Retouren an MA III – Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht SachbearbeiterIn Telefon Fax Email Ort, Datum Stadtmagistrat Gewerbe und Betriebsanlagen Mag. Carolin Schüssling +43 (0) 512/5360-3202 +43 (0) 512/5360-1729 [email protected] Innsbruck, 26.09.2016 ZI. MagIbk/1483/GBA-BAV-BAG/1 (CS) Gp. 1029/1 KG Innsbruck (Innstraße/Waltherpark) Kulturverein Vogelweide – Pavillon zur Versorgung von Personen bei Veranstaltungen Betriebsanlagengenehmigung Bekanntmachung Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kulturverein Vogelweide hat um die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Pavillons zur Versorgung von Personen bei Veranstaltungen am Standort Innstraße im Waltherpark, Gp. 1029/1 KG Innsbruck, angesucht. Im Sinne des § 359 b Gewerbeordnung 1994 ist über dieses Ansuchen das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchzuführen, wobei eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle unter Beiziehung der Nachbarn nicht vorgesehen ist. Wir geben Ihnen hiermit bekannt, dass Sie gemäß § 359 b Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 binnen 2 Wochen ab Anschlag dieser Bekanntmachung beim Amt für Bau-, Wasser- Gewerbe- und Straßenrecht, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, Zimmer 4140 (Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 10.00 Uhr), in den Gegenstandsakt Einsicht nehmen, von Ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und zum Vorhaben eine schriftliche Stellungnahme abgeben können. Mit freundlichen Grüßen Für den Bürgermeister Hochachtungsvoll Mag. Rath e.h. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Auinger Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe
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