Gp. 1029/1 KG Innsbruck (Innstraße/Waltherpark)

Retouren an MA III – Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
SachbearbeiterIn
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Gewerbe und Betriebsanlagen
Mag. Carolin Schüssling
+43 (0) 512/5360-3202
+43 (0) 512/5360-1729
[email protected]
Innsbruck, 26.09.2016
ZI. MagIbk/1483/GBA-BAV-BAG/1 (CS)
Gp. 1029/1 KG Innsbruck (Innstraße/Waltherpark)
Kulturverein Vogelweide – Pavillon zur Versorgung von Personen bei Veranstaltungen
Betriebsanlagengenehmigung
Bekanntmachung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Kulturverein Vogelweide hat um die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und
den Betrieb eines Pavillons zur Versorgung von Personen bei Veranstaltungen am Standort
Innstraße im Waltherpark, Gp. 1029/1 KG Innsbruck, angesucht.
Im Sinne des § 359 b Gewerbeordnung 1994 ist über dieses Ansuchen das vereinfachte
Genehmigungsverfahren durchzuführen, wobei eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle
unter Beiziehung der Nachbarn nicht vorgesehen ist.
Wir geben Ihnen hiermit bekannt, dass Sie gemäß § 359 b Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 binnen
2 Wochen ab Anschlag dieser Bekanntmachung beim Amt für Bau-, Wasser- Gewerbe- und
Straßenrecht, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, Zimmer 4140
(Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 10.00 Uhr), in den Gegenstandsakt Einsicht nehmen, von
Ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und zum Vorhaben eine schriftliche Stellungnahme
abgeben können.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bürgermeister
Hochachtungsvoll
Mag. Rath e.h.
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Auinger
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe