en Johann-Schöner-Gymnasium Bodelschwinghstraße 2 97753 Karlstadt Telefon 09353/985750 Telefax 09353/4156 An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 Karlstadt, den 04.10.2016 Neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 an Stelle der ersten oder zweiten Fremdsprache Sehr verehrte Eltern, die Schulordnung bietet die Möglichkeit, nach Jahrgangsstufe 9 im Rahmen ihrer qualitativen und quantitativen Ressourcen die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 10 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anzubieten. Diese Fremdsprache ist dann neben der fortgeführten Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 zu belegen. Aus schulorganisatorischen Gründen kann i.d.R. am JSG nur die zweite Fremdsprache, d.h. Französisch oder Latein, abgewählt werden. Bei großer Nachfrage, mind. 18 Schüler, kann auch die erste Fremdsprache abgewählt werden. Im Klartext heißt das für Schüler/Schülerinnen des JSG: - - - - - Ihre Tochter/ihr Sohn kann ab dem folgenden Schuljahr die zweite Fremdsprache – bei uns L oder F– ablegen, bei großer Nachfrage statt der zweiten auch die erste Fremdsprache, bei uns Englisch. Statt ihrer wählt sie/er eine sog. „neu einsetzende spät beginnende“ Fremdsprache. Auf Grund unserer momentanen personellen Ressourcen können wir Französisch statt Latein oder Spanisch statt Latein bzw. Französisch oder Spanisch statt Englisch anbieten. Diese Fremdsprache ist 4 Halbjahre bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 zu belegen. Außerdem müssen mindestens 3 Halbjahre (bei Anwendung der Optionsregel nur 2 Halbjahre) in das Abitur eingebracht werden. Sie kann als mündliches 5. Abiturprüfungsfach (Kolloqium) gewählt werden. Dann müssen alle 4 Halbjahre in das Abitur eingebracht werden. Die Wahl einer spät beginnenden Fremdsprache beeinflusst die Wahl der Fächer in der Oberstufe(www.gymnasium.bayern.de → Fächerwahl und Belegung → Stundentafel → Besonderheiten bzw. → Fächerplaner) Wer Latein als zweite Fremdsprache abwählt und ab Jahrgangsstufe 10 durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzt, hat den Nachweis des großen Latinums nicht erbracht. Für das kleine Latinum reicht die Note ausreichend am Ende der Jahrgangsstufe 9. Für den Erwerb des großen Latinums gelten folgende Bedingungen: Am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 muss in einer Feststellungsprüfung (mündlich und schriftlich) die Note „ausreichend“ oder besser erreicht werden. Die Gesamtnote für die in der Jahrgangsstufe 9 erbrachten mündlichen Leistungen zählt auf Antrag als mündlicher Teil der Feststellungsprüfung. Der schriftlichen Prüfung wird eine anspruchsvollere Cicero-Stelle oder ein im Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Text zu Grunde gelegt. Schriftlicher und mündlicher Teil werden im Verhältnis 2 : 1 gewichtet. Ein Rücktritt von der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache und eine Wiederaufnahme der bisherigen Sprachfolge ist nur in absoluten Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Schulleiters möglich. 1 Insgesamt stellt sich für mich die Angelegenheit wie folgt dar: - - Die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Sprachkompetenz in den modernen Fremdsprachen zu ergänzen und auszuweiten. Die gebotene Chance kann jedoch sinnvoll nur von Schülern genutzt werden, die sprachlich begabt sind und Fremdsprachen mit Freude und engagiert lernen. Die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ist ein anspruchsvolles Angebot – zwei Fremdsprachen in der Oberstufe!! – und sollte auf keinen Fall als Möglichkeit gesehen / missverstanden werden, einer ungeliebten ersten oder zweiten Fremdsprache zu entgehen. Ein Um- und Abwahl aus solchen Motiven wird meines Erachtens große Probleme nach sich ziehen. Schüler, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 Mühe mit den Fremdsprachen hatten (z.B. Note 4 oder schlechter), ist die Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache deshalb kaum anzuraten. Ich bitte Sie den Erhalt dieses Schreibens zu bestätigen und anzukreuzen, ob Ihre Tochter/Ihr Sohn daran interessiert ist, an Stelle der 1. bzw. 2. Fremdsprache eine spät beginnende Fremdsprache verbindlich zu wählen. Ihre Kinder werden nach Auswertung der Rückmeldungen umgehend über die Ergebnisse bzw. Planungen zur spät beginnenden Fremdsprache informiert. Mit freundlichen Grüßen Albert Häusler, OStD Schulleiter Zurück an das Sekretariat über die Klassenleiterin/den Klassenleiter bis 07.04.2017 Ich bestätige, die Elterninformation zur spät beginnenden Fremdsprache erhalten zu haben. Mein Sohn/meine Tochter ………………….…………….. besucht die Klasse ……… O Mein Sohn/meine Tochter beabsichtigt nicht, die 1. bzw. 2. Fremdsprache zu ersetzen. Verbindliche Anmeldung: O O Mein Sohn/meine Tochter möchte die 1. Fremdsprache (Englisch) durch Spanisch ersetzen. Mein Sohn/meine Tochter möchte die 2. Fremdsprache (L oder F) durch Spanisch ersetzen, wenn Englisch wegen zuwenig Interessenten nicht abgelegt werden kann. O Mein Sohn/meine Tochter möchte die 2. Fremdsprache (L oder F) durch Spanisch ersetzten. O Mein Sohn/meine Tochter möchte die 2. Fremdsprache Latein durch Französisch ersetzen. ……………………………………. (Ort, Datum) …………………………… (Unterschrift) Bitte Zutreffendes ankreuzen! 2
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