Europäische Kommission führt Antidumpingzölle auf

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Europäische Kommission führt Antidumpingzölle auf chinesische
Stahlerzeugnisse ein
Brüssel, 7. Oktober 2016
Die Kommission hat heute beschlossen, vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von zwei
verschiedenen Stahlerzeugnissen aus China einzuführen. Sie hat damit rasch auf unfaire
Wettbewerbspraktiken reagiert und in vollem Umfang von den Instrumenten Gebrauch
gemacht, die ihr im Rahmen der EU-Antidumpingvorschriften zur Verfügung stehen.
Die heute – fast fünf Wochen vor Ablauf der Verfahrensfrist – beschlossenen Maßnahmen betreffen
warmgewalzte Flachstahlerzeugnisse und Grobblech. Der Einführung von Zöllen auf warmgewalzten
Flachstahl ist eine Untersuchung vorausgegangen, die aufgrund einer „drohenden Schädigung“
eingeleitet wurde, also noch bevor tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Bei Grobblech unterliegen
die Einfuhren seit August der zollamtlichen Erfassung, sodass es möglich ist, in der endgültigen Phase
der Untersuchung rückwirkend Zölle zu erheben.
Die Untersuchungen der Kommission bestätigten, dass die chinesischen Erzeugnisse in Europa zu stark
gedumpten Preisen verkauft wurden. Um den EU-Unternehmen die nötige Atempause zu verschaffen,
führt die Kommission jetzt Zölle in Höhe von 65,1 bis 73,7% auf Grobblech und in Höhe von 13,2 %
bis 22,6 % auf warmgewalzten Flachstahl ein. Damit dürfte die Rentabilität der europäischen
Grobblechhersteller wiederhergestellt und Schaden von Unternehmen abgewendet werden, die im
Bereich der Herstellung warmgewalzter Stahlerzeugnisse tätig sind.
Die Kommission wird in den kommenden sechs Monaten darüber befinden, ob diese derzeit noch
vorläufigen Maßnahmen auch in den nächsten Jahren weiter gelten sollen. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt kann die Kommission auch noch entscheiden, ob sie rückwirkend Zölle auf Grobblech
erheben will, das zwischen August und Oktober 2016 aus China eingeführt wurde. Möglich ist dies
aufgrund der vorherigen zollamtlichen Erfassung, die im Untersuchungszeitraum veranlasst wurde.
Derzeit sind in der EU mehr handelspolitische Schutzmaßnahmen gegen zu unfairen Bedingungen
eingeführte Stahlerzeugnisse in Kraft als jemals zuvor. Insgesamt handelt es sich um 37 Antidumpingund Antisubventionsmaßnahmen, 15 davon betreffen Waren mit Ursprung in China. Zwölf
Untersuchungen zu Stahlerzeugnissen sind noch im Gange. In zwei Fällen werden mit dem heutigen
Tag vorläufige Maßnahmen eingeführt.
Die Kommission nutzt das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium handelspolitischer
Schutzmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten. Allerdings ist es notwendig, die
vorhandenen Mechanismen auszubauen und an die realen Gegebenheiten beim derzeitigen Stand der
Globalisierung anzupassen. Daher erneuert die Kommission ihren Appell an die Mitgliedstaaten, den
Vorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU aus dem Jahr 2013,
insbesondere auch zur Regel des niedrigeren Zolls, zu unterstützen. Dies würde es der EU ermöglichen,
höhere Zölle auf gedumpte Waren zu erheben.
Gleichzeitig setzt die Kommission weiter ihren Aktionsplan um, der darauf abzielt, das Problem der
Überkapazitäten in der Stahlbranche im Rahmen bilateraler und multilateraler Kontakte mit unseren
Partnern anzugehen. Dabei wird es vor allem auch darum gehen, dass China sich bereiterklärt, einen
Mechanismus zur Überwachung von Überkapazitäten zu schaffen, und dass das Weltforum zu
Stahlüberkapazitäten, dessen Einrichtung auf dem letzten G20-Treffen vereinbart wurde, jetzt Realität
wird und dadurch der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit auf globaler Ebene intensiviert
werden.
Hintergrund
Die EU nutzt – wie alle anderen WTO-Mitglieder – handelspolitische Schutzinstrumente, um auf unfaire
Handelspraktiken zu reagieren und für die heimische Wirtschaft wieder gleiche
Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Der Einsatz dieser Instrumente in der EU unterliegt strengen
rechtlichen Regelungen.
Unter Einhaltung der Regeln eines ordnungsgemäßen Verfahrens setzt die Kommission derzeit ihren im
März dieses Jahres vorgelegten Plan um, der darauf abstellt, angesichts der derzeitigen Situation
subventionsbedingter Überkapazitäten in der weltweiten Stahlproduktion die Arbeitsplätze im
europäischen Stahlsektor zu sichern.
Was die Erzeugnisse anbelangt, die Gegenstand der heute gefassten Beschlüsse sind, so handelt es
sich bei warmgewalztem Stahl um das Ausgangsmaterial für die Herstellung verschiedener
höherwertiger nachgelagerter Stahlerzeugnisse, zunächst kaltgewalzter Erzeugnisse. Sie werden von
Endverwendern als Halbzeug für verschiedene Verwendungszwecke bezogen, unter anderem für das
Baugewerbe (Herstellung von Stahlrohren), den Schiffbau und die Herstellung von Gascontainern,
Druckbehältern und Energieversorgungsleitungen.
Grobblech findet in der gesamten Wirtschaft breite Verwendung, unter anderem im Schiffbau, beim
Bau von Gebäuden, Brücken oder Windkrafttürmen sowie bei der Herstellung von Druckkesseln,
Pipelines, Ölplattformen und Baufahrzeugen, wie etwa Erdbaugeräten und Straßenhobeln.
Weitere Informationen
Antidumpingzölle auf warmgewalzte Flachstahlerzeugnisse
Antidumpingzölle auf Grobblech
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