Informationsblatt Oktober 2016

Informationsblatt
des Marktes Zell im Fichtelgebirge
Amtliche Bekanntmachungen des Marktes Zell im Fichtelgebirge
- Mitteilungen - Berichte - Anzeigen Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der 1. Bürgermeister
Nr. 401
1. Oktober 2016
Herbstkirchweih
Seniorensprechstunde
in der Bücherei des Rathauses,
Zell im Fichtelgebirge
Sprechzeiten
regelmäßig jeden 1. Donnerstag im Monat
von 14.00 bis 15.00 Uhr
Am Sonntag, 16.10.2016, wird in Zell im Fichtelgebirge
die Herbstkirchweih gefeiert und auf dem Marktplatz ein
Markt abgehalten. Viele Fieranten bieten ein großes Warensortiment an und freuen sich auf Ihren Besuch.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
ALLGEMEINES
Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag
Donnerstag
08.00 Uhr – 12.30 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dringende Angelegenheiten können nach
telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser
öffentlichen Amtszeiten erledigt werden.
Öffnungszeiten Bücherei
Donnerstag:
15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Tel. 09257 / 942 – 80
Die öffentlichen Sitzungen
des Marktgemeinderates Zell im Fichtelgebirge
finden i. d. R. am letzten Freitag
eines Monats um 18.30 Uhr statt.
Sitzung vom 29.07.2016
Adressen
Markt Zell im Fichtelgebirge
Bahnhofstraße 10, 95239 Zell im Fichtelgebirge
Tel. 09257 / 942-0, Fax 09257 / 942-92
Internet: www.markt-zell.de
e-mail: [email protected]
Grundschule Zell im Fichtelgebirge
Schulstraße 4, 95239 Zell im Fichtelgebirge
Tel. 09257 / 338, Fax 09257 / 562
Internet: www.vszell.de
e-mail: [email protected]
Punkt 1:
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des
Marktgemeinderates vom 24.06.2016 sowie Bekanntgabe von Beschlüssen der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.06.2016
Zu der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates
vom 24.06.2016 werden keine Einwendungen erhoben. Die
Niederschrift gilt damit als genehmigt.
Schriftführer Kreil gibt aus der nichtöffentlichen Sitzung
des Marktgemeinderates vom 24.06.2016 den Beschluss zu
Punkt 2 bekannt. Dieser lautet wie folgt:
Punkt 2: Energetische und brandschutztechnische Sanierungsmaßnahme in der Schule Zell im Fichtelgebirge;
Abschluss eines Ingenieurvertrages
Beschluss:
In Ergänzung des Beschlusses vom 01.04.2016 Punkt 4
nichtöffentliche Sitzung wird der Planungsauftrag für die
energetischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des
Kommunalinvestitionsprogramms an das Ingenieurbüro
Albrecht, Helmbrechts, entsprechend des Honorarangebotes vom 14.06.2016 vergeben. Die Mittelbereitstellung
erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.7711.9450 (Bauhof Winholzstraße) und 1.7000.9830 (Investitionszuweisung Abwasserverband Saale).
Punkt 2:
Bauanträge
Robert Kraus, Kleinlosnitz 2, 95239 Zell im Fichtelgebirge, Scheunenabbruch sowie Teilabbruch und
Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit Integrierung der restlichen Bausubstanz auf
dem Grundstück Fl.Nr. 2 Gemarkung Kleinlosnitz
Beschluss:
Das Bauvorhaben wird befürwortet.
Abstimmung: 14:0
Punkt 3:
Planungsstand zur Sanierung des Freibades
1. Bürgermeister Penzel begrüßt Herrn Jörg Albrecht vom
beauftragten Ingenieurbüro Albrecht, Helmbrechts, der
den Planungstand sowie die Kostenschätzung zur Sanierung des Freibades darlegen werde und verweist zusätzlich jeweils auf Punkt 1 der nichtöffentlichen Sitzungen
vom 29.04.2016 und vom 24.06.2016.
Herr Albrecht stellt die abgespeckte Planung dar und erläutert die Berechnungsgrundlagen für die technischen Anlagen. Letztendlich beziffert er die Kosten, die bei ca. 1,5 Millionen Euro brutto liegen. Nach der sich anschließenden
Aussprache bringt Gemeinderat Danzer ein kombiniertes
Schwimmer-/Nichtschwimmerbecken ins Gespräch. Gemeinderat Fuchs verweist auf die Kostenobergrenze von 1
Million Euro. Herr Albrecht sieht eine Möglichkeit nur in
der Verringerung der Wasserfläche auf ca. 600 bis 700 qm.
Gemeinderat Bloß schlägt die Integration des Kleinkinderbeckens im Nichtschwimmerbecken vor. Herr Albrecht
meint, dass die Einsparung sich nur in Grenzen halten
werde. Gemeinderat Fuchs fragt nach der Heizung. Herr
Albrecht nennt Absorberschläuche und ein Gasbrennwertgerät, die in der Kostenschätzung bereits enthalten seien.
Gemeinderat Fuchs erkundigt sich nach den Betriebskosten für die Heizung. Herr Albrecht erwidert, dass diese
angesichts des beauftragten Planungsumfanges noch nicht
berechnet worden seien. Gemeinderat Rau fordert einen
nochmaligen Hilferuf an die Politik zur Förderung der
Sanierung. Eine Investition von 1 Million Euro sei für die
Nutzer kaum sichtbar. Gemeinderat Dieter Tröger nennt
die Kosten von zuletzt 2,30 Millionen Euro für den ersten
Vorentwurf. Die jetzigen Kosten mit 1,50 Millionen Euro
lassen nur wenig Änderung erkennen. Es sollte daher das
jetzige Nichtschwimmerbecken belassen und lediglich ein
Kleinstkinderbecken errichtet werden. Für 1,50 Millionen
Euro gebe es von ihm keine Zustimmung, auch 1,00 Millionen Euro seien nur schwer zu finanzieren.
1. Bürgermeister Penzel plädiert dafür, mit den jetzt abgespeckten Plänen eine Förderung abzuklären. Herr Albrecht stellt heraus, dass für das Kleinstkinderbecken
trotzdem die neue Technik nötig sei. Gemeinderat Danzer
bringt nochmals die Erweiterung des Nichtschwimmerbeckens ins Spiel. Gemeinderat Fuchs fasst zusammen, dass
2
es Argumente für alle drei Vorschläge gäbe. 1. Bürgermeister Penzel ist weiter dafür, für die große Variante etwaige
Zuschüsse abzuklären. Gemeinderätin Neudel stellt heraus, dass die Sanierung des Freibades für die Gemeinde
sehr viel Wert wäre. Sie sehe dies als Leuchtturmprojekt.
Gemeinderat Danzer erinnert an die Haussammlung des
Fördervereins, die nicht vergessen werden dürfe.
Nach weiterer kurzer Aussprache mit einem durchgängigen Plädoyer für den Erhalt des Bades besteht Übereinstimmung, bei der Regierung von Oberfranken und sonstigen Förderstellen möglichst mit Hilfe der Bürgermeister
der Nachbargemeinden Fördermöglichkeiten erneut abzuklären. Eine Beauftragung des Ingenieurbüros mit weiteren Leistungsphasen wird einstweilen zurück gestellt.
Punkt 4:
Breitbandausbau – 2. Förder verfahren;
a) Sachstandsbericht
b) Vergabe des Planungsauftrages
Beschluss:
a) Der Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge nimmt
Kenntnis vom Sachstand zum 2. Förderverfahren für den
Breitbandausbau in Zell im Fichtelgebirge.
Abstimmung: 14:0
b) Der Auftrag zur Begleitung des Einstieges in das weitere Förderverfahren sowie deren Umsetzung wird entsprechend des Angebotes vom 21.06.2016 an die Breitbandberatung GmbH zum Angebotspreis von 3.876,50 Euro vergeben.
Abstimmung: 14:0
Punkt 5:
Ausbau der Fritz-Müller-Straße und der Schulstraße;
Zustimmung zur Entwurfsplanung
Da das beauftragte Planungsbüro die Entwurfsplanung als
Grundlage für den Förderantrag noch nicht vorgelegt hat,
muss der Tagesordnungspunkt abgesetzt werden.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt 5) wird abgesetzt.
Abstimmung: 14:0
Gemeinderat Bloß verlässt die Sitzung.
Punkt 6:
Kostenbeteiligung Radwegebau Zell im Fichtelgebirge – Sparneck
Der Tagesordnungspunkt 6) wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.
Punkt 7:
Widmung des Grundstückes Fl.Nr. 694 Gemarkung
Zell im Fichtelgebirge als öffentlicher Feld- und
Waldweg
Beschluss:
Die Entscheidung über die Einleitung des Widmungsverfahrens wird vertagt, bis das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer geführt worden ist.
Abstimmung: 13:0
Punkt 8:
Energiewirtschaft;
Gleichstrompassage Süd-Ost
1. Bürgermeister Penzel verweist auf die Gespräche zur Information der Bürger und sonst Beteiligten durch die neu
beauftragte Firma Tennet.
Punkt 9:
Stadtumbaumanagement Nördliches Fichtelgebirge;
Sachstandsbericht
Das Büro Planwerk, Nürnberg, hat den Jahresbericht 2015
zum Stadtumbau- und Immobilienmanagement vorgelegt.
Der Bericht liegt in der Verwaltung zur Einsicht auf.
Von der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe haben die
Fraktionen eine Ablichtung des Protokolls erhalten.
Gemeinderat Fuchs ist dafür, von Zell endlich auch etwas
einzubringen. Z.B. könnte der Marktplatz 3 für Zwecke des
Tourismus oder der Nahversorgung genutzt werden. Gemeinderat Bergmann fragt, ob das Büro Planwerk nicht einmal eingeladen werden sollte. Gemeinderat Danzer spricht
sich für eine Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses aus, um auf den neuesten Stand gebracht zu werden.
Hinsichtlich der Nahversorgung denke er dabei an einen
Dorfladen. Gemeinderat Dieter Tröger erinnert, dass die
kommunalen Projekte bis dato an der Finanzlage der Gemeinde gescheitert seien. Man habe die Eigenmittel nicht
aufbringen können. 1. Bürgermeister Penzel gibt bekannt,
dass er im September eine Sitzung des Grundstücks- und
Bauausschusses einberufen und dazu das Büro Planwerk
einladen werde.
Punkt 10:
Bauleitplanung der Stadt Gefrees ;
12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 37 „Scheibenfeld“
Beschluss:
Seitens des Marktes Zell im Fichtelgebirge bestehen keine eigenen Planungen und Maßnahmen, die den obengenannten Plan berühren können. Auch ansonsten bestehen
keine Bedenken und Einwände gegen die Bauleitplanung
der Stadt Gefrees zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
37 „Scheibenfeld“.
Abstimmung: 13:0
Punkt 11:
Sachstandsbericht zum Haushalt 2016
Wegen des Haushaltes 2016 wird auf die Zusammenstellung der zu erwartenden erheblichen Abweichungen von
den Haushaltsansätzen verwiesen. Im Großen und Ganzen ist damit zu rechnen, dass im Verwaltungshaushalt
die beabsichtigte Zuführung an den Vermögenshaushalt
erwirtschaftet werden kann. Größere Abweichungen bei
einzelnen Haushaltsstellen können mit Steigerungen bzw.
Einsparungen bei anderweitigen Haushaltsstellen ausgeglichen werden.
Im Vermögenshaushalt sind bisher beim Breitbandausbau
und der Sanierung des Freibades noch keine Kosten angefallen. Wie sich dies bis zum Jahresende entwickelt, bleibt
abzuwarten. Ansonsten werden diese Mittel als Haushaltsreste zu übertragen sein, da es Ziel ist, den Haushalt 2017
noch im Jahre 2016 zu verabschieden. Anderweitig müssten entsprechende Neuansätze im Jahre 2017 erfolgen.
Dies bleibt jedoch den Haushaltsberatungen vorbehalten.
Die Haushaltskonsolidierung kann nach den derzeitigen
Zahlen somit fortgeführt werden. Dies zeigt sich auch
an der Entwicklung der Kassenkredite, die von durchschnittlich 746.882,56 Euro im Januar 2015 mittlerweile auf
84.631,46 Euro im Juni 2016 zurückgeführt werden konnten.
Punkt 12:
Kriminal- und Verkehrsstatistik 2015
Die Polizeiinspektion Münchberg hat die Kriminal- und
Verkehrsstatistik 2015 erstellt, die bei der Verwaltung zur
Einsicht aufliegt. Im Gemeindebereich von Zell im Fichtel-
gebirge stellt sich die Verkehrsstatistik wie folgt dar:
Jahr
VU mit
Personenschaden
VU mit
Sachschaden
Kleinunfälle
Verletzte
Tote
2001
7
6
29
7
0
2002
5
4
13
6
0
2003
4
9
26
6
0
2004
3
4
18
5
0
2005
5
8
21
?
0
2006
8
10
22
10
0
2007
1
6
19
1
0
2008
2
10
12
4
0
2009
6
7
26
7
0
2010
3
11
15
6
0
2011
2012
1
2
8
5
18
27
1
1
0
1
2013
6
6
22
6
0
2014
3
2
19
4
0
2015
6
3
20
6
0
Punkt 13:
Bestellung eines weiteren Standesbeamten
Beschluss:
Herr Udo Thiel wird ab 01.08.2016 als Standesbeamter für
den Standesamtsbezirk Zell im Fichtelgebirge bestellt.
Abstimmung: 13:0
Punkt 14:
Bekanntmachungen und Anfragen
a) Folgende Bekanntgaben und Anfragen liegen vor:
• Jahresbericht 2015 des Bezirks Oberfranken
• Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration, 07.07.2016 Unterlagen zum Innovationspreis „Zu Hause daheim“ für neue Wohnkonzepte
im Alter und Ausschreibung zur Aktionswoche im Mai
2017
• Regierungspräsidentin von Oberfranken, Schreiben
vom 13.07.2016 zur Bewerbung für das Projekt „eDorf“ bis
zum 05.08.2016 bzw. Projektwettbewerb „Gesellschaft 4.0:
Digitales Land- - Digitale Kommune“ der Entwicklungsagentur Oberfranken Offensiv mit einer Bewerbungsfrist
bis zum 15.10.2016
b) Gemeinderat Dieter Tröger gibt bekannt, dass der Regenrückhalteteich in Friedmannsdorf fast fertig sei. Er
regt eine Bepflanzung des Geländes als Kleinstbiotop über
den Naturschutzbund usw. an.
c) Gemeinderat Fuchs bezeichnet die Organisation und
den Ablauf des Wiesenfestes 2016 als recht gut. Es sei im
Wesentlichen alles zur Zufriedenheit verlaufen. Auch der
2-Jahres-Modus sei nicht schlecht gewesen. Es sollte sich
mit allen Beteiligten zusammengesetzt werden, um das
Wiesenfest 2016 nach zu besprechen.
d) Gemeinderat Bergmann bemängelt den schlechten
Zustand des Verbindungsweges nach Immerseiben. Die
3
Bankette sollten durch Asphaltmaterial von der Autobahn
durch den Bauhof aufgefüllt werden. 1. Bürgermeister
Penzel sichert eine Prüfung und Erledigung zu, obwohl
manche Gemeinderäte die Meinung äußern, wer den Weg
kaputt fahre, solle diesen auch herrichten.
e) Gemeinderat Fraunholz regt an, die Installation einer
Energiesäule für Wohnmobile am Wiesenfestplatz wieder
in Angriff zu nehmen. Die Investition rechne sich durch
die zu erwartenden Einnahmen. 1. Bürgermeister Penzel
sichert eine Erledigung zu.
f) 1. Bürgermeister Penzel verweist auf die Fahrt zur Bierwoche am 30.07.2017, Abfahrt am Rathaus, für die Wiesenfesthelfer. Gemeinderat Neudel bittet darum, die Toilettenanlage am Wiesenfestplatz durch einen Farbanstrich usw.
herzurichten. Zudem sollten künftig mehr Sonnenschirme
aufgestellt werden.
Sitzung vom 13.09.2016
Punkt 1:
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des
Marktgemeinderates vom 29.07.2016 sowie Bekanntgabe von Beschlüssen der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.07.2016
Zu der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates
vom 29.07.2016 werden keine Einwendungen erhoben. Die
Niederschrift gilt damit als genehmigt.
Schriftführer Kreil gibt aus der nichtöffentlichen Sitzung
des Marktgemeinderates vom 29.07.2016 die Beschlüsse
zu Punkt 1 und 3 bekannt. Diese lauten wie folgt:
Punkt 1:
Auftragsvergaben zur Sanierung des Bades in der Wohnung Bahnhofstraße 10;
a) Sanitärarbeiten
b) Fliesenlegerarbeiten
Beschluss:
Der 1. Bürgermeister wird zur Auftragserteilung für die Sanitärarbeiten und die Fliesenlegerarbeiten zur Sanierung
des Bades in der Wohnung Bahnhofstraße 10 ermächtigt.
Abstimmung: 13:0
Punkt 3:
Kostenbeteiligung Radwegebau Zell im Fichtelgebirge Sparneck
Beschluss:
Der Markt Zell im Fichtelgebirge stimmt dem Neubau des
Geh- und Radweges zwischen Zell im Fichtelgebirge und
Sparneck entsprechend dem Übersichtslageplan des Landratsamtes Hof vom 17.03.2016 zu. Zugleich wird der Wille
bekundet, für ein Teilstück von ca. 400 m den ländlichen
Wegebau mit einer Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken durchführen zu wollen.
Abstimmung: 13:0
Punkt 2:
Breitbandausbau;
a) Sachstandsbericht zum 2. Förder verfahren
b) Beantragung Beratungsleistung im Rahmen der
Bundesförderung
Beschluss:
a) Der Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge nimmt
Kenntnis vom Sachstand zum 2. Förderverfahren für den
Breitbandausbau in Zell im Fichtelgebirge.
Abstimmung: 13:0
4
b) Die Verwaltung wird beauftragt, für Beratungsleistungen im Rahmen der Bundesförderung einen Förderantrag
zu stellen.
Abstimmung: 13:0
Punkt 3:
Ausbau der Fritz-Müller-Straße und der Schulstraße;
a) Zustimmung zur Entwurfsplanung für den Förderantrag
b) Entwurfsplanung für die Stichstraße der Fritz-Müller-Straße
Beschlüsse:
a) Der Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge stimmt
der Entwurfsplanung der Planergemeinschaft Tröger/
Böhm vom 08.08.2016 für den Ausbau der Fritz-MüllerStraße und der Schulstraße zu.
Abstimmung: 13:0
b) Die Entwurfsplanung der Stichstraße der Fritz-MüllerStraße ist bis zur Nordostgrenze des Anwesens Fl.Nr.
688/3 ohne Wendehammer und mit einem rechtsseitigen
Parkstreifen vorzunehmen.
Abstimmung: 11:2
Punkt 4: Antrag von Gemeinderat Norbert Prell auf
Niederlegung seines Amtes als Mitglied des Marktgemeinderates
Beschluss:
Dem Antrag von Norbert Prell vom 04.08.2016 auf Niederlegung seines Amtes als Gemeinderat der Marktgemeinde
Zell wird gemäß Art. 19 GO stattgegeben.
Abstimmung: 13:0
Punkt 5:
Bekanntgaben und Anfragen
a) Landrat Dr. Bär bittet mit Mail vom 31.08.2016 wegen
des Freifunk W-LAN für den Landkreis Hof darum, das
Onlineformular auszufüllen und Standorte mitzuteilen. Die
Standorte für 5 kostenlose Router wären noch festzulegen.
