The Sound of the Century

Nr. 39 – Einzelverkaufspreis 0,90 €
Freitag, 30. September 2016
The Sound of the Century
2. Oktober 2016
17 Uhr
Festhalle Sandhausen
EIN HERZLICHES WILLKOMMEN
zum musikalischen Höhepunkt in diesem Jahr !
DER LIEDERKRANZ begrüßt Sie
zu einem Konzert der Extraklasse !
110 Jahre immer auf der Höhe der Zeit
– immer im Trend des modernen Chorgesangs.
Es erwartet Sie ein Kaleidoskop an Musikeindrücken,
eine beeindruckende Auswahl an Jahrhunderthits,
Millionensellern und Evergreens,
die Ihre musikalischen Sinne betören werden.
Eine Vielfalt an abwechslungsreichen Interpretationen
lädt Sie zum freudigen Aufseufzen,
gedankenverlorenen Besinnen
oder schlicht zum Genießen ein.
Also Vorhang auf, die Show beginnt!
61. Jahrgang
2
Nummer 39
Freitag, 30. September 2016
Auf einen Blick
Gemeindeverwaltung
Notrufe
Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen
Tel. 06224/5920 - Fax: 06224/592144
E-Mail: [email protected]
www.sandhausen.de
Sprechzeiten im Rathaus
Mo., Do.
Di.
Mi.
Fr.
oder nach Vereinbarung
Polizei
Feuerwehr
Rettungsdienst
Polizeirevier Wiesloch
von 8.30 - 12.30 Uhr
von 8.30 - 12.30 Uhr
14.30 - 17.00 Uhr
von 14.30 - 18.00 Uhr
von 7.30 - 13.00 Uhr
Kassenstunden der Gemeindekasse
Mo.
Di.
Mi.
von 8.30 - 12.30 Uhr
von 14.30 - 17.00 Uhr
von 14.30 - 18.00 Uhr
Bürgermeister
Nach Terminvereinbarung mit Sekretärin Frau Kral
Grundbuchamt,
Amtsgericht Mannheim
Tel. 0621/292-1385
Zahnärztlicher Notfalldienst im Europa-Center
(zw. Bismarckplatz u. Europäischer Hof)
Sophienstr. 29, Heidelberg
Tel. 06221/3544917
Werktags • Nachts •
von 19.00 Uhr - 06.00 Uhr
Am Wochenende • Tag und Nacht •
von Freitag 19.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen:
auch tagsüber von 06.00 Uhr - 19.00 Uhr
Apothekennotdienst
Der Notdienst beginnt um 8.30 Uhr des angegebenen
Tages und endet am darauf folgenden Tag um 8.30 Uhr.
110
112
112
(06222) 5 70 90
Außerdem ist der Polizeiposten Sandhausen von Montag bis
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag bis 14.30 Uhr
unter Telefon-Nr. 24 81 erreichbar. Nach 16.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen sind in allen Fällen die oben aufgeführten
Rufnummern zu wählen.
Erste Hilfe von Mo. 7.30 Uhr bis Mi. 13.00 Uhr
Do. von 7.30 Uhr bis Fr. 20.00 Uhr
Tel.-Nr.
Dr. Andreas Eschelbach, Facharzt für Innere Medizin,
43 79
Dres. Irina und Thomas Müller - Internisten 47 14
Karin Süfling - Allgemeinmedizinerin 8 36 08
Dr. Martina und Matthias Lampert
5 33 31
Dr. Brigitte Michelbach - Orthopädin D-Ärztin für Arbeits- und Schulunfälle
8 07 37
Dr. Arnika Korth - Allgemeinmedizinerin
5 10 49
Dr. Dirk Schleibaum - Frauenarzt 5 31 80
G. Elmar Wiesinger - Augenarzt
8 22 64
Dr. Birgit Ernestus - Dr. Ingrid Cop
- Kinderärztinnen 17 43 43
Kirchliche Sozialstation
5 24 01
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Von Fr. 19.00 bis Mo. 7.00 Uhr und von Mi. 13.00 bis Do. 7.00
Uhr sowie an anderen Tagen von 20.00 bis 7.00 Uhr,
Tel. 116 117 Zentrale und ärztlicher Behandlungsraum:
Heidelberg, Alte Eppelheimer Str. 35
Ärztlicher Akut-Dienst für Privatpatienten
und Selbstzahler - PrivAD
01805 304 505
Augenärztlicher Notfalldienst
An Wochenenden und
Feiertagen
(01806 062 211)
Samstag, 01.10.2016
Apotheke im Ärztehaus, Eppelheim, Hebelstr. 7, Tel. 06221/764941
Apotheke, Baiertal, Mühlstr. 3, Tel. 06222/73600
Telefonseelsorge Heidelberg
Sonntag, 02.10.2016
Fortuna-Apotheke, HD-Weststadt, Kurfürstenanlage 36,
Tel. 06221/585070
Eulen-Apotheke, St. Leon, Marktstr. 79, Tel. 06227/880710
Mobiles Team zur Konfliktbewältigung (0176) 12 01 38 69
Montag, 03.10.2016
Mühlen-Apotheke, Nußloch, Massengasse 91, Tel. 06224/10987
Apotheke Rohrbach Markt, HD-Rohrbach, Karlsruher Str. 92,
Tel. 06221/332766
Dienstag, 04.10.2016
Linden-Apotheke, Walldorf, Johann-Jakob-Astor-Str. 8,
Tel. 06227/4404
Zentral-Apotheke, HD-Kirchheim, Schwetzinger Str. 78,
Tel. 06221/716716
Mittwoch, 05.10.2016
Rats-Apotheke, Sandhausen, Hauptstr. 110, Tel. 06224/83921
Donnerstag, 06.10.2016
Schloss-Apotheke, Wiesloch, Schloßstr. 14, Tel. 06222/51406
Central-Apotheke, Eppelheim, Hauptstr. 65, Tel. 06221/760367
Freitag, 07.10.2016
Rathaus-Apotheke, Nußloch, Sinsheimer Str. 13, Tel. 06224/12022
Stern-Apotheke, HD-Bergheim, Römerstr. 1, Tel. 06221/53850
Beratung in Lebenskrisen und seelischer Not
bundesweit - gebührenfrei (0800) 1 11 01 11
Mobile Dienste Rotes Kreuz
Hausnotruf
(06221) 90 10 33
Kinderschutz-Notruf im Rhein-Neckar-Kreis
Nicht wegschauen - anrufen
112
Notdienst Innung für Elektro- und Informationstechnik
Tel. 06221/301183
Störungsdienste
Gas: Stadtwerke Heidelberg
Wasser: Gemeinde Sandhausen
nach Dienstschluss
Abwasserzweckverband
„Untere Hardt“
EnBW-Störungsnummer
- kostenfrei Schlüssel-Notdienst:
Schneider
Inci
(06221) 51 30
14 69 60
(0171) 7 37 37 00
(06224) 82 76-6
(0800) 3 62 94 77
32 33
92 95 34
Nummer 39
Freitag, 30. September 2016
Rückblick auf 40 Jahre
Sandhäuser
Kerweeröffnung 1981
Kerweeröffnung 1986
Kerweeröffnung 1991
Kerweeröffnung 2001
Kerweeröffnung 2006
Kerweeröffnung 2011
Kerweeröffnung 1996
Kerweeröffnung 1977
Kerwe mit dem Straßenfest der Vereine
In der Ausgabe der GemeindeNachrichten vom 7. Oktober 1977 war folgendes zu lesen:
„Am kommenden Wochenende feiert Sandhausen seine traditionelle „KERWE",
erstmals verbundenen mit einem Straßenfest der Vereine.
Außer den auf dem Festplatz anwesenden Schaustellern, mit einem großen Vergnügungspark,
laden die nachfolgenden Vereine mit ihren Ständen zum Verzehr und Verweilen an allen drei
Freiwillige Feuerwehr, Musikverein, Sportverein 1916, Sportclub 1938
Tagen ein:
Gesangverein Liederkranz, Angelsportverein Sportschützenverein,
Turngemeinde 1889, Pfadfinder St. Georg und die Deutsche Bundesbahn."
Mittlerweile beteiligen sich insgesamt mehr als 20 Vereine an der Straßenkerwe (Stand 2016)
Wichtige Information:
Der Sandhäuser Wochenmarkt wird wegen der Kerwe am Freitag, den
07.10.2016 auf den Parkplatz beim Friedrich-Ebert-Schulzentrum in
der Büchertstraße verlegt.
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Nummer 39
Freitag, 30. September 2016
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26. September 2016
- neue Rektorin der Pestalozzischule - Antrag auf Verlängerung eines Jagdpachtvertrages - Satzung über Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften - Aufstellung eines Ökokontos - Bebauungsplan „Bahnhofstraße - nördlicher Teil -“
Eva Senzig (s.B.l.) ist die „neue Rektorin der Pestalozzischule“. Dies gab
Bürgermeister Kletti zu Beginn der Septembersitzung bekannt. Mit Wirkung
vom 10. August 2016 hatte die neue
Schulleiterin, die seit August 2013 an
der Albert-Schweitzer-Schule in Wiesloch tätig war und zuvor 2 Jahre die
Käthe-Kollwitz-Schule in Heidelberg
kommissarisch leitete, ihr neues Amt
übernommen.
Der Verlängerung des Jagdpachtvertrages von Herrn Horst Mattern, der seit
2008 besteht und in diesem Jahr um
eine weitere Pachtperiode von 9 Jahren, d.h. vom 01.04.2017
bis 31.03.2026, verlängert werden soll, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Aufgrund der zu erwartenden Flüchtlinge und Asylbewerber
und um die Abrechnungsweise mit dem Rhein-Neckar-Kreis zu
erleichtern, schlug die Verwaltung den Erlass einer Satzung
über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vor, die sich eng an einem vom Gemeindetag vorgeschlagenen Muster orientiert.
Bis jetzt habe man 32 Flüchtlinge dezentral und 16 weitere in
Containern untergebracht. 21 weitere seien in diesem Jahr noch
zu erwarten. Insgesamt seien dies 69 Flüchtlinge, informierte
Bürgermeister Kletti über die Hintergründe. Nach der Fertigstellung der Containeranlage ginge es nun darum, die rechtliche
Ausgestaltung bzw. die Spielregeln festzulegen, ergänzte Kämmerer Timo Wangler.
Neben den allgemeinen Nutzungsbedingungen wurde für die
Unterbringung eine monatliche Benutzungsgebühr (Kaltmiete)
kalkuliert und festgeschrieben. Die Benutzungsgebühr wurde
auf der Grundlage der Wohnfläche (6 € pro qm) errechnet, die
Nebenkosten sollen pauschal (81 €) pro Person und Monat
erhoben werden. Insgesamt dürften keine Gewinne erzielt, die
Kosten sollten aber zu 100 % gedeckt werden, betonte Wangler. Andernfalls müsse man die Gebühren neu kalkulieren.
Im Gemeinderat war man mit dem Erlass der Satzung einverstanden, hatte jedoch noch ein paar Verständnisfragen und
Ergänzungen hinzuzufügen. Ob und wer die Einhaltung der an
die Bewohnung geknüpften Pflichten überprüfe, interessierte
Gemeinderätin Köhler, was Peter Schmitt vom Ordnungsamt
dahingehend beantwortete, dass das Ordnungsamt und der
Helferkreis gemeinsam versuchen werden, den deutschsprechenden Syrern die Regeln darzulegen. Bisher hätten die 18bis 24-jährigen Syrer jedoch einen positiven Eindruck hinterlassen und sie seien sehr dankbar, gut untergekommen zu sein.
Die nachfolgende Anregung Gemeinderätin Maaßbergs, die
Satzung in die Sprache der Nutzer zu übersetzen, wurde von
der Verwaltung direkt übernommen.
Ob ein Ausbau der Sozialarbeit nötig wäre bzw. geplant sei,
interessierte Gemeinderat Diem und Gemeinderat Hettinger.
Dies hänge, so Kletti, davon ab, wie viele Flüchtlinge noch
kommen würden und wie gut die Integration verlaufe. Momentan sei die Aufgabe noch vom ehrenamtlichen Helferkreis und
der Gemeindeverwaltung zu schaffen. Eine Durchmischung
von Obdachlosen und Flüchtlingen im selben Gebäude, wie
von Gemeinderat Hettinger befürchtet, sei nicht vorgesehen.
Außerdem bestünde eine Verzahnung zwischen Helferkreis und
Landratsamt und auch die Vereine würden bisher gut informiert.
Um Eingriffe in Natur und Landschaft auf Grund von Bauleitplanungen durch ökologische Aufwertungsmaßnahmen zu kompensieren und einen Ersatz für die inzwischen stark reduzierten
Ausgleichsflächen zu schaffen, hatte die Verwaltung die Möglichkeit eines Ökokontos überprüft. Hierzu wurden alle kurz- bis
mittelfristigen Bauleitplanungen in Ökopunkte umgerechnet,
die als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für zukünftige Eingriffs-Bauleitplanungen zur Verfügung stehen.
Für die Ausarbeitung der landschaftspflegerischen Maßnahmen wurde das Büro „Spang. Fischer. Natzschka. GmbH“ in
Walldorf beauftragt und 4 Maßnahmen im Waldschutzgebiet
„Schwetzinger Hardt“ vorgeschlagen: 1. die Entfernung des
Aufwuchses der Späten Traubenkirsche und der Kermesbeere
im Waldbiotop „Hohe Düne Sandhausen“, 2. den Waldumbau
in einen standortgerechten Traubeneichen-Buchenwald, 3. die
Ausweisung eines Waldrefugiums im Waldbiotop „Zugmantel
Düne“ und 4. die Ausweisung eines Waldrefugiums in der Abteilung 4 „Erdbeerschlag“. Ziel: 2.488.030 Ökopunkte – eine Punktezahl, die weit über dem ermittelten Bedarf an Ökopunkten
liegt. Da die 2. Maßnahme bereits durchgeführt wurde, ständen
der Gemeinde schon jetzt 1.835.760 Ökopunkte ohne jegliche
Investition zur Verfügung. Eine vollständige Anerkennung der
Behörde würde jedoch erst, ergänzte Ortsbaumeister Schirok,
bei der Durchführung des ersten Bebauungsplans sichtbar.
Im Gemeinderat war man von der Idee eines Ökokontos überzeugt. „Der Wald ist wertvoll für die Gemeinde.“, brachte
Gemeinderat Albrecht zum Ausdruck, und betonte ausdrücklich, dass die Ökopunkte nur für den Eigenbedarf bestimmt
seien und nicht, um damit Handel zu betreiben.
„Das Ökokonto ist sinnvoll für unsere Zukunft, da Ausgleichsflächen immer schwerer zu finden sind“, schloss sich Gemeinderat
Dr. Horn an.
Gemeinderat Diem schlug vor, die Ökopunkte für die innere Verdichtung zu nutzen, wohingegen Gemeinderat Hettinger hoffte,
für fairtrade oder den Gewinn eines Energieawards zusätzliche
Punkte zu erwerben. Die Wirksamkeit des Vorschlags konnte
jedoch noch nicht abschließend in der Sitzung beantwortet werden. Dem Vorschlag der Verwaltung ein Ökokonto zu eröffnen,
stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Da im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße/Poststraße bislang
kein Bebauungsplan vorlag, hatte die Verwaltung das Büro
Sternemann & Glup damit beauftragt den Bereich zu überplanen
und mit dauerhaften baurechtlichen Festsetzungen zu versehen.
Um unerwünschte städtebauliche Entwicklungen zu vermeiden,
soll überdies bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans eine Veränderungssperre erlassen werden. Die Gebietsgrenzen sollen
gegebenenfalls in einer der nächsten Sitzungen erweitert werden, wenn dies seitens des Planers für sinnvoll erachtet wird.
Gemeinderat stimmte der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sowie dem Erlass der Veränderungssperre zu, verwies
jedoch darauf, den Charakter des Wohngebiets und dessen
Grüne Lunge zu erhalten.
Unter dem Tagesordnungspunkt Annahme von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen durch die
Gemeinde stimmte der Gemeinderat der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 525,00 € zu.
Fragen und Anregungen der Gemeinderäte betrafen:
- Die Beratung von Hauseigentümern hinsichtlich der Entfernung der Grafitti-Schäden
Bürgermeister Kletti wies darauf hin, dass sich Betroffene an
Herrn Exel vom Ortsbauamt wenden könnten. Die Instandsetzungskosten sind von den Geschädigten selbst zu tragen.
- Die Fahrradwegquerung der L598 in Richtung St. Ilgen
Ortsbaumeister Schirok versprach schnellstmöglich eine
Lösung zu finden, um die Radfahrer über die Seegasse
umzuleiten und die Querung zu erleichtern.
Nummer 39
Freitag, 30. September 2016
- Die Fahrradständer und ein Treppengeländer für die
Außenanlage der Synagoge
Da die bereits gelieferten Fahrradständer, die sich auf der
Rückseite der Synagoge befänden, vermutlich nicht ausreichten, versprach die Verwaltung diese zu ergänzen. Das
Treppengeländer für den Zugang seitens der Hauptstraße sei
ebenfalls bestellt.
- Die Busumleitung im Alten Postweg zwischen Waldstraße
und Lattweg
Hingewiesen wurde auf eine mögliche Gefahr, die sich durch
parkende Autos im eingeengten Bereich durch zwei entgegenkommende Busse ergeben könnte. Bei der Verwaltung
waren bisher keine Hinweise von der VRN eingegangen. Die
Umleitung besteht seit ca. einem halben Jahr.
- Den ehemaligen Spielplatz zwischen der Straße Am Leimbachring und Im Riegel
Da der Spielplatz an Attraktivität mit den Jahren verloren
hatte, wurde dieser im Rahmen einer Gehwegerneuerung
entfernt.
- Die Stacheln eines Baumes hinter dem Alten Friedhof
Angeregt wurde die Stacheln eines Baumes im Bodenbereich
hinter dem Alten Friedhof zu entfernen. Die Verwaltung bat
um genaue Angabe des Standorts.
- Den Kurvenradius der neu gestalteten verlängerten Seegasse
Die Verwaltung erklärte, dass die Kurve bei Befolgung der
angegebenen Richtgeschwindigkeit problemlos zu befahren
sei.
- Die Zunahme des LKW-Verkehrs auf der L600 bei Bruchhausen
Die Verwaltung wies darauf hin, dass ein LKW-Verbot geringe
Erfolgschancen hätte.
- Die Überquerung der Heidelberger Straße
Obwohl eine Unterführung in der Heidelberger Straße besteht
und erst kürzlich neu hergerichtet wurde, soll die Schaffung
einer Fußgängerinsel geprüft werden.
- Den Mehrgenerationenspielplatz in der Eichendorffstraße
Auf die Vermüllung durch entsorgte Zigarettenkippen im
Bereich des Spielplatzes wurde hingewiesen.
- Die Zuständigkeit für die Straßenbeschilderung bei SVSpielen
Immer wieder sei zu beobachten, dass zum Spaß die Straßenbeschilderung manipuliert würde, so dass sich Autofahrer mit
unsinnigen Geschwindigkeitsbegrenzungen auseinandersetzen
müssten. Das Ordnungsamt versprach dies erneut zu prüfen.
Bebauungsplan „Bahnhofstraße – nördlicher
Teil – im Bereich Friedrich-Ebert-Straße und
Poststraße“
sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße – nördlicher Teil – im Bereich
Friedrich-Ebert-Straße und Poststraße“
Bebauungsplan – Einleitungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 26. September
2016 beschlossen, für den in beigefügtem Lageplan dargestellten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Bereich
ist bislang nicht mit rechtsverbindlichen städtebaulichen Festsetzungen versehen.
Ziel des Bebauungsplanes ist, die bauliche Nutzung in diesem Bereich durch Erlass von städtebaulichen Festsetzungen
festzulegen und insbesondere auch die Zulässigkeit von weiteren Gebäuden bzw. Anbau- und Erweiterungsmöglichkeiten
zu regeln.
Satzung über örtliche Bauvorschriften –
Einleitungsbeschluss
Ebenfalls in der Sitzung vom 26. September 2016 hat der
Gemeinderat beschlossen, zum vorstehenden Bebauungsplan
eine Satzung über örtliche Bauvorschriften zu erlassen.
Der Geltungsbereich dieser Satzung ist identisch mit demjenigen des Bebauungsplanes.
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Im Rahmen dieser Satzung werden örtliche Bauvorschriften im
Sinne der Landesbauordnung Baden-Württemberg erlassen.
Inhalte der Satzung sind insbesondere Vorschriften über die
äußere Gestaltung der Gebäude, Zulässigkeit von Dachgauben,
Vorschriften über die Gestaltung von unbebauten Grundstücksflächen sowie Anzahl und Ausgestaltung von notwendigen KfzStellplätzen.
Der Einleitungsbeschluss über den Bebauungsplan sowie der
Einleitungsbeschluss über die Satzung der örtlichen Bauvorschriften wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Sandhausen, 30. September 2016
Kletti, Bürgermeister
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 26. September die nachstehende Veränderungssperre beschlossen:
Gemeinde Sandhausen
Rhein-Neckar-Kreis
Satzung
über die Veränderungssperre für das Gebiet
des Bebauungsplanes
„Bahnhofstraße – nördlicher Teil – im Bereich FriedrichEbert-Straße und Poststraße“
Aufgrund von § 14 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.
Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) i.V. mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000
(GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16.04.2013 (GBl. S. 55) mit Wirkung vom 20.04.2013 hat der
Gemeinderat der Gemeinde Sandhausen am 26. September
2016 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
§1
Anordnung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Bahnhofstraße – nördlicher Teil – im Bereich
Friedrich-Ebert-Straße und Poststraße“ wird eine Veränderungssperre angeordnet.
§2
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist
begrenzt und dem beiliegendem Plan zu entnehmen.
§3
Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren
Veränderung nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig ist,
vorgenommen werden.
(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre
baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten
und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden
von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine
überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen.
Die Entscheidung hierüber trifft die Genehmigungsbehörde im
Einvernehmen mit der Gemeinde.
§4
Inkrafttreten
Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt
mit der Öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz
2 BauGB)
§5
Geltungsdauer
Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB
maßgebend.
Sandhausen, 26. September 2016
Kletti, Bürgermeister
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Nummer 39
Freitag, 30. September 2016
Polizeiposten Sandhausen
Kleegartenstraße 4, 69207 Sandhausen
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30. September 2016 · Nr. 39
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03.10.2016, 20:00 Uhr
Stadthalle, Speyer
Robbie Williams Coverband Supreme RW
15.10.2016, 20:30 Uhr
Alte Wollfabrik, Schwetzingen
Laith Al-Deen
„wieder unterwegs“
03.10.2016, 19:00 Uhr
Capitol, Mannheim
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Comedy: Ole Lehmann
15.10.2016, 20:00 Uhr
Capitol, Mannheim
Konstantin Wecker Revolution!
03.10.2016, 19:00 Uhr
Kongresshaus Stadthalle, Heidelberg
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Theater: Nathan der Weise
19.10.2016, 19:30 Uhr
Marquerre-Saal, Heidelberg
Götz Alsmann & Band Broadway
20.10.2016, 20:00 Uhr
Kongresshaus Stadthalle, Heidelberg
Kabarett: Django Asül „Letzte Patrone“
08.10.2016, 20:00 Uhr
Karlstorbahnhof, Heidelberg
Comedy: Jörg Knör - FILOU
22.10.2016, 20:00 Uhr
Alte Wollfabrik, Schwetzingen
Kabarett: Arnim Töpel
12.10.2016, 20:00 Uhr
Gemeindebücherei, Nußloch
Theater: Hexenjagd Stück von Arthur Miller
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Marquerre-Saal, Heidelberg
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Christian CHAKO Habekost „de Weeschwie‘sch-MÄN“
13.10.2016, 20:00 Uhr,
Capitol, Mannheim
Comedy: Sissi Perlinger
13.10.2016, 20:00 Uhr
Festhalle, Brühl
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Festplatz, Speyer
Theater: Tschick
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Samstag, 29. Oktober 2016, 20:00 Uhr
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Donnerstag, 10. November 2016, 20:00 Uhr
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Freitag, 11. November 2016, 20:00 Uhr
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Dienstag, 29. November 2016, 20:00 Uhr
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Donnerstag, 1. Dezember 2016, 20:00 Uhr
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Nr. 39 · 30. September 2016 · Gemeindenachrichten Sandhausen
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Gutes Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift // Freundliche und
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Gemeindenachrichten Sandhausen · Anzeigen
30. September 2016 · Nr. 39
Erst-Check für Heizungen jetzt nutzen
Individuelle Wärmelösungen der Stadtwerke Heidelberg
Viele Heizungen in Deutschland sind zu alt, und die Heizkosten sind damit höher als nötig. Allen, die vor einer Modernisierung oder einem Neubau stehen, stellt sich jedoch die Frage, welche Art der Heizung für sie die richtige ist. Ein kostenloser
Erst-Check gibt Orientierung.
In privaten Haushalten entfallen rund
zwei Drittel der Energiekosten auf das
Heizen. Ist eine Heizungsanlage nicht
gut eingestellt oder veraltet, verbraucht
sie unnötig viel Brennstoff – und verursacht damit hohe Kosten. Bei vielen
Verbrauchern ist das Einsparpotenzial
groß: Laut einer Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft liegt das Durchschnittsalter deutscher Heizungen bei 17,6 Jahren. Neue
rechtliche Regelungen fordern zudem
mehr erneuerbare Energien. Wer baut
oder ein Haus modernisiert, kommt am
Thema Heizung nicht vorbei. „Der Energieverbrauch durch das Heizen kann
mit modernster Erdgasbrennwert-Technik
in Kombination mit erneuerbaren Energien, durch Luft-Wärmepumpen oder mit
Kraft-Wärme-Kopplung effizient gesenkt
werden“, so Wärmeexperte Norbert Hirt
von den Stadtwerken Heidelberg
Umwelt.
Erst-Check nutzen
Ob Ein- oder Mehrfamilienhaus oder
größere Immobilie: Der regionale Energieversorger entwickelt maßgeschneiderte Wärmelösungen. Bei einem Gespräch
vor Ort erfassen Experten die Gegebenheiten der Immobilie, schätzen den
Wärmebedarf und nehmen Wünsche
auf. Als Ergebnis erhalten Interessierte
einen Vorschlag, welche Wärmeservices
in Frage kommen und welche Kombinationsmöglichkeiten es gibt – unter
Beachtung der rechtlichen Vorgaben.
Alle Lösungen haben eines gemeinsam:
Sie sind einfach und komfortabel für
den Kunden. Die Stadtwerke Heidelberg
übernehmen Planung und Bau und kümmern sich um Betrieb, Wartung und
Instandhaltung der Heizanlage.
Ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, Neubau oder Sanierungsobjekt – der Erst-Check durch
unsere Experten lohnt sich.
Erd- oder Biogas: Bequeme Wärme
Gas-Brennwertkessel jeder Größenordnung machen den heidelberg ERDGAS
WÄRMESERVICE besonders flexibel: Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern,
Verwalter, Wohnbauunternehmen, Kommunen oder Betriebe profitieren von dem
preiswerten Angebot und dem umfassenden Service. In Kombination mit erneuerbaren Energien durch eine Photovoltaik- oder
Solarthermieanlage erfüllen Verbraucher
neueste rechtliche Anforderungen und
reduzieren ihre Brennstoffkosten.
Luft-Wärmepumpe: Umweltwärme gratis
In den letzten Jahren hat sich eine moderne Wärmepumpen-Generation etabliert,
die mittlerweile fast jeden dritten Neubau
mit Heizwärme versorgt. Luft-Wärmepumpen nutzen Luft als Wärmequelle und
arbeiten damit besonders umweltfreundlich. Das Service-Paket heidelberg WÄRMEPUMPEN SERVICE wird zusätzlich mit
zertifiziertem Ökostrom betrieben. Damit
heizen Wärmepumpen-Nutzer fast vollständig klimaneutral.
Mini-Blockheizkraftwerke
Besonders effizient arbeiten Mini-Blockheizkraftwerke auf Basis der Kraft-Wärme-
Kopplung: Die Geräte erzeugen Wärme
und gleichzeitig Strom für den eigenen
Verbrauch. Mit dem heidelberg ENERGIEBLOCK machen sich Hauseigentümer
unabhängig vom Energiemarkt und reduzieren die CO2-Emissionen ihres Hauses
um rund ein Drittel.
Komfortable Fernwärme
Auch heidelberg WÄRME, das FernwärmeProdukt der Stadtwerke Heidelberg, setzt
auf die hocheffiziente und energiesparende Kraft-Wärme-Kopplung. Fernwärme
ist für diejenigen Haushalte interessant,
die am Fernwärmenetz liegen. Der große
Vorteil: Fernwärme braucht wenig Technik, keinen Brenner, Kessel oder Kamin
und ihr Betriebs- und Wartungsaufwand
ist gering. Außerdem wird sie immer
erneuerbarer dank Holz-Heizkraftwerk
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30. September 2016 · Nr. 39
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Herzlichen Dank
allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme in so
vielfältiger Weise zum Ausdruck brachten.
Edith
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Besonderen Dank
- Frau Pfarrerin Freidhof für ihre liebevolle und einfühlsame Predigt
- den Gesangvereinen und dem Organisten Norbert Gubelius für die musikalische
Umrahmung
- dem Generationenzentrum St. Ilgen
- Herrn Dr. Stumpf und seinem Praxisteam
- ihrem Schuljahrgang 1937/38 St. Ilgen
- Herrn Daniel Rieger vom Bestattungsinstitut für seine einfühlsame Begleitung und
würdevolle Ausrichtung der Trauerhalle
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begleitet haben
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Nr. 39 · 30. September 2016 · Gemeindenachrichten Sandhausen
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Funktionsprüfungen
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und Weiterentwicklung des Abo-Vorteilsportals
Abitur bzw. Realschulabschluss mit guten
Deutsch-, Mathematik- und Englischkenntnissen
// Interesse an Kommunikation in Print- und
Online-Medien // Kommunikationsfähigkeit //
Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Belastbarkeit
und Organisationsfähigkeit // Mathematisches
und logisches Denken // Interesse für technische
Zusammenhänge // Anderen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung stehen // Ideen verständlich
präsentieren können // Eigenverantwortung
Medientechnologen sind die qualifizierten Fachleute, die den gesamten Druckprozess steuern und die Funktionsabläufe der Maschinen über Mess-, Regel- und
Steuertechnik bedienen.
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■ Administration der kompletten IT-Infrastruktur
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■ Du lernst das Planen des Ablaufs von
Druckaufträgen
■ Organisation von Eigenveranstaltungen
und der Teilnahme an Fremdveranstaltungen
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■ Installation und Konfiguration vernetzter
IT-Systeme
■ Konzeption zur Verbesserung von Arbeitsabläufen durch technische Mittel
Ausbildung zum/zur
■ Ausbau der Bereiche „Social Media“
und „Direktmarketing“
Das bringst du mit:
Abitur bzw. Realschulabschluss mit guten
Deutsch- und Mathematikkenntnissen //
Interesse an Kommunikation in Print- und
Online-Medien // Kommunikationsfähigkeit //
Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Belastbarkeit und
Organisationsfähigkeit Genaues und sorgfältiges
Arbeiten // freundliche und aufgeschlossene
Art // Freude an Teamarbeit // Flexibilität //
gutes Beherrschen der deutschen Sprache in
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guter Gestaltung
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30. September 2016 · Nr. 39
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bzw. anderer Energieträger entstehen, wurden bei den CO2-Emissionen nicht
berücksichtigt. Die Verbrauchswerte wurden auf Basis des ECE-Testzyklus ermittelt. Abbildung zeigt Sonderausstattungen.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch
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Nr. 39 · 30. September 2016 · Gemeindenachrichten Sandhausen
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Freitag, den 30.09.2016
(VBZ/red). Wenn die Geldkarte am Automaten im Urlaubsort nicht funktioniert
oder das Restaurant die Kreditkarte nicht akzeptiert, kann
sich das schnell schlecht auf
die Urlaubsstimmung auswirken. Diese Tipps helfen dem
vorzubeugen: Etwas Bargeld
sollte bei Reisen immer dabei
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kostenpflichtig. Die Kartenzahlung in Tankstellen, Restaurants und im Handel ist wie
im Inland für den Verbraucher
kostenfrei. Für die Benutzung
von Geldautomaten können
Entgelte anfallen. Einige Direktbanken bieten kostenfreie
Girokonten mit Kreditkarte an,
mit der eine kostenfreie Benutzung von Geldautomaten auch
im Ausland möglich ist.
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Foto: djd/UDI/ACN
Geldanlage auf dem Prüfstand
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Die Best Ager und das liebe Geld
(djd/red). „Die meisten der
jungen Alten stehen noch immer mitten im Berufsleben,
wollen und sollen jetzt rentabel und sinnvoll anlegen
und bleiben ihrer Bank nicht
mehr unbedingt treu“, erklärt
Georg Hetz, Geschäftsführer
des unabhängigen Nürnberger Finanzdienstleisters UDI.
Für sie gehe es um Leistungen, die auch zeitlich den individuellen Lebensinteressen
gerecht werden. Oft gelte es,
eine Erbschaft oder eine ausbezahlte Lebensversicherungssumme anzulegen - das Geld
wollen die meisten weder in
eine Pflegeimmobilie stecken
noch als Tagesgeld „versauern“
lassen. „Der Idealfall ist eine
Staffelung der Geldanlagen“,
rät Hetz. Ein Teil sollte schnell
verfügbar sein, der Rest müsste zeitlich und auch nach Anlagenart und Risiko gestreut
werden - mit Wertpapierfonds
oder auch soliden Sachwertinvestments beispielsweise in
den Zukunftsmarkt der erneuerbaren Energien: „Zu Rentenbeginn ist das Geld dann
wieder frei und man kann sich
davon etwas Besonderes leisten
oder dem Enkelkind Starthilfe
geben.“
(djd). Das Jahresende ist für
viele Bundesbürger Anlass,
einen Kassensturz zu machen
und herauszufinden, wo man
im kommenden Jahr sparen
kann. Auf den Prüfstand kommen jetzt gerne Handy- und
Stromtarife oder auch Versicherungen. Nicht zuletzt sollte
aber auch die Geldanlage einer
Prüfung unterzogen werden.
Denn einer Comdirect-Studie
zufolge liegt das meiste Geld
der Bundesbürger fast unverzinst auf täglich verfügbaren
Konten. 57 Prozent legen ihr
Erspartes demnach auf dem
Girokonto an, 52 Prozent auf
Sparbüchern und 39 Prozent auf dem Tagesgeldkonto
(Mehrfachnennungen waren
möglich). Generell wären Sparern Geldanlagen am liebsten,
die hundertprozentig sicher
sind, eine höchstmögliche
Rendite erzielen und täglich
verfügbar sind. „Dabei spricht
man vom ‚Magischen Dreieck‘“, so Oliver Schönfeld, Finanzexperte von RGZ24.de.
Alle drei Ziele zu erreichen,
wäre aber Zauberei: Die Ziele
konkurrieren miteinander und
lassen sich nicht gleichzeitig
erfüllen. Gut kalkulierbar seien aber etwa grüne Sachwertinvestitionen, dabei müsse
man zu Gunsten der Sicherheit
nicht auf Rendite verzichten:
„Kriterien wie Nachhaltigkeit
und Ökologie würden dann
quasi ein ‚Magisches Viereck‘
ergeben, aus dem man eine
möglichst optimale Geldanlage
ableiten könne“, so Schönfeld.
Gemeindenachrichten Sandhausen · Anzeigen
30. September 2016 · Nr. 39
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Rechtstipp bei Mobbing
(djd). Die lieben Kollegen kann
man sich nicht aussuchen - und
für ein entspanntes Arbeiten
muss man auch nicht gleich
privat befreundet sein. Was
aber, wenn einem ein anderer
Mitarbeiter täglich die Hölle
heiß macht und jeder Arbeitstag zur Tortur wird? „Mobbing
kann krank machen, Betroffene sollten sich in jedem Fall
zur Wehr setzen“, rät Robert
Mudter, Partneranwalt von
Roland Rechtsschutz aus der
Frankfurter Kanzlei Mudter
und Collegen. Existiere ein Betriebsrat, sollte dieser miteinbezogen werden. Er helfe bei einer
Beschwerde gegenüber dem
Arbeitgeber. Aber auch ohne
Betriebsrat muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei einer
Lösung unterstützen. Das Unternehmen hat die Möglichkeit,
den mobbenden Mitarbeiter
abzumahnen oder zu kündigen.
„Hilft dies alles nichts, hat das
Mobbingopfer gegenüber dem
Arbeitgeber und dem Mobber
einen Unterlassungsanspruch,
aber auch ein Anrecht auf Schadenersatz, was die Gerichte
mittlerweile auch anerkennen“,
so Mudter. Der Arbeitnehmer
habe allerdings die volle Darlegungs- und Beweislast für das
Mobbing und die hierdurch
entstandenen
psychischen
beziehungsweise
physischen
Folgen. „Um die Chancen vor
Gericht zu erhöhen, sollten
Betroffene am besten ein Mobbingtagebuch führen“, rät der
Jurist aus Frankfurt.
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Testament und Erbvertrag
(djd). Der Tod ist für die meisten Menschen ein sehr schwieriges Thema - deshalb sind in
vielen Familien auch die Fragen der Vermögensübertragung und Erbschaftsplanung
oftmals heikel. Wer sich als
Erblasser aber zeitig damit auseinandersetzt, kann alle Mög-
lichkeiten nutzen und die eigenen Wünsche umsetzen. Um
Auseinandersetzungen unter
den Erben zu vermeiden, muss
die Erbregelung formal korrekt und juristisch einwandfrei
sein. Die nötigen Informationen gibt es bei Rechtsanwälten,
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Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
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3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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