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Immobilie geschenkt bekommen: Wann
ein steuerfreier Verkauf möglich ist
Foto: © fuxart - Fotolia.com
Um Erbschaftssteuer zu sparen, kann es sinnvoll sein, eine vermietete Immobilie
schon zu Lebzeiten auf die eigenen Kinder zu übertragen. Doch nicht immer wollen
die Kinder das Objekt behalten. Hier stellt sich die Frage: Ist ein Verkauf ohne
Spekulationssteuer direkt nach Erhalt der Schenkung möglich? Oder müssen die
Kinder erst 10 Jahre abwarten?
Autor: Judith Engst
Worum geht es?
• Immobilienverkauf
• Schenkung
• Spekulationssteuer
• 10-Jahres-Frist
Betroffene können aufatmen. Denn wie bei einer Erbschaft kommt es auch bei einer
Schenkung nicht auf den Tag an, an dem die Immobilie auf den Empfänger umgeschrieben
wurde. Maßgeblich ist vielmehr der Stichtag, an dem der oder die Schenker die Immobilie
einst erworben haben.
Beispiel: Immobilie seit 15 Jahren in der Hand des Schenkers
Angenommen, ein Vater will eine vermietete Eigentumswohnung zu Lebzeiten seinem
Sohn übertragen. Er selbst hat diese Eigentumswohnung vor 15 Jahren erworben. Der
Sohn jedoch hat keine Lust, die Immobilie zu behalten und das Vermietungsgeschäft
weiterzuführen. Er will lieber Bargeld sehen und beschließt daher, das Objekt zeitnah nach
der Schenkung zu verkaufen. Gegenüber dem einstigen Kaufpreis, den der Vater gezahlt
hat, ergibt sich ein satter Gewinn. Die Frage ist nun, ob dieser Gewinn versteuert werden
muss. Zum Glück ist das nicht der Fall. Denn zur Berechnung der Spekulationsfrist zählt
der Erwerb der Immobilie durch den Vater und nicht etwa die Übertragung des Objekts auf
den Sohn. Und das heißt: Die 15 Jahre, in denen die Immobilie in der Hand des Vaters
waren, zählen mit, und der Sohn kann sie sofort nach Erhalt verkaufen, ohne die Gewinne
mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern zu müssen.
Frist beginnt bei Schenker und läuft beim Beschenkten weiter
Der Zeitpunkt der Schenkung ist also für die potenzielle Besteuerung der Gewinne
(„Spekulationssteuer“) nicht relevant. Einzig relevant ist, wann der Schenker einst das Objekt
erworben hat. Oder anders gesagt: Die Spekulationsfrist beginnt beim Schenker zu laufen
ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser das Objekt gekauft hat. Sie läuft nach der Schenkung bei
der beschenkten Person weiter. Diese muss also nur darauf achten, dass insgesamt nicht
weniger als 10 Jahre zusammenkommen. Sonst sind die Gewinne als so genanntes privates
Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, sie müssen dann mit dem persönlichen Steuersatz
versteuert werden.
meineimmobilie.de-Tipp
Liefern Sie dem Beschenkten die Kaufunterlagen mit
Am einfachsten ist es, wenn Sie beim Verschenken einer Immobilie der beschenkten Person
die Kaufunterlagen gleich mitliefern. Daraus ist ersichtlich, wann Sie die Immobilie zu
welchem Preis erworben haben, und entsprechend lässt sich dann auch der Beginn der
Spekulationsfrist leicht ermitteln.
Falls Verluste entstehen, ist ein Verkauf innerhalb der Frist ratsam
Nicht immer lässt sich eine geschenkte Immobilie mit Gewinn losschlagen. Mitunter
entstehen auch Verluste, etwa wenn sich der Zustand der Immobilie oder die Infrastruktur
drumherum verschlechtert hat. Hier sollten Sie wissen: Ein Verkauf innerhalb der 10-JahresFrist ist dann besser. Denn auf diese Weise können Sie den Verlust entweder ins Vorjahr
rücktragen oder in Folgejahre vortragen und mit späteren Spekulationsgewinnen verrechnen.
Das müssen nicht zwangsläufig Gewinne aus erneuten Immobilienverkäufen sein, denkbar
sind auch Spekulationsgewinne etwa aus Edelmetallen, Antiquitäten, Oldtimern oder
Kunstwerken. Das ist eine gute Möglichkeit, sich eine Steuerersparnis zu sichern.