Gemeinderat Bloß fragt nach den Kosten für den Freifunk
und nennt die Schule und das Museum als mögliche Standorte. Gemeinderat Bergmann ergänzt dies mit dem Marktplatz (Kirche) sowie dem Festplatz. Gemeinderat Sebastian Tröger bemerkt, dass die Feuerwehr Zell bereits einen
Router über den Freifunk habe. Dafür werde lediglich ein
Internet-Anschluss benötigt.
b) Gemeinderätin Neudel bittet, den Weg von Immerseiben Richtung Erbsbühl zu sperren. Wegen der Umleitung
durch die Sperrung der Kreisstraße von Münchberg nach
Sparneck werde der Weg verstärkt auch durch Schwerlastverkehr genutzt und damit noch stärker beschädigt. Gemeinderat Bergmann spricht sich dafür aus, ein Angebot
zur Sanierung des Weges einzuholen. 1. Bürgermeister
Penzel ist der Meinung, dass der Weg aufgeteert werden
müsse.
Ehrenamtskarten
Gemeinsamer Festabend des Landkreises Hof in der
Stadt Helmbrecht zur Aushändigung der Ehrenamtskarten: Die Ehrenamtskarte, welche zu Vergünstigungen in den
unterschiedlichsten Einrichtungen in ganz Bayern und der
Region berechtigt, erfreut sich weiter großen Zuspruchs.
Zum wiederholten Mal wurden ehrenamtlich Tätige durch
die feierliche Verleihung der Bayerischen Ehrenamtskarte
gewürdigt.
Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml
hält die Festrede bei der feierlichen Aushändigung der Ehrenamtskarten.
Landrat Dr. Oliver Bär, Monika Hudak, 1. Bürgermeister
Horst Penzel, CSU-Landtagsabgeordneter Alexander König und Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml
Zweckvereinbarung
mit dem Markt Sparneck
Der Markt Zell im Fichtelgebirge,
vertreten durch den
1. Bürgermeister Horst Penzel,
und
der Markt Sparneck,
vertreten durch den
1. Bürgermeister Prof. Dr. Reinhardt Schmalz,
schließen nach Art. 7 ff KommZG folgende
Zweckvereinbarung:
§1
Aufgabe
1. Dem Markt Sparneck obliegt in den Gemeindeteilen Reinersreuth, Immerseiben, Immershof, Grohenbühl sowie für
die Anwesen Münchberger Straße 53 und 55 in Sparneck
die Abwasserentsorgungspflicht nach Art. 41 b BayWG.
Die Abwasserbeseitigung der in Satz 1 genannten Gemeindeteile und Anwesen in Sparneck erfolgt im Mischsystem.
Dem Sammler zur Kläranlage des Abwasserverbandes Saale wird ausschließlich Mischwasser zugeführt.
2. Der Markt Zell im Fichtelgebirge übernimmt vom Markt
Sparneck an den Übergabestellen die Abwässer der in Abs.
1 genannten Gemeindeteile und Anwesen und leitet diese
über den Sammler zur Reinigung der Kläranlage des Abwasserverbandes Saale zu. Diese Vereinbarung betrifft den
Abwassersammler des Marktes Zell im Fichtelgebirge zwischen der Messanlage am Reinersreuther Bach (Haltung
1398) und dem Hauptsammler des Abwasserverbandes
Saale (Haltung 1382, Länge 1331 m, siehe Lageplan – Anlage 1-).
3. Für die unter Abs. 2 bezeichneten Abwässer wird als
Einleitungsmenge die Frischwasserbezugsmenge (inklusive die der Kanalisation zugeführte Wassermenge aus
Brunnen und Zisternen) der angeschlossenen Anwesen zu
Grunde gelegt, soweit keine geeichten Zählwerte vorhanden sind.
§2
Befugnisse, Zuständigkeit
1. Der Markt Sparneck ist verantwortlich für die Errichtung und den Betrieb sowie die Ableitung der Abwässer der
Gemeindeteile Reinersreuth, Immerseiben, Immershof,
Grohenbühl sowie für die Anwesen Münchberger Straße
53 und 55 in Sparneck zu den Übergabestellen. Er trägt die
Verantwortung für die Einhaltung der vorgeschriebenen
Parameter und der einschlägigen Gesetze.
2. Ab den Übergabestellen trägt der Markt Zell im Fichtelgebirge die Verantwortung für die Ableitung des Abwassers.
Der Markt Sparneck übergibt das Abwasser dem Markt
Zell im Fichtelgebirge an folgenden Übergabestellen:
1. aus Reinersreuth an Haltung 1398
2. aus Immerseiben, Grohenbühl und Immershof an Haltung 1397
3. aus Sparneck an Haltung 1383
Die jeweiligen Übergabestellen sind in Lageplänen (Anlage 2 – 4) ersichtlich, die Bestandteil dieser Vereinbarung
sind.
3. Die Wartung und Instandhaltung etwaiger Zählwerke befindet sich in der Zuständigkeit des Marktes Sparneck.
4. Der Markt Zell im Fichtelgebirge gewährt dem Markt
Sparneck ungehinderten Zugang zu den Übergabestellen
für die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten.
§3
Finanzierung
4. Der Markt Zell im Fichtelgebirge erhebt vom Markt
Sparneck für die Einleitung des nach § 1 Abs. 3 gemessenen
und mitgeteilten Abwassers eine Gebühr von 0,11 Euro/
m³. Die Gebühr richtet sich dabei ausschließlich nach den
Betriebskosten und wird für 3 Jahre aus den durchschnittlichen Kosten und Einleitungsmengen der vorherigen 3 Jahre festgesetzt. Die Kalkulation ist als Anlage 5 Bestandteil
der Vereinbarung.
2. Die Gebühr wird jährlich nach Maßgabe des festgestellten Verbrauchs abgerechnet und auf Anforderung des
Marktes Zell im Fichtelgebirge einen Monat nach Zustellung fällig.
§4
Investitionen
1. Der Markt Sparneck beteiligt sich darüber hinaus zukünftig ausschließlich an den Investitionskosten, die dem
Markt Zell im Fichtelgebirge für eine Änderung, Erneuerung oder Erweiterung des Sammlers nach Anschluss der
Gemeindeteile Reinersreuth, Immerseiben, Immershof,
Grohenbühl sowie für die Anwesen Münchberger Straße
53 und 55 in Sparneck entstehen, soweit diese Änderung,
Erneuerung oder Erweiterung durch die Änderung gesetzlicher Vorschriften zur Abwasserbeseitigung verursacht wird.
Die Kostenbeteiligung richtet sich nach Einleitungsmengen in der Anlage 5 aus den beiden Einzugsbereichen Zell
im Fichtelgebirge und Sparneck mit der Maßgabe, dass
aus dem Bereich der Gemeindeteile Reinersreuth, Immerseiben, Immershof, Grohenbühl sowie für die Anwesen
Münchberger Straße 53 und 55 in Sparneck ausschließlich
Schmutzwasser eingeleitet wird.
5
2. Sollte die Aufteilung nach Einleitungsmengen unter Berücksichtigung von sonstigen Abwasser produzierenden
Nutzungen (z. B. Gewerbegebiete, Freizeitgebiete, Hotels
usw.) zu einem für einen der Vertragspartner ungerechten
Ergebnis führen, so verpflichten sich die Vertragspartner,
eine einvernehmliche Modifizierung dieser Regelung vorzunehmen. Eventuelle weitere Kostenbeteiligungen aus anderen Vereinbarungen des Marktes Zell im Fichtelgebirge
sind aufwandsmindernd zu berücksichtigen. Hierüber ist
zum betreffenden Zeitpunkt zwischen dem Markt Zell im
Fichtelgebirge und dem Markt Sparneck eine gesonderte
Vereinbarung zu schließen.
§5
Haftung, Gewährleistung, Verkehrssicherungspflicht
1. Die Haftung, Gewährleistung und Verkehrssicherung
tragen der Markt Sparneck und der Markt Zell im Fichtelgebirge entsprechend ihrer Zuständigkeit nach § 2 dieser
Vereinbarung.
2. Beide Vertragspartner sichern sich gegenseitige Unterstützung bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche
zu.
3. Der Markt Zell im Fichtelgebirge haftet nicht für Schäden, die durch Betriebsstörungen oder Außerbetriebsetzung der Anlage wegen Ausbesserungsarbeiten oder Rückstau infolge unabwendbarer Naturereignisse, insbesondere
Hochwasser, hervorgerufen werden.
4. Im Übrigen haftet der Markt Zell im Fichtelgebirge für
Schäden, die sich aus der Benutzung der Anlage ergeben,
nur dann, wenn einem Mitarbeiter der Gemeinde oder einer von ihr beauftragten Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Der Markt Zell im Fichtelgebirge haftet für Schäden, die
sich aus einem von ihm zu vertretenden vertragswidrigen
Verhalten ergeben. Er hat dem Markt Sparneck auch solche Leistungen zu ersetzen, die dieser in Erfüllung einer
Schadenersatzpflicht Dritten gegenüber zu erbringen hat,
soweit sich diese Ansprüche aus Satz 1 ergeben. In gleichem Umfang haftet der Markt Sparneck gegenüber dem
Markt Zell im Fichtelgebirge für Schäden, die sich aus einem von ihm zu vertretenden vertragswidrigen Verhalten
ergeben.
6. Absatz 3 gilt entsprechend, wenn durch unzulässige
schädliche Abwässer Schäden an der Anlage entstehen
bzw. besondere Betriebsaufwendungen verursacht werden. § 22 WHG bleibt unberührt.
7. Auftretende Schäden an der Anlage sind, unabhängig
von wem sie verursacht oder verschuldet wurden, unverzüglich dem anderen mitzuteilen.
§6
Unterrichtung
1. Der Markt Sparneck verpflichtet sich, den Markt Zell
im Fichtelgebirge unverzüglich zu unterrichten, wenn er
Kenntnis davon erlangt, dass schädliche Stoffe in die Entwässerungsanlage gelangt sind oder Störungen im Kanalnetz auftreten, die sich nachteilig auf die gesamte Anlage
auswirken können.
