Informationsblatt des Marktes Zell im Fichtelgebirge Amtliche Bekanntmachungen des Marktes Zell im Fichtelgebirge - Mitteilungen - Berichte - Anzeigen Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der 1. Bürgermeister Nr. 401 1. Oktober 2016 Herbstkirchweih Seniorensprechstunde in der Bücherei des Rathauses, Zell im Fichtelgebirge Sprechzeiten regelmäßig jeden 1. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 15.00 Uhr Am Sonntag, 16.10.2016, wird in Zell im Fichtelgebirge die Herbstkirchweih gefeiert und auf dem Marktplatz ein Markt abgehalten. Viele Fieranten bieten ein großes Warensortiment an und freuen sich auf Ihren Besuch. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ALLGEMEINES Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge Öffnungszeiten Rathaus Montag bis Freitag Donnerstag 08.00 Uhr – 12.30 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Dringende Angelegenheiten können nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser öffentlichen Amtszeiten erledigt werden. Öffnungszeiten Bücherei Donnerstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Tel. 09257 / 942 – 80 Die öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates Zell im Fichtelgebirge finden i. d. R. am letzten Freitag eines Monats um 18.30 Uhr statt. Sitzung vom 29.07.2016 Adressen Markt Zell im Fichtelgebirge Bahnhofstraße 10, 95239 Zell im Fichtelgebirge Tel. 09257 / 942-0, Fax 09257 / 942-92 Internet: www.markt-zell.de e-mail: [email protected] Grundschule Zell im Fichtelgebirge Schulstraße 4, 95239 Zell im Fichtelgebirge Tel. 09257 / 338, Fax 09257 / 562 Internet: www.vszell.de e-mail: [email protected] Punkt 1: Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.06.2016 sowie Bekanntgabe von Beschlüssen der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.06.2016 Zu der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.06.2016 werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt damit als genehmigt. Schriftführer Kreil gibt aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.06.2016 den Beschluss zu Punkt 2 bekannt. Dieser lautet wie folgt: Punkt 2: Energetische und brandschutztechnische Sanierungsmaßnahme in der Schule Zell im Fichtelgebirge; Abschluss eines Ingenieurvertrages Beschluss: In Ergänzung des Beschlusses vom 01.04.2016 Punkt 4 nichtöffentliche Sitzung wird der Planungsauftrag für die energetischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms an das Ingenieurbüro Albrecht, Helmbrechts, entsprechend des Honorarangebotes vom 14.06.2016 vergeben. Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.7711.9450 (Bauhof Winholzstraße) und 1.7000.9830 (Investitionszuweisung Abwasserverband Saale). Punkt 2: Bauanträge Robert Kraus, Kleinlosnitz 2, 95239 Zell im Fichtelgebirge, Scheunenabbruch sowie Teilabbruch und Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit Integrierung der restlichen Bausubstanz auf dem Grundstück Fl.Nr. 2 Gemarkung Kleinlosnitz Beschluss: Das Bauvorhaben wird befürwortet. Abstimmung: 14:0 Punkt 3: Planungsstand zur Sanierung des Freibades 1. Bürgermeister Penzel begrüßt Herrn Jörg Albrecht vom beauftragten Ingenieurbüro Albrecht, Helmbrechts, der den Planungstand sowie die Kostenschätzung zur Sanierung des Freibades darlegen werde und verweist zusätzlich jeweils auf Punkt 1 der nichtöffentlichen Sitzungen vom 29.04.2016 und vom 24.06.2016. Herr Albrecht stellt die abgespeckte Planung dar und erläutert die Berechnungsgrundlagen für die technischen Anlagen. Letztendlich beziffert er die Kosten, die bei ca. 1,5 Millionen Euro brutto liegen. Nach der sich anschließenden Aussprache bringt Gemeinderat Danzer ein kombiniertes Schwimmer-/Nichtschwimmerbecken ins Gespräch. Gemeinderat Fuchs verweist auf die Kostenobergrenze von 1 Million Euro. Herr Albrecht sieht eine Möglichkeit nur in der Verringerung der Wasserfläche auf ca. 600 bis 700 qm. Gemeinderat Bloß schlägt die Integration des Kleinkinderbeckens im Nichtschwimmerbecken vor. Herr Albrecht meint, dass die Einsparung sich nur in Grenzen halten werde. Gemeinderat Fuchs fragt nach der Heizung. Herr Albrecht nennt Absorberschläuche und ein Gasbrennwertgerät, die in der Kostenschätzung bereits enthalten seien. Gemeinderat Fuchs erkundigt sich nach den Betriebskosten für die Heizung. Herr Albrecht erwidert, dass diese angesichts des beauftragten Planungsumfanges noch nicht berechnet worden seien. Gemeinderat Rau fordert einen nochmaligen Hilferuf an die Politik zur Förderung der Sanierung. Eine Investition von 1 Million Euro sei für die Nutzer kaum sichtbar. Gemeinderat Dieter Tröger nennt die Kosten von zuletzt 2,30 Millionen Euro für den ersten Vorentwurf. Die jetzigen Kosten mit 1,50 Millionen Euro lassen nur wenig Änderung erkennen. Es sollte daher das jetzige Nichtschwimmerbecken belassen und lediglich ein Kleinstkinderbecken errichtet werden. Für 1,50 Millionen Euro gebe es von ihm keine Zustimmung, auch 1,00 Millionen Euro seien nur schwer zu finanzieren. 1. Bürgermeister Penzel plädiert dafür, mit den jetzt abgespeckten Plänen eine Förderung abzuklären. Herr Albrecht stellt heraus, dass für das Kleinstkinderbecken trotzdem die neue Technik nötig sei. Gemeinderat Danzer bringt nochmals die Erweiterung des Nichtschwimmerbeckens ins Spiel. Gemeinderat Fuchs fasst zusammen, dass 2 es Argumente für alle drei Vorschläge gäbe. 1. Bürgermeister Penzel ist weiter dafür, für die große Variante etwaige Zuschüsse abzuklären. Gemeinderätin Neudel stellt heraus, dass die Sanierung des Freibades für die Gemeinde sehr viel Wert wäre. Sie sehe dies als Leuchtturmprojekt. Gemeinderat Danzer erinnert an die Haussammlung des Fördervereins, die nicht vergessen werden dürfe. Nach weiterer kurzer Aussprache mit einem durchgängigen Plädoyer für den Erhalt des Bades besteht Übereinstimmung, bei der Regierung von Oberfranken und sonstigen Förderstellen möglichst mit Hilfe der Bürgermeister der Nachbargemeinden Fördermöglichkeiten erneut abzuklären. Eine Beauftragung des Ingenieurbüros mit weiteren Leistungsphasen wird einstweilen zurück gestellt. Punkt 4: Breitbandausbau – 2. Förder verfahren; a) Sachstandsbericht b) Vergabe des Planungsauftrages Beschluss: a) Der Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge nimmt Kenntnis vom Sachstand zum 2. Förderverfahren für den Breitbandausbau in Zell im Fichtelgebirge. Abstimmung: 14:0 b) Der Auftrag zur Begleitung des Einstieges in das weitere Förderverfahren sowie deren Umsetzung wird entsprechend des Angebotes vom 21.06.2016 an die Breitbandberatung GmbH zum Angebotspreis von 3.876,50 Euro vergeben. Abstimmung: 14:0 Punkt 5: Ausbau der Fritz-Müller-Straße und der Schulstraße; Zustimmung zur Entwurfsplanung Da das beauftragte Planungsbüro die Entwurfsplanung als Grundlage für den Förderantrag noch nicht vorgelegt hat, muss der Tagesordnungspunkt abgesetzt werden. Beschluss: Der Tagesordnungspunkt 5) wird abgesetzt. Abstimmung: 14:0 Gemeinderat Bloß verlässt die Sitzung. Punkt 6: Kostenbeteiligung Radwegebau Zell im Fichtelgebirge – Sparneck Der Tagesordnungspunkt 6) wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Punkt 7: Widmung des Grundstückes Fl.Nr. 694 Gemarkung Zell im Fichtelgebirge als öffentlicher Feld- und Waldweg Beschluss: Die Entscheidung über die Einleitung des Widmungsverfahrens wird vertagt, bis das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer geführt worden ist. Abstimmung: 13:0 Punkt 8: Energiewirtschaft; Gleichstrompassage Süd-Ost 1. Bürgermeister Penzel verweist auf die Gespräche zur Information der Bürger und sonst Beteiligten durch die neu beauftragte Firma Tennet. Punkt 9: Stadtumbaumanagement Nördliches Fichtelgebirge; Sachstandsbericht Das Büro Planwerk, Nürnberg, hat den Jahresbericht 2015 zum Stadtumbau- und Immobilienmanagement vorgelegt. Der Bericht liegt in der Verwaltung zur Einsicht auf. Von der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe haben die Fraktionen eine Ablichtung des Protokolls erhalten. Gemeinderat Fuchs ist dafür, von Zell endlich auch etwas einzubringen. Z.B. könnte der Marktplatz 3 für Zwecke des Tourismus oder der Nahversorgung genutzt werden. Gemeinderat Bergmann fragt, ob das Büro Planwerk nicht einmal eingeladen werden sollte. Gemeinderat Danzer spricht sich für eine Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses aus, um auf den neuesten Stand gebracht zu werden. Hinsichtlich der Nahversorgung denke er dabei an einen Dorfladen. Gemeinderat Dieter Tröger erinnert, dass die kommunalen Projekte bis dato an der Finanzlage der Gemeinde gescheitert seien. Man habe die Eigenmittel nicht aufbringen können. 