Korrektur Bauverhandlung Franz Kerschbaumer

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT TULLN
Fachgebiet Anlagenrecht
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
Beilagen
TUW2-BA-05112/004
TUW2-BO-05102/004
E-Mail: [email protected]
Fax 02272/9025-39231 Internet: http://www.noe.gv.at/bh
Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0016101
Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)
-
Bezug
BearbeiterIn
02272 9025
Durchwahl
Datum
Ott Ingrid
39202
26.9.2016
Betrifft
Kerschbaumer Franz, Hotel Nibelungenhof, 3430 Tulln, Donaulände 34, Gst. Nr.
2758/11, KG Tulln, gewerbliches Änderungsverfahren, Baubewilligungsverfahren
Korrektur der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Die Bezirkshauptmannschaft Tulln hat mit Kundmachung vom 20.9.2016 eine
mündliche Verhandlung irrtümlich für Mittwoch, den 10. Oktober 2016 angesetzt.
Diese Verhandlung findet am
Montag, den 10. Oktober 2016
statt.
Treffpunkt: 9.00 Uhr, Rathaus Tulln, 1. Stock, Seminarraum 1
Ergeht an:
7. Stadtgemeinde Tulln z. H. des Bürgermeisters, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln
an der Donau
-----------------------------------------------1. Herr Franz Kerschbaumer, Langenlebarner Straße 55, 3430 Tulln an der Donau
mit dem Ersuchen, die erforderlichen Auskunftspersonen (zB Projektanten bzw.
Planverfasser) zur Verhandlung beizuziehen.
2. Stadtgemeinde Tulln an der Donau z. H. des Bürgermeisters, Minoritenplatz 1,
3430 Tulln an der Donau
mit dem Ersuchen
- je eine Anberaumung (Verhandlungsverständigung) an den Amtstafeln
anzuschlagen und die Projektunterlagen (falls angeschlossen) zur Einsicht
bereitzuhalten,
- mit je einer weiteren Anberaumung (Verhandlungsverständigung) den/die
Eigentümer des Betriebsgrundstückes nachweislich zu laden (RSb, Kurrende)
-2soweit nicht mit dieser Anberaumung (Verhandlungsverständigung) bereits deren
Verständigung erfolgt,
- je eine Anberaumung (Verhandlungsverständigung) in den der Anlage
unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen (die Eigentümer der betroffenen
Häuser haben derartige Anschläge zu dulden) bzw. diese Hauseigentümer sowie
die Nachbarn in Sinne des § 6 der NÖ Bauordnung persönlich zu laden soweit
nicht mit dieser Anberaumung (Verhandlungsverständigung) bereits deren
Verständigung erfolgt,
- an der Verhandlung teilzunehmen und vor deren Beginn dem
Verhandlungsleiter die Nachweise über den ordnungsgemäßen Anschlag der
Anberaumung (Verhandlungsverständigung), an den Amtstafeln und den
betroffenen Häusern, versehen mit dem Anschlags- und Abnahmevermerk, ggf.
die Verständigungsnachweise sowie die Projektsunterlagen zu übergeben.
3. Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk, Belvederegasse 32, 1040 Wien
4. Gebietsbauamt St. Pölten, Klostergasse 31, 3100 St. Pölten
mit dem Hinweis, dass der Termin mit Herrn DI Florian Breitler vereinbart wurde
5. Lutz Immo GmbH, Landstraße 57, 3430 Tulln an der Donau
6. Stadtgemeinde Tulln (öffentliches Gut) z. H. des Bürgermeisters, Minoritenplatz 1,
3430 Tulln an der Donau
8. via Donau - Österreichische Wasserstraßengesellschaft m.b.H, Donau-CityStraße 1, 1220 Wien
9. Dr. Dorninger Josef, Albrechtsgasse 6, 3430 Tulln an der Donau
10. Herr HBI Ernst Ambrozy FF Tulln-Stadt, Neugrabengasse 9, 3430 Tulln an der
Donau
11. Wallner Bau GmbH, Inovationsstraße 7, 3041 Asperhofen
Für den Bezirkshauptmann
Mag. S e i t s c h e k
Dieses Schriftstück wurde amtssigniert.
Hinweise finden Sie unter:
www.noe.gv.at/amtssignatur