NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen, anbei finden Sie wieder einmal das Neueste aus den Kreisjagdverbänden, der Geschäftsstelle sowie jede Menge wissenswerte Informationen. Ebenso finden Sie im aktuellen Newsletter das Neueste aus dem DJV. Mit Weidmannsheil Ihr Frank Conrad Vizepräsident Landesjagdverband Sachsen e. V. Sollte Ihnen der Newsletter nicht korrekt angezeigt werden, so können Sie diesen unter http://www.ljv-sachsen.de/index.php?id=169 als PDF-Datei herunterladen. Seite | 1 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 LJV-Nachrichten JV Freiberg Wir drei Jäger von Oberbobritzsch, Peter Kastner. Mike Börner und ich waren wieder "fleißig". Unter dem Motto: Lernort Natur - veranstalteten wir am 21.07 16 wieder eine Veranstaltung mit Schülern der 2. Klasse, wie im Frühjahr 2015. Eine ganz, ganz gelungene Sache. Höhepunkt war eine Nachsuche mit einem BGS von ca. 200 Meter zu einer Schatztruhe, versteckt im Rapsfeld. Horrido, Christian Geißler Fotos: JV Freiberg Seite | 2 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 KJV Glauchau/Hohenstein-Ernstthal Einladung zum Tag der Sachsen im Limbach-Oberfrohna Zum diesjährigen Tag der Sachsen vom 02.-04.09.2016 laden wir alle Interessierten auf einen Abstecher in die Kleinstadt nahe Chemnitz ein. Limbach-Oberfrohna ist über die A4/A72 komfortabel zu erreichen. Für Freunde der Jagd sollte ein Besuch des Präsentationsstandes des Kreisjagdverbandes Glauchau/Hohenstein-Ernstthal ins Programm gehören. Sie finden uns auf der Grünen Meile unterhalb des Rathauses. Für Erwachsene und Kinder gleichermaßen haben wir ein abwechslungsreiches und informatives Programm erarbeitet. Wir sind dort an allen drei Tagen anzutreffen. Höhepunkt wird der Festumzug sein, der sich am Sonntag gegen 14:00 Uhr in Bewegung setzt. Die Limbacher und Kreisjägerschaft ist hier zur zahlreichen Beteiligung aufgerufen. Jagdhornbläser und Jagdhunde werden uns auf dem Zug durch die Stadt begleiten. Weiterhin haben die Organisatoren des Volksfestes zahlreiche Veranstaltungen im Stadtgebiet vom Rathaus bis zum Stadtpark auf die Beine gestellt. Wir alle hoffen auf einen regen Besuch. Also dann: „Come to L.-O.“! Anm: Hinweise zu den Veranstaltungen sowie An- und Abreise finden Sie auf der Homepage www.tagdersachsen2016.de. Weidmannsheil J. Kühnert Vorsitzender Seite | 3 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 JV Großenhain 18. Hubertusfest Am 25. September 2016 findet in Zabeltitz das 18. Hubertusfest mit Bläsertreffen statt. Auf dem Programm stehen neben dem Jagdhornbläsertreffen eine Trophäenschau des JV Großenhain, Präsentation historischer Jagdwaffen, Pilzausstellung, Ausstellung von Tierpräparaten, Falkner- und Hundevorführung und vieles mehr. Der Vorstand Seite | 4 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 KJV Meißen Einladung zur Hubertusvesper Auch dieses Jahr wird wieder die Hubertusvesper im Dom zu Meißen stattfinden. Termin ist der 06.11.2016. Die Hubertusvesper beginnt um 15:00 Uhr, Einlass ab 14.30 Uhr. Die Tauchaer Jagd- und Parforcehorngruppe wird diese ökumenische Veranstaltung wieder musikalisch umrahmen. Im Burghof stimmen die Bockwener Jagdhornbläser auf die Veranstaltung ein. Alle Jägerinnen und Jäger sowie Freunde der Jagd und Gäste sind herzlich willkommen. Bitte nutzen Sie das Parkhaus mit Aufzug in der Maisastraße am Fuße des Burgberges, da auf dem Domplatz kaum Parkplätze vorhanden sind. Karsten Schlüter Vorsitzender KJV Muldentalkreis Es gehört zu unserem Brauchtum - das Präparieren unserer jagdlichen Trophäen! Die Bockjagd war erfolgreich – die Trophäen warten auf ihre Verarbeitung! Es stellt sich die Frage: Kann ich es selbst oder bin ich auf die Hilfe vom Fachmann angewiesen? Meist wird der einfachere Weg gewählt – der Präparator - denn leider nicht viele von uns Jägern sind mit dem Wissen, den Möglichkeiten und den notwendigen Hilfsmitteln ausgestattet sich die Trophäen selbst „fertig zu machen“. Ähnlich ist es bei den Keilerwaffen! Stolz einen Keiler erlegt zu haben dessen Gewaff die Trophäenwand im Jagdzimmer zieren soll - aber – beherrsche ich das richtige Ziehen und Befüllen der Keilerwaffen? Wir lassen uns mal zeigen wie es geht! Dann kann jeder für sich entscheiden, ob er künftig selbst zum Präparator wird oder es weiterhin fertigen lässt. Wir haben uns einen wirklichen Fachmann eingeladen, Präparator Wolfgang Friedrich i.R. vom Atelier für zoologische Fachpräparation in Gollmenz. Seite | 5 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Er wird uns die Trophäenbearbeitung live am Haupt vom erlegten Stück zeigen und uns Tipps geben, wie es richtig geht. Das macht doch doppelt stolz - auf die erlegte Trophäe und das sie durch unsere eigene Hand auch präpariert ist! Unser Seminar findet am Donnerstag, 13. Oktober 2016 um 19 Uhr im Forsthof Waidmannsheil, 04828 Bennewitz (Anfahrt über Altenhainer Str.) statt. Auf Grund der begrenzten Plätze bitten wir euch (wie immer) um Anmeldung zum Seminar unter der Tel. 034292 632776, 0172 3597565 oder per Mail [email protected]. Alle interessierten Mitglieder unseres Verbandes sind herzlich eingeladen und gern nehmen wir auch Anmeldungen von Jägern benachbarter Jagdverbände an! Ich hoffe sehr, wir sehen uns! Weidmannsheil sagt euch Yvonne Mucke. JV Weißeritzkreis Jagdliches