Technischen Informationen

1
Swiss Travel Day
27. Oktober 2016
Kongresshaus Zürich
Informationen
für Aussteller
Inhalt
Daten
Ihr Modulstand
Einrichten & Ausräumen
Technische Anschlüsse
Standbetrieb
Transport & Zoll
Ausstellertickets
Kontakte
Parkplätze
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Formular Elektrizität
Formular Blendenbeschriftung
Formular Zusatzeinrichtung
3
4
5
7
8
9
10
11
12
13 16
18
19
TTW Management AG | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich | +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
2 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Allgemeine Informationen
Ihre Ansprechpartner
Viktoria Jeggli
Enya Eisenhut
Andrea Ramalho
Head of TTW
Projects & Administration
Projects & Administration
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Öffnungszeiten
HB
fers
.
ParadePlatz
tr.
Tessinerstr.
str.
.
g
Kon
ai
-Qu
r.
nst
ven
P
s
hau
s
res
isan
l Gu
era
Gen
ride
istr
str.
G
tho
r.
dst
ar
otth
Cla
CH-8002 Zürich
tr.
Töd
Claridenstrasse 5
her
Esc
Kongresshaus Zürich
P
gss
öni
ik
Dre
Bee
eg
erw
ich
Ble
HB
tr.
rstr
cke
.
tr.
ers
re
Hauptbahnhof
Kongresshaus
n
zer
/Lu
ard
tth
Go
swil
St.
per
Rap
Chur rnardino
S. Be
Tessinerstr.
.
istr
e
Gen
g
Kon
s
au
ssh
-Q
isan
Gu
ral
uai
r.
str.
Töd
str.
her
Esc
str.
ven
P
nst
ride
str.
hur
Wintert n / D
St.Galle
Ber
n
Gen
f
Cla
D
tho
Bee
P
gs
öni
reik
ard
Limmatquai
Bahnhofstr.
Tals
Sto
f
Gen
g
ich
th
Got
Kloten
ParadePlatz
e
erw
Ble
Flughafen
Limmatquai
Bahnhofstr.
tr.
rstr
Gen
Location
Tals
09.00 h –18.00 h
cke
27.10.2016
Sto
Donnerstag 3 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Daten
Fristen
Elektrizität
Montag
26.09.2016
Formular 1, Seite 16
Blendenbeschriftung
Montag
26.09.2016
Formular 2, Seite 18
Zusatzeinrichtung
Montag
26.09.2016
Formular 3, Seite 19
Ausstellertickets
Montag
10.10.2016
www.ttw.ch /zuerich
Sämtliche Formulare müssen fristgerecht eingereicht werden.
Für zu spät bestellte Leistungen wird ein Zuschlag von 60% erhoben.
Aufbauzeiten
Einrichten der Stände
Donnerstag 27.10.2016
07.00h – 8.30h
Öffnungszeiten
Donnerstag 27.10.2016
09.00h – 18.00h
Ausräumen der Stände
Donnerstag 27.10.2016
18.00h – 18.30h
4 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Ihr Modulstand
Grösse
Theke Light
Theke
Barstuhl
Tisch (Ø 80 cm)
Stuhl
Modulstand Light (jeweils 2m tief)
4 m2
1
–
1
–
–
6 m
1
–
2
–
–
2
Antonio Meloni
Modulstand (jeweils 3m tief)
2
–
1
–
1 [email protected]
2
12 m
–
1
–
1
3
2
–
1
–
1
4
–
1
–
1
4
9 m
15 m
18 m
2
Folgende Leistungen sind inklusive:
Offizieller Standbauer
- Abfallentsorgung
- Standreinigung
- Ausstellertickets (pro 3m2 1 Gratisticket)
- Standfläche
- Standkonstruktion
- Teppich
- Standbeleuchtung
- Standbeschriftung (4-6m2-Stand 20 Buchstaben,
grössere Stände max. 30 Buchstaben)
3-D-ART
Antonio Meloni
Cheerstrasse 16
CH-6014 Luzern
+41 (0)41 250 60 60
[email protected]
www.3-d-art.ch
5 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Einrichten & Ausräumen der Modulstände
Einrichten und Dekorieren der Stände
Aussteller dürfen nur Einrichtungen und Dekorationen anbringen, die andere Aussteller in keiner Weise
benachteiligen. Die TTW Management AG behält sich das Recht vor, jegliche Einrichtungen oder Dekorationen, die dem allgemeinen Erscheinungsbild der Ausstellung schaden, Notausgänge blockieren, eine
Gefahr darstellen, die Standnachbarn oder die Besucher belästigen könnten, auf Kosten, Risiko und Gefahr
des betreffenden Standinhabers/Ausstellers zu entfernen oder ändern zu lassen. Es dürfen auch keine
Gegenstände in den öffentlichen Bereichen (alles, was ausserhalb der gemieteten Standfläche liegt, wie
z.B. Besuchergänge, Relax-Zonen usw.) zu liegen kommen.
Mietmobiliar, Standeinrichtung
Der offizielle Standbauer des TTW bietet diverses Mietmobiliar und Einrichtungsgegenstände an (Wände,
Standeinrichtungen, Podeste, Türen, Tablare, Prospektständer usw.). Gemietete Wände bzw. Mobiliar und
Einrichtungsgegenstände sind nach der Messe in wieder gebrauchsfähigem Zustand zurück­zugeben.
Es dürfen keine Bostitch-Klammern, Nägel und Schrauben verwendet werden Ebenso sind ein- und doppelseitige Kleber sowie Klettbänder sauber zu entfernen. Allfällige Reinigungen sowie Be­schä­digungen werden
dem Aussteller nach effektivem Aufwand direkt durch den offiziellen Standbauer verrechnet.
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
Durch die Inbetriebnahme von Maschinen, Anlagen, Apparaten oder anderen Gegenständen darf keinerlei
Gefahr für die Ausstellung, die Aussteller oder die Besucher entstehen. Die Aussteller haben sich an die
Vorschriften des Kongresshaus Zürich und dessen Personal sowie der SUVA zu halten. Es dürfen keine
­Verbrennungsmotoren im Innern des Gebäudes in Betrieb genommen werden. Brandgefährliches Ausstellungsmaterial darf nur mit expliziter Bewilligung der Messeleitung und der Feuerpolizei in die Hallen
­gebracht werden. Die frei werdende Hitze darf 45°C nicht überschreiten. Das ganze Gebäude ist mit Sprinklern, Feuerlöschern und -schläuchen versehen. Die Aussteller sind gebeten alle nötigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit bei Warentransporten weder Boden, Spannteppiche, Wände noch die Köpfe der
Sprinkler­anlagen, welche unter der Decke hervorragen, beschädigt werden. Die Sprinklerköpfe dürfen nicht
zur Befestigung von Kabeln, Lichtquellen oder Plakaten verwendet werden. Der Aussteller ist verantwortlich, die Notausgänge absolut frei zu halten. Keine Kleiderständer, Kartons, Gepäck usw. dürfen den Zugang
zu diesen Notausgängen versperren.
Stand- / Blendenbeschriftung
Die Blendenbeschriftung ist inbegriffen (4-6m2 20 Buchstaben, grössere Stände 30 Buchstaben, der Mehrpreis pro Buchstabe beträgt CHF 5.–) und muss separat bestellt werden. Die Beschriftungen werden auf
einheitlichen roten Standblenden aufgeklebt. Die Schrifthöhe beträgt 10cm. Schrifttyp Helvetica, einheitlich
6 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
weiss. Andere Farben, Schriftzüge und Logos sind gegen Bezahlung und auf Anfrage beim offiziellen
Standbauer erhältlich.
Die Blendenbeschriftungen müssen mit dem entsprechenden Formular auf Seite 18 bis spätestens
26.09.2016 bestellt werden.
Abfallentsorgung
Die Entsorgung von Abfallsäcken vom Stand ist in den Preisen inbegriffen. Ihre eigens mitgebrachten
Abfallsäcke sind abends in den Hallengängen vor dem Stand zu platzieren. Nur diese Säcke werden von
den Reinigungsdiensten ­weg­geräumt. Sämtliches liegen gelassenes Material o.Ä. wird nach Messeschluss
vom Reinigungsdienst ­automatisch entsorgt und dem Aussteller nach Aufwand verrechnet. Die TTW
Management AG übernimmt keine Haftung für die Entsorgung.
7 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Technische Anschlüsse
Es ist zu beachten, dass sämtliche technischen Anschlüsse fristgerecht bestellt werden müssen (mit
Formular 1, Seite 16). Für zu spät bestellte Leistungen wird ein Zuschlag von 60% auf allen technischen
Anschlüssen und Dienstleistungen erhoben. Anmeldetermine sind auf den jeweiligen Formularen angegeben. Die elektrischen Anschlüsse an Geräten sowie die Inbetriebnahme von Geräten sind im Preis
nicht inbegriffen. Jegliche Manipulation an Installationen ist verboten. Für dadurch entstandene Schäden
haftet der Aussteller vollumfänglich.
Elektrizität
Es ist der exakte Strombedarf zu berechnen und bei der Bestellung abzugeben. Es sind eher höhere
Anschlusswerte der verwendeten Geräte als die Errechneten anzugeben. Die Kosten für Netzabstürze
werden dem Verursacher nach Aufwand berechnet. Der Stromverbrauch ist im Preis bereits inbegriffen.
1×220 V bis 2 kWh, CHF 80.–
3×380 V / 10 A / 6 kWh, CHF 145.–
Internet
WLAN im ganzen Gebäude inbegriffen! 10 Mbit/s Up- und Download.
ADSL-Leitung auf Anfrage für CHF 150.– verfügbar (Bestellung bei TTW Management AG).
8 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Standbetrieb
Catering
Aussteller welche Catering beanspruchen wollen, müssen den folgenden Auszug aus dem «Reglement
für Ausstellungen» Kongresshaus Zürich beachten:
10.) Die Wirtschaftsführung in allen Räumen ist ausschliesslich Sache des Kongresshauses Zürich.
Das Einrichten von Konusmationsständen jeder Art ist untersagt.
Kontakt für Standcatering Kongresshaus
Kongresshaus Zürich
Frau Dominique Walter
+41 (0)44 206 36 23
[email protected]
Musik- und Lizenzgebühr
Geräuschvolle Veranstaltungen, Musik-Darbietungen und Animationen sind ohne Bewilligung nicht erlaubt!
Allfällige Ausnahmen werden ausschliesslich durch die TTW Management AG bewilligt. Diese Bewilligung
muss spätestens 3 Wochen vor Messebeginn beantragt werden. Sie wird erst nach Rücksprache mit den
Nachbarständen erteilt und ist kostenpflichtig (CHF 500.– ). Der Aussteller muss sämtliche Musikausstrah­
lungen (Unterhaltung, Tonfilm, Hintergrundmusik etc.), welche auf dem Stand organisiert werden, mindestens 10 Tage vor Messebeginn bei der Schweizer Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer
Werke (SUISA) anmelden.
SUISA
Avenue du Grammont 11bis
CH-1007 Lausanne VD
+41 (0)21 614 32 32
[email protected]
9 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Transport und Zoll
Falls Waren vor dem TTW direkt ins Kongresshaus geliefert werden, stellen Sie bitte sicher, dass diese erst
ab Dienstag, 25. Oktober 2016 dort eintreffen. Die Messeorganisation und das Kongresshaus Zürich
übernehmen keine Haftung für nicht korrekt gelieferte Waren.
WICHTIG: Es werden keine Waren angenommen, für welche nachträgliche Zollkosten oder zusätzliche
Porto-/Lieferkosten zu bezahlen sind. D.h. der Aussteller muss sicher gehen, dass alle Liefer- und Zollkosten
korrekt bis zum Kongresshaus Zürich gedeckt sind.
Adresse für Postsendungen
Betriebsgesellschaft Kongresshaus Zürich AG
Warenanlieferung
TTW – Swiss Travel Day 2016
Standnummer + Standname
Beethovenstrasse 4
CH-8002 Zürich
Es ist sehr wichtig, dass auf keinen Fall an die Gotthardstrasse 5 geliefert wird.
Die Warenanlieferung ist an der Beethovenstrasse 4, CH-8002 Zürich!
Speditionskontakt
Gondrand AG
+41 (0)44 315 44 10
www.gondrand.ch
Grenzfilialen Gondrand
Basel-Weil-Autobahn (BS) and Thayngen (SH)
Eine schriftliche Bestellung im Voraus ist notwendig.
Zollabwicklung
Die Zollabwicklung findet direkt im Kongresshaus statt (Voranmeldung).
!
10 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Ausstellertickets
Die Aussteller erhalten von der TTW Management AG eine E-Mail mit einem Bestelllink sowie dem persönlichen Promo-Code. Der Promo-Code muss auf www.ttw.ch/zuerich oder in der E-Mail beigefügten
Bestelllink eingegeben werden. Das entsprechende Gratiskontingent wird bei der Eingabe des Promo-Codes
automatisch in Abzug gebracht. Jeder Aussteller erhält pro 3m2 ein Ausstellerticket kostenlos.
Mit dem Ausstellerticket können die Hallen an den Messetagen bereits 120 Minuten vor Messebeginn
betreten werden (ab 7 Uhr). Sie berechtigen zum TTW-Messeeintritt am Ausstellungstag. Die Karten sind
persönlich und nicht übertragbar.
Bitte beachten Sie, dass Sie gleichzeitig auch die Ausstellertickets für Ihre Unteraussteller
bestellen, da diese von uns keine entsprechenden Informationen erhalten.
Das ausgedruckte Ticket muss an den Event mitgebracht werden und wird als obligatorischer persönlicher
Badge für die Messe verwendet.
Die Registrierung muss bis spätestens 10.10.2016 erfolgt sein.
11 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Kontakte
Organisation
TTW Management AG
Hammerstrasse 81, Postfach 1331
CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97
[email protected]
www.ttw.ch/zuerich
Location
Kongresshaus Zürich
Claridenstrasse 5
CH-8002 Zürich
Frau Michele Eckert
+41 (0)44 206 36 52
[email protected]
Offizieller Standbauer
3-D-Art
Herr Antonio Meloni
Cheerstrasse 16
CH-6014 Luzern
+41 (0)41 250 60 60
[email protected]
www.3-d-art.ch
Standcatering
Kongresshaus Zürich
Frau Dominique Walter
+41 (0)44 206 36 23
[email protected]
Notfälle
Polizei
Feuerwehr
Unispital Zürich
Sanität vor Ort
117
118
+41 (0)44 255 11 11
+41 (0)44 206 36 50
12 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Parkplätze
Das Kongresshaus hat keine zu reservierende Parkplätze (auch nicht für Warenanlieferung).
Parkhäuser in der Zürcher CityAnreise vom Parkhaus bis zum Kongresshaus
mit dem öffentlichen Verkehr und zu Fuss
Parkhaus Park Hyatt Beethovenstrasse 20, CH-8002 Zürich
Angebot: 267 Parkplätze
Öffnungszeiten: täglich durchgehend
Unmittelbar neben dem Kongresshaus
Parkhaus Bleicherweg
Beethovenstrasse 35, CH-8002 Zürich
Angebot: 150 Parkplätze
Öffnungszeiten: Mo bis So 06.00h – 04.30h
In Gehdistanz zum Kongresshaus:
ca. 5 Minuten
Parkhaus Opéra Utoquai 49, CH-8008 Zürich
Angebot: 299 Plätze
Öffnungszeiten: täglich durchgehend
In Gehdistanz zum Kongresshaus:
ca. 15 Minuten
Parkhaus Hohe Promenade Rämistrasse 22a, CH-8001 Zürich Angebot: 610 Plätze (Kurzparking und Dauermiete) Öffnungszeiten: täglich durchgehend
Parkhaus Utoquai Färberstrasse 6, 8008 Zürich Angebot: 75 Parkplätze Öffnungszeiten: Mo bis So 06.00h – 02.30h
Vom Bellevue aus Tram Nr. 2, 5, 8, 9 und 11
bis Haltestelle Bürkliplatz.
Gehdistanz von Haltestelle
bis zum Kongresshaus ca. 10 min.
Parkhaus Urania Uraniastrasse 3, CH-8001 Zürich Angebot: 602 Plätze (davon 416 Kurzparking) Öffnungszeiten: täglich durchgehend
Parkhaus Globus Löwenstrasse, CH-8001 Zürich Angebot: 164 Parkplätze Öffnungszeiten: täglich durchgehend
Tram Nr. 6, 7 und 13 bis Haltestelle
Stockerstrasse / Bleicherweg.
Gehdistanz von Haltestelle
bis zum Kongresshaus: ca. 10 min.
Tram Nr. 6, 7 und 13 bis Haltestelle
Stockerstrasse/Bleicherweg.
Gehdistanz von Haltestelle
bis zum Kongresshaus: ca. 10 min.
Parkhaus Jelmoli Steinmühleplatz 1, CH-8001 Zürich
Angebot: 240 Plätze Öffnungszeiten: täglich 06.00h – 01.00h
Tram Nr. 6, 7 und 13 bis Haltestelle
Stockerstrasse/Bleicherweg.
Gehdistanz von Haltestelle
bis zum Kongresshaus: ca. 10 min.
Tram Nr. 2 bis Haltestelle Bürkliplatz.
Gehdistanz von Haltestelle
bis zum Kongresshaus ca. 10 min
Weitere Informationen unter www.pls-zh.ch und www.zvv.ch
13 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Organisation
Der TTW Deutschschweiz wird von der TTW Management
AG, Hammerstrasse 81, CH-8032 Zürich, organisiert.
Anmeldung/Unterschrift/Annahme
Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn sie auf dem
offi­ziellen Formular erfolgt und mit Stempel und rechts­
gültiger Unterschrift versehen ist. Mit dieser Unterschrift auf
dem Anmeldeformular akzeptiert der Aussteller das vor-
liegende Reglement. Über die definitive Anmeldung
entscheidet die TTW Management AG. Sie kann Anmeldungen ohne Begründungen zurückweisen. Die Anmeldung gilt als Vertrag, wenn sie von der TTW Management AG
schriftlich bestätigt wird.
Rücktritt
Firmen, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus
dem Vertragsverhältnis nicht entschädigungslos entlassen
werden. Verzichtet ein Aussteller nach Anmeldung auf eine
Messebeteiligung, so hat er an die Verwaltungskosten eine
Entschädigung von 20% der Totalkosten, jedoch mindestens CHF 1000.– zu bezahlen. Dies auch dann, wenn der
Stand später wieder vermietet werden kann. Bei Annullation
ab 01.08.2015 haftet der Aussteller für die volle Standmiete
und allfällige Nebenkosten. Sollte der Aussteller nicht beim
TTW aufgenommen werden, wird ihm das innert kürzester
Frist mitgeteilt. Der TTW haftet nicht für Schäden, die dem
Aus­steller infolge der Absage entstehen.
Zahlungstermine/Zahlungskonditionen
Die Teilnahmegebühren sind ohne jegliche Abzüge nach
Erhalt der Rechnung fristgerecht zu begleichen. Ohne
vorgängige Rechnungsbegleichung sind der Standaufbau
und die Teilnahme an der Messe nicht möglich. Zahlungsverzüge werden mit 5% Zins belastet. Aufgrund der
schweizerischen Rechtsverordnung ist die TTW Management AG verpflichtet, auf die Standmiete und die weiteren
Dienst­leistungen die Mehrwertsteuer von 8.0% in Rechnung zu stellen, welche separat ausgewiesen wird. Alle
genannten Preise in dieser Liste, sofern nicht speziell
erwähnt, ver­stehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Dies gilt
sowohl für schweizerische wie ausländische Aussteller.
Standzuteilung
Die TTW Management AG platziert die Stände nach Eingang
der korrekten Anmeldungen. In der Anmeldung schriftlich
geäus­serte Wünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit
berück­sichtigt, jedoch nicht als Bedingung ak­zeptiert. Falls es
die Umstände verlangen, kann die TTW Management AG
einen Aussteller an einen anderen Ort versetzen, seinen Stand
ändern (Quadratmeterzahl oder Anzahl offene Seitenwände)
oder ihm einen anderen Platz zuweisen, ohne ihn speziell
dafür zu entschädigen. Die zusätzliche Platzierung eines
Standes, welcher nicht im Hallenplan eingezeichnet ist, muss
akzeptiert werden.
Werbung ausserhalb des Standes
Der Aussteller verpflichtet sich, jegliche Verkaufs- und
Wer­be­tätigkeit (u.a. das Verteilen von Werbematerial, Flug-
blättern usw.) ausserhalb seines Standes zu unterlassen.
Sonderbe­willigungen nur nach schriftlicher Abmachung mit
der TTW Management AG. Bei Nichteinhalten dieser
Regelung wird dem fehlbaren Vertragspartner nachträglich,
ohne Rücksprache, den nicht bewilligten Auftritt in Rechnung gestellt (Mindestbetrag CHF 5000.–).
Ausstellerverzeichnis
Der Eintrag ins Ausstellerverzeichnis ist obligatorisch und im Preis nicht inbegriffen. Die TTW Management AG
übernimmt keinerlei Verantwortung für allfällige Irrtümer
oder Versäumnisse.
Auszug aus dem Ausstellungsreglement
des Kongresshauses Zürich
Ziffer 2 Absatz 2: «Entsprechend den Vorschriften des
Feuerwehrinspektorates darf zur Gestaltung der Ausstellung
kein feuergefährliches Dekorationsmaterial verwendet
werden. Treppen und Türen dürfen unter keinen Umständen
verstellt werden und die Passagen für das Publikum sind,
gemäss den zu erwartenden Besucherzahlen, genügend
breit zu halten.»
Ziffer 3 Absatz 2: «Der Aufbau der Ausstellung hat mit
äusserster Sorgfalt zu erfolgen. Bei den vermieteten Sälen
handelt es sich nicht um Ausstellungshallen, sondern um
Tagungsräume mit zum Teil Nussbaumtäferung und Wänden
aus weichem, schall­absor­bierendem Material. Jegliche
Befestigung von Ausstellungsgegen­ständen und Reklame-
material an den Decken und Wänden mit Nägeln, Stiften,
Reissnägeln und Nadeln oder Kleben ist deshalb untersagt.
Feste Bestuhlungen, Spiegel, Beleuchtungskörper etc. dürfen
nicht oder nur unter ausdrücklicher Bewilligung durch den
Betriebstechniker entfernt werden.»
Das Wirten innerhalb der Ausstellung ist ausschliesslich Sache des Kongresshauses (siehe auch Punkt «Catering»).
Zusammenstellung der Brandschutzrichtlinien
für Messen und Veranstaltungen
Allgemeines: Durch Dekorationen darf keine zusätzliche Brand­
gefährdung entstehen. Im Brandfall dürfen Personen nicht
gefähr­det und Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden.
Material: Dekora­tionen in Räumen mit Publikumsverkehr
müssen aus schwer brennbarem Material (Brandkennziffer 5.1)
sein. In Räumen mit einer Sprinkleranlage genügt Material mit Brandkennziffer 4.1. Die Materialien dürfen im Brandfall
weder brennend abtropfen noch giftige Gase entwickeln. In
Fluchtwegen dürfen keine brenn­baren Dekorationen angebracht werden. Spiel- und Re­klameballone dürfen nur mit nicht
brennbarem Gas oder Gas­gemisch gefüllt werden. Ergänzung
zum Material: Dekora­tionen aus Massivholz (z.B. Bretter) sind auch dort zulässig, wo schwer brennbares Material mit
Brandkennziffer 5.1 verlangt wird.
14 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
Auf- und Abbauzeiten
Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand innerhalb der
vorgegebenen Fristen zu dekorieren und später die Deko-
ration wieder zu entfernen, sowie während der Öffnungszeiten der Messe durchgehend durch Personal zu besetzen
und zu betreiben. Am letzten Messetag darf mit dem, auch teilweisen, Ausräumen der Stände nicht vor dem
offiziellen Messeschluss begonnen werden.
Einrichtung und Dekoration der Stände
Kein Aussteller darf an seinem Stand Einrichtungen und
Dekorationen anbringen oder Veränderungen vornehmen,
die einen anderen Aussteller in irgendeiner Weise benach-
teiligen. Die TTW Management AG behält sich das Recht vor,
jegliche Einrichtungen oder Dekorationen, die dem allgemeinen Er­scheinungsbild der Ausstellung schaden, Notausgänge blockieren, eine Gefahr darstellen oder die Standnachbarn oder die Besucher belästigen könnten, auf
Kosten, Risiko und Gefahr des betreffenden Standinha­bers
zu entfernen oder ändern zu lassen. Es dürfen auch keine
Gegenstände in den öffentlichen Bereichen zu liegen
kommen.
Vorführungen/Attraktionen/Catering
Vorführungen und Attraktionen an den einzelnen Ständen
sind erwünscht, dürfen aber die Nachbarstände nicht stören.
Die Beurteilung obliegt dem Veranstalter. An den Ständen
dürfen den Besuchern Erfrischungen etc. ange­boten werden,
die jedoch durch das Kongresshaus bezogen werden müssen
(gem. Ziffer 8 des Auszuges aus dem Reglement des Kongresshauses Zürich).
Aussteller erhalten spezielle Standcatering-Konditionen. Es darf nur Ware von ausserhalb eingebracht werden, sollte
diese das Kongresshaus nicht organisieren oder abdecken
können.
Annullation oder Anpassung der Veranstaltung
Sollte aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Lage oder höherer Gewalt die Durchführung der Messe
verhindert, ihre Bedeutung eingeschränkt oder ihr Charakter verändert werden, haben die Aussteller keinen Anspruch
auf Entschä­digung. Sollte die Messe nicht eröffnet werden
können, so verfallen die Standmieten zugunsten der
Messeorganisation bis zur Höhe eines Betrages, der zur
Deckung der bereits entstandenen Unkosten ausreicht.
Abänderung des Reglements
Die TTW Management AG hat das Beschlussrecht über alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle und zur Vor-
nahme aller Abänderungen und Zusätze. Diese Be­schlüsse
treten sofort in Kraft. Die zu einem späteren Zeitpunkt zu-
­gehenden Rundschreiben gelten als Bestandteil der vorliegenden Ausstellungsbedingungen.
Verstösse gegen das Reglement
Jeglicher Verstoss gegen irgendeine Bestimmung dieser
Ausstellungsbedingungen kann den unverzüglichen Ausschluss des zuwiderhandelnden Ausstellers bewirken, ohne
dass dieser einen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung hat.
Versicherung
Jeder TTW-Teilnehmer und jede TTW-Teilnehmerin in einem
Vertragsverhältnis mit der TTW Management AG haftet für
Schäden an den Ausstellungshallen des Kongresshauses und deren Einrichtungen sowie an Mitausstellern oder
Dritten (inkl. TTW-Besucher und -kunden etc.), die durch
ihn/sie oder durch das Standpersonal verursacht werden.
Jeder TTW-Teilnehmer und jede TTW-Teilnehmerin ist
verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer in der
Schweiz ansässigen Versicherung abzuschliessen. Die
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden muss im
Minimum CHF 3 Mio. betragen. Sollte ein TTW-Teilnehmer
oder eine TTW-Teilnehmerin die erforderliche Versicherung
nicht aufweisen, wird die TTW Management AG zu Lasten
des Teilnehmers/der Teilnehmerin eine Versicherung
abschliessen. Jeder TTW-Teilnehmer und jede TTW-Teil­
nehmerin ist gegen Feuer- und Wasserschäden (durch
Löscharbeiten, Rohrbruch oder Natur verursacht) auf Kosten
der TTW Management AG versichert. Die Maximaldeckung
beträgt CHF 400.– pro m 2 verrechneter und bezahlter
Standfläche. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für die Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen
und schliesst jede Haftung aus. Der Aussteller ist dafür
besorgt, an seinen ausgestellten Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den Unfallverhütungsvorschriften
entsprechen.
Die Versicherung kostet pro Aussteller CHF 125.– exkl.
MwSt. Aussteller, welche über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen, sind verpflichtet eine Kopie der Versicherungs-Police der TTW Management AG einzureichen.
Streitfälle
In jedem Streitfall verpflichten sich die Parteien, vor Ein­leitung
eines Verfahrens, eine gütliche Einigung zu suchen. Der Aus-
­steller verpflichtet sich, seine Beschwerde der TTW Management AG schriftlich zu unterbreiten. Sollte ein Streitfall nicht
gütlich geregelt werden können, gilt Zürich als Gerichtsstand
und es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Im Zweifelsfall gilt der deutsche Text des vorliegenden
Reglements und geht dem andersspra­chigen vor.
Zürich, Juni 2015
Bestellformulare
für Aussteller
Elektrizität
Formular 1
Seite 16
Blendenbeschriftung
Formular 2
Seite 18
Zusatzeinrichtung
Formular 3
Seite 19
TTW Management AG | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich | +41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
16 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
TTW Zürich 2016
ELEKTRIZITÄT
ELECTRICITE
ELECTRICITY
Formular 1
BESTELLUNG/COMMANDE/ORDER
Hauptmieter/Exposant principal/Main exhibitor = invoice address
Firma/Société/Company
TTW Management AG
Hammerstrasse 81
P.O. Box 1331
CH-8032 Zürich
Fax +41 (0)44 387 57 90
[email protected]
Kontakt/Contact/Contact
Adresse/Adresse/Address
PLZ Ort/NPA Lieu/Postal code City
Tel./Tél./Tel.
Fax
BESTELLFRIST/DELAI/DEADLINE:
!
26.09.2016 (Nachher/après/later: +60%)
!
Bitte geben Sie auf untenstehender Standskizze
unbedingt an, wo Ihr bestellter Stromanschluss
installiert und platziert werden muss!
Nous vous prions d’indiquer sur la maquette
suivante où votre connexion électrique
doit être installée et située sur le stand!
!
Please indicate on the grid below where your
electrical connection is to be placed and
installed.
Beispiel/exemple/example:
WELCOME DESK
6m
9m
1m
Stromanschluss/connexion électrique/electrical connection
1m
ZULEITUNG/ALIMENTATION/SUPPLY:
1×220 V bis 2 kWh
CHF 80.–
3×380 V / 10 A / 6 kWh
Beispiel für Stromberechnung nächste Seite / Exemple pour le calcul d’électricité / Example for electricity calculation next page
CHF 145.–
Ê
Zahlungskonditionen: exkl. 8% MwSt., zahlbar bei Erhalt der Auftragsbestätigung
Die Bestellung wird in Rechnung gestellt!
Unterschrift, Stempel
Der unterzeichnende Aussteller anerkennt die
Bedingungen des TTW und den Gerichtsstand Zürich.
Signature, Cachet
Par sa signature, l’exposant reconnaît les conditions régies
par le règlement du TTW et le for juridique de Zurich.
ORT/LIEU/CITY:
DATUM/DATE:
Signature, Stamp
With his signature, the exhibitor accepts the TTW terms
and conditions and Zuich as the sole place of jurisdiction.
STEMPEL/CACHET/STAMP
UNTERSCHRIFT/SIGNATURE:
17 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
TTW Zürich 2016
Beispiel für Stromberechnung
Exemple pour le calcul d'éléctricité
Example for electricity calculation
Information
ELEKTRIZITÄT/ELECTRICITE/ELECTRICITY
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN
INSTALLATIONS ELECTRIQUES
ELECTRICAL INSTALLATIONS
Für die genaue Positionierung der Installationen
im Stand ist dieser Bestellung eine massstabsgetreue Standskizze beizulegen. In den Modulständen sind nur die Installation der Standbeleuchtung
und dessen Stromverbrauch inbegriffen. Weitere
Steckdosen und Installationen für andere Geräte
müssen zusätzlich und separat bestellt werden.
Berechnen Sie Ihren Strombedarf bitte genau:
Aufwendungen für Netzabstürze werden dem
Verursacher in Rechnung gestellt. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung kann nicht garantiert
werden. Sämtliche Installationen im Standinnern,
ab der Anschlussstelle, sind Sache des Ausstellers.
Diese Installationen müssen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur ausgeführt werden
(Vorschriften SEV).
Pour pouvoir placer l’installation selon votre stand,
veuillez svp. joindre un croquis du stand à l’échelle
à cette commande. Dans les stands modulaires, seule l’installation de la lumière y compris la
consommation de courant sont inclus. Les prises
et installations pour les autres appareils doivent
être commandées séparément. Veuillez svp. calculer votre besoin en courant avec exactitude; les
dépenses occasionnées par des chutes de tension
seront facturées à celui qui les aura occasionnées.
Un approvisionnement électrique sans interruption
ne peut pas être garanti. Toutes les installations à
l’intérieur des stands, depuis le lieu de raccordement, sont la responsabilité de l’exposant. Ces
installations doivent être effectuées par un installateur électrique au bénéfice d’une concession
(prescriptions ASE)
Please provide a sketch of your stand to scale, indicating the exact location of required installations.
Please note that only lighting installation and its
electricity consumption is included in the price of
modular stands. Additional power points and installations for other electrical appliances must be
ordered separately. Please calculate your exact
power requirement. Costs arising from power failures will be charged to the responsible party according to expenditure. An uninterrupted power
supply cannot be guaranteed. Electrical installation
from the connections provided within the stand
are the responsibility of the exhibitor. All installations must be carried out by a licensed electrician
(SEV regulations).
4 Halogen/halogènes/halogen-lights à 300W
6 spots/spots/spots à 100W
1 Kühlschrank/frigo/refrigerator
Reserve/réserve/reserve
= 1200W
= 600W
= 300W
= 3100W
Total/total/total
= 5200W = distribution board max. 6 Kw. = CHF 145.–
18 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
TTW Zürich 2016
Blendenbeschriftung
Inscription du bandeau
Fascia Text
Formular 2
BESTELLUNG/COMMANDE/ORDER
Hauptmieter/Exposant principal/Main exhibitor = invoice address
Firma/Société/Company
TTW Management AG
Hammerstrasse 81
P.O. Box 1331
CH-8032 Zürich
Fax +41 (0)44 387 57 90
[email protected]
Kontakt/Contact/Contact
Adresse/Adresse/Address
PLZ Ort/NPA Lieu/Postal code City
Tel./Tél./Tel.
Fax
BESTELLFRIST/DELAI/DEADLINE:
26.09.2016 (Nachher/après/later: +60%)
BLENDENBESCHRIFTUNG
INSCRIPTION DU BANDEAU
FASCIA TEXT
Die Beschriftungen werden auf einheitlich weisse
Standblenden aufgeklebt. Die Schrifthöhe beträgt
10 cm. Schrifttyp Helvetica, einheitlich schwarz.
Andere Farben, Schriftzüge und Logos gegen
Mehrpreis (auf Anfrage).
Les inscriptions sont collées sur des bandeaux en
blanc uniforme. La hauteur des caractères est de
10 cm. Police caractère Helvetica, noir uniforme.
Autres couleurs, logos et symboles sur demande.
Lettering is affixed to uniform standard white fascia
panels. Lettering is 10 cm high, type-face Helvetica
standard black. Other colours, lettering and logos
are available from the official stand constructors
at an additional charge (on request).
Maximal 20 Buchstaben, 4 – 6 m2
Mehrpreis pro Buchstabe CHF 5.–
Maximal 30 Buchstaben, 9 –18 m2
Mehrpreis pro Buchstabe CHF 5.–
Maximal 20 caractères, 4 – 6 m2
supplément par caractère CHF 5.–
Maximal 30 caractères, 9 –18 m2
supplément par caractère CHF 5.–
Maximum 20 characters, 4 – 6 m2
extra charge per character CHF 5.–
Maximum 30 characters, 9 –18 m2
extra charge per character CHF 5.–
Blendenbeschriftung/Inscription du bandeau/Fascia text
4 – 6 m2
9 –18 m2
Blendenbeschriftung Eigengestaltung (Logo, Farbwahl etc.) CHF 100.– / Tafel (exkl. MwSt.)
Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit 3-D-Art, Antonio Meloni, +41 250 60 60.
Unterschrift, Stempel
Der unterzeichnende Aussteller anerkennt die
Bedingungen des TTW und den Gerichtsstand Zürich.
Signature, Cachet
Par sa signature, l’exposant reconnaît les conditions régies
par le règlement du TTW et le for juridique de Zurich.
ORT/LIEU/CITY:
DATUM/DATE:
Signature, Stamp
With his signature, the exhibitor accepts the TTW terms
and conditions and Zuich as the sole place of jurisdiction.
STEMPEL/CACHET/STAMP
UNTERSCHRIFT/SIGNATURE:
19 TTW Management AG, | Postfach 1331 | CH-8032 Zürich
+41 (0)44 387 57 97 | www.ttw.ch/zuerich | [email protected]
TTW Zürich 2016
Mietmobiliar + Zusatzeinrichtung
mobilier + mobilier supplémentaire
furniture + additional furniture
Formular 3
BESTELLUNG/COMMANDE/ORDER
Hauptmieter/Exposant principal/Main exhibitor = invoice address
Firma/Société/Company
TTW Management AG
Hammerstrasse 81
P.O. Box 1331
CH-8032 Zürich
Fax +41 (0)44 387 57 90
[email protected]
Kontakt/Contact/Contact
Adresse/Adresse/Address
PLZ Ort/NPA Lieu/Postal code City
Tel./Tél./Tel.
Fax
BESTELLFRIST/DELAI/DEADLINE:
26.09.2016 (Nachher/après/later: +60%)
Mobiliar
Mietpreise:
__Stk.
Barhocker, Leder schwarz, h = 85 cm
à CHF 40.–
__Stk.
Korpus 1, weiss, inkl. Tablar abschliessbar, 103 × 53 × 110 cmà CHF 150.–
__Stk.
Stuhl (Kento) Ebenholz, h = 45 cm
à CHF 40.–
__Stk.
Rundkorpus 1/4, inklusive Tablar, weiss, 97 × 97 × 110 cm à CHF 200.–
__Stk.
Tisch 1.1, schwarz/weiss, 120 × 80 × 75 cm
à CHF 60.–
__Stk.
Kühlschrank 140 L, weiss, 60 × 60 × 85 cm
à CHF 190.–
__Stk.
Tisch 1, schwarz/weiss, 80 × 80 × 75 cm
à CHF 50.–
__Stk.
Regal, weiss, 5 Tablare, 80 × 40 × 170 cm
à CHF 100.–
__Stk.
Stehtisch, schwarz/weiss, h= 110 / d= 60 cm
à CHF 90.–
___Stk.
Prospektständer, silber, 10 × A4 Hochformat, h= 140 cm à CHF 50.–
__Stk.
Theke Eurolight 4, weiss, 120 × 40 × 110 cm
à CHF 190.–
__Stk.
Plexiglas-Prospektständer, transparent, A4 hoch
à CHF 25.–
Bodenbelag
Mietpreis:
_____ m2 Modulstand = Teppich Aufpreis m2, Farbwunsch __________________
à CHF 10.–
Wandelemente
Mietpreis:
_____ Stk. Span 5 mm, 1m breit, 2.5m hoch, Lichtmass 230 × 97 cm
_____ Stk. Vorhang 100 × 200 cm, weiss
à CHF 50.–
à CHF 70.–
à CHF 150.–
_____ Stk. Türe abschliessbar, weiss
Die Bestellung wird in Rechnung gestellt!
Zahlungskonditionen: exkl. 8 % Mehrwertsteuer, zahlbar bei Erhalt der Auftragsbestätigung
Unterschrift, Stempel
Der unterzeichnende Aussteller anerkennt die
Bedingungen des TTW und den Gerichtsstand Zürich.
Signature, Cachet
Par sa signature, l’exposant reconnaît les conditions régies
par le règlement du TTW et le for juridique de Zurich.
ORT/LIEU/CITY:
DATUM/DATE:
Signature, Stamp
With his signature, the exhibitor accepts the TTW terms
and conditions and Zuich as the sole place of jurisdiction.
STEMPEL/CACHET/STAMP
UNTERSCHRIFT/SIGNATURE: