BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT TULLN Fachgebiet Anlagenrecht 3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33 Beilagen TUW2-BA-05112/004 TUW2-BO-05102/004 E-Mail: [email protected] Fax 02272/9025-39231 Internet: http://www.noe.gv.at/bh Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0016101 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) - Bezug BearbeiterIn 02272 9025 Durchwahl Datum Ott Ingrid 39202 26.9.2016 Betrifft Kerschbaumer Franz, Hotel Nibelungenhof, 3430 Tulln, Donaulände 34, Gst. Nr. 2758/11, KG Tulln, gewerbliches Änderungsverfahren, Baubewilligungsverfahren Korrektur der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die Bezirkshauptmannschaft Tulln hat mit Kundmachung vom 20.9.2016 eine mündliche Verhandlung irrtümlich für Mittwoch, den 10. Oktober 2016 angesetzt. Diese Verhandlung findet am Montag, den 10. Oktober 2016 statt. Treffpunkt: 9.00 Uhr, Rathaus Tulln, 1. Stock, Seminarraum 1 Ergeht an: 7. Stadtgemeinde Tulln z. H. des Bürgermeisters, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln an der Donau -----------------------------------------------1. Herr Franz Kerschbaumer, Langenlebarner Straße 55, 3430 Tulln an der Donau mit dem Ersuchen, die erforderlichen Auskunftspersonen (zB Projektanten bzw. Planverfasser) zur Verhandlung beizuziehen. 2. Stadtgemeinde Tulln an der Donau z. H. des Bürgermeisters, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln an der Donau mit dem Ersuchen - je eine Anberaumung (Verhandlungsverständigung) an den Amtstafeln anzuschlagen und die Projektunterlagen (falls angeschlossen) zur Einsicht bereitzuhalten, - mit je einer weiteren Anberaumung (Verhandlungsverständigung) den/die Eigentümer des Betriebsgrundstückes nachweislich zu laden (RSb, Kurrende) -2soweit nicht mit dieser Anberaumung (Verhandlungsverständigung) bereits deren Verständigung erfolgt, - je eine Anberaumung (Verhandlungsverständigung) in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen (die Eigentümer der betroffenen Häuser haben derartige Anschläge zu dulden) bzw. diese Hauseigentümer sowie die Nachbarn in Sinne des § 6 der NÖ Bauordnung persönlich zu laden soweit nicht mit dieser Anberaumung (Verhandlungsverständigung) bereits deren Verständigung erfolgt, - an der Verhandlung teilzunehmen und vor deren Beginn dem Verhandlungsleiter die Nachweise über den ordnungsgemäßen Anschlag der Anberaumung (Verhandlungsverständigung), an den Amtstafeln und den betroffenen Häusern, versehen mit dem Anschlags- und Abnahmevermerk, ggf. die Verständigungsnachweise sowie die Projektsunterlagen zu übergeben. 3. Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk, Belvederegasse 32, 1040 Wien 4. Gebietsbauamt St. Pölten, Klostergasse 31, 3100 St. Pölten mit dem Hinweis, dass der Termin mit Herrn DI Florian Breitler vereinbart wurde 5. Lutz Immo GmbH, Landstraße 57, 3430 Tulln an der Donau 6. Stadtgemeinde Tulln (öffentliches Gut) z. H. des Bürgermeisters, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln an der Donau 8. via Donau - Österreichische Wasserstraßengesellschaft m.b.H, Donau-CityStraße 1, 1220 Wien 9. Dr. Dorninger Josef, Albrechtsgasse 6, 3430 Tulln an der Donau 10. Herr HBI Ernst Ambrozy FF Tulln-Stadt, Neugrabengasse 9, 3430 Tulln an der Donau 11. Wallner Bau GmbH, Inovationsstraße 7, 3041 Asperhofen Für den Bezirkshauptmann Mag. S e i t s c h e k Dieses Schriftstück wurde amtssigniert. Hinweise finden Sie unter: www.noe.gv.at/amtssignatur
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