Schießen der HG "Wilsdruffer Land" Für uns Jäger aus dem "Wilsdruffer Land" hat die Schulung und praxisnahe Ausbildung im jagdlichen Schießen einen hohen Stellenwert und ist uns auch seit Jahren ein Herzensbedürfnis. Daher sind im Arbeitsplan unserer HG auch in jedem Jahr vier Termine in dieser Hinsicht verankert. Um diese Termine auch absichern zu können, haben vier Weidgenossen die Ausbildung zum Schießleiter absolviert und auch erfolgreich abgeschlossen. Im Frühjahr gab es das Kurzwaffenschießen auf den Bahnen in Freital-Pesterwitz. Hier können unsere Jäger ihre Fähigkeiten im Umgang mit Pistole oder Revolver überprüfen bzw. festigen. Schließlich kann jeder in die Situation der Abgabe eines Fangschusses kommen und auch das will geübt sein. Um das Ganze nicht ganz so trocken werden zu lassen, gab es am Ende der Trainingseinheit noch ein Pokalschießen. Hier setzte sich Uwe Fiedler mit 45 (von 50 möglichen) Ringen durch. Ihm folgten Michael Scheel und Wolfram Niegel. Seite | 6 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Vor dem Bockaufgang (bei uns traditionelle am 1. Mai begangen) gab es für alle interessierten Jäger unserer HG auf der Schießanlage in Freital-Birkigt die Möglichkeit des Einschießens der Jagdwaffen. Höhepunkt war auch in diesem Jahr unser Pokalschießen auf dem Schießstand in Eppendorf. Hier gab es insgesamt 23 Teilnehmer. Diese Zahl macht deutlich, wie ernst die Mitglieder unserer HG die Schießausbildung nehmen. Dazu gibt es noch den begehrten Stempel in den Schießnachweis. Viele gehen im Herbst zu Ansitz-Drückjagden und hier wird in fast allen Fällen der Nachweis kontrolliert. Geschossen werden Trap, laufender Keiler und stehender Bock. Früher ging es noch auf den laufenden Hasen, doch diese Disziplin wird in Eppendorf leider nicht mehr angeboten. Es gab spannende Wettkämpfe und am Ende setzten sich in zwei Disziplinen neue Mitglieder unserer HG durch. Begonnen wurde traditionell mit Trap. Es gewann "Neuling" Sven Häber im Stechen gegen Thomas Schröder, nach dem beide zuvor 12 von 15 Tauben geschossen hatten. Den dritten Platz erkämpfte sich Tom Klinter. Beim laufenden Keiler konnte Stefan Lochmann seinen Sieg vom vergangenen Jahr wiederholen. Dieses Mal mit 43 von 50 möglichen Ringen. Es folgten Jens Hartig und Martin Hahn. Bleibt noch der stehende Bock. Hier hatte unser neues HG-Mitglied Tom Klinter eine sehr ruhige Hand und gewann mit der Maximalringzahl von 50. Dahinter kamen Falk Hunger und Jürgen Petzsch auf die Plätze. Alles in allem eine gelungene Veranstaltung. Für den zügigen Ablauf kann man Tino Adlung und seinen Mannen nur recht herzlich Danke sagen. Im Herbst steht ein kombiniertes Kurzwaffen- und KK-Schießen, wieder auf der Schießanlage in Freital-Birkigt, auf dem Programm. Damit es nicht so trocken zugeht, gibt es für die besten KK-Schützen wieder einen kleinen Pokal und Urkunden. Damit unterstützen wir seit Jahren die Jäger unserer HG erfolgreich bei der Festigung der Fertigkeiten an und mit der Waffe. Weidmanns Heil Wolfram Niegel Vorsitzender der HG Seite | 7 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 JV Region Zwickau Anschuss-Seminar mit großer Resonanz 35 Jäger aus der Region Zwickau nahmen am gut organisierten Seminar in der Dänkritzer Schmiede am 13.08.2016 teil. Der Vortragende, Herr Dirk Schönfelder - ein junger Revierförster aus dem Vogtland, konnte mit seinen 2 HS + 1 Jagdterrier in diesem Jahr bereits 133 Nachsuchen durchführen. Er bestach im Seminar mit erstaunenswerten, professionellen Informationen. Es wurde auf Fehler vor und nach dem Schuss hingewiesen und an Beispielen auch die Gefahr bei der Nachsuche demonstriert. Sogar für gestandene Hundeführer war die Veranstaltung bereichernd. Die teilnehmenden Jäger erhielten eine Bestätigung der Weiterbildung durch Eintrag mit Stempel in ihr Schießbuch. Dem 3-stündigen, theoretischen Teil folgte nach dem Mittagessen eine umfangreiche praktische Demonstration mit Wildbeschuss im Revier. Im Ergebnis baten zwei fremde Jäger um Aufnahme in den Jagdverband Region Zwickau. Peter Geyer Obmann für Jagdhunde Anschuss-Seminar, praktischer Teil. Bild: Peter Geyer Seite | 8 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Hundeführerstammtisch Unser letzter Hundeführerstammtisch für 2016 findet am 28.10.2016 um 19.00 Uhr in Stenn, Gaststätte "Zur Erholung", Am Bahnhof 1b, statt. M. Montsko 20. Ostdeutsches Vergleichsschießen In Frankfurt/Oder wurde am 30.Juli 2016 das Jubiläumsschießen der ostdeutschen Bundesländer durchgeführt. Der Bundesschießobmann, Dr. Torsten Krüger, konnte eine doch eindrucksvolle Bilanz diese Wettbewerbs ziehen. Es war schon beeindruckend zu hören, wie dieser Wettbewerb in den vergangenen 20 Jahren gewachsen ist und sich zu einem festen Bestandteil des Terminplanes im jagdlichen Schießen entwickelt hat. Nicht nur, dass die sportlichen Ergebnisse sich verbesserten, sondern auch vielmehr, das sich die Teilnehmerzahlen so gestalteten, das es in jedem Jahr zu einem attraktiven Vergleichskampf zwischen den neuen Bundesländern kommen konnte. Dr. Torsten Krüger würdigte aber auch die Leistung der Landesschießobleute, welche ihm Jahr für Jahr bei der Vorbereitung und Durchführung dieses Wettkampfes zur Seite standen. Erwähnenswert waren auch die "gewichtigen" Wanderpokale, welche vom damaligen