderem im Schiffbau, beim Bau von Gebäuden, Brücken oder Windkrafttürmen sowie bei der Herstellung von Druckkesseln, Pipelines, Ölplattformen und Baufahrzeugen, wie etwa Erdbaugeräten und Straßenhobeln. Weitere Informationen Antidumpingzölle auf warmgewalzte Flachstahlerzeugnisse Antidumpingzölle auf Grobblech IP/16/3328 Kontakt für die Medien: Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Axel FOUGNER (+32 2 295 72 76) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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