Newsletter Oktober 2016 - Jagdverband Weißeritzkreis eV

NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016
Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,
anbei finden Sie wieder einmal das Neueste aus den Kreisjagdverbänden, der
Geschäftsstelle sowie jede Menge wissenswerte Informationen. Ebenso finden Sie im
aktuellen Newsletter das Neueste aus dem DJV.
Mit Weidmannsheil
Ihr Frank Conrad
Vizepräsident
Landesjagdverband Sachsen e. V.
Sollte Ihnen der Newsletter nicht korrekt
angezeigt werden, so können Sie diesen unter
http://www.ljv-sachsen.de/index.php?id=169
als PDF-Datei herunterladen.
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NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016
LJV-Nachrichten
JV Freiberg
Wir drei Jäger von Oberbobritzsch, Peter Kastner. Mike Börner und ich waren wieder
"fleißig".
Unter dem Motto: Lernort Natur - veranstalteten wir am 21.07 16 wieder eine Veranstaltung
mit Schülern der 2. Klasse, wie im Frühjahr 2015.
Eine ganz, ganz gelungene Sache. Höhepunkt war eine Nachsuche mit einem BGS von ca.
200 Meter zu einer Schatztruhe, versteckt im Rapsfeld.
Horrido,
Christian Geißler
Fotos: JV Freiberg
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KJV Glauchau/Hohenstein-Ernstthal
Einladung zum Tag der Sachsen im Limbach-Oberfrohna
Zum diesjährigen Tag der Sachsen
vom 02.-04.09.2016 laden wir alle
Interessierten auf einen Abstecher in
die Kleinstadt nahe Chemnitz ein.
Limbach-Oberfrohna ist über die
A4/A72 komfortabel zu erreichen.
Für Freunde der Jagd sollte ein
Besuch des Präsentationsstandes des
Kreisjagdverbandes Glauchau/Hohenstein-Ernstthal ins Programm gehören.
Sie finden uns auf der Grünen Meile unterhalb des Rathauses. Für Erwachsene und Kinder
gleichermaßen haben wir ein abwechslungsreiches und informatives Programm erarbeitet.
Wir sind dort an allen drei Tagen anzutreffen.
Höhepunkt wird der Festumzug sein, der sich am Sonntag gegen 14:00 Uhr in Bewegung
setzt. Die Limbacher und Kreisjägerschaft ist hier zur zahlreichen Beteiligung aufgerufen.
Jagdhornbläser und Jagdhunde werden uns auf dem Zug durch die Stadt begleiten.
Weiterhin haben die Organisatoren des Volksfestes zahlreiche Veranstaltungen im Stadtgebiet
vom Rathaus bis zum Stadtpark auf die Beine gestellt.
Wir alle hoffen auf einen regen Besuch. Also dann: „Come to L.-O.“!
Anm: Hinweise zu den Veranstaltungen sowie An- und Abreise finden Sie auf der Homepage
www.tagdersachsen2016.de.
Weidmannsheil
J. Kühnert
Vorsitzender
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JV Großenhain
18. Hubertusfest
Am 25. September 2016 findet in Zabeltitz das 18. Hubertusfest mit Bläsertreffen statt. Auf
dem Programm stehen neben dem Jagdhornbläsertreffen eine Trophäenschau des JV
Großenhain, Präsentation historischer Jagdwaffen, Pilzausstellung, Ausstellung von
Tierpräparaten, Falkner- und Hundevorführung und vieles mehr.
Der Vorstand
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KJV Meißen
Einladung zur Hubertusvesper
Auch dieses Jahr wird wieder die Hubertusvesper im Dom zu Meißen stattfinden. Termin ist
der 06.11.2016. Die Hubertusvesper beginnt um 15:00 Uhr, Einlass ab 14.30 Uhr. Die
Tauchaer Jagd- und Parforcehorngruppe wird diese ökumenische Veranstaltung wieder
musikalisch umrahmen. Im Burghof stimmen die Bockwener Jagdhornbläser auf die
Veranstaltung ein. Alle Jägerinnen und Jäger sowie Freunde der Jagd und Gäste sind herzlich
willkommen. Bitte nutzen Sie das Parkhaus mit Aufzug in der Maisastraße am Fuße des
Burgberges, da auf dem Domplatz kaum Parkplätze vorhanden sind.
Karsten Schlüter
Vorsitzender
KJV Muldentalkreis
Es gehört zu unserem Brauchtum - das Präparieren unserer jagdlichen
Trophäen!
Die Bockjagd war erfolgreich – die Trophäen warten auf ihre Verarbeitung! Es stellt sich die
Frage: Kann ich es selbst oder bin ich auf die Hilfe vom Fachmann angewiesen?
Meist wird der einfachere Weg gewählt – der Präparator - denn leider nicht viele von uns
Jägern sind mit dem Wissen, den Möglichkeiten und den notwendigen Hilfsmitteln
ausgestattet sich die Trophäen selbst „fertig zu machen“. Ähnlich ist es bei den Keilerwaffen!
Stolz einen Keiler erlegt zu haben dessen Gewaff die Trophäenwand im Jagdzimmer zieren
soll - aber – beherrsche ich das richtige Ziehen und Befüllen der Keilerwaffen?
Wir lassen uns mal zeigen wie es geht! Dann kann jeder für sich entscheiden, ob er künftig
selbst zum Präparator wird oder es weiterhin fertigen lässt.
Wir haben uns einen wirklichen Fachmann eingeladen, Präparator Wolfgang Friedrich i.R.
vom Atelier für zoologische Fachpräparation in Gollmenz.
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Er wird uns die Trophäenbearbeitung live am Haupt vom erlegten Stück zeigen und uns Tipps
geben, wie es richtig geht. Das macht doch doppelt stolz - auf die erlegte Trophäe und das sie
durch unsere eigene Hand auch präpariert ist!
Unser Seminar findet am Donnerstag, 13. Oktober 2016 um 19 Uhr im Forsthof
Waidmannsheil, 04828 Bennewitz (Anfahrt über Altenhainer Str.) statt.
Auf Grund der begrenzten Plätze bitten wir euch (wie immer) um Anmeldung zum Seminar
unter der Tel. 034292 632776, 0172 3597565 oder per Mail [email protected].
