1 Swiss Travel Day 27. Oktober 2016 Kongresshaus Zürich Informationen für Aussteller Inhalt Daten Ihr Modulstand Einrichten & Ausräumen Technische Anschlüsse Standbetrieb Transport & Zoll Ausstellertickets Kontakte Parkplätze Allgemeine Geschäftsbedingungen Formular Elektrizität Formular Blendenbeschriftung Formular Zusatzeinrichtung 3 4 5 7 8 9 10 11 12 13 16 18 19 TTW Management AG | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich | +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] 2 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Allgemeine Informationen Ihre Ansprechpartner Viktoria Jeggli Enya Eisenhut Andrea Ramalho Head of TTW Projects & Administration Projects & Administration [email protected] [email protected] [email protected] Öffnungszeiten HB fers . ParadePlatz tr. Tessinerstr. str. . g Kon ai -Qu r. nst ven P s hau s res isan l Gu era Gen ride istr str. G tho r. dst ar otth Cla CH-8002 Zürich tr. Töd Claridenstrasse 5 her Esc Kongresshaus Zürich P gss öni ik Dre Bee eg erw ich Ble HB tr. rstr cke . tr. ers re Hauptbahnhof Kongresshaus n zer /Lu ard tth Go swil St. per Rap Chur rnardino S. Be Tessinerstr. . istr e Gen g Kon s au ssh -Q isan Gu ral uai r. str. Töd str. her Esc str. ven P nst ride str. hur Wintert n / D St.Galle Ber n Gen f Cla D tho Bee P gs öni reik ard Limmatquai Bahnhofstr. Tals Sto f Gen g ich th Got Kloten ParadePlatz e erw Ble Flughafen Limmatquai Bahnhofstr. tr. rstr Gen Location Tals 09.00 h –18.00 h cke 27.10.2016 Sto Donnerstag 3 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Daten Fristen Elektrizität Montag 26.09.2016 Formular 1, Seite 16 Blendenbeschriftung Montag 26.09.2016 Formular 2, Seite 18 Zusatzeinrichtung Montag 26.09.2016 Formular 3, Seite 19 Ausstellertickets Montag 10.10.2016 www.ttw.ch /zuerich Sämtliche Formulare müssen fristgerecht eingereicht werden. Für zu spät bestellte Leistungen wird ein Zuschlag von 60% erhoben. Aufbauzeiten Einrichten der Stände Donnerstag 27.10.2016 07.00h – 8.30h Öffnungszeiten Donnerstag 27.10.2016 09.00h – 18.00h Ausräumen der Stände Donnerstag 27.10.2016 18.00h – 18.30h 4 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Ihr Modulstand Grösse Theke Light Theke Barstuhl Tisch (Ø 80 cm) Stuhl Modulstand Light (jeweils 2m tief) 4 m2 1 – 1 – – 6 m 1 – 2 – – 2 Antonio Meloni Modulstand (jeweils 3m tief) 2 – 1 – 1 [email protected] 2 12 m – 1 – 1 3 2 – 1 – 1 4 – 1 – 1 4 9 m 15 m 18 m 2 Folgende Leistungen sind inklusive: Offizieller Standbauer - Abfallentsorgung - Standreinigung - Ausstellertickets (pro 3m2 1 Gratisticket) - Standfläche - Standkonstruktion - Teppich - Standbeleuchtung - Standbeschriftung (4-6m2-Stand 20 Buchstaben, grössere Stände max. 30 Buchstaben) 3-D-ART Antonio Meloni Cheerstrasse 16 CH-6014 Luzern +41 (0)41 250 60 60 [email protected] www.3-d-art.ch 5 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Einrichten & Ausräumen der Modulstände Einrichten und Dekorieren der Stände Aussteller dürfen nur Einrichtungen und Dekorationen anbringen, die andere Aussteller in keiner Weise benachteiligen. Die TTW Management AG behält sich das Recht vor, jegliche Einrichtungen oder Dekorationen, die dem allgemeinen Erscheinungsbild der Ausstellung schaden, Notausgänge blockieren, eine Gefahr darstellen, die Standnachbarn oder die Besucher belästigen könnten, auf Kosten, Risiko und Gefahr des betreffenden Standinhabers/Ausstellers zu entfernen oder ändern zu lassen. Es dürfen auch keine Gegenstände in den öffentlichen Bereichen (alles, was ausserhalb der gemieteten Standfläche liegt, wie z.B. Besuchergänge, Relax-Zonen usw.) zu liegen kommen. Mietmobiliar, Standeinrichtung Der offizielle Standbauer des TTW bietet diverses Mietmobiliar und Einrichtungsgegenstände an (Wände, Standeinrichtungen, Podeste, Türen, Tablare, Prospektständer usw.). Gemietete Wände bzw. Mobiliar und Einrichtungsgegenstände sind nach der Messe in wieder gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Es dürfen keine Bostitch-Klammern, Nägel und Schrauben verwendet werden Ebenso sind ein- und doppelseitige Kleber sowie Klettbänder sauber zu entfernen. Allfällige Reinigungen sowie Beschädigungen werden dem Aussteller nach effektivem