2. Der Markt Zell im Fichtelgebirge stellt alle gewonnenen
Daten, die den Sammler betreffen, dem Markt Sparneck in
digitaler Form zur Verfügung.
§7
Änderungen, Erweiterungen
1. Wesentliche Erweiterungen und Erneuerungen des
6
durch den Markt Sparneck in den Gemeindeteilen Reinersreuth, Immerseiben, Immershof, Grohenbühl sowie für die
Anwesen Münchberger Straße 53 und 55 in Sparneck errichteten Kanalnetzes sowie Änderungen des Einzuggebietes bedürfen der vorherigen Zustimmung des Marktes Zell
im Fichtelgebirge. Entsprechende Planungen sind frühzeitig anzuzeigen. Dies gilt auch für wesentliche Erhöhungen
der Einleitungsmengen oder der Einwohnergleichwerte.
2. Planungen für Investitionen des Marktes Zell im Fichtelgebirge am Sammler sind dem Markt Sparneck frühzeitig
anzuzeigen.
§8
Laufzeit, Änderungen, Schiedsstelle
1. Diese Zweckvereinbarung wird ohne Befristung abgeschlossen.
2. Beide Seiten können diese Zweckvereinbarung mit einer
Frist von einem Jahr jeweils zum 01.01. des folgenden Jahres
kündigen. Sollte der Markt Sparneck aus rechtlichen oder
technischen Gründen nicht in der Lage sein, das Abwasser
aus den Gemeindeteilen Reinersreuth, Immerseiben, Immershof, Grohenbühl sowie für die Anwesen Münchberger
Straße 53 und 55 in Sparneck auf andere Weise zu entsorgen, verlängert sich die Kündigungsfrist, bis dem Markt
Sparneck eine neue Möglichkeit der Abwasserentsorgung
zur Verfügung steht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und darf nur erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse
vorliegt. Die Kündigung bedarf der Zustimmung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hof.
3. Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der
Schriftform.
4. Soweit aus dieser Vereinbarung Streitigkeiten entstehen,
rufen die Beteiligten die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hof zur Schlichtung an.
§9
Inkrafttreten
Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Zweckvereinbarung wurde vom Gemeinderat des Marktes Zell
im Fichtelgebirge am 27. Mai 2016 und vom Gemeinderat
des Marktes Sparneck am 20. Juni 2016 beschlossen. Sie
wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Zell im Fichtelgebirge, den 20. Juli 2016
Sparneck, den 04.08.2016
Markt Zell im Fichtelgebirge
Markt Sparneck
Horst Penzel
1. Bürgermeister
Prof. Dr. Reinhardt Schmalz
1. Bürgermeister
Annahmeschluss für die
November-Ausgabe: 15.10.2016
Hinweis:
Die Anzeigenannahme hat übernommen die
Fa. Grafik+Druck unglaub.zell
Vorderer Steinbühl 24,
95239 Zell im Fichtelgebirge.
Bitte geben Sie dort Ihre Anzeigen ab.
Bürger versammlung
Am Donnerstag,
den 03. November 2016, 20.00 Uhr,
findet in der
Gaststätte Hofmann
Friedmannsdorf
eine
Bürgerversammlung
für alle Einwohner des Marktes Zell im Fichtelgebirge statt.
Die Bürgerversammlung dient gemäß Art. 18 der
Bayerischen Gemeindeordnung zur Erörterung gemeindlicher
Angelegenheiten.
Als Bürger gelten die Gemeindeangehörigen, die im
Markt Zell im Fichtelgebirge das Recht besitzen, an den
Gemeindewahlen teilzunehmen.
Die Einwohnerschaft wird hiermit zur Teilnahme an der
Bürgerversammlung eingeladen.
Schriftliche Anträge und Anregungen sind bis spätestens
01. November 2016 bei der Gemeindeverwaltung
einzureichen.
Zell im Fichtelgebirge, 02. August 2016
Markt Zell im Fichtelgebirge
(Penzel)
1.Bürgermeister
Tagesordnung:
1. Bericht des 1. Bürgermeisters
2. Behandlung eingegangener Anträge und Anregungen
3. Anfragen, Wünsche und Sonstiges
Trude-Popp-Stiftung
Frau Trude Popp hat den Markt Zell im Fichtelgebirge als
Erbe ihres Vermögens eingesetzt und verfügt, damit eine
nicht rechtsfähige Stiftung zu gründen. Die Stiftung wurde
zum 01. Mai 2014 gegründet. In § 2 der Satzung ist der Stiftungszweck wie folgt festgelegt:
Der Zweck der Stiftung besteht in der Förderung von Kindern und Studenten, die ihren Wohnsitz oder ihre Herkunft
im Markt Zell im Fichtelgebirge haben und zur Absolvierung einer weiterführenden Schule oder eines Studiums
persönlich und fachlich geeignet sind, deren Eltern jedoch
wirtschaftlich nicht in der Lage sind, diese Ausbildung zu
finanzieren. Dies soll insbesondere geschehen durch die
Ausgabe von Stipendien oder zinsgünstigen Ausbildungsdarlehen. Die Stiftungsmittel dürfen keinesfalls der Schule
in Zell im Fichtelgebirge zu eigenen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.
§ 4 Abs. 2 der Satzung bestimmt hinsichtlich der Mittelverwendung, dass die Stiftung ihre Zwecke aus den Erträgen
des Stiftungsvermögens und ggf. aus dazu bestimmten zusätzlichen Zuwendungen Dritter erfüllt.
Über die Vergabe der Stiftungsmittel beschließt ein Kuratorium, das aus je einem Gemeinderatsmitglied der im Gemeinderat von Zell im Fichtelgebirge vertretenen Parteien
besteht.
Ab sofort können schriftliche Bewerbungen im Sinne des
§ 2 der Satzung an die Trude-Popp-Stiftung, Bahnhofstraße
10, 95239 Zell im Fichtelgebirge, gerichtet werden. Bewerbungsschluss ist am 15.10.2016.
Wir gratulieren
Am Donnerstag,
den 10. November 2016, 20.00 Uhr,
findet in der
Gaststätte „Schützenhof“,
Zell im Fichtelgebirge
eine
Bürgerversammlung
für alle Einwohner des Marktes Zell im Fichtelgebirge statt.
Die Bürgerversammlung dient gemäß Art. 18 der
Bayerischen Gemeindeordnung zur Erörterung gemeindlicher
Angelegenheiten.
Als Bürger gelten die Gemeindeangehörigen, die im
Markt Zell im Fichtelgebirge das Recht besitzen, an den
Gemeindewahlen teilzunehmen.
Die Einwohnerschaft wird hiermit zur Teilnahme an der
Bürgerversammlung eingeladen.
Schriftliche Anträge und Anregungen sind bis spätestens
08. November 2016 bei der Gemeindeverwaltung
einzureichen.
Zell im Fichtelgebirge, 02. August 2016
Markt Zell im Fichtelgebirge
(Penzel)
1.Bürgermeister
Tagesordnung:
1. Bericht des 1. Bürgermeisters
2. Behandlung eingegangener Anträge und Anregungen
3. Anfragen, Wünsche und Sonstiges
In einer kleinen Feierstunde überreichte
1. Bürgermeister Horst Penzel unserer Mitarbeiterin
Hannelore Homner
eine Ehrenurkunde des Freistaates Bayern
für 25 Jahre Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
Er bedankte sich für die geleistete Arbeit und
überreichte ein Präsent.
7
Volkshochschule
Telefon 09281-71450
Das Programmheft der Volkshochschule der Waldsteingemeinden Sparneck, Weißdorf und Zell im Fichtelgebirge
liegt in der Gemeinde aus.
Sie können das Programmheft auch unter www.vhs-landkreis-hof.de aufrufen.
Naturpark Fichtelgebirge e.V.
Liebe
Bewohner
und
Besucher
des Fichtelgebirges,
im Naturpark Fichtelgebirge erwartet Sie
auch heuer wieder ein umfassendes und
abwechslungsreiches
Jahresprogramm.
Lassen Sie sich ein auf unsere einzigartige
Kulturlandschaft, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten
Lebensraum bietet, auf ihre geologischen Besonderheiten
und historischen Schätze. Sie haben die Möglichkeit, sich
hier zu erholen und auch auf Entdeckungstour zu gehen.
Eine Bitte noch:
Bei Veranstaltungen mit Anmeldung bitte rechtzeitig,
mindestens zwei Tage vorher, anmelden!
Grundsätzlich sollten die Teilnehmer bei Wanderungen,
Führungen und Exkursionen gut zu Fuß sein, sich nicht
überfordern, entsprechend der Witterung gekleidet sein
und festes Schuhwerk tragen.
Dr. Karl Döhler, Landrat und 1. Vorsitzender des Naturparks Fichtelgebirge
So erreichen Sie uns:
Naturpark Fichtelgebirge
Geschäftsstelle: Landratsamt Wunsiedel,
Jean-Paul-Str. 9; 95632 Wunsiedel
www.naturpark-fichtelgebirge.org
www.pflanze-des-monats.de
www.rotvieh-fichtelgebirge.de
www.gartenschlaefer-oberfranken.de
Geschäftsführer: Ronald Ledermüller, Telefon 09232/80482
Gebietsbetreuung: Eckardt Kasch, Telefon 09232/80-543
[email protected]
[email protected]
Museumspädagogik, Infostellen: Karen Görner-Gütling,
M.A.
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Telefon 0921/728-370
[email protected]
8
Hundesteuer
Der Markt Zell im Fichtelgebirge
weist aus gegebenem Anlass darauf
hin, dass nach der „Satzung über
die Erhebung der Hundesteuer“
das Halten von Hunden anzeigepflichtig ist.
Auszug aus der Satzung:
§ 11
(1) Wer einen über vier Monate
alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden.