Alle interessierten Mitglieder unseres Verbandes sind herzlich eingeladen und gern nehmen
wir auch Anmeldungen von Jägern benachbarter Jagdverbände an!
Ich hoffe sehr, wir sehen uns!
Weidmannsheil sagt euch
Yvonne Mucke.
JV Weißeritzkreis
Jagdliches Schießen der HG "Wilsdruffer Land"
Für uns Jäger aus dem "Wilsdruffer Land" hat die Schulung und praxisnahe Ausbildung im
jagdlichen Schießen einen hohen Stellenwert und ist uns auch seit Jahren ein
Herzensbedürfnis.
Daher sind im Arbeitsplan unserer HG auch in jedem Jahr vier Termine in dieser Hinsicht
verankert. Um diese Termine auch absichern zu können, haben vier Weidgenossen die
Ausbildung zum Schießleiter absolviert und auch erfolgreich abgeschlossen.
Im Frühjahr gab es das Kurzwaffenschießen auf den Bahnen in Freital-Pesterwitz. Hier
können unsere Jäger ihre Fähigkeiten im Umgang mit Pistole oder Revolver überprüfen bzw.
festigen. Schließlich kann jeder in die Situation der Abgabe eines Fangschusses kommen und
auch das will geübt sein. Um das Ganze nicht ganz so trocken werden zu lassen, gab es am
Ende der Trainingseinheit noch ein Pokalschießen. Hier setzte sich Uwe Fiedler mit 45 (von
50 möglichen) Ringen durch. Ihm folgten Michael Scheel und Wolfram Niegel.
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Vor dem Bockaufgang (bei uns traditionelle am 1. Mai begangen) gab es für alle
interessierten Jäger unserer HG auf der Schießanlage in Freital-Birkigt die Möglichkeit des
Einschießens der Jagdwaffen.
Höhepunkt war auch in diesem Jahr unser Pokalschießen auf dem Schießstand in Eppendorf.
Hier gab es insgesamt 23 Teilnehmer. Diese Zahl macht deutlich, wie ernst die Mitglieder
unserer HG die Schießausbildung nehmen. Dazu gibt es noch den begehrten Stempel in den
Schießnachweis. Viele gehen im Herbst zu Ansitz-Drückjagden und hier wird in fast allen
Fällen der Nachweis kontrolliert.
Geschossen werden Trap, laufender Keiler und stehender Bock. Früher ging es noch auf den
laufenden Hasen, doch diese Disziplin wird in Eppendorf leider nicht mehr angeboten. Es gab
spannende Wettkämpfe und am Ende setzten sich in zwei Disziplinen neue Mitglieder unserer
HG durch. Begonnen wurde traditionell mit Trap. Es gewann "Neuling" Sven Häber im
Stechen gegen Thomas Schröder, nach dem beide zuvor 12 von 15 Tauben geschossen hatten.
Den dritten Platz erkämpfte sich Tom Klinter. Beim laufenden Keiler konnte Stefan
Lochmann seinen Sieg vom vergangenen Jahr wiederholen. Dieses Mal mit 43 von 50
möglichen Ringen. Es folgten Jens Hartig und Martin Hahn.
Bleibt noch der stehende Bock. Hier hatte unser neues HG-Mitglied Tom Klinter eine sehr
ruhige Hand und gewann mit der Maximalringzahl von 50. Dahinter kamen Falk Hunger und
Jürgen Petzsch auf die Plätze.
Alles in allem eine gelungene Veranstaltung. Für den zügigen Ablauf kann man Tino Adlung
und seinen Mannen nur recht herzlich Danke sagen.
Im Herbst steht ein kombiniertes Kurzwaffen- und KK-Schießen, wieder auf der Schießanlage
in Freital-Birkigt, auf dem Programm. Damit es nicht so trocken zugeht, gibt es für die besten
KK-Schützen wieder einen kleinen Pokal und Urkunden.
Damit unterstützen wir seit Jahren die Jäger unserer HG erfolgreich bei der Festigung der
Fertigkeiten an und mit der Waffe.
Weidmanns Heil
Wolfram Niegel
Vorsitzender der HG
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JV Region Zwickau
Anschuss-Seminar mit großer Resonanz
35 Jäger aus der Region Zwickau nahmen am gut organisierten Seminar in der Dänkritzer
Schmiede am 13.08.2016 teil. Der Vortragende, Herr Dirk Schönfelder - ein junger
Revierförster aus dem Vogtland, konnte mit seinen 2 HS + 1 Jagdterrier in diesem Jahr bereits
133 Nachsuchen durchführen. Er bestach im Seminar mit erstaunenswerten, professionellen
Informationen. Es wurde auf Fehler vor und nach dem Schuss hingewiesen und an Beispielen
auch die Gefahr bei der Nachsuche demonstriert. Sogar für gestandene Hundeführer war die
Veranstaltung bereichernd.
Die teilnehmenden Jäger erhielten eine Bestätigung der Weiterbildung durch Eintrag mit
Stempel in ihr Schießbuch. Dem 3-stündigen, theoretischen Teil folgte nach dem Mittagessen
eine umfangreiche praktische Demonstration mit Wildbeschuss im Revier.
Im Ergebnis baten zwei fremde Jäger um Aufnahme in den Jagdverband Region Zwickau.
Peter Geyer
Obmann für Jagdhunde
Anschuss-Seminar, praktischer Teil. Bild: Peter Geyer
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Hundeführerstammtisch
Unser letzter Hundeführerstammtisch für 2016 findet am 28.10.2016 um 19.00 Uhr in Stenn,
Gaststätte "Zur Erholung", Am Bahnhof 1b, statt.
M. Montsko
20. Ostdeutsches Vergleichsschießen
In Frankfurt/Oder wurde am 30.Juli 2016 das Jubiläumsschießen der ostdeutschen
Bundesländer durchgeführt.
Der Bundesschießobmann, Dr. Torsten Krüger, konnte eine doch eindrucksvolle Bilanz
diese Wettbewerbs ziehen. Es war schon beeindruckend zu hören, wie dieser Wettbewerb in
den vergangenen 20 Jahren gewachsen ist und sich zu einem festen Bestandteil des
Terminplanes im jagdlichen Schießen entwickelt hat. Nicht nur, dass die sportlichen
Ergebnisse sich verbesserten, sondern auch vielmehr,
das sich die Teilnehmerzahlen so gestalteten, das es in jedem Jahr zu einem attraktiven
Vergleichskampf zwischen den neuen Bundesländern kommen konnte.
Dr. Torsten Krüger würdigte aber auch die Leistung der Landesschießobleute, welche ihm
Jahr für Jahr bei der Vorbereitung und Durchführung dieses Wettkampfes zur Seite standen.
Erwähnenswert waren auch die "gewichtigen" Wanderpokale, welche vom damaligen
Präsidenten des LJV Sachsen, Wdg. Knut Falkenberg gestiftet wurden.
Großer Dank galt aber auch dem Team der Schießsportanlage Frankfurt/Oder für den
reibungslosen und korrekten Ablauf der Veranstaltung. Die Schützinnen und Schützen fanden
sehr gute Bedingungen für den Wettkampf, aber auch für die Konzentrationsphasen vor. Wie
Dr. Torsten Krüger ausführte, sieht er in dieser Anlage den schönsten Schießplatz in
Ostdeutschland (nur könnten mehr "Dienstfahrräder" zur Verfügung stehen).
Die sächsischen Schützinnen und Schützen konnten natürlich auch beste Ergebnisse
vorweisen.
So wurde Weidgenossin Christian Barth in der Damenklasse - Büchse Ostdeutsche Meisterin.
Komplettiert wurde dieser Erfolg mit den Plätzen 3 Wdgn. Lara Ruppel, 4 Wdgn. Silvia Knels
und 5 Wdgn. Kerstin Gems.
In der Damenklasse - Kombination gewann Wdgn Silvia Knels und Wdgn Lara Ruppel
belegte den 3. Platz. Die sächsischen Schützinnen, Silvia Knels, Lara Ruppel, Christiane
Barth, Beate Mitmeier, Kerstin Gems wurden ostdeutsche Meisterin in der Kombination Damen /Mannschaft mit 83/7 und 1115 Punkten.
In der Disziplin Kurzwaffe erkämpfte sich Wdg. Dr. Michael Kinscher den ostdeutschen
Meistertitel.
Die Disziplin Kombination wurde gleichfalls von den sächsischen Schützen gewonnen. Nach
den Siegerehrungen gab es auch in diesem Jahr wieder als Höhepunkt die Verlosung
wertvoller Preise für die Wettkampfteilnehmer aber auch den fleißigen Helfern und nicht
zuletzt für die Kampfrichter.
Als Hauptpreis wurde eine Repetierbüchse M12 der Firma Mauser ausgelobt.
Herzlichen Glückwunsch nochmal an die Sieger und Platzierten. Genannt seien hier an dieser
Stelle auch die Sponsoren ohne deren Unterstützung dieser Wettkampf nicht solch einer
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Qualität hätte durchgeführt werden können. Genannt seien Firma Mauser (vermittelt
durch Torsten Klein - Schießstand Neustadt/D.), Askari - Nauen Cuttermesser mit Tasche,
Manfred Alberts - Fernglas der Firma Steiner, Fa. RUAG - Munition, Firma Rottweil Startnummern, Dr. Dirk-Henner Wellershof (Präsident des LJVB e.V.) - Munition. Nochmals
vielen Dank. Bei all diesen positiven Aspekten ist jedoch nicht zu leugnen, dass wir als
Landesjagdverband Sachsen auch in Sachsen Nachwuchs erheblichen Nachholbedarf haben.
Junge, aber auch Jäger im gesetzten und fortgeschrittenen Alter müssen begeistert werden, um
die Mannschaften aber auch als Einzelschützen für diese sportliche Disziplin im jagdlichen
Schießen
zu verstärken. Erwähnenswert sei noch, dass der Landesjagdverband Sachsen 2017 eine
weitere Mannschaft in der Alterskasse / Senioren an den Start schicken wird. Dieser Tag der
ostdeutschen Meisterschaft hat auch für mich eine Erkenntnis gebracht, die ich aber leider
nicht mehr umsetzen werden kann.
Alle Ergebnisse dieses Wettkampfes sind auf der Homepage des LJVSN eingestellt.
Nochmals herzlichen Dank an die Schützinnen und Schützen, die den Landesjagdverband
Sachsen so hervorragend vertreten haben und jetzt schon viel Erfolg bei den
Bundesmeisterschaften im September in Niedersachsen.
Die Ostdeutsche Meisterschaft wurde durch Mittel aus der Jagdabgabe des Landes
Brandenburg gefördert.
Weidmannsheil
Peter Vogt
Präsidiumsmitglied
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Aus der Geschäftsstelle
Einladung zur 26. Messe „Jagd &
Angeln“
Vom 07.10. – 9.10.2016 heißt Sie der Landesjagdverband
Sachsen e.V. Herzlich Willkommen auf der 26. „Jagd &
Angeln“ in Markkleeberg!
Auf der größten Informations- und Verkaufssaustellung zu den Themen Jagd und Angelsport
in den Neuen Bundesländern wird auch der LJVSN wieder vertreten sein. Auf unserem
175 m² großen Stand bieten wir Ihnen in diesem Jahr unter dem Motto „Lernort Natur“ ein
vielseitiges Informationsangebot sowie viele Mitmachaktionen an. So wird es für die Kinder
das LJV-Wildtier-Glücksrad, Tastboxen, Tierpräparate und Vieles mehr zum anschauen,
staunen und mitmachen geben. Im Bereich „Lernort Natur“ werden auch die Gewinner des
DJV-Sonderpreises „25 Jahre Lernort Natur“ – das Natur- und Freizeitzentrum Töpelwinkel
mit den dort engagierten Jägern der Jägerschaft Döbeln – mit vertreten sein.
Ebenfalls angeboten wird, wie bereits in den vergangenen Jahren, ein herzhaft-leckeres
Angebot der Fa. Hädicke-Spezialitäten. Neu mit auf dem Stand des LJVSN vertreten ist die
Fa. Hubertus – Filz und Loden als regionaler Produzent von nachhaltigen Jagd- und
Freizeitfilzprodukten.
Die traditionelle Trophäenbewertung findet am Sonnabend, den 8. Oktober 2016, von 09:00 –
15:00 Uhr unter der Leitung von Dr. Gert Dittrich statt.