Präsidenten des LJV Sachsen, Wdg. Knut Falkenberg gestiftet wurden. Großer Dank galt aber auch dem Team der Schießsportanlage Frankfurt/Oder für den reibungslosen und korrekten Ablauf der Veranstaltung. Die Schützinnen und Schützen fanden sehr gute Bedingungen für den Wettkampf, aber auch für die Konzentrationsphasen vor. Wie Dr. Torsten Krüger ausführte, sieht er in dieser Anlage den schönsten Schießplatz in Ostdeutschland (nur könnten mehr "Dienstfahrräder" zur Verfügung stehen). Die sächsischen Schützinnen und Schützen konnten natürlich auch beste Ergebnisse vorweisen. So wurde Weidgenossin Christian Barth in der Damenklasse - Büchse Ostdeutsche Meisterin. Komplettiert wurde dieser Erfolg mit den Plätzen 3 Wdgn. Lara Ruppel, 4 Wdgn. Silvia Knels und 5 Wdgn. Kerstin Gems. In der Damenklasse - Kombination gewann Wdgn Silvia Knels und Wdgn Lara Ruppel belegte den 3. Platz. Die sächsischen Schützinnen, Silvia Knels, Lara Ruppel, Christiane Barth, Beate Mitmeier, Kerstin Gems wurden ostdeutsche Meisterin in der Kombination Damen /Mannschaft mit 83/7 und 1115 Punkten. In der Disziplin Kurzwaffe erkämpfte sich Wdg. Dr. Michael Kinscher den ostdeutschen Meistertitel. Die Disziplin Kombination wurde gleichfalls von den sächsischen Schützen gewonnen. Nach den Siegerehrungen gab es auch in diesem Jahr wieder als Höhepunkt die Verlosung wertvoller Preise für die Wettkampfteilnehmer aber auch den fleißigen Helfern und nicht zuletzt für die Kampfrichter. Als Hauptpreis wurde eine Repetierbüchse M12 der Firma Mauser ausgelobt. Herzlichen Glückwunsch nochmal an die Sieger und Platzierten. Genannt seien hier an dieser Stelle auch die Sponsoren ohne deren Unterstützung dieser Wettkampf nicht solch einer Seite | 9 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Qualität hätte durchgeführt werden können. Genannt seien Firma Mauser (vermittelt durch Torsten Klein - Schießstand Neustadt/D.), Askari - Nauen Cuttermesser mit Tasche, Manfred Alberts - Fernglas der Firma Steiner, Fa. RUAG - Munition, Firma Rottweil Startnummern, Dr. Dirk-Henner Wellershof (Präsident des LJVB e.V.) - Munition. Nochmals vielen Dank. Bei all diesen positiven Aspekten ist jedoch nicht zu leugnen, dass wir als Landesjagdverband Sachsen auch in Sachsen Nachwuchs erheblichen Nachholbedarf haben. Junge, aber auch Jäger im gesetzten und fortgeschrittenen Alter müssen begeistert werden, um die Mannschaften aber auch als Einzelschützen für diese sportliche Disziplin im jagdlichen Schießen zu verstärken. Erwähnenswert sei noch, dass der Landesjagdverband Sachsen 2017 eine weitere Mannschaft in der Alterskasse / Senioren an den Start schicken wird. Dieser Tag der ostdeutschen Meisterschaft hat auch für mich eine Erkenntnis gebracht, die ich aber leider nicht mehr umsetzen werden kann. Alle Ergebnisse dieses Wettkampfes sind auf der Homepage des LJVSN eingestellt. Nochmals herzlichen Dank an die Schützinnen und Schützen, die den Landesjagdverband Sachsen so hervorragend vertreten haben und jetzt schon viel Erfolg bei den Bundesmeisterschaften im September in Niedersachsen. Die Ostdeutsche Meisterschaft wurde durch Mittel aus der Jagdabgabe des Landes Brandenburg gefördert. Weidmannsheil Peter Vogt Präsidiumsmitglied Seite | 10 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Aus der Geschäftsstelle Einladung zur 26. Messe „Jagd & Angeln“ Vom 07.10. – 9.10.2016 heißt Sie der Landesjagdverband Sachsen e.V. Herzlich Willkommen auf der 26. „Jagd & Angeln“ in Markkleeberg! Auf der größten Informations- und Verkaufssaustellung zu den Themen Jagd und Angelsport in den Neuen Bundesländern wird auch der LJVSN wieder vertreten sein. Auf unserem 175 m² großen Stand bieten wir Ihnen in diesem Jahr unter dem Motto „Lernort Natur“ ein vielseitiges Informationsangebot sowie viele Mitmachaktionen an. So wird es für die Kinder das LJV-Wildtier-Glücksrad, Tastboxen, Tierpräparate und Vieles mehr zum anschauen, staunen und mitmachen geben. Im Bereich „Lernort Natur“ werden auch die Gewinner des DJV-Sonderpreises „25 Jahre Lernort Natur“ – das Natur- und Freizeitzentrum Töpelwinkel mit den dort engagierten Jägern der Jägerschaft Döbeln – mit vertreten sein. Ebenfalls angeboten wird, wie bereits in den vergangenen Jahren, ein herzhaft-leckeres Angebot der Fa. Hädicke-Spezialitäten. Neu mit auf dem Stand des LJVSN vertreten ist die Fa. Hubertus – Filz und Loden als regionaler Produzent von nachhaltigen Jagd- und Freizeitfilzprodukten. Die traditionelle Trophäenbewertung findet am Sonnabend, den 8. Oktober 2016, von 09:00 – 15:00 Uhr unter der Leitung von Dr. Gert Dittrich statt. Die Vorstellung der Greifvögel durch die Falkner des LJVSN sowie die Vorführungen der Jagdhunde im Außenbereich in der Jagdhundearena werden ebenfalls wieder besondere Anziehungspunkte sein. Im Rahmen der Jagdhundevorführungen erwarten Sie zudem noch die Referate von Marylin Harzer „Unser Jagdhund – Fit und Gesund durchs ganze Jahr“ und Sandra Knobloch „Erste Hilfe bei Jagdunfällen“. Weitere Referate sind zudem im MesseForum geplant. Weiterhin werden die Bläsergruppen Geierswalde und Zwickau am Samstag und Sonntag zur Unterhaltung beitragen. Auf insgesamt fast 10.000 m² erwartet den Besucher außerdem wieder ein reichhaltiges Branchenangebot von eine großen Anzahl an Ausstellern aus den Bereichen Jagd-, Angelund Schießsportausrüstung und -zubehör sowie Bekleidung. Seite | 11 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Besuchen Sie, gerne mit ihren Kindern und/oder Enkeln, den Stand des Landesjagdverbandes Sachsen e.V.; Stand 122, Halle 2 des agra Veranstaltungsgeländes! Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen sowie hoffentlich zahlreiche interessante Gespräche und ein gemütliches Beisammensein! Geschäftsstelle Der Waschbär und das Europarecht Bekanntermaßen breitet sich der Waschbär fast ebenso schnell aus, wie die Regulierungswut aus Brüssel. In den letzten 10 Jahren hat sich die Waschbärstrecke in Deutschland auf ca. 120.000 Tiere verfünffacht. Allein in Sachsen kamen ca. 7500 zur Strecke. Vermehrt rufen nun auch ratsuchende Bürger bei Jägern, den Jagdverbänden oder den unteren Jagdbehörden an und fragen, was sie tun können, wenn Sie einen Waschbären auf dem Grundstück haben. Bild: Carol Scholz Ja, meine lieben Leser, und da kommt nun das Europäische Recht ins Spiel und es wird etwas unübersichtlich, daher auch dieser kleine leicht ironische Artikel. Der Waschbär (Procyon lotor) ist nach § 25 Abs. 1 der Sächsischen Jagdverordnung Jagdbares Wild. Er hat keine Schonzeit. Es gilt aber § 22 Abs. 4 S. 1 des Bundesjagdgesetzes, der bestimmt, dass in den Setz- und Brutzeiten die zur Aufzucht der Jungen notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen. Die Waschbärfähe zieht ihre Jungen alleine auf. Sie darf daher vom 1.3. – 15.6. nicht bejagt werden. Bejagt man sie doch, ist das nach § 38 Abs. 1 Nr. 3 Bundesjagdgesetz eine Straftat (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe). Am besten, man stellt also in dieser Zeit überhaupt keine Fallen, denn auch dann, wenn sich eine Fähe nur in der Falle im Revier gefangen hat, man sie dann aber wieder freilässt (zu dem Problem dann später), hat man sie bejagt und sich damit schon strafbar gemacht. Befindet sich der Waschbär nicht im Revier, sondern in einem befriedeten Bezirk (Hausgrundstück, Scheune usw.) sieht es etwas anders aus. Hier darf weder vom Revierinhaber gejagt, noch geschossen werden. In befriedeten Bezirken ruht grundsätzlich die Jagd. Der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigte, also z.B. Pächter) des Grundstückes hat aber nach § 9 Abs. 3 des Sächsischen Landesjagdgesetzes dort das sogenannte beschränkte Seite | 12 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Jagdausübungsrecht und kann Dachse, Füchse, Iltisse, Marderhunde, Minke, Nutrias, Steinmarder, Wildkaninchen und auch Waschbären fangen und sich aneignen. Er darf die Tiere auch töten, sofern er die notwendige Sachkunde besitzt und dies tierschutzgerecht erfolgt (wer die Sachkunde hat und wie es tierschutzgerecht gemacht wird, ist leider nirgendwo genau definiert, ein Arzt, Tierarzt, Fleischer oder Jäger dürfte sie wohl haben). Hat man die Sachkunde nicht, muss man mit der Tötung einen Jagdscheininhaber oder eine andere sachkundige Person beauftragen (die den Auftrag natürlich annehmen, aber auch ablehnen kann). Auch im befriedeten Bezirk ist wieder § 22 Abs. 4 S. 1 des Bundesjagdgesetzes zu beachten. Fängt der Hauseigentümer am 1.6. eine Fähe die Junge hat in der geborgten Kastenfalle, hat er sich schon strafbar gemacht (wenn es auffällt), egal ob er sie wieder rauslässt oder nicht. Viele Privatpersonen bringen es eh nicht über das Herz, einen gefangenen Waschbären zu töten und nicht wenige lassen ihn einfach wieder frei oder fahren mit der Falle in den Wald und lassen ihn da wieder frei. Doch aufgepasst, auch das ist verboten. Kein gefangener Waschbär darf mehr freigelassen werden, egal wo. Denn, der Waschbär ist eine sogenannte invasive gebietsfremde Art in Deutschland und Europa, die offenbar ausgerottet werden muss, um negative Auswirkungen auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu verhindern. Dazu existieren umfangreiche völkerrechtliche Verträge, EU und nationale Vorschriften usw. (wer die Details wissen möchte, kann sich hier umfassend informieren: https://neobiota.bfn.de/rahmen_recht.html). Jedenfalls gibt es seit 1.1.2015 die EU-Verordnung zu invasiven Arten (die seit dem auch unmittelbar und zwingend in jedem Mitgliedstaat gilt). Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht eine Liste invasiver Arten, die von der EU Kommission am 14.07.2016 veröffentlicht wurde und die am 03.08.2016 in Kraft getreten ist. In ihr ist auch der Waschbär enthalten. Nach Art. 7 der EU Verordnung dürfen diese gebietsfremden Arten unter anderem nicht in die Umwelt freigesetzt werden und die Mitgliedstaaten sind nach Art. 30 der Verordnung verpflichtet, wirksame Sanktionen einzuführen, wenn jemand diese Arten trotzdem freisetzt. In Deutschland ist das dann seit 1.3.2010 in §§ 40, 69 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Danach ist es verboten, ohne Genehmigung eine invasive gebietsfremde Tierart auszubringen, § 40 Abs. 4 S. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Macht man es trotzdem, begeht man eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 3 Ziff. 17 Bundesnaturschutzgesetz, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann. Wer also zukünftig Mitleid mit seinem in der Falle gefangenen Waschbären hat, muss vor Öffnen der Klappe bei der unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Freisetzen eines Exemplares einer gebietsfremden invasiven Art beantragen. Der Antrag ist natürlich kostenpflichtig und wird sicher abgelehnt werden. Seite | 13 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Weidmannsheil! RA Dr. Thomas Rincke, Justitiar des Landesjagdverbandes Sachsen, Fachanwalt für Agrarrecht Steigende Anzahl an WILD-Projektbetreuern Als erstes möchten wir uns bei allen 17 Jägern, die an der Erfassung im Rahmen des WILD-Projektes im vergangenen Frühjahr teilgenommen haben, herzlich für ihre Hilfe bedanken. Sehr positiv zu erwähnen: zumindest sechs neue Hasenzähler konnten zum Mitmachen animiert werden. Doch wie bereits im Herbst 2015 konnten insgesamt zu wenig Jäger zum Mitzählen mobilisiert werden. Um eine gewisse statistische Aussagekraft der Zählungen zu erhalten, müssten sich sachsenweit 40 – 50 Wildtiererfasser, im Optimalfall relativ gleichverteilt über den Freistaat Sachsen, im Rahmen des WILD-Projektes engagieren. Die Situation des Feldhasen im Freistaat Sachsen ist seit Langem bekannt: der durchschnittliche langjährige Besatz liegt etwa bei 2 - 3 Feldhasen pro 100 ha (1 km²). Im Vergleich zu den anderen Bundesländern des nordostdeutschen Tieflandes ist dies ist die geringste Dichte. Betrachtet man die Frühjahrserfassung separat, so liegt der Durchschnitt bei 3,52 Feldhasen je 100 ha, wobei die Spanne zwischen 0 Hasen/100 ha und 8,3 Hasen/100 ha lag. Bezüglich des Durchschnittswertes von 3,52 Feldhasen/km² ist zu beachten, dass die Erfasser sehr ungleich über den Freistaat verteilt sind und nicht alle Zähler beide Scheinwerfertaxationen vornehmen konnten. Einige Wildtiererfasser zählten, aus verschiedensten Gründen wie bspw. sehr früh sehr hohes Gras, nur einmal mittels Scheinwerfertaxation. Mit den aktuell leider nur 17 betreuten Referenzgebieten ist ein Vergleich mit den Daten der anderen Bundesländer sowie eine statistisch wertvolle Aussage weiterhin nicht möglich, die Erfassungen sind nicht repräsentativ, der Durchschnittswert alles andere als aussagekräftig. Sollten Ihnen unter dem Niederwild besonders unser Krummer am Herzen liegen und sie Interesse an einer Bestandsaufnahme- und Entwicklung der Hasen in ihrem Revier haben, laden wir sie herzlich gerne ein zur Teilnahme am Projekt WILD. Seite | 14 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Ziel des Projektes ist die kontinuierliche Erfassung von Wildtierpopulationen, um folglich Strategien für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Wildtieren zu entwickeln. Bezüglich der Datenerhebungen werden folgende Erfassungen durchgeführt: Feldhasenscheinwerfertaxation im Frühjahr und Herbst Bau- und Geheckkartierung bei Fuchs und Dachs im Frühjahr Revier- und Brutpaarkartierung bei den Aaskrähen im Frühjahr Flächennutzungskartierung (Bodennutzungskartierung) Einschätzung der Jagdintensität Die Teilnahme am Projekt umfasst im Frühjahr und Herbst jeweils zwei Revierfahrten zur Hasenerfassung. Hierzu wird Ihnen von der Geschäftsstelle des LJVSN selbstverständlich ein Scheinwerfer zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Fahrtaufwand werden vom Landesjagdverband Sachsen e.V. ebenso vollständig übernommen. Die Zählbögen, Karten und viele weitere Informationen und Anleitungen werden Ihnen ebenfalls vom LJVSN zur Verfügung gestellt. Als kleines Dankeschön erhalten sie im Folgejahr stets den WILDJahresbericht zugesandt. Sollten wir Ihr Interesse an dieser spannenden und statistisch wertvollen Datenerhebung geweckt haben, so melden sie sich einfach in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen bei Frau Lessel, der WILD-Länderbetreuerin des Freistaates Sachsen. Stephanie Lessel Mitarbeiterin Naturschutz Fotowettbewerb 2016 – „Jagdliche Impressionen“ Auf Grund der positiven Resonanz des letzten Fotowettbewerbs 2014/2015 haben wir uns entschlossen, erneut einen Fotowettbewerb zu veranstalten. So suchen wir in den kommenden Wochen ihre eindrucksvollste jagdliche Impression. Schicken Sie uns ihr Foto von den schönsten, tollsten und besten Momenten vor, während oder nach der Jagd. Die Auflösung der Bilder sollte mindestens 1500 x 2000 Pixel betragen, wobei die Größe 5 MB nicht überschreiten sollte. Senden sie die Bilder bitte als JPG/JPEG an [email protected]. Zu jedem uns zugesandten Bild benötigen wir folgende Angaben: Was zeigt das Bild? Seite | 15 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Bildtitel Wo wurde das Bild aufgenommen? technische Daten bzgl. Kamera und Equipment Name des Fotografen Einsendeschluss ist der 30.08.2016. Die besten Bilder werden auf der Messe „Jagd & Angeln“ in Markkleeberg (07.10. – 09.10.2016) ausgestellt. Eine fachkundige Jury wird anschließend die Bewertung der Bilder vornehmen. Die drei besten Bilder werden jeweils auf dem Titelblatt unseres Mitteilungsblattes und im Newsletter veröffentlicht sowie auf unserer Homepage dargestellt. Selbstverständlich können sich die Sieger über tolle Preise freuen. Alle Einsender erklären sich mit der honorarfreien Veröffentlichung ihrer Fotos im Mitteilungsblatt „Wir Jäger in Sachsen“, auf der Website des Verbandes, auf unserem Facebookprofil sowie bei den Veranstaltungen des Landesjagdverbandes Sachsen e. V. einverstanden. Die Fotos werden selbstverständlich mit dem Namen des Bildautors veröffentlicht. Geschäftsstelle