(2) Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, oder wenn der Halter aus
der Gemeinde weggezogen ist.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Gemeinde
unverzüglich anzuzeigen.“
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
An-, Ab- und Ummeldungen werden im Rathaus, 1. Stock,
Zimmer 04 (Kasse), während der allgemeinen Geschäftsstunden entgegengenommen.
Vordrucke finden Sie auch auf unserer Homepage (www.
markt-zell.de) unter Rathaus – Formulare und Anträge –
Kasse – Meldung zur Hundesteuer.
Hecken und Sträucher
Der Markt Zell im Fichtelgebirge weist darauf hin, dass
Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, überhängende Baumteile, Sträucher und Hecken so auszuschneiden, dass weder der Straßen- noch der Fußgängerverkehr durch überhängende Äste behindert werden können. Für private Grundstückseigentümer bedeutet dies,
dass Äste und Zweige in die Gehwege nicht unter einer
Höhe von 2,30 m und in die Fahrbahnen von Straßen nicht
unter einer Höhe von 4,00 m hereinragen dürfen. Schon
mancher Verkehrsunfall ist nur dadurch entstanden, weil
Verkehrszeichen durch Hecken oder Äste verdeckt waren
oder Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen mussten,
weil die Benutzung des Gehsteigs unmöglich war. Hausund Grundstückseigentümer sollten bedenken, dass sie
unter Umständen bei einem eventuellen Unfall strafrechtlich mitverantwortlich gemacht werden können.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass laut Verordnung
des Marktes Zell im Fichtelgebirge über die Reinhaltung
und Sicherung der Gehbahnen die Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Straßenrinne von
Gras und Unkraut zu säubern, Jedoch ist nicht erlaubt, bei
diesen Arbeiten Pestizide zu verwenden.
Straßen und Wege
Schadenmeldung online
Ab und zu treten Mängel oder Schäden an den gemeindlichen Einrichtungen auf.
Dies können beispielhaft sein:
Fahrbahndecke, Radweg, Fußweg schadhaft
Gully verschmutzt oder verstopft
Kanaldeckel locker oder klappert
Beschädigung an Spielplatzeinrichtungen
Straßenbeleuchtung ausgefallen (Hausnummer angeben)
Straßeneinsicht versperrt
Überhängende Äste oder überwachsende Hecken
Wilde Müllkippe oder Autowracks etc.
Verkehrszeichen oder Straßenschild beschädigt/fehlt
Wenn Sie einen Missstand feststellen, bitten wir Sie hier
um Mitteilung, um schneller reagieren zu können. Für Ihre
Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich.
Nutzen Sie unser Kontaktformular unter www.markt-zell.
de. Klicken Sie Kontakt – Kontaktformular Schadensfall –
bitte ausfüllen und absenden. Wir werden uns mit Ihnen in
Verbindung setzen. Lassen Sie ihre Feuer niemals unbeaufsichtigt!
Ihre
Freiwillige Feuerwehr
Zell im Fichtelgebirge
Notrufnummer
Bayernwerk AG
Störungsnummer Strom: Störungsnummer Gas:
T 09 41-28 00 33 66
T 09 41-28 00 33 55
Feuerwehr und Rettungsdienst
Einheitliche
Notrufnummer
Polizei
Krankentransporte
ärztl. Bereitschaftsdienst
112
110
19222
116 117
Verbrennen von Gartenabfällen
§ 1 Beseitigung von Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
1. Kompostierbare Gartenabfälle
sind weitestgehend in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Für die
umweltverträgliche Verwertung und
Ablagerung von Gartenabfällen stehen weiterhin Kompostieranlagen zur Verfügung.
2. Sofern ein Bedürfnis besteht und eine Beeinträchtigung
des Wohls der Allgemeinheit nicht zu befürchten ist sowie
eine Kompostierung gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung
nicht möglich ist, dürfen Gartenabfälle, die wegen ihres
Holzgehaltes nicht genügend verrotten können, innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile des Marktes
Zell im trockenen Zustand auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.
3. Das Verbrennen ist nur in der Zeit vom
16. März
bis 15. Mai
und vom
01. Oktober bis 31. Oktober eines jeden Jahres
und
nur an Werktagen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zulässig.
Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch
Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über
die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Bei
starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind dann unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut bei Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.
Abfallbeseitigung
Beim Verbrennen von Wald- und Gartenabfällen innerhalb
und außerhalb geschlossener Ortschaften bitten wir Sie,
die Integrierte Leitstelle Hochfranken unter der Telefonnummer 09281/ 7395100 zu verständigen.
Wichtig für die Leitstellen sind der Ort sowie der Zeitraum
von wann bis wann die Abfälle verbrannt werden!
Flurbereinigung
Amt für Ländliche Entwicklung
Oberfranken
Verfahren Förstenreuth-Weickenreuth - Flurneuordnung
Markt Stammbach, Landkreis Hof
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder
und ihrer Stellver­treter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5
und Abs. 4 Satz 1 des Geset­zes zur Ausfüh­r ung des
Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG)
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet FörstenreuthWeickenreuth ge­hörenden Grundstücke und die ihnen
gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur
Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche
Entwicklung Ober­franken statt am:
Donnerstag, dem 27.10.2016, um 19:00 Uhr,
Ort: Dorfwirtshaus Seuß, Weickenreuth 14, 95236
Stammbach.
Tagesordnung
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der
Teilnehmergemein­schaft und des Wahlverfahrens
2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer
Stellvertreter
3. Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich
möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vor­standes
beteiligen.
9
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die
Zahl der zu wäh­lenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festge­setzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte
kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 8 Personen in den Vorstand wählen. Sie werden auf die Dauer
von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzu­stellen, wurde durch das Amt für Ländliche
Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren
je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft
Stammbach
je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft
Förstenreuth
je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft
Weickenreuth
je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft
Gundlitz
vertreten.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer
sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat
eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein
Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer
nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl
ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine
schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich be­
glaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die
Gemeinde ge­bührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach
§ 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder
Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der
Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher
zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst
als Teilnehmer stimmbe­rechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre
Stellvertreter wer­den von den im Wahltermin anwesenden
Teilnehmern oder Bevollmäch­tigten gewählt. Gewählt sind
diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Bamberg, 08.09.2016
gez.
Winkler
Ltd. Baudirektor
Pressemitteilungen
Mitteilung des
Landratsamtes Hof
an alle Gemeinden
Startschuss für Digitalfunk Hochfranken: Jetzt wird
digital gefunkt.
Nach drei Jahren intensiver Vorbereitung ist es soweit, der
Digitalfunk für die Feuerwehren von Stadt und Landkreis
10
Hof sowie des Landkreises Wunsiedel kann starten. Dieser
wird den Einsatzkräften entscheidende Vorteile gegenüber
dem Analogfunk bieten. Für die Bürgerinnen und Bürger
bedeutet Digitalfunk eine noch bessere, schnellere und
verlässlichere Hilfeleistung in Notlagen.
„Heute ist ein wichtiger Tag für die Sicherheit der Region, für die Bürgerinnen und Bürger, ein Tag, auf den wir
lange hingearbeitet haben“, so Landrat Dr. Oliver Bär. Er
dankte allen Hilfsorganisationen besonders auch für die
zahlreichen Einsätze bei den für die Einführung notwenigen Übungen. Er ist Vorsitzender des Zweckverbandes für
Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Hochfranken.
Zusammen mit der Projektlenkungsgruppe Digitalfunk
Hochfranken gaben er, Oberbürgermeister Dr. Harald
Fichtner sowie Landrat Dr. Karl Döhler heute um 12.00
Uhr den offiziellen Startschuss für den Rettungsdienstbereich Hochfranken.
Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner schloss sich den
Worten des Landrates gern an. „Sicherheit ist ein wichtiges Merkmal für Lebensqualität. Digitalfunk verstärkt die
Sicherheit unserer Bürger und damit die Lebensqualität
in der Region noch weiter“, so Fichtner. Auch er lobte die
ausgezeichnete Zusammenarbeit quer durch alle Hilfsorganisationen und darüber hinaus. In der zur Einführung
des Digitalfunks eigens eingerichteten Projektgruppe, der
Projektlenkungsgruppe Digitalfunk Hochfranken, arbeiteten achtzehn Vertreter der Feuerwehren, des Roten Kreuzes, des THW und auch der Rettungsleitstelle Hochfranken
mit. Darüber hinaus gab es verschiedene Arbeitsgruppen
mit über 60 Personen, die mit der Einführung und Entwicklung des Konzeptes beschäftigt waren. Auch für Landrat
Dr. Karl Döhler ist mit dem Startschuss ein wichtiger Meilenstein gesetzt. „Der Digitalfunk verbessert die Kommunikation und damit die Sicherheit eines jeden Einzelnen“,
so Dr. Döhler. Vor dem Startschuss berichtete Leiter der Projektlenkungsgruppe Markus Gold, der auch die Geschäftsstelle
des Zweckverbandes Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Hochfranken im Landratsamt Hof führt, über
die Entwicklung des Funkkonzeptes. „Wir haben mit den
geringstmöglichen Mitteln das bestmögliche Ergebnis erzielt“, so Gold. „Die spannende Reise begann am 15. Februar 2013. Die Projektgruppe DigiNet des Bayerischen Innenministeriums hatte derzeit zur ersten Infoveranstaltung
für ganz Oberfranken in die Universität Bayreuth eingeladen.“, führte er aus. Die Zweckverbände für Rettungsdienst
und Feuerwehralarmierung sah man dabei in einer zentralen Rolle. Und so übernahm Gold als Geschäftsfüher des
Zweckverbandes auch die Leitung der Lenkungsgruppe.
