Prof. Dr. Ansgar Hense, Bonn Staatskirchenrechtliches Seminar im Wintersemester 2016/17 Konkordatsrecht: Drei Generationen von Verträgen zwischen Staat und katholischer Kirche I. 1. 2. 3. 4. II. Vor, bis 1933 Das Bayerische Konkordat von 1924 Das Preußenkonkordat von 1929 Das Badische Konkordat 1932 Der „Spezialfall“ Reichskonkordat 1933 Zwischen 1949 und 1989 1. Das Niedersächsische Konkordat 1965 2. Der Bistumsvertrag in Hessen (1963) 3. Das Nordrhein-westfälische Vertrag von 1984 III. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Nach 1990 Eine exemplarische Vorfrage: Fortgeltung Reichskonkordat und Preußenkonkordat Die Bistumserrichtungsverträge Der Sächsische Katholische Vertrag 1996 Der Vertrag zwischen Brandenburg und dem Heiligen Stuhl 2003 Die Verträge zwischen dem Heiligen Stuhl und Bremen (2003) sowie Hamburg (2005) Der Vertrag zwischen Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl Das Seminar, das als Block-Veranstaltung Ende Januar/Anfang Februar 2017 stattfinden soll, ist eine Veranstaltung für den Schwerpunktbereich 6 nach § 8 Studienordnung, richtet sich aber auch an interessierte Studierende anderer Fakultäten, die hiermit zur Übernahme eines Referats oder zur bloßen Teilnahme an dem Seminar ausdrücklich eingeladen sind. Interessierte Studierende können sich ab sofort per Mail bzw. persönlich während der üblichen Öffnungszeiten des Kanonistischen Instituts an Herrn Hoffmann wenden und sich unter Angabe des Themenwunsches anmelden. Voraussichtlich am 18. Oktober 2016 wird die mündliche Vorbesprechung in Potsdam stattfinden.
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