1. Bürgermeister Penzel gibt bekannt, dass er im September eine Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses einberufen und dazu das Büro Planwerk einladen werde. Punkt 10: Bauleitplanung der Stadt Gefrees ; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 37 „Scheibenfeld“ Beschluss: Seitens des Marktes Zell im Fichtelgebirge bestehen keine eigenen Planungen und Maßnahmen, die den obengenannten Plan berühren können. Auch ansonsten bestehen keine Bedenken und Einwände gegen die Bauleitplanung der Stadt Gefrees zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Scheibenfeld“. Abstimmung: 13:0 Punkt 11: Sachstandsbericht zum Haushalt 2016 Wegen des Haushaltes 2016 wird auf die Zusammenstellung der zu erwartenden erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen verwiesen. Im Großen und Ganzen ist damit zu rechnen, dass im Verwaltungshaushalt die beabsichtigte Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden kann. Größere Abweichungen bei einzelnen Haushaltsstellen können mit Steigerungen bzw. Einsparungen bei anderweitigen Haushaltsstellen ausgeglichen werden. Im Vermögenshaushalt sind bisher beim Breitbandausbau und der Sanierung des Freibades noch keine Kosten angefallen. Wie sich dies bis zum Jahresende entwickelt, bleibt abzuwarten. Ansonsten werden diese Mittel als Haushaltsreste zu übertragen sein, da es Ziel ist, den Haushalt 2017 noch im Jahre 2016 zu verabschieden. Anderweitig müssten entsprechende Neuansätze im Jahre 2017 erfolgen. Dies bleibt jedoch den Haushaltsberatungen vorbehalten. Die Haushaltskonsolidierung kann nach den derzeitigen Zahlen somit fortgeführt werden. Dies zeigt sich auch an der Entwicklung der Kassenkredite, die von durchschnittlich 746.882,56 Euro im Januar 2015 mittlerweile auf 84.631,46 Euro im Juni 2016 zurückgeführt werden konnten. Punkt 12: Kriminal- und Verkehrsstatistik 2015 Die Polizeiinspektion Münchberg hat die Kriminal- und Verkehrsstatistik 2015 erstellt, die bei der Verwaltung zur Einsicht aufliegt. Im Gemeindebereich von Zell im Fichtel- gebirge stellt sich die Verkehrsstatistik wie folgt dar: Jahr VU mit Personenschaden VU mit Sachschaden Kleinunfälle Verletzte Tote 2001 7 6 29 7 0 2002 5 4 13 6 0 2003 4 9 26 6 0 2004 3 4 18 5 0 2005 5 8 21 ? 0 2006 8 10 22 10 0 2007 1 6 19 1 0 2008 2 10 12 4 0 2009 6 7 26 7 0 2010 3 11 15 6 0 2011 2012 1 2 8 5 18 27 1 1 0 1 2013 6 6 22 6 0 2014 3 2 19 4 0 2015 6 3 20 6 0 Punkt 13: Bestellung eines weiteren Standesbeamten Beschluss: Herr Udo Thiel wird ab 01.08.2016 als Standesbeamter für den Standesamtsbezirk Zell im Fichtelgebirge bestellt. Abstimmung: 13:0 Punkt 14: Bekanntmachungen und Anfragen a) Folgende Bekanntgaben und Anfragen liegen vor: • Jahresbericht 2015 des Bezirks Oberfranken • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, 07.07.2016 Unterlagen zum Innovationspreis „Zu Hause daheim“ für neue Wohnkonzepte im Alter und Ausschreibung zur Aktionswoche im Mai 2017 • Regierungspräsidentin von Oberfranken, Schreiben vom 13.07.2016 zur Bewerbung für das Projekt „eDorf“ bis zum 05.08.2016 bzw. Projektwettbewerb „Gesellschaft 4.0: Digitales Land- - Digitale Kommune“ der Entwicklungsagentur Oberfranken Offensiv mit einer Bewerbungsfrist bis zum 15.10.2016 b) Gemeinderat Dieter Tröger gibt bekannt, dass der Regenrückhalteteich in Friedmannsdorf fast fertig sei. Er regt eine Bepflanzung des Geländes als Kleinstbiotop über den Naturschutzbund usw. an. c) Gemeinderat Fuchs bezeichnet die Organisation und den Ablauf des Wiesenfestes 2016 als recht gut. Es sei im Wesentlichen alles zur Zufriedenheit verlaufen. Auch der 2-Jahres-Modus sei nicht schlecht gewesen. Es sollte sich mit allen Beteiligten zusammengesetzt werden, um das Wiesenfest 2016 nach zu besprechen. d) Gemeinderat Bergmann bemängelt den schlechten Zustand des Verbindungsweges nach Immerseiben. Die 3 Bankette sollten durch Asphaltmaterial von der Autobahn durch den Bauhof aufgefüllt werden. 1. Bürgermeister Penzel sichert eine Prüfung und Erledigung zu, obwohl manche Gemeinderäte die Meinung äußern, wer den Weg kaputt fahre, solle diesen auch herrichten. e) Gemeinderat Fraunholz regt an, die Installation einer Energiesäule für Wohnmobile am Wiesenfestplatz wieder in Angriff zu nehmen. Die Investition rechne sich durch die zu erwartenden Einnahmen. 1. Bürgermeister Penzel sichert eine Erledigung zu. f) 1. Bürgermeister Penzel verweist auf die Fahrt zur Bierwoche am 30.07.2017, Abfahrt am Rathaus, für die Wiesenfesthelfer. Gemeinderat Neudel bittet darum, die Toilettenanlage am Wiesenfestplatz durch einen Farbanstrich usw. herzurichten. Zudem sollten künftig mehr Sonnenschirme aufgestellt werden. Sitzung vom 13.09.2016 Punkt 1: Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.07.2016 sowie Bekanntgabe von Beschlüssen der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.07.2016 Zu der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.07.2016 werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt damit als genehmigt. Schriftführer Kreil gibt aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.07.2016 die Beschlüsse zu Punkt 1 und 3 bekannt. Diese lauten wie folgt: Punkt 1: Auftragsvergaben zur Sanierung des Bades in der Wohnung Bahnhofstraße 10; a) Sanitärarbeiten b) Fliesenlegerarbeiten Beschluss: Der 1. Bürgermeister wird zur Auftragserteilung für die Sanitärarbeiten und die Fliesenlegerarbeiten zur Sanierung des Bades in der Wohnung Bahnhofstraße 10 ermächtigt. Abstimmung: 13:0 Punkt 3: Kostenbeteiligung Radwegebau Zell im Fichtelgebirge Sparneck Beschluss: Der Markt Zell im Fichtelgebirge stimmt dem Neubau des Geh- und Radweges zwischen Zell im Fichtelgebirge und Sparneck entsprechend dem Übersichtslageplan des Landratsamtes Hof vom 17.03.2016 zu. Zugleich wird der Wille bekundet, für ein Teilstück von ca. 400 m den ländlichen Wegebau mit einer Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken durchführen zu wollen. Abstimmung: 13:0 Punkt 2: Breitbandausbau; a) Sachstandsbericht zum 2. Förder verfahren b) Beantragung Beratungsleistung im Rahmen der Bundesförderung Beschluss: a) Der Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge nimmt Kenntnis vom Sachstand zum 2. Förderverfahren für den Breitbandausbau in Zell im Fichtelgebirge. Abstimmung: 13:0 4 b) Die Verwaltung wird beauftragt, für Beratungsleistungen im Rahmen der Bundesförderung einen Förderantrag zu stellen. Abstimmung: 13:0 Punkt 3: Ausbau der Fritz-Müller-Straße und der Schulstraße; a) Zustimmung zur Entwurfsplanung für den Förderantrag b) Entwurfsplanung für die Stichstraße der Fritz-Müller-Straße Beschlüsse: a) Der Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge stimmt der Entwurfsplanung der Planergemeinschaft Tröger/ Böhm vom 08.08.2016 für den Ausbau der Fritz-MüllerStraße und der Schulstraße zu. Abstimmung: 13:0 b) Die Entwurfsplanung der Stichstraße der Fritz-MüllerStraße ist bis zur Nordostgrenze des Anwesens Fl.Nr. 688/3 ohne Wendehammer und mit einem rechtsseitigen Parkstreifen vorzunehmen. Abstimmung: 11:2 Punkt 4: Antrag von Gemeinderat Norbert Prell auf Niederlegung seines Amtes als Mitglied des Marktgemeinderates Beschluss: Dem Antrag von Norbert Prell vom 04.08.2016 auf Niederlegung seines Amtes als Gemeinderat der Marktgemeinde Zell wird gemäß Art. 19 GO stattgegeben. Abstimmung: 13:0 Punkt 5: Bekanntgaben und Anfragen a) Landrat Dr. Bär bittet mit Mail vom 31.08.2016 wegen des Freifunk W-LAN für den Landkreis Hof darum, das Onlineformular auszufüllen und Standorte mitzuteilen. Die Standorte für 5 kostenlose Router wären noch festzulegen. Gemeinderat Bloß fragt nach den Kosten für den Freifunk und nennt die Schule und das Museum als mögliche Standorte. Gemeinderat Bergmann ergänzt dies mit dem Marktplatz (Kirche) sowie dem Festplatz. Gemeinderat Sebastian Tröger bemerkt, dass die Feuerwehr Zell bereits einen Router über den Freifunk habe. Dafür werde lediglich ein Internet-Anschluss benötigt. b) Gemeinderätin Neudel bittet, den Weg von Immerseiben Richtung Erbsbühl zu sperren. Wegen der Umleitung durch die Sperrung der Kreisstraße von Münchberg nach Sparneck werde der Weg verstärkt auch durch Schwerlastverkehr genutzt und damit noch stärker beschädigt. Gemeinderat Bergmann spricht sich dafür aus, ein Angebot zur Sanierung des Weges einzuholen. 1. Bürgermeister Penzel ist der Meinung, dass der Weg aufgeteert werden müsse. Ehrenamtskarten Gemeinsamer Festabend des Landkreises Hof in der Stadt Helmbrecht zur Aushändigung der Ehrenamtskarten: Die Ehrenamtskarte, welche zu Vergünstigungen in den unterschiedlichsten Einrichtungen in ganz Bayern und der Region berechtigt, erfreut sich weiter großen Zuspruchs. Zum wiederholten Mal wurden ehrenamtlich Tätige durch die feierliche Verleihung der Bayerischen Ehrenamtskarte gewürdigt. Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml hält die Festrede bei der feierlichen Aushändigung der Ehrenamtskarten. Landrat Dr. Oliver Bär, Monika Hudak, 1. Bürgermeister Horst Penzel, CSU-Landtagsabgeordneter Alexander König und Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml Zweckvereinbarung mit dem Markt Sparneck Der Markt Zell im Fichtelgebirge, vertreten durch den 1. Bürgermeister Horst Penzel, und der Markt Sparneck, vertreten durch den 1. Bürgermeister Prof. Dr. Reinhardt Schmalz, schließen nach Art. 7 ff KommZG folgende Zweckvereinbarung: §1 Aufgabe 1. Dem Markt Sparneck obliegt in den Gemeindeteilen Reinersreuth, Immerseiben, Immershof, Grohenbühl sowie für die Anwesen Münchberger Straße 53 und 55 in Sparneck die Abwasserentsorgungspflicht nach Art. 41 b BayWG. Die Abwasserbeseitigung der in Satz 1 genannten Gemeindeteile und Anwesen in Sparneck erfolgt im Mischsystem. Dem Sammler zur Kläranlage des Abwasserverbandes Saale wird ausschließlich Mischwasser zugeführt. 2. Der Markt Zell im Fichtelgebirge übernimmt vom Markt Sparneck an den Übergabestellen die Abwässer der in Abs. 1 genannten Gemeindeteile und Anwesen und leitet diese über den Sammler zur Reinigung der Kläranlage des Abwasserverbandes Saale zu. Diese Vereinbarung betrifft den Abwassersammler des Marktes Zell im Fichtelgebirge zwischen der Messanlage am Reinersreuther Bach (Haltung 1398) und dem Hauptsammler des Abwasserverbandes Saale (Haltung 1382, Länge 1331 m, siehe Lageplan – Anlage 1-). 3. Für die unter Abs. 2 bezeichneten Abwässer wird als Einleitungsmenge die Frischwasserbezugsmenge (inklusive die der Kanalisation zugeführte Wassermenge aus Brunnen und Zisternen) der angeschlossenen Anwesen zu Grunde gelegt, soweit keine geeichten Zählwerte vorhanden sind. §2 Befugnisse, Zuständigkeit 1. Der Markt Sparneck ist verantwortlich für die Errichtung und den Betrieb sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeindeteile Reinersreuth, Immerseiben, Immershof, Grohenbühl sowie für die Anwesen Münchberger Straße 53 und 55 in Sparneck zu den Übergabestellen. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung der vorgeschriebenen Parameter und der einschlägigen Gesetze. 2. Ab den Übergabestellen trägt der Markt Zell im Fichtelgebirge die Verantwortung für die Ableitung des Abwassers. Der Markt Sparneck übergibt das Abwasser dem Markt Zell im Fichtelgebirge an folgenden Übergabestellen: 1. aus Reinersreuth an Haltung 1398 2. aus Immerseiben, Grohenbühl und Immershof an Haltung 1397 3. aus Sparneck an Haltung 1383 Die jeweiligen Übergabestellen sind in Lageplänen (Anlage 2 – 4) ersichtlich, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. 3. Die Wartung und Instandhaltung etwaiger Zählwerke befindet sich in der Zuständigkeit des Marktes Sparneck. 4. Der Markt Zell im Fichtelgebirge gewährt dem Markt Sparneck ungehinderten Zugang zu den Übergabestellen für die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten. §3 Finanzierung 4. Der Markt Zell im Fichtelgebirge erhebt vom Markt Sparneck für die Einleitung des nach § 1 Abs. 3 gemessenen und mitgeteilten Abwassers eine Gebühr von 0,11 Euro/ m³. Die Gebühr richtet sich dabei ausschließlich nach den Betriebskosten und wird für 3 Jahre aus den durchschnittlichen Kosten und Einleitungsmengen der vorherigen 3 Jahre festgesetzt. Die Kalkulation ist als Anlage 5 Bestandteil der Vereinbarung. 2. Die Gebühr wird jährlich nach Maßgabe des festgestellten Verbrauchs abgerechnet und auf Anforderung des Marktes Zell im Fichtelgebirge einen Monat nach Zustellung fällig. §4 Investitionen 1. Der Markt Sparneck beteiligt sich darüber hinaus zukünftig ausschließlich an den Investitionskosten, die dem Markt Zell im Fichtelgebirge für eine Änderung, Erneuerung oder Erweiterung des Sammlers nach Anschluss der Gemeindeteile Reinersreuth, Immerseiben, Immershof, Grohenbühl sowie für die Anwesen Münchberger Straße 53 und 55 in Sparneck entstehen, soweit diese Änderung, Erneuerung oder Erweiterung durch die Änderung gesetzlicher Vorschriften zur Abwasserbeseitigung verursacht wird. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach Einleitungsmengen in der Anlage 5 aus den beiden Einzugsbereichen Zell im Fichtelgebirge und Sparneck mit der Maßgabe, dass aus dem Bereich der Gemeindeteile Reinersreuth, Immerseiben, Immershof, Grohenbühl sowie für die Anwesen Münchberger Straße 53 und 55 in Sparneck ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet wird. 5 2. Sollte die Aufteilung nach Einleitungsmengen unter Berücksichtigung von sonstigen Abwasser produzierenden Nutzungen (z. B. Gewerbegebiete, Freizeitgebiete, Hotels usw.) zu einem für einen der Vertragspartner ungerechten Ergebnis führen, so verpflichten sich die Vertragspartner, eine einvernehmliche Modifizierung dieser Regelung vorzunehmen. Eventuelle weitere Kostenbeteiligungen aus anderen Vereinbarungen des Marktes Zell im Fichtelgebirge sind aufwandsmindernd zu berücksichtigen. Hierüber ist zum betreffenden Zeitpunkt zwischen dem Markt Zell im Fichtelgebirge und dem Markt Sparneck eine gesonderte Vereinbarung zu schließen. §5 Haftung, Gewährleistung, Verkehrssicherungspflicht 1. Die Haftung, Gewährleistung und Verkehrssicherung tragen der Markt Sparneck und der Markt Zell im Fichtelgebirge entsprechend ihrer Zuständigkeit nach § 2 dieser Vereinbarung. 2. Beide Vertragspartner sichern sich gegenseitige Unterstützung bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche zu. 3. Der Markt Zell im Fichtelgebirge haftet nicht für Schäden, die durch Betriebsstörungen oder Außerbetriebsetzung der Anlage wegen Ausbesserungsarbeiten oder Rückstau infolge unabwendbarer Naturereignisse, insbesondere Hochwasser, hervorgerufen werden. 4. Im Übrigen haftet der Markt Zell im Fichtelgebirge für Schäden, die sich aus der Benutzung der Anlage ergeben, nur dann, wenn einem Mitarbeiter der Gemeinde oder einer von ihr beauftragten Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 5. Der Markt Zell im Fichtelgebirge haftet für Schäden, die sich aus einem von ihm zu vertretenden vertragswidrigen Verhalten ergeben. Er hat dem Markt Sparneck auch solche Leistungen zu ersetzen, die dieser in Erfüllung einer Schadenersatzpflicht Dritten gegenüber zu erbringen hat, soweit sich diese Ansprüche aus Satz 1 ergeben. In gleichem Umfang haftet der Markt Sparneck gegenüber dem Markt Zell im Fichtelgebirge für Schäden, die sich aus einem von ihm zu vertretenden vertragswidrigen Verhalten ergeben. 6. Absatz 3 gilt entsprechend, wenn durch unzulässige schädliche Abwässer Schäden an der Anlage entstehen bzw. besondere Betriebsaufwendungen verursacht werden. § 22 WHG bleibt unberührt. 7. Auftretende Schäden an der Anlage sind, unabhängig von wem sie verursacht oder verschuldet wurden, unverzüglich dem anderen mitzuteilen. §6 Unterrichtung 1. Der Markt Sparneck verpflichtet sich, den Markt Zell im Fichtelgebirge unverzüglich zu unterrichten, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass schädliche Stoffe in die Entwässerungsanlage gelangt sind oder Störungen im Kanalnetz auftreten, die sich nachteilig auf die gesamte Anlage auswirken können. 