Die Vorstellung der Greifvögel durch die Falkner des LJVSN sowie die Vorführungen der
Jagdhunde im Außenbereich in der Jagdhundearena werden ebenfalls wieder besondere
Anziehungspunkte sein. Im Rahmen der Jagdhundevorführungen erwarten Sie zudem noch
die Referate von Marylin Harzer „Unser Jagdhund – Fit und Gesund durchs ganze Jahr“ und
Sandra Knobloch „Erste Hilfe bei Jagdunfällen“. Weitere Referate sind zudem im MesseForum geplant.
Weiterhin werden die Bläsergruppen Geierswalde und Zwickau am Samstag und Sonntag zur
Unterhaltung beitragen.
Auf insgesamt fast 10.000 m² erwartet den Besucher außerdem wieder ein reichhaltiges
Branchenangebot von eine großen Anzahl an Ausstellern aus den Bereichen Jagd-, Angelund Schießsportausrüstung und -zubehör sowie Bekleidung.
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Besuchen Sie, gerne mit ihren Kindern und/oder Enkeln, den Stand des Landesjagdverbandes
Sachsen e.V.; Stand 122, Halle 2 des agra Veranstaltungsgeländes! Wir freuen uns auf Ihr
zahlreiches Erscheinen sowie hoffentlich zahlreiche interessante Gespräche und ein
gemütliches Beisammensein!
Geschäftsstelle
Der Waschbär und das Europarecht
Bekanntermaßen breitet sich der Waschbär fast
ebenso schnell aus, wie die Regulierungswut
aus Brüssel. In den letzten 10 Jahren hat sich
die Waschbärstrecke in Deutschland auf ca.
120.000 Tiere verfünffacht. Allein in Sachsen
kamen ca. 7500 zur Strecke. Vermehrt rufen
nun auch ratsuchende Bürger bei Jägern, den
Jagdverbänden oder den unteren Jagdbehörden
an und fragen, was sie tun können, wenn Sie
einen Waschbären auf dem Grundstück haben.
Bild: Carol Scholz
Ja, meine lieben Leser, und da kommt nun das Europäische Recht ins Spiel und es wird etwas
unübersichtlich, daher auch dieser kleine leicht ironische Artikel. Der Waschbär (Procyon
lotor) ist nach § 25 Abs. 1 der Sächsischen Jagdverordnung Jagdbares Wild. Er hat keine
Schonzeit. Es gilt aber § 22 Abs. 4 S. 1 des Bundesjagdgesetzes, der bestimmt, dass in den
Setz- und Brutzeiten die zur Aufzucht der Jungen notwendigen Elterntiere nicht bejagt
werden dürfen. Die Waschbärfähe zieht ihre Jungen alleine auf. Sie darf daher vom 1.3. –
15.6. nicht bejagt werden. Bejagt man sie doch, ist das nach § 38 Abs. 1 Nr. 3
Bundesjagdgesetz eine Straftat (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe). Am besten, man
stellt also in dieser Zeit überhaupt keine Fallen, denn auch dann, wenn sich eine Fähe nur in
der Falle im Revier gefangen hat, man sie dann aber wieder freilässt (zu dem Problem dann
später), hat man sie bejagt und sich damit schon strafbar gemacht.
Befindet sich der Waschbär nicht im Revier, sondern in einem befriedeten Bezirk
(Hausgrundstück, Scheune usw.) sieht es etwas anders aus. Hier darf weder vom
Revierinhaber gejagt, noch geschossen werden. In befriedeten Bezirken ruht grundsätzlich die
Jagd. Der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigte, also z.B. Pächter) des Grundstückes hat
aber nach § 9 Abs. 3 des Sächsischen Landesjagdgesetzes dort das sogenannte beschränkte
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Jagdausübungsrecht und kann Dachse, Füchse, Iltisse, Marderhunde, Minke, Nutrias,
Steinmarder, Wildkaninchen und auch Waschbären fangen und sich aneignen. Er darf die
Tiere auch töten, sofern er die notwendige Sachkunde besitzt und dies tierschutzgerecht
erfolgt (wer die Sachkunde hat und wie es tierschutzgerecht gemacht wird, ist leider
nirgendwo genau definiert, ein Arzt, Tierarzt, Fleischer oder Jäger dürfte sie wohl haben). Hat
man die Sachkunde nicht, muss man mit der Tötung einen Jagdscheininhaber oder eine andere
sachkundige Person beauftragen (die den Auftrag natürlich annehmen, aber auch ablehnen
kann). Auch im befriedeten Bezirk ist wieder § 22 Abs. 4 S. 1 des Bundesjagdgesetzes zu
beachten. Fängt der Hauseigentümer am 1.6. eine Fähe die Junge hat in der geborgten
Kastenfalle, hat er sich schon strafbar gemacht (wenn es auffällt), egal ob er sie wieder
rauslässt oder nicht.
Viele Privatpersonen bringen es eh nicht über das Herz, einen gefangenen Waschbären zu
töten und nicht wenige lassen ihn einfach wieder frei oder fahren mit der Falle in den Wald
und lassen ihn da wieder frei. Doch aufgepasst, auch das ist verboten. Kein gefangener
Waschbär darf mehr freigelassen werden, egal wo.
Denn, der Waschbär ist eine sogenannte invasive gebietsfremde Art in Deutschland und
Europa, die offenbar ausgerottet werden muss, um negative Auswirkungen auf die heimische
Tier- und Pflanzenwelt zu verhindern. Dazu existieren umfangreiche völkerrechtliche
Verträge, EU und nationale Vorschriften usw. (wer die Details wissen möchte, kann sich hier
umfassend informieren: https://neobiota.bfn.de/rahmen_recht.html).
Jedenfalls gibt es seit 1.1.2015 die EU-Verordnung zu invasiven Arten (die seit dem auch
unmittelbar und zwingend in jedem Mitgliedstaat gilt).
Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht eine Liste invasiver Arten, die von der EU
Kommission am 14.07.2016 veröffentlicht wurde und die am 03.08.2016 in Kraft getreten ist.
In ihr ist auch der Waschbär enthalten. Nach Art. 7 der EU Verordnung dürfen diese
gebietsfremden Arten unter anderem nicht in die Umwelt freigesetzt werden und die
Mitgliedstaaten sind nach Art. 30 der Verordnung verpflichtet, wirksame Sanktionen
einzuführen, wenn jemand diese Arten trotzdem freisetzt. In Deutschland ist das dann seit
1.3.2010 in §§ 40, 69 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt.
Danach ist es verboten, ohne Genehmigung eine invasive gebietsfremde Tierart auszubringen,
§ 40 Abs. 4 S. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Macht man es trotzdem, begeht man eine
Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 3 Ziff. 17 Bundesnaturschutzgesetz, die mit einer
Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann.
Wer also zukünftig Mitleid mit seinem in der Falle gefangenen Waschbären hat, muss vor
Öffnen der Klappe bei der unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum
Freisetzen eines Exemplares einer gebietsfremden invasiven Art beantragen. Der Antrag ist
natürlich kostenpflichtig und wird sicher abgelehnt werden.
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Weidmannsheil!
RA Dr. Thomas Rincke, Justitiar des Landesjagdverbandes Sachsen, Fachanwalt für
Agrarrecht
Steigende Anzahl an WILD-Projektbetreuern
Als erstes möchten wir uns bei allen 17 Jägern, die an der
Erfassung im Rahmen des WILD-Projektes im vergangenen
Frühjahr teilgenommen haben, herzlich für ihre Hilfe bedanken.
Sehr positiv zu erwähnen: zumindest sechs neue Hasenzähler
konnten zum Mitmachen animiert werden. Doch wie bereits im
Herbst 2015 konnten insgesamt zu wenig Jäger zum Mitzählen
mobilisiert werden. Um eine gewisse statistische Aussagekraft der
Zählungen zu erhalten, müssten sich sachsenweit 40 – 50
Wildtiererfasser, im Optimalfall relativ gleichverteilt über den Freistaat Sachsen, im Rahmen
des WILD-Projektes engagieren.
Die Situation des Feldhasen im Freistaat Sachsen ist seit Langem bekannt: der
durchschnittliche langjährige Besatz liegt etwa bei 2 - 3 Feldhasen pro 100 ha (1 km²). Im
Vergleich zu den anderen Bundesländern des nordostdeutschen Tieflandes ist dies ist die
geringste Dichte.
Betrachtet man die Frühjahrserfassung separat, so liegt der Durchschnitt bei 3,52 Feldhasen je
100 ha, wobei die Spanne zwischen 0 Hasen/100 ha und 8,3 Hasen/100 ha lag.
Bezüglich des Durchschnittswertes von 3,52 Feldhasen/km² ist zu beachten, dass die Erfasser
sehr ungleich über den Freistaat verteilt sind und nicht alle Zähler beide
Scheinwerfertaxationen vornehmen konnten. Einige Wildtiererfasser zählten, aus
verschiedensten Gründen wie bspw. sehr früh sehr hohes Gras, nur einmal mittels
Scheinwerfertaxation.
Mit den aktuell leider nur 17 betreuten Referenzgebieten ist ein Vergleich mit den Daten der
anderen Bundesländer sowie eine statistisch wertvolle Aussage weiterhin nicht möglich, die
Erfassungen sind nicht repräsentativ, der Durchschnittswert alles andere als aussagekräftig.
Sollten Ihnen unter dem Niederwild besonders unser Krummer am Herzen liegen und sie
Interesse an einer Bestandsaufnahme- und Entwicklung der Hasen in ihrem Revier haben,
laden wir sie herzlich gerne ein zur Teilnahme am Projekt WILD.
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Ziel des Projektes ist die kontinuierliche Erfassung von Wildtierpopulationen, um folglich
Strategien für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Wildtieren zu entwickeln.
Bezüglich der Datenerhebungen werden folgende Erfassungen durchgeführt:
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Feldhasenscheinwerfertaxation im Frühjahr und Herbst
Bau- und Geheckkartierung bei Fuchs und Dachs im Frühjahr
Revier- und Brutpaarkartierung bei den Aaskrähen im Frühjahr
Flächennutzungskartierung (Bodennutzungskartierung)
Einschätzung der Jagdintensität
Die Teilnahme am Projekt umfasst im Frühjahr und Herbst jeweils zwei Revierfahrten zur
Hasenerfassung. Hierzu wird Ihnen von der Geschäftsstelle des LJVSN selbstverständlich ein
Scheinwerfer zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Fahrtaufwand werden vom
Landesjagdverband Sachsen e.V. ebenso vollständig übernommen. Die Zählbögen, Karten
und viele weitere Informationen und Anleitungen werden Ihnen ebenfalls vom LJVSN zur
Verfügung gestellt. Als kleines Dankeschön erhalten sie im Folgejahr stets den WILDJahresbericht zugesandt.
Sollten wir Ihr Interesse an dieser spannenden und statistisch wertvollen Datenerhebung
geweckt haben, so melden sie sich einfach in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes
Sachsen bei Frau Lessel, der WILD-Länderbetreuerin des Freistaates Sachsen.
Stephanie Lessel
Mitarbeiterin Naturschutz
Fotowettbewerb 2016 – „Jagdliche Impressionen“
Auf Grund der positiven Resonanz des letzten Fotowettbewerbs 2014/2015 haben wir uns
entschlossen, erneut einen Fotowettbewerb zu veranstalten. So suchen wir in den kommenden
Wochen ihre eindrucksvollste jagdliche Impression. Schicken Sie uns ihr Foto von den
schönsten, tollsten und besten Momenten vor, während oder nach der Jagd.
Die Auflösung der Bilder sollte mindestens 1500 x 2000 Pixel betragen, wobei die Größe
5 MB nicht überschreiten sollte. Senden sie die Bilder bitte als JPG/JPEG an [email protected].
Zu jedem uns zugesandten Bild benötigen wir folgende Angaben:
Was zeigt das Bild?
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Bildtitel
Wo wurde das Bild aufgenommen?
technische Daten bzgl. Kamera und Equipment
Name des Fotografen
Einsendeschluss ist der 30.08.2016.
Die besten Bilder werden auf der Messe „Jagd & Angeln“ in Markkleeberg (07.10. –
09.10.2016) ausgestellt. Eine fachkundige Jury wird anschließend die Bewertung der Bilder
vornehmen. Die drei besten Bilder werden jeweils auf dem Titelblatt unseres
Mitteilungsblattes und im Newsletter veröffentlicht sowie auf unserer Homepage dargestellt.
Selbstverständlich können sich die Sieger über tolle Preise freuen.
Alle Einsender erklären sich mit der honorarfreien Veröffentlichung ihrer Fotos im
Mitteilungsblatt „Wir Jäger in Sachsen“, auf der Website des Verbandes, auf unserem
Facebookprofil sowie bei den Veranstaltungen des Landesjagdverbandes Sachsen e. V.
einverstanden. Die Fotos werden selbstverständlich mit dem Namen des Bildautors
veröffentlicht.
Geschäftsstelle
Newsletter
Sehr gerne können sie die Anmeldung zum Newsletter oder den Newsletter selbst als PDFDatei auf die Internetseiten ihrer Kreisjagdverbände hochladen. Über weitere Anmeldungen
freuen wir uns natürlich ebenso so sehr wie auf jede Menge neuer Informationen!
Geschäftsstelle
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Wichtige Termine im August/September/Oktober
22. August 2016:
24. August 2016:
Präsidiumssitzung in Dresden
Rechtsberatung - 14:00 - 16:30 Uhr Geschäftsstelle - weitere
Informationen
2. September 2016:
Mitgliederversammlung JV Weißeritzkreis - mehr Informationen
7. September 2016:
Rechtsberatung - 14:00 - 16:30 Uhr Geschäftsstelle - weitere
Informationen
7. - 10. September 2016: Bundesmeisterschaften Jagdl. Schießen in Liebenau - weitere
Informationen
9. - 11. September 2016: Bohemia-Pokal in Chomutov (Kynologie)
17. September 2016:
Erweiterte Präsidiumssitzung in Siebenlehn
20. September 2016:
Rechtsberatung - 14:00 - 16:30 Uhr Geschäftsstelle - weitere
Informationen
25. September 2016:
Hubertusfest in Zabeltitz - weitere Informationen
1. Oktober 2016:
Cine-Shot-Pokal, Heidenau
5. Oktober 2016:
Rechtsberatung - 14:00 - 16:30 Uhr Geschäftsstelle - weitere
Informationen
7. - 9. Oktober 2016:
Messe "Jagd und Angeln" in Markkleeberg - weitere Informationen
19. Oktober 2016:
Rechtsberatung - 14:00 - 16:30 Uhr Geschäftsstelle - weitere
Informationen
22. Oktober 2016:
Landesjägertag in Siebenlehn
Weitere Veranstaltungen
03. September 2016:
40-jähriges Jubiläum der Bläsergruppe Gaußig
03. September 2016:
Forst- und Weinfest Dresden Klotzsche, Motto "Die Jagd"
02. - 04. September 2016: Tag der Sachsen, Limbach-Oberfrohna, unter Beteiligung des
KJV Glauchau/HOT
11. September 2016:
Flora et Herba - Sachsens größter Naturmarkt unter Beteiligung
der JS Riesa auf der Insel Frauenhain
16. - 18. September 2016: Landeserntedankfest, Torgau, unter Beteiligung des JV Torgau
25. September 2016:
Hubertusfest Zabeltitz
1. und 2. Juli 2017:
Jägertage am Blausteinhof
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NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016
Wissenswertes
Flechte des Jahres – Die Heideflechte
Die Heideflechte ist mit ihrem weißlichen Thallus,
der mehrere Quadratdezimeter groß werden kann,
und den rosa Fruchtkörpern eine auffällige Art.
Dennoch wird sie vielen Wanderern noch nicht
begegnet sein, da sie sich wegen ihrer
Empfindlichkeit gegenüber Nährstoffen weitgehend
in die Gebirge zurückgezogen hat.
Aussehen
Das hellgraue, weißliche oder vor allem im feuchten
Zustand leicht grünliche Lager bildet körnige,
zusammenhängende Überzüge auf dem Untergrund.
Daraus erheben sich, ohne oder mit sehr kurzem
Stiel aber mit verengter Basis die nur anfangs
berandeten, runden bis welligen, hellrosa bis
orangerosa Fruchtkörper (Apothecien). Der
photosynthetisch aktive Partner in der Flechte ist
eine Coccomyxa-Alge. Die Heideflechte ist eine
unverkennbare Art, sie kann allenfalls mit der in
ähnlichen Lebensräumen vorkommenden Rosa Köpfchenflechte (Dibaeis baeomyces),
übrigens unsere Flechte des Jahre 2010), verwechselt werden. Diese besitzt aber deutlich
gestielte, hutpilzartige Apothecien. Im Zweifelsfall hilft ein Blick auf die Sporen, die bei der
Heideflechte querseptiert überwiegend zwei- bis vierzellig, bei der Köpfchenflechte aber
einzellig sind.
Ökologie
Die Heideflechte besiedelt unterschiedliche saure und nährstoffarme Substrate wie zerfallene
Baumstümpfe, Rohhumus und Torf sowie Sandstein. Sie hat hohe Ansprüche an die
Feuchtigkeit, daher ist sie vor allem an schattigen Orten hoher und vor allem gleichmäßiger
Luftfeuchtigkeit zu finden. Dies sind mehr oder weniger geschlossene Wälder, Blockhalden
oder offene Stellen (z.B. Torfwände) in Hochmooren und Moorheiden. Wegen ihrer
Ansprüche an die Feuchtigkeit und ihrer geringen Toleranz gegenüber Nährstoffen ist sie vor
allem montan bis alpin verbreitet.
Verbreitung und Gefährdung
Die in der nördlichen Hemisphäre verbreitete Art kommt in der borealen Zone bis ins
Flachland, in der gemäßigten Zone vor allem in den Gebirgslagen vor. In Mitteleuropa hat sie
ihren Schwerpunk in den Alpen, wo sie auch die Kalkgebiete nicht meidet: Sie wächst hier
auf den sauren Rohhumus- oder Torfauflagen über dem basischen Kalkgestein. In
Deutschland war sie aus fast allen Bundesländern bekannt, ist aber in Norddeutschland
regional ausgestorben oder vom Aussterben bedroht. In den südlichen Bundesländern ist sie
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als stark gefährdet eingestuft, bundesweit inzwischen als vom Aussterben bedroht. In
Österreich wird sie wegen der noch größeren Vorkommen in den Alpen nur als "regional
gefährdet" eingestuft.
Biologie
Als Rohbodenbesiedler kann die Heideflechte als Pionierart gelten. Wo sie sich einmal
angesiedelt hat, besitzt sie wegen des großflächigen, geschlossenen Lagers eine gewisse
Konkurrenzkraft, die die Ansiedlung anderer Arten verhindert. Ein Überwachsen von außen,
etwa durch Zwergsträucher, kann dadurch aber nicht verhindert werden. Die Art verbreitet
sich durch Ascosporen, was ihr auch die Überwindung größerer Distanzen ermöglicht.
Ascosporen sind die sexuell gebildeten Verbreitungseinheiten der (meisten) Flechten, bei der
Heideflechte sind sie etwa 0,02 mm groß.
Parasiten und Medizin
Icmadophila ericetorum ist Wirtsflechte einiger flechtenbewohnender Pilze, von denen
Acarosporium lichenicola und Sphaerellothecium icmadophilae spezifisch nur auf ihr
vorkommen. Ersterer ist aus Mitteleuropa bisher noch nicht bekannt geworden (nur
Norwegen), letzterer nur aus Österreich (und einigen nordischen Ländern). Über eine
medizinische Nutzung ist uns nichts bekannt.
Wolfgang von Brackel, BLAM
(Foto: Dr. Ralf Wagner)
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DJV-Nachrichten
Mehr Wild in Sachsen erlegt
In Sachsens Wäldern wird immer mehr Wild erlegt. Die Jäger haben in der vergangenen
Jagdsaison rund 121.000 Stück Wild zur Strecke gebracht und damit das Ergebnis des
Vorjahres (107.475) erheblich gesteigert. Sachsens Forstminister Thomas Schmidt (CDU)
sieht darin einen Beleg, dass die Jäger ihre Verpflichtung zur Hege und Bejagung des Wildes
ernst nehmen.
(Quelle: Mross/DJV)
12. August 2016 (dpa/djv) Dresden/Berlin
Sachsens Jäger haben in der vergangenen Jagdsaison rund 121.000 Stück Wild zur Strecke
gebracht und damit das Ergebnis des Vorjahres (107.475) erheblich gesteigert. Beim
Schalenwild gab es mit mehr als 75.000 erlegten Tieren sogar einen Rekord. „Das Wild findet
im Freistaat Sachsen beste Lebensbedingungen vor. Hohe Jagdstrecken sind ein wichtiges
Indiz für ansteigende Wildbestände“, sagte Forstminister Thomas Schmidt (CDU) am Freitag.
Laut Statistik weist die Jagdstrecke für das vergangene Jagdjahr unter anderem 4.137 Stück
Rotwild (Vorjahr: 3.737), 36.528 Stück Rehwild (33.280) und 32.878 Wildschweine (27.962)
auf. Gestiegen sind auch die Abschüsse bei Waschbären (9.889), Fuchs (16.478) und
Marderhund. Bei Waschbären hat sich die Strecke in den vergangenen fünf Jahren
verdreifacht.
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Nach Angaben des Ministeriums sind die aus Nordamerika stammenden Waschbären
inzwischen flächendeckend in Sachsen verbreitet. Schwerpunkte liegen in den östlichen und
nördlichen Regionen Sachsens. Experten rechnen mit einer weiteren Ausbreitung auch in
Städte. Die Jagd werde das nicht verhindern, aber verlangsamen, hieß es. Die Bevölkerung
wurde gebeten, Waschbären keine Futtermöglichkeiten zu bieten.
Jäger nehmen Verpflichtungen ernst
Schmidt interpretierte das Streckenergebnis als Beleg dafür, dass die sächsischen Jäger ihre
Verpflichtung zur Hege und Bejagung des Wildes sehr ernst nehmen. „Jagd fördert gesunde
Wildbestände, schafft naturnahe Strukturen in der Landschaft und trägt zur Artenvielfalt bei.
Jagd ist damit auch angewandter Naturschutz“, sagte der Minister. Er ging auch auf die
kulinarische Seite ein. Denn Jagd liefere gesundes, heimisches Wildbret.
Sachsen hat eine Jagdfläche von rund 1,6 Millionen Hektar. 524.800 Hektar davon sind Wald.
Bei den Behörden sind 11.350 Inhaber eines Jagdscheines registriert.
(DPA/DJV)
Umsatzsteuer
Durch eine Änderung des Umsatzsteuerrechts müssen Körperschaften des öffentlichen Rechts
– zu denen auch Jagdgenossenschaften zählen – ab dem 1.1.2017 für viele Geschäfte
Umsatzsteuer abführen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Jagdverpachtung, da es sich
dabei unter Umständen um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft handelt. Viele Fragen aus der
Praxis sind juristisch noch ungeklärt oder lassen sich nicht pauschal beantworten, da es z.B.
auf den Pachtvertrag ankommt.
Im Grundsatz ist die Jagdgenossenschaft umsatzsteuerpflichtig, d.h. sie kann die anfallende
Umsatzsteuer nicht ohne weiteres auf den Pachtpreis aufschlagen. Je nach Gestaltung des
Pachtvertrages (und ggf. auch abhängig von anderen Faktoren) kann unter Umständen der
Pächter zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet sein.
Wichtig ist, folgendes zu beachten:
-
-
Die Jagdgenossenschaft kann bis zum 31.12.2016 durch Mitteilung an das Finanzamt
eine Option ausüben, so dass die Neuregelung erst ab dem 1.1.2021 gilt. Die
Jagdgenossenschaften können hierzu bei den Verbänden der Jagdgenossenschaften
und Eigenjagdbesitzer Näheres erfahren. Pächter von gemeinschaftlichen Jagdbezirken
sollten den Vorstand der Jagdgenossenschaft auf diese Möglichkeit hinweisen. Dies
gilt vor allem, wenn der Pächter laut Pachtvertrag verpflichtet ist, anfallende
Umsatzsteuer zu zahlen!
In vielen Fällen dürfte eine Befreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) greifen,
wonach keine Umsatzsteuer anfällt, wenn der Jahresumsatz (der Jagdgenossenschaft)
unter 17.500 Euro liegt.
Bei neu abzuschließenden Pachtverträgen sollte darauf geachtet werden, dass der
Bruttopachtpreis ausgewiesen wird, damit eine spätere Auseinandersetzung hierüber
vermieden werden kann.
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(DJV)
Fundbüros müssen Katzen aufnehmen
Erneute Schlappe für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Das
Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet: Kommunale Fundbüros müssen Katzen aus
Lebendfangfallen aufnehmen.
Katze mit Vogel (Quelle: www.GdeFon.ru)
04. August 2016 (ljv nordrhein-westfalen) Münster
Die nordrhein-westfälische Landesregierung tappt mit ihrem umstrittenen Landesjagdgesetz
von einer juristischen Falle in die nächste. Nun stellt sich heraus, dass die Städte und
Gemeinden eine Folge ausbaden müssen, mit der sie nie gerechnet haben und für die sie nicht
gerüstet sind. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat soeben entschieden, dass die
kommunalen Fundbüros Katzen annehmen müssen, die ihnen von Jägern als Beifang in
Lebendfangfallen gebracht werden (Aktenzeichen 5 B 1265/15 – 1 L 1290/15 Münster).
„Die nächste Pleite der Landesregierung mit ihrem Jagdgesetz vor Gericht“, kommentierte
Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes die Entscheidung. Das
Verwaltungsgericht Arnsberg hat das Paragraphenwerk aus dem Haus des Ministers Johannes
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Remmel bereits wegen einer anderen Regelung als verfassungswidrig beurteilt und dem
Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster auf sieben Seiten begründet, dass die
Fundbüros von Jägern überbrachte Katzen annehmen müssen. Liegen keine konkreten
Umstände vor, die auf einen Willen des Katzenbesitzers zur Eigentumsaufgabe schließen
lassen, dann könne nicht von einer herrenlosen Katze ausgegangen werden. Befindet sich die
Katze vielmehr in einem guten Allgemeinzustand und zeigt sie kein besonders scheues
Verhalten gegenüber Menschen, dann spreche dies für die Annahme, dass die Katze aus
menschlicher Obhut entlaufen sei. Auch deren Auffinden in einer Lebendfangfalle sei ein
Indiz für die Annahme eines Fundtieres. Den Einwand der Gemeinde, sie könne die Katze
nicht tierschutzgerecht unterbringen, ließ das OVG nicht gelten. Als Fundbehörde sei die
Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, bei der Aufbewahrung von Tieren die
tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und für eine tierschutzgerechte
Unterbringung und Versorgung eines gefundenen Tieres zu sorgen.
Eine solche Entscheidung war zuvor bereits durch das Verwaltungsgericht Münster in der
Auseinandersetzung zwischen einem Jäger und der Gemeinde Ascheberg (Kreis Coesfeld)
ergangen. Dagegen war die Gemeinde vor das höchste Verwaltungsgericht des Landes
gezogen und hat nun das Verfahren endgültig verloren. Damit müssen alle Städte und
Gemeinden die von Jägern aufgegriffenen Fundkatzen annehmen, die als Beutegreifer eine
immer größere Gefahr für die heimische wildlebende Tierwelt darstellen. „Die finanziell arg
belasteten Kommunen in NRW müssen nun ausbaden, was ihnen der Herr Remmel da ins
Nest gelegt hat“, so Müller-Schallenberg. Das Problem freilaufender Katzen wird von Jägern
und anderen Naturschützern bekanntlich als immer bedrohlicher vor allem für Bodenbrüter
gesehen.
Angekündigte Chip- oder Kastrationsprogramme für Katzen hat Remmel bisher nicht in die
Tat umgesetzt, von der rot-grünen Landtagsmehrheit aber ein Tötungsverbot beschließen
lassen. „Das neue Jagdgesetz löst keine Probleme, sondern schafft welche“, so MüllerSchallenberg.
(LJV NRW/DJV)
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Warnung vor falschen Waffenkontrolleuren
Aus dem Landkreis Esslingen sind zwei Fälle bekannt geworden, bei denen sich zwei Männer
in uniformähnlicher Kleidung bei Jägern als Kontrolleure, die die Aufbewahrung von Waffen
prüfen wollen, ausgegeben haben.
Vorsicht bei der Waffenkontrolle (Quelle: DJV)
01. August 2016 (LJV Baden-Württemberg) Stuttgart
Das Landratsamt Esslingen hat alle Waffenbesitzer im Kreis gewarnt und auch die
umliegenden Landkreise sowie das Regierungspräsidium Stuttgart verständigt.
Im ersten Fall, der sich schon im Mai ereignete, aber erst jetzt bekannt wurde, erfolgte keine
ausführliche Kontrolle der Waffen, es ging möglicherweise um eine Abklärung von
Einbruchsmöglichkeiten. Die falschen Kontrolleure haben keine Gebühren verlangt und
haben sich mit den Worten verabschiedet „Wir kommen dann nochmal wieder“. Im jüngsten
Fall versuchten die Ganoven, sich bei einem 86-jährigen Jäger Zugang zu seinen Waffen zu
verschaffen. Dieser wurde misstrauisch und hat die Polizei verständig. Ausgewiesen haben
sich die vermeintlichen Kontrolleure in beiden Fällen nicht. Inzwischen ermittelt die Polizei.
Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann warnt daher eindringlich: „Lassen Sie sich bei
Waffenaufbewahrungskontrollen die Dienstausweise zeigen, bevor sie Leute in ihre
Räumlichkeiten lassen. Sollten Sie die geringsten Zweifel haben, telefonieren Sie mit
Ihrer zuständigen Jagdbehörde oder mit der Polizei.“
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Links
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http://jungejaegersachsen.wordpress.com/
http://www.jagdverband.de/
http://www.jagd-fakten.de/fakten-statt-vorurteile-zur-jagd-in-deutschland/
http://www.youtube.com/user/DJVJagdschutzverband
http://www.jagderleben.de/
http://jaeben.jagderleben.de/fuer-gastgeber
http://jaeben.jagderleben.de/fuer-gaeste
http://www.djz.de/
http://www.svlfg.de/index.html
http://natura2000.forum-natur.de/
http://www.jagdverband.de/sites/default/files/E%20DJVPositionspapier%20Wolf%20BJT%20%2019%2006%2015_wolffinal.pdf
Impressum
Landesjagdverband Sachsen e. V.
Anerkannter Naturschutzverband nach § 63 BNatSchG
Anerkannte Vereinigung der Jäger nach § 37 Abs. 2 BJagdG
Cunnersdorfer Straße 25
01189 Dresden
Tel: 0351-4017171
Fax: 0351-4017172
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Geschäftsführer: Jan-Walter Heikes
Redaktion: Stephanie Lessel
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