Aufwand direkt durch den offiziellen Standbauer verrechnet. Allgemeine Sicherheitsvorschriften Durch die Inbetriebnahme von Maschinen, Anlagen, Apparaten oder anderen Gegenständen darf keinerlei Gefahr für die Ausstellung, die Aussteller oder die Besucher entstehen. Die Aussteller haben sich an die Vorschriften des Kongresshaus Zürich und dessen Personal sowie der SUVA zu halten. Es dürfen keine Verbrennungsmotoren im Innern des Gebäudes in Betrieb genommen werden. Brandgefährliches Ausstellungsmaterial darf nur mit expliziter Bewilligung der Messeleitung und der Feuerpolizei in die Hallen gebracht werden. Die frei werdende Hitze darf 45°C nicht überschreiten. Das ganze Gebäude ist mit Sprinklern, Feuerlöschern und -schläuchen versehen. Die Aussteller sind gebeten alle nötigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit bei Warentransporten weder Boden, Spannteppiche, Wände noch die Köpfe der Sprinkleranlagen, welche unter der Decke hervorragen, beschädigt werden. Die Sprinklerköpfe dürfen nicht zur Befestigung von Kabeln, Lichtquellen oder Plakaten verwendet werden. Der Aussteller ist verantwortlich, die Notausgänge absolut frei zu halten. Keine Kleiderständer, Kartons, Gepäck usw. dürfen den Zugang zu diesen Notausgängen versperren. Stand- / Blendenbeschriftung Die Blendenbeschriftung ist inbegriffen (4-6m2 20 Buchstaben, grössere Stände 30 Buchstaben, der Mehrpreis pro Buchstabe beträgt CHF 5.–) und muss separat bestellt werden. Die Beschriftungen werden auf einheitlichen roten Standblenden aufgeklebt. Die Schrifthöhe beträgt 10cm. Schrifttyp Helvetica, einheitlich 6 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] weiss. Andere Farben, Schriftzüge und Logos sind gegen Bezahlung und auf Anfrage beim offiziellen Standbauer erhältlich. Die Blendenbeschriftungen müssen mit dem entsprechenden Formular auf Seite 18 bis spätestens 26.09.2016 bestellt werden. Abfallentsorgung Die Entsorgung von Abfallsäcken vom Stand ist in den Preisen inbegriffen. Ihre eigens mitgebrachten Abfallsäcke sind abends in den Hallengängen vor dem Stand zu platzieren. Nur diese Säcke werden von den Reinigungsdiensten weggeräumt. Sämtliches liegen gelassenes Material o.Ä. wird nach Messeschluss vom Reinigungsdienst automatisch entsorgt und dem Aussteller nach Aufwand verrechnet. Die TTW Management AG übernimmt keine Haftung für die Entsorgung. 7 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Technische Anschlüsse Es ist zu beachten, dass sämtliche technischen Anschlüsse fristgerecht bestellt werden müssen (mit Formular 1, Seite 16). Für zu spät bestellte Leistungen wird ein Zuschlag von 60% auf allen technischen Anschlüssen und Dienstleistungen erhoben. Anmeldetermine sind auf den jeweiligen Formularen angegeben. Die elektrischen Anschlüsse an Geräten sowie die Inbetriebnahme von Geräten sind im Preis nicht inbegriffen. Jegliche Manipulation an Installationen ist verboten. Für dadurch entstandene Schäden haftet der Aussteller vollumfänglich. Elektrizität Es ist der exakte Strombedarf zu berechnen und bei der Bestellung abzugeben. Es sind eher höhere Anschlusswerte der verwendeten Geräte als die Errechneten anzugeben. Die Kosten für Netzabstürze werden dem Verursacher nach Aufwand berechnet. Der Stromverbrauch ist im Preis bereits inbegriffen. 1×220 V bis 2 kWh, CHF 80.– 3×380 V / 10 A / 6 kWh, CHF 145.– Internet WLAN im ganzen Gebäude inbegriffen! 10 Mbit/s Up- und Download. ADSL-Leitung auf Anfrage für CHF 150.– verfügbar (Bestellung bei TTW Management AG). 8 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Standbetrieb Catering Aussteller welche Catering beanspruchen wollen, müssen den folgenden Auszug aus dem «Reglement für Ausstellungen» Kongresshaus Zürich beachten: 10.) Die Wirtschaftsführung in allen Räumen ist ausschliesslich Sache des Kongresshauses Zürich. Das Einrichten von Konusmationsständen jeder Art ist untersagt. Kontakt für Standcatering Kongresshaus Kongresshaus Zürich Frau Dominique Walter +41 (0)44 206 36 23 [email protected] Musik- und Lizenzgebühr Geräuschvolle Veranstaltungen, Musik-Darbietungen und Animationen sind ohne Bewilligung nicht erlaubt! Allfällige Ausnahmen werden ausschliesslich durch die TTW Management AG bewilligt. Diese Bewilligung muss spätestens 3 Wochen vor Messebeginn beantragt werden. Sie wird erst nach Rücksprache mit den Nachbarständen erteilt und ist kostenpflichtig (CHF 500.