Datum: 28.09.2016 Abkochempfehlung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers Aufgrund einer Grenzwertüberschreitung muss ihr Trinkwasser laut Gesundheitsamt Deggendorf mit Chlor versetzt werden. Dadurch kann es zu leichtem Chlorgeruch kommen. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen und mit einer Zeit von 10 Minuten abkühlen zu lassen, wenn Sie es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Nahrung bzw. Essen und von Getränken, sofern die Speisen bzw. Getränke nicht sowieso gekocht werden, verwenden. Gemüsesorten Sämtliche Gemüsesorten sollten mit abgekochtem Wasser gewaschen werden, und die Salatsaucen und Salate unbedingt mit abgekochtem Wasser zubereitet werden. Kaffeemaschinen In normalen Kaffeemaschinen wird das Wasser nicht zum Kochen gebracht, verwenden Sie bitte auch hier das zuvor abgekochte Wasser. Flaschenwasser Falls Sie auf handelsübliche Flaschenwasser ausweichen wollen, bedenken Sie bitte, dass Mineralwasser für die Säuglingsernährung nicht geeignet ist. Für die Säuglingsernährung darf allenfalls Tafelwasser genutzt werden. Bitte beachten Sie das Etikett auf den Flaschen. Körperpflege Für die Körperpflege, also für Waschen, Duschen und Baden und auch für das Waschen der Wäsche kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Tiere tränken Haustiere und Vieh können mit nicht abgekochtem Leitungswasser getränkt werden. Sie werden per Handzettel oder über die öffentlichen Medien informiert, sobald das Wasser wieder von einwandfreier Qualität ist. Damit ist zu rechnen bis: Dienstag, 04.10.2016 Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Gemeindliche Werke Hengersberg Passauer Str. 1 94491 Hengersberg Tel. 0 99 01 / 93 08 - 0 Fax: 0 99 01 / 93 08 – 50 E-Mail: [email protected] Internet: www.gw-hengersberg.de
© Copyright 2024 ExpyDoc