2. Der Markt Zell im Fichtelgebirge stellt alle gewonnenen Daten, die den Sammler betreffen, dem Markt Sparneck in digitaler Form zur Verfügung. §7 Änderungen, Erweiterungen 1. Wesentliche Erweiterungen und Erneuerungen des 6 durch den Markt Sparneck in den Gemeindeteilen Reinersreuth, Immerseiben, Immershof, Grohenbühl sowie für die Anwesen Münchberger Straße 53 und 55 in Sparneck errichteten Kanalnetzes sowie Änderungen des Einzuggebietes bedürfen der vorherigen Zustimmung des Marktes Zell im Fichtelgebirge. Entsprechende Planungen sind frühzeitig anzuzeigen. Dies gilt auch für wesentliche Erhöhungen der Einleitungsmengen oder der Einwohnergleichwerte. 2. Planungen für Investitionen des Marktes Zell im Fichtelgebirge am Sammler sind dem Markt Sparneck frühzeitig anzuzeigen. §8 Laufzeit, Änderungen, Schiedsstelle 1. Diese Zweckvereinbarung wird ohne Befristung abgeschlossen. 2. Beide Seiten können diese Zweckvereinbarung mit einer Frist von einem Jahr jeweils zum 01.01. des folgenden Jahres kündigen. Sollte der Markt Sparneck aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht in der Lage sein, das Abwasser aus den Gemeindeteilen Reinersreuth, Immerseiben, Immershof, Grohenbühl sowie für die Anwesen Münchberger Straße 53 und 55 in Sparneck auf andere Weise zu entsorgen, verlängert sich die Kündigungsfrist, bis dem Markt Sparneck eine neue Möglichkeit der Abwasserentsorgung zur Verfügung steht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und darf nur erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Kündigung bedarf der Zustimmung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hof. 3. Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. 4. Soweit aus dieser Vereinbarung Streitigkeiten entstehen, rufen die Beteiligten die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hof zur Schlichtung an. §9 Inkrafttreten Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Zweckvereinbarung wurde vom Gemeinderat des Marktes Zell im Fichtelgebirge am 27. Mai 2016 und vom Gemeinderat des Marktes Sparneck am 20. Juni 2016 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Zell im Fichtelgebirge, den 20. Juli 2016 Sparneck, den 04.08.2016 Markt Zell im Fichtelgebirge Markt Sparneck Horst Penzel 1. Bürgermeister Prof. Dr. Reinhardt Schmalz 1. Bürgermeister Annahmeschluss für die November-Ausgabe: 15.10.2016 Hinweis: Die Anzeigenannahme hat übernommen die Fa. Grafik+Druck unglaub.zell Vorderer Steinbühl 24, 95239 Zell im Fichtelgebirge. Bitte geben Sie dort Ihre Anzeigen ab. Bürger versammlung Am Donnerstag, den 03. November 2016, 20.00 Uhr, findet in der Gaststätte Hofmann Friedmannsdorf eine Bürgerversammlung für alle Einwohner des Marktes Zell im Fichtelgebirge statt. Die Bürgerversammlung dient gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Als Bürger gelten die Gemeindeangehörigen, die im Markt Zell im Fichtelgebirge das Recht besitzen, an den Gemeindewahlen teilzunehmen. Die Einwohnerschaft wird hiermit zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen. Schriftliche Anträge und Anregungen sind bis spätestens 01. November 2016 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Zell im Fichtelgebirge, 02. August 2016 Markt Zell im Fichtelgebirge (Penzel) 1.Bürgermeister Tagesordnung: 1. Bericht des 1. Bürgermeisters 2. Behandlung eingegangener Anträge und Anregungen 3. Anfragen, Wünsche und Sonstiges Trude-Popp-Stiftung Frau Trude Popp hat den Markt Zell im Fichtelgebirge als Erbe ihres Vermögens eingesetzt und verfügt, damit eine nicht rechtsfähige Stiftung zu gründen. Die Stiftung wurde zum 01. Mai 2014 gegründet. In § 2 der Satzung ist der Stiftungszweck wie folgt festgelegt: Der Zweck der Stiftung besteht in der Förderung von Kindern und Studenten, die ihren Wohnsitz oder ihre Herkunft im Markt Zell im Fichtelgebirge haben und zur Absolvierung einer weiterführenden Schule oder eines Studiums persönlich und fachlich geeignet sind, deren Eltern jedoch wirtschaftlich nicht in der Lage sind, diese Ausbildung zu finanzieren. Dies soll insbesondere geschehen durch die Ausgabe von Stipendien oder zinsgünstigen Ausbildungsdarlehen. Die Stiftungsmittel dürfen keinesfalls der Schule in Zell im Fichtelgebirge zu eigenen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. § 4 Abs. 2 der Satzung bestimmt hinsichtlich der Mittelverwendung, dass die Stiftung ihre Zwecke aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und ggf. aus dazu bestimmten zusätzlichen Zuwendungen Dritter erfüllt. Über die Vergabe der Stiftungsmittel beschließt ein Kuratorium, das aus je einem Gemeinderatsmitglied der im Gemeinderat von Zell im Fichtelgebirge vertretenen Parteien besteht. Ab sofort können schriftliche Bewerbungen im Sinne des § 2 der Satzung an die Trude-Popp-Stiftung, Bahnhofstraße 10, 95239 Zell im Fichtelgebirge, gerichtet werden. Bewerbungsschluss ist am 15.10.2016. Wir gratulieren Am Donnerstag, den 10. November 2016, 20.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Schützenhof“, Zell im Fichtelgebirge eine Bürgerversammlung für alle Einwohner des Marktes Zell im Fichtelgebirge statt. Die Bürgerversammlung dient gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Als Bürger gelten die Gemeindeangehörigen, die im Markt Zell im Fichtelgebirge das Recht besitzen, an den Gemeindewahlen teilzunehmen. Die Einwohnerschaft wird hiermit zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen. Schriftliche Anträge und Anregungen sind bis spätestens 08. November 2016 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Zell im Fichtelgebirge, 02. August 2016 Markt Zell im Fichtelgebirge (Penzel) 1.Bürgermeister Tagesordnung: 1. Bericht des 1. Bürgermeisters 2. Behandlung eingegangener Anträge und Anregungen 3. Anfragen, Wünsche und Sonstiges In einer kleinen Feierstunde überreichte 1. Bürgermeister Horst Penzel unserer Mitarbeiterin Hannelore Homner eine Ehrenurkunde des Freistaates Bayern für 25 Jahre Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Er bedankte sich für die geleistete Arbeit und überreichte ein Präsent. 7 Volkshochschule Telefon 09281-71450 Das Programmheft der Volkshochschule der Waldsteingemeinden Sparneck, Weißdorf und Zell im Fichtelgebirge liegt in der Gemeinde aus. Sie können das Programmheft auch unter www.vhs-landkreis-hof.de aufrufen. Naturpark Fichtelgebirge e.V. Liebe Bewohner und Besucher des Fichtelgebirges, im Naturpark Fichtelgebirge erwartet Sie auch heuer wieder ein umfassendes und abwechslungsreiches Jahresprogramm. Lassen Sie sich ein auf unsere einzigartige Kulturlandschaft, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bietet, auf ihre geologischen Besonderheiten und historischen Schätze. Sie haben die Möglichkeit, sich hier zu erholen und auch auf Entdeckungstour zu gehen. Eine Bitte noch: Bei Veranstaltungen mit Anmeldung bitte rechtzeitig, mindestens zwei Tage vorher, anmelden! Grundsätzlich sollten die Teilnehmer bei Wanderungen, Führungen und Exkursionen gut zu Fuß sein, sich nicht überfordern, entsprechend der Witterung gekleidet sein und festes Schuhwerk tragen. Dr. Karl Döhler, Landrat und 1. Vorsitzender des Naturparks Fichtelgebirge So erreichen Sie uns: Naturpark Fichtelgebirge Geschäftsstelle: Landratsamt Wunsiedel, Jean-Paul-Str. 9; 95632 Wunsiedel www.naturpark-fichtelgebirge.org www.pflanze-des-monats.de www.rotvieh-fichtelgebirge.de www.gartenschlaefer-oberfranken.de Geschäftsführer: Ronald Ledermüller, Telefon 09232/80482 Gebietsbetreuung: Eckardt Kasch, Telefon 09232/80-543 [email protected] [email protected] Museumspädagogik, Infostellen: Karen Görner-Gütling, M.A. Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Telefon 0921/728-370 [email protected] 8 Hundesteuer Der Markt Zell im Fichtelgebirge weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass nach der „Satzung über die Erhebung der Hundesteuer“ das Halten von Hunden anzeigepflichtig ist. Auszug aus der Satzung: § 11 (1) Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. (2) Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.“ Um entsprechende Beachtung wird gebeten. An-, Ab- und Ummeldungen werden im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 04 (Kasse), während der allgemeinen Geschäftsstunden entgegengenommen. Vordrucke finden Sie auch auf unserer Homepage (www. markt-zell.de) unter Rathaus – Formulare und Anträge – Kasse – Meldung zur Hundesteuer. Hecken und Sträucher Der Markt Zell im Fichtelgebirge weist darauf hin, dass Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, überhängende Baumteile, Sträucher und Hecken so auszuschneiden, dass weder der Straßen- noch der Fußgängerverkehr durch überhängende Äste behindert werden können. Für private Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass Äste und Zweige in die Gehwege nicht unter einer Höhe von 2,30 m und in die Fahrbahnen von Straßen nicht unter einer Höhe von 4,00 m hereinragen dürfen. Schon mancher Verkehrsunfall ist nur dadurch entstanden, weil Verkehrszeichen durch Hecken oder Äste verdeckt waren oder Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen mussten, weil die Benutzung des Gehsteigs unmöglich war. Hausund Grundstückseigentümer sollten bedenken, dass sie unter Umständen bei einem eventuellen Unfall strafrechtlich mitverantwortlich gemacht werden können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass laut Verordnung des Marktes Zell im Fichtelgebirge über die Reinhaltung und Sicherung der Gehbahnen die Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Straßenrinne von Gras und Unkraut zu säubern, Jedoch ist nicht erlaubt, bei diesen Arbeiten Pestizide zu verwenden. Straßen und Wege Schadenmeldung online Ab und zu treten Mängel oder Schäden an den gemeindlichen Einrichtungen auf. Dies können beispielhaft sein: Fahrbahndecke, Radweg, Fußweg schadhaft Gully verschmutzt oder verstopft Kanaldeckel locker oder klappert Beschädigung an Spielplatzeinrichtungen Straßenbeleuchtung ausgefallen (Hausnummer angeben) Straßeneinsicht versperrt Überhängende Äste oder überwachsende Hecken Wilde Müllkippe oder Autowracks etc. Verkehrszeichen oder Straßenschild beschädigt/fehlt Wenn Sie einen Missstand feststellen, bitten wir Sie hier um Mitteilung, um schneller reagieren zu können. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich. Nutzen Sie unser Kontaktformular unter www.markt-zell. de. Klicken Sie Kontakt – Kontaktformular Schadensfall – bitte ausfüllen und absenden. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Lassen Sie ihre Feuer niemals unbeaufsichtigt! Ihre Freiwillige Feuerwehr Zell im Fichtelgebirge Notrufnummer Bayernwerk AG Störungsnummer Strom: Störungsnummer Gas: T 09 41-28 00 33 66 T 09 41-28 00 33 55 Feuerwehr und Rettungsdienst Einheitliche Notrufnummer Polizei Krankentransporte ärztl. Bereitschaftsdienst 112 110 19222 116 117 Verbrennen von Gartenabfällen § 1 Beseitigung von Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 1. Kompostierbare Gartenabfälle sind weitestgehend in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Für die umweltverträgliche Verwertung und Ablagerung von Gartenabfällen stehen weiterhin Kompostieranlagen zur Verfügung. 2. Sofern ein Bedürfnis besteht und eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu befürchten ist sowie eine Kompostierung gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung nicht möglich ist, dürfen Gartenabfälle, die wegen ihres Holzgehaltes nicht genügend verrotten können, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile des Marktes Zell im trockenen Zustand auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. 3. Das Verbrennen ist nur in der Zeit vom 16. März bis 15. Mai und vom 01. Oktober bis 31. Oktober eines jeden Jahres und nur an Werktagen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind dann unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut bei Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist. Abfallbeseitigung Beim Verbrennen von Wald- und Gartenabfällen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften bitten wir Sie, die Integrierte Leitstelle Hochfranken unter der Telefonnummer 09281/ 7395100 zu verständigen. Wichtig für die Leitstellen sind der Ort sowie der Zeitraum von wann bis wann die Abfälle verbrannt werden! Flurbereinigung Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Verfahren Förstenreuth-Weickenreuth - Flurneuordnung Markt Stammbach, Landkreis Hof Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführ ung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG) Bekanntmachung und Ladung Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet FörstenreuthWeickenreuth gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen. Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am: Donnerstag, dem 27.10.2016, um 19:00 Uhr, Ort: Dorfwirtshaus Seuß, Weickenreuth 14, 95236 Stammbach. Tagesordnung 1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens 2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter 3. Allgemeine Aussprache Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen. 9 Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 8 Personen in den Vorstand wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Stammbach je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Förstenreuth je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Weickenreuth je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Gundlitz vertreten. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich be glaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bamberg, 08.09.2016 gez. Winkler Ltd. Baudirektor Pressemitteilungen Mitteilung des Landratsamtes Hof an alle Gemeinden Startschuss für Digitalfunk Hochfranken: Jetzt wird digital gefunkt. Nach drei Jahren intensiver Vorbereitung ist es soweit, der Digitalfunk für die Feuerwehren von Stadt und Landkreis 10 Hof sowie des Landkreises Wunsiedel kann starten. Dieser wird den Einsatzkräften entscheidende Vorteile gegenüber dem Analogfunk bieten. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet Digitalfunk eine noch bessere, schnellere und verlässlichere Hilfeleistung in Notlagen. „Heute ist ein wichtiger Tag für die Sicherheit der Region, für die Bürgerinnen und Bürger, ein Tag, auf den wir lange hingearbeitet haben“, so Landrat Dr. Oliver Bär. Er dankte allen Hilfsorganisationen besonders auch für die zahlreichen Einsätze bei den für die Einführung notwenigen Übungen. Er ist Vorsitzender des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Hochfranken. Zusammen mit der Projektlenkungsgruppe Digitalfunk Hochfranken gaben er, Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner sowie Landrat Dr. Karl Döhler heute um 12.00 Uhr den offiziellen Startschuss für den Rettungsdienstbereich Hochfranken. Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner schloss sich den Worten des Landrates gern an. „Sicherheit ist ein wichtiges Merkmal für Lebensqualität. Digitalfunk verstärkt die Sicherheit unserer Bürger und damit die Lebensqualität in der Region noch weiter“, so Fichtner. Auch er lobte die ausgezeichnete Zusammenarbeit quer durch alle Hilfsorganisationen und darüber hinaus. In der zur Einführung des Digitalfunks eigens eingerichteten Projektgruppe, der Projektlenkungsgruppe Digitalfunk Hochfranken, arbeiteten achtzehn Vertreter der Feuerwehren, des Roten Kreuzes, des THW und auch der Rettungsleitstelle Hochfranken mit. Darüber hinaus gab es verschiedene Arbeitsgruppen mit über 60 Personen, die mit der Einführung und Entwicklung des Konzeptes beschäftigt waren. Auch für Landrat Dr. Karl Döhler ist mit dem Startschuss ein wichtiger Meilenstein gesetzt. „Der Digitalfunk verbessert die Kommunikation und damit die Sicherheit eines jeden Einzelnen“, so Dr. Döhler. Vor dem Startschuss berichtete Leiter der Projektlenkungsgruppe Markus Gold, der auch die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Hochfranken im Landratsamt Hof führt, über die Entwicklung des Funkkonzeptes. „Wir haben mit den geringstmöglichen Mitteln das bestmögliche Ergebnis erzielt“, so Gold. „Die spannende Reise begann am 15. Februar 2013. Die Projektgruppe DigiNet des Bayerischen Innenministeriums hatte derzeit zur ersten Infoveranstaltung für ganz Oberfranken in die Universität Bayreuth eingeladen.