– ). Der Aussteller muss sämtliche Musikausstrah lungen (Unterhaltung, Tonfilm, Hintergrundmusik etc.), welche auf dem Stand organisiert werden, mindestens 10 Tage vor Messebeginn bei der Schweizer Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA) anmelden. SUISA Avenue du Grammont 11bis CH-1007 Lausanne VD +41 (0)21 614 32 32 [email protected] 9 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Transport und Zoll Falls Waren vor dem TTW direkt ins Kongresshaus geliefert werden, stellen Sie bitte sicher, dass diese erst ab Dienstag, 25. Oktober 2016 dort eintreffen. Die Messeorganisation und das Kongresshaus Zürich übernehmen keine Haftung für nicht korrekt gelieferte Waren. WICHTIG: Es werden keine Waren angenommen, für welche nachträgliche Zollkosten oder zusätzliche Porto-/Lieferkosten zu bezahlen sind. D.h. der Aussteller muss sicher gehen, dass alle Liefer- und Zollkosten korrekt bis zum Kongresshaus Zürich gedeckt sind. Adresse für Postsendungen Betriebsgesellschaft Kongresshaus Zürich AG Warenanlieferung TTW – Swiss Travel Day 2016 Standnummer + Standname Beethovenstrasse 4 CH-8002 Zürich Es ist sehr wichtig, dass auf keinen Fall an die Gotthardstrasse 5 geliefert wird. Die Warenanlieferung ist an der Beethovenstrasse 4, CH-8002 Zürich! Speditionskontakt Gondrand AG +41 (0)44 315 44 10 www.gondrand.ch Grenzfilialen Gondrand Basel-Weil-Autobahn (BS) and Thayngen (SH) Eine schriftliche Bestellung im Voraus ist notwendig. Zollabwicklung Die Zollabwicklung findet direkt im Kongresshaus statt (Voranmeldung). ! 10 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Ausstellertickets Die Aussteller erhalten von der TTW Management AG eine E-Mail mit einem Bestelllink sowie dem persönlichen Promo-Code. Der Promo-Code muss auf www.ttw.ch/zuerich oder in der E-Mail beigefügten Bestelllink eingegeben werden. Das entsprechende Gratiskontingent wird bei der Eingabe des Promo-Codes automatisch in Abzug gebracht. Jeder Aussteller erhält pro 3m2 ein Ausstellerticket kostenlos. Mit dem Ausstellerticket können die Hallen an den Messetagen bereits 120 Minuten vor Messebeginn betreten werden (ab 7 Uhr). Sie berechtigen zum TTW-Messeeintritt am Ausstellungstag. Die Karten sind persönlich und nicht übertragbar. Bitte beachten Sie, dass Sie gleichzeitig auch die Ausstellertickets für Ihre Unteraussteller bestellen, da diese von uns keine entsprechenden Informationen erhalten. Das ausgedruckte Ticket muss an den Event mitgebracht werden und wird als obligatorischer persönlicher Badge für die Messe verwendet. Die Registrierung muss bis spätestens 10.10.2016 erfolgt sein. 11 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Kontakte Organisation TTW Management AG Hammerstrasse 81, Postfach 1331 CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 [email protected] www.ttw.ch/zuerich Location Kongresshaus Zürich Claridenstrasse 5 CH-8002 Zürich Frau Michele Eckert +41 (0)44 206 36 52 [email protected] Offizieller Standbauer 3-D-Art Herr Antonio Meloni Cheerstrasse 16 CH-6014 Luzern +41 (0)41 250 60 60 [email protected] www.3-d-art.ch Standcatering Kongresshaus Zürich Frau Dominique Walter +41 (0)44 206 36 23 [email protected] Notfälle Polizei Feuerwehr Unispital Zürich Sanität vor Ort 117 118 +41 (0)44 255 11 11 +41 (0)44 206 36 50 12 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Parkplätze Das Kongresshaus hat keine zu reservierende Parkplätze (auch nicht für Warenanlieferung). Parkhäuser in der Zürcher CityAnreise vom Parkhaus bis zum Kongresshaus mit dem öffentlichen Verkehr und zu Fuss Parkhaus Park Hyatt Beethovenstrasse 20, CH-8002 Zürich Angebot: 267 Parkplätze Öffnungszeiten: täglich durchgehend Unmittelbar neben dem Kongresshaus Parkhaus Bleicherweg Beethovenstrasse 35, CH-8002 Zürich Angebot: 150 Parkplätze Öffnungszeiten: Mo bis So 06.00h – 04.30h In Gehdistanz zum Kongresshaus: ca. 5 Minuten Parkhaus Opéra Utoquai 49, CH-8008 Zürich Angebot: 299 Plätze Öffnungszeiten: täglich durchgehend In Gehdistanz zum Kongresshaus: ca. 15 Minuten Parkhaus Hohe Promenade Rämistrasse 22a, CH-8001 Zürich Angebot: 610 Plätze (Kurzparking und Dauermiete) Öffnungszeiten: täglich durchgehend Parkhaus Utoquai Färberstrasse 6, 8008 Zürich Angebot: 75 Parkplätze Öffnungszeiten: Mo bis So 06.00h – 02.30h Vom Bellevue aus Tram Nr. 2, 5, 8, 9 und 11 bis Haltestelle Bürkliplatz. Gehdistanz von Haltestelle bis zum Kongresshaus ca. 10 min. Parkhaus Urania Uraniastrasse 3, CH-8001 Zürich Angebot: 602 Plätze (davon 416 Kurzparking) Öffnungszeiten: täglich durchgehend Parkhaus Globus Löwenstrasse, CH-8001 Zürich Angebot: 164 Parkplätze Öffnungszeiten: täglich durchgehend Tram Nr. 6, 7 und 13 bis Haltestelle Stockerstrasse / Bleicherweg. Gehdistanz von Haltestelle bis zum Kongresshaus: ca. 10 min. Tram Nr. 6, 7 und 13 bis Haltestelle Stockerstrasse/Bleicherweg. Gehdistanz von Haltestelle bis zum Kongresshaus: ca. 10 min. Parkhaus Jelmoli Steinmühleplatz 1, CH-8001 Zürich Angebot: 240 Plätze Öffnungszeiten: täglich 06.00h – 01.00h Tram Nr. 6, 7 und 13 bis Haltestelle Stockerstrasse/Bleicherweg. Gehdistanz von Haltestelle bis zum Kongresshaus: ca. 10 min. Tram Nr. 2 bis Haltestelle Bürkliplatz. Gehdistanz von Haltestelle bis zum Kongresshaus ca. 10 min Weitere Informationen unter www.pls-zh.ch und www.zvv.ch 13 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Allgemeine Geschäftsbedingungen Organisation Der TTW Deutschschweiz wird von der TTW Management AG, Hammerstrasse 81, CH-8032 Zürich, organisiert. Anmeldung/Unterschrift/Annahme Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn sie auf dem offiziellen Formular erfolgt und mit Stempel und rechts gültiger Unterschrift versehen ist. Mit dieser Unterschrift auf dem Anmeldeformular akzeptiert der Aussteller das vor- liegende Reglement. Über die definitive Anmeldung entscheidet die TTW Management AG. Sie kann Anmeldungen ohne Begründungen zurückweisen. Die Anmeldung gilt als Vertrag, wenn sie von der TTW Management AG schriftlich bestätigt wird. Rücktritt Firmen, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht entschädigungslos entlassen werden. Verzichtet ein Aussteller nach Anmeldung auf eine Messebeteiligung, so hat er an die Verwaltungskosten eine Entschädigung von 20% der Totalkosten, jedoch mindestens CHF 1000.– zu bezahlen. Dies auch dann, wenn der Stand später wieder vermietet werden kann. Bei Annullation ab 01.08.2015 haftet der Aussteller für die volle Standmiete und allfällige Nebenkosten. Sollte der Aussteller nicht beim TTW aufgenommen werden, wird ihm das innert kürzester Frist mitgeteilt. Der TTW haftet nicht für Schäden, die dem Aussteller infolge der Absage entstehen. Zahlungstermine/Zahlungskonditionen Die Teilnahmegebühren sind ohne jegliche Abzüge nach Erhalt der Rechnung fristgerecht zu begleichen. Ohne vorgängige Rechnungsbegleichung sind der Standaufbau und die Teilnahme an der Messe nicht möglich. Zahlungsverzüge werden mit 5% Zins belastet. Aufgrund der schweizerischen Rechtsverordnung ist die TTW Management AG verpflichtet, auf die Standmiete und die weiteren Dienstleistungen die Mehrwertsteuer von 8.0% in Rechnung zu stellen, welche separat ausgewiesen wird. Alle genannten Preise in dieser Liste, sofern nicht speziell erwähnt, verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Dies gilt sowohl für schweizerische wie ausländische Aussteller. Standzuteilung Die TTW Management AG platziert die Stände nach Eingang der korrekten Anmeldungen. In der Anmeldung schriftlich geäusserte Wünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit berücksichtigt, jedoch nicht als Bedingung akzeptiert. Falls es die Umstände verlangen, kann die TTW Management AG einen Aussteller an einen anderen Ort versetzen, seinen Stand ändern (Quadratmeterzahl oder Anzahl offene Seitenwände) oder ihm einen anderen Platz zuweisen, ohne ihn speziell dafür zu entschädigen. Die zusätzliche Platzierung eines Standes, welcher nicht im Hallenplan eingezeichnet ist, muss akzeptiert werden. Werbung ausserhalb des Standes Der Aussteller verpflichtet sich, jegliche Verkaufs- und Werbetätigkeit (u.a. das Verteilen von Werbematerial, Flug- blättern usw.) ausserhalb seines Standes zu unterlassen. Sonderbewilligungen nur nach schriftlicher Abmachung mit der TTW Management AG. Bei Nichteinhalten dieser Regelung wird dem fehlbaren Vertragspartner nachträglich, ohne Rücksprache, den nicht bewilligten Auftritt in Rechnung gestellt (Mindestbetrag CHF 5000.–). Ausstellerverzeichnis Der Eintrag ins Ausstellerverzeichnis ist obligatorisch und im Preis nicht inbegriffen. Die TTW Management AG übernimmt keinerlei Verantwortung für allfällige Irrtümer oder Versäumnisse. Auszug aus dem Ausstellungsreglement des Kongresshauses Zürich Ziffer 2 Absatz 2: «Entsprechend den Vorschriften des Feuerwehrinspektorates darf zur Gestaltung der Ausstellung kein feuergefährliches Dekorationsmaterial verwendet werden. Treppen und Türen dürfen unter keinen Umständen verstellt werden und die Passagen für das Publikum sind, gemäss den zu erwartenden Besucherzahlen, genügend breit zu halten.» Ziffer 3 Absatz 2: «Der Aufbau der Ausstellung hat mit äusserster Sorgfalt zu erfolgen. Bei den vermieteten Sälen handelt es sich nicht um Ausstellungshallen, sondern um Tagungsräume mit zum Teil Nussbaumtäferung und Wänden aus weichem, schallabsorbierendem Material. Jegliche Befestigung von Ausstellungsgegenständen und Reklame- material an den Decken und Wänden mit Nägeln, Stiften, Reissnägeln und Nadeln oder Kleben ist deshalb untersagt. Feste Bestuhlungen, Spiegel, Beleuchtungskörper etc. dürfen nicht oder nur unter ausdrücklicher Bewilligung durch den Betriebstechniker entfernt werden.» Das Wirten innerhalb der Ausstellung ist ausschliesslich Sache des Kongresshauses (siehe auch Punkt «Catering»). Zusammenstellung der Brandschutzrichtlinien für Messen und Veranstaltungen Allgemeines: Durch Dekorationen darf keine zusätzliche Brand gefährdung entstehen. Im Brandfall dürfen Personen nicht gefährdet und Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden. Material: Dekorationen in Räumen mit Publikumsverkehr müssen aus schwer brennbarem Material (Brandkennziffer 5.1) sein. In Räumen mit einer Sprinkleranlage genügt Material mit Brandkennziffer 4.1. Die Materialien dürfen im Brandfall weder brennend abtropfen noch giftige Gase entwickeln. In Fluchtwegen dürfen keine brennbaren Dekorationen angebracht werden. Spiel- und Reklameballone dürfen nur mit nicht brennbarem Gas oder Gasgemisch gefüllt werden. Ergänzung zum Material: Dekorationen aus Massivholz (z.B. Bretter) sind auch dort zulässig, wo schwer brennbares Material mit Brandkennziffer 5.1 verlangt wird. 14 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] Auf- und Abbauzeiten Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand innerhalb der vorgegebenen Fristen zu dekorieren und später die Deko- ration wieder zu entfernen, sowie während der Öffnungszeiten der Messe durchgehend durch Personal zu besetzen und zu betreiben. Am letzten Messetag darf mit dem, auch teilweisen, Ausräumen der Stände nicht vor dem offiziellen Messeschluss begonnen werden. Einrichtung und Dekoration der Stände Kein Aussteller darf an seinem Stand Einrichtungen und Dekorationen anbringen oder Veränderungen vornehmen, die einen anderen Aussteller in irgendeiner Weise benach- teiligen. Die TTW Management AG behält sich das Recht vor, jegliche Einrichtungen oder Dekorationen, die dem allgemeinen Erscheinungsbild der Ausstellung schaden, Notausgänge blockieren, eine Gefahr darstellen oder die Standnachbarn oder die Besucher belästigen könnten, auf Kosten, Risiko und Gefahr des betreffenden Standinhabers zu entfernen oder ändern zu lassen. Es dürfen auch keine Gegenstände in den öffentlichen Bereichen zu liegen kommen. Vorführungen/Attraktionen/Catering Vorführungen und Attraktionen an den einzelnen Ständen sind erwünscht, dürfen aber die Nachbarstände nicht stören. Die Beurteilung obliegt dem Veranstalter. An den Ständen dürfen den Besuchern Erfrischungen etc. angeboten werden, die jedoch durch das Kongresshaus bezogen werden müssen (gem. Ziffer 8 des Auszuges aus dem Reglement des Kongresshauses Zürich). Aussteller erhalten spezielle Standcatering-Konditionen. Es darf nur Ware von ausserhalb eingebracht werden, sollte diese das Kongresshaus nicht organisieren oder abdecken können. Annullation oder Anpassung der Veranstaltung Sollte aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Lage oder höherer Gewalt die Durchführung der Messe verhindert, ihre Bedeutung eingeschränkt oder ihr Charakter verändert werden, haben die Aussteller keinen Anspruch auf Entschädigung. Sollte die Messe nicht eröffnet werden können, so verfallen die Standmieten zugunsten der Messeorganisation bis zur Höhe eines Betrages, der zur Deckung der bereits entstandenen Unkosten ausreicht. Abänderung des Reglements Die TTW Management AG hat das Beschlussrecht über alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle und zur Vor- nahme aller Abänderungen und Zusätze. Diese Beschlüsse treten sofort in Kraft. Die zu einem späteren Zeitpunkt zu- gehenden Rundschreiben gelten als Bestandteil der vorliegenden Ausstellungsbedingungen. Verstösse gegen das Reglement Jeglicher Verstoss gegen irgendeine Bestimmung dieser Ausstellungsbedingungen kann den unverzüglichen Ausschluss des zuwiderhandelnden Ausstellers bewirken, ohne dass dieser einen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung hat. Versicherung Jeder TTW-Teilnehmer und jede TTW-Teilnehmerin in einem Vertragsverhältnis mit der TTW Management AG haftet für Schäden an den Ausstellungshallen des Kongresshauses und deren Einrichtungen sowie an Mitausstellern oder Dritten (inkl. TTW-Besucher und -kunden etc.), die durch ihn/sie oder durch das Standpersonal verursacht werden. Jeder TTW-Teilnehmer und jede TTW-Teilnehmerin ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer in der Schweiz ansässigen Versicherung abzuschliessen. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden muss im Minimum CHF 3 Mio. betragen. Sollte ein TTW-Teilnehmer oder eine TTW-Teilnehmerin die erforderliche Versicherung nicht aufweisen, wird die TTW Management AG zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin eine Versicherung abschliessen. Jeder TTW-Teilnehmer und jede TTW-Teil nehmerin ist gegen Feuer- und Wasserschäden (durch Löscharbeiten, Rohrbruch oder Natur verursacht) auf Kosten der TTW Management AG versichert. Die Maximaldeckung beträgt CHF 400.– pro m 2 verrechneter und bezahlter Standfläche. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für die Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen und schliesst jede Haftung aus. Der Aussteller ist dafür besorgt, an seinen ausgestellten Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Die Versicherung kostet pro Aussteller CHF 125.– exkl. MwSt. Aussteller, welche über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen, sind verpflichtet eine Kopie der Versicherungs-Police der TTW Management AG einzureichen. Streitfälle In jedem Streitfall verpflichten sich die Parteien, vor Einleitung eines Verfahrens, eine gütliche Einigung zu suchen. Der Aus- steller verpflichtet sich, seine Beschwerde der TTW Management AG schriftlich zu unterbreiten. Sollte ein Streitfall nicht gütlich geregelt werden können, gilt Zürich als Gerichtsstand und es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Im Zweifelsfall gilt der deutsche Text des vorliegenden Reglements und geht dem anderssprachigen vor. Zürich, Juni 2015 Bestellformulare für Aussteller Elektrizität Formular 1 Seite 16 Blendenbeschriftung Formular 2 Seite 18 Zusatzeinrichtung Formular 3 Seite 19 TTW Management AG | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich | +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] 16 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] TTW Zürich 2016 ELEKTRIZITÄT ELECTRICITE ELECTRICITY Formular 1 BESTELLUNG/COMMANDE/ORDER Hauptmieter/Exposant principal/Main exhibitor = invoice address Firma/Société/Company TTW Management AG Hammerstrasse 81 P.O. Box 1331 CH-8032 Zürich Fax +41 (0)44 387 57 90 [email protected] Kontakt/Contact/Contact Adresse/Adresse/Address PLZ Ort/NPA Lieu/Postal code City Tel./Tél./Tel. Fax BESTELLFRIST/DELAI/DEADLINE: ! 26.09.2016 (Nachher/après/later: +60%) ! Bitte geben Sie auf untenstehender Standskizze unbedingt an, wo Ihr bestellter Stromanschluss installiert und platziert werden muss! Nous vous prions d’indiquer sur la maquette suivante où votre connexion électrique doit être installée et située sur le stand! ! Please indicate on the grid below where your electrical connection is to be placed and installed. Beispiel/exemple/example: WELCOME DESK 6m 9m 1m Stromanschluss/connexion électrique/electrical connection 1m ZULEITUNG/ALIMENTATION/SUPPLY: 1×220 V bis 2 kWh CHF 80.