Abkochempfehlung - gw

Datum: 28.09.2016
Abkochempfehlung wegen einer
Verunreinigung des Trinkwassers
Aufgrund einer Grenzwertüberschreitung muss ihr Trinkwasser laut
Gesundheitsamt Deggendorf mit Chlor versetzt werden.
Dadurch kann es zu leichtem Chlorgeruch kommen.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich einmal
sprudelnd aufzukochen und mit einer Zeit von 10 Minuten abkühlen zu lassen, wenn Sie es zum
Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Nahrung bzw. Essen und von Getränken, sofern die
Speisen bzw. Getränke nicht sowieso gekocht werden, verwenden.
 Gemüsesorten
Sämtliche Gemüsesorten sollten mit abgekochtem Wasser gewaschen werden, und die
Salatsaucen und Salate unbedingt mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
 Kaffeemaschinen
In normalen Kaffeemaschinen wird das Wasser nicht zum Kochen gebracht, verwenden Sie bitte
auch hier das zuvor abgekochte Wasser.
 Flaschenwasser
Falls Sie auf handelsübliche Flaschenwasser ausweichen wollen, bedenken Sie bitte, dass
Mineralwasser für die Säuglingsernährung nicht geeignet ist. Für die Säuglingsernährung darf
allenfalls Tafelwasser genutzt werden. Bitte beachten Sie das Etikett auf den Flaschen.
 Körperpflege
Für die Körperpflege, also für Waschen, Duschen und Baden und auch für das Waschen der
Wäsche kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden.
 Tiere tränken
Haustiere und Vieh können mit nicht abgekochtem Leitungswasser getränkt werden.
Sie werden per Handzettel oder über die öffentlichen Medien informiert, sobald das Wasser wieder
von einwandfreier Qualität ist. Damit ist zu rechnen bis:
Dienstag, 04.10.2016
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeindliche Werke Hengersberg
Passauer Str. 1
94491 Hengersberg
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