Während des Sommers 2014 habe man das Ausschreibungsverfahren für die Digitalfunkgeräte der Feuerwehren durchgeführt. Insgesamt umfasste die Ausschreibung
1550 Handsprechfunkgeräte und 410 Fahrzeugfunkgeräte,
was einem Gegenwert von ca. 1,1 Mio Euro entspricht. Im
Dezember 2014 wurde der Rahmen-Beschaffungsvertrags
mit der Firma Selectric unterzeichnet. Ab diesem Zeitpunkt
begann nun in den Gemeinden die Ausrüstung der Feuerwehren mit der neuen digitalen Technik. Anfang 2016
stand der Umbau der Integrierten Leitstelle Hochfranken
an. Danach musste jedes einzelne Gerät in das Funknetz
eingepflegt werden, bis man im Mai das erste Update erfolgreich einpflegen konnte.
Mit dem Startschuss für den Digitalfunk Hochfranken wird
nun die ausgezeichnete Zusammenarbeit aller Beteiligten
belohnt. „Mit dem Projekt Digitalfunk Hochfranken wurde
und wird Hochfranken gelebt“, so Peter Faber, Stadtbrandrat der Stadt Hof. Sein besonderer Dank galt dem Leiter
der Projektlenkungsgruppe Markus Gold vom Landratsamt Hof, der mit seiner ruhigen und ausgleichenden Art
auftretende Hürden auf dem Weg zum „Digitalfunk Hochfranken“ stets zu glätten wusste.
Landratsamt Hof, Pressestelle
28.07.2016
Mitteilung des
Landratsamtes Hof
an die Medien
Seniorenbeauftragte informieren sich über Fachberatungsstellen im Landkreis Hof
Die kommunalen Senioren- und Behindertenbeauftragten
sind mittlerweile zur festen Anlaufstelle für Bürgerinnen
und Bürger in den Kommunen geworden. Die Unterstützung von Ratsuchenden und Angehörigen sowie die Information über Angebote und Vermittlung an Fachberatungsstellen nimmt einen wichtigen Stellenwert im Rahmen der
Sprechstunden ein.
Aus diesem Grund widmete sich die 2. Arbeitssitzung Seniorenpolitik im Landkreis Hof der Vorstellung verschiedener Fachberatungsstellen mit deren Beratungsspektrum
im Landkreisgebiet.
Nach Begrüßung der Teilnehmer durch stellvertretendem
Landrat Hans-Peter Baumann und dem ersten Bürgermeister der Gastgebergemeinde Regnitzlosau Hans-Jürgen
Kropf berichteten die Senioren- und Behindertenbeauftragten der Gemeinde, Sandra Schnabel und Ute Hopperdietzel, über zahlreiche Aktivitäten, die auch mit verschiedenen Kooperationspartnern aus Kirche und Nachbargemeinden durchgeführt werden. Aktuell wird ein regionaler
Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung
erstellt, eine Nachbarschaftshilfe zusammen mit der Kirchengemeinde Regnitzlosau ausgebaut und verschiedene
Veranstaltungen im Netzwerkverbund RE-AKTIV gemeinsam mit der Stadt Rehau ins Leben gerufen.
Im Anschluss referierten die geladenen Dozenten aus den
Fachstellen der Pflegeberatung, der Offenen Behindertenarbeit und der Fachstellen für pflegende Angehörige des
Landkreises Hof. Auch wurde über aktuelle gesetzliche Änderungen im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze als auch
des Bundesteilhabegesetzes debattiert. Die Fachvorträge
trugen zu einem regen und interessanten Erfahrungsaustausch der Teilnehmer bei. Am Ende war man sich einig,
dass die Zusammenarbeit zwischen den Beratungsstellen
und den Gemeinden in Zukunft verstärkt werden soll.
Hinweis:
Jeder, der Interesse an einem Engagement als
Seniorenbeauftragte/r hat, kann sich vertrauensvoll an seine jeweilige Gemeinde wenden.
Landratsamt Hof, Pressestelle
18.08.2016
Auf geht’s Zeller!
Achtung: Die Fragebogenaktion wurde verlängert! Wenn
Sie den Fragebogen unserer Seniorenbeauftragten noch
nicht ausgefüllt haben, bekommen Sie jetzt noch einmal
die Möglichkeit dazu, uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse
mitzuteilen. Bis einschließlich 31.10.2016 steht die Box im
Einwohnermeldeamt der Gemeinde Zell für Sie bereit.
Landratsamt Hof
Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken
gemeinnützige GmbH
Außensprechstunde
Das Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken bietet
am Donnerstag, den 13. Oktober 2016
eine Außensprechstunde im Landratsamt Hof an.
Beratung:
Für Menschen mit Autismus (auch ohne
Diagnose), Eltern, Bezugspersonen und
Fachkräfte.
Ort:
Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden.
11
Sprechzeiten:
Regelmäßig jeden 2. Donnerstag im Monat
von 9.00 – 13.00 Uhr
Termin:
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung vorab.
Kontakt:
Über Autkom Burgkunstadt
Telefon Nr.: 09572 - 609 66- 0
Frau Stefanie Stark, Dipl. Pädagogin (Univ.) oder Herr Rudolf Donath, Dipl. Pädagoge (Univ.) vom Autkom Oberfranken beraten Sie gerne.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Online-Umfrage des Arnikaprojektes Hof
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Landschaftspflegeverband Landkreis und Stadt Hof e.V.
führt seit 2012 ein Projekt zum Schutz der Arnika im Bayerischen Vogtland und nördlichen Fichtelgebirge durch, das
seit 2015 seinen Fokus auf die nachhaltige Nutzung und
Vermarktung dieser Pflanze richtet. Es wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt zu 75% vom Bundesumweltministerium finanziert.
Unsere Gemeinde fördert das Arnikaprojekt und profitiert
von dessen Arbeit.
Ich möchte Sie daher bitten, sich an einer Online-Umfrage
zu beteiligen, die bis 30. Oktober im Internet unter www.
soscisurvey.de/arnikaprojekt-hof oder direkt auf der Webseite des Projektes www.arnikaprojekt-hof.de aufgerufen
werden kann.
Durch die Umfrage sollen Aussagen gewonnen werden,
welche Impulse vom Vorhaben auf die Projektregion in
den Landkreisen Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge
ausgehen können. Sie wird von der Universität Bayreuth,
Abteilung Regionalentwicklung durchgeführt. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt und
anonym ausgewertet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ihr Horst Penzel
1. Bürgermeister
Abfallbeseitigung
Abfallberatung:
Tel. 09281 / 7259 – 95
Umbestellung Müllbehälter:
Landkreis Hof: 09281 / 57 – 499
Wertstoffmobil:
Das Wertstoffmobil kommt an folgenden Tagen jeweils
freitags von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr nach Zell im Fichtelgebirge, Standort Bauhof Winholzstraße:
Freitag, 30.09.2016 und 21.10.2016
Wichtiger Hinweis:
Das Abfuhrunternehmen Böhme ist bemüht, die aufgestellten Sammelcontainer (Wertstoffinseln) regelmäßig zu entleeren. Sollte es dennoch vorkommen, dass sie einen überfüllten Container bemerken, so rufen Sie bitte bei der Fa.
Böhme GmbH (kostenlose Hotline 08002634632)
an.
Weitere Informationen
im Abfallkalender, Landkreis Hof. Sollten Sie keinen Abfallkalender erhalten haben, beim Markt Zell im Fichtelgebirge im Einwohneramt liegen sie aus und können kostenlos
mitgenommen werden. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch unter www.azv-hof.de.
Öffentliche Wertstoff-Container sind aufgestellt:
Zell im Fichtelgebirge:
Am Alten Bahnhof, Humboldtstraße, Seniorenhaus
Friedmannsdorf:
Feuerwehrgerätehaus
Grossenau:
Kriegerdenkmal
Mödlenreuth:
Milchhäuschen
Großlosnitz:
Nähe Feuerwehrhaus
Wertstoffhof Münchberg
Öffnungszeiten:
Do:
14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 9.00 – 12.30 Uhr u. 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Sa: 8.00 – 12.00 Uhr
Das Angebot gilt für alle Landkreisbürger. Auch Bürger aus
Sparneck, Zell im Fichtelgebirge, Weißdorf, Ahornberg,
Stammbach, Helmbrechts etc. können ihre Wertstoffe zu
den Zeiten am Wertstoffhof Münchberg anliefern.
Was abgegeben werden kann und weitere Informationen
finden sich im Internet unter www.azv-hof.de.
Auskunft erteilt ferner die Abfallberatung des AZV unter
Tel. 09281/7259-95.
Problemmülltermine 2016
Wichtige Adressen und Telefonnummern:
Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof, Kirchplatz
10, 95028 Hof, Telefon 09281 / 7259 - 0
Internet: www.azv-hof.de
12
28.10.2016
13.00-14.00 Uhr Stammbach (neben Sportzentrum, am
Graben)
15.00-17.00 Uhr Münchberg ( Stadtbauhof )
Presseinformation
Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof (AZV)
auf der Oberfrankenausstellung (30.09. – 03.10.) in
Halle 1/130 präsent
Sammelaktion Elektroaltgeräte
Der Abfallzweckverband Hof lädt Besucher der Oberfrankenausstellung dazu ein, ihre alten, defekten Elektrogeräte
mitzubringen. Bei der Upcycling-Aktion des AZV können
sich die Standgäste ihr persönliches Taschenunikat zusammenstellen und nähen lassen. Ein Gewinnspiel und eine besondere „Stuhlausstellung“ runden das Programm ab.
Wer noch alte Handys in der Schublade oder den kaputten
Akkuschrauber in der Werkstatt liegen hat, der ist eingeladen diese mit zur Oberfrankenausstellung zu bringen.
Jeder, der ein altes Elektrokleingerät am Stand des AZV
Hof in der Freiheitshalle abgibt, erhöht seine Chancen
beim Gewinnspiel beträchtlich. Gemeinsam mit der Ausstellungsleitung, der Firma Kinold verlost der AZV zwei
Tablets. Bei der Upcycling-Aktion des AZV Hof können die Besucher ihr eigenes Taschenunikat mit nach Hause nehmen.
Die Gäste können sich aus Stoffresten ihre individuelle
Tasche zusammenstellen und von den Museumsquiltern
Helmbrechts kostenfrei zusammennähen lassen. Mit der
Aktion will der AZV auch dazu motivieren Mehrwegtaschen zu verwenden und auf Plastiktaschen zu verzichten.
Denn allein in Deutschland werden pro Minute 10.000 Plastiktüten verbraucht.
Desweiteren bietet der AZV Informationen zur Sammlung
von Elektroaltgeräten und hier speziell zur neuen eTonne und eBox. Damit verbunden ist ein Gewinnspiel. Beim
Standpersonal können sich die Besucher ihren individuellen und persönlichen Abfuhrkalender ausdrucken lassen.
Übersichtlich zeigt er, wann die Rest-, Papier- und Biotonne
geleert wird und wann das Wert- und Problemstoffmobil
kommt. Wer möchte, kann am AZV-Stand den kostenfreien Internet-Newsletter des AZV abonnieren oder das Gespräch mit der Abfallberatung suchen, die stets am Stand
vertreten ist.
Beim Schlendern über die Ausstellung werden die Besucher unweigerlich auf ein weiteres Projekt des AZV stoßen.
Schüler des Johann-Christian-Reinhart-Gymnasiums haben
alten Stühlen vom Wertstoffhof unter Verwendung von gebrauchten Materialien eine neue Identität gegeben. Auf das
Ergebnis können die Besucher gespannt sein.
Aktuelle Infos sind auf der Internetseite des AZV unter
www.azv-hof.de zu finden.
Freiwillige Feuerwehren
Feuerwehr Zell
04.10.2016 P 18:45 Uhr
Durchgang Atemschutzübungsanlage Münchberg (Wurzer)
16.10.2016 P 08:30 Uhr
THL - Forstunfall, Motorkettensäge (mit FF Sparneck)
(B.Hager)
Feuerwehr Friedmannsdorf
09.10.2016 P 09:00 Uhr
Pflege der technischen Gerätschaften, Prüfen der Hydranten in Rieglersreuth und Mödlenreuth (Kdt./Stellv.)
23.10.2016 P 09:00 Uhr
Geräte prüfen; Einwintern der techn. Gerätschaften, Prüfen der Hydranten in Friedmannsdorf (Kdt./Stellv.)
Feuerwehr Walpenreuth
16.10.2016 P 08.30 Uhr
Technischer Dienst mit Geräteprüfung (Kdt./Mas.)
Feuerwehr Kleinlosnitz
Feuerwehr Grossenau
16.10.2016 P 09:00 Uhr
Löschübung am Löschteich (Kdt.)
30.10.2016 P 09:00 Uhr
Überprüfung der Löschwasserstellen (Kdt.)
Schauen Sie bei uns mal rein:
www.ff-markt-zell.de
e-mail:
[email protected]
Freiwillige Feuerwehr Zell im Fichtelgebirge
Neue Mitglieder gesucht!
Was ist wenn´s brennt und keiner geht hin?
Diese Überschrift ist zugegebenermaßen überspitzt formuliert. Das ist aber so gewollt.
Denn irgendwann kann einmal der Tag kommen, an dem
die Feuerwehr gerufen wird – aber niemand da ist, um auszurücken und in den Einsatz zu gehen.
Die Situation in unserer Gemeinde ist wie überall - die Freiwillige Feuerwehr sucht Mitglieder, denn das Personal
wird langsam knapp.
Einsatzkräfte, die ehrenamtlich und selbstlos helfen, gibt
es immer weniger. Eine Entwicklung unter der mittlerweile leider alle Freiwilligen Feuerwehren, egal ob groß oder
klein leiden. Feuerwehren unserer Region haben jedoch,
bedingt durch den Geburtenrückgang und den Wegzug
vieler Bürger, besonders mit dem Mitgliederschwund zu
kämpfen.
Angst und Panik braucht niemand bekommen! Bis jetzt
konnte die Feuerwehr Zell im Fichtelgebirge bei jedem
13
Alarm ausrücken und die anfallenden Einsatzaufgaben bewältigen. Doch wie sieht es in der Zukunft aus? Werden
noch genug Bürgerinnen und Bürger bereit sein, ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr ihren Mitbürgern
helfend zur Seite zu stehen, wenn sie dringend gebraucht
werden?
Mit Ihrer/ Deiner Hilfe wollen wir dieser Entwicklung entgegensteuern
und suchen deshalb genau SIE oder DICH!
Wir laden alle jugendlichen Mädchen und Jungen,
alle Frauen und Männer
aus Zell im Fichtelgebirge die interessiert sind an einer:
- Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr (ab 12 Jahre),
- Mitgliedschaft in der Aktiven Feuerwehr (ab 18 Jahre),
- Mitgliedschaft als förderndes Mitglied im Feuerwehr verein (18 Jahre),
zur Information mit einem Tag der offenen Tür
am Samstag,
dem 15. Oktober 2016 von
14°° - 17°° Uhr
zu uns ins Feuerwehrgerätehaus Zell im Fichtelgebirge an der Winholzstraße ein.
Nehmen Sie sich etwas Zeit für Ihre Sicherheit und
einer der interessantesten und wichtigsten Freizeitaktivitäten die es in unserer Gemeinde gibt!
Über Ihren/ deinen Besuch freut sich die Freiwillige
Feuerwehr Zell im Fichtelgebirge
Verantwortlich:
1.Kommandant Michael Lauterbach /
1.Vorsitzender Thomas Wurzer
E-Mail: feuerwehr@ ff-markt-zell.de
Mutter und Kind
Seit 2003 freuen sich
zehntausende Kinder
in Not auf ihr persönliches Weihnachtspäckchen aus Deutschland. Für viele von
ihnen ist es das erste
Geschenk ihres Lebens. Die Weihnachtsaktion
„Geschenk
mit Herz“ der bayerischen Hilfsorganisation humedica e. V.
in Zusammenarbeit
mit
Sternstunden
e. V., der Benefizaktion des Bayerischen
Rundfunks, macht es
möglich.
Millionen Kinder dieser Welt leben in Armut - ohne die
Hoffnung auf ein wenig Freude an Weihnachten. Die
bayernweite Aktion „Geschenk mit Herz“ sammelt Weihnachtspäckchen für Kinder in Not. Die Hilfsorganisation
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humedica e. V. (Kaufbeuren) bringt die Päckchen dann zu
Kindern in mehr als zehn Ländern.
Alle Informationen rund um „Geschenk mit Herz“ gibt es
auf der Aktionsseite www.geschenk-mit-herz.de.
Damit die Päckchen die Kinder rechtzeitig erreichen, können Sie Ihr „Geschenk mit Herz“ in der Sammelstelle (Familie Fuchs – Tel. 09257/7177) bis zum 11. November 2016
abgeben.
BRK Bereitschaft Zell
BRK Bereitschaft Stammbach / Zell mit Jugend
Bereitschaftsleiter:
Roland Schlick, 0160-8582164 oder 01795775515
Jeden Samstag (außer Feiertag): ab 17.00 Uhr Unterricht
im BRK-Heim Zell
BRK –Bereitschaft
Stammbach/Zell
Kleiderkammer –Flohmarkt
Fritz-Müller Str. 4a,
95239 Zell im Fichtelgebirge
Die Kleiderkammer der BRK-Bereitschaft
Stammbach/Zell ist jeden Samstag
von 17-18 Uhr außer Feiertag geöffnet.
Bei Fragen 09257-7170 Fam. Schlick
oder 09257-965888 Fam. Wevelsiep
Kleider und Sachspenden, Bettwäsche,
Vorhänge, Plüschtiere, Spielwaren… werden gerne
entgegengenommen.
Es besteht außerdem die Möglichkeit die
Altkleidersäcke im Container am
“ Alten Bahnhof“ zu deponierenoder in den beiden Containern vor
dem BRK Heim-neben Schul-Pausenhof.
Danke, dass Sie uns unterstützen!
Die Bereitschaftsleitung
Kirchliche Nachrichten
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Zell
im Fichtelgebirge
Gottesdienste:
Sonntag, 02.10.2016, Erntedankfest
9.30 Uhr Gottesdienst mit Kirchenchor u.
Posaunenchor
(Pfarrerin Rauh)
Sonntag, 09.10.2016
9.30 Uhr Gottesdienst (Lektorin Bergmann)
gleichzeitig Kindergottesdienst
Kirchweihsonntag, 16.10.2016
9.30 Uhr Festgottesdienst zum
180-jährigen Kirchweihjubiläum (siehe unten!)
mit Kirchenchor u. Posaunenchor
(Pfarrerin Rauh)
Sonntag, 23.10.2016
9.30 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Söllner)
gleichzeitig Kindergottesdienst
Sonntag, 30.10.2016
9.30 Uhr Gottesdienst (Lektor Gerisch)
anschließend Kirchenkaffee
Montag, 31.10.2016, Reformationsfest
19.00 Uhr Dekanatsweiter Gottesdienst
in der Stadtkirche Münchberg
Gottesdienst im Seniorenhaus Zell:
Mittwoch 05.10.2016 : 10.30 Uhr
Ökumenische Taizé Andacht:
Sonntag, 23.10.2016
19.00 Uhr kath. Pfarrheim Sparneck
Treffpunkt Mutter und Kind:
(0 – 3 Jahre)
Mittwoch, 05.10.2016
9.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus
Mittwoch, 19.10.2016
9.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus
Informationen bei Caroline Korndörfer-Rüger (Tel.
216306)
Jungschar „Blätzla“:
dienstags von 17.00 bis 18.30 Uhr (außer in den Ferien)
im Evang. Gemeindehaus
Jugendgruppe „Basecamp“:
Kirchweihsonntag
16.10.2016
180-jähriges
Kirchweihjubiläum
9.30 Uhr Festgottesdienst mit Chören
anschl. Vorstellung des
Kirchenführers (Adrian Roßner)
11.00 Uhr Kirchenführung (mit Adrian Roßner)
14.30 Uhr Kirchenführung (mit Adrian Roßner)
16.30 Uhr kleines Orgelkonzert zum Abschluss
des Kirchweihsonntags
Ab 11.00 Uhr gibt es Kürbissuppe.
Außerdem den ganzen Tag Kaffee und Kuchen
und frisch gepressten Apfelsaft.
Von 14.00-16.30 Uhr Angebot für die Kleinen im
Gemeindehaus.
Ausstellung in der Kirche.
(für Jugendliche ab 17 Jahren)
montags um 18.30 Uhr
im Evang. Gemeindehaus
Seniorennachmittag:
Donnerstag, 13.10.2016
14.00 Uhr Evang. Gemeindehaus – Gäste aus Liberia
Chöre:
Montag, jeweils 17.00 Uhr
Kinder- u. Jugendchor im Evang. Gemeindehaus
Dienstag, jeweils 20.15 Uhr
Kirchenchor im Evang. Gemeindehaus
Mittwoch, jeweils 18.00 Uhr
Posaunenchor im Evang. Gemeindehaus
Mittwoch, jeweils 20.00 Uhr
Gospelchor im Evang. Gemeindehaus
KATH. KURATIE
Weißdorf, Sparneck, Zell
01.10.2016
18.00 Uhr Eucharistiefeier in
Sparneck zum Erntedankfest
mit Segnung der Erntegaben,
der Kirchenbus fährt in beide
Richtungen
03.10.2016
ist keine Seniorengymnastik wegen Feiertag!
04.10.2016 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Sparneck
07.10.2016
20.00 Uhr Vortragsabend im Rahmen der Erwachsenenbildung in Power-Point-Präsentation von U. Schmidt,
Oberkotzau über “Irlands Farben” in Kooperation mit
der VHS Sparneck im Pfarrheim Sparneck
Gebühr: 3.00 €, Jugendliche u. Studenten 1.50 €
10.10.2016 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle
Sparneck
11.10.2016 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich, der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung mit R. Zink – Tel.
09251/80316
15.10.2016 8.45 Uhr Tag des Pfarrgemeinderates in Zell, St. Heinrich
18.00 Uhr Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck
der Kirchenbus fährt in beide Richtungen
17.10.2016 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle
Sparneck
18.10.2016 14.30 Uhr Eucharistiefeier zum Seniorennachmittag in
Sparneck anschl. gemütliches Beisammensein bei Kaffee
u. Kuchen
Vortrag von Pfr. Alexander Brehm “Damit die Verbindung nicht abreißt” – das Rosenkranzgebet heute –
Mitfahrgelegenheit ab
Zell, 14.00 Uhr St. Heinrich,
Sparneck 14.00 Uhr,
Bug 14.10 Uhr und
Weißdorf 14.15 Uhr
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21.10.2016 20.00 Uhr Vortragsabend im Rahmen der Erwachsenenbildung von Heiner Brünkmann, Gefrees zum Thema:
“Nordland -eine skandinavische Reise” in Kooperation mit der VHS Sparneck im Pfarrheim Sparneck,
Gebühr: 3.00 €, Jugendliche und Studenten 1.50 €
22.10.2016 18.00 Uhr Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck
– der Kirchenbus fährt in beide Richtungen
23.10.2016 19.00 Uhr Taizé-Gebet im katholischen Pfarrheim,
Sparneck
24.10.2016 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle
Sparneck
25.10.2016 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich, der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung mit K. Häußinger
29.10.2016 18.00 Uhr Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck
– der Kirchenbus fährt in beide Richtungen 31.10.2016
Herbstferien – keine Seniorengymnastik
Vereinsnachrichten und -veranstaltungen
01.10.2016: Turn- und Sportverein Zell
Weinfest, TSV-Heim
02.10.2016: Bauernhofmusem
Tennafest, Kleinlosnitz
06.10.2016: Zimmerstutzen-Schützen-Club Zell
19.00 Uhr Forellenessen, Schützenhaus
13.10.2016: Seniorenkreis Evang. Kirche
14.00 Uhr Seniorennachmittag, Gemeindehaus
14.10.2016: Schützenverein Friedmannsdorf
19.30 Uhr Schlachtschüsselessen, Schützenheim
15.10.2016: Laienspielgruppe Zell
20.00 Uhr Theater, Schützenhof
16.10.2016: Markt Zell im Fichtelgebirge
Herbstkirchweih, Marktplatz
22.10.2016: Laienspielgruppe Zell
20.00 Uhr Theater, Schützenhof
22.10.2016: Hollerstaudn Gartenverein Zell
14.00 – 15.30 Uhr Pflanzentausch, Bauernhofmuseum
Kleinlosnitz
23.10.2016: Laienspielgruppe Zell
14.30 Uhr Theater, Schützenhof
29.10.2016: Laienspielgruppe Zell
20.00 Uhr Theater, Schützenhof
31.10.2016: DLRG-Ortsverein Zell-Jugend
17.30 Uhr Halloweenparty, Sankt Heinrich
Tennisclub
30-jähriges Vereinsjubiläum des „Tennisclub Waldstein Zell e.V.“
Die Erfolge von Boris Becker und Steffi Graf lösten in Deutschland einen Tennis-Boom aus. Auch
die Zeller ließen sich davon anstecken und gründeten im Jahr 1986 den Tennisclub „TC-Waldstein-Zell“.
Zum 30-jährigen Jubiläum lud die Vereinsvorsitzende Rositha Schmiedel zu einem internen Jubiläum auf dem Tennis16
gelände an der Walpenreuther Straße ein. Bei schönstem
Wetter trafen sich Mitglieder bei Kaffee und Kuchen, genossen die angenehme Atmosphäre und beobachteten den
Spielbetrieb auf den gepflegten Tennisplätzen. Am Abend
machte der Duft eines Spanferkels Appetit und die von den
Damen des Vereins selbst bereiteten Salate schmeckten
vorzüglich dazu. Gegen Ende des gemütlichen Beisammenseins ergriff der zweite Vorsitzende Jürgen Last das Wort und
bedankte sich bei Karl-Heinz Stöhr, der das Spanferkel
gespendet hatte. Noch viel mehr dankte er Stöhr für dessen langjährige Tätigkeit als Platzwart, die er seit 1988 mit
größter Sorgfalt wahrnimmt, ernannte ihn zum Ehrenmitglied des Vereins und überreichte ihm dazu eine Urkunde.
Lange saßen die Freunde des Tennissports noch zusammen, schwelgten in Erinnerungen und lachten über manche Episode.
Wolfgang Ehmann
Schriftführer des TC-Waldstein
Schillerstraße 2, 95239 Zell im Fichtelgebirge
Wir gratulieren nachträglich ...
Herrn Helmut Popp zum 90. Geburtstag
Frau Marie Hirth zum 90. Geburtstag
(Heiko, Christian, Hermann, Kerstin, Tochter Marianne Frank,
Enkel Manuel und Matthias Bausback und 1.Bürgermeister Horst
Penzel)
(mit 2. Bürgermeister Erich Hilpert, Tochter Sonja Hager,
Pfarrerin Marina Rauh und Schwiegersohn Reinhard Hager)
Frau Elisabeth Flessa zum 95. Geburtstag
(mit 1. Bürgermeister Horst Penzel)
(mit ihren Kindern Waldemar Flessa, Anneliese Valentin,
Gerhard Flessa, Gertrud Hausold, Pfarrerin Marina Rauh und
2. Bürgermeister Erich Hilpert )
( Auf dem Bild fehlt die Tochter Erika Bloß )
Frau Frieda Gabber zum 90. Geburtstag
Herrn und Frau Konrad und Luise Chlodwig
zur Diamantenen Hochzeit
Herrn Albrecht Kern zum 92. Geburtstag
(mit Enkelin Heidi Sommer, Tochter Rosemarie Hirmke und
2.Bürgermeister Erich Hilpert)
(mit 1.Bürgermeister Horst Penzel, Pfarrerin Marina Rauh und
stellvertr. Landrat Hans-Peter Baumann)
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Wir gratulieren
nachträglich im Seniorenhaus
Nachruf
Der Kaninchenzuchtverein Zell e.V.
trauert um sein
Mitglied
Peter Hübsch
Wir werden ihm immer ein ehrendes Gedenken
bewahren.
Die Vorstandschaft
Frau Maria Beck zum 85. Geburtstag
(mit 1. Bürgermeister Horst Penzel, Tochter Ingrid Kuhn,
Heimleiter Dr. Dieter Hahn, stellvertr. Heimleiter Adrian Wagner
und Pflegerin)
Redaktioneller Hinweis
An die Evangelische Kirche, Frau Petra Linhardt und Frau
Pfarrerin Marina Rauh, die Katholische Kirche, Herrn Kurt
Häußinger, alle Vereine, Verbände, Organisationen und die
Leser des Gemeindeblattes!
In ziemlich genau 25 Jahren als Mitarbeiterin der
Marktgemeinde Zell habe ich 5 Jahre das Gemeindeblatt
erstellt. Nun beginnt für mich ein neuer Lebensabschnitt.
Ab 01.10.2016 bin ich Rentnerin. Ich möchte mich auf
diesem Weg für die stets offene Zusammenarbeit mit Ihnen
und all meinen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich
bedanken.
Gleichzeitig möchte ich Sie bitten, meiner Nachfolgerin
Jennifer Wagner das gleiche Vertrauen wie mir entgegen zu
bringen.
Ein offenes Wort ist immer willkommen und kann helfen,
viele Missverständnisse zu vermeiden.
Bitte bedenken Sie: „Aller Anfang ist schwer!“
„Also Ade, man sieht sich“
Eure Hannelore Homner
Frau Frieda Adam zum 96. Geburtstag
(Jana Merkert, Matthias und Nicole Adam, 1. Bürgermeister Horst
Penzel, Heimleiter Dr. Dieter Hahn, Irma Adam, Bernd Adam,
Klaus Adam und Benedikt)
Nachruf
Jennifer Wagner ist ab 01. Oktober 2016
zuständig für die amtlichen Nachrichten im
Gemeindeblatt.
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