– 3×380 V / 10 A / 6 kWh Beispiel für Stromberechnung nächste Seite / Exemple pour le calcul d’électricité / Example for electricity calculation next page CHF 145.– Ê Zahlungskonditionen: exkl. 8% MwSt., zahlbar bei Erhalt der Auftragsbestätigung Die Bestellung wird in Rechnung gestellt! Unterschrift, Stempel Der unterzeichnende Aussteller anerkennt die Bedingungen des TTW und den Gerichtsstand Zürich. Signature, Cachet Par sa signature, l’exposant reconnaît les conditions régies par le règlement du TTW et le for juridique de Zurich. ORT/LIEU/CITY: DATUM/DATE: Signature, Stamp With his signature, the exhibitor accepts the TTW terms and conditions and Zuich as the sole place of jurisdiction. STEMPEL/CACHET/STAMP UNTERSCHRIFT/SIGNATURE: 17 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] TTW Zürich 2016 Beispiel für Stromberechnung Exemple pour le calcul d'éléctricité Example for electricity calculation Information ELEKTRIZITÄT/ELECTRICITE/ELECTRICITY ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN INSTALLATIONS ELECTRIQUES ELECTRICAL INSTALLATIONS Für die genaue Positionierung der Installationen im Stand ist dieser Bestellung eine massstabsgetreue Standskizze beizulegen. In den Modulständen sind nur die Installation der Standbeleuchtung und dessen Stromverbrauch inbegriffen. Weitere Steckdosen und Installationen für andere Geräte müssen zusätzlich und separat bestellt werden. Berechnen Sie Ihren Strombedarf bitte genau: Aufwendungen für Netzabstürze werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung kann nicht garantiert werden. Sämtliche Installationen im Standinnern, ab der Anschlussstelle, sind Sache des Ausstellers. Diese Installationen müssen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur ausgeführt werden (Vorschriften SEV). Pour pouvoir placer l’installation selon votre stand, veuillez svp. joindre un croquis du stand à l’échelle à cette commande. Dans les stands modulaires, seule l’installation de la lumière y compris la consommation de courant sont inclus. Les prises et installations pour les autres appareils doivent être commandées séparément. Veuillez svp. calculer votre besoin en courant avec exactitude; les dépenses occasionnées par des chutes de tension seront facturées à celui qui les aura occasionnées. Un approvisionnement électrique sans interruption ne peut pas être garanti. Toutes les installations à l’intérieur des stands, depuis le lieu de raccordement, sont la responsabilité de l’exposant. Ces installations doivent être effectuées par un installateur électrique au bénéfice d’une concession (prescriptions ASE) Please provide a sketch of your stand to scale, indicating the exact location of required installations. Please note that only lighting installation and its electricity consumption is included in the price of modular stands. Additional power points and installations for other electrical appliances must be ordered separately. Please calculate your exact power requirement. Costs arising from power failures will be charged to the responsible party according to expenditure. An uninterrupted power supply cannot be guaranteed. Electrical installation from the connections provided within the stand are the responsibility of the exhibitor. All installations must be carried out by a licensed electrician (SEV regulations). 4 Halogen/halogènes/halogen-lights à 300W 6 spots/spots/spots à 100W 1 Kühlschrank/frigo/refrigerator Reserve/réserve/reserve = 1200W = 600W = 300W = 3100W Total/total/total = 5200W = distribution board max. 6 Kw. = CHF 145.