tomahawk - tennis

LK Jugendturnier des SV Unterweissach Tennis ohne Ranglistenwertung
TOMAHAWK
AUSSCHREIBUNG
1. Tomahawk Cup 2016 U 12/ U14/ U16 WTB offen
Turnier mit LK- ohne RL-Wertung
Veranstalter und
Ausrichter:
SV Unterweissach Tennis 1976 e. V.
Organisation :
Ute Klett, Tel. 07151-92 02 60, Mobil 0171 75 32 804, E-Mail: [email protected]
Turnierdirektor:
Peter Hagedorn, Tel.: +49 (173) 8901293
Termine:
8./ 9. Oktober 2016
Austragungsorte
und Plätze:
TC Waiblingen
Tel.: 07151-2 87 36
Alter Neustädter Weg 75
71334 Waiblingen
3 Plätze / Belag Teppich
Tennis- und Squash-Center Weinstadt
Tel.: 07151-96 33 69
Benzstraße 12, 71384 Weinstadt
4 Plätze / Belag Granulat
Schuhe: Hallenschuhe mit Profil
Tennis für Alle Oppenweiler
Tel.: 07191-4343
Murrwiesenstraße 20, 71570 Oppenweiler
3 Plätze / Belag Teppich
Hallenschuhe ohne Profil
Genehmigung:
U12, U14 und U16 (WTB offen), Verbandsjugendwart des WTB
Wettbewerbe:
Junioren/Juniorinnen U12 Jg. 2005/2004 LK 15 - 23 (WTB offen)
Junioren/Juniorinnen U14 Jg. 2003/2002 LK 13 - 23 (WTB offen)
Junioren/Juniorinnen U16 Jg. 2001/2000 LK 13 - 23 (WTB offen)
Bei weniger als 8 Teilnehmern werden die Altersklassen zusammengelegt,
damit die Ergebnisse in die LK-Wertung eingehen.
Feldgrößen:
16er Felder in allen Konkurrenzen
Gehen in einzelnen Altersklassen mehr Meldungen ein, kann ein zweites
16er Feld ausgelost werden.
Ballmarke:
Dunlop Fort Tournament
Juli 2016
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LK Jugendturnier des SV Unterweissach Tennis ohne Ranglistenwertung
Nennungen:
Online-Anmeldung (nur Online mit Abbuchung möglich)
http://www.tennis-web.net/trn/5825
Nenngeld:
€ 34,00, + 3,00 € Turniergebühr an WTB = 37,00 €
Eine Erstattung des Nenngeldes nach Meldeschluss ist nicht möglich
Meldeschluss:
03. Oktober 2016, 23.59 Uhr
Auslosung:
04. Oktober 2016, 15.00 Uhr, Ute Klett, Lerchenstraße 39, 71334 Waiblingen
Spielbeginn:
Am 08.10.2016 und am 09.10.2016 jeweils ab 9.00 Uhr
Die jeweiligen Spieltermine werden im Internet vorher veröffentlicht.
Eine schriftliche Mitteilung erfolgt nicht!
Turnierausschuss: Stefan Böning, Verbandsjugendwart WTB
Lothar Kern, 2. Vorsitzender SV Unterweissach Tennis 1976 e. V.
Andrea Panholzer-Rühle, WTB-Lizenz
Gisela Stecher, WTB-Lizenz
Oberschiedsrichter: Lothar Kern, WTB-Lizenz, Andrea Panholzer-Rühle, WTB-Lizenz
Gisela Stecher, WTB-Lizenz
Turnierleitung:
Andrea Panholzer-Rühle, Gisela Stecher, Julia Stecher
Turnierbedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen der genannten AK’s, die Mitglied
eines Vereins der dem DTB angeschlossenen Landesverbände. Der
Turnierausschuss behält sich vor, die Bestimmungen erforderlichenfalls zu ändern,
Wettbewerbe wegen ungenügender Beteiligung ausfallen zu lassen oder
zusammenzulegen sowie Nennungen zurückzuweisen. Der Turnierausschuss
entscheidet über die Zulassung.
Gespielt wird nach den Regeln der ITF, der Jugend- und Turnierordnung sowie den
ergänzenden Bestimmungen des DTB und WTB. Der DTB-Verhaltenskodex kommt
zur Anwendung. In allen Spielen entscheidet der
Gewinn von 2 Sätzen unter Anwendung der Tie-Break-Regelung (ITF Regel 6b). Ein
erforderlicher 3. Satz wird als Match-Tie-Break ausgespielt.
Die Teilnehmer müssen sich mindestens 15 Minuten vor ihrem Spielbeginn bei der
im Internet auf der Terminliste angegebenen Hallen bei der Turnierleitung melden.
Die Einspielzeit beträgt max. 5 Minuten.
Auslosungsmodus: Es können max. 2 x 16er-Felder der jeweiligen Altersklasse gespielt werden.
Alle Spieler werden innerhalb der aufgeführten AK nach LK sortiert. Danach
werden die ersten 16 Spieler auf das 1. Turnier, die nächsten 16 Spieler auf
das 2. Turnier verteilt. Bei gleichen LK’s entscheidet die
Ranglistenposition und dann das Los über die Reihenfolge der Teilnehmerliste.
Preise:
Presse:
Pokale (1. - 3. Platz)
Ralph Lang
Zusätzliche
Bestimmungen:
Mit Abgabe der Nennung erkennt jede Spielerin/jeder Spieler die
Bedingungen dieser Ausschreibung an und unterwirft sich den Satzungen
und Ordnungen des WTB und DTB. Ebenso ist jeder Teilnehmer
durch seine Nennung mit der Verwendung seiner Daten für weitere
Turnierinformationen einverstanden (schließt auch Fotos mit ein).
Der jeweilige Erziehungsberechtigte haftet für den Gesundheitszustand
seines Kindes und die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Juli 2016
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