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Johann-Schöner-Gymnasium
Bodelschwinghstraße 2
 97753 Karlstadt
Telefon 09353/985750
Telefax 09353/4156
An die
Eltern und Erziehungsberechtigten
der Schülerinnen und Schüler
der Jahrgangsstufe 9
Karlstadt, den 04.10.2016
Neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 an
Stelle der ersten oder zweiten Fremdsprache
Sehr verehrte Eltern,
die Schulordnung bietet die Möglichkeit, nach Jahrgangsstufe 9 im Rahmen ihrer qualitativen und quantitativen Ressourcen die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache
durch eine in Jahrgangsstufe 10 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anzubieten. Diese Fremdsprache ist dann neben der fortgeführten Fremdsprache bis zum Ende der
Jahrgangsstufe 12 zu belegen. Aus schulorganisatorischen Gründen kann i.d.R. am JSG nur
die zweite Fremdsprache, d.h. Französisch oder Latein, abgewählt werden. Bei großer Nachfrage, mind. 18 Schüler, kann auch die erste Fremdsprache abgewählt werden.
Im Klartext heißt das für Schüler/Schülerinnen des JSG:
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Ihre Tochter/ihr Sohn kann ab dem folgenden Schuljahr die zweite Fremdsprache –
bei uns L oder F– ablegen, bei großer Nachfrage statt der zweiten auch die erste
Fremdsprache, bei uns Englisch.
Statt ihrer wählt sie/er eine sog. „neu einsetzende spät beginnende“ Fremdsprache.
Auf Grund unserer momentanen personellen Ressourcen können wir Französisch statt Latein oder Spanisch statt Latein bzw. Französisch oder Spanisch
statt Englisch anbieten.
Diese Fremdsprache ist 4 Halbjahre bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 zu belegen.
Außerdem müssen mindestens 3 Halbjahre (bei Anwendung der Optionsregel
nur 2 Halbjahre) in das Abitur eingebracht werden. Sie kann als mündliches 5. Abiturprüfungsfach (Kolloqium) gewählt werden. Dann müssen alle 4 Halbjahre in das
Abitur eingebracht werden. Die Wahl einer spät beginnenden Fremdsprache beeinflusst die Wahl der Fächer in der Oberstufe(www.gymnasium.bayern.de → Fächerwahl und Belegung → Stundentafel → Besonderheiten bzw. → Fächerplaner)
Wer Latein als zweite Fremdsprache abwählt und ab Jahrgangsstufe 10 durch eine
neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzt, hat den Nachweis des großen Latinums nicht erbracht. Für das kleine Latinum reicht die Note ausreichend am
Ende der Jahrgangsstufe 9.
Für den Erwerb des großen Latinums gelten folgende Bedingungen:
Am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 muss in einer Feststellungsprüfung (mündlich
und schriftlich) die Note „ausreichend“ oder besser erreicht werden. Die Gesamtnote
für die in der Jahrgangsstufe 9 erbrachten mündlichen Leistungen zählt auf Antrag als
mündlicher Teil der Feststellungsprüfung. Der schriftlichen Prüfung wird eine anspruchsvollere Cicero-Stelle oder ein im Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Text zu
Grunde gelegt. Schriftlicher und mündlicher Teil werden im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.
Ein Rücktritt von der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache und eine
Wiederaufnahme der bisherigen Sprachfolge ist nur in absoluten Ausnahmefällen
und mit Genehmigung des Schulleiters möglich.
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Insgesamt stellt sich für mich die Angelegenheit wie folgt dar:
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Die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Sprachkompetenz in den modernen Fremdsprachen zu ergänzen und
auszuweiten.
Die gebotene Chance kann jedoch sinnvoll nur von Schülern genutzt werden, die
sprachlich begabt sind und Fremdsprachen mit Freude und engagiert lernen.
Die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ist ein anspruchsvolles Angebot – zwei Fremdsprachen in der Oberstufe!! – und sollte auf keinen Fall als Möglichkeit gesehen / missverstanden werden, einer ungeliebten ersten oder zweiten Fremdsprache zu entgehen. Ein Um- und Abwahl aus solchen Motiven wird meines Erachtens große Probleme nach sich ziehen. Schüler, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 9
Mühe mit den Fremdsprachen hatten (z.B. Note 4 oder schlechter), ist die Wahl einer
neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache deshalb kaum anzuraten.
Ich bitte Sie den Erhalt dieses Schreibens zu bestätigen und anzukreuzen, ob Ihre Tochter/Ihr Sohn daran interessiert ist, an Stelle der 1. bzw. 2. Fremdsprache eine spät beginnende Fremdsprache verbindlich zu wählen. Ihre Kinder werden nach Auswertung der
Rückmeldungen umgehend über die Ergebnisse bzw. Planungen zur spät beginnenden
Fremdsprache informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Häusler, OStD
Schulleiter
Zurück an das Sekretariat über die Klassenleiterin/den Klassenleiter bis 07.04.2017
Ich bestätige, die Elterninformation zur spät beginnenden Fremdsprache erhalten zu haben.
Mein Sohn/meine Tochter ………………….…………….. besucht die Klasse ………
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Mein Sohn/meine Tochter beabsichtigt nicht, die 1. bzw. 2. Fremdsprache zu ersetzen.
Verbindliche Anmeldung:
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O
Mein Sohn/meine Tochter möchte die 1. Fremdsprache (Englisch) durch Spanisch
ersetzen.
Mein Sohn/meine Tochter möchte die 2. Fremdsprache (L oder F) durch Spanisch
ersetzen, wenn Englisch wegen zuwenig Interessenten nicht abgelegt werden kann.
O
Mein Sohn/meine Tochter möchte die 2. Fremdsprache (L oder F) durch Spanisch
ersetzten.
O
Mein Sohn/meine Tochter möchte die 2. Fremdsprache Latein durch Französisch ersetzen.
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(Ort, Datum)
……………………………
(Unterschrift)
Bitte Zutreffendes ankreuzen!
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