– 18 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] TTW Zürich 2016 Blendenbeschriftung Inscription du bandeau Fascia Text Formular 2 BESTELLUNG/COMMANDE/ORDER Hauptmieter/Exposant principal/Main exhibitor = invoice address Firma/Société/Company TTW Management AG Hammerstrasse 81 P.O. Box 1331 CH-8032 Zürich Fax +41 (0)44 387 57 90 [email protected] Kontakt/Contact/Contact Adresse/Adresse/Address PLZ Ort/NPA Lieu/Postal code City Tel./Tél./Tel. Fax BESTELLFRIST/DELAI/DEADLINE: 26.09.2016 (Nachher/après/later: +60%) BLENDENBESCHRIFTUNG INSCRIPTION DU BANDEAU FASCIA TEXT Die Beschriftungen werden auf einheitlich weisse Standblenden aufgeklebt. Die Schrifthöhe beträgt 10 cm. Schrifttyp Helvetica, einheitlich schwarz. Andere Farben, Schriftzüge und Logos gegen Mehrpreis (auf Anfrage). Les inscriptions sont collées sur des bandeaux en blanc uniforme. La hauteur des caractères est de 10 cm. Police caractère Helvetica, noir uniforme. Autres couleurs, logos et symboles sur demande. Lettering is affixed to uniform standard white fascia panels. Lettering is 10 cm high, type-face Helvetica standard black. Other colours, lettering and logos are available from the official stand constructors at an additional charge (on request). Maximal 20 Buchstaben, 4 – 6 m2 Mehrpreis pro Buchstabe CHF 5.– Maximal 30 Buchstaben, 9 –18 m2 Mehrpreis pro Buchstabe CHF 5.– Maximal 20 caractères, 4 – 6 m2 supplément par caractère CHF 5.– Maximal 30 caractères, 9 –18 m2 supplément par caractère CHF 5.– Maximum 20 characters, 4 – 6 m2 extra charge per character CHF 5.– Maximum 30 characters, 9 –18 m2 extra charge per character CHF 5.– Blendenbeschriftung/Inscription du bandeau/Fascia text 4 – 6 m2 9 –18 m2 Blendenbeschriftung Eigengestaltung (Logo, Farbwahl etc.) CHF 100.– / Tafel (exkl. MwSt.) Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit 3-D-Art, Antonio Meloni, +41 250 60 60. Unterschrift, Stempel Der unterzeichnende Aussteller anerkennt die Bedingungen des TTW und den Gerichtsstand Zürich. Signature, Cachet Par sa signature, l’exposant reconnaît les conditions régies par le règlement du TTW et le for juridique de Zurich. ORT/LIEU/CITY: DATUM/DATE: Signature, Stamp With his signature, the exhibitor accepts the TTW terms and conditions and Zuich as the sole place of jurisdiction. STEMPEL/CACHET/STAMP UNTERSCHRIFT/SIGNATURE: 19 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected] TTW Zürich 2016 Mietmobiliar + Zusatzeinrichtung mobilier + mobilier supplémentaire furniture + additional furniture Formular 3 BESTELLUNG/COMMANDE/ORDER Hauptmieter/Exposant principal/Main exhibitor = invoice address Firma/Société/Company TTW Management AG Hammerstrasse 81 P.O. Box 1331 CH-8032 Zürich Fax +41 (0)44 387 57 90 [email protected] Kontakt/Contact/Contact Adresse/Adresse/Address PLZ Ort/NPA Lieu/Postal code City Tel./Tél./Tel. Fax BESTELLFRIST/DELAI/DEADLINE: 26.09.2016 (Nachher/après/later: +60%) Mobiliar Mietpreise: __Stk. Barhocker, Leder schwarz, h = 85 cm à CHF 40.– __Stk. Korpus 1, weiss, inkl. Tablar abschliessbar, 103 × 53 × 110 cmà CHF 150.– __Stk. Stuhl (Kento) Ebenholz, h = 45 cm à CHF 40.– __Stk. Rundkorpus 1/4, inklusive Tablar, weiss, 97 × 97 × 110 cm à CHF 200.– __Stk. Tisch 1.1, schwarz/weiss, 120 × 80 × 75 cm à CHF 60.– __Stk. Kühlschrank 140 L, weiss, 60 × 60 × 85 cm à CHF 190.– __Stk. Tisch 1, schwarz/weiss, 80 × 80 × 75 cm à CHF 50.– __Stk. Regal, weiss, 5 Tablare, 80 × 40 × 170 cm à CHF 100.– __Stk. Stehtisch, schwarz/weiss, h= 110 / d= 60 cm à CHF 90.– ___Stk. Prospektständer, silber, 10 × A4 Hochformat, h= 140 cm à CHF 50.– __Stk. Theke Eurolight 4, weiss, 120 × 40 × 110 cm à CHF 190.– __Stk. Plexiglas-Prospektständer, transparent, A4 hoch à CHF 25.– Bodenbelag Mietpreis: _____ m2 Modulstand = Teppich Aufpreis m2, Farbwunsch __________________ à CHF 10.– Wandelemente Mietpreis: _____ Stk. Span 5 mm, 1m breit, 2.5m hoch, Lichtmass 230 × 97 cm _____ Stk. Vorhang 100 × 200 cm, weiss à CHF 50.– à CHF 70.– à CHF 150.– _____ Stk. Türe abschliessbar, weiss Die Bestellung wird in Rechnung gestellt! Zahlungskonditionen: exkl. 8 % Mehrwertsteuer, zahlbar bei Erhalt der Auftragsbestätigung Unterschrift, Stempel Der unterzeichnende Aussteller anerkennt die Bedingungen des TTW und den Gerichtsstand Zürich. Signature, Cachet Par sa signature, l’exposant reconnaît les conditions régies par le règlement du TTW et le for juridique de Zurich. ORT/LIEU/CITY: DATUM/DATE: Signature, Stamp With his signature, the exhibitor accepts the TTW terms and conditions and Zuich as the sole place of jurisdiction. STEMPEL/CACHET/STAMP UNTERSCHRIFT/SIGNATURE:
© Copyright 2024 ExpyDoc