“, führte er aus. Die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung sah man dabei in einer zentralen Rolle. Und so übernahm Gold als Geschäftsfüher des Zweckverbandes auch die Leitung der Lenkungsgruppe. Während des Sommers 2014 habe man das Ausschreibungsverfahren für die Digitalfunkgeräte der Feuerwehren durchgeführt. Insgesamt umfasste die Ausschreibung 1550 Handsprechfunkgeräte und 410 Fahrzeugfunkgeräte, was einem Gegenwert von ca. 1,1 Mio Euro entspricht. Im Dezember 2014 wurde der Rahmen-Beschaffungsvertrags mit der Firma Selectric unterzeichnet. Ab diesem Zeitpunkt begann nun in den Gemeinden die Ausrüstung der Feuerwehren mit der neuen digitalen Technik. Anfang 2016 stand der Umbau der Integrierten Leitstelle Hochfranken an. Danach musste jedes einzelne Gerät in das Funknetz eingepflegt werden, bis man im Mai das erste Update erfolgreich einpflegen konnte. Mit dem Startschuss für den Digitalfunk Hochfranken wird nun die ausgezeichnete Zusammenarbeit aller Beteiligten belohnt. „Mit dem Projekt Digitalfunk Hochfranken wurde und wird Hochfranken gelebt“, so Peter Faber, Stadtbrandrat der Stadt Hof. Sein besonderer Dank galt dem Leiter der Projektlenkungsgruppe Markus Gold vom Landratsamt Hof, der mit seiner ruhigen und ausgleichenden Art auftretende Hürden auf dem Weg zum „Digitalfunk Hochfranken“ stets zu glätten wusste. Landratsamt Hof, Pressestelle 28.07.2016 Mitteilung des Landratsamtes Hof an die Medien Seniorenbeauftragte informieren sich über Fachberatungsstellen im Landkreis Hof Die kommunalen Senioren- und Behindertenbeauftragten sind mittlerweile zur festen Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen geworden. Die Unterstützung von Ratsuchenden und Angehörigen sowie die Information über Angebote und Vermittlung an Fachberatungsstellen nimmt einen wichtigen Stellenwert im Rahmen der Sprechstunden ein. Aus diesem Grund widmete sich die 2. Arbeitssitzung Seniorenpolitik im Landkreis Hof der Vorstellung verschiedener Fachberatungsstellen mit deren Beratungsspektrum im Landkreisgebiet. Nach Begrüßung der Teilnehmer durch stellvertretendem Landrat Hans-Peter Baumann und dem ersten Bürgermeister der Gastgebergemeinde Regnitzlosau Hans-Jürgen Kropf berichteten die Senioren- und Behindertenbeauftragten der Gemeinde, Sandra Schnabel und Ute Hopperdietzel, über zahlreiche Aktivitäten, die auch mit verschiedenen Kooperationspartnern aus Kirche und Nachbargemeinden durchgeführt werden. Aktuell wird ein regionaler Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung erstellt, eine Nachbarschaftshilfe zusammen mit der Kirchengemeinde Regnitzlosau ausgebaut und verschiedene Veranstaltungen im Netzwerkverbund RE-AKTIV gemeinsam mit der Stadt Rehau ins Leben gerufen. Im Anschluss referierten die geladenen Dozenten aus den Fachstellen der Pflegeberatung, der Offenen Behindertenarbeit und der Fachstellen für pflegende Angehörige des Landkreises Hof. Auch wurde über aktuelle gesetzliche Änderungen im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze als auch des Bundesteilhabegesetzes debattiert. Die Fachvorträge trugen zu einem regen und interessanten Erfahrungsaustausch der Teilnehmer bei. Am Ende war man sich einig, dass die Zusammenarbeit zwischen den Beratungsstellen und den Gemeinden in Zukunft verstärkt werden soll. Hinweis: Jeder, der Interesse an einem Engagement als Seniorenbeauftragte/r hat, kann sich vertrauensvoll an seine jeweilige Gemeinde wenden. Landratsamt Hof, Pressestelle 18.08.2016 Auf geht’s Zeller! Achtung: Die Fragebogenaktion wurde verlängert! Wenn Sie den Fragebogen unserer Seniorenbeauftragten noch nicht ausgefüllt haben, bekommen Sie jetzt noch einmal die Möglichkeit dazu, uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitzuteilen. Bis einschließlich 31.10.2016 steht die Box im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Zell für Sie bereit. Landratsamt Hof Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken gemeinnützige GmbH Außensprechstunde Das Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken bietet am Donnerstag, den 13. Oktober 2016 eine Außensprechstunde im Landratsamt Hof an. Beratung: Für Menschen mit Autismus (auch ohne Diagnose), Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte. Ort: Schaumbergstraße 14, 95032 Hof Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden. 11 Sprechzeiten: Regelmäßig jeden 2. Donnerstag im Monat von 9.00 – 13.00 Uhr Termin: Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung vorab. Kontakt: Über Autkom Burgkunstadt Telefon Nr.: 09572 - 609 66- 0 Frau Stefanie Stark, Dipl. Pädagogin (Univ.) oder Herr Rudolf Donath, Dipl. Pädagoge (Univ.) vom Autkom Oberfranken beraten Sie gerne. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Online-Umfrage des Arnikaprojektes Hof Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Landschaftspflegeverband Landkreis und Stadt Hof e.V. führt seit 2012 ein Projekt zum Schutz der Arnika im Bayerischen Vogtland und nördlichen Fichtelgebirge durch, das seit 2015 seinen Fokus auf die nachhaltige Nutzung und Vermarktung dieser Pflanze richtet. Es wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt zu 75% vom Bundesumweltministerium finanziert. Unsere Gemeinde fördert das Arnikaprojekt und profitiert von dessen Arbeit. Ich möchte Sie daher bitten, sich an einer Online-Umfrage zu beteiligen, die bis 30. Oktober im Internet unter www. soscisurvey.de/arnikaprojekt-hof oder direkt auf der Webseite des Projektes www.arnikaprojekt-hof.de aufgerufen werden kann. Durch die Umfrage sollen Aussagen gewonnen werden, welche Impulse vom Vorhaben auf die Projektregion in den Landkreisen Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge ausgehen können. Sie wird von der Universität Bayreuth, Abteilung Regionalentwicklung durchgeführt. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt und anonym ausgewertet. Vielen Dank für Ihre Unterstützung Ihr Horst Penzel 1. Bürgermeister Abfallbeseitigung Abfallberatung: Tel. 09281 / 7259 – 95 Umbestellung Müllbehälter: Landkreis Hof: 09281 / 57 – 499 Wertstoffmobil: Das Wertstoffmobil kommt an folgenden Tagen jeweils freitags von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr nach Zell im Fichtelgebirge, Standort Bauhof Winholzstraße: Freitag, 30.09.2016 und 21.10.2016 Wichtiger Hinweis: Das Abfuhrunternehmen Böhme ist bemüht, die aufgestellten Sammelcontainer (Wertstoffinseln) regelmäßig zu entleeren. Sollte es dennoch vorkommen, dass sie einen überfüllten Container bemerken, so rufen Sie bitte bei der Fa. Böhme GmbH (kostenlose Hotline 08002634632) an. Weitere Informationen im Abfallkalender, Landkreis Hof. Sollten Sie keinen Abfallkalender erhalten haben, beim Markt Zell im Fichtelgebirge im Einwohneramt liegen sie aus und können kostenlos mitgenommen werden. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch unter www.azv-hof.de. Öffentliche Wertstoff-Container sind aufgestellt: Zell im Fichtelgebirge: Am Alten Bahnhof, Humboldtstraße, Seniorenhaus Friedmannsdorf: Feuerwehrgerätehaus Grossenau: Kriegerdenkmal Mödlenreuth: Milchhäuschen Großlosnitz: Nähe Feuerwehrhaus Wertstoffhof Münchberg Öffnungszeiten: Do: 14.00 – 18.00 Uhr Fr: 9.00 – 12.30 Uhr u. 13.30 Uhr - 17.00 Uhr Sa: 8.00 – 12.00 Uhr Das Angebot gilt für alle Landkreisbürger. Auch Bürger aus Sparneck, Zell im Fichtelgebirge, Weißdorf, Ahornberg, Stammbach, Helmbrechts etc. können ihre Wertstoffe zu den Zeiten am Wertstoffhof Münchberg anliefern. Was abgegeben werden kann und weitere Informationen finden sich im Internet unter www.azv-hof.de. Auskunft erteilt ferner die Abfallberatung des AZV unter Tel. 09281/7259-95. Problemmülltermine 2016 Wichtige Adressen und Telefonnummern: Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof, Kirchplatz 10, 95028 Hof, Telefon 09281 / 7259 - 0 Internet: www.azv-hof.de 12 28.10.2016 13.00-14.00 Uhr Stammbach (neben Sportzentrum, am Graben) 15.00-17.00 Uhr Münchberg ( Stadtbauhof ) Presseinformation Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof (AZV) auf der Oberfrankenausstellung (30.09. – 03.10.) in Halle 1/130 präsent Sammelaktion Elektroaltgeräte Der Abfallzweckverband Hof lädt Besucher der Oberfrankenausstellung dazu ein, ihre alten, defekten Elektrogeräte mitzubringen. Bei der Upcycling-Aktion des AZV können sich die Standgäste ihr persönliches Taschenunikat zusammenstellen und nähen lassen. Ein Gewinnspiel und eine besondere „Stuhlausstellung“ runden das Programm ab. Wer noch alte Handys in der Schublade oder den kaputten Akkuschrauber in der Werkstatt liegen hat, der ist eingeladen diese mit zur Oberfrankenausstellung zu bringen. Jeder, der ein altes Elektrokleingerät am Stand des AZV Hof in der Freiheitshalle abgibt, erhöht seine Chancen beim Gewinnspiel beträchtlich. Gemeinsam mit der Ausstellungsleitung, der Firma Kinold verlost der AZV zwei Tablets. Bei der Upcycling-Aktion des AZV Hof können die Besucher ihr eigenes Taschenunikat mit nach Hause nehmen. Die Gäste können sich aus Stoffresten ihre individuelle Tasche zusammenstellen und von den Museumsquiltern Helmbrechts kostenfrei zusammennähen lassen. Mit der Aktion will der AZV auch dazu motivieren Mehrwegtaschen zu verwenden und auf Plastiktaschen zu verzichten. Denn allein in Deutschland werden pro Minute 10.000 Plastiktüten verbraucht. Desweiteren bietet der AZV Informationen zur Sammlung von Elektroaltgeräten und hier speziell zur neuen eTonne und eBox. Damit verbunden ist ein Gewinnspiel. Beim Standpersonal können sich die Besucher ihren individuellen und persönlichen Abfuhrkalender ausdrucken lassen. Übersichtlich zeigt er, wann die Rest-, Papier- und Biotonne geleert wird und wann das Wert- und Problemstoffmobil kommt. Wer möchte, kann am AZV-Stand den kostenfreien Internet-Newsletter des AZV abonnieren oder das Gespräch mit der Abfallberatung suchen, die stets am Stand vertreten ist. Beim Schlendern über die Ausstellung werden die Besucher unweigerlich auf ein weiteres Projekt des AZV stoßen. Schüler des Johann-Christian-Reinhart-Gymnasiums haben alten Stühlen vom Wertstoffhof unter Verwendung von gebrauchten Materialien eine neue Identität gegeben. Auf das Ergebnis können die Besucher gespannt sein. Aktuelle Infos sind auf der Internetseite des AZV unter www.azv-hof.de zu finden. Freiwillige Feuerwehren Feuerwehr Zell 04.10.2016 P 18:45 Uhr Durchgang Atemschutzübungsanlage Münchberg (Wurzer) 16.10.2016 P 08:30 Uhr THL - Forstunfall, Motorkettensäge (mit FF Sparneck) (B.Hager) Feuerwehr Friedmannsdorf 09.10.2016 P 09:00 Uhr Pflege der technischen Gerätschaften, Prüfen der Hydranten in Rieglersreuth und Mödlenreuth (Kdt./Stellv.) 23.10.2016 P 09:00 Uhr Geräte prüfen; Einwintern der techn. Gerätschaften, Prüfen der Hydranten in Friedmannsdorf (Kdt./Stellv.) Feuerwehr Walpenreuth 16.10.2016 P 08.30 Uhr Technischer Dienst mit Geräteprüfung (Kdt./Mas.) Feuerwehr Kleinlosnitz Feuerwehr Grossenau 16.10.2016 P 09:00 Uhr Löschübung am Löschteich (Kdt.) 30.10.2016 P 09:00 Uhr Überprüfung der Löschwasserstellen (Kdt.) Schauen Sie bei uns mal rein: www.ff-markt-zell.de e-mail: [email protected] Freiwillige Feuerwehr Zell im Fichtelgebirge Neue Mitglieder gesucht! Was ist wenn´s brennt und keiner geht hin? Diese Überschrift ist zugegebenermaßen überspitzt formuliert. Das ist aber so gewollt. Denn irgendwann kann einmal der Tag kommen, an dem die Feuerwehr gerufen wird – aber niemand da ist, um auszurücken und in den Einsatz zu gehen. Die Situation in unserer Gemeinde ist wie überall - die Freiwillige Feuerwehr sucht Mitglieder, denn das Personal wird langsam knapp. Einsatzkräfte, die ehrenamtlich und selbstlos helfen, gibt es immer weniger. Eine Entwicklung unter der mittlerweile leider alle Freiwilligen Feuerwehren, egal ob groß oder klein leiden. Feuerwehren unserer Region haben jedoch, bedingt durch den Geburtenrückgang und den Wegzug vieler Bürger, besonders mit dem Mitgliederschwund zu kämpfen. Angst und Panik braucht niemand bekommen! Bis jetzt konnte die Feuerwehr Zell im Fichtelgebirge bei jedem 13 Alarm ausrücken und die anfallenden Einsatzaufgaben bewältigen. Doch wie sieht es in der Zukunft aus? Werden noch genug Bürgerinnen und Bürger bereit sein, ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr ihren Mitbürgern helfend zur Seite zu stehen, wenn sie dringend gebraucht werden? Mit Ihrer/ Deiner Hilfe wollen wir dieser Entwicklung entgegensteuern und suchen deshalb genau SIE oder DICH! Wir laden alle jugendlichen Mädchen und Jungen, alle Frauen und Männer aus Zell im Fichtelgebirge die interessiert sind an einer: - Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr (ab 12 Jahre), - Mitgliedschaft in der Aktiven Feuerwehr (ab 18 Jahre), - Mitgliedschaft als förderndes Mitglied im Feuerwehr verein (18 Jahre), zur Information mit einem Tag der offenen Tür am Samstag, dem 15. Oktober 2016 von 14°° - 17°° Uhr zu uns ins Feuerwehrgerätehaus Zell im Fichtelgebirge an der Winholzstraße ein. Nehmen Sie sich etwas Zeit für Ihre Sicherheit und einer der interessantesten und wichtigsten Freizeitaktivitäten die es in unserer Gemeinde gibt! Über Ihren/ deinen Besuch freut sich die Freiwillige Feuerwehr Zell im Fichtelgebirge Verantwortlich: 1.Kommandant Michael Lauterbach / 1.Vorsitzender Thomas Wurzer E-Mail: feuerwehr@ ff-markt-zell.de Mutter und Kind Seit 2003 freuen sich zehntausende Kinder in Not auf ihr persönliches Weihnachtspäckchen aus Deutschland. Für viele von ihnen ist es das erste Geschenk ihres Lebens. Die Weihnachtsaktion „Geschenk mit Herz“ der bayerischen Hilfsorganisation humedica e. V. in Zusammenarbeit mit Sternstunden e. V., der Benefizaktion des Bayerischen Rundfunks, macht es möglich. Millionen Kinder dieser Welt leben in Armut - ohne die Hoffnung auf ein wenig Freude an Weihnachten. Die bayernweite Aktion „Geschenk mit Herz“ sammelt Weihnachtspäckchen für Kinder in Not. Die Hilfsorganisation 14 humedica e. V. (Kaufbeuren) bringt die Päckchen dann zu Kindern in mehr als zehn Ländern. Alle Informationen rund um „Geschenk mit Herz“ gibt es auf der Aktionsseite www.geschenk-mit-herz.de. Damit die Päckchen die Kinder rechtzeitig erreichen, können Sie Ihr „Geschenk mit Herz“ in der Sammelstelle (Familie Fuchs – Tel. 09257/7177) bis zum 11. November 2016 abgeben. BRK Bereitschaft Zell BRK Bereitschaft Stammbach / Zell mit Jugend Bereitschaftsleiter: Roland Schlick, 0160-8582164 oder 01795775515 Jeden Samstag (außer Feiertag): ab 17.00 Uhr Unterricht im BRK-Heim Zell BRK –Bereitschaft Stammbach/Zell Kleiderkammer –Flohmarkt Fritz-Müller Str. 4a, 95239 Zell im Fichtelgebirge Die Kleiderkammer der BRK-Bereitschaft Stammbach/Zell ist jeden Samstag von 17-18 Uhr außer Feiertag geöffnet. Bei Fragen 09257-7170 Fam. Schlick oder 09257-965888 Fam. Wevelsiep Kleider und Sachspenden, Bettwäsche, Vorhänge, Plüschtiere, Spielwaren werden gerne entgegengenommen. Es besteht außerdem die Möglichkeit die Altkleidersäcke im Container am “ Alten Bahnhof“ zu deponierenoder in den beiden Containern vor dem BRK Heim-neben Schul-Pausenhof. Danke, dass Sie uns unterstützen! Die Bereitschaftsleitung Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchengemeinde Zell im Fichtelgebirge Gottesdienste: Sonntag, 02.10.2016, Erntedankfest 9.30 Uhr Gottesdienst mit Kirchenchor u. Posaunenchor (Pfarrerin Rauh) Sonntag, 09.10.2016 9.30 Uhr Gottesdienst (Lektorin Bergmann) gleichzeitig Kindergottesdienst Kirchweihsonntag, 16.10.2016 9.30 Uhr Festgottesdienst zum 180-jährigen Kirchweihjubiläum (siehe unten!) mit Kirchenchor u. Posaunenchor (Pfarrerin Rauh) Sonntag, 23.10.2016 9.30 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Söllner) gleichzeitig Kindergottesdienst Sonntag, 30.10.2016 9.30 Uhr Gottesdienst (Lektor Gerisch) anschließend Kirchenkaffee Montag, 31.10.2016, Reformationsfest 19.00 Uhr Dekanatsweiter Gottesdienst in der Stadtkirche Münchberg Gottesdienst im Seniorenhaus Zell: Mittwoch 05.10.2016 : 10.30 Uhr Ökumenische Taizé Andacht: Sonntag, 23.10.2016 19.00 Uhr kath. Pfarrheim Sparneck Treffpunkt Mutter und Kind: (0 – 3 Jahre) Mittwoch, 05.10.2016 9.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus Mittwoch, 19.10.2016 9.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus Informationen bei Caroline Korndörfer-Rüger (Tel. 216306) Jungschar „Blätzla“: dienstags von 17.00 bis 18.30 Uhr (außer in den Ferien) im Evang. Gemeindehaus Jugendgruppe „Basecamp“: Kirchweihsonntag 16.10.2016 180-jähriges Kirchweihjubiläum 9.30 Uhr Festgottesdienst mit Chören anschl. Vorstellung des Kirchenführers (Adrian Roßner) 11.00 Uhr Kirchenführung (mit Adrian Roßner) 14.30 Uhr Kirchenführung (mit Adrian Roßner) 16.30 Uhr kleines Orgelkonzert zum Abschluss des Kirchweihsonntags Ab 11.00 Uhr gibt es Kürbissuppe. Außerdem den ganzen Tag Kaffee und Kuchen und frisch gepressten Apfelsaft. Von 14.00-16.30 Uhr Angebot für die Kleinen im Gemeindehaus. Ausstellung in der Kirche. (für Jugendliche ab 17 Jahren) montags um 18.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus Seniorennachmittag: Donnerstag, 13.10.2016 14.00 Uhr Evang. Gemeindehaus – Gäste aus Liberia Chöre: Montag, jeweils 17.00 Uhr Kinder- u. Jugendchor im Evang. Gemeindehaus Dienstag, jeweils 20.15 Uhr Kirchenchor im Evang. Gemeindehaus Mittwoch, jeweils 18.00 Uhr Posaunenchor im Evang. Gemeindehaus Mittwoch, jeweils 20.00 Uhr Gospelchor im Evang. Gemeindehaus KATH. KURATIE Weißdorf, Sparneck, Zell 01.10.2016 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Sparneck zum Erntedankfest mit Segnung der Erntegaben, der Kirchenbus fährt in beide Richtungen 03.10.2016 ist keine Seniorengymnastik wegen Feiertag! 04.10.2016 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Sparneck 07.10.2016 20.00 Uhr Vortragsabend im Rahmen der Erwachsenenbildung in Power-Point-Präsentation von U. Schmidt, Oberkotzau über “Irlands Farben” in Kooperation mit der VHS Sparneck im Pfarrheim Sparneck Gebühr: 3.00 €, Jugendliche u. Studenten 1.50 € 10.10.2016 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck 11.10.2016 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich, der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung mit R. Zink – Tel. 09251/80316 15.10.2016 8.45 Uhr Tag des Pfarrgemeinderates in Zell, St. Heinrich 18.00 Uhr Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck der Kirchenbus fährt in beide Richtungen 17.10.2016 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck 18.10.2016 14.30 Uhr Eucharistiefeier zum Seniorennachmittag in Sparneck anschl. gemütliches Beisammensein bei Kaffee u. Kuchen Vortrag von Pfr. Alexander Brehm “Damit die Verbindung nicht abreißt” – das Rosenkranzgebet heute – Mitfahrgelegenheit ab Zell, 14.00 Uhr St. Heinrich, Sparneck 14.00 Uhr, Bug 14.10 Uhr und Weißdorf 14.15 Uhr 15 21.10.2016 20.00 Uhr Vortragsabend im Rahmen der Erwachsenenbildung von Heiner Brünkmann, Gefrees zum Thema: “Nordland -eine skandinavische Reise” in Kooperation mit der VHS Sparneck im Pfarrheim Sparneck, Gebühr: 3.00 €, Jugendliche und Studenten 1.50 € 22.10.2016 18.00 Uhr Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck – der Kirchenbus fährt in beide Richtungen 23.10.2016 19.00 Uhr Taizé-Gebet im katholischen Pfarrheim, Sparneck 24.10.2016 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck 25.10.2016 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich, der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung mit K. Häußinger 29.10.2016 18.00 Uhr Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck – der Kirchenbus fährt in beide Richtungen 31.10.2016 Herbstferien – keine Seniorengymnastik Vereinsnachrichten und -veranstaltungen 01.10.2016: Turn- und Sportverein Zell Weinfest, TSV-Heim 02.10.2016: Bauernhofmusem Tennafest, Kleinlosnitz 06.10.2016: Zimmerstutzen-Schützen-Club Zell 19.00 Uhr Forellenessen, Schützenhaus 13.10.2016: Seniorenkreis Evang. Kirche 14.00 Uhr Seniorennachmittag, Gemeindehaus 14.10.2016: Schützenverein Friedmannsdorf 19.30 Uhr Schlachtschüsselessen, Schützenheim 15.10.2016: Laienspielgruppe Zell 20.00 Uhr Theater, Schützenhof 16.10.2016: Markt Zell im Fichtelgebirge Herbstkirchweih, Marktplatz 22.10.2016: Laienspielgruppe Zell 20.00 Uhr Theater, Schützenhof 22.10.2016: Hollerstaudn Gartenverein Zell 14.00 – 15.30 Uhr Pflanzentausch, Bauernhofmuseum Kleinlosnitz 23.10.2016: Laienspielgruppe Zell 14.30 Uhr Theater, Schützenhof 29.10.2016: Laienspielgruppe Zell 20.00 Uhr Theater, Schützenhof 31.10.2016: DLRG-Ortsverein Zell-Jugend 17.30 Uhr Halloweenparty, Sankt Heinrich Tennisclub 30-jähriges Vereinsjubiläum des „Tennisclub Waldstein Zell e.V.“ Die Erfolge von Boris Becker und Steffi Graf lösten in Deutschland einen Tennis-Boom aus. Auch die Zeller ließen sich davon anstecken und gründeten im Jahr 1986 den Tennisclub „TC-Waldstein-Zell“. Zum 30-jährigen Jubiläum lud die Vereinsvorsitzende Rositha Schmiedel zu einem internen Jubiläum auf dem Tennis16 gelände an der Walpenreuther Straße ein. Bei schönstem Wetter trafen sich Mitglieder bei Kaffee und Kuchen, genossen die angenehme Atmosphäre und beobachteten den Spielbetrieb auf den gepflegten Tennisplätzen. Am Abend machte der Duft eines Spanferkels Appetit und die von den Damen des Vereins selbst bereiteten Salate schmeckten vorzüglich dazu. Gegen Ende des gemütlichen Beisammenseins ergriff der zweite Vorsitzende Jürgen Last das Wort und bedankte sich bei Karl-Heinz Stöhr, der das Spanferkel gespendet hatte. Noch viel mehr dankte er Stöhr für dessen langjährige Tätigkeit als Platzwart, die er seit 1988 mit größter Sorgfalt wahrnimmt, ernannte ihn zum Ehrenmitglied des Vereins und überreichte ihm dazu eine Urkunde. Lange saßen die Freunde des Tennissports noch zusammen, schwelgten in Erinnerungen und lachten über manche Episode. Wolfgang Ehmann Schriftführer des TC-Waldstein Schillerstraße 2, 95239 Zell im Fichtelgebirge Wir gratulieren nachträglich ... Herrn Helmut Popp zum 90. Geburtstag Frau Marie Hirth zum 90. Geburtstag (Heiko, Christian, Hermann, Kerstin, Tochter Marianne Frank, Enkel Manuel und Matthias Bausback und 1.Bürgermeister Horst Penzel) (mit 2. Bürgermeister Erich Hilpert, Tochter Sonja Hager, Pfarrerin Marina Rauh und Schwiegersohn Reinhard Hager) Frau Elisabeth Flessa zum 95. Geburtstag (mit 1. Bürgermeister Horst Penzel) (mit ihren Kindern Waldemar Flessa, Anneliese Valentin, Gerhard Flessa, Gertrud Hausold, Pfarrerin Marina Rauh und 2. Bürgermeister Erich Hilpert ) ( Auf dem Bild fehlt die Tochter Erika Bloß ) Frau Frieda Gabber zum 90. Geburtstag Herrn und Frau Konrad und Luise Chlodwig zur Diamantenen Hochzeit Herrn Albrecht Kern zum 92. Geburtstag (mit Enkelin Heidi Sommer, Tochter Rosemarie Hirmke und 2.Bürgermeister Erich Hilpert) (mit 1.Bürgermeister Horst Penzel, Pfarrerin Marina Rauh und stellvertr. Landrat Hans-Peter Baumann) 17 Wir gratulieren nachträglich im Seniorenhaus Nachruf Der Kaninchenzuchtverein Zell e.V. trauert um sein Mitglied Peter Hübsch Wir werden ihm immer ein ehrendes Gedenken bewahren. Die Vorstandschaft Frau Maria Beck zum 85. Geburtstag (mit 1. Bürgermeister Horst Penzel, Tochter Ingrid Kuhn, Heimleiter Dr. Dieter Hahn, stellvertr. Heimleiter Adrian Wagner und Pflegerin) Redaktioneller Hinweis An die Evangelische Kirche, Frau Petra Linhardt und Frau Pfarrerin Marina Rauh, die Katholische Kirche, Herrn Kurt Häußinger, alle Vereine, Verbände, Organisationen und die Leser des Gemeindeblattes! In ziemlich genau 25 Jahren als Mitarbeiterin der Marktgemeinde Zell habe ich 5 Jahre das Gemeindeblatt erstellt. Nun beginnt für mich ein neuer Lebensabschnitt. Ab 01.10.2016 bin ich Rentnerin. Ich möchte mich auf diesem Weg für die stets offene Zusammenarbeit mit Ihnen und all meinen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich bedanken. Gleichzeitig möchte ich Sie bitten, meiner Nachfolgerin Jennifer Wagner das gleiche Vertrauen wie mir entgegen zu bringen. Ein offenes Wort ist immer willkommen und kann helfen, viele Missverständnisse zu vermeiden. Bitte bedenken Sie: „Aller Anfang ist schwer!“ „Also Ade, man sieht sich“ Eure Hannelore Homner Frau Frieda Adam zum 96. Geburtstag (Jana Merkert, Matthias und Nicole Adam, 1. Bürgermeister Horst Penzel, Heimleiter Dr. Dieter Hahn, Irma Adam, Bernd Adam, Klaus Adam und Benedikt) Nachruf Jennifer Wagner ist ab 01. Oktober 2016 zuständig für die amtlichen Nachrichten im Gemeindeblatt. 18
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