Immobilie geschenkt bekommen: Wann ein steuerfreier Verkauf möglich ist Foto: © fuxart - Fotolia.com Um Erbschaftssteuer zu sparen, kann es sinnvoll sein, eine vermietete Immobilie schon zu Lebzeiten auf die eigenen Kinder zu übertragen. Doch nicht immer wollen die Kinder das Objekt behalten. Hier stellt sich die Frage: Ist ein Verkauf ohne Spekulationssteuer direkt nach Erhalt der Schenkung möglich? Oder müssen die Kinder erst 10 Jahre abwarten? Autor: Judith Engst Worum geht es? • Immobilienverkauf • Schenkung • Spekulationssteuer • 10-Jahres-Frist Betroffene können aufatmen. Denn wie bei einer Erbschaft kommt es auch bei einer Schenkung nicht auf den Tag an, an dem die Immobilie auf den Empfänger umgeschrieben wurde. Maßgeblich ist vielmehr der Stichtag, an dem der oder die Schenker die Immobilie einst erworben haben. Beispiel: Immobilie seit 15 Jahren in der Hand des Schenkers Angenommen, ein Vater will eine vermietete Eigentumswohnung zu Lebzeiten seinem Sohn übertragen. Er selbst hat diese Eigentumswohnung vor 15 Jahren erworben. Der Sohn jedoch hat keine Lust, die Immobilie zu behalten und das Vermietungsgeschäft weiterzuführen. Er will lieber Bargeld sehen und beschließt daher, das Objekt zeitnah nach der Schenkung zu verkaufen. Gegenüber dem einstigen Kaufpreis, den der Vater gezahlt hat, ergibt sich ein satter Gewinn. Die Frage ist nun, ob dieser Gewinn versteuert werden muss. Zum Glück ist das nicht der Fall. Denn zur Berechnung der Spekulationsfrist zählt der Erwerb der Immobilie durch den Vater und nicht etwa die Übertragung des Objekts auf den Sohn. Und das heißt: Die 15 Jahre, in denen die Immobilie in der Hand des Vaters waren, zählen mit, und der Sohn kann sie sofort nach Erhalt verkaufen, ohne die Gewinne mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern zu müssen. Frist beginnt bei Schenker und läuft beim Beschenkten weiter Der Zeitpunkt der Schenkung ist also für die potenzielle Besteuerung der Gewinne („Spekulationssteuer“) nicht relevant. Einzig relevant ist, wann der Schenker einst das Objekt erworben hat. Oder anders gesagt: Die Spekulationsfrist beginnt beim Schenker zu laufen ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser das Objekt gekauft hat. Sie läuft nach der Schenkung bei der beschenkten Person weiter. Diese muss also nur darauf achten, dass insgesamt nicht weniger als 10 Jahre zusammenkommen. Sonst sind die Gewinne als so genanntes privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, sie müssen dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. meineimmobilie.de-Tipp Liefern Sie dem Beschenkten die Kaufunterlagen mit Am einfachsten ist es, wenn Sie beim Verschenken einer Immobilie der beschenkten Person die Kaufunterlagen gleich mitliefern. Daraus ist ersichtlich, wann Sie die Immobilie zu welchem Preis erworben haben, und entsprechend lässt sich dann auch der Beginn der Spekulationsfrist leicht ermitteln. Falls Verluste entstehen, ist ein Verkauf innerhalb der Frist ratsam Nicht immer lässt sich eine geschenkte Immobilie mit Gewinn losschlagen. Mitunter entstehen auch Verluste, etwa wenn sich der Zustand der Immobilie oder die Infrastruktur drumherum verschlechtert hat. Hier sollten Sie wissen: Ein Verkauf innerhalb der 10-JahresFrist ist dann besser. Denn auf diese Weise können Sie den Verlust entweder ins Vorjahr rücktragen oder in Folgejahre vortragen und mit späteren Spekulationsgewinnen verrechnen. Das müssen nicht zwangsläufig Gewinne aus erneuten Immobilienverkäufen sein, denkbar sind auch Spekulationsgewinne etwa aus Edelmetallen, Antiquitäten, Oldtimern oder Kunstwerken. Das ist eine gute Möglichkeit, sich eine Steuerersparnis zu sichern.
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