Newsletter Sehr gerne können sie die Anmeldung zum Newsletter oder den Newsletter selbst als PDFDatei auf die Internetseiten ihrer Kreisjagdverbände hochladen. Über weitere Anmeldungen freuen wir uns natürlich ebenso so sehr wie auf jede Menge neuer Informationen! Geschäftsstelle Seite | 16 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Wichtige Termine im August/September/Oktober 22. August 2016: 24. August 2016: Präsidiumssitzung in Dresden Rechtsberatung - 14:00 - 16:30 Uhr Geschäftsstelle - weitere Informationen 2. September 2016: Mitgliederversammlung JV Weißeritzkreis - mehr Informationen 7. September 2016: Rechtsberatung - 14:00 - 16:30 Uhr Geschäftsstelle - weitere Informationen 7. - 10. September 2016: Bundesmeisterschaften Jagdl. Schießen in Liebenau - weitere Informationen 9. - 11. September 2016: Bohemia-Pokal in Chomutov (Kynologie) 17. September 2016: Erweiterte Präsidiumssitzung in Siebenlehn 20. September 2016: Rechtsberatung - 14:00 - 16:30 Uhr Geschäftsstelle - weitere Informationen 25. September 2016: Hubertusfest in Zabeltitz - weitere Informationen 1. Oktober 2016: Cine-Shot-Pokal, Heidenau 5. Oktober 2016: Rechtsberatung - 14:00 - 16:30 Uhr Geschäftsstelle - weitere Informationen 7. - 9. Oktober 2016: Messe "Jagd und Angeln" in Markkleeberg - weitere Informationen 19. Oktober 2016: Rechtsberatung - 14:00 - 16:30 Uhr Geschäftsstelle - weitere Informationen 22. Oktober 2016: Landesjägertag in Siebenlehn Weitere Veranstaltungen 03. September 2016: 40-jähriges Jubiläum der Bläsergruppe Gaußig 03. September 2016: Forst- und Weinfest Dresden Klotzsche, Motto "Die Jagd" 02. - 04. September 2016: Tag der Sachsen, Limbach-Oberfrohna, unter Beteiligung des KJV Glauchau/HOT 11. September 2016: Flora et Herba - Sachsens größter Naturmarkt unter Beteiligung der JS Riesa auf der Insel Frauenhain 16. - 18. September 2016: Landeserntedankfest, Torgau, unter Beteiligung des JV Torgau 25. September 2016: Hubertusfest Zabeltitz 1. und 2. Juli 2017: Jägertage am Blausteinhof Seite | 17 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Wissenswertes Flechte des Jahres – Die Heideflechte Die Heideflechte ist mit ihrem weißlichen Thallus, der mehrere Quadratdezimeter groß werden kann, und den rosa Fruchtkörpern eine auffällige Art. Dennoch wird sie vielen Wanderern noch nicht begegnet sein, da sie sich wegen ihrer Empfindlichkeit gegenüber Nährstoffen weitgehend in die Gebirge zurückgezogen hat. Aussehen Das hellgraue, weißliche oder vor allem im feuchten Zustand leicht grünliche Lager bildet körnige, zusammenhängende Überzüge auf dem Untergrund. Daraus erheben sich, ohne oder mit sehr kurzem Stiel aber mit verengter Basis die nur anfangs berandeten, runden bis welligen, hellrosa bis orangerosa Fruchtkörper (Apothecien). Der photosynthetisch aktive Partner in der Flechte ist eine Coccomyxa-Alge. Die Heideflechte ist eine unverkennbare Art, sie kann allenfalls mit der in ähnlichen Lebensräumen vorkommenden Rosa Köpfchenflechte (Dibaeis baeomyces), übrigens unsere Flechte des Jahre 2010), verwechselt werden. Diese besitzt aber deutlich gestielte, hutpilzartige Apothecien. Im Zweifelsfall hilft ein Blick auf die Sporen, die bei der Heideflechte querseptiert überwiegend zwei- bis vierzellig, bei der Köpfchenflechte aber einzellig sind. Ökologie Die Heideflechte besiedelt unterschiedliche saure und nährstoffarme Substrate wie zerfallene Baumstümpfe, Rohhumus und Torf sowie Sandstein. Sie hat hohe Ansprüche an die Feuchtigkeit, daher ist sie vor allem an schattigen Orten hoher und vor allem gleichmäßiger Luftfeuchtigkeit zu finden. Dies sind mehr oder weniger geschlossene Wälder, Blockhalden oder offene Stellen (z.B. Torfwände) in Hochmooren und Moorheiden. Wegen ihrer Ansprüche an die Feuchtigkeit und ihrer geringen Toleranz gegenüber Nährstoffen ist sie vor allem montan bis alpin verbreitet. Verbreitung und Gefährdung Die in der nördlichen Hemisphäre verbreitete Art kommt in der borealen Zone bis ins Flachland, in der gemäßigten Zone vor allem in den Gebirgslagen vor. In Mitteleuropa hat sie ihren Schwerpunk in den Alpen, wo sie auch die Kalkgebiete nicht meidet: Sie wächst hier auf den sauren Rohhumus- oder Torfauflagen über dem basischen Kalkgestein. In Deutschland war sie aus fast allen Bundesländern bekannt, ist aber in Norddeutschland regional ausgestorben oder vom Aussterben bedroht. In den südlichen Bundesländern ist sie Seite | 18 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 als stark gefährdet eingestuft, bundesweit inzwischen als vom Aussterben bedroht. In Österreich wird sie wegen der noch größeren Vorkommen in den Alpen nur als "regional gefährdet" eingestuft. Biologie Als Rohbodenbesiedler kann die Heideflechte als Pionierart gelten. Wo sie sich einmal angesiedelt hat, besitzt sie wegen des großflächigen, geschlossenen Lagers eine gewisse Konkurrenzkraft, die die Ansiedlung anderer Arten verhindert. Ein Überwachsen von außen, etwa durch Zwergsträucher, kann dadurch aber nicht verhindert werden. Die Art verbreitet sich durch Ascosporen, was ihr auch die Überwindung größerer Distanzen ermöglicht. Ascosporen sind die sexuell gebildeten Verbreitungseinheiten der (meisten) Flechten, bei der Heideflechte sind sie etwa 0,02 mm groß. Parasiten und Medizin Icmadophila ericetorum ist Wirtsflechte einiger flechtenbewohnender Pilze, von denen Acarosporium lichenicola und Sphaerellothecium icmadophilae spezifisch nur auf ihr vorkommen. Ersterer ist aus Mitteleuropa bisher noch nicht bekannt geworden (nur Norwegen), letzterer nur aus Österreich (und einigen nordischen Ländern). Über eine medizinische Nutzung ist uns nichts bekannt. Wolfgang von Brackel, BLAM (Foto: Dr. Ralf Wagner) Seite | 19 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 DJV-Nachrichten Mehr Wild in Sachsen erlegt In Sachsens Wäldern wird immer mehr Wild erlegt. Die Jäger haben in der vergangenen Jagdsaison rund 121.000 Stück Wild zur Strecke gebracht und damit das Ergebnis des Vorjahres (107.475) erheblich gesteigert. Sachsens Forstminister Thomas Schmidt (CDU) sieht darin einen Beleg, dass die Jäger ihre Verpflichtung zur Hege und Bejagung des Wildes ernst nehmen. (Quelle: Mross/DJV) 12. August 2016 (dpa/djv) Dresden/Berlin Sachsens Jäger haben in der vergangenen Jagdsaison rund 121.000 Stück Wild zur Strecke gebracht und damit das Ergebnis des Vorjahres (107.475) erheblich gesteigert. Beim Schalenwild gab es mit mehr als 75.000 erlegten Tieren sogar einen Rekord. „Das Wild findet im Freistaat Sachsen beste Lebensbedingungen vor. Hohe Jagdstrecken sind ein wichtiges Indiz für ansteigende Wildbestände“, sagte Forstminister Thomas Schmidt (CDU) am Freitag. Laut Statistik weist die Jagdstrecke für das vergangene Jagdjahr unter anderem 4.137 Stück Rotwild (Vorjahr: 3.737), 36.528 Stück Rehwild (33.280) und 32.878 Wildschweine (27.962) auf. Gestiegen sind auch die Abschüsse bei Waschbären (9.889), Fuchs (16.478) und Marderhund. Bei Waschbären hat sich die Strecke in den vergangenen fünf Jahren verdreifacht. Seite | 20 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Nach Angaben des Ministeriums sind die aus Nordamerika stammenden Waschbären inzwischen flächendeckend in Sachsen verbreitet. Schwerpunkte liegen in den östlichen und nördlichen Regionen Sachsens. Experten rechnen mit einer weiteren Ausbreitung auch in Städte. Die Jagd werde das nicht verhindern, aber verlangsamen, hieß es. Die Bevölkerung wurde gebeten, Waschbären keine Futtermöglichkeiten zu bieten. Jäger nehmen Verpflichtungen ernst Schmidt interpretierte das Streckenergebnis als Beleg dafür, dass die sächsischen Jäger ihre Verpflichtung zur Hege und Bejagung des Wildes sehr ernst nehmen. „Jagd fördert gesunde Wildbestände, schafft naturnahe Strukturen in der Landschaft und trägt zur Artenvielfalt bei. Jagd ist damit auch angewandter Naturschutz“, sagte der Minister. Er ging auch auf die kulinarische Seite ein. Denn Jagd liefere gesundes, heimisches Wildbret. Sachsen hat eine Jagdfläche von rund 1,6 Millionen Hektar. 524.800 Hektar davon sind Wald. Bei den Behörden sind 11.350 Inhaber eines Jagdscheines registriert. (DPA/DJV) Umsatzsteuer Durch eine Änderung des Umsatzsteuerrechts müssen Körperschaften des öffentlichen Rechts – zu denen auch Jagdgenossenschaften zählen – ab dem 1.1.2017 für viele Geschäfte Umsatzsteuer abführen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Jagdverpachtung, da es sich dabei unter Umständen um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft handelt. Viele Fragen aus der Praxis sind juristisch noch ungeklärt oder lassen sich nicht pauschal beantworten, da es z.B. auf den Pachtvertrag ankommt. Im Grundsatz ist die Jagdgenossenschaft umsatzsteuerpflichtig, d.h. sie kann die anfallende Umsatzsteuer nicht ohne weiteres auf den Pachtpreis aufschlagen. Je nach Gestaltung des Pachtvertrages (und ggf. auch abhängig von anderen Faktoren) kann unter Umständen der Pächter zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet sein. Wichtig ist, folgendes zu beachten: - - Die Jagdgenossenschaft kann bis zum 31.12.2016 durch Mitteilung an das Finanzamt eine Option ausüben, so dass die Neuregelung erst ab dem 1.1.2021 gilt. Die Jagdgenossenschaften können hierzu bei den Verbänden der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Näheres erfahren. Pächter von gemeinschaftlichen Jagdbezirken sollten den Vorstand der Jagdgenossenschaft auf diese Möglichkeit hinweisen. Dies gilt vor allem, wenn der Pächter laut Pachtvertrag verpflichtet ist, anfallende Umsatzsteuer zu zahlen! In vielen Fällen dürfte eine Befreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) greifen, wonach keine Umsatzsteuer anfällt, wenn der Jahresumsatz (der Jagdgenossenschaft) unter 17.500 Euro liegt. Bei neu abzuschließenden Pachtverträgen sollte darauf geachtet werden, dass der Bruttopachtpreis ausgewiesen wird, damit eine spätere Auseinandersetzung hierüber vermieden werden kann. Seite | 21 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 (DJV) Fundbüros müssen Katzen aufnehmen Erneute Schlappe für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet: Kommunale Fundbüros müssen Katzen aus Lebendfangfallen aufnehmen. Katze mit Vogel (Quelle: www.GdeFon.ru) 04. August 2016 (ljv nordrhein-westfalen) Münster Die nordrhein-westfälische Landesregierung tappt mit ihrem umstrittenen Landesjagdgesetz von einer juristischen Falle in die nächste. Nun stellt sich heraus, dass die Städte und Gemeinden eine Folge ausbaden müssen, mit der sie nie gerechnet haben und für die sie nicht gerüstet sind. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat soeben entschieden, dass die kommunalen Fundbüros Katzen annehmen müssen, die ihnen von Jägern als Beifang in Lebendfangfallen gebracht werden (Aktenzeichen 5 B 1265/15 – 1 L 1290/15 Münster). „Die nächste Pleite der Landesregierung mit ihrem Jagdgesetz vor Gericht“, kommentierte Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat das Paragraphenwerk aus dem Haus des Ministers Johannes Seite | 22 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Remmel bereits wegen einer anderen Regelung als verfassungswidrig beurteilt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster auf sieben Seiten begründet, dass die Fundbüros von Jägern überbrachte Katzen annehmen müssen. Liegen keine konkreten Umstände vor, die auf einen Willen des Katzenbesitzers zur Eigentumsaufgabe schließen lassen, dann könne nicht von einer herrenlosen Katze ausgegangen werden. Befindet sich die Katze vielmehr in einem guten Allgemeinzustand und zeigt sie kein besonders scheues Verhalten gegenüber Menschen, dann spreche dies für die Annahme, dass die Katze aus menschlicher Obhut entlaufen sei. Auch deren Auffinden in einer Lebendfangfalle sei ein Indiz für die Annahme eines Fundtieres. Den Einwand der Gemeinde, sie könne die Katze nicht tierschutzgerecht unterbringen, ließ das OVG nicht gelten. Als Fundbehörde sei die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, bei der Aufbewahrung von Tieren die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und für eine tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung eines gefundenen Tieres zu sorgen. Eine solche Entscheidung war zuvor bereits durch das Verwaltungsgericht Münster in der Auseinandersetzung zwischen einem Jäger und der Gemeinde Ascheberg (Kreis Coesfeld) ergangen. Dagegen war die Gemeinde vor das höchste Verwaltungsgericht des Landes gezogen und hat nun das Verfahren endgültig verloren. Damit müssen alle Städte und Gemeinden die von Jägern aufgegriffenen Fundkatzen annehmen, die als Beutegreifer eine immer größere Gefahr für die heimische wildlebende Tierwelt darstellen. „Die finanziell arg belasteten Kommunen in NRW müssen nun ausbaden, was ihnen der Herr Remmel da ins Nest gelegt hat“, so Müller-Schallenberg. Das Problem freilaufender Katzen wird von Jägern und anderen Naturschützern bekanntlich als immer bedrohlicher vor allem für Bodenbrüter gesehen. Angekündigte Chip- oder Kastrationsprogramme für Katzen hat Remmel bisher nicht in die Tat umgesetzt, von der rot-grünen Landtagsmehrheit aber ein Tötungsverbot beschließen lassen. „Das neue Jagdgesetz löst keine Probleme, sondern schafft welche“, so MüllerSchallenberg. (LJV NRW/DJV) Seite | 23 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Warnung vor falschen Waffenkontrolleuren Aus dem Landkreis Esslingen sind zwei Fälle bekannt geworden, bei denen sich zwei Männer in uniformähnlicher Kleidung bei Jägern als Kontrolleure, die die Aufbewahrung von Waffen prüfen wollen, ausgegeben haben. Vorsicht bei der Waffenkontrolle (Quelle: DJV) 01. August 2016 (LJV Baden-Württemberg) Stuttgart Das Landratsamt Esslingen hat alle Waffenbesitzer im Kreis gewarnt und auch die umliegenden Landkreise sowie das Regierungspräsidium Stuttgart verständigt. Im ersten Fall, der sich schon im Mai ereignete, aber erst jetzt bekannt wurde, erfolgte keine ausführliche Kontrolle der Waffen, es ging möglicherweise um eine Abklärung von Einbruchsmöglichkeiten. Die falschen Kontrolleure haben keine Gebühren verlangt und haben sich mit den Worten verabschiedet „Wir kommen dann nochmal wieder“. Im jüngsten Fall versuchten die Ganoven, sich bei einem 86-jährigen Jäger Zugang zu seinen Waffen zu verschaffen. Dieser wurde misstrauisch und hat die Polizei verständig. Ausgewiesen haben sich die vermeintlichen Kontrolleure in beiden Fällen nicht. Inzwischen ermittelt die Polizei. Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann warnt daher eindringlich: „Lassen Sie sich bei Waffenaufbewahrungskontrollen die Dienstausweise zeigen, bevor sie Leute in ihre Räumlichkeiten lassen. Sollten Sie die geringsten Zweifel haben, telefonieren Sie mit Ihrer zuständigen Jagdbehörde oder mit der Polizei.“ Seite | 24 NEWSLETTER - Ausgabe 10, August 2016 Links http://www.ljv-sachsen.de/index.php?id=134 https://www.facebook.com/#!/LandesjagdverbandSachsen?fref=ts http://jungejaegersachsen.wordpress.com/ http://www.jagdverband.de/ http://www.jagd-fakten.de/fakten-statt-vorurteile-zur-jagd-in-deutschland/ http://www.youtube.com/user/DJVJagdschutzverband http://www.jagderleben.de/ http://jaeben.jagderleben.de/fuer-gastgeber http://jaeben.jagderleben.de/fuer-gaeste http://www.djz.de/ http://www.svlfg.de/index.html http://natura2000.forum-natur.de/ http://www.jagdverband.de/sites/default/files/E%20DJVPositionspapier%20Wolf%20BJT%20%2019%2006%2015_wolffinal.pdf Impressum Landesjagdverband Sachsen e. V. Anerkannter Naturschutzverband nach § 63 BNatSchG Anerkannte Vereinigung der Jäger nach § 37 Abs. 2 BJagdG Cunnersdorfer Straße 25 01189 Dresden Tel: 0351-4017171 Fax: 0351-4017172 [email protected] www.ljv-sachsen.de Geschäftsführer: Jan-Walter Heikes Redaktion: Stephanie Lessel Für diesen Newsletter können Sie sich anmelden oder ihn abbestellen auf unserer Webseite unter: http://www.ljv-sachsen.de/index.